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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ergänzungsfragen zur Erfassung von Gewaltdelikten mit Messern durch die Bundespolizei (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/590)

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

25.03.2022

Aktualisiert

02.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/96911.03.2022

Ergänzungsfragen zur Erfassung von Gewaltdelikten mit Messern durch die Bundespolizei

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ergänzungsfragen zur Erfassung von Gewaltdelikten mit Messern durch die Bundespolizei (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/590)

Auf Bundestagsdrucksache 20/590 antwortete die Bundesregierung zu Frage 11, dass die Bundespolizei zusätzlich zu den Erhebungen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) statistische Daten zu Gewaltdelikten, die unter dem Einsatz von Messern verübt werden, seit Juli 2018 im Rahmen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES BPOL) erfasst.

Die vorliegende Nachfrage behandelt in erster Linie Nachmeldungen und vor allem eine Aktualisierung in Bezug auf Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/590. Fehlende PES-BPOL-Daten für Dezember 2021 müssten inzwischen vorliegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hoch ist die jährliche Anzahl an Gewaltdelikten unter Messereinsatz seit Juli 2018 bis heute (Januar 2021), die von der Bundespolizei erfasst werden (bitte nach Jahren, notfalls Jahreszeiträumen aufschlüsseln)?

2

Bei wie vielen der in Frage 1 erfragten Gewaltdelikte (i. V. m. Messern) war zumindest eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit als Tatverdächtiger beteiligt (bitte nach Jahren bzw. Jahreszeiträumen aufschlüsseln)?

3

Bei wie vielen der in Frage 1 erfragten Gewaltdelikte (i. V. m. Messern) war zumindest eine Person mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit als Tatverdächtiger beteiligt (bitte nach Jahren bzw. Jahreszeiträumen aufschlüsseln)?

4

Bei wie vielen der in Frage 1 erfragten Gewaltdelikte (i. V. m. Messern) war zumindest eine Person mit unbekannter Staatsangehörigkeit als Tatverdächtiger beteiligt (bitte nach Jahren bzw. Jahreszeiträumen aufschlüsseln)?

5

Lassen sich die Gewaltdelikte unter dem Einsatz von Messern für das Jahr 2021 weiter vollständig nach einzelnen Straftatbeständen aufschlüsseln, und wenn ja, welche waren dabei am häufigsten vertreten (bitte so wie in der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/590 weiter aufschlüsseln)?

6

Welche fünf Staatsangehörigkeiten unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen konnten am häufigsten den jeweiligen Straftatbeständen (Frage 5) zugeordnet werden (bitte so wie in der Antwort zu Frage 8 Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/590 aufschlüsseln)?

7

Wie schlüsseln sich die Opfer von Gewaltdelikten im Sinne von Frage 1 seit Beginn der Erfassung (Juli 2018) weiter nach deutschen und nichtdeutschen Staatsangehörigen, Geschlecht und Altersgruppen auf (bitte nach Jahren, notfalls Jahreszeiträumen aufschlüsseln und nichtdeutsche Staatsangehörige weiter nach den fünf häufigsten Betroffenen aufschlüsseln)?

8

Kann die Bundesregierung inzwischen Auskünfte darüber geben, ob eine mangelhafte Validität der PKS-Daten zu Messerangriffen beziehungsweise Qualität der Daten aus dem Jahr 2020 auf bestimmte Bundesländer zurückzuführen ist und inwiefern dort jeweilige Umsetzungsschwierigkeiten bestehen (bitte ggf. nach Bundesland aufschlüsseln), und wenn nein, bis wann kann sie dazu voraussichtlich eine Stellungnahme abgeben?

9

Werden nach jetzigem Kenntnisstand der Bundesregierung für das Jahr 2021 valide PKS-Daten zu Messerangriffen vorliegen, und wenn ja, ab wann ist eine Auswertung möglich?

10

Kann die Bundesregierung näher erläutern, dass sie einerseits erklärt, bei Messerangriffen ein Erkenntnisinteresse an umfassenden Informationen, auch zu Tatverdächtigen, zu haben, andererseits keine regelmäßigen Auswertungen von vorhandenen Länderstatistiken, die sich z. B. auch in den Sicherheitsberichten der Länder wiederfinden, vornimmt (s. dazu Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/257) und zugleich angibt, dass weder die Erfassung von statistischen Daten zu Gewaltdelikten in der PES BPOL, die unter dem Einsatz von Messern verübt wurden, noch deren Ergebnisse auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) thematisiert werden (s. dazu Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/590)?

Berlin, den 2. März 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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