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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Grundrente (Respektrente) - Sachstand und Zahlbeträge

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

26.01.2022

Aktualisiert

02.04.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/37911.01.2022

Grundrente (Respektrente) – Sachstand und Zahlbeträge

der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Gerrit Huy, Jürgen Pohl, Jörg Schneider, Sebastian Münzenmaier, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 12. August 2020 wurde das Grundrentengesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossen (BGBl. I S. 1879). Die Grundrente wird als Zuschlag zur regulären Rente gezahlt, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nach dem Grundrentengesetz vorliegen. Der Grundrentenzuschlag ist ein integraler Bestandteil der (Gesamt-)Rentenleistung und soll sicherstellen, dass Menschen nach einem langen Arbeitsleben – auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen – ordentlich abgesichert sind und besser dastehen als jemand, der wenig oder gar nicht gearbeitet hat. Mit der Anerkennung von Lebensleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung soll das Vertrauen in die erste Säule der Alterssicherung gestärkt werden (Bundestagsdrucksache 19/18473).

Wie der Sozialverband VdK berichtet, wurden die ersten Bescheide mit Grundrentenprüfung – aufgrund der enormen Bürokratie – erst im Sommer 2021 an die Betroffenen versendet (https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/83566/4_97_euro_grundrente?dscc=ok). Anhand von zwei Beispielen zeigt der VdK (ebd.) auf, dass die Erwartungen der Menschen an die sogenannte Respektrente vielfach nicht erfüllt werden können. In einem geschilderten Fall beträgt der Grundrentenzuschlag lediglich 5,60 Euro (4,97 Euro netto; ebd.). In einem anderen Fall kann der Grundrentenzuschlag nicht ausgezahlt werden, weil für die Einkommensprüfung der Steuerbescheid vom vorletzten Jahr herangezogen wird (ebd.). Da die betroffene Person zu diesem Zeitpunkt noch erwerbstätig war, kommt sie mit dem Einkommen über die erlaubte Höchstgrenze (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Bei wie vielen Personen (Bestandsrentnern sowie Neuzugängen) wurde die Anspruchsberechtigung auf den Grundrentenzuschlag bereits überprüft, welchem Anteil entspricht dies gemessen am Gesamtbestand, und in wie vielen Fällen wurde die Prüfung bereits abgeschlossen (bitte insgesamt sowie nach einzelnen Monaten ausweisen)?

2

In welchem Monat wurde der Grundrentenzuschlag erstmalig ausgezahlt?

3

An wie viele Personen wird der Grundrentenzuschlag bereits ausgezahlt (bitte nach Bund, Bundesländern, Wohnsitz im Ausland, Männern, Frauen sowie Deutschen und Ausländern getrennt ausweisen)?

4

Wie hoch ist der Gesamtbetrag, der durch den Grundrentenzuschlag bislang zur Auszahlung gebracht wurde (bitte insgesamt sowie nach Monaten getrennt ausweisen)?

5

Wie hoch ist der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag, der durch den Grundrentenzuschlag bislang zur Auszahlung gebracht wurde?

6

In wie vielen Fällen, bei denen ein Anspruch auf Grundrentenzuschlag bereits festgestellt wurde, liegt der monatliche Zahlbetrag des Grundrentenzuschlags zwischen a) 1 bis unter 10 Euro, b) 10 bis unter 25 Euro, c) 25 bis unter 50 Euro, d) 50 bis unter 100 Euro, e) 100 bis unter 250 Euro und f) über 250 Euro (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen angeben)?

7

In wie vielen Fällen, in denen der Anspruch auf Grundrentenzuschlag überprüft wurde, lag das Einkommen im Rahmen der Einkommensanrechnung unter dem Freibetrag von 1 250 Euro für Alleinstehende bzw. 1 950 Euro für Paare (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen ausweisen)?

8

In wie vielen Fällen, in denen der Anspruch auf Grundrentenzuschlag überprüft wurde, lag das Einkommen im Rahmen der Einkommensanrechnung über dem Freibetrag von 1 250 Euro für Alleinstehende bzw. 1 950 Euro für Paare (Einkommensanrechnung zu 60 Prozent) jedoch unterhalb des weiteren Freibetrags von 1 600 Euro für Alleinstehende bzw. 2 300 Euro für Paare (Einkommensanrechnung zu 100 Prozent; bitte in absoluten sowie relativen Zahlen ausweisen)? Um welchen Betrag wurde der Grundrentenzuschlag dabei durchschnittlich gekürzt?

9

In wie vielen Fällen, in denen der Anspruch auf Grundrentenzuschlag überprüft wurde, lag das Einkommen im Rahmen der Einkommensanrechnung über dem Freibetrag von 1 600 Euro für Alleinstehende bzw. 2 300 Euro für Paare (Einkommensanrechnung zu 100 Prozent; bitte in absoluten sowie relativen Zahlen ausweisen)? Um welchen Betrag wurde der Grundrentenzuschlag dabei durchschnittlich gekürzt? In wie vielen Fällen wurde der Grundrentenzuschlag zu 100 Prozent gekürzt?

10

Wie hoch ist der durchschnittliche Zahlbetrag der Renten, bei denen ein Anspruch auf Grundrentenzuschlag festgestellt wurde? Wie hoch wäre der durchschnittliche Zahlbetrag der Renten ohne Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags?

11

Wie viele Personen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vom neu eingerichteten Freibetrag, wonach ein Rentenbetrag in Höhe von 100 Euro monatlich zuzüglich 30 Prozent des diesen Betrag übersteigenden Einkommens bis zu einer maximalen Höhe der halben Regelbedarfsstufe I (2021 entspricht dies 223 Euro) nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird?

12

Wie häufig wurde der automatisierte Datenabruf zwischen den Trägern der Rentenversicherung und den zuständigen Finanzbehörden bereits durchgeführt (bitte insgesamt sowie nach Monaten getrennt ausweisen)?

13

In wie vielen Fällen wurden von Bestands- sowie Neurentnern trotz des automatisierten Datenabrufs weitere Unterlagen (z. B. Nachweise über Kapitalerträge) von den Rentenversicherungsträgern angefordert?

14

Wie hoch sind die Gesamtkosten, die bislang für die Einführung bzw. Umsetzung der Grundrente angefallen sind (Personalkosten bitte gesondert ausweisen)?

15

Wie viele zusätzliche Stellen wurden für die Einführung und Umsetzung der Grundrente bislang geschaffen? Plant die Bundesregierung, darüber hinaus weitere Stellen zu schaffen?

16

Plant die Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode Änderungen an der Grundrente vorzunehmen?

Berlin, den 3. Januar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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