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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mindestlohn und staatliche Transferzahlungen

(insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

21.01.2022

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/33423.12.2021

Mindestlohn und staatliche Transferzahlungen

der Abgeordneten René Springer, Gerrit Huy, Kay-Uwe Ziegler, Jörg Schneider, Jürgen Pohl, Hannes Gnauck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Zum 1. Juli 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn in einem weiteren Schritt auf 9,60 Euro angehoben. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 37,7 Stunden (durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit, vgl. https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-tarifliche-wochenarbeitszeit-im-durchschnitt-bei-377-stunden-3231.htm) ergibt sich somit ein Bruttomonatsgehalt von 1 568 Euro. In Deutschland bestanden im Jahr 2019 rund 1,42 Millionen Beschäftigungsverhältnisse im Mindestlohnbereich (https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Mindestloehne/Tabellen/mindestlohnnereich.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie hoch dürfen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) maximal sein, damit bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind unter 6 Jahren (Steuerklasse II, keine Kirchensteuer) mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden ein Stundenentgelt in Höhe des aktuellen Mindestlohns von 9,60 Euro ausreicht, um einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu vermeiden?

2

Wie hoch dürfen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung maximal sein, damit bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind unter 6 Jahren (Steuerklasse II, keine Kirchensteuer) mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden ein Stundenentgelt in Höhe von 12 Euro ausreicht, um einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II zu vermeiden?

3

Wie hoch sind die durchschnittlich laufenden tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft mit einem Kind unter 6 Jahren (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?

4

Wie hoch sind die durchschnittlich anerkannten laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft mit einem Kind unter 6 Jahren (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt sowie zusätzlich pro Quadratmeter Wohnfläche ausweisen)?

5

Wie haben sich in den Jahren 2010 bis 2021 die laufenden tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie die anerkannten laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft mit einem Kind unter 6 Jahren im Bundesdurchschnitt jeweils entwickelt (bitte jeweils auch die absolute sowie relative Differenz zwischen beiden Werten ausweisen)?

6

In wie vielen Kreisen und kreisfreien Städten liegen die durchschnittlichen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung für eine Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft mit einem Kind (entsprechend Frage 1) über dem in Frage 1 ermittelten Wert (bitte hierzu auch die Top-15 der Kreise bzw. kreisfreien Städte ausweisen, bei denen die Differenz am größten ist)?

7

In wie vielen Kreisen und kreisfreien Städten liegen die durchschnittlichen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung für einen Alleinerziehenden-Haushalt mit einem Kind (entsprechend Frage 2) über dem in Frage 2 ermittelten Wert (bitte zusätzlich die Top-15 der Kreise und kreisfreien Städte mit den entsprechenden Werten ausweisen, bei denen die Differenz am größten ist)?

8

Wie hoch müsste in den in Frage 7 genannten Top-15 der Kreise bzw. kreisfreien Städte der (rechnerische) Stundenlohn jeweils sein, damit ein Anspruch eines Alleinerziehenden-Haushalts mit einem Kind unter 6 Jahren auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II vermieden werden kann (ohne Berücksichtigung von Transferleistungen wie Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss etc.)?

9

Wie hoch ist der durchschnittliche Zahlbetrag nach dem SGB II (Regelbedarf, KdU sowie Mehrbedarf) für

a) einen Single-Haushalt ohne Kinder,

b) einen Alleinerziehenden-Haushalt mit einem Kind (4 Jahre),

c) einen Alleinerziehenden-Haushalt mit zwei Kindern (4 Jahre und 12 Jahre),

d) einen Alleinerziehenden-Haushalt mit drei Kindern (4 Jahre, 12 Jahre, 15 Jahre),

e) einen Paar-Haushalt ohne Kinder,

f) einen Paar-Haushalt mit einem Kind (4 Jahre),

g) einen Paar-Haushalt mit zwei Kindern (4 Jahre und 12 Jahre) und

h) einen Paar-Haushalt mit drei Kindern (4 Jahre, 12 Jahre, 15 Jahre)

unter der Annahme, dass jeweils kein anrechenbares Einkommen oder Vermögen vorhanden ist (bitte nach Bund sowie Bundesländern getrennt ausweisen)?

