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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Rückführungen von IS-Anhängerinnen mit deutscher Staatsangehörigkeit aus Syrien und anderen Ländern durch die Bundesregierung

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

15.12.2021

Aktualisiert

22.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/10619.11.2021

Rückführungen von IS-Anhängerinnen mit deutscher Staatsangehörigkeit aus Syrien und anderen Ländern durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Martin Reichardt, Nicole Höchst, Dr. Gottfried Curio, Thomas Ehrhorn, Martin Hess, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Anfang Oktober 2021 flog die Bundesregierung mit einer Chartermaschine acht Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Bezug zum sogenannten Islamischen Staat (IS) zusammen mit insgesamt 23 Kindern aus dem Nordosten Syriens nach Deutschland aus. Gegen sechs Frauen lagen Haftbefehle vor, drei davon vom Generalbundesanwalt (GBA), u. a. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (https://www.tagesspiegel.de/politik/mit-charter-jet-nach-europa-deutschland-holt-mutmassliche-is-frauen-aus-syrien-zurueck/27684548.html). So soll mindestens eine von ihnen ein Sturmgewehr besessen und in einer Frauenbrigade aktiv gewesen sein (https://www.welt.de/politik/ausland/article234258814/Rueckholaktion-von-IS-Anhaengerinnen-und-Kindern-aus-Syrien-nach-Deutschland.html). Mindestens zwei der Frauen gelten als islamistische Gefährderinnen, d. h., ihnen werden jederzeit schwere Straftaten zugetraut (ebd.). Laut dem Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas sei die Aktion ein „Kraftakt“ gewesen (https://www.tagesspiegel.de/politik/mit-charter-jet-nach-europa-deutschland-holt-mutmassliche-is-frauen-aus-syrien-zurueck/27684548.html). Bei den Rückgeholten solle es sich um besonders „Schutzbedürftige“ handeln (ebd.).

Die rückgeholten Personen stellen eine besondere Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar. So stellte die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) auf ihrer 200. Sitzung am 11. und 12. Dezember 2014 klar, dass eine Person, die aus Deutschland in Richtung Syrien ausreise bzw. bereits ausgereist sei, um die dortigen Kampfhandlungen zu unterstützen, bei Rückkehr ein besonderes Sicherheitsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland darstellen könne (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/11353).

Rückholaktionen dieser Art gab es in der Vergangenheit bereits mehrmals: Schon 2019 wurden Kinder aus Gefangenenlagern nach Deutschland gebracht (Bundestagsdrucksache 19/26668), später Frauen, die sich vormals dem IS angeschlossen hatten (https://www.welt.de/politik/ausland/article234258814/Rueckholaktion-von-IS-Anhaengerinnen-und-Kindern-aus-Syrien-nach-Deutschland.html). Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich noch etwa 100 Personen mit Deutschlandbezug in Gefangenschaft bzw. in Gewahrsam im Norden Syriens, die sich einer terroristischen Vereinigung angeschlossen haben, davon 71 Personen mit deutscher und 30 Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Antwort zu Frage 1c auf Bundestagsdrucksache 19/26668). Rechtliche Grundlage dieser Rückholungen ist nach Angaben der Bundesregierung § 5 des Konsulargesetzes – KonsG (Bundestagsdrucksache 19/27376). Das Konsulargesetz sieht vor, dass die Rückgeholten zur Erstattung der dem Bund entstandenen Auslagen verpflichtet sind.

Insbesondere das Schicksal der Kinder interessiert die Fragesteller, denn diese sollen von ihren Müttern streng nach der Ideologie der IS-Islamisten erzogen worden und entsprechend traumatisiert bzw. radikalisiert sein. So soll eine der rückgeholten Frauen ihrer Tochter verbrecherische und menschenverachtende Hinrichtungsvideos gezeigt haben (https://www.welt.de/politik/ausland/article234258814/Rueckholaktion-von-IS-Anhaengerinnen-und-Kindern-aus-Syrien-nach-Deutschland.html). Andere Mütter ließen ihre Kinder mit Pistolen ablichten oder ihre achtjährigen Töchter einen Nikab tragen (https://www.welt.de/politik/plus196282315/Omaima-A-Was-die-Regierung-ueber-die-IS-Witwe-wusste-und-was-geheim-bleibt.html).

