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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sachstand zur statistischen Erfassung von Messerangriffen für das Jahr 2021

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.12.2021

Aktualisiert

02.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/14026.11.2021

Sachstand zur statistischen Erfassung von Messerangriffen für das Jahr 2021

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Christian Wirth, Dr. Gottfried Curio und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit dem 1. Januar 2020 sollten „Messerangriffe“ bundesweit in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zumindest als „Phänomen“ erfasst werden (Antwort auf die Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 19/10441, S. 24). Bei der Prüfung der für das Berichtsjahr 2020 gemeldeten PKS-Daten ergab sich jedoch, dass für 2020 auf Bundesebene noch keine validen Daten vorliegen würden, so die Bundesregierung. Insofern war für das Berichtsjahr 2020 die Möglichkeit einer fallbezogenen Auswertung entfallen (siehe dazu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 19/26311). „Welt-Online“ berichtet inzwischen davon, dass es allein 2020 100 Tote durch Messerangriffe gegeben hat. Etwa 20 000 Messerangriffe soll es zudem im Jahr 2020 gegeben haben (www.welt.de/politik/deutschland/plus235180472/Fast-20-000-Messerangriffe-in-einem-Jahr-in-Deutschland.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Sind der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochenen Zahlen aufgrund interner eigener Auswertungen der vorhandenen Länderstatistiken zu Messerangriffen für das Jahr 2020 bekannt, und wenn ja, seit wann?

2

Führt die Bundesregierung regelmäßig interne Auswertungen der vorhandenen Länderstatistiken zu Messerangriffen durch, und wenn ja, seit wann, und mit welchen jährlichen Ergebnissen seit 2014?

3

Aus welchen konkreten Gründen sind die in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochenen Daten für 2020 zu „Messerangriffen“ im PKS-Katalog „Phänomene“ nicht valide, beziehungsweise mit welchen Ergebnissen ist die dahin gehend erfolgte Ursachenevaluation abgeschlossen worden (siehe dazu Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/27307 zur Durchführung einer Evaluation)?

4

Kann die Bundesregierung unter Berücksichtigung der zuvor angesprochenen Evaluation Auskünfte darüber geben, ob eine mangelhafte Validität, beziehungsweise Qualität der Daten aus dem Jahr 2020 auf bestimmte Bundesländer zurückzuführen ist und inwiefern dort jeweilige Umsetzungsschwierigkeiten bestehen (bitte ggf. nach Bundesland aufschlüsseln)?

5

Werden nach jetzigem Kenntnisstand der Bundesregierung für das Jahr 2021 valide PKS-Daten zu Messerangriffen vorliegen, und wenn ja, ab wann liegt eine Auswertung mit welchen Aufschlüsselungsparametern auf Bundesebene frühestmöglich vor, beziehungsweise wann rechnet die Bundesregierung in der Regel mit diesbezüglichen Auswertungen?

6

Inwieweit kann bereits jetzt ein Zwischenergebnis in Form einer unterjährigen Auswertung zu den bisher ermittelten Messerangriffen im Jahr 2021 mitgeteilt werden (bitte nach Anzahl, Phänomen und Monat aufschlüsseln)?

7

Wurden inzwischen Regelungen im zuständigen Bund-Länder Gremium zur Erfassung des Tatmittels „Messer“ (oder allgemein des Tatmittelkatalogs) in Verbindung mit den jeweiligen Staatsangehörigkeiten und dem Aufenthaltsstatus von nichtdeutschen Tatverdächtigen getroffen, und wenn ja, wie sehen diese im Detail aus (siehe dazu Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/27307)?

8

In welchem Zeitraum wird bzw. wäre eine Aufschlüsselung von Tatverdächtigen, die das Tatmittel „Messer“ verwenden, im Sinne der in Frage 7 erfragten Erfassungsparameter nach Ansicht der Bundesregierung nach jetzigem Kenntnisstand technisch realisierbar sein?

9

Gibt es inzwischen Überlegungen zur bundesweiten Aufschlüsselung von Messerdelikten nach der Art des Messers (z. B. Waffen im Sinne des Waffengesetzes [WaffenG] oder Gebrauchsmesser bzw. Klingenlänge), und wenn ja, nach welchen Kriterien eine solche Aufschlüsselung konkret erfolgen sollte?

10

Räumt die Bundesregierung den in Frage 7 erfragten Erfassungsparametern, auch unter Berücksichtigung der Medienberichte zu Messerangreifern (z. B. www.br.de/nachrichten/bayern/messerangriff-in-ice-womoeglich-doch-extremistisches-motiv,Souzmye; www.welt.de/politik/deutschland/plus235180472/Fast-20-000-Messerangriffe-in-einem-Jahr-in-Deutschland.html), eine hohe Priorität ein?

11

Hält die Bundesregierung eine Aufschlüsselung im Sinne von Frage 7 im Hinblick auf das Tatmittel „Messer“ für den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei aufgrund einer nach Ansicht der Fragesteller vergleichsweise schnellen Umsetzbarkeit übergangsweise für sinnvoll, und wie begründet sie ihre Auffassung?

12

Verfügt die Bundesregierung selbst oder auch unter Einbeziehung der Daten der Länder über interne Sonderauswertungen speziell im Hinblick auf die in Frage 7 angesprochene Aufschlüsselung (wenn ja, bitte ab 2015 mit den entsprechenden Ergebnissen aufschlüsseln)?

13

Hat die Bundesregierung mithilfe einer Sonderauswertung oder anderweitiger Quellen Erkenntnisse darüber, nach welchen Staatsangehörigkeiten sich die Täter bzw. Tatverdächtigen (TV) in Bezug auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochenen 100 Toten aufschlüsseln, beziehungsweise welche Aussage kann die Bundesregierung zum Anteil deutscher und nichtdeutscher Tatverdächtiger diesbezüglich machen?

Berlin, den 24. November 2021

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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