[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff,
Edgar Naujok, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/2042 –
Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Ukraine
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte im Rahmen seines Antrittsbesuchs in der
Ukraine am 14. Februar 2022 an, dass die Bundesregierung die Auszahlung
von 150 Mio. Euro aus einem laufenden Kredit beschleunigen und weitere
150 Mio. Euro als neuen ungebundenen Finanzkredit der Ukraine zur
Verfügung stellen werde (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kanzle
r-scholz-ukraine-2004958, zuletzt geprüft am 17. Mai 2022). In den
vergangenen acht Jahren habe kein anderer Staat die Ukraine finanziell so stark
unterstützt wie Deutschland. Die aufgewendeten Finanzmittel Deutschlands in
diesem Zeitraum belaufen sich auf circa 2 Mrd. Euro (ebd.). Anlässlich des
russischen Angriffs auf die Ukraine hat das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein Sofortprogramm über 185 Mio.
Euro initiiert, von denen 101,7 Mio. Euro aus zusätzlichen Mitteln
bereitgestellt werden (
https://www.bmz.de/de/laender/ukraine, zuletzt geprüft am
17. Mai 2022).
Der Europäische Rechnungshof attestierte der Ukraine zuletzt fehlende
Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung und bei dem Aufbau eines
Rechtsstaates, obwohl die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten die Ukraine
mit Krediten, Zuschüssen und Förderprogrammen seit über zwei Jahrzehnten
unterstützen (
https://www.sueddeutsche.de/politik/ukraine-korruption-rechnun
gshof-1.5419576 und
https://www.eca.europa.eu/en/Pages/DocItem.aspx?did=
59383, zuletzt geprüft am 15. Februar 2022).
Auf dem Korruptionswahrnehmungsindex für 2021 der
Nichtregierungsorganisation Transparency International rangiert die Ukraine auf Platz 122 (https://
www.transparency.de/cpi/cpi-2021/cpi-2021-tabellarische-rangliste/,
abgerufen am 15. Februar 2022) und weist einen CPI-Wert von 32 auf, was einem
„hohen“ Maß an wahrgenommener Korruption entspricht (vgl.
https://www.tr
ansparency.de/cpi/, zuletzt geprüft am 15. Februar 2022). Im Vergleich zum
Vorjahr 2020 hat sich die Ukraine verschlechtert.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2678
20. Wahlperiode 06.07.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 5. Juli 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Länderstrategie verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit der Ukraine?
Welche Schwerpunkte werden hierbei von der Bundesregierung gesetzt?
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine mit ihrer
Entwicklungszusammenarbeit in der Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen
Lebensbedingungen der Menschen in der Ukraine sowie in der Annäherung der
Ukraine an die Europäische Union. Hierfür hat das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vor Beginn des
russischen Angriffskrieges zwei Kernthemen definiert, in denen die Vorhaben der
staatlichen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt werden: (1) Frieden und
gesellschaftlicher Zusammenhalt; (2) Verantwortung für unseren Planeten –
Klima und Energie. Zusätzlich werden Vorhaben durchgeführt, die
insbesondere durch Maßnahmen der beruflichen Bildung zu nachhaltigem
wirtschaftlichem Wachstum beitragen. Die zukünftige Schwerpunktsetzung wird vor dem
Hintergrund des russischen Angriffskrieges und der weiteren Entwicklungen
überprüft werden.
2. Seit welchem Jahr erhält die Ukraine Leistungen der Bundesrepublik
Deutschland im Rahmen der bilateralen staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit?
Die Ukraine erhält von der Bundesrepublik Deutschland seit 2002 Leistungen
der bilateralen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit.
3. Wie hoch waren seitdem (vgl. Frage 2) die jeweils jährlichen Leistungen
Deutschlands im Rahmen der bilateralen staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstiger ODA-fähiger Leistungen
(ODA = Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit; bitte nach Jahren,
staatlicher und nichtstaatlicher EZ sowie Technischer Zusammenarbeit
[TZ] und Finanzieller Zusammenarbeit [FZ] aufschlüsseln)?
Zur Höhe der jährlichen bilateralen deutschen ODA-Leistungen seit 2005 an
die Ukraine wird auf die öffentlich zugänglichen Datenbanken der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verwiesen.
Unter Eingabe der entsprechenden Parameter sind in Aid (ODA) disbursements to
countries and regions [DAC2a] (
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCod
e=Table2A) die Leistungen in kumulierter Form und im Creditor Reporting
System (CRS) (
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=CRS1) die
Leistungen auf Projektebene abrufbar. ODA-Daten für die Jahre 2021 und 2022
werden voraussichtlich im Frühjahr 2023 bzw. 2024 veröffentlicht.
4. Seit welchem Jahr erhält die Ukraine ODA-fähige Leistungen der
Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Frage betrifft Gegenstände außerhalb der Zuständigkeit der
Bundesregierung, vgl. die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/1567.