10

Wie viele Wochenstunden muss ein Alleinstehender (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer) zu einem Stundenlohn von 9,60 Euro sowie zu einem Stundenlohn von 12 Euro (rechnerisch) arbeiten, um nach Abzug von Steuern und Abgaben ein Nettoeinkommen in Höhe des bundesdurchschnittlichen Zahlbetrages (Frage 9a) zu erreichen?

11

Wie viele Wochenstunden muss ein Alleinerziehender (Steuerklasse II, keine Kirchensteuer) zu einem Stundenlohn von 9,60 Euro sowie zu einem Stundenlohn von 12 Euro (rechnerisch) arbeiten, um nach Abzug von Steuern und Abgaben ein Nettoeinkommen in Höhe des bundesdurchschnittlichen Zahlbetrages (Frage 9b) zu erreichen?

12

Wie viele Wochenstunden muss ein Alleinerziehender (Steuerklasse II, keine Kirchensteuer) zu einem Stundenlohn von 9,60 Euro sowie zu einem Stundenlohn von 12 Euro (rechnerisch) arbeiten, um nach Abzug von Steuern und Abgaben ein Nettoeinkommen in Höhe des bundesdurchschnittlichen Zahlbetrages (Frage 9c) zu erreichen?

13

Wie viele Wochenstunden muss ein Alleinerziehender (Steuerklasse II, keine Kirchensteuer) zu einem Stundenlohn von 9,60 Euro sowie zu einem Stundenlohn von 12 Euro (rechnerisch) arbeiten, um nach Abzug von Steuern und Abgaben ein Nettoeinkommen in Höhe des bundesdurchschnittlichen Zahlbetrages (Frage 9d) zu erreichen?

14

Wie viele Wochenstunden muss eine Person (Steuerklasse IV, keine Kirchensteuer) zu einem Stundenlohn von 9,60 Euro sowie zu einem Stundenlohn von 12 Euro (rechnerisch) arbeiten, um nach Abzug von Steuern und Abgaben ein Nettoeinkommen in Höhe des bundesdurchschnittlichen Zahlbetrages (Frage 9e) zu erreichen?

15

Wie viele Wochenstunden müssen zwei verheiratete Personen (Steuerklasse IV, keine Kirchensteuer) zu einem Stundenlohn von 9,60 Euro sowie zu einem Stundenlohn von 12 Euro (rechnerisch und gleichverteilt) arbeiten, um nach Abzug von Steuern und Abgaben ein Nettoeinkommen in Höhe des bundesdurchschnittlichen Zahlbetrages (Frage 9f) zu erreichen?

16

Wie viele Wochenstunden müssen zwei verheiratete Personen (Steuerklasse IV, keine Kirchensteuer) zu einem Stundenlohn von 9,60 Euro sowie zu einem Stundenlohn von 12 Euro (rechnerisch und gleichverteilt) arbeiten, um nach Abzug von Steuern und Abgaben ein Nettoeinkommen in Höhe des bundesdurchschnittlichen Zahlbetrages (Frage 9g) zu erreichen?

17

Wie viele Wochenstunden müssen zwei verheiratete Personen (Steuerklasse IV, keine Kirchensteuer) zu einem Stundenlohn von 9,60 Euro sowie zu einem Stundenlohn von 12 Euro (rechnerisch und gleichverteilt) arbeiten, um nach Abzug von Steuern und Abgaben ein Nettoeinkommen in Höhe des bundesdurchschnittlichen Zahlbetrages (Frage 9h) zu erreichen?

18

Wie haben sich den Daten des Mikrozensus zufolge seit dem Jahr 2005 die Anzahl sowie der Anteil der Arbeitnehmer entwickelt, die über ein geringeres persönliches Nettoeinkommen (Summe aller Einkünfte) verfügen als Arbeitslose?

19

Wie haben sich den Daten des Mikrozensus zufolge seit dem Jahr 2005 die Anzahl sowie der Anteil der Selbständigen bzw. Freiberufler entwickelt, die über ein geringeres persönliches Nettoeinkommen (Summe aller Einkünfte) verfügen als Arbeitslose?

20

Wie viele Personen, die Mittel für ihren Lebensunterhalt überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit bzw. Berufstätigkeit beziehen, haben den Daten des Mikrozensus zufolge ein niedrigeres persönliches Nettoeinkommen (Summe aller Einkünfte) als Personen, die Mittel für ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Arbeitslosengeld, ALG II, Sozialgeld bzw. Sozialhilfe beziehen?

21

Wie viele Personen, die Mittel für ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Selbständigkeit bzw. freiberuflicher Tätigkeit beziehen, haben den Daten des Mikrozensus zufolge ein niedrigeres persönliches Nettoeinkommen (Summe aller Einkünfte) als Personen, die Mittel für ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Arbeitslosengeld, ALG II, Sozialgeld bzw. Sozialhilfe beziehen?

22

Wie viele Arbeitnehmer sowie Selbständige bzw. Freiberufler mit und ohne Kindergeldbezug, die darüber hinaus keine weiteren öffentlichen Zahlungen beziehen, haben den Daten des Mikrozensus zufolge ein geringeres persönliches Nettoeinkommen (Summe aller Einkünfte) als Personen im erwerbsfähigen Alter, die mindestens eine der nachfolgenden öffentlichen Zahlungen beziehen: ALG I, ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, aus der Pflegeversicherung, Kinderzuschlag, sonstige öffentliche Zahlungen (z. B. BAföG, Asylbewerberleistungen etc.)?

23

Wie hoch war die Zahl der Wohngeldempfänger in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2019, 2020 sowie 2021 (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?

24

Wie hoch sind die Anzahl sowie der Anteil der Wohngeldempfänger, die aktuell

a) unter 12 Monate,

b) zwischen 1 und 3 Jahren,

c) zwischen 3 und 5 Jahren,

d) zwischen 5 und 10 Jahren und

e) mehr als 10 Jahre

Wohngeld beziehen?

25

Wie hoch war die Anzahl der reinen Wohngeldhaushalte in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2019, 2020 sowie 2021 (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?

26

Wie hat sich der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch der Wohngeldempfänger in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2019, 2020 sowie 2021 jeweils entwickelt (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?

27

Wie hoch waren in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2019, 2020 sowie 2021 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Gesamtausgaben für Wohngeld?

28

Wie hoch sind die Anzahl sowie der Anteil der Kreise bzw. kreisfreien Städte, die in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 sowie 2021 jeweils der Mietenstufe I, II, III, IV, V, VI, VII zugeordnet waren (§ 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung)?

29

Wie viele Haushalte mit Wohngeldbezug waren in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 sowie 2021 jeweils einem Kreis bzw. einer kreisfreien Stadt mit der Mietenstufe I, II, III, IV, V, VI, VII zugeordnet?

30

Wie hoch war in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 sowie 2021 die durchschnittliche monatliche Wohnkostenbelastung vor sowie nach Wohngeld?

31

Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010, 2015, 2019, 2020 sowie 2021 die Anzahl der Kinderzuschlag-Empfänger (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?

32

Wie hat sich in den Jahren 2005, 2010, 2015, 2019, 2020 sowie 2021 der durchschnittlich gezahlte monatliche Kinderzuschlag jeweils entwickelt?

33

Wie hoch waren in den Jahren 2005, 2010, 2015, 2019, 2020 sowie 2021 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Gesamtausgaben für den Kinderzuschlag?

34

Wie hoch sind die Anzahl sowie der Anteil der Kinderzuschlag-Empfänger, die aktuell

a) unter 12 Monate,

b) zwischen 1 und 3 Jahren,

c) zwischen 3 und 5 Jahren,

d) zwischen 5 und 10 Jahren und

e) mehr als 10 Jahre

Kinderzuschlag beziehen?

35

Führte die Einführung des Kinderzuschlags nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer signifikanten Erhöhung der Erwerbstätigkeit der Eltern? Wenn ja, auf welche Analysen oder Studien stützt sich die Bundesregierung dabei (bitte ausweisen)?

36

Wie haben sich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit sowie die durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit in den Jahren 2000 bis 2021 jeweils entwickelt?

Berlin, den 13. Dezember 2021

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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