BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Jahresvergütung von Aufsichtsräten und Vorstandsmitgliedern der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft im Jahr 2021 und Erhöhung von Vorstandsfixgehältern in Höhe von 10 Prozent

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

22.07.2022

Aktualisiert

28.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/219709.06.2022

Jahresvergütung von Aufsichtsräten und Vorstandsmitgliedern der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft im Jahr 2021 und Erhöhung von Vorstandsfixgehältern in Höhe von 10 Prozent

der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, René Bochmann, Dirk Brandes, Thomas Ehrhorn, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Mike Moncsek und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit dem Integrierten Geschäftsbericht 2021 veröffentlichte die Deutsche Bahn AG (DB AG) ihren Konzernabschluss für das zurückliegende Jahr. Der Jahresfehlbetrag lag für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 bei knapp 950 Mio. Euro (vgl. https://ibir.deutschebahn.com/2021/de).

Kurz zuvor wurde öffentlich bekannt, dass der Aufsichtsrat zwei Vorstandsmitgliedern eine Erhöhung ihrer Fixgehälter um rund 10 Prozent zugebilligt hat (vgl. https://www.wiwo.de/unternehmen/handel/deutsche-bahn-bahn-vorstaende-erhalten-nach-vertragsverlaengerung-auch-mehr-gehalt/27022298.html). Der Vorstand der DB AG und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben für 2022 für Tarifbeschäftigte eine Gehaltssteigerung von 1,5 Prozent für DB-Betriebe, in denen EVG-Tarifverträge gelten, vereinbart (vgl. „Das neue Jahr beginnt für dich mit einem Knall. Es gibt ab dem 1. Januar mehr Geld“, https://www.evg-online.org/meldungen/details/news/du-verdienst-mehr-die-neuen-entgelttabellen-sind-online-9390).

Die Fernzüge der DB AG haben im April 2022 nicht einmal mehr eine Pünktlichkeit von 70 Prozent erreicht (vgl. https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article235297783/Verspaetungen-der-Deutschen-Bahn-haeufen-sich.html). Ein Zusammenhang zwischen der Entwicklung von Vorstandsgehältern bei der DB AG und der Entwicklung der Pünktlichkeit im Bahnverkehr kann somit nach Auffassung der Fragesteller nicht vermutet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie hoch lagen die festen Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats der DB AG für das Geschäftsjahr 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt?

2

Verzichteten nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder des Aufsichtsrats auf eine Auszahlung der ihnen zustehenden variablen Vergütungen für die Geschäftsjahre 2020 und 2021, und was waren die jeweiligen Begründungen (vgl. DB-Konzernabschluss 2021, S. 239)?

3

An wen wurden die erfolgsorientierten Anteile an der Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder der DB AG für das Jahr 2021 von insgesamt 323 000 Euro und wie viel wurde an die Mitglieder des Aufsichtsrats gesamthaft ausgezahlt (vgl. DB-Konzernabschluss 2021, S. 184)?

4

Auf Basis welcher rechtlichen Grundlagen verzichteten jene Aufsichtsratsmitglieder der DB AG, die zugleich Parlamentarischen Staatssekretäre waren, als einzige Mitglieder des Aufsichtsrats auf ihre Bezüge, und sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Zulässigkeitsprüfung aus aktienrechtlicher Sicht, weil sie anders behandelt werden als die übrigen Aufsichtsratsmitglieder?

5

Weshalb wurden seitens der Parlamentarischen Staatssekretäre im Aufsichtsrat der DB AG keine durch die DB AG zu zahlende Vergütungen beansprucht, um diese dem Bundeshaushalt zuzuführen, und könnte ein Verzicht aus Sicht der Bundesregierung eine unzulässige Unterstützungsmaßnahme der DB AG durch die Bundesrepublik Deutschland erfüllen?

6

Hält die Bundesregierung die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats der DB AG und seiner Konzernunternehmen für angemessen angesichts dessen, dass in anderen im öffentlichen Besitz stehenden Verkehrsunternehmen Aufsichtsratsmitglieder keine Vergütungen, sondern lediglich Sitzungsgelder erhalten (vgl. Jahresabschluss der Hamburger Hochbahn AG 2020, S. 38, https://hochbahn-fb20.corporate-report.com/#38 ), auch wenn einige Mitglieder des Aufsichtsrats der DB AG laut Konzernabschluss ihre Vergütungen nach Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB; vgl. https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-005184) an die Hans-Böckler-Stiftung abgeführt haben (vgl. https://www.deutschebahn.com/resource/blob/7343738/2399eacea035e260cd9838b0cfd0c0e6/Integrierter-Bericht-2021_download-data.pdf), und ist eine Evaluierung der Vergütungsstrukturen aller Aufsichtsräte im DB-Konzern vorgesehen ?

7

Was ist unter Transaktionen zwischen der DB AG und Arbeitnehmervertretern des Aufsichtsrats „Kauf von Waren und Dienstleistungen“ in Höhe von 674 000 Euro im Jahr 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung zu verstehen (vgl. DB-Konzernabschluss 2021, S. 239)?

