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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Finanzierung Palästinensischer Nichtregierungsorganisationen und mögliche Verbindungen zur "Volksfront zur Befreiung Palästinas"

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

12.07.2022

Aktualisiert

23.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/222814.06.2022

Finanzierung Palästinensischer Nichtregierungsorganisationen und mögliche Verbindungen zur „Volksfront zur Befreiung Palästinas“

der Abgeordneten Beatrix von Storch, Jürgen Braun, Dietmar Friedhoff, Martin Sichert und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das israelische Verteidigungsministerium hat 2021 sechs palästinensische Nichtregierungsorganisationen (NGOs) als terroristisch eingestuft und verboten. Diese Organisationen sollen Medienberichten zufolge Finanzhilfen aus dem Ausland, nicht zuletzt aus Deutschland, dazu missbraucht haben, um die terroristische Palästinensergruppe „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ (PFLP) zu unterstützen (www.welt.de/politik/deutschland/plus234757214/Palaestinensische-NGOs-Von-Deutschland-gefoerdert-in-Israel-als-terroristisch-eingestuft.html).

Bei den vom israelischen Verteidigungsministerium als terroristisch eingestuften NGOs mit Verbindungen zur PFLP handelt es sich nach Medienberichten um die als Menschenrechtsorganisation firmierende „Al-Haq“, die „Union of Agricultural Work Committees“ (UAWC), das „Bisan-Zentrum für Forschung und Entwicklung“, die „Defense for Children International-Palestine“ (DCI-P), die „Union of Palestinian Women’s Committees“ (UPWC) sowie die Organisation „Addameer“, die in israelischen Gefängnissen inhaftierte Palästinenser betreut (ebd.).

Letztere rückte in den Fokus auch der deutschen Berichterstattung, als einer ihrer Mitarbeiter im August 2019 an der Organisation eines Terroranschlags beteiligt war, dem ein 17-jähriges jüdisches Mädchen zum Opfer fiel (https://www.mena-watch.com/gruenes-geld-fuer-terror-und-antisemitismus/). Von besonderem Interesse scheint der Umstand gewesen zu sein, dass „Addameer“ mittelbar Gelder aus dem Bundeshaushalt erhalten hatte, nämlich über die Heinrich-Böll-Stiftung (https://www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/vorwuerfe-gegen-boell-stiftung-in-ramallah-fliesst-geld-der-gruenen-an-palaestin-65133006.bild.html). Über die Höhe einer möglichen derzeitigen Förderung herrscht keine Klarheit, da „Addameer“ seit 2014 keine Rechenschaftsberichte mehr veröffentlichte (https://www.ngo-monitor.org/ngos/addameer/).

Anlässlich des Besuchs der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, am 11. Februar 2022 in Israel berichteten israelische Medien, dass „das deutsche und das israelische Außenministerium gemeinsam Möglichkeiten prüfen werden, Projekte in den Gebieten weiter zu finanzieren, ohne dass Gelder an sechs palästinensische Organisationen fließen, die von Israel als terroristische Gruppen eingestuft werden“ (https://www.haaretz.com/israel-news/.premium.HIGHLIGHT-germany-working-with-israel-to-fund-projects-run-by-terrorist-palestinian-ngos-1.10605551).

Der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, betonte am 30. Juli 2020 in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zum möglichen Missbrauch von EU-Geldern für terroristische Straftaten durch palästinensische NGOs, dass Einrichtungen, Einzelpersonen oder Personengruppen, die an terroristische Organisationen angegliedert, mit diesen verbunden sind oder diese unterstützen, keine EU-Mittel erhalten dürften (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2020-002823-ASW_EN.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Erhielt „Addameer“ nach Kenntnis der Bundesregierung Fördermittel aus dem Bundeshaushalt seit 2014, und wenn ja, in welchem Umfang (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?

2

Trifft es zu, dass unabhängig von „Addameer“ eine oder mehrere der oben genannten Organisationen Fördermittel aus dem Bundeshaushalt erhalten hat bzw. haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Wenn ja, über welche Einzelpläne und Haushaltstitel und mit welchen Zweckbestimmungen sind diese Mittel bewilligt worden?

3

Auf welche Summe belaufen sich die bewilligten Förderungen palästinensischer NGOs durch die Bundesregierung insgesamt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte nach NGO aufschlüsseln)?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, jedwede Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt (direkt oder indirekt) an die sechs palästinensischen NGOs zu unterbinden, und wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?

5

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des israelischen Verteidigungsministeriums, dass die genannten Organisationen die terroristische PFLP unterstützen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, welche Erwägungen liegen der Einschätzung der Bundesregierung zugrunde, und wie begründet sich ihre abweichende Bewertung der genannten Organisationen?

6

Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass diesen NGOs Verbindungen zur PFLP vorgeworfen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller zur Äußerung der deutschen Außenministerin)?

7

Welche eigenen Nachforschungen hat die Bundesregierung ggf. angestellt, um festzustellen, ob und welche Verbindungen zwischen diesen NGOs und der PFLP bestehen?

8

Schließt nach Auffassung der Bundesregierung die Unterstützung der PFLP durch eine Organisation, die Kooperation und Finanzierung dieser Organisation aus Geldern, die direkt oder indirekt aus dem Bundeshaushalt stammen, grundsätzlich aus?

9

Wird die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, dass Mittel aus dem Bundeshaushalt nicht an NGOs mit Verbindungen zu Terrororganisationen gezahlt werden, und wenn ja, wie?

Berlin, den 23. Mai 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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