[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Dr. Marc Jongen,
Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/1478 –
Büro der Polonia in Berlin
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Die Geschäftsstelle der Polonia in Berlin entstand infolge des bilateralen
Abkommens zwischen Polen und Deutschland vom 12. Juni 2012“ (
https://poloni
a-biuro.de/de/ueber-uns, Zugriff am 29. März 2022). Ziel des in Warschau
unterzeichneten Abkommens ist „die Intensivierung der Fördermaßnahmen der
deutschen Bürger polnischer Herkunft und der Polen in Deutschland sowie der
deutschen Minderheit in Polen“ (ebd.). Es präzisiert und vertieft die
Bestimmungen des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags (ebd.). „Gemäß
Abschnitt II Punkt 1. des Abkommens wurde beschlossen, dass im Jahr 2012 in
Berlin ein von der deutschen Seite finanziertes Büro zur Vertretung der
Interessen aller polnischen Organisationen in Deutschland“ eingerichtet werden
solle (ebd.).
Nach zehn Jahren erfolgte zum 1. Januar 2022 im Polonia-Büro eine
personelle Neuaufstellung. Seit seiner Gründung im Juli 2012 wurde das Büro vom
Vorgänger der derzeitigen Leiterin geleitet (
https://www.polskieradio.pl/400/7
764/Artykul/2883543,B%c3%bcro-der-Polonia-in-Berlin-hat-eine-neue-Ch
efin, Zugriff am 29. März 2022). Das Hauptziel des Polonia-Büros ist „die
Koordinierung von Aktivitäten der polnischen Organisationen in Deutschland
(ebd.). „Das Polonia Büro vertritt die gemeinsame Position der Polonia in
Deutschland, führt dazu nötige Kommunikation und organisiert interne
Treffen. Das Polonia Büro dient als Hauptinformationsstelle der Polonia in
Deutschland, erteilt Auskunft allen Polen-Interessierten über alle polnische
Organisationen. Hier wird auch die Beratung zur Gründung und Betreibung
von gemeinnützigen Organisationen geführt. Das Büro leistet Hilfe bei der
Erstellung und Umsetzung von Projekten im Sinne der Förderung der polnischen
Kultur und Sprache. Darüber hinaus beteiligt es sich an Projekten oder führt
sie eigenständig durch“ (ebd.). Die Fragesteller vermuten, dass die
gemeinsame Geschäftsstelle der polnischen Verbände in Deutschland im Jahr 2022 über
einen entsprechenden Zuschuss in Höhe von 115 000 Euro finanziert wird
(vgl. Bundeshaushalt 2022, EP 06, Titel 685 07 – 246, S. 51).
Im Zuge der Büroübernahme (s. o.) gab die neue Leiterin am 13. Januar 2022
ein Interview im COSMO-Radio in polnischer Sprache (
https://www1.wdr.de/
mediathek/audio/cosmo/polnisch/audio-klaudyna-droske-nowa-szefowa-biur
a-polonii-w-berlinie-102.html, Zugriff am 29. März 2022). Im Interview er-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1671
20. Wahlperiode 04.05.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
4. Mai 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
klärte sie, dass sie trotz ihrer Parteizugehörigkeit zur CDU parteiübergreifend
das Büro leiten werde. Sie möchte aber nicht mit politischen Gruppierungen
zusammenarbeiten, die ihrer Ansicht nach extreme Meinungen vertreten. Der
COSMO-Moderator erwiderte darauf, es sei klar, dass damit die AfD gemeint
sei. Die neue Büroleiterin widersprach dem nicht (ebd. ab min 5:00). Sie
bestätigte auf Nachfrage die Kritik, dass das Polonia-Büro nur schwer
zugänglich sei, da es sich im Gebäude des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat befände und man Tage vorher einen Termin anmelden müsse. Sie
strebe deshalb eine Verlegung des Büros an einen besser zugänglichen Ort an
(ebd. ab min. 9:00.).
Im Gespräch erfuhren die Hörer, dass der Bund der Polen in Deutschland nicht
mehr Mitglied im „Konvent EWIV“ sei und mit diesem auch nicht mehr
zusammenarbeite, obwohl der Bund der Polen vor zehn Jahren die Einigung
über die Einrichtung des Polonia-Büros mitunterschrieben habe (ebd. ab min.
10:45). Die Recherchen der Fragesteller ergaben, dass mindestens zwei
weitere Organisationen nicht mehr Mitglied im Konvent sind. Diese sind das
Christliche Zentrum zur Förderung der polnischen Sprache, Kultur und
Tradition in Deutschland und der Polnische Kongress in Deutschland (
https://implis
ense.com/de/companies/konwent-der-polnischen-organisationen-in-deutschlan
d-ewiv-aachen-DE4F1BZMY240, Zugriff am 30. März 2022).
Nach Aussage des Moderators gibt es seit zehn Jahren keinen finanziellen
Rechenschaftsbericht und die Öffentlichkeit wisse nicht, welche Mittel dem Büro
zur Verfügung stehen (
https://www1.wdr.de/mediathek/audio/cosmo/polnisch/
audio-klaudyna-droske-nowa-szefowa-biura-polonii-w-berlinie-102.html,
Zugriff am 29. März 2022, ab min. 12:35). Einer entsprechenden Frage weicht
die neue Büroleiterin inhaltlich aus. Sie wolle „keine Zahlen nennen“, jedoch
könne sie sagen, dass „Finanzmittel für jeweils einen Leiter, Assistenten und
Sekretär vom BMI bereitgestellt werden“ (ebd.). Bevor sie Zahlen nennen
könne, müsse sie sich beraten. Auf Nachfrage mit wem sie dies beraten müsse,
wollte sie nicht antworten (ebd.).
Weiterhin wurde nach der Amtszeit der Büroleitung gefragt. Diese sei auf ein
Jahr ausgelegt, jedoch könne sich der Moderator nicht daran erinnern, dass ihr
Vorgänger sich jährlich irgendwelchen Wahlen gestellt hätte (ebd., ab min
14:02). Aus der Antwort der Nachfolgerin ging hervor, dass sie nicht wisse,
wie es in der Vergangenheit gehandhabt wurde, aber der Konvent sei
vertragsgemäß hierfür zuständig. Sie hätte an einem Bewerbungsverfahren
teilgenommen und musste sich dafür entsprechend mit Lebenslauf und einem Gespräch
vorstellen, bevor sie am Ende vom Konvent gewählt wurde (ebd.).
Für die Fragesteller bleibt auch nach eingehender Recherche unklar, welche
Rechtsform der „Konvent der polnischen Organisationen in Deutschland“
innehat und wie viele Rechtsformen es unter diesem Namen gibt. Einerseits
wird der Konvent auf der eigenen Internetseite als eingetragener Verein (e.V.)
mit entsprechender Registereintragung mit Sitz in Aachen vorgestellt. Dort
wird der ausgeschiedene Büroleiter als Vorsitzender genannt (
https://www.kon
went.de/index.php/impres, Zugriff am 30. März 2022). Andererseits ist unter
dem gleichen Namen eine als Europäische wirtschaftliche
Interessenvereinigung (EWIV) eingetragene Organisation zu finden, die vor zehn Jahren mit
Sitz in Aachen registriert wurde (
https://implisense.com/de/companies/konwe
nt-der-polnischen-organisationen-in-deutschland-ewiv-aachen-DE4F1BZM
Y240, Zugriff am 30. März 2022). Als Geschäftsführer werden der
ausgeschiedene Büroleiter und der Direktor des Europäischen Instituts für Kultur
und Medien POLONICUS VOG ausgewiesen (ebd. und
https://institut-poloni
cus.eu/index.php/impr-stopka, Zugriff 31. März 2022) Die
Konventsmitgliedschaft von POLONICUS VOG ist in dem Sinne bemerkenswert, da es sich um
eine Vereinigung nach belgischem Recht handelt (ebd.).
Diese Kleine Anfrage zielt darauf, die Unklarheiten aufzuklären, die sich aus
dem Interview und der Eigenrecherche der Fragesteller ergeben haben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Übernahme der Leitung der Geschäftsstelle für die Belange aller
polnischen Organisationen in Deutschland durch eine neue Leiterin erfolgte – anders
als in der Vorbemerkung der Fragesteller angegeben – nicht zum 1. Januar
2022, sondern zum 1. April 2022.