8

Ist seitens der Bundesregierung geplant, über das zuständige Organ der DB AG eine Änderung der Satzung der DB AG dahin gehend auf den Weg zu bringen, dass auch die durch die Anteilseigner vorgeschlagenen Mitglieder des Aufsichtsrats, die zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sind, ihre Vergütungen aus dem jeweiligen Aufsichtsratsmandat an den Bundeshaushalt abführen müssen und nicht mehr als Privateinnahmen verbuchen können (vgl. DB-Konzernabschluss 2021, S. 184 f.)?

9

Wie hoch sind die Deckungssummen der Haftpflichtversicherungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats der DB AG, wie hoch sind die Jahresbeiträge, und weshalb werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Beiträge von der DB AG entrichtet und nicht von den Mitgliedern des Aufsichtsrats aus deren Vergütungen?

10

Wie hoch war der Anspruch auf variable Vergütungen des Vorstands der DB AG, und aus welchen Gründen verzichteten nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 auf eine Auszahlung?

11

Steht aus Sicht der Bundesregierung der Verzicht des Vorstands der DB AG auf die Auszahlung der variablen Vergütung in einem Zusammenhang mit einem Antrag der Fraktion der AfD im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für das Haushaltsgesetz 2021, wonach in Kapitel 12 02, Titel 891 11-772 Ausgaben für Baukostenzuschüsse für die Deutsche Bahn AG, in Höhe von 650 Mio. Euro gesperrt werden sollten, bis zu einer zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG abgeschlossenen Eckpunktevereinbarung über den Verzicht auf variable Vergütungen bei der Deutschen Bahn AG und ihren Tochtergesellschaften (Ausschussdrucksache 19(8)8183), und wenn nein, was war sonst der Grund?

12

Kann die Bundesregierung Presseinformationen bestätigen, dass dem Vorstandsvorsitzenden der DB AG vertraglich nach fünfjähriger Zugehörigkeit zum Vorstand eine Gehaltserhöhung von rund 10 Prozent zusteht (vgl. https://www.welt.de/wirtschaft/article237884749/Zehn-Prozent-mehr-Aufsichtsrat-stimmt-Gehaltserhoehung-fuer-Bahnchef-zu.html) und auf diese Erhöhung aufgrund der unbefriedigenden Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2020 im Jahr 2021 verzichtet wurde?

13

Weshalb wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Geschäftsjahr 2021 die Long-Term-Incentives für den Vorstand um knapp 2 Mio. Euro gegenüber dem Geschäftsjahr 2020 erhöht (vgl. DB-Konzernabschluss 2021, S. 239), und steht dieses in einem Zusammenhang mit dem Verzicht des Vorstands auf die variablen Vergütungen (Short-Term-Incentives) und zustehende Gehaltserhöhungen, d. h., ist im Ergebnis lediglich eine zeitliche Streckung der variablen Vergütung und Gehaltserhöhung auf spätere Jahre erfolgt?

14

Wenn sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand im Geschäftsjahr 2021 auf eine Auszahlung von variablen Vergütungen verzichtet haben, wie begründete der Aufsichtsrat nach Kenntnis der Bundesregierung die nun beschlossene Anhebung der festen Vergütung (Fixgehalt) des Vorstandsvorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitglieds um rund 10 Prozent, obwohl das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EBIT) des DB-Konzerns im Jahr 2021 weiterhin negativ blieb, d. h. die DB AG selbst ohne Berücksichtigung des Finanzergebnisses und der Steuern weiterhin rote Zahlen schreibt (vgl. https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/gehaltserhoehung-fuer-db-chef-lutz-die-bahn-zahlt-90-000-euro-bei-verspaetung/28217344.html)?

15

Gibt es bei der Vergütung des Vorstandsvorsitzenden der DB AG einen Zusammenhang zwischen dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens sowie der Entwicklung der Pünktlichkeit und den Erfolgsprämien?

16

Erhielten Mitglieder des Vorstands der DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung im Geschäftsjahr 2021 noch weitere Vergütungen aus Mitgliedschaften in Aufsichtsräten oder Boards (Verwaltungsräten) von Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zur DB AG stehen?

17

Erhielten Mitglieder des Aufsichtsrats der DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung im Geschäftsjahr 2021 noch weitere Vergütungen aus Mitgliedschaften in Aufsichtsräten oder Boards (Verwaltungsräten) von Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zur DB AG stehen?

18

Wenn für die DB AG die strengen aktienrechtlichen Trennungsgrundsätze zwischen Aufsichtsrat und Vorstand weiterbestehen sollen, wie bewertet die Bundesregierung es, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats der DB AG, das zugleich Vorsitzender des Compliance-Ausschusses ist, dem Board (Verwaltungsrat) der Arriva Plc, an der die DB AG beteiligt ist, ebenso wie der Vorstandsvorsitzende und weitere Bereichsvorstände der DB AG in der Funktion eines Directors angehört, und macht sich die Bundesregierung die Bewertung der Fragesteller zu eigen, dass sich dieses Aufsichtsratsmitglied somit indirekt selbst kontrolliert?

Berlin, den 8. Juni 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen