[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm,
Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/1638 –
Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die deutsche Wirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die, nicht zuletzt durch die Auswirkungen der Corona-Krise, schwer geprüfte
deutsche Wirtschaft sah sich einer Corona-Rezession gegenüber, die die
Entwicklung der deutschen Wirtschaft im Hinblick auf das Bruttoinlandsprodukt
(BIP) um 4,6 Prozent im Vergleichszeitraum von 2019 bis 2020 schrumpfen
ließ (
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1108249/umfrage/corona-pro
gnose-zum-bip-von-deutschland-in-verschiedenen-szenarien/). Die
Wachstumsprognosen (ebd.) zum BIP 2022 des Sachverständigenrats zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Wirtschaftsweisen) dürften
nach Ansicht der Fragesteller aufgrund des Ukrainekrieges nicht das Ausmaß
der vorhergesagten Prognosen erreichen, sondern in eine wirtschaftliche
Rezession führen.
Für Carl von Clausewitz ist Krieg die Fortführung der Politik mit anderen
Mitteln (
https://www.clausewitz.com/readings/VomKriege1832/Book1.htm,
Punkt 24). Die wirtschaftlichen EU-Sanktionen infolge des Ukrainekrieges
gegenüber der Russischen Föderation, die die Bundesregierung mitträgt, erfüllen
die Worte von Carl von Clausewitz nach Ansicht der Fragesteller dahin
gehend mit Leben, dass sich die EU ebenso wie die NATO mit Bedacht
entschlossen hat, wirtschaftliche Sanktionen zu wählen und zu beschließen und
somit die Fortführung der Politik bzw. Wirtschaftspolitik mit anderen Mitteln
zu führen (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukrai
ne/eu-sanktionen-2007964).
Die verhängten Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation bergen
allerdings nach Ansicht der Fragesteller substanzielle Risiken und
Gefahrenpotentiale für die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland. Kollateralschäden für
die deutsche Wirtschaft sind daher nach Ansicht der Fragesteller nicht
ausgeschlossen (
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Sanktionen-Russland/fa
q-russland-sanktionen.html). Nicht erst seit der militärischen Invasion in der
Ukraine steigen die Preise für Energie und Rohstoffe, sondern auch
Handelsströme und Lieferketten sind stark beeinträchtigt (
https://www.idowa.de/in
halt.spritpreise-steigen-weiter-noch-zwei-cent-dann-ist-das-allzeithoch-erreich
t.4729459a-b57c-457f-b4d2-60436bb430db.html). All diese Tatsachen wirken
sich stark beeinträchtigend auch auf die gesamtwirtschaftliche Lage in
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2152
20. Wahlperiode 01.06.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 31. Mai 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutschland aus (
https://www.merkur.de/wirtschaft/dihk-hohe-energiepreise-
belasten-unternehmen-zunehmend-zr-91080313.html).
Die tatsächlichen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft werden wohl von
der Bundesregierung erkannt, steigern allerdings nach Auffassung der
Fragesteller die Unsicherheit in der deutschen Bevölkerung, der deutschen Industrie
und der deutschen Wirtschaft generell (
https://www.manager-magazin.de/polit
ik/deutschland/herbstgutachten-der-wirtschaftsinstitute-mehr-wachstum-
undmehr-jobs-im-kommenden-jahr-a-0db17826-942e-4a46-8243-61c5da7b35a0).
Die Auswirkungen werden nach Ansicht der Fragesteller alle
Wirtschaftsbranchen in Deutschland treffen und erhebliche Belastungen für deutsche
Unternehmen darstellen. Laut Medienberichten gibt es aufgrund des Ukrainekrieges
bereits Produktionsstopps in der deutschen Autoindustrie (
https://www.auto-m
otor-und-sport.de/verkehr/produktionsstopps-ukraine-krieg-deutsche-autoba
uer/). Deutsche Unternehmen stoppen die Produktion in der Russischen
Föderation (
https://www.rnd.de/wirtschaft/krieg-in-der-ukraine-immer-mehr-weltk
onzerne-stoppen-ihre-produktionen-in-russland-SSTAPJCIVYBFNHZYZ7C7
BTZHJE.html). Daher scheint es nach Ansicht der Fragesteller nur eine Frage
der Zeit zu sein, wann die Lieferketten zur Gänze einbrechen (
https://www.pro
sieben.at/tv/newstime/wirtschaft/so-hart-trifft-der-ukraine-krieg-die-
deutschewirtschaft-107248).
1. Welche konkreten Auswirkungen gehen gegenwärtig vom Ukrainekrieg
im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland nach
Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung aus, und in welchem Umfang
trifft das die deutsche Wirtschaftspolitik (bitte ausführlich die
gegenwärtigen und zu erwartenden Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche
Lage aufschlüsseln)?