1. Wo ist das „bilaterale Abkommen zwischen Polen und Deutschland vom
12. Juni 2012“ einsehbar (bitte das Dokument mit an die Antwort
anhängen)?
Die „Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der
deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in
Deutschland nach dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche
Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991“ vom 12. Juni 2011 (im Folgenden: Gemeinsame
Erklärung) ist auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für
Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten unter
https://www.aussiedlerbeauftra
gter.de/SharedDocs/downloads/Webs/AUSB/DE/Polen/minderheit-polen-runde
r-tisch.pdf?__blob=publicationFile&v=1 abrufbar.
2. Wer sind die Unterzeichner des Abkommens?
Die Gemeinsame Erklärung wurde von Dr. Christoph Bergner (Beauftragter der
Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und
Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern), Tomasz
Siemoniak (Staatssekretär im Ministerium für Innere Angelegenheiten und
Verwaltung der Republik Polen), Bernard Gaida (Vorsitzender des Verbandes der
deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen), Wiesław Lewicki
(Vorsitzender des Konvents der Polnischen Organisationen in Deutschland) und Marek
Wójcicki (Vorsitzender des Bundes der Polen in Deutschland – Rodło)
unterzeichnet.
3. Welcher Konvent der Polnischen Organisationen in Deutschland bzw.
mit welcher Rechtsform (e. V. oder EWIV) ist offizieller
Gesprächspartner der Bundesregierung und entscheidet nach Kenntnis der
Bundesregierung über die Besetzung des Büros?
Gesprächspartner der Bundesregierung sind sowohl der KONWENT der
Polnischen Organisationen in Deutschland EWIV als Träger der Geschäftsstelle für
die Belange aller polnischen Organisationen in Deutschland als auch der
Konvent der Polnischen Organisationen in Deutschland e. V., insbesondere in
Angelegenheiten des „Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen
Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in
Deutschland“. Über die Besetzung der Geschäftsstelle entscheidet deren Träger, mithin
der KONWENT der Polnischen Organisationen in Deutschland EWIV.
4. Warum gibt es bzw. welchen Zweck haben nach Kenntnisstand der
Bundesregierung die zwei verschiedenen Rechtsformen des Konvents
der Polnischen Organisationen in Deutschland, und wie erklären sich die
personellen Überscheidungen?
Der Konvent der Polnischen Organisationen in Deutschland war ursprünglich
als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert und hat erst im Jahr
2019 die Rechtsform des eingetragenen Vereins angenommen.
Nach Informationen der Bundesregierung wurde der KONWENT der
Polnischen Organisationen in Deutschland EWIV im Jahr 2011 von den
Gesellschaftern des Konvents der Polnischen Organisationen in Deutschland GbR als
Vereinigung gegründet, die über Rechtsfähigkeit verfügt und aufgrund ihrer
Rechtsfähigkeit unter anderem in der Lage ist, als Zuwendungsempfängerin
finanzielle Zuwendungen des Bundes zu erhalten.
5. Welche Organisationen waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gründungsmitglieder des Konvents der Polnischen Organisationen in
Deutschland, und welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung wann
und mit welcher Begründung aus dem Konvent ausgetreten (bitte für
beide oder ggf. weitere Konvente aufschlüsseln)?
Gründungsgesellschafter des Konvents der Polnischen Organisationen in
Deutschland GbR waren nach Kenntnis der Bundesregierung die folgenden
Vereinigungen: Bund der Polen „ZGODA“ in der Bundesrepublik Deutschland
e. V., Polnischer Kongress in Deutschland e. V., Christliches Zentrum zur
Förderung der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland e. V. und
Bundesverband Polnischer Rat in Deutschland e. V. Der Bund der Polen „ZGO-
DA“ in der Bundesrepublik Deutschland e. V. wurde im Jahr 2012 aufgelöst.
