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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Grundsicherung für Arbeitssuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

28.03.2022

Aktualisiert

03.04.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/97914.03.2022

Grundsicherung für Arbeitssuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)

der Abgeordneten René Springer, Hannes Gnauck, Jürgen Pohl, Norbert Kleinwächter, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit dem 1. Januar 2003 ersetzt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die Sozialhilfe für Personen, die die Altersgrenze erreicht haben, und für Volljährige, die aus medizinischen Gründen nach Entscheidung des zuständigen Rententrägers als dauerhaft voll erwerbsgemindert anzusehen sind. Demgegenüber können erwerbsfähige Personen und Angehörige von erwerbsfähigen Personen ab dem 1. Januar 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II sowie dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden auf Antrag gewährt und sollen den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt einschließlich der Kosten der Unterkunft decken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie hat sich die Zahl der Empfänger von Grundsicherung nach SGB II in den Jahren 2005, 2010, 2015 bis 2021 jeweils entwickelt (bitte getrennt ausweisen nach: insgesamt, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer sowie neue und alte Bundesländer)?

2

Wie hat sich die Quote der Empfänger von Grundsicherung nach SGB II in den Jahren 2005, 2010, 2015 bis 2021 jeweils entwickelt (bitte getrennt ausweisen nach: insgesamt, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer sowie neue und alte Bundesländer)?

3

In welchen zehn Kreisen bzw. kreisfreien Städten ist die SGB-II-Quote derzeit am höchsten (bitte einzeln ausweisen)?

4

Wie hat sich die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII in den Jahren 2003, 2005, 2010, 2015 bis 2021 jeweils entwickelt (bitte getrennt ausweisen nach: insgesamt, Alter: 18 Jahre bis unter der Altersgrenze, Altersgrenze und älter, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer sowie neue und alte Bundesländer)?

5

Wie hat sich die Quote der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII in den Jahren 2003, 2005, 2010, 2015 bis 2021 jeweils entwickelt (bitte getrennt ausweisen nach: insgesamt, Alter: 18 Jahre bis unter der Altersgrenze, Altersgrenze und älter, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer sowie neue und alte Bundesländer)?

6

In welchen zehn Kreisen bzw. kreisfreien Städten ist die SGB-XII-Quote derzeit am höchsten (bitte einzeln ausweisen)?

7

Wie haben sich die durchschnittlichen Zahlbeträge der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII sowie die durchschnittlichen Zahlbeträge der Grundsicherung nach SGB II in den Jahren 2005, 2010, 2015 bis 2021 jeweils entwickelt (bitte die Zahlbeträge der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung differenziert ausweisen nach: 18 Jahre bis unter der Altersgrenze, Altersgrenze und älter)?

8

Wie hoch ist der Gesamtbetrag, der in den Jahren 2005, 2010, 2015 bis 2021 an Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII sowie der Grundsicherung nach SGB II jeweils gezahlt wurde (bitte den Gesamtbetrag der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung differenziert ausweisen nach: insgesamt, 18 Jahre bis unter der Altersgrenze, Altersgrenze und älter)?

9

Welchen Einfluss hat nach Ansicht bzw. Kenntnis der Bundesregierung die Einführung der Grundrente

a) auf die Zahl der Empfänger,

b) auf die Höhe des Einkommens sowie

c) auf die Höhe der Ausgaben

in Bezug auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII?

10

Wie stellen die Träger der Rentenversicherung aktuell sicher, dass alle potenziell Leistungsberechtigten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung über die mögliche Inanspruchnahme dieser Leistungen informiert und beraten werden (siehe § 46 SGB XII und § 109a Absatz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI)?

Sieht die Bundesregierung hier etwaigen Verbesserungsbedarf?

11

Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010, 2015 bis 2021 jeweils der 27-fache Rentenwert, und bei wie vielen Rentnern lag in den Jahren 2005, 2010, 2015, 2018 bis 2022 die Rente jeweils unter dem 27-fachen Rentenwert (bitte getrennt ausweisen nach: insgesamt, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer sowie neue und alte Bundesländer)?

12

Wie vielen Renteninformationen bzw. Rentenbescheiden wurde in den Jahren 2005, 2010, 2015 bis 2021 zusätzlich ein Antragsformular auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beigefügt, weil die Rente unter dem 27-fachen des aktuellen Rentenwertes liegt (§ 109a SGB VI)?

13

Wie hoch sind die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die in den Jahren 2005, 2010, 2015 bis 2021 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen haben und denen Einkommen angerechnet wurde (bitte getrennt ausweisen nach: insgesamt, Alter: 18 Jahre bis unter der Altersgrenze, Altersgrenze und älter, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer sowie neue und alte Bundesländer)?

14

Wie setzte sich in den Jahren 2005, 2010, 2015 bis 2021 das durchschnittlich angerechnete Einkommen von Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung über der Altersgrenze im Einzelnen zusammen?

15

Wie hoch sind die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die in den Jahren 2005, 2010, 2015 bis 2021 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen haben, die Altersgrenze überschritten haben und denen Erwerbseinkommen angerechnet wurde (bitte getrennt ausweisen nach: insgesamt, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer sowie neue und alte Bundesländer)?

Wie hoch war das durchschnittlich angerechnete Erwerbseinkommen jeweils?

16

Wie hoch sind die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die in den Jahren 2005, 2010, 2015 bis 2021 Leistungen der Grundsicherung nach SGB II bezogen haben und denen Einkommen angerechnet wurde (bitte getrennt ausweisen nach: insgesamt, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer sowie neue und alte Bundesländer)?

17

Wie setzte sich in den Jahren 2005, 2010, 2015 bis 2021 das durchschnittlich angerechnete Einkommen von Empfängern von Grundsicherung nach SGB II im Einzelnen zusammen?

18

Wie hoch sind die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die in den Jahren 2005, 2010, 2015 bis 2021 Leistungen der Grundsicherung nach SGB II bezogen haben und denen Erwerbseinkommen angerechnet wurde (bitte getrennt ausweisen nach: insgesamt, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer sowie neue und alte Bundesländer)?

Wie hoch war das durchschnittlich angerechnete Erwerbseinkommen jeweils?

19

Wie hoch müsste der Bruttostundenlohn bei einer angenommenen Wochenarbeitszeit von 38,2 Stunden (durchschnittliche tarifliche bzw. betriebsübliche Wochenarbeitszeit des Jahres 2020) rechnerisch sein, damit die zu erwartende Rente nach 33, 35, 40 sowie 45 Beitragsjahren oberhalb des bundesweiten Bruttobedarfs der Grundsicherung im Alter liegt?

20

Wie viele Personen, die die Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII überschritten haben und die 33, 35, 40 bzw. 45 Beitragsjahre aufweisen, beziehen eine Rente (Zahlbetrag), die unterhalb des aktuellen Bruttobedarfs der Grundsicherung im Alter liegt?

21

In welcher Höhe hat der Bund den Ländern in den Jahren 2005, 2010, 2015 bis 2021 jeweils die Nettoausgaben nach dem 4. Kapitel des SGB XII (§ 46a SGB XII) erstattet (bitte nach Bundesländern getrennt ausweisen)?

Berlin, den 7. März 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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