2. Welche konkreten Branchen, Wirtschaftszweige und
Industrieunternehmen sind nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung besonders hart
betroffen, und von welchen konkreten wirtschaftlichen Entwicklungen
geht die Bundesregierung in den nächsten zwölf Monaten im Hinblick
auf den Ukrainekrieg für die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland
aus (bitte ausführlich die gegenwärtigen und zu erwartenden
Auswirkungen auf die erfragten Branchen, Wirtschaftszweige,
Industrieunternehmen und die gesamtwirtschaftliche Lage aufschlüsseln)?
3. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die schwierige
gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland und um die Auswirkungen der
Corona-Krise und des Ukrainekrieges für die schwer geprüfte deutsche
Wirtschaft abzufedern und aufzufangen?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung
ergreifen, um die gesamtwirtschaftliche Lage abzufedern und
aufzufangen, und wann ist mit einer konkreten Umsetzung der
Maßnahmen zu rechnen?
b) Wenn nein, aus welchem Grund werden seitens der Bundesregierung
keine konkreten Maßnahmen ergriffen?
4. Welche konkreten Auswirkungen hat der Ukrainekrieg nach Kenntnis
und Ansicht der Bundesregierung auf den wirtschaftlichen Wohlstand,
den angestrebten Transformationsprozess hin zu einer dekarbonisierten
Wirtschaft, und die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland, und welche
Einschnitte werden sowohl die deutsche Bevölkerung als auch die
deutsche Wirtschaft und Industrie aufgrund des Ukrainekrieges hinnehmen
müssen?
8. In welchen Branchen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
aufgrund des Ukrainekrieges bereits Engpässe und/oder Komplettausfälle in
der Produktion, Verarbeitung oder Weiterverarbeitung, und mit welchen
Folgen?
9. In welchem Rahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung das
Bundesministerium der Finanzen (bzw. andere Befugte seitens der
Bundesregierung) und deutsche Bankvorstände bereits Maßnahmen
getroffen, um die Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die
gesamtwirtschaftliche Lage und den Wohlstand in Deutschland zu bewerten und
geeignete Gegenmaßnahmen zu implementieren?
16. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass der
gegenwärtige Ukrainekrieg substanzielle Risiken und Gefahrenpotentiale für
die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland birgt und
Kollateralschäden für die deutsche Wirtschaft nicht ausgeschlossen werden können?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchen konkreten Kollateralschäden für die deutsche
Wirtschaft und Wirtschaftspolitik rechnet die Bundesregierung?
Die Fragen 1, 2, 3, 4, 8, 9 und 16 werden aufgrund des engen sachlichen
Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das aktuelle Konjunkturbild für Deutschland ist deutlich vom
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gekennzeichnet. Als Folge
des Angriffskriegs kam es zu einer erheblichen wirtschaftlichen und politischen
Unsicherheit, gestiegenen Energie- und Rohstoffpreisen, einer nochmals
erhöhten Inflation und verschärften Lieferkettenstörungen. Hiervon sind alle
Wirtschaftsbereiche und die gesamte Bevölkerung in unterschiedlichem Ausmaß
betroffen. Energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sind
aufgrund der gestiegenen Energiepreise besonders stark vom Krieg in der
Ukraine betroffen. Auch die Automobilindustrie ist betroffen und musste im März
vor allem aufgrund von Lieferengpässen bei wichtigen Vorprodukten ihre
Produktion kräftig drosseln.
Diesen Abwärtskräften stehen jedoch Wachstumskräfte gegenüber, die sich
gemäß der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung nach einem schwachen
zweiten Quartal in der zweiten Jahreshälfte durchsetzen dürften. So befindet sich
der Auftragsbestand in der Industrie weiterhin auf einem hohen Niveau und
signalisiert Wachstumspotential. Bei erwartet abnehmenden Lieferengpässen
im weiteren Jahresverlauf ist daher mit einer kräftigen Industriekonjunktur zu
rechnen. Weitere Aufwärtskräfte bestehen vor allem für den
Dienstleistungssektor durch den Wegfall der Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-
Pandemie. Die heimische Nachfrage wird zudem durch die hohen Ersparnisse
der Haushalte aus den beiden vergangenen Jahren gestützt. Dämpfend wirkt
allerdings die vor allem energiepreisbedingt hohe Inflation. Wenngleich die
außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen problematischer geworden sind, ist
die Erholung der Weltwirtschaft trotz des russischen Angriffskriegs nicht
grundsätzlich zum Erliegen gekommen. Insgesamt rechnet die Bundesregierung
gemäß Frühjahrsprojektion vom 27. April 2022 mit einem Zuwachs des
preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts von 2,2 Prozent für 2022. Der Ausblick aus
der Frühjahrsprojektion unterliegt möglichen Abwärtsrisiken mit Blick auf die
geopolitische Entwicklung sowie möglichen Folgen der pandemischen
Entwicklung für den Welthandel.