5. Wie hoch waren seitdem (vgl. Antwort zu Frage 4) die jeweils jährlichen
Leistungen der Europäischen Union an die Ukraine nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch waren hieran jeweils die deutschen Anteile (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Frage betrifft Gegenstände außerhalb der Zuständigkeit der
Bundesregierung (siehe Antwort zu Frage 4). Die Informationen sind jedoch in den in der
Antwort zu Frage 3 genannten Datenbanken abrufbar.
6. Hat die Ukraine jemals Budgethilfen von der Bundesregierung oder nach
Kenntnis der Bundesregierung der Europäischen Union erhalten, und
wenn ja, in welchem Umfang nach Jahren, Geldgeber und
Zweckbindung?
Unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) hat die KfW dem ukrainischen Finanzministerium Ende April 2022
150 Mio. Euro zur Refinanzierung von der ukrainischen Regierung
verausgabten Mitteln zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen
ausgezahlt. Der Kredit in Höhe von 150 Mio. Euro ist die letzte Tranche des
ungebundenen Finanzkredits der Bundesregierung für die Ukraine in einer
Gesamthöhe von 500 Mio. Euro aus dem Jahr 2015. Die ersten beiden Tranchen
wurden in den letzten Jahren für Finanzierungen zur Stärkung des ukrainischen
Finanzsystems sowie der Energieversorgung verwendet.
Die Frage nach Budgethilfen der Europäischen Union liegt außerhalb der
Zuständigkeit der Bundesregierung.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolge oder Misserfolge ihrer
Entwicklungszusammenarbeit mit und der generellen Förderung der
Ukraine mit besonderem Augenmerk auf die Korruptionsbekämpfung, die
Wirtschaftsentwicklung und auf den Aufbau von Rechtsstaatlichkeit
(bitte begründen)?
Das entwicklungspolitische Portfolio mit und in der Ukraine wird in
verschiedenen Bereichen erfolgreich umgesetzt. Ein Beispiel aus dem Bereich der
Korruptionsbekämpfung ist die Einführung der staatlichen Online-Bieter-Plattform
„ProZorro“ für öffentliche Beschaffungen. Die Plattform wurde 2016
eingeführt und sorgt seitdem für transparenten Wettbewerb und dadurch für
transparente öffentliche Vergabe und Einsparung öffentlicher Mittel.
8. Hat sich die Bundesregierung zu der in der Vorbemerkung der
Fragesteller dargestellten Position des Europäischen Rechnungshofes in Bezug auf
die Korruptionsbekämpfung und auf den Aufbau von Rechtsstaatlichkeit
eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte
begründen)?
Die Feststellung des Europäischen Rechnungshofes bezieht sich auf die
Makroperspektive, in der vor allem auf die noch ausstehenden Verbesserungen
hingewiesen wird. In einzelnen Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, d. h. auf
unmittelbarer Umsetzungsebene sind Fortschritte zu verzeichnen. Für ein
Beispiel wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Wie lauten die exakten Konditionen des laufenden Kredits in Höhe von
150 Mio. Euro an die Ukraine (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
An welche Auflagen ist die Kreditgewährung gebunden, und wie sind die
Kreditkonditionen konkret ausgestaltet?
Die ausgezahlten 150 Mio. Euro werden für das staatliche Förderprogramm für
kleinste, kleine und mittlere Unternehmen 5-7-9 (KKMU-Förderprogramm
5-7-9) zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie
eingesetzt. Die entsprechende Vereinbarung zu diesem Verwendungszweck
wurde zwischen der Bundesregierung und der Ukraine getroffen. Der
interministerielle Ausschuss (IMA) der Bundesressorts hat am 8. Dezember 2021
abschließend die Verwendung der verbleibenden Ungebundenen Finanzkredite
(UFK) Mittel über 150 Mio. Euro für das KKMU-Förderprogramm 5-7-9
beschlossen. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt daher auf expliziten Wunsch
der Bundesregierung zur Unterstützung der Ukraine bei der Abfederung der
wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Das Darlehen wird
durch eine vollumfängliche Garantie des Bundes (100 Prozent Deckung für
Zinsen und Tilgung) besichert. Darlehensnehmer ist die Republik Ukraine,
vertreten durch das Finanzministerium.
10. Wie lauten die exakten Konditionen des neu aufgesetzten Kredits in
Höhe von weiteren 150 Mio. Euro für die Ukraine (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
An welche Auflagen ist die Kreditgewährung gebunden, und wie sind die
Kreditkonditionen konkret ausgestaltet?
Die 150 Mio. Euro werden als sektorale Budgetfinanzierung eingesetzt und
dienen der Liquiditätsbereitstellung zur Aufrechterhaltung von staatlichen
Sozialausgaben und zur Sicherung von wirtschaftlichen und sozialen Reformen in der
aktuellen Krise. Das Darlehen wir durch eine vollumfängliche Garantie des
Bundes (100 Prozent Deckung für Zinsen und Tilgung) besichert.
