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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Übernahme und Nutzung von 13 Transportflugzeugen des Typs Airbus A400M

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

29.06.2022

Aktualisiert

27.09.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/214203.06.2022

Übernahme und Nutzung von 13 Transportflugzeugen des Typs Airbus A400M

der Abgeordneten Gerold Otten, Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Hannes Gnauck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Stand 31. Januar 2022 wurden vom Transportflugzeug A400M insgesamt 105 Exemplare an Betreibernationen ausgeliefert (https://airbus.web.factory.eu.airbus.com/sites/g/files/jlcbta136/files/2022-02/Military Aircraft Orders and Deliveries - Jan 2022.pdf). Davon sind bis zum heutigen Tage 35 Maschinen an die Bundeswehr gegangen (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wunstorf-bleibt-alleiniger-Bundeswehr-Standort-fuer-A400M,wunstorf460.html). Im Jahr 2026 soll voraussichtlich die letzte der 53 georderten A400M an die Luftwaffe ausgeliefert werden (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/militaertransporter-airbus-prueft-zusaetzliche-rueckstellungen-fuer-a400m-programm/20938876.html).

Ursprünglich wurde von einer Bestellung von 60 Flugzeugen ausgegangen, die auf 53 reduziert wurde. Der Bedarf der Luftwaffe wurde schließlich auf 40 Maschinen festgelegt. Da sich Airbus weigerte, die überschüssige Zahl von 13 A400M zu stornieren, einigten sich 2011 die damalige Bundesregierung und der Flugzeugbauer, dass Deutschland die 13 Maschinen abnimmt, man aber gemeinsam versuchen werde, Käufer zu finden (https://www.stern.de/digital/technik/pannen-airbus-wird-noch-teurer---bundeswehr-bleibt-auf-13-ueberfluessigen-a400m-sitzen-7376406.html).

Bis zum Jahr 2017 konnte allerdings keines der 13 Flugzeuge verkauft werden (https://www.n-tv.de/politik/Bundeswehr-bleibt-auf-13-A400M-sitzen-article19752378.html). Die damalige Bundesregierung beabsichtigte nunmehr, die überschüssigen A400M gemeinsam mit Partnernationen in einer multinationalen Lufttransportstaffel im Rahmen des NATO-Rahmennationen-Konzeptes (Framework Nation Concept – FNC) zu betreiben, auch um die immensen Kosten zu verringern. Diese Vorgehensweise wurde im Juni 2017 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gebilligt. Offenbar bekundete nur Ungarn Interesse an einer Beteiligung (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/aktuelles/ungarn-und-deutschland-starten-multinationales-transportprojekt-2463638). Weitere Interessenten scheinen ausgeblieben zu sein, weil das Projekt, einen multinationalen Lufttransportverband mit den 13 A400M am Standort Untermeitingen zu betreiben, wohl im Februar 2022 aufgegeben wurde (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wunstorf-bleibt-alleiniger-Bundeswehr-Standort-fuer-A400M,wunstorf460.html). Dieser Vorgang blieb von der Presse weitgehend unbeachtet.

Abgesehen vom Misserfolg der Verkaufsanstrengungen der bundeswehreigenen 13 A400M, wurde im Rahmen des Entwicklungs- und Beschaffungsprojekts A400M auch ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährter und vom Bund abgesicherter exportabhängiger Kredit ausgereicht (https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/transport-logistik/finanzierung-von-a400m-kompromiss-gesichert-3014835). Für den Fall, dass eine bestimmte Zahl an Luftfahrzeugen des Typs A400M bis zum Jahr 2053 nicht exportiert werden kann, drohen dem Einzelplan 14 nach Kenntnis der Fragesteller durch Zins und Zinseszins erhebliche Kosten in Milliardenhöhe. Im aktuellen Haushalt des Einzelplans 14 findet sich nun erstmals eine Belastung des Titels „Ausgaben für die Inanspruchnahme aus dem EADS/AIRBUS im Zusammenhang mit der Beschaffung des Großraumflugzeuges A400M von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährten Exportkredit“ in Höhe von rund 46 Mio. Euro (Anlage Einzelplan 14 im Bundeshaushalt 2022 auf Bundestagsdrucksache 20/1000, S. 71).

Nach Ansicht der Fragesteller zeugt der gesamte Vorgang von Planlosigkeit der politischen Führung der Bundeswehr in den letzten Jahren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welchen Mehrwert für die Landes- und Bündnisverteidigung verspricht sich die Bundeswehr von der Stationierung und Nutzung der überzähligen A400M am Standort Wunstorf (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

In welchen Leistungskonfigurationen sollen die überzähligen 13 A400M genutzt werden?

3

Wie hoch sind voraussichtlich die jährlichen Kosten für die Nutzung der überzähligen 13 A400M?

4

Welchen weiteren Staaten außer Ungarn wurde eine Beteiligung an einem „multinationalen Lufttransportverband“ angeboten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Aus welchen Gründen haben die betreffenden Staaten gemäß ihren Reaktionen eine Beteiligung abgelehnt?

b) Was wurde aus der Beteiligung Ungarns, und warum war die Beteiligung Ungarns nicht ausreichend?

5

Welche Anstrengungen hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) seit 2011 unternommen, um die 13 überzähligen A400M zu verkaufen?

a) Welchen Staaten wurden die betreffenden A400M angeboten?

b) Durch wen wurden die Kontakte hergestellt?

c) Wurde im Zusammenhang mit der Vermarktung der 13 überzähligen A400M auf Beratungs- und Unterstützungsleistungen externer Berater zurückgegriffen, und wenn ja, auf wen, und zu welchen Kosten?

6

Warum ist es zu keinem Verkauf der 13 A400M gekommen?

a) Welche Gründe haben dabei Interessenten angegeben?

b) Welche Gründe sind nach Ansicht des BMVg ursächlich für den Misserfolg der Verkaufsbemühungen?

c) Wurde Airbus an den Verkaufsbemühungen beteiligt, und wenn ja, inwiefern?

d) Welchem Einzelplan des Bundeshaushalts wären die Verkaufserlöse zugeflossen?

7

Wird weiterhin versucht, Käufer für die bundeswehreigenen 13 A400M zu finden (britisches Kaufinteresse: https://www.austrianwings.info/2022/02/grossbritannien-will-zusaetzliche-a400m-beschaffen/)?

8

Wie viele A400M müssten von Airbus verkauft werden, damit der Einzelplan 14 nicht mit Ausgaben aus dem von der KfW ausgereichten und vom Bund abgesicherten Kredit belastet wird?

9

Was ist die Ursache für die erstmalige Belastung des Titels 14 05 871 01 mit rund 46 Mio. Euro (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

10

Rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren mit weiteren Kosten im Titel 14 05 871 01 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Mit welchen Maximalkosten müsste gerechnet werden?

Berlin, den 17. Mai 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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