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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mögliche Einschränkungen der Lehrfreiheit eines Dozenten an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

26.04.2022

Aktualisiert

11.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/139011.04.2022

Mögliche Einschränkungen der Lehrfreiheit eines Dozenten an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Nicole Höchst, Dr. Götz Frömming, Matthias Moosdorf, Barbara Lenk, Dr. Gottfried Curio und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Martin Wagener, der an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in den Fachbereichen Nachrichtendienste, Internationale Politik, Sicherheitspolitik und Ostasien lehrt, beklagte in den letzten Jahren bereits mehrfach Einschränkungen der Lehrfreiheit an der Hochschule (Bundestagsdrucksache 19/32240, S. 3 f.). Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD hin bekundete die Bundesregierung demgegenüber zu den entsprechenden Vorgängen, alle Professoren der Hochschule genössen vollinhaltlich den Schutz der Wissenschaftsfreiheit und sah die von Prof. Dr. Martin Wagener beklagten Einschränkungen „insbesondere in Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte“ als verhältnismäßig an (Bundestagsdrucksache 19/32240, S. 6 f.).

Am 25. Oktober 2021 wurde Prof. Dr. Martin Wagener vom Bundesnachrichtendienst mitgeteilt, dass er ab sofort Hausverbot an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung habe und auch die offizielle digitale Lernplattform der Hochschule nicht mehr nutzen dürfe, um mit seinen Studenten in Kontakt zu treten (https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/martin-wagener-bnd-buch/, abgerufen am 30. November 2021). Wie die „ARD“ berichtete, hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dem Bundesnachrichtendienst (BND), in dessen Liegenschaft sich das Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung (ZNAF) befindet, an welchem Prof. Dr. Martin Wagener lehrt, mitgeteilt, dass „sicherheitsrelevante Erkenntnisse“ im Zusammenhang mit Prof. Dr. Martin Wageners Buch „Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ (2021) vorlägen und sich Prof. Dr. Martin Wagener dort einer ähnlichen Argumentation bediene, wie die vom BfV als rechtsextremen eingestufte „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) – insbesondere die Passagen zu den Begriffen „Ethnopluralismus“ und „Staatsvolk“ seien nach Ansicht des BfV problematisch (https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/bnd-professor-101.html, abgerufen am 13. Dezember 2021).

Prof. Dr. Martin Wagener übte daraufhin scharfe Kritik am BfV: Dessen Vorgehen gegen ihn sei politisch motiviert und ein Mitarbeiter der Behörde habe Details des Falles, „in illegaler Weise“ an einen ARD-Journalisten durchgestochen – darunter vor allem solche mit Bezug zu den Kritikpunkten des BfV an Prof. Dr. Martin Wageners Buch (https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/unterstuetzung-fuer-verfassungsschutz-kritiker/, abgerufen am 1. Dezember 2021).

Ähnliche Vorwürfe, wie sie demnach das BfV gegen Prof. Dr. Martin Wagener erhebt, waren bereits im August von Prof. Dr. Martin Wageners Kollegen im Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber, im Online-Medium „blick nach rechts“ (bnr) erhoben worden (https://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/ein-gespräch-mit-martin-sellner-interview-mit-dem-identitären-als-selbstd, abgerufen am 1. Dezember 2021, heute abrufbar unter: https://www.endstation-rechts.de/news/ein-gespraech-mit-martin-sellner-interview-mit-dem-identitaeren-als-selbstdarstellung). Aufgrund von Prof. Dr. Martin Wageners Gesprächsführung im Rahmen eines Interviews, das Prof. Dr. Martin Wagener anlässlich der Arbeit an seinem Buch „Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ mit Martin Sellner, dem Kopf der Identitären Bewegung im deutschsprachigen Raum, geführt hatte, warf Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber Prof. Dr. Martin Wagener vor, Martin Sellner eine „apologetische Selbstdarstellung“ ermöglicht zu haben, was „fehlende[s] Fachwissen, ideologisch[e] Nähe oder naive[n] Umgang“ oder „eine Kombination von all diesen Prägungen“ auf Prof. Dr. Martin Wageners Seite offenbare (https://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/ein-gespräch-mit-martin-sellner-interview-mit-dem-identitären-als-selbstd, abgerufen am 1. Dezember 2021, heute abrufbar unter: https://www.endstation-rechts.de/news/ein-gespraech-mit-martin-sellner-interview-mit-dem-identitaeren-als-selbstdarstellung; https://www.martin-wagener.org/tl_files/Dokumente/Wagener-blicknachlinks-04.08.2021.pdf, abgerufen am 1. Dezember 2021, S. 1).

Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber unterrichtet an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste in der Abteilung Verfassungsschutz, Politischer Extremismus und Politische Ideengeschichte (https://www.hsbund.de/DE/03_Lehre/05_Hochschullehrende/hochschullehrende-node.html, abgerufen am 2. Dezember 2021). Zudem ist er Mitglied im Beirat des „Bündnisses für Demokratie und Toleranz“, der einvernehmlich vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berufen wird (https://www.buendnis-toleranz.de/ueberuns/Beirat/?p=all, abgerufen am 2. Dezember 2021). Bis wenigstens 2013 war Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber Dozent an der Akademie für Verfassungsschutz und von 1994 bis 2004 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundesamt für Verfassungsschutz in der Abteilung Rechtsextremismus (https://www.gedenkstaetten-bw.de/vortrag-pfahl-traughber, abgerufen am 2. Dezember 2021; https://hans-albert-institut.de/prof-dr-armin-pfahl-traughber, abgerufen am 2. Dezember 2021). Seit 1996 ist er regelmäßiger Autor des „Blick nach Rechts“ (bnr) bzw. später der Online-Ausgabe „blick nach rechts“ (https://www.bnr.de/taxonomy/term/141/0?page=36&destination=taxonomy%2Fterm%2F141%2F0, abgerufen am 2. Dezember 2021).