Zu den Fragen 9 und 10:
Für die erbetenen Informationen zu den jeweiligen Kreditkonditionen wird auf
die gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018
(Verschlusssachenanweisung, VSA) als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestufte Anlage 1* verwiesen, die separat
an den Deutschen Bundestag zur Einsichtnahme versandt wird.
Eine Veröffentlichung der Kreditkonditionen kann nach sorgfältiger Abwägung
des parlamentarischen Informationsanspruchs mit dem Interesse der
Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung
nicht erfolgen, denn die zwischen der KfW und der Ukraine geschlossenen
Vereinbarungen sind vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeit macht einen
Vertragsschluss erst möglich und wird daher von der KfW bei Vertragsschluss
zugesagt. Würde die KfW entgegen der vertraglichen
Vertraulichkeitsanforderungen eine Veröffentlichung von vertraulichen Konditionen zulassen, könnte
dies erhebliche negative Folgen für die Zusammenarbeit mit den Partnern
haben. Mit einer flächendeckenden Weitergabe sensibler Informationen würde das
Vertrauensverhältnis gegenüber dem konkreten Partner, der Ukraine, und
potentiellen zukünftigen Vertragspartnern, auf deren Zusammenarbeit die KfW
angewiesen ist, wesentlich beschädigt. Der potentielle Vertrauensverlust in die
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann
dort von Berechtigten eingesehen werden.
KfW als Partner in der Entwicklungsfinanzierung im Auftrag des Bundes
würde die Bundesregierung in der funktionsgerechten und adäquaten
Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben im Bereich der finanziellen
Zusammenarbeit (FZ) beeinträchtigen.
Zudem wäre mit der Offenlegung das öffentliche Interesse an der möglichst
effektiven Verwendung staatlicher Gelder berührt. Denn mit der Veröffentlichung
besteht das Risiko, dass andere Partner der KfW Finanzierungskonditionen in
der EZ infrage stellen, indem sie beispielsweise günstigere Konditionen
fordern. Dies könnte neben den KfW-eigenmittelfinanzierten Förderkrediten auch
haushaltsmittelfinanzierte FZ-Instrumente betreffen.
11. Welche Zusagen über die künftige Entwicklungszusammenarbeit der
kommenden Jahre hat die Bundesregierung gegenüber der Ukraine
getroffen?
Für das Jahr 2022 hat die Bundesregierung bisher folgende Zusagen der
bilateralen staatlichen Zusammenarbeit gemacht:
– Wohnraum für Binnenvertriebene (30 Mio. Euro Ausgabemittel, Finanzielle
Zusammenarbeit)
– Sonderhilfsprogramm Ukraine (7 Mio. Euro Ausgabemittel, Technische
Zusammenarbeit)
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung wurden für die kommenden Jahre
in 2022 noch keine weiteren Zusagen gemacht.
12. Wie lange beabsichtigt die Bundesregierung, die staatliche und
nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine fortzusetzen?
Eine Beendigung der Zusammenarbeit mit der Ukraine ist zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht vorgesehen.
13. Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im
Rahmen der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine oder der sonstigen ODA-
fähigen Leistungen bekannt, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr und
Fördersumme aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind keine Fälle von Mittelfehlverwendung im Rahmen
der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine bekannt. Zum Begriff der
Mittelfehlverwendung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/27766
verwiesen.
14. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die drei größten
entwicklungspolitischen Erfolge, die aus der staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit der Ukraine
resultieren?
In der deutsch-ukrainischen Entwicklungszusammenarbeit konnten in
verschiedenen Bereichen wichtige Fortschritte erzielt werden, wie z. B. bei der
Umsetzung der Dezentralisierungsreform und der Energieeffizienz. Die
Bundesregierung stellt keine Rangfolge der Erfolge in der Entwicklungszusammenarbeit
zusammen.
15. Welche ODA-fähigen Projekte, Maßnahmen und Programme hat die
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in der Ukraine
gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte nach Durchführungsorganisation,
lokaler Partnerorganisation, Fördersumme, Projekttitel aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Zudem hat das BMZ eine Vielzahl an Daten und Informationen im Rahmen
einer Projektdatenbank publiziert, die die vom BMZ finanzierten bilateralen
Maßnahmen abbilden. Es können – frei zugänglich und monatlich aktualisiert –
Maßnahmendaten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit eingesehen
werden. Diese sogenannten IATI (International Aid Transparency Initiative)-
Daten sind abrufbar unter
https://d-portal.org. Dort können über entsprechende
Filtereinstellungen Maßnahmen und Projekte der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in der Ukraine und dazu unter anderem die
Durchführungsorganisationen, Geldmittel, Verwendungszwecke und Mittelabruf nach
Projektfortschritt eingesehen werden. Einzelprojekte sind hier ab dem Jahr 2013 enthalten,
sowohl zu aktuellen als auch zu abgeschlossenen Kooperationen.
16. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 15 erfragten
Projekten, Maßnahmen und Programmen vereinbart?
Mit den Partnern der bilateralen EZ-Vorhaben werden häufig nicht-monetäre
Leistungen vereinbart. Diese umfassen z. B. die Bereitstellung von Fachkräften
aus Partnerbehörden, Organisation von Veranstaltungen, Teilnahme an
Arbeitsgruppen, Unterstützung bei Registrierungsprozessen für Vorhaben und
Personal, Bereitstellung von Räumlichkeiten.
17. Wurden Projekte, Maßnahmen und Programme der
Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahren mit der Ukraine durch die Revisionen
der beteiligten Ressorts der Bundesregierung oder ihrer
Durchführungsorganisationen geprüft, und wenn ja, mit welchem jeweiligen Ergebnis?
Die Außenrevision des BMZ hat Projekte, Maßnahmen und Programme der
nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit aus unterschiedlichen
Zuwendungsförderbereichen der letzten zehn Jahren mit der Ukraine geprüft.
Im Ergebnis kam es dabei im Wesentlichen zur Feststellung, dass die
Zuwendungsmittel regelkonform verausgabt wurden. Bei wenigen Prüfungen wurden
Empfehlungen und Anregungen zur Optimierung des verwaltungsmäßigen und
finanzadministrativen Vorgehens gegeben. Lediglich in zwei Fällen wurde die
Rückführung von Zuwendungsmitteln in geringfügigem Umfang in den
Bundeshalt gefordert, deren Ausgaben sich als nicht zuwendungsfähig erwiesen
hatten.
Für die Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit prüft die Interne Revision
der KfW Entwicklungsbank die Aktivitäten nach banküblichen Standards und
Methoden. Im Rahmen der Prüfungen werden Vorgaben und Prozesse sowie die
Einhaltung dieser Vorgaben und Prozesse bei der Umsetzung von Vorhaben,
Projekten und Maßnahmen stichprobenartig untersucht. Gemäß den
einschlägigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (MaRisk) beträgt die
Aufbewahrungsfrist für Prüfungsunterlagen sechs Jahre. Hier kann daher für die
abgeschlossenen Prüfungen zwischen den Jahren 2015 und 2021 geantwortet werden. Im
Rahmen der Prüfungen der Internen Revision der KfW Entwicklungsbank war
im Zeitraum 2015 bis 2021 ein Vorhaben in der Ukraine enthalten. Die Prüfung
verlief ohne Auffälligkeiten.
Für die Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit wurden bei den von der
GIZ koordinierten externen Prüfungen elf in der Ukraine aktive Projekte
(davon fünf mit Förderung des BMZ, vier mit Förderung des BMI und zwei mit
Förderung des BMU) sowie das GIZ-Landesbüro in Kiew geprüft. Acht
Prüfungen wurden bereits ohne Beanstandung abgeschlossen. Bei drei Prüfungen
liegt der Abschlussbericht noch nicht vor.
18. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
Mittelfehlverwendungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der
Ukraine zu verhindern, aufzuklären und zu sanktionieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
19. Wie war das EZ-Portfolio zum Zeitpunkt des Beginns des russischen
Angriffs ausgestaltet (bitte nach Modalität der
Entwicklungszusammenarbeit, Maßnahmentitel, Projekt- bzw. BMZ-Nummer,
Wirkungsmatrix samt Indikatoren, Durchführer, Partnerorganisation, Auftragswert
bzw. Kosten, Zuwendungshöhe und Laufzeit aufschlüsseln)?
Die Zusammensetzung des Portfolios der bilateralen staatlichen EZ mit Stand
vom 24. Februar 2022 kann Anlage 2* entnommen werden. Hinsichtlich der
Angabe von Projektnummern bzw. BMZ-Nummern wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/25743 verwiesen. In Bezug auf Angabe von
Wirkungsmatrizen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
19/21800 verwiesen.
20. Welches Volumen hatte das laufende EZ-Portfolio zum Zeitpunkt des
Beginns des russischen Angriffs?
Das Portfolio der bilateralen staatlichen EZ in Durchführung belief sich zum
24. Februar 2022 auf rund 510 Mio. Euro (siehe Anlage 2*).
21. Welche Maßnahmen ergriff die Bundesregierung im Zuge des russischen
Angriffs bezüglich des laufenden EZ-Portfolios?
Welche Umschichtungen von EZ-Mitteln wurden konkret
vorgenommen?
Angesichts der dramatischen Entwicklungen infolge des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine hat das BMZ ein entwicklungspolitisches
Sofortprogramm für die Ukraine in Höhe von rund 185 Mio. Euro aufgelegt, um
staatliche Strukturen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für die ukrainische
Bevölkerung aufrechtzuerhalten und damit schnelle und flexible Unterstützung
für die Menschen vor Ort zu leisten. Bei der Umsetzung stützt sich das BMZ
auf seine bewährten Partner auf ukrainischer Seite, auch auf kommunaler
Ebene, sowie auf seine internationalen Partner der Vereinten Nationen. Die konkre-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2678 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
te Ausgestaltung dieser Maßnahmen erfolgt im Lichte der sich aufgrund des
Kriegsgeschehens dynamisch verändernden Gegebenheiten und Bedarfe. Für
das Sofortprogramm stellt das BMZ rund 83 Mio. Euro aus laufenden Vorhaben
und rund 102 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln bereit.
