Nutzung der Flugbereitschaft insbesondere durch Mitglieder der Bundesregierung und ihre Familienangehörigen
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Während des russischen Angriffs auf die Ukraine machte die Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht gemeinsam mit ihrem Sohn einen Osterexkurs auf die Insel Sylt (https://www.berliner-zeitung.de/news/christine-lambrecht-sohn-von-verteidigungsministerin-fliegt-regelmaessig-mit-regierungs-maschinen-in-den-urlaub-li.226863). Offenbar begleitete der Ministersohn seine Mutter nicht zum ersten Mal: „Am 14. und 15. August 2020 besuchte Lambrecht im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Helsinki, am 19. August lädt der Sohn zwei Bilder aus dem finnischen Parlament auf seinem Instagram-Account hoch und versieht die Schnappschüsse im Anzug mit den Hashtags #parliament und #helsinki“ (ebd.) Zudem soll er am 7. Juni 2021 zu einem Treffen der EU-Justizminister nach Luxemburg gereist sein und auch davon Bilder auf seinem Account geteilt haben (ebd.). Die Kosten sollen von dem Sohn selbst übernommen werden, jedoch würde „in diesem Fall ein Betrag in Höhe des Normaltarifs der Deutschen Lufthansa (Economy-Klasse) für die geflogenen Kilometer in Rechnung gestellt“ (https://www.tagesspiegel.de/politik/ministerin-in-der-defensive-lambrecht-liess-sohn-von-der-bundeswehr-einfliegen/28319054.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
In wie vielen und welchen Fällen nutzten Bundesminister seit dem Jahr 2010 die Flugbereitschaft der Bundeswehr (bitte einzeln nach Ziel auflisten)?
In wie vielen und welchen Fällen nutzten Fraktionsvorsitzende der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien seit dem Jahr 2010 die Flugbereitschaft der Bundeswehr (bitte einzeln nach Ziel auflisten)?
In wie vielen und welchen Fällen nutzten Mitglieder des Deutschen Bundestages seit dem Jahr 2010 die Flugbereitschaft der Bundeswehr (bitte einzeln nach Ziel auflisten)?
In wie vielen und welchen Fällen nutzten die Vorsitzenden der Parteien beziehungsweise Kanzlerkandidaten seit dem Jahr 2010 die Flugbereitschaft der Bundeswehr (bitte einzeln nach Ziel auflisten)?
In wie vielen und welchen Fällen nutzte der Bundespräsident seit dem Jahr 2010 die Flugbereitschaft der Bundeswehr (bitte einzeln nach Ziel auflisten)?
In wie vielen und welchen Fällen nutzte der Präsident des Deutschen Bundestages seit dem Jahr 2010 die Flugbereitschaft der Bundeswehr (bitte einzeln nach Ziel auflisten)?
In wie vielen und welchen Fällen nutzte der Präsident des Bundesrates seit dem Jahr 2010 die Flugbereitschaft der Bundeswehr (bitte einzeln nach Ziel auflisten)?
In wie vielen und welchen Fällen nutzte der Bundeskanzler seit dem Jahr 2010 die Flugbereitschaft der Bundeswehr (bitte einzeln nach Ziel auflisten)?
In wie vielen und welchen Fällen nutzte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts seit dem Jahr 2010 die Flugbereitschaft der Bundeswehr (bitte einzeln nach Ziel auflisten)?
Liegen der Bundesregierung in den Fällen, in denen Mitglieder der Bundesregierung die Flugbereitschaft der Bundeswehr in Anspruch nahmen, Informationen darüber vor, wieso es in den in den Fragen 1 bis 9 genannten Fällen nicht möglich war, den Zweck der Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder durch die Verwendung von Kraftfahrzeugen zu erreichen?
Wenn ja, welche Gründe gab es jeweils, und wenn nein, wieso nicht?
In wie vielen und welchen Fällen wurde welches Luftfahrzeug der Flugbereitschaft durch die Anforderungsberechtigten für die Nutzung durch andere Personen angefordert, und welches dringende Bundesinteresse wurde dadurch erfüllt (bitte einzeln auflisten)?
Um wen handelte es sich bei den anderen Personen jeweils?
Welche Arbeitsdefinition legt die Bundesregierung der Verwendung des Ausdrucks des dringenden Bundesinteresses (vgl. Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs, Nummer 3.1) zugrunde?
In wie vielen und welchen Fällen wurden die Anforderungsberechtigten durch andere Personen begleitet (bitte einzeln nach Gruppen und Familienangehörigen der Anforderungsberechtigten auflisten)?
In wie vielen Fällen handelte es sich bei den Mitreisenden um Personen, die
a) kostenfrei,
b) zum reduzierten Normaltarif und
c) zum Normaltarif der Deutschen Lufthansa mitreisten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wann wurde jeweils eine Rechnung an den bzw. an die Mitreisenden ausgestellt, und auf welche Höhe belief sich diese (bitte einzeln auflisten)?
Wie lautet die Berechnungsgrundlage der entstandenen Kosten jeweils?
Auf welche Höhe beliefen sich jeweils (Fragen 1 bis 9 und 13) die tatsächlichen Kosten der Reisen, und welcher Differenzbetrag zwischen diesen und den erstatteten Kosten entstand (bitte einzeln auflisten)?
Welche Bundesminister haben sich seit dem Jahr 2010 jeweils von Familienmitgliedern oder anderen Personen zu Dienstreisen begleiten lassen (bitte einzeln auflisten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und gegebenenfalls wann dienstliche Flugzeuge durch Angehörige der Bundesminister genutzt wurden, ohne dass das Mitglied der Bundesregierung selbst zugegen war?
Wenn ja, in welchen Fällen war dies so (bitte einzeln auflisten)?
Wenn nein, kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Flug- und Fahrzeuge von Angehörigen auch ohne Begleitung des Mitglieds der Bundesregierung genutzt werden, und wie begründet sie ihre Ansicht?
Plant die Bundesregierung eine Neuregelung hinsichtlich der Regularien bezüglich der Mitreise von Familienangehörigen und sonstigen Personen sowie der Übernahme der Kosten, und wie begründet sie ihre Aussage?