Die Bundesregierung wurde bisher in mehreren Verfahren dazu verurteilt, die antragstellenden Kinder und ihre Mütter zurückzuholen (Bundestagsdrucksache 19/26668; Az.: OVG 10 S 43.19; http://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.863104.php). Bei der Rückholaktion im Oktober 2021 wurde die Bundesregierung sowohl von den USA als auch von der sogenannten kurdischen Selbstverwaltung unterstützt. Zudem forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung auf, islamistische Gewalttäter mit deutscher Staatsangehörigkeit aus dem Nahen Osten zurückzuführen (Bundestagsdrucksache 19/27876). Nach Ansicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seien „viele der erwachsenen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich immer noch in Haft in Syrien oder dem Irak aufhalten, potenzielle ‚Gefährder‘“ und sollten aus diesem Grund nach Deutschland zurückgeholt werden, um keine Gefahr für die Stabilität vor Ort darzustellen (ebd.). Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nimmt die Argumentation eines entsprechenden Appells der neuen Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika im UN-Sicherheitsrat im Januar 2021 auf (ebd.).

Obwohl viele der IS-Rückkehrer neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, ist es bisher noch nie zu einer Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft nach § 28 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer 5 3. Alternative StAG (konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland) gekommen (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/31858).

Nach Angaben der Bundesregierung (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/11353) besteht ein fortdauernder Informationsaustausch zwischen dem Generalbundesanwalt, der Bundespolizei, dem Zollkriminalamt, dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, den zuständigen Landeskriminalämtern sowie anderen Landes- und Kommunalbehörden, wie Jugend- und Sozialämtern, wenn eine Person aus Kriegsgebieten in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt. Jeder Einzelfall werde im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) zwischen den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder beraten (Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/16951).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie viele Rückholaktionen von Personen mit Deutschlandbezug, die sich in Gefangenenlagern bzw. im Gewahrsam in Syrien bzw. im Irak aufgehalten haben, wurden bisher von der Bundesregierung durchgeführt (bitte tabellarisch jeweils nach den durchgeführten Rückholaktionen mit Datum, Anzahl der Rückgeführten, Zielflughafen, nach den Altersklassen 0 bis 6 Jahre, 7 bis 12 Jahre, 13 bis 17 Jahre sowie Volljährige sowie nach den Merkmalen Mutter bzw. Vater bzw. leibliche Kinder aufschlüsseln; bei den Volljährigen und den 13- bis 17-Jährigen bitte zusätzlich nach Geschlecht aufschlüsseln)?

1

Wie viele der Minderjährigen sind Vollwaisen bzw. Halbwaisen?

1

Wie viele der Rückgeführten haben sich in Gefangenenlagern bzw. im Gewahrsam im Irak, wie viele in Syrien befunden?

1

Wie viele der Volljährigen hatten mutmaßlichen IS-Bezug bzw. Bezug zu einer anderen terroristischen Vereinigung (bitte aufschlüsseln)?

2

Bei wie vielen der in Frage 1 erfassten Personen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Personen,

die ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen (bitte aufschlüsseln),

die ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (bitte aufschlüsseln),

die staatenlos sind (bitte nach Voll- und Minderjährigen aufschlüsseln; bei den Volljährigen bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?

3

Wenn volljährige Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft rückgeholt wurden, auf welcher rechtlichen Grundlage wurden diese Personen in die Bundesrepublik Deutschland rückgeholt?

4

In welche Bundesländer werden bzw. wurden die Rückgeholten verteilt (bitte jeweils nach den Rückholaktionen sowie nach Voll- und Minderjährigen aufschlüsseln)?

5

Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) befanden sich unter dem in Frage 1 erfassten Personenkreis?

Wie viele dieser UMA wurden in der Bundesrepublik Deutschland ihren Sorgeberechtigten (Vater bzw. Mutter) übergeben, wie viele anderen Angehörigen, wie viele wurden von Jugendämtern in Obhut genommen (falls die UMA von Jugendämtern in Obhut genommen wurden, bitte nach den Altersklassen 0 bis 6 Jahre, 7 bis 12 Jahre, 13 bis 17 Jahre sowie für die 13- bis 17-Jährigen nach Geschlecht aufschlüsseln; bitte angeben, in welche Bundesländer die UMA verteilt wurden)?

Wie viele dieser UMA wurden in der Bundesrepublik Deutschland ihren Sorgeberechtigten (Vater bzw. Mutter) übergeben, wie viele anderen Angehörigen, wie viele wurden von Jugendämtern in Obhut genommen (falls die UMA von Jugendämtern in Obhut genommen wurden, bitte nach den Altersklassen 0 bis 6 Jahre, 7 bis 12 Jahre, 13 bis 17 Jahre sowie für die 13- bis 17-Jährigen nach Geschlecht aufschlüsseln; bitte angeben, in welche Bundesländer die UMA verteilt wurden)?

6

Nach welchen Kriterien der besonderen Schutzbedürftigkeit suchte die Bundesregierung die Rückgeholten aus?

7

Wie viele Kinder galten aufgrund der Kategorie „krank“ als besonders schutzbedürftig, und wie viele dieser Kinder mussten nach ihrer Ankunft nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland stationär in einem Krankenhaus behandelt werden (bitte nach Anzahl der Kinder und den jeweiligen Rückholaktionen aufschlüsseln)?