22. Welche Maßnahmen und Vorhaben des laufenden EZ-Portfolios mussten
im Zuge des russischen Angriffs abgebrochen oder beendet werden?
Im Zuge des russischen Angriffs gegen die Ukraine mussten bisher keine
Maßnahmen und Vorhaben des laufenden EZ-Portfolios abgebrochen oder beendet
werden.
23. Wie ist das EZ-Portfolio inklusive des BMZ-Sofortprogramms für die
Ukraine nach dem russischen Angriff konkret ausgestaltet (bitte nach
Modalität der Entwicklungszusammenarbeit, Maßnahmentitel,
Projektbzw. BMZ-Nummer, Wirkungsmatrix samt Indikatoren, Durchführer,
Partnerorganisation, Auftragswert bzw. Kosten, Zuwendungshöhe und
Laufzeit aufschlüsseln)?
Die Zusammensetzung des Portfolios der laufenden bilateralen staatlichen EZ
mit Stand vom 31. Mai 2022 (FZ) bzw. 23. Juni 2022 (TZ) kann Anlage 3*
entnommen werden. Hinsichtlich der Angabe von Projektnummern bzw. BMZ-
Nummern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/25743 verwiesen.
In Bezug auf Angabe von Wirkungsmatrizen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
auf Bundestagsdrucksache 19/21800 verwiesen.
24. Welches Volumen hat das EZ-Portfolio aktuell?
Das Portfolio der laufenden bilateralen staatlichen EZ beläuft sich aktuell auf
rund 656 Mio. Euro (siehe Anlage 3*).
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2678 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anlage 2 - Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 19 und 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drs. 20/2042
Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Ukraine - Laufendes EZ Portfolio bilaterale staatliche Zusammenarbeit am 24.02.2022
HH - Titel
/
Mittelherkunft
DO Vorhaben Projektträger/Partner
Voraussichtl.
Durchführungszeitraum
(FZ) bzw. Laufzeit (TZ)
Volumen
FZ- Darlehen KfW Steigerung der Energieeffizienz im Übertragungsbereich (Modernisierung v. Umspannstationen) Energieministerium, Ukrenergo 2011 - 2024 40.500.000,00
FZ- Darlehen KfW Kommunales Klimaschutzprogramm II Regionalministerium, Stadt Chernivtsi 2015 - 2026 17.000.000,00
FZ- Darlehen KfW Kommunales Klimaschutzprogramm (Czernowitz) - Ph. 2 Regionalministerium, Stadt Chernivtsi 2021 - 2026 21.550.000,00
FZ- Darlehen KfW Agrarfinanzierung (THM) Bank Lviv, OTP Bank 2018 - 2025 14.402.629,75
FZ- Darlehen KfW Agrarfinanzierung (THM) Bank Lviv, OTP Bank 2018 - 2025 3.097.370,25
FZ- Darlehen KfW Energieeffizienz in Kommunen Regionalministerium, Stadt Zjhytomyr und Zaporishsha 2021 - 2025 25.500.000,00
FZ- Zuschuss KfW Förderung von Naturschutzgebieten in der Ukraine Umweltministerium, Zoologische Gesellschaft Frankfurt 2015 - 2025 11.000.000,00
FZ- Zuschuss KfW Förderung des Schutzgebietssystems in der Ukraine Umweltministerium, Zoologische Gesellschaft Frankfurt 2015 - 2025 3.000.000,00
FZ- Zuschuss KfW Wiederaufbau im Osten der Ukraine (USIF VI) Ministerium für temporär okkupierte Gebiete, USIF 2018 - 2022 9.000.000,00
FZ- Zuschuss KfW Förderung der sozialen Infrastruktur (USIF VII) Ministerium für temporär okkupierte Gebiete, USIF 2019 - 2023 14.450.000,00
FZ- Zuschuss KfW Unterstützungsprogramm ukrainische Banken Phase II Megabank 2014 - 2025 3.832.901,63
FZ- Zuschuss KfW Unterstützungsprogramm ukrainische Banken Phase II Megabank 2014 - 2025 752.458,75
FZ- Zuschuss KfW Unterstützungsprogramm ukrainische Banken Phase II Megabank 2014 - 2025 414.639,62
FZ- Zuschuss KfW Wohnraum für Binnenvertriebene (ISP)
Ministerium für temporär okkupierte Gebiete, State fund
housing
2021 - 2022 24.500.000,00
FZ- Zuschuss KfW Energieeffizienz in Kommunen (BM) Regionalministerium, Stadt Zjhytomyr und Zaporishsha 2021 - 2025 1.000.000,00
FZ- Zuschuss KfW Wohnraum für Binnenvertriebene (ISP) BM
Ministerium für temporär okkupierte Gebiete, State fund