Nach Informationen der Bundesregierung ist der Polnische Kongress in
Deutschland e. V. im Jahr 2013 und das Christliche Zentrum zur Förderung der
polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland e. V. im Jahr 2018 aus
dem Konvent der Polnischen Organisationen in Deutschland GbR
ausgeschieden. Die konkreten Gründe für das Ausscheiden der beiden Vereinigungen sind
der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Informationen der Bundesregierung
waren vor dem Ausscheiden des Christlichen Zentrums zur Förderung der
polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland e. V. neue Gesellschafter
in die Gesellschaft eingetreten.
Der Konvent der Polnischen Organisationen in Deutschland e. V., der gemäß
seiner Satzung die Arbeit des Konvents der Polnischen Organisationen in
Deutschland GbR als dessen Nachfolger fortsetzt, hatte nach Kenntnis der
Bundesregierung folgende Gründungsmitglieder: Bundesverband Polnischer
Rat in Deutschland e. V., Bundesverband Polnisches Forum in Deutschland
e. V., Deutsch-Polnischer Kulturverein „KRESY“ e. V., Verband der Polnischen
Journalisten in Deutschland e. V., Kulturverein „Polregio“ e. V., Klub der
Katholischen Intelligenz e. V., KONWENT der Polnischen Organisationen in
Deutschland EWIV.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob einzelne
Gründungsmitglieder des Konvents der Polnischen Organisationen in Deutschland e. V. aus
diesem inzwischen ausgeschieden sind.
Der KONWENT der Polnischen Organisationen in Deutschland EWIV hatte
folgende Gründungsmitglieder: Polnischer Kongress in Deutschland e. V.,
Christliches Zentrum zur Förderung der polnischen Sprache, Kultur und
Tradition in Deutschland e. V., Bundesverband Polnischer Rat in Deutschland e. V.
und Bund der Polen „ZGODA“ in der Bundesrepublik Deutschland e. V.
Zudem war eine Einzelperson mit Wohnsitz in Belgien Gründungsmitglied, die im
Jahr 2012 wieder ausschied. Stattdessen trat das Europäische Institut für Kultur
und Medien POLONICUS VOG (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht
nach belgischem Recht) als Mitglied ein. Aus dem Handelsregister A des
Amtsgerichts Aachen geht hervor, dass der Bund der Polen „ZGODA“ in der
Bundesrepublik Deutschland e. V. im Jahr 2019 ausgeschieden ist. Nach
Informationen der Bundesregierung ist das Ausscheiden des Bundes der Polen
„ZGODA“ in der Bundesrepublik Deutschland e. V. im Wege seiner im Jahr
2012 erfolgten Auflösung erst verspätet im Handelsregister nachvollzogen
worden. Das Christliche Zentrum zur Förderung der polnischen Sprache, Kultur
und Tradition in Deutschland e. V. und der Polnische Kongress in Deutschland
e. V. sind im Jahr 2020 aus dem KONWENT der Polnischen Organisationen in
Deutschland EWIV ausgeschieden. Die konkreten Gründe für das Ausscheiden
dieser beiden Vereinigungen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Repräsentanz und Interessen möglichst „aller polnischen Organisationen in
Deutschland“ entsprechend dem Abschnitt II Punkt 1. des Abkommens
vom 12. Juni 2012 für das Polonia-Büro zu gewährleisten?
Im Rahmen der Projektförderung erhält der KONWENT der Polnischen
Organisationen in Deutschland EWIV aus dem Einzelplan 06 Kapitel 03 Titel 685
07 einen Zuschuss zur Finanzierung der gemeinsamen Geschäftsstelle der
polnischen Verbände in Deutschland. In den seit 2012 jährlich erlassenen
Zuwendungsbescheiden zur Förderung der Geschäftsstelle wurde jeweils als
Zuwendungszweck festgelegt, dass die Geschäftsstelle die Belange aller polnischen
Organisationen in Deutschland zu vertreten hat. Die Einhaltung des
Zuwendungszwecks wird von der Bewilligungsbehörde im Rahmen der
Verwendungsnachweisprüfung überprüft.
7. Warum sieht die Bundesregierung die verbleibenden Organisationen
weiterhin als Vertreter „der Interessen aller polnischen Organisationen in
Deutschland“ an, obwohl bekanntlich mindestens drei Organisationen
den Konvent verlassen haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass diese
Situation zu einer Unterrepräsentation führt, die dem Abschnitt II Punkt 1. des
Abkommens vom 12. Juni 2012 entgegensteht, und wenn nein, warum
nicht (bitte für beide Konvente aufschlüsseln)?