Der bnr (seit dem 18. Februar 2022 fusioniert mit dem Portal Endstation Rechts., https://www.endstation-rechts.de/news/relaunch-neues-portal-geht-online) erschien im vorwärts-Verlag der SPD, der auch die SPD-Mitgliederzeitung „vorwärts“ verlegt (https://www.bnr.de/content/impressum, abgerufen am 2. Dezember 2021; https://www.vorwaerts.de/seite/vorwaerts-verlag, abgerufen am 2. Dezember 2021). Bis 2004, dem letzten Jahr von Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughbers Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Rechtsextremismus des BfV, verlinkte der Online-Auftritt des „Blick nach Rechts“ auf Webseiten von Antifa-Gruppen und nach Auffassung der Fragesteller linksradikalen Organisationen, die teilweise auch im Verfassungsschutzbericht des Bundes als linksextrem eingestuft wurden (Bundestagsdrucksache 15/4010, S. 2 f.). Die Löschung der Links durch Mitarbeiter des bnr erfolgte Ende 2004 im Zuge eines Hinweises aus dem zuständigen Referat des damaligen Bundesministeriums des Innern (BMI), nachdem im Jahr 2000 der Ausbau und die Umgestaltung des Internetauftritts des „Blick nach Rechts“ aus Mitteln des BMI finanziert worden war (Bundestagsdrucksache 15/4010, S. 4, 7). Die Causa fiel demnach gänzlich in den Zeitraum von Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughbers Tätigkeit für das BfV (1996 bis 2004). Im Rahmen seiner Dissertation stellte der Politikwissenschaftler Dr. Lars Normann 2008 fest, durch die Zusammenarbeit mit sowie die Unterstützung von militanten linken Gruppierungen könne der bnr als „antifaschistische“ und tendenziell linksextreme Zeitschrift eingeordnet werden, in der eine Personalunion der SPD und der linksextremen „autonomen“ Antifa-Bewegung offen praktiziert werde (https://www.grin.com/document/89128, abgerufen am 2. Dezember 2021). Diese Einschätzung wird nach Ansicht der Fragesteller durch personelle Überschneidungen des bnr mit Magazinen wie „Der Rechte Rand“ bestätigt, welches sich selbst als „Magazin von und für Antifaschist*innen“ bezeichnet und für das der verantwortliche Redakteur des bnr, Oliver Kreuzfeld, einen Namensartikel für die März/April-2020-Ausgabe verfasst hat (https://www.bnr.de/content/impressum, abgerufen am 2. Dezember 2021; https://www.der-rechte-rand.de/archive/6448/mecklenburg-vorpommern-afd-sonderfall/, abgerufen am 2. Dezember 2021). Der Politikwissenschaftler Dr. Claus-Martin Wolfschlag schreibt auf seinem Blog über das Magazin, es sei „mit sehr offenliegender Eindeutigkeit ausschließlich ein aggressives »antifaschistisches« Anprangerungsorgan“, das die Namen, Wohnanschriften und zum Teil heimlich angefertigte Porträtfotos „tatsächlicher oder vermeintlicher Rechtsextremisten“ veröffentliche und, obwohl nicht zu Anschlägen aufgefordert werde, liege es nahe, dass „der ,Rechte Rand‘ auch die Fahndungs- und Ziellisten militanter ,Antifaschisten‘ bedient“ (https://clauswolfschlag.wordpress.com/der-rechte-rand/, abgerufen am 3. Dezember 2021). In ähnlicher Weise nennt der Politikwissenschaftler Dr. Rudolf van Hüllen „Der Rechte Rand“ „aus dem traditionellen Linksextremismus inspiriert“ – es habe den „linksextremistischen »Fahndungsantifaschismus«, bei dem tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten mit Steckbrieffotos angeprangert werden, noch vor der autonomen Antifa-Szene eingeführt“ und scheinbar zum Ziel, eine „Symbiose der Mehrheitsgesellschaft mit dem Rechtsextremismus“ zu behaupten (https://www.kas.de/de/web/linksextremismus/themenbezogene-zeitschriften, abgerufen am 3. Dezember 2021).

Vor dem Hintergrund des Vorwurfs einer argumentativen Nähe zur „Identitären Bewegung“ an Prof. Dr. Martin Wagener stellt sich für die Fragesteller die Frage, wie demgegenüber die seit Jahrzehnten andauernde Mitarbeit von Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber in einem Magazin, das von einem Politikwissenschaftler im linksextremen Spektrum verortet wird und das in Gestalt des verantwortlichen Redakteurs, Oliver Kreuzfeld, personelle Überschneidungen mit dem ebenfalls von Teilen der Politikwissenschaft als linksextrem eingestuften Magazin „Der Rechte Rand“ aufweist, zu bewerten ist. Obwohl während Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughbers Tätigkeit für das Magazin „Blick nach Rechts“ von diesem Magazin, wie oben dargelegt, nachweislich auf die Webseiten von militanten linken und teils vom BfV als linksextrem eingestuften Gruppierungen verlinkt worden ist, begründet dies in den Augen der Bundesregierung offenbar keine Zweifel an Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughbers Eignung als Dozent an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.