housing
2021 - 2022 1.000.000,00
FZ- Zuschuss KfW Wirtschaftliche Integration von Binnenvertriebenen (über IOM zur Bewältigung der Corona-Krise) Ministerium für Wirtschaft, IOM 2021 - 2023 10.000.000,00
FZ- Zuschuss KfW Kommunales Klimaschutzprogramm II (Czernowitz) - Ph. 2 Begleitmaßnahme Regionalministerium, Stadt Chernivtsi 2021 - 2026 2.000.000,00
FZ- Zuschuss KfW Wohnraum für Binnenvertriebene (IOM/ISP) Ministerium für temporär okkupierte Gebiete, IOM 2020 - 2025 22.100.000,00
FZ- Zuschuss KfW Förderung der sozialen Infrastruktur (USIF VIII) Ministerium für temporär okkupierte Gebiete, USIF 2020 - 2023 13.100.000,00
KWI Titel KfW Verbesserung der dezentralen Wasserversorgung an der Kontaktlinie - UNICEF Phase V Ministerium für temporär okkupierte Gebiete, UNICEF 2019 - 2022 5.700.000,00
KWI Titel KfW UNICEF: Förderung von Sozialdiensten in der OstUKR vor dem Hintergrund des COVID-19 Ausbruchs Ministerium für temporär okkupierte Gebiete, UNICEF 2020 - 2022 10.000.000,00
253.900.000,00
Förderkredit
(Marktmittel)
KfW Rehabilitierung von Umspannstationen in der östlichen Ukraine (UFK)
Energieministerium, Ukrenergo
2016 - 2023 150.000.000,00
TZ GIZ Erinnerungskultur in Odessa – Gegen das Vergessen Stadtverwaltung Odessa 2021 - 2022 1.130.000,00
TZ GIZ
Nutzung und Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine im Bereich
Handel
Ministerium für Wirtschaft der Ukraine 2020 - 2024 9.000.000,00
TZ GIZ Förderung von Energieeffizienz und Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie in der Ukraine
Ministerium für Entwicklung von Gemeinden und Territorien
der Ukraine
2019 - 2025 9.810.000,00
TZ GIZ Globalvorhaben Digitale Transformation Ministerium für digitale Transformation 2021 - 2023 250.000,00
TZ GIZ Gute Regierungsführung im Bereich öffentliche Finanzen III Finanzministerium der Ukraine 2019 - 2022 3.950.000,00
TZ GIZ Innovationslab für EU-Annäherung der Ukraine (InnoLabEU)
Regierungsbüro für Europäische und Euro-Atlantische
Integration; Mininsterium für digitale Transformation
2021 - 2023 3.000.000,00
TZ GIZ Integrierte Stadtentwicklung Ukraine II
Ministerium für Entwicklung von Gemeinden und Territorien
der Ukraine
2019 - 2023 3.000.000,00
TZ GIZ Regionalfonds Verwaltungsreform in der Östlichen Partnerschaft II
Werchowna Rada der Ukraine, Nationale Agentur für zivile
Dienstleistungen; Ministerium für digitale Transformation
2020 - 2024 5.500.000,00
TZ GIZ Sonderhilfsprogramm Ostukraine
Ministerium für Reintegration von zeitweilig besetzten
Gebieten der Ukraine
2019 - 2024 10.000.000,00
TZ GIZ Stärkung der Zivilgesellschaft in der Östlichen Partnerschaft (ÖP) Kein politischer Träger 2022 - 2024 2.500.000,00
TZ
GIZ Stärkung des staatlichen und kommunalen Notfallmanagements in der Ostukraine Staatsagentur für Katastrophenschutz der Ukraine (DSNS) 2020 - 2022 6.250.000,00
TZ GIZ Studien- und Fachkräftefonds Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine 2018 - 2024 4.940.000,00
TZ GIZ Unterstützung der Dezentralisierungsreform / U-LEAD with Europe II
Ministerium für Entwicklung von Gemeinden und Territorien
der Ukraine
2020 - 2024 15.890.000,00
TZ PTB Unterstützung zur Umsetzung des Assoziierungsabkommens zw. EU und UKR im Bereich Metrologie Ministerium für Wirtschaft der Ukraine 2019 - 2022 1.000.000,00
TZ GIZ Zusammenarbeit mit der deutschen Allianz für Handelserleichterungen in der Ukraine Ministerium für Wirtschaft der Ukraine 2019 - 2022 500.000,00
SI Flucht GIZ Berufliche Integration von Binnenvertriebenen / EU4Skills
Ministerium für Reintegration von zeitweilig besetzten
Gebieten der Ukraine; Ministerium für Bildung und
Wissenschaft der Ukraine
2017 -2023 10.500.000,00
SI-Flucht GIZ