8. Inwiefern ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung die
Rechtsgrundlage für eine Förderung des Polonia-Büros noch gegeben, da aufgrund
des Austritts von Mitgliedern aus dem Konvent (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) offenbar nicht mehr die „Interessen aller polnischen
Organisationen“ vertreten sind, obwohl dies nach Abschnitt II Punkt 1. des
Abkommens vom 12. Juni 2012 so vorgesehen ist?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es ein neues
Abkommen mit der polnischen Seite braucht, um eine sichere
Rechtsgrundlage für eine Förderung wiederherzustellen, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
Abschnitt II Ziffer 1 (5. Spiegelstrich) der Gemeinsamen Erklärung sieht vor,
dass die mit deutschen Finanzmitteln eingerichtete Geschäftsstelle die Belange
aller polnischen Organisationen in Deutschland vertritt. Dies wird durch die
Festlegung des Zuwendungszwecks im Zuwendungsbescheid sichergestellt
(siehe Antwort zu Frage 6). Die Gemeinsame Erklärung sieht hingegen nicht
vor, dass die Trägerorganisation der Geschäftsstelle bereits durch die
Zusammensetzung ihrer Mitgliederschaft die Interessen aller polnischen
Organisationen in Deutschland repräsentiert. Nach der Gemeinsamen Erklärung war es
dem Konvent der Polnischen Organisationen in Deutschland GbR als einem der
Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung vorbehalten, nach eigenem
Ermessen vorzuschlagen, durch wen und nach welchem Konzept die Geschäftsstelle
betrieben wird. Es ist daher unerheblich, ob der vom Konvent der Polnischen
Organisationen in Deutschland GbR als Betreiber der Geschäftsstelle
vorgeschlagene KONWENT der Polnischen Organisationen in Deutschland EWIV
bereits durch die Zusammensetzung seiner Mitgliederschaft die Interessen aller
polnischen Organisationen in Deutschland repräsentiert. Maßgebend ist allein,
dass die Geschäftsstelle die Belange aller polnischen Organisationen in
Deutschland vertritt.
Im Übrigen haben sowohl der KONWENT der Polnischen Organisationen in
Deutschland EWIV als auch der Konvent der Polnischen Organisationen in
Deutschland GbR auch vor dem Ausscheiden von drei ihrer jeweiligen
Gründungsvereinigungen nicht die Interessen aller polnischen Organisationen in
Deutschland durch die Zusammensetzung ihrer Mitgliederschaft repräsentiert.
So war etwa der Bund der Polen in Deutschland (Rodło) e. V., der wie der
Konvent der Polnischen Organisationen in Deutschland GbR zu den Unterzeichnern
der Gemeinsamen Erklärung gehört, nicht Mitgesellschafter des Konvents der
Polnischen Organisationen in Deutschland GbR oder Mitglied des KONWENT
der Polnischen Organisationen in Deutschland EWIV. Vor diesem Hintergrund
liegt nach Auffassung der Bundesregierung in Bezug auf den Betrieb der
Geschäftsstelle weder ein gegen die Gemeinsame Erklärung verstoßender Fall
einer „Unterrepräsentation“ vor, noch ist eine neue Vereinbarung mit der
polnischen Seite erforderlich, um eine sichere Rechtsgrundlage für die Förderung
des Betriebs der Geschäftsstelle zu schaffen.
9. Ist der Bundesregierung bekannt, ob eine Organisation, die nach
belgischem Recht eingetragen wurde, die Interessen der Polen in Deutschland
vertritt und unter Umständen öffentliche Fördergelder erhalten hat (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, hat sie sich dazu eine
Auffassung gebildet, und wie lautet diese ggf.?
Die Frage zielt auf das Europäische Institut für Kultur und Medien POLONI-
CUS VOG (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht nach belgischem
Recht) ab, das Mitglied im KONWENT der Polnischen Organisationen in
Deutschland EWIV ist, welcher die Geschäftsstelle für die Belange aller
polnischen Organisationen in Deutschland betreibt. Der Bundesregierung ist nicht
im Einzelnen bekannt, inwieweit das Europäische Institut für Kultur und
Medien POLONICUS VOG die Interessen der Polen in Deutschland vertritt. Die
Bundesregierung sieht jedoch in dem Umstand, dass eine Vereinigung nach
belgischem Recht organisiert ist, kein grundsätzliches Hindernis dafür, die
Interessen der Polen in Deutschland zu vertreten. Ob das Europäische Institut für
Kultur und Medien POLONICUS VOG in der Vergangenheit öffentliche
Fördergelder erhalten hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Zuwendungen
an den KONWENT der Polnischen Organisationen in Deutschland EWIV für
den Betrieb der Geschäftsstelle für die Belange aller polnischen Organisationen
in Deutschland sind nicht für die Mitgliedsorganisationen des KONWENT der
Polnischen Organisationen in Deutschland EWIV bestimmt, sondern allein für
den Betrieb der Geschäftsstelle.
10. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über die jährlich
durchgeführten Wahlen für die Besetzung des Büros (Leitung, Assistenz und
Sekretariat), und welche schriftlichen Vereinbarungen hat es hierzu nach
Kenntnis der Bundesregierung unter den Konventsmitgliedern gegeben
bzw. gibt es?
Es finden keine Wahlen für die Besetzung der Geschäftsstelle für die Belange
aller polnischen Organisationen in Deutschland statt. Die Neubesetzung von
Stellen der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle erfolgt nach Kenntnis der
Bundesregierung nach einer Stellenausschreibung und richtet sich nach der
Stellenbeschreibung einschließlich eines Anforderungsprofils der einzelnen
Stelle. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber obliegt dem Betreiber
der Geschäftsstelle, mithin dem KONWENT der Polnischen Organisationen in
Deutschland EWIV, der die Verträge mit den Mitarbeitenden der
Geschäftsstelle abschließt.
11. Plant die Bundesregierung, das Büro an einen anderen, für die
Öffentlichkeit besser zugänglichen Ort zu verlegen oder es bei der Verlegung
zu unterstützen?
Gemäß Abschnitt II Ziffer 1 (5. Spiegelstrich) der Gemeinsamen Erklärung
stellt die deutsche Seite Räumlichkeiten für die Geschäftsstelle für die Belange
aller polnischen Organisationen in Deutschland zur Verfügung. Der Betreiber
der Geschäftsstelle ist bislang weder mit dem konkreten Anliegen einer
räumlichen Verlegung der Geschäftsstelle an das Bundesministerium des Innern und
für Heimat (BMI) als Zuwendungsmittelgeber herangetreten, noch hat der
Betreiber der Geschäftsstelle gegenüber dem BMI bislang vorgebracht, dass die
seit 2012 von diesem zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten nicht mehr
geeignet seien, um die Tätigkeiten der Geschäftsstelle ordnungsgemäß
wahrzunehmen.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass es nach Aussage des
COSMO-Moderators für die zehnjährige Bürotätigkeit bisher keinen
finanziellen Rechenschaftsbericht gibt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und wenn ja, welche?
Die Geschäftsstelle für die Belange aller polnischen Organisationen in
Deutschland wird im Rahmen einer Projektförderung aus dem Haushalt des
BMI finanziert. Für die Förderung und die Projektumsetzung gelten die
Vorgaben des Zuwendungsrechts. Dementsprechend wird mit dem jeweiligen
Zuwendungsbescheid jährlich die Vorlage eines Verwendungsnachweises, bestehend
aus einem Sachbericht und einem finanziellen Nachweis, beauflagt (vergleiche
Nummer 6 der Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 der
Bundeshaushaltsordnung), der von der Bewilligungsbehörde im Rahmen der
zuwendungsrechtlich vorgesehenen Verwendungsnachweisprüfung geprüft
wird. Der Betreiber der Geschäftsstelle hat entsprechende
Verwendungsnachweise für jedes Haushaltsjahr vorgelegt.
13. Welche Bundesförderungen erhielt oder liefen über das Polonia-Büro in
den letzten zehn Jahren (bitte in institutionelle Förderung und in
Projektförderung jährlich aufschlüsseln)?
Die Geschäftsstelle für die Belange aller polnischen Organisationen in
Deutschland hat selbst keine Zuwendungen des Bundes erhalten, da sie nicht
rechtsfähig ist. Zuwendungsmittelempfänger für die Zuwendungen zum Betrieb
der Geschäftsstelle ist der KONWENT der Polnischen Organisationen in
Deutschland EWIV als Betreiber der Geschäftsstelle. Dieser hat in den
vergangenen zehn Jahren folgende Mittel vom BMI in Form einer Projektförderung
erhalten:
Förderung des Betriebs der Geschäftsstelle:
Haushaltsjahr Fördersumme in Euro
2012 35 405,00
2013 48 889,19
2014 39 800,00
2015 49 983,64
2016 50 000,00
2017 49 999,30
2018 50 000,00
2019 51 000,00
2020 49 980,19
2021 51 579,76
Förderung eines Internetportals für die Belange aller polnischen Organisationen
in Deutschland, das im Rahmen der Tätigkeit der Geschäftsstelle betrieben
wird:
Haushaltsjahr Fördersumme in Euro
2012 27 575,00
2013 30 000,00
2014 25 000,00
2015 30 000,00
2016 30 000,00
2017 30 000,00
2018 30 000,00
2019 33 206,58
2020 30 998,40
2021 30 997,35
a) Liegen zu diesen Förderungen entsprechende Rechenschaftsberichte
vor, wenn ja, wo sind diese einsehbar, wenn nein, warum nicht, und
wieso wurde dem von der zuständigen Behörde nicht nachgegangen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Verwendungsnachweise
werden nicht veröffentlicht, da sie Bestandteil der behördeninternen Prüfung im
Rahmen des Zuwendungsverfahrens sind.
b) Welche staatlichen Förderungen, wofür und in welcher Höhe erhielten
die Mitgliedsorganisationen seit der Gründung des Büros (bitte in
institutionelle Förderung und in Projektförderung jährlich
aufschlüsseln)?
Die Frage wird so verstanden, dass sie sich auf die Mitgliedsorganisationen des
Betreibers der Geschäftsstelle für die Belange aller polnischen Organisationen
in Deutschland und damit auf den KONWENT der Polnischen Organisationen
in Deutschland EWIV bezieht. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien hat entsprechende Mitgliedsorganisationen seit der Gründung der
Geschäftsstelle im Rahmen von Projektförderungen wie folgt gefördert:
Haushaltsjahr Zuwendungsempfänger Thema Fördersummein Euro
2014 Bundesverband Polnischer Ratin Deutschland e. V.
Benefizkonzert
Jacek Kaczmarski 11 810,00
2016 Bundesverband Polnischer Ratin Deutschland e. V. Treffen mit polnischer Kultur 16 000,00
c) Wie ist die Förderung für die Jahre 2022 und 2023 veranschlagt, was
genau soll gefördert werden, und in welcher Höhe (bitte mit Angaben
aus dem aktuellen Haushaltsentwurf aufschlüsseln)?
Im 2. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 sind im Einzelplan 06
Kapitel 03 Titel 685 07 Mittel für den Zuschuss zur Finanzierung der
gemeinsamen Geschäftsstelle der polnischen Verbände in Deutschland in Höhe von
115 000 Euro veranschlagt worden. Hieraus soll vorbehaltlich des
Inkrafttretens des Bundeshaushaltes 2022 sowohl die Geschäftsstelle für die Belange
aller polnischen Organisationen in Deutschland als auch das im Rahmen der
Geschäftsstelle betriebene Internetportal durch das BMI gefördert werden. Die für
die Förderung von Projekten zur polnischen Kultur und Geschichte zur
Verfügung stehenden Fördermittel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien sind im 2. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 im
Einzelplan 04 Kapitel 52 Titel 684 72, Erläuterungsziffer 2 in Höhe von
300 000 Euro veranschlagt. Für eine entsprechende Förderung im
Haushaltsjahr 2023 können keine Angaben gemacht werden, da die Bundesregierung
noch keinen Haushaltsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 beschlossen hat.
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