Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Ukraine
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Edgar Naujok, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte im Rahmen seines Antrittsbesuchs in der Ukraine am 14. Februar 2022 an, dass die Bundesregierung die Auszahlung von 150 Mio. Euro aus einem laufenden Kredit beschleunigen und weitere 150 Mio. Euro als neuen ungebundenen Finanzkredit der Ukraine zur Verfügung stellen werde (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kanzler-scholz-ukraine-2004958, zuletzt geprüft am 17. Mai 2022). In den vergangenen acht Jahren habe kein anderer Staat die Ukraine finanziell so stark unterstützt wie Deutschland. Die aufgewendeten Finanzmittel Deutschlands in diesem Zeitraum belaufen sich auf circa 2 Mrd. Euro (ebd.). Anlässlich des russischen Angriffs auf die Ukraine hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein Sofortprogramm über 185 Mio. Euro initiiert, von denen 101,7 Mio. Euro aus zusätzlichen Mitteln bereitgestellt werden (https://www.bmz.de/de/laender/ukraine, zuletzt geprüft am 17. Mai 2022).
Der Europäische Rechnungshof attestierte der Ukraine zuletzt fehlende Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung und bei dem Aufbau eines Rechtsstaates, obwohl die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten die Ukraine mit Krediten, Zuschüssen und Förderprogrammen seit über zwei Jahrzehnten unterstützen (https://www.sueddeutsche.de/politik/ukraine-korruption-rechnungshof-1.5419576 und https://www.eca.europa.eu/en/Pages/DocItem.aspx?did=59383, zuletzt geprüft am 15. Februar 2022).
Auf dem Korruptionswahrnehmungsindex für 2021 der Nichtregierungsorganisation Transparency International rangiert die Ukraine auf Platz 122 (https://www.transparency.de/cpi/cpi-2021/cpi-2021-tabellarische-rangliste/, abgerufen am 15. Februar 2022) und weist einen CPI-Wert von 32 auf, was einem „hohen“ Maß an wahrgenommener Korruption entspricht (vgl. https://www.transparency.de/cpi/, zuletzt geprüft am 15. Februar 2022). Im Vergleich zum Vorjahr 2020 hat sich die Ukraine verschlechtert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche Länderstrategie verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit der Ukraine? Welche Schwerpunkte werden hierbei von der Bundesregierung gesetzt?
Seit welchem Jahr erhält die Ukraine Leistungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der bilateralen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit?
Wie hoch waren seitdem (vgl. Frage 2) die jeweils jährlichen Leistungen Deutschlands im Rahmen der bilateralen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstiger ODA-fähiger Leistungen (ODA = Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit; bitte nach Jahren, staatlicher und nichtstaatlicher EZ sowie Technischer Zusammenarbeit [TZ] und Finanzieller Zusammenarbeit [FZ] aufschlüsseln)?
Seit welchem Jahr erhält die Ukraine ODA-fähige Leistungen der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie hoch waren seitdem (vgl. Antwort zu Frage 4) die jeweils jährlichen Leistungen der Europäischen Union an die Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Wie hoch waren hieran jeweils die deutschen Anteile (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hat die Ukraine jemals Budgethilfen von der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Europäischen Union erhalten, und wenn ja, in welchem Umfang nach Jahren, Geldgeber und Zweckbindung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolge oder Misserfolge ihrer Entwicklungszusammenarbeit mit und der generellen Förderung der Ukraine mit besonderem Augenmerk auf die Korruptionsbekämpfung, die Wirtschaftsentwicklung und auf den Aufbau von Rechtsstaatlichkeit (bitte begründen)?
Hat sich die Bundesregierung zu der in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Position des Europäischen Rechnungshofes in Bezug auf die Korruptionsbekämpfung und auf den Aufbau von Rechtsstaatlichkeit eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte begründen)?
Wie lauten die exakten Konditionen des laufenden Kredits in Höhe von 150 Mio. Euro an die Ukraine (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? An welche Auflagen ist die Kreditgewährung gebunden, und wie sind die Kreditkonditionen konkret ausgestaltet?
Wie lauten die exakten Konditionen des neu aufgesetzten Kredits in Höhe von weiteren 150 Mio. Euro für die Ukraine (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? An welche Auflagen ist die Kreditgewährung gebunden, und wie sind die Kreditkonditionen konkret ausgestaltet?
Welche Zusagen über die künftige Entwicklungszusammenarbeit der kommenden Jahre hat die Bundesregierung gegenüber der Ukraine getroffen?
Wie lange beabsichtigt die Bundesregierung, die staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine fortzusetzen?
Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine oder der sonstigen ODA-fähigen Leistungen bekannt, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr und Fördersumme aufschlüsseln)?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die drei größten entwicklungspolitischen Erfolge, die aus der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit der Ukraine resultieren?
Welche ODA-fähigen Projekte, Maßnahmen und Programme hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in der Ukraine gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte nach Durchführungsorganisation, lokaler Partnerorganisation, Fördersumme, Projekttitel aufschlüsseln)?
Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 15 erfragten Projekten, Maßnahmen und Programmen vereinbart?
Wurden Projekte, Maßnahmen und Programme der Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahren mit der Ukraine durch die Revisionen der beteiligten Ressorts der Bundesregierung oder ihrer Durchführungsorganisationen geprüft, und wenn ja, mit welchem jeweiligen Ergebnis?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Mittelfehlverwendungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine zu verhindern, aufzuklären und zu sanktionieren?
Wie war das EZ-Portfolio zum Zeitpunkt des Beginns des russischen Angriffs ausgestaltet (bitte nach Modalität der Entwicklungszusammenarbeit, Maßnahmentitel, Projekt- bzw. BMZ-Nummer, Wirkungsmatrix samt Indikatoren, Durchführer, Partnerorganisation, Auftragswert bzw. Kosten, Zuwendungshöhe und Laufzeit aufschlüsseln)?
Welches Volumen hatte das laufende EZ-Portfolio zum Zeitpunkt des Beginns des russischen Angriffs?
Welche Maßnahmen ergriff die Bundesregierung im Zuge des russischen Angriffs bezüglich des laufenden EZ-Portfolios? Welche Umschichtungen von EZ-Mitteln wurden konkret vorgenommen?
Welche Maßnahmen und Vorhaben des laufenden EZ-Portfolios mussten im Zuge des russischen Angriffs abgebrochen oder beendet werden?
Wie ist das EZ-Portfolio inklusive des BMZ-Sofortprogramms für die Ukraine nach dem russischen Angriff konkret ausgestaltet (bitte nach Modalität der Entwicklungszusammenarbeit, Maßnahmentitel, Projekt- bzw. BMZ-Nummer, Wirkungsmatrix samt Indikatoren, Durchführer, Partnerorganisation, Auftragswert bzw. Kosten, Zuwendungshöhe und Laufzeit aufschlüsseln)?
Welches Volumen hat das EZ-Portfolio aktuell?