[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petr Bystron, Joachim Wundrak,
Matthias Moosdorf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/2249 –
Republik Belarus – Geopolitische Lage, Krieg in der Ukraine,
deutschbelarussische Beziehungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Republik Belarus kommt nach Ansicht der Fragesteller in der
geopolitischen Auseinandersetzung zwischen Russland und dem Westen, manifest im
Ukraine-Krieg, eine Schlüsselstellung zu. Als enger Verbündeter Russlands ist
Belarus gleichzeitig logistische Drehscheibe für das russische Militär und von
EU-Sanktionen betroffen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der Fragen 7, 42 und 43, 46, 48 und 49 kann nicht oder
teilweise nicht offen erfolgen.
Die Einstufung der Antwort zu Frage 7 als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich. Nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der
Bundesregierung auf genannte Fragen würde Informationen zur Erkenntnislage
des BND einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland,
sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine solche Veröffentlichung von
Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer wesentlichen Verschlechterung der
dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung
zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der
Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert
übermittelt (Anlage 1).*
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3014
20. Wahlperiode 03.08.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Bundesregierung unterhält vielfältige Beziehungen zur belarussischen
Zivilgesellschaft, darunter auch Nichtregierungsorganisationen, die sich für
Menschenrechte einsetzen. Grundsätzlich beruht die Zusammenarbeit mit den
Zuwendungsempfängern und ihre jeweilige Tätigkeit im Gastland auf
Vertraulichkeit. Da die Arbeit dieser Nichtregierungsorganisationen sich in der Regel
dadurch auszeichnet, dass sie nicht oder nicht vollständig dem Schutz der
deutschen Rechtsordnung unterliegt, haben diese Nichtregierungsorganisationen ein
Interesse daran, im Schutz der Vertraulichkeit mit der Bundesregierung
kommunizieren zu können. Angesichts der sich seit Anfang 2020 stark
verschlechternden Menschenrechtslage in Belarus und den damit einhergehenden
massiven Repressionen gegen die belarussische Zivilgesellschaft ist es wichtiger
denn je, diese Vertraulichkeit zu wahren, um Projektpartnern den
höchstmöglichen Schutz zu gewähren. Mit ihrer weiteren Bereitschaft zur Projektarbeit in
Belarus nehmen diese Organisationen ein enormes Risiko auf sich und
vertrauen dabei auch darauf, dass die Bundesregierung in der Öffentlichkeit sehr
zurückhaltend mit Informationen zu den Projekten umgeht. In einer Abwägung
mit dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt daher das Interesse
der Bundesregierung darauf, diesen Schutz gewährleisten zu können. Um die
Projekte und das Personal sowohl des Zuwendungsempfängers als auch des
lokalen Umsetzungspartners nicht zu gefährden, werden diese Informationen nur
dem Deutschen Bundestag im Rahmen seines privilegierten Auskunftsrechts
zur Verfügung stellt. Darüber hinaus ist auch eine Veröffentlichung von
erfragten Zahlen nicht oder teilweise nicht möglich, weil es für Partnerorganisationen
bereits nachteilig sein kann, mit einer Projektförderung öffentlich in
Verbindung gebracht zu werden. Zum Schutz der Betroffenen werden diese
Informationen im Sinne der Fragen 42 und 43, 46, 48 und 49 daher gemäß der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August
2018 ganz oder teilweise als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft und
separat übermittelt (Anlage 2).*
1. Welche Rolle spielt Belarus nach Kenntnis der Bundesregierung für den
russischen Ukraine-Krieg (Logistik der russischen Streitkräfte,
diplomatische Unterstützung Russlands etc.)?
Im Zusammenhang mit einer gemeinsamen belarussisch-russischen Übung, die
im unmittelbaren Vorfeld des völkerrechtswidrigen russischen Angriffs auf die
Ukraine stattfand, diente belarussisches Staatsgebiet russischen Streitkräften als
Aufmarschgebiet. Der russische Angriff auf die Ukraine, inklusive Beschuss
ukrainischen Staatsgebietes durch russische Streitkräfte, erfolgt weiterhin auch
aus belarussischem Staatsgebiet heraus. Dabei beteiligten sich belarussische
Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung nicht unmittelbar an dem
Angriff.
Eine direkte logistische Unterstützung russischer Streitkräfte erfolgt durch die
Bereitstellung von Transportinfrastruktur sowie durch die medizinische
Behandlung von verwundeten russischen Streitkräften in Belarus.
Darüber hinaus erfährt Russland fortwährende diplomatische Unterstützung
durch Belarus u. a. in den Vereinten Nationen, bei Gedenkveranstaltungen und
Ansprachen sowie innerhalb der Organisation des Vertrages über kollektive
Sicherheit.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
2. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse zu belarussischen
Sabotageaktionen gegen russische Streitkräfte (vgl.
https://www.atlanticcouncil.
org/blogs/belarusalert/belarusian-railway-rebellion-disrupts-vladimir-put
ins-ukraine-war/), und wenn ja, welche (bitte auch nachrichtendienstliche
Erkenntnisse angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine über die öffentlich zugängliche
Berichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragstellung vor.
3