8

Wie vielen Müttern bzw. Vätern, die in Frage 1 erfasst werden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Kindeswohlgefährdung, z. B. wegen Ausreise in ein Kriegsgebiet mit minderjährigen Kindern bzw. Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, das Sorgerecht durch die zuständigen Behörden entzogen?

9

Wie viele Kinder galten wegen des Kriteriums „Sorgeberechtigter in Deutschland“ als besonders schutzbedürftig (https://www.tagesspiegel.de/politik/mit-charter-jet-nach-europa-deutschland-holt-mutmassliche-is-frauen-aus-syrien-zurueck/27684548.html)?

Wie viele blieben in der Obhut ihrer mitgereisten Mütter, wie viele wurden in die Obhut des Vaters bzw. eines anderen Angehörigen in Deutschland übergeben, wie viele in die Obhut von Jugendämtern (bitte tabellarisch nach den jeweiligen Rückholaktionen sowie der Anzahl der Mütter bzw. Väter bzw. weiterer Angehöriger bzw. in Obhut eines Jugendamts und nach der entsprechenden Anzahl der übergebenen Kinder aufschlüsseln)?

Wie viele blieben in der Obhut ihrer mitgereisten Mütter, wie viele wurden in die Obhut des Vaters bzw. eines anderen Angehörigen in Deutschland übergeben, wie viele in die Obhut von Jugendämtern (bitte tabellarisch nach den jeweiligen Rückholaktionen sowie der Anzahl der Mütter bzw. Väter bzw. weiterer Angehöriger bzw. in Obhut eines Jugendamts und nach der entsprechenden Anzahl der übergebenen Kinder aufschlüsseln)?

10

Wie viele der in Frage 9 erfassten Väter haben nach Kenntnis der Bundesregierung mutmaßlichen Bezug zum islamistischen Terrorismus bzw. hielten sich in Kriegsgebieten auf?

Wenn die in Frage 1 erfassten Kinder in die Obhut dieser Väter übergeben wurden, von welchen Bundesländern wurden diese Kinder aufgenommen?

11

Wie hat die Bundesregierung sichergestellt bzw. wie stellen die zuständigen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung sicher, dass das Umfeld der Angehörigen keine Kindeswohlgefährdung darstellt?

Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in wie vielen Fällen Jugendämter Bedenken hinsichtlich einer Übergabe der rückgeführten Kinder an Väter bzw. Angehörige der Rückgeholten angemeldet haben, und wenn ja, welche Bedenken wurden geäußert?

Wie viele Kinder wurden den zuständigen Jugendämtern bzw. Pflegeeltern übergeben, weil bei den Vätern bzw. Angehörigen das Kindeswohl nicht mit Sicherheit garantiert werden konnte?

12

Wie stellen, wenn die Kinder der Obhut ihrer mitgereisten Mütter überlassen wurden, die zuständigen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung sicher, dass die Kinder nicht mit islamistischem Gedankengut indoktriniert werden und das Kindeswohl nicht gefährdet ist?

Gegen wie viele dieser Mütter wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund eines Bezugs zum islamistischen Terrorismus eingeleitet?

In welche Bundesländer wurden diese Mütter mit ihren Kindern verteilt (bitte Anzahl der Mütter mit der entsprechenden Anzahl ihrer Kinder tabellarisch angeben)?

13

Gegen wie viele der in Frage 1 beschriebenen Rückgeführten wurde ein Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus eingeleitet?

Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle vom Generalbundesanwalt bzw. von den Staatsanwaltschaften welcher Bundesländer vor, und von welchen Bundesländern wurden diese Personen aufgenommen (bitte nach den jeweiligen Rückholaktionen sowie nach Tatvorwürfen, Geschlecht, voll- bzw. minderjährig, Staatsangehörigkeit aufschlüsseln und falls neben der deutschen noch eine weitere besteht, bitte diese ebenfalls angeben)?

Wie viele der Volljährigen konnten nach ihrer Ankunft in Deutschland die volle Freizügigkeit im Bundesgebiet in Anspruch nehmen (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln sowie die Verteilung der Personen auf die Bundesländer angeben)?

14

Wie viele der in Frage 1 beschriebenen Personen stufen bzw. stuften die Behörden als Gefährder bzw. relevante Personen ein, und wie viele haben welche Bundesländer aufgenommen (bitte nach Geschlecht, voll- bzw. minderjährig und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln; falls neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besteht, bitte diese ebenfalls angeben)?

Wie viele dieser Personen sind bzw. waren entsprechend o. g. Einteilung in das für Rückkehrer entwickelte System RADAR-iTE (https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/Radar/radar_node.html;jsessionid=265586A4E02435E972FF79491B29AF22.live291#doc142872bodyText2) eingestuft, und wenn nicht, warum nicht?