Auch der Fachbereichsrat Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes hat sich von Prof. Dr. Martin Wagener und seinen Äußerungen distanziert und bezeichnete sein Buch als „eine Zweckentfremdung der Wissenschaftsfreiheit“, weil es eine politische Meinungsschrift sei, die als wissenschaftliches Werk ausgegeben werde (https://www.hsbund.de/DE/01_Hochschule/25_Fachbereiche/08_Nachrichtendienste/ND_Stellungnahme.html?nn=50160, abgerufen am 6. Dezember 2021). Das „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“, dem mit Prof. Dr. Hendrik Hansen ein Kollege Prof. Dr. Martin Wageners aus dem Fachbereich Nachrichtendienste aus der Abteilung Verfassungsschutz der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung angehört, äußerte sich hingegen in einer Pressemitteilung vom 12. November 2021 dahin gehend zur „Causa Verfassungsschutz / Martin Wagener“, dass das aktuelle Vorgehen des BfV gegen Prof. Dr. Martin Wagener mehrheitlich mit „einer gewissen Sorge“ beobachtet werde (https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/pressemitteilungen/, abgerufen am 6. Dezember 2021; https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/ueber-uns/mitglieder/, abgerufen am 6. Dezember 2021; https://www.hsbund.de/DE/03_Lehre/05_Hochschullehrende/05_Websites/FB_ND/Hansen/Hansen-node.html, abgerufen am 6. Dezember 2021). Das „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ betonte dabei, ein Eingriff in die Freiheit der Lehre dürfe nur auf verfassungsfeindliche Tendenzen gestützt werden, nicht aber allein auf wissenschaftliche Kritik an der Behörde, wie Prof. Dr. Martin Wagener sie geäußert habe (https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/pressemitteilungen/, abgerufen am 6. Dezember 2021). Die gegensätzlichen Einschätzungen zum wissenschaftlichen Gehalt der von Prof. Dr. Martin Wagener erhobenen Kritik am BfV durch den Fachbereichsrat Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung einerseits und durch das „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ andererseits, wirft, angesichts der personellen Überschneidung zwischen dem Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und dem „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ sowie angesichts Prof. Dr. Martin Wageners eigener Zugehörigkeit zum Fachbereich Nachrichtendienste, nach Auffassung der Fragesteller die Frage nach der personellen Zusammensetzung des Fachbereichsrats Nachrichtendienste auf.

Bereits 2018 waren aufgrund eines früheren Buches Prof. Dr. Martin Wageners unter dem Titel „Deutschlands unsichere Grenze. Plädoyer für einen neuen Schutzwall“ Vorwürfe des Rechtsextremismus gegen diesen erhoben worden, die zu Zweifeln an seiner Eignung als Dozent an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste und einer internen Prüfung des BND geführt hatten (https://www.tagesschau.de/inland/bnd-extremismusverdacht-101.html, abgerufen am 8. Dezember 2021). Ein durch den BND in Auftrag gegebenes Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Christoph Möller hatte Prof. Dr. Martin Wagener damals von den Vorwürfen entlastet (unter Hinweis darauf, dass das Buch zwar eine mit den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbare Hypothese enthalte, aber nicht gegen die Pflichten zur Verfassungstreue verstoße und auch erkennbar nicht den Zweck verfolge, mit wissenschaftlichen Formen die Ordnung des Grundgesetzes zu unterminieren; https://www.martin-wagener.org/tl_files/Dokumente/Wagener-GutachtenMoellers-November2018.pdf, abgerufen am 6. Dezember 2021, S. 25). Für die Fragesteller stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, welche Bedeutung dem entlastenden Gutachten bei der Beurteilung der aktuellen Vorwürfe und des Vorgehens des BfV gegen Prof. Dr. Martin Wagener in den Augen der Bundesregierung zukommt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Sind der Bundesregierung die vom BfV gegen Prof. Dr. Martin Wagener erhobenen Vorwürfe bekannt (wenn der Bundesregierung diese Vorwürfe nicht bekannt sind, bitte erläutern, warum nicht)?

2

Wenn Frage 1 bejaht wurde, trifft es zu, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Prof. Dr. Martin Wagener zum Vorwurf macht, sich einer ähnlichen Argumentation zu bedienen wie die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, worin liegen die Ähnlichkeiten und Überschneidungen der Argumentation von Prof. Dr. Martin Wagener mit der Argumentation der IBD, und worin unterscheiden sich die jeweiligen Argumentationen nach Auffassung der Bundesregierung (bitte im Einzelnen möglichst genau darlegen)?

b) Wenn ja, welche dieser Ähnlichkeiten und Überschneidungen lassen gegebenenfalls verfassungsfeindliche Tendenzen erkennen oder sind sonst dazu geeignet, „sicherheitsrelevante Erkenntnisse“ im Sinne des in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Vorwurfs des BfV zu begründen (bitte im Einzelnen möglichst genau darlegen)?

