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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Demografiewerkstatt Kommunen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

22.11.2021

Aktualisiert

10.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/1408.11.2021

Demografiewerkstatt Kommunen

der Abgeordneten Martin Reichardt, Enrico Komning, Thomas Erhorn und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Projekt „Demografiewerkstatt Kommunen“ ist ein Teil des gesamtdeutschen Fördersystems und steht unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/-demografiewerkstatt-kommunen-bekommt-zuwachs-135716). Das Ziel ist es, Kommunen über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren beim demografischen Wandel zu unterstützen, welcher eine schwere demografische Krise für Deutschland bedeutet (ebd.). Die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey beschrieb es wie folgt (ebd.): „Das Bundesfamilienministerium unterstützt derzeit neun Kommunen und Regionen, die besonders vom demografischen Wandel betroffen sind. Von Grabow über Adorf, Riesa und Dithmarschen bis zum Emsland, Dortmund, Düren, Havelland und Saarbrücken helfen wir ihnen dabei, aktiv zu werden und den Wandel zu gestalten, damit Menschen bleiben, gut älter werden und neue Familien hinzukommen können. Grabow ist diesen Weg auf vorbildliche Art und Weise gegangen. Seit 2016 erhält die Stadt in der „Demografiewerkstatt Kommunen“ Beratung und Unterstützung, um ein gutes Miteinander von Jung und Alt und eine lebendige örtliche Gemeinschaft im ländlichen Raum zu schaffen. Mit dem heutigen Tag wird dieses vom Bund finanzierte Konzept nun auf den ganzen Landkreis Ludwigslust-Parchim ausgeweitet, der selbst Geld dafür zur Verfügung stellt. Dieses Engagement ist bisher in Deutschland einzigartig.“ Das Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. in Bielefeld nimmt hierbei eine Schlüsselrolle im Auftrag des Bundesfamilienministeriums ein, denn im Kompetenzzentrum wurde die Geschäftsstelle des Projektes „Demografiewerkstatt Kommunen“ (DWK) eingerichtet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie hoch waren die veranschlagten und verausgabten Mittel in den Jahren 2018 bis 2020 (bitte tabellarisch und nach Kapiteln bzw. Titeln und Bundesländern und Gemeinden auflisten und nach Oberzentrum, Mittelzentrum, Unterzentrum, Kleinzentrum und Kleinstzentrum gemäß § 1 des Raumordnungsgesetzes [ROG] aufteilen)?

2

Wann wurde die beihilferechtliche Genehmigung erteilt, und wo wurde diese veröffentlicht?

3

Wie viele Förderverfahren wurden im Zeitraum von 2015 bis 2020 beendet (bitte tabellarisch auflisten)?

4

Bei wie vielen Förderverfahren gingen die Verwendungsnachweise rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind noch offen (bitte tabellarisch nach Jahresscheiben aufteilen)?

5

Wie viele dieser Förderverfahren wurden bereits abschließend geprüft (bitte tabellarisch nach Jahresscheiben aufteilen)?

6

Wie viele dieser Förderverfahren waren ggf. zu beanstanden (bitte nach der Art der Beanstandung tabellarisch nach Jahresscheiben aufteilen)?

7

Welche Maßnahmen leitete die Verwaltung nach dem Feststellen der Beanstandung ggf. ein (bitte ggf. Art der Maßnahme tabellarisch nach Jahresscheiben aufteilen)?

8

Führt das zuständige Ministerium eine Erfolgsprüfung der verwendeten Mittel durch?

a) Wenn ja, anhand welcher Kriterien?

b) Wenn nein, wieso wird diese nicht durchgeführt?

9

In wie vielen Fällen und mit welcher Begründung hat die Bewilligungsbehörde bzw. das BMFSFJ einen Zuwendungsbescheid an den Zuwendungsempfänger in der ersten Förderperiode 2015 bis 2019 nach § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zurückgenommen?

10

In wie vielen Fällen und mit welcher Begründung hat die Bewilligungsbehörde bzw. das BMFSFJ einen Zuwendungsbescheid an den Zuwendungsempfänger in der ersten Förderperiode 2015 bis 2019 nach § 49 VwVfG widerrufen?

11

Wie hoch waren bzw. sind die Rückforderungen durch die Bewilligungsbehörden aufgrund der o. g. Sachverhalte?

a) Wie viele Mahnbescheide wurden ausgestellt?

b) Wie hoch sind die Beträge, die bis jetzt von den betroffenen Zuwendungsempfängern rückerstattet wurden?

12

In wie vielen Fällen hat die Bewilligungsbehörde von Juni 2020 bis heute Zuwendungsbescheide ersatzweise an juristische Personen des privaten Rechts erteilt, die nur bis zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nach den §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) den Nachweis der Stellung eines erfolgversprechenden Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit führten?

Welche Konsequenzen ziehen die zuständigen Bundesbehörden, wenn die vorgenannten juristischen Personen des privaten Rechts einen begünstigenden Zuwendungsbescheid erhielten, im Nachhinein aber keine Gemeinnützigkeit erlangt haben?

Berlin, den 27. Oktober 2021

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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