Förderung wirtschaftliche Teilhabe vulnerabler Gruppen einschließlich Binnenvertriebener in der Region am
Asowschen Meer
Ministerium für Wirtschaft der Ukraine 2020 - 2024 5.000.000,00
SI-Flucht GIZ
Aufbau von Dienstleistungsstrukturen und Ausbildungskapazitäten zur psychosozialen
Gesundheitsversorgung in der Ostukraine
Ministerium für Reintegration von zeitweilig besetzten
Gebieten der Ukraine 2019 - 2023 4.000.000,00
KWI Titel GIZ Stärkung der Ressourcen für eine nachhaltige Entwicklung von Aufnahmegemeinden in der Ostukraine
Ministerium für Reintegration von zeitweilig besetzten
Gebiete der Ukraine
2019 - 2023 10.000.000,00
106.220.000,00
510.120.000,00
Anlage 3 - Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 23 und 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD, Bundestagsdrucksache 20/2042
Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Ukraine - Laufendes EZ Portfolio bilaterale staatliche Zusammenarbeit am 31.05.2022 (FZ) bzw. 23.06.2022 (TZ)
HH -
Titel/Mittelher
kunft
DO Vorhaben Projektträger/Partner
Voraussichtlicher
Durchführungsz
eitraum (FZ)
bzw. Laufzeit
(TZ)
Volumen
FZ - Darlehen KfW Steigerung der Energieeffizienz im Übertragungsbereich (Modernisierung von Umspannstationen)
Energieministerium, Ukrenergo
2011 - 2024 40.500.000,00
FZ - Darlehen KfW Kommunales Klimaschutzprogramm II Regionalministerium, Stadt Chernivtsi 2015 - 2026 17.000.000,00
FZ - Darlehen KfW Kommunales Klimaschutzprogramm (Czernowitz) - Ph. 2 Regionalministerium, Stadt Chernivtsi 2021 - 2026 21.550.000,00
FZ - Darlehen KfW Agrarfinanzierung (THM) Bank Lviv, OTP Bank 2018 - 2025 14.402.629,75
FZ - Darlehen KfW Agrarfinanzierung (THM) Bank Lviv, OTP Bank 2018 - 2025 3.097.370,25
FZ - Darlehen KfW Energieeffizienz in Kommunen Regionalministerium, Stadt Zjhytomyr und Zaporishsha 2021 - 2025 25.500.000,00
FZ - Zuschuss KfW Förderung von Naturschutzgebieten in der Ukraine Umweltministerium, Zoologische Gesellschaft Frankfurt 2015 - 2025 11.000.000,00
FZ - Zuschuss KfW Förderung des Schutzgebietssystems in der Ukraine Umweltministerium, Zoologische Gesellschaft Frankfurt 2015 - 2025 3.000.000,00
FZ - Zuschuss KfW Wiederaufbau im Osten der Ukraine (USIF VI) Ministerium für temporär okkupierte Gebiete, USIF 2018 - 2022 9.000.000,00
FZ - Zuschuss KfW Förderung der sozialen Infrastruktur (USIF VII) Ministerium für temporär okkupierte Gebiete, USIF 2019 - 2023 14.450.000,00
FZ - Zuschuss KfW Unterstützungsprogramm ukrainische Banken Phase II Megabank 2014 - 2025 3.832.901,63
FZ - Zuschuss KfW Unterstützungsprogramm ukrainische Banken Phase II Megabank 2014 - 2025 752.458,75
FZ - Zuschuss KfW Unterstützungsprogramm ukrainische Banken Phase II Megabank 2014 - 2025 414.639,62
FZ - Zuschuss
KfW
Wohnraum für Binnenvertriebene (ISP) Ministerium für temporär okkupierte Gebiete, State Fund
Housing
2021 - 2022 24.500.000,00
FZ - Zuschuss KfW Energieeffizienz in Kommunen (BM) Regionalministerium, Stadt Zjhytomyr und Zaporishsha 2021 - 2025 1.000.000,00
FZ - Zuschuss
KfW
Wohnraum für Binnenvertriebene (ISP) BM Ministerium für temporär okkupierte Gebiete, State Fund
Housing
2021 - 2022 1.000.000,00
FZ - Zuschuss
KfW Wirtschaftliche Integration von Binnenvertriebenen (über IOM zur Bewältigung der Corona-Krise) Ministerium für Wirtschaft, IOM 2021 - 2023 10.000.000,00
FZ - Zuschuss KfW Kommunales Klimaschutzprogramm II (Czernowitz) - Ph. 2 Begleitmaßnahme Regionalministerium, Stadt Chernivtsi 2021 - 2026 2.000.000,00
FZ - Zuschuss KfW Wohnraum für Binnenvertriebene (IOM/ISP) Ministerium für temporär okkupierte Gebiete, IOM 2020 - 2025 22.100.000,00
FZ - Zuschuss KfW Förderung der sozialen Infrastruktur (USIF VIII) Ministerium für temporär okkupierte Gebiete, USIF 2021 - 2023 13.100.000,00
KWI Titel KfW Verbesserung der dezentralen Wasserversorgung an der Kontaktlinie UNICEF Phase V Ministerium für temporär okkupierte Gebiete, UNICEF 2019 - 2022 5.700.000,00
KWI Titel KfW
UNICEF: Förderung von Sozialdiensten in der Ostukraine vor dem Hintergrund des COVID-19
Ausbruchs
Ministerium für temporär okkupierte Gebiete, UNICEF 2020 - 2022 10.000.000,00
253.900.000,00
Förderkredit
(Marktmittel)
KfW Rehabilitierung von Umspannstationen in der östlichen Ukraine (UFK)
Energieministerium, Ukrenergo
2016 - 2023 150.000.000,00
Förderkredit
(Marktmittel)
KfW KKMU-Förderung Covid-19 Finanzministerium, Business Development Fund 2020 - 2022 150.000.000,00
300.000.000,00
TZ GIZ Erinnerungskultur in Odessa – Gegen das Vergessen Stadtverwaltung Odessa 2021 - 2022 1.130.000,00
TZ GIZ Förderung von Energieeffizienz und Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie in der Ukraine
Ministerium für Entwicklung von Gemeinden und Territorien der
Ukraine
2019 - 2025
9.810.000,00
TZ GIZ Globalvorhaben Digitale Transformation Mininsterium für digitale Transformation 2021 - 2023 250.000,00
TZ GIZ Gute Regierungsführung im Bereich öffentliche Finanzen III Finanzministerium der Ukraine 2019 - 2022 3.950.000,00
TZ GIZ Innovationslab für EU-Annäherung der Ukraine (InnoLabEU)
Regierungsbüro für Europäische und Euro-Atlantische
Integration; Mininsterium für digitale Transformation
2021 - 2023
3.000.000,00
TZ GIZ Integrierte Stadtentwicklung Ukraine II
Ministerium für Entwicklung von Gemeinden und Territorien der
Ukraine
2019 - 2023
3.000.000,00
TZ GIZ
Nutzung und Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine im
Bereich Handel
Ministerium für Wirtschaft der Ukraine 2020 - 2024
9.000.000,00
TZ GIZ Regionalfonds Verwaltungsreform in der Östlichen Partnerschaft II
Werchowna Rada der Ukraine, Nationale Agentur für zivile
Dienstleistungen; Mininsterium für digitale Transformation
2020 - 2024
5.500.000,00
TZ GIZ Sonderhilfsprogramm Ostukraine
Ministerium für Reintegration von zeitweilig besetze Gebiete
der Ukraine
2019 - 2024
10.000.000,00
TZ GIZ Stärkung der Zivilgesellschaft in der Östlichen Partnerschaft (ÖP) Kein politischer Träger 2022 - 2024 2.500.000,00
TZ GIZ Studien- und Fachkräftefonds Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine 2018 - 2024 4.940.000,00
TZ GIZ Unterstützung der Dezentralisierungsreform / U-LEAD with Europe II
Ministerium für Entwicklung von Gemeinden und Territorien der
Ukraine
2020 - 2024
15.890.000,00
TZ PTB
Unterstützung zur Umsetzung des Assoziierungsabkommens zw. EU und UKR im Bereich
Metrologie
Ministerium für Wirtschaft der Ukraine 2019 -2022 1.000.000,00
TZ GIZ Zusammenarbeit mit der deutschen Allianz für Handelserleichterungen in der Ukraine Ministerium für Wirtschaft der Ukraine 2019 - 2022 500.000,00
SI-Flucht GIZ
Aufbau von Dienstleistungsstrukturen und Ausbildungskapazitäten zur psychosozialen
Gesundheitsversorgung in der Ostukraine
Ministerium für Reintegration von zeitweilig besetzten Gebieten
der Ukraine
2019 - 2023 6.500.000,00
SI-Flucht GIZ Berufliche Integration von Binnenvertriebenen / EU4Skills
Ministerium für Reintegration von zeitweilig besetzten Gebieten
der Ukraine; Ministerium für Bildung und Wissenschaft der
Ukraine
2017 - 2023 10.500.000,00
SI-Flucht GIZ
Förderung wirtschaftlicher Teilhabe vulnerabler Gruppen einschließlich Binnenvertriebene in der
Region am Asowschen Meer
Ministerium für Wirtschaft der Ukraine 2020 - 2024
5.000.000,00
KWI Titel GIZ
Stärkung der Ressourcen für eine nachhaltige Entwicklung von Aufnahmegemeinden in der
Ostukraine
Ministerium für Reintegration von zeitweilig besetze Gebiete
der Ukraine 2019 - 2023 10.000.000,00
102.470.000,00
656.370.000,00
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ISSN 0722-8333]