3

Welches sind die „sicherheitsrelevanten Erkenntnisse“ im Zusammenhang mit Prof. Dr. Martin Wageners Buch „Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ (2021), die das BfV dem BND laut „ARD“ übermittelt haben soll (https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/bnd-professor-101.html, abgerufen am 13. Dezember 2021)?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschränkungen der Lehrfreiheit Prof. Dr. Martin Wageners, die aus dem von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung gegen Prof. Dr. Martin Wagener verhängten Hausverbot sowie dem Verbot, über die offizielle digitale Lernplattform der Hochschule mit seinen Studenten in Kontakt zu treten, resultieren?

5

Ist der Bundesregierung der Vorwurf Prof. Dr. Martin Wageners bekannt, dass ein Mitarbeiter des BfV in illegaler Weise Informationen zu dem im Begründungsteil beschriebenen Vorgang und insbesondere zu den vom BfV gegen Prof. Dr. Martin Wagener erhobenen Vorwürfen an einen Journalisten der „ARD“ durchgestochen habe?

a) Wenn ja, kann die Bundesregierung diesen Vorwurf Prof. Dr. Martin Wageners gegen einen Mitarbeiter des BfV bestätigen oder entkräften, und welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung gegebenenfalls daraus ab?

b) Wenn nein, warum ist der Bundesregierung dieser Vorwurf Prof. Dr. Martin Wageners nicht bekannt?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber seit Jahrzehnten als Autor des Magazins „Blick nach Rechts“ (bnr) tätig ist, das von einem Politikwissenschaftler im linksextremen Spektrum verortet wird und das in Gestalt des verantwortlichen Redakteurs, Oliver Kreuzfeld, personelle Überschneidungen mit dem ebenfalls von Teilen der Politikwissenschaft als linksextrem eingestuften Magazin „Der Rechte Rand“ aufweist und das während Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughbers Tätigkeit für das Magazin nachweislich Werbung für militant linke und teils vom BfV als linksextrem eingestufte Gruppierungen durch Verlinkung zu deren Webseiten gemacht hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr Handeln zieht die Bundesregierung hieraus vor dem Hintergrund von Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughbers Funktion als Dozent an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung?

b) Wenn nein, warum ist der Bundesregierung dies nicht bekannt?

7

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, dass Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber im Online-Medium „blick nach rechts“ (bnr) im August 2021 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) in einem Artikel Vorwürfe gegen Prof. Dr. Martin Wagener erhoben hat, die den Vorwürfen des BfV – soweit sie bekannt geworden sind – stark ähneln, und wie lautet diese gegebenenfalls (bitte auch erläutern, ob und inwieweit das BfV auf die Einschätzungen Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughbers zurückgegriffen hat, um zu seiner Bewertung hinsichtlich Prof. Dr. Martin Wageners zu gelangen)?

8

Sind der Bundesregierung die Mitglieder des Fachbereichsrats Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Einzelnen bekannt?

a) Wenn ja, wie heißen die Mitglieder im Einzelnen?

b) Wenn nein, warum sind ihr die Mitglieder des Fachbereichsrats der Bundesregierung nicht bekannt?

9

Ist der Bundesregierung das Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Christoph Möller zum Buch „Deutschlands unsichere Grenze. Plädoyer für einen neuen Schutzwall“ von Prof. Dr. Martin Wagener bekannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, welche Rolle spielt dessen entlastende Einschätzung bezüglich Prof. Dr. Martin Wageners politischer Ansichten und Bestrebungen in den Augen der Bundesregierung im Hinblick auf die Beurteilung derjenigen Vorwürfe, die aktuell vom BfV gegen Prof. Dr. Martin Wagener erhoben werden?

b) Wenn nein, warum ist der Bundesregierung das Gutachten nicht bekannt?

Berlin, den 9. März 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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