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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das Europäische COVID-19-Gesundheitssiegel für Tourismus

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

21.09.2021

Aktualisiert

11.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/3232107.09.2021

Das Europäische COVID-19-Gesundheitssiegel für Tourismus

der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann, Dr. Axel Gehrke, Uwe Witt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der Sitzung des Ausschusses für Tourismus des Deutschen Bundestages am 5. Mai 2021 berichtete eine Referentin der Europäischen Kommission (DG GROW G1) über die aktuelle europäische Tourismuspolitik (vgl. Ausschussdrucksache 19(20) 71 vom 5. Mai 2021, TOP 1; Ausschuss für Tourismus).

Bei diesem Vortrag wurde auch das „Europäische COVID-19 Gesundheitssiegel für Tourismus“ kurz vorgestellt.

Die Referentin führte aus (ebd.), dass die Entwicklung des Siegels in Normungsorganisationen stattfindet (ISO PAS 5643 und CEN CWA 5643). Die Beteiligung der Industrie wurde ebenfalls erwähnt. Das „Europäische Gesundheitssiegel für Tourismus“ hat nach den Ausführungen der Vortragenden folgende Ziele:

  • Vertrauen von Touristen wiedererlangen
  • KMUs anleiten, sichere Dienstleistungen anzubieten
  • internationale Label angleichen
  • die Tourismusindustrie wieder aktivieren

Als weitere Schritte wurden angeführt:

  • Fertigstellung des CEN CWA Mitte Mai
  • Umsetzung durch Tourismusbehörden
  • Kommunikation
  • Finanzierung

Die von der Referentin übermittelte Präsentation enthält zudem einen graphischen Entwurf des geplanten Europäischen COVID-19-Gesundheitssiegels für den Tourismus (im Weiteren „Gesundheitssiegel“). Eine Zusammenfassung des Vortrags ist auch im Pressebereich des Deutschen Bundestages öffentlich abrufbar (https://www.bundestag.de/presse/hib/839884-839884). Eine noch ausführlichere Zusammenstellung findet man auf der Homepage des österreichischen Bundeskanzleramtes https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/neues-eu-sicherheitssiegel-fuer-tourismus-.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis vom geplanten Europäischen COVID-19-Gesundheitssiegel für den Tourismus, und wenn ja, seit wann?

2

Wenn Frage 1 bejaht wurde, ist nach Auffassung der Bundesregierung die Europäische Kommission für das geplante Gesundheitssiegel zuständig, obwohl ihr sowohl in den Bereichen Gesundheit als auch Tourismus nur eine unterstützende Kompetenz zukommt (bitte begründen)?

3

Wenn Frage 1 bejaht wurde, plant die Bundesregierung, auf die weitere Entwicklung des Gesundheitssiegels Einfluss zu nehmen?

Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung?

4

Wenn Frage 1 bejaht wurde, sind der Bundesregierung die Standpunkte anderer EU-Mitgliedstaaten zum geplanten Gesundheitssiegel bekannt?

Wenn ja, wie sehen diese Standpunkte aus?

5

Wenn Frage 1 bejaht wurde, mit welchen Kosten für Bund und Länder rechnet die Bundesregierung zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage im Zusammenhang mit der Einführung des Gesundheitssiegels?

6

Wenn Frage 1 bejaht wurde, ist der Bundesregierung bekannt, ob der deutschen Tourismusbranche aller Voraussicht nach im Fall der Einführung des Gesundheitssiegels Kosten entstehen werden?

Wenn ja, auf welchen Betrag belaufen sich die Kosten voraussichtlich?

7

Wenn Frage 1 bejaht wurde, ist der Bundesregierung bekannt, welche Maßnahmen „die Tourismusbehörden“ im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des Gesundheitssiegels umsetzen sollen (vgl. Ausschussdrucksache 19(20) 71, S. 19)?

8

Wenn Frage 1 bejaht wurde, wann hat die Bundesregierung die zuständigen Gremien der Länder über die Pläne der Europäischen Kommission zur Einführung des Gesundheitssiegels unterrichtet, beziehungsweise wann soll dies geschehen?

9

Wenn Frage 1 bejaht wurde, stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Fragesteller zu, dass es sich beim Zweck des Gesundheitssiegels, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) zu sicheren Dienstleistungen anzuleiten, um eine Selbstverständlichkeit handelt?

10

Wenn Frage 1 bejaht wurde, wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Tätigkeit der zuständigen Behörden auf Bundesebene, bzw. welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht sie aus den bisherigen Tätigkeiten entsprechender Behörden der Länder bei der Anleitung und Unterstützung der KMUs im Zusammenhang mit der Bereitstellung sicherer Dienstleistungen während der COVID-19-Krise (bitte nach Möglichkeit positive und negative Beispiele anführen und darstellen)?

11

Wenn Frage 1 bejaht wurde, welchen Zusatznutzen kann das geplante Gesundheitssiegel nach Auffassung der Bundesregierung neben der Tätigkeit der zuständigen Behörden auf Bundes- und ggf. Landesebene haben, um die KMUs bei der Erbringung von sicheren Dienstleistungen während der COVID-19-Krise anzuleiten?

Berlin, den 16. Juni 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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