Wie viele der Rückgeholten waren Gegenstand einer Besprechung im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)?

Wie viele der Rückgeholten sind in einem Gefahrenabwehrvorgang (GAV) des BKA in Erscheinung getreten?

15

Bei wie vielen des in Frage 1 umrissenen Personenkreises mit doppelter Staatsbürgerschaft wurde versucht, nach § 28 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 StAG in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer 5 3. Alternative StAG die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen, und mit welchem Ausgang?

Wenn ein oben beschriebener Aberkennungsversuch bisher unterlassen wurde, warum?

Wenn Aberkennungsversuche unternommen wurden, warum scheiterten sie nach Kenntnis der Bundesregierung bisher?

16

In wie vielen Fällen wurde die Bundesrepublik Deutschland rechtskräftig verurteilt (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/gefangene-deutsche-is-syrien-101.html), den in Frage 1 erfassten Personenkreis in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen (bitte nach Anzahl der Personen, Datum der Rückholung, volljährig bzw. minderjährig, Staatsangehörigkeit aufschlüsseln und, falls bei den Volljährigen neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besteht, bitte diese ebenfalls angeben)?

17

In welcher Art und Weise hat die sogenannte kurdische Selbstverwaltung bzw. haben die Vereinigten Staaten von Amerika bei der Rückholaktion von Anfang Oktober 2021 die Bundesregierung unterstützt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

18

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesrepublik zu den Vätern der in Frage 1 erfassten minderjährigen Personen, wie viele sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Ausland verstorben, halten sich noch in den Kriegsgebieten auf bzw. sind bereits in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt?

19

Sind Väter der in Frage 1 erfassten minderjährigen Personen durch die Bundesregierung bereits rückgeholt bzw. in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben worden, und wenn ja, wie viele, wann (Datum), aus welchem Land und auf welcher Rechtsgrundlage (bitte nach abgeschobenen und rückgeholten Personen aufschlüsseln)?

Bei wie vielen lag ein mutmaßlicher IS-Bezug vor, und wie viele dieser rückgeholten bzw. abgeschobenen Väter besitzen ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit, neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit (bitte aufschlüsseln), ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit (bitte aufschlüsseln), keine Staatsangehörigkeit?

20

Beabsichtigt die Bundesregierung, Väter der in Frage 1 erfassten Kinder ebenfalls nach Deutschland rückzuholen, und wenn ja, wie viele, woher, und auf welcher Rechtsgrundlage?

21

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Väter mit mutmaßlichem IS-Bezug der in Frage 1 erfassten Kinder bereits ohne staatliche Unterstützung in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt sind, und wenn ja, wie viele?

Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder aus dem in Frage 1 umrissenen Personenkreis in der Obhut dieser Väter mit mutmaßlichem IS-Bezug, und wenn ja, wie viele?

In welchen Bundesländern halten sich diese Väter mit ihren Kindern nach Kenntnis der Bundesregierung auf?

22

Wie viele Personen mit mutmaßlichem IS-Bezug aus den Lagern in Syrien bzw. aus dem Irak plant die Bundesregierung noch rückzuholen (bitte nach Anzahl und Aufenthaltsort der Personen, Voll- bzw. Minderjährigen sowie bei den Volljährigen nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln und falls neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besteht, bitte diese ebenfalls angeben)?

23

Welche Kosten verursachten die in Frage 1 erfassten Rückholaktionen insgesamt, also Kosten für Flüge, Unterbringung, Personal etc.?

Welche Beträge wurden bisher von dem in Frage 1 erfassten Personenkreis nach dem Konsulargesetz (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) erstattet (bitte die Kosten für die Rückführungen sowie die von den Rückgeholten bis heute erstatteten Beträge nach den jeweiligen Rückholaktionen tabellarisch auflisten und, falls noch nicht alle Rechnungen vorliegen, Beträge bitte schätzen)?

24

Unter welchen Haushaltstiteln werden die Rückholungen verbucht (bei verschiedenen Haushaltstiteln Leistungen bitte aufschlüsseln)?

25

Laufen derzeit juristische Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, die die Bundesregierung auffordern könnten, deutsche Staatsbürger mit IS-Bezug und ihre Kinder aus den ehemaligen Kriegsgebieten zurückzuholen, und wenn ja, wie viele Verfahren, und um insgesamt wie viele ggf. rückzuholende Personen handelt es sich (bitte nach Voll- und Minderjährigen und derzeitigem Aufenthaltsort aufschlüsseln)?

Wie viele der volljährigen Kläger besitzen nur die deutsche, wie viele besitzen neben der deutschen noch eine weitere bzw. nur eine ausländische Staatsangehörigkeit (bitte die jeweiligen Staatsangehörigkeiten angeben)?

Berlin, den 1. November 2021

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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