Dass der wirtschaftliche Ausblick trotz Eintrübung weiterhin aufwärtsgerichtet
ist, liegt auch daran, dass die Bundesregierung umfangreiche fiskalpolitische
Maßnahmen ergriffen hat. Ein umfassender aktueller Überblick findet sich hier:
www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Entlastunge
n/entlastungen.html. Bereits am 23. Februar 2022 hat man sich im
Koalitionsausschuss auf ein Entlastungspaket mit Blick auf die Kaufkraft privater
Haushalte verständigt („10 Entlastungsschritte für unser Land“, u. a.: vorgezogene
Abschaffung der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage zum 1. Juli 2022,
weitere Anhebung des Heizkostenzuschusses etwa für Wohngeldempfänger von
135 Euro bzw. 175 Euro bei Haushalten mit zwei Personen plus 35 Euro je
weiteres Haushaltsmitglied, Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1 200 Euro,
Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer um 363 Euro auf
10 347 Euro, Einmalzahlung von 100 Euro für erwachsene Beziehende von
existenzsichernden Leistungen, Verlängerung von pandemiebedingten
Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022, Anhebung der
Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent, Mindestlohnerhöhung). Im
Koalitionsausschuss vom 23. März 2022 wurden weitere Entlastungen
beschlossen. Dazu gehört eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle
erwerbstätigen Steuerpflichtigen, 100 Euro Einmalzahlung für
Transferleistungsempfänger, Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf die Mindestsätze der
Europäischen Union (EU) für 3 Monate sowie Einführung eines Tickets im
öffentlichen Personennahverkehr für 9 Euro im Monat befristet auf 90 Tage.
Ergänzend zu den beiden Entlastungspaketen für private Haushalte hat die
Bundesregierung ein Maßnahmenpaket für die von den Folgen des Krieges
besonders betroffenen Unternehmen geschnürt (Schutzschild für vom Krieg
betroffene Unternehmen). Dieses beinhaltet zur kurzfristigen Sicherstellung der
Liquidität ein KfW-Kreditprogramm, die Fortsetzung einzelner, bereits
während der Corona-Pandemie eingeführter Erweiterungen bei den Bund-Länder-
Bürgschaftsprogrammen sowie ein temporäres Zuschussprogramm zur
zielgerichteten Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs bei
energieintensiven Unternehmen. Zudem prüft die Bundesregierung den zielgerichteten
Einsatz von Eigen- und Hybridkapitalhilfen für besonders relevante
Unternehmen und erarbeitet ein Finanzierungsprogramm für durch hohe
Sicherheitsleistungen (Margining) für Strom oder Erdgas betroffene Unternehmen. Die
Maßnahmen sind zum Teil schon gestartet (KfW-Kreditprogramm,
Bürgschaftsprogramme). An der Umsetzung der weiteren Maßnahmen wird intensiv
gearbeitet.
Außerdem wurden Maßnahmen zur Versorgungssicherheit (u. a. Flüssigerdgas-
Beschaffung [LNG-Beschaffung], LNG-Terminals, Sicherheitsbereitschaft statt
Abschaltung Kohlekraftwerke), Wettbewerbskontrolle sowie
Energieeinsparung (u. a. Effizienzstandard 55 ab 1. Januar 2023, Weiterentwicklung BEG,
65 Prozent erneuerbare Energien bei Heizungstausch ab 1. Januar 2024,
Einführung kommunale Wärmeplanung) angekündigt. Auch hier wird intensiv an
der Umsetzung gearbeitet.
Seit Beginn der Corona-Pandemie werden Unternehmen sowie
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zudem u. a. durch Überbrückungshilfen,
Kurzarbeitergeld und steuerliche Maßnahmen unterstützt. Diese haben einen positiven
Effekt auf das Angebot, da Insolvenzen oder Geschäftsaufgaben verhindert und
damit auch Lieferketten aufrechterhalten werden. Gleichzeitig stärken
insbesondere arbeitsmarktpolitische Stabilisierungsmaßnahmen (beispielsweise
Kurzarbeitergeld, Pflegebonus) die Nachfrage. Zudem soll das im
Konjunkturprogramm vom Juni 2020 enthaltene Zukunftspaket bis 2024 vor allem die
grüne und digitale Transformation beschleunigen.
Über die unmittelbaren Krisenmaßnahmen hinaus gehen die Maßnahmen im
Bereich der grünen Transformation, die teilweise bereits angelegt waren (u. a.
im Klimaschutz-Sofortprogramm, zum Teil auch im Zukunftspaket) und auch
künftig deutlich verstärkt werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass die
Preisniveausteigerungen, die derzeit bei fossilen Energieträgern zu beobachten
sind, zwar zunächst kurzfristig Kaufkraft und Wettbewerbsfähigkeit belasten,
jedoch für die grüne Transformation und die Dekarbonisierung der Wirtschaft
als zusätzlicher Impuls wirken und dazu beitragen, die Abhängigkeit von
russischer Energie zu überwinden und die Klimaziele zu erreichen. Ebenso wie die
Bundesregierung werden auch die Wirtschaftsakteure energetische
Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern anstreben. Darüber hinaus setzt die
Bundesregierung mit den Mitteln des Energie- und Klimafonds (EKF) Anreize für
private Investitionen und weitet zudem die staatlichen Investitionen stark aus.
5. Welche Kosten werden nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung
auf deutsche Wirtschaftsunternehmen und auf den Bundeshaushalt
aufgrund des Ukrainekrieges zukommen, und welche konkreten
Haushaltsmaßnahmen plant die Bundesregierung, diesbezüglich zu ergreifen (bitte
ausführlich die zu erwartenden Kosten nach Branchen; in Bezug auf den
Bundeshaushalt, wie die Bundesregierung diese decken und oder
umschichten wird, aufschlüsseln)?
6. Mit welchen konkreten Folgekosten für die deutsche Wirtschaft und den
Bundeshaushalt rechnet die Bundesregierung für die nächsten drei Jahre
(bitte die konkreten Folgekosten nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Folgekosten des russischen Angriffskriegs für die deutsche Wirtschaft
lassen sich nicht unmittelbar beziffern, da hierzu die genauen Entwicklungen ohne
Kriegsfall zum Vergleich beobachtbar sein müssten. Eine Einschätzung kann
aber der Vergleich mit den Erwartungen gemäß Jahresprojektion 2022 der
Bundesregierung vom Januar bieten. Insbesondere durch die Belastungen in
Folge der russischen Invasion in die Ukraine hat die Bundesregierung in ihrer
Frühjahrsprojektion 2022 eine deutliche Abwärtskorrektur gegenüber der
Jahresprojektion 2022 vorgenommen. Für das Jahr 2022 rechnet sie mit einem
preisbereinigten Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von
2,2 Prozent. Dies bedeutet eine deutliche Abwärtsrevision um 1,4
Prozentpunkte im Vergleich zur Jahresprojektion (+3,6 Prozent). Tatsächlich fällt die
Korrektur der Wachstumsrate aber noch deutlicher aus (-1,8 Prozent), da in der
Frühjahrsprojektion eine Aufwärtsrevision des BIP im Jahr 2021 durch das
Statistische Bundesamt erstmals berücksichtigt werden konnte. Für das Jahr 2023
erwartet die Bundesregierung ein BIP-Wachstum von 2,5 Prozent. Das
entspricht einer Aufwärtskorrektur bei geringerem Ausgangsniveau von 0,2
Prozentpunkten gegenüber der Jahresprojektion (+2,3 Prozent). Für das Jahr 2024
bleibt die Projektion in Hinblick auf die Wachstumsrate des BIP unverändert.
Bereits der 2. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 vom 16. März
2022 enthält erste Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen des
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Weitere einnahme- und ausgabeseitige
Auswirkungen von kurzfristig wirkenden und zielgenauen Maßnahmen zur
Abmilderung der mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen
die Ukraine verbundenen humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Auswirkungen sind im Ergänzungshaushalt der Bundesregierung zum 2.
Regierungsentwurf vom 27. April 2022 abgebildet. Derzeit läuft noch das
parlamentarische Verfahren der Haushaltsaufstellung im Deutschen Bundestag, so dass
eine abschließende Aussage über zusätzlich veranschlagte Maßnahmen im
Bundeshaushalt nicht zu treffen ist. Für die Aufstellung des Haushalts 2023 und
die Finanzplanung bis 2026 gilt Entsprechendes. Generell ist jedoch darauf
hinzuweisen, dass sich mangels funktionaler oder gruppierungsmäßiger
Abgrenzung finanzielle Auswirkungen des Angriffskrieges gegen die Ukraine auf den
Bundeshaushalt nur sehr begrenzt entnehmen lassen.
7. Wie flexibel sind nach Ansicht und Kenntnis der Bundesregierung
deutsche Wirtschaftsunternehmen und der Wirtschaftsstandort Deutschland
im Hinblick auf die Auswirkungen des Ukrainekrieges und dessen
Folgen?
Der Wirtschaftsstandort Deutschland mit seiner diversifizierten
Unternehmenslandschaft, dem Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt und vielen
Mittelständlern wird international überwiegend als sehr wettbewerbsfähig angesehen.
Zu den Stärken des Wirtschaftsstandortes gehören das Rechtssystem, die
wirtschaftliche Stabilität, die Transportinfrastruktur sowie das Qualifikationsniveau
der Beschäftigten. Die Anpassungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts
Deutschland hat sich bewährt.
10. Mit welchen konkreten Auswirkungen aufgrund des Ukrainekrieges
rechnet die Bundesregierung auf die Versorgungssicherheit im Hinblick
auf Energie, Waren, Güter, Rohstoffe generell und zur Verarbeitung und
Weiterverarbeitung usw. deutscher Unternehmer und der Industrie in
Deutschland, und welche konkreten Gegenmaßnahmen wurden
diesbezüglich von der Bundesregierung bereits angedacht und/oder
durchgerechnet, und wann ist mit einer Umsetzung durch die Bundesregierung
zu rechnen?
Die Bundesregierung hat unmittelbar nach Kriegsbeginn Aktivitäten
aufgenommen, um die Energieversorgung in Deutschland zu sichern und gleichzeitig die
Abhängigkeit von Russland zu reduzieren. Durch intensive Anstrengungen mit
allen relevanten Akteuren ist es gelungen, deutliche Fortschritte zu erzielen, die
Lieferketten zu diversifizieren und damit die Abhängigkeit von russischen
Energielieferungen schrittweise deutlich zu verringern. Es gibt einen
regelmäßigen Austausch mit allen wesentlichen Akteuren auf EU-, Bundes- und
Landesebene zur aktuellen Energieversorgungssituation und möglichen Folgen der
Sanktionen auf die Wirtschaft. Es werden kontinuierlich Möglichkeiten der
Reduktion der Importe von russischen Energieträgern diskutiert und vorbereitet.
In diesem Kontext werden Unternehmen darin unterstützt, schrittweise
russische Energieträger zu ersetzen. Die Energieversorgungssicherheit ist aktuell
gewährleistet; die Bundesregierung unternimmt alle Anstrengungen, damit dies so
bleibt.
Näheres erläutert der Zweite Fortschrittsbericht Energiesicherheit des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (
www.bmwk.de/Redak
tion/DE/Downloads/Energie/0501_fortschrittsbericht_energiesicherheit.pdf).
Zu Energieträgern im Einzelnen:
Öl:
Die Bundesregierung beteiligt sich im Rahmen der Internationalen
Energieagentur (IEA) an zeitlich gestuften Ölfreigaben. In den vergangenen Wochen
hat die Mineralölwirtschaft im engen Austausch mit dem BMWK Schritte
eingeleitet, um mit einem gewissen Vorlauf ihre Bedarfe zu 100 Prozent ohne
russisches Rohöl abzudecken. Die Beendigung der Abhängigkeit von russischen
Rohölimporten im dritten Quartal 2022 ist realistisch.
Kohle:
Bei Steinkohle konnte der Importanteil aus Russland durch
Vertragsumstellungen seit Jahresbeginn von etwa 50 Prozent auf rund acht Prozent gesenkt
werden. Das Kauf- und Importverbot für russische Kohle und andere feste fossile
Brennstoffe ist als Teil des 5. EU-Sanktionspakets am 9. April 2022 in Kraft
getreten, mit Übergangsfrist bis August 2022.
Gas:
Der Anteil der russischen Gaslieferungen lag in der Vergangenheit im Mittel
bei 55 Prozent. Dieser ist bis Mitte April auf 35 Prozent gesunken. Dies war
unter anderem durch die Umstellung im Gasbezug möglich, indem der Anteil
von LNG erhöht wurde. Das beschlossene Ankaufprogramm der
Bundesregierung vom 1. März 2022 zur Beschaffung von Gas durch den
Marktgebietsverantwortlichen Gas (Trading Hub Europe, THE) ist mittlerweile abgeschlossen.
Insgesamt konnten rund 950 Millionen Kubikmeter Erdgas erworben werden,
die bis Ende Mai in die Speicher eingebracht werden. Am 30. April 2022 ist
das „Gasspeichergesetz“ in Kraft getreten. Es formuliert Füllstandsvorgaben für
die Gasspeicher zur Sicherung der Gasversorgung in der kommenden
Heizperiode. Die Bundesregierung arbeitet im engen Austausch mit den betroffenen
Bundesländern daran, bereits 2022 und 2023 mehrere schwimmende LNG-
Terminals (Floating Storage and Regasification Units, FSRU) in Deutschland in
Betrieb zu nehmen.
11. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei der
Umsetzung eines möglichen Komplettembargos russischer fossiler
Energieträger im Hinblick auf die deutsche Wirtschaft und Industrie, und
welche alternativen fossilen Energieträger hat die Bundesregierung ins Auge
gefasst, um die Energieversorgung von Wirtschafts- und
Industrieunternehmen für die nächsten Jahre zu gewährleisten?
Die Wirtschaftsforschungsinstitute (Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung
DIW Berlin, ifo München, Kiel Institut für Weltwirtschaft – IfW Kiel, Institut
für Wirtschaftsforschung Halle – IWH, RWI Essen – Leibniz-Institut für
Wirtschaftsforschung) rechnen in ihrer Gemeinschaftsdiagnose vom April im Fall
eines sofortigen Öl- und Gasembargos in der Europäischen Union mit einem
Wertschöpfungsverlust in Deutschland von 6,5 Prozent der deutschen
Bruttowertschöpfung zusammengenommen für die Jahre 2022 und 2023. Weitere
Studien zeigen ein Spektrum von möglichen Verlusten von 0,5 Prozent bis 6,5
Prozent, teilweise noch mehr, für unterschiedliche Zeiträume auf. Zudem hätte ein
Komplettembargo weitere Preisniveausteigerungen zur Folge. In Hinblick auf
die Inflationsrate in Deutschland geht die Gemeinschaftsdiagnose im Falle
eines Embargos für den Jahresdurchschnitt 2022 von 7,3 Prozent, für den
Jahresdurchschnitt 2023 von 5 Prozent aus. In ihrem Basisszenario ohne Embargo
von russischen Energiegütern rechnet sie hingegen mit Raten von jeweils
6,1 Prozent und 2,8 Prozent.
Bei einem sofortigen Ausbleiben der Gaslieferungen aus Russland wäre die
Versorgungssicherheit bis zum Herbst auch dann gewährleistet, wenn kein Gas
mehr durch den Ukraine-Gastransit oder andere Importrouten geliefert würde.
Bei dem Energieträger Öl hält der Erdölbevorratungsverband für kurzfristig
eintretende Versorgungsstörungen Rohöl- und Mineralölerzeugnisse im
Umfang der Nettoimporte für 90 Tage vor. Im Bereich der Steinkohle müssten die
Kraftwerksbetreiber teilweise auf vorhandene Lagerbestände zurückgreifen.
Die Bundesregierung arbeitet außerdem an weiteren Maßnahmen, um die
Abhängigkeit von russischen Importen bei Gas, Öl und Kohle so schnell wie
möglich zu überwinden. Dabei werden vier Prinzipien verfolgt: Energie einsparen
(Effizienz und Verbrauchsreduktion), fossile Energieträger ersetzen
(Erneuerbare und Elektrifizierung sowie entsprechender Infrastrukturausbau),
Energieimporte diversifizieren und nationale Reserven aufbauen. Im Übrigen wird auf
den zweiten Fortschrittsbericht zur Energiesicherheit verwiesen, der am 1. Mai
2022 veröffentlicht wurde (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/
0501_fortschrittsbericht_energiesicherheit.pdf).
12. Hat die Bundesregierung in Bezug auf alternative fossile Energieträger
bereits Gespräche mit anderen Nationen geführt, um die Engpässe der
Energieversorgung von deutschen Wirtschafts- und
Industrieunternehmen aufgrund des Ukrainekrieges für die nächsten Jahre zu umgehen?
a) Wenn ja, mit welchen Nationen wurden bereits konkrete inhaltliche
Gespräche geführt, und mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, wieso wurden keine konkreten Gespräche geführt?
Es besteht ein kontinuierlicher Austausch mit der EU-Kommission und mit
Mitgliedstaaten der EU zur Vermeidung von Engpässen der Energieversorgung.
Mit der polnischen Regierung wurden zusätzliche Rohöl-Liefermengen über
den Hafen Danzig nach Deutschland vereinbart. Darüber hinaus eruiert die
Bundesregierung potentielle Alternativen für den Bezug von LNG, etwa aus
Katar, Norwegen und USA.
13. Sofern als Alternative zu Gas und Rohölimporten aus der Russischen
Föderation auch Flüssiggasimporte als Alternative bereits angedacht
wurden, wie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich die CO2-Bilanzen
der Verschiffung von Flüssiggasimporten nach Deutschland?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Klimabilanz von LNG ähnlich wie
beim Pipelinegas sehr unterschiedlich ausfallen kann, in Abhängigkeit vom
Lieferland und der Länge des Lieferweges. Sie verweist hierzu auf die von der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) vorgelegte
Literaturstudie zur Klimarelevanz von Methanemissionen bei der Erdgasförderung
sowie dem Flüssiggas- und Pipelinetransport nach Deutschland (
www.bgr.bun
d.de/DE/Themen/Energie/Downloads/bgr_literaturstudie_methanemissionen_2
020.pdf).
14. Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit Vertretern und
Interessenvereinigungen der deutschen Wirtschaft und Industrie aufgenommen,
um über die sehr angespannte wirtschaftliche Situation in Deutschland zu
sprechen?
a) Wenn ja, mit welchen Vertretern der Industrie, der Wirtschaft und des
Handels wurden welche inhaltlichen Gespräche geführt, und mit
welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wurden keine Gespräche geführt?
Die Bundesregierung führt kontinuierlich eine Vielzahl von Gesprächen auf
Leitungs- und Arbeitsebene mit Vertreterinnen und Vertretern aller betroffenen
Branchen und lässt die aus diesem ständigen Austausch gewonnenen
Erfahrungen in ihr Gesamtbild einfließen.
15. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass das Ausmaß
der Prognosen der Wirtschaftsweisen für das Jahr 2022 im Hinblick auf
das zu erwartende BIP nicht erreicht wird, sondern Deutschland ebenso
wie die EU in eine wirtschaftliche Rezession führen wird (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn nein, warum nicht?
In ihrer Frühjahrsprojektion 2022 rechnet die Bundesregierung für das Jahr
2022 mit einem preisbereinigten Wachstum des BIP von 2,2 Prozent. Damit
liegt sie über der Prognose des Sachverständigenrates (SVR), den so genannten
Wirtschaftsweisen, der in seinem Gutachten vom 30. März 2022 ein BIP-
Wachstum von 1,8 Prozent unterstellt und damit den unteren Rand des
Prognosespektrums zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Frühjahrsprojektion
markiert. Das Prognosespektrum für das Jahr 2022 reicht, ohne die SVR-Prognose,
von 2,1 Prozent bis 3,1 Prozent (dabei berücksichtigt: Gemeinschaftsdiagnose,
DIW Berlin, ifo München, IfW Kiel, IWH Halle, RWI Essen). Der SVR ging
laut Prognose von einem Rückgang des BIP im ersten Quartal 2022 um mehr
als 1 Prozent gegenüber dem Vorquartal aus. Nach vorläufigen Berechnungen
des Statistischen Bundesamts ergab sich für das erste Quartal 2022 hingegen
ein leichter BIP-Zuwachs (+0,2 Prozent) – ähnlich wie auch in der
Frühjahrsprojektion der Bundesregierung unterstellt. Die Prognosen von
Bundesregierung und SVR sind allerdings qualitativ ähnlich: Sie stimmen darin überein,
dass die stärkste Wachstumsdynamik im Jahr 2022 im dritten und vierten
Quartal zu erwarten ist, auch wenn sie in der SVR-Prognose deutlicher ausfällt.
Wesentliche Treiber sind in beiden Prognosen die Erholung der privaten
Konsumausgaben und erwartete Entspannungen bei Lieferkettenstörungen. Die
führenden Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten in ihrer Gemeinschaftsdiagnose für
das laufende Jahr sogar ein Wachstum von 2,7 Prozent. Eine Rezession, die
gemeinhin technisch gesehen durch zwei aufeinanderfolgende Quartale mit
rückläufiger BIP-Entwicklung definiert wird, erwarten weder die Bundesregierung
noch die Wirtschaftsforschungsinstitute.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Lieferkettenengpässe aufgrund
des Ukrainekrieges für die deutsche Industrie und Wirtschaft, und teilt
die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es nur noch eine
Frage der Zeit ist, dass die Lieferketten zur Gänze einbrechen werden?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche konkreten Auswirkungen erwartet die
Bundesregierung aufgrund des möglichen vollkommenen Einbrechens der
Lieferketten auf die deutsche Wirtschaft und Industrie, und welche
Gegenmaßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich?
Infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ist es in einigen
Bereichen der Industrie zu Engpässen und kurzfristigen Störungen in den
Lieferketten gekommen, mit der Folge von zeitlich begrenzten
Produktionsunterbrechungen. Insgesamt gesehen sind die Lieferketten bei der weit überwiegenden
Zahl an Industrieerzeugnissen durch den russischen Angriffskrieg gegen die
Ukraine nicht substantiell beeinträchtigt. Für ein vollständiges
Zusammenbrechen der Lieferketten infolge des Krieges sieht die Bundesregierung keine
Anhaltspunkte. Die infolge des Krieges von Lieferausfällen/-beeinträchtigungen
betroffenen Industrieunternehmen suchen nach alternativen Lieferquellen und
Lieferanten für ihre Vorprodukte. Als Ansprechpartner für die Wirtschaft wurde
auf nationaler Ebene die Kontaktstelle Lieferketten eingerichtet.
18. Plant die Bundesregierung die Ergreifung von konkreten Maßnahmen in
Bezug auf die aufgrund des Ukrainekrieges zu erwartenden und teilweise
schon vorhandenen Preiserhöhungen auf Waren, Materialien und
Rohstoffe für die deutsche Industrie und Wirtschaft, um diese nicht an die
Endverbraucher weiterzureichen, und welche konkreten
Hilfemaßnahmen plant die Bundesregierung in Bezug auf die enorm gestiegenen
Rohstoffpreise für Industrie, Handel und Unternehmen gegebenenfalls?
Die Bundesregierung hat bereits im Februar und März 2022 zwei
Entlastungspakete (u. a. Senkung der Steuer auf Kraftstoffe, eine Energiepauschale über
300 Euro für alle erwerbstätigen Steuerpflichtigen und die auf Juli vorgezogene
Abschaffung der EEG-Umlage) sowie am 8. April 2022 ein Schutzschild für
vom Krieg betroffene Unternehmen beschlossen und damit auf die gestiegenen
Energiepreise reagiert (siehe die Antwort zu den Fragen 1, 2, 3, 4, 8, 9 und 16).
Durch die Maßnahmen sollen soziale Härten abgefedert und wirtschaftliche
Verwerfungen vermieden werden. Zugleich ist es aber wichtig, die Preissignale
zur Reduzierung des Verbrauchs von fossilen Energien zu erhalten.
Die Bundesregierung beobachtet die Preisentwicklung und reagiert falls
notwendig.
19. Plant die Bundesregierung einen wirtschaftlichen Ausgleich der Ausfälle
(z. B. Sondervermögen) der deutschen Industrie und Wirtschaft, die
aufgrund des Ukrainekrieges entstanden sind (
https://www.bundestag.de/pre
sse/hib/kurzmeldungen-884616)?
a) Wenn ja, welche konkreten Hilfeleistungen für die deutsche
Wirtschaft hat die Bundesregierung geplant, und wann ist mit einer
Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen, und unter welchen
Bedingungen (Verfahren) werden diese Hilfeleistungen an Industrie,
Wirtschaft und Unternehmen gebunden sein?
b) Wenn nein, aus welchem Grunde sind keine Hilfeleistungen geplant?
20. Plant die Bundesregierung ein eigenes Sondervermögen oder eine andere
wirtschaftlich eigenständige Abgeltung der Ausfälle (generell und/oder
aufgrund der westlichen Sanktionen gegenüber der Russischen
Föderation), die der deutschen Industrie und Wirtschaft aufgrund des
Ukrainekrieges entstanden sind oder entstehen könnten?
a) Wenn ja, wann, und in welcher Höhe wird die Bundesregierung hier
monetär steuernd eingreifen?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie will die Bundesregierung einen
eventuell drohenden wirtschaftlichen Fallout verhindern?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Wie bereits dargestellt hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen zur
Stützung der Wirtschaft aufgelegt. Aktuell sind keine zusätzlichen Maßnahmen
geplant, auch die Gründung eines Sondervermögens ist nicht geplant.
21. Mit welchen konkreten Mitteln will die Bundesregierung künftig
ausschließen, dass die deutsche Wirtschaft und Industrie weiterhin von
Rohstoffabhängigkeiten Dritter abhängig ist und somit den Schutz eigener
wirtschaftlicher Interessen gewährleisten?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Rohstofflieferketten zu
diversifizieren (Diversifizierung von Importen, Ausbau von Recycling und
Kreislaufwirtschaft, heimische Rohstoffgewinnung) und sie dadurch resilienter zu machen.
Dabei ist ein freier Handel und somit auch der Import von Rohstoffen eine
wichtige Säule, die im Übrigen auch dadurch bedingt ist, dass die Rohstoffe in
der Erdkruste geografisch ungleich verteilt sind.
22. Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf den Ukrainekrieg die
gegenwärtige schwierige Wirtschaftssituation Deutschlands, und welche
Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit Deutschland
ohne anhaltende Beeinträchtigung die gegenwärtige schwierige
Wirtschaftssituation übersteht?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 21 wird verwiesen.
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ISSN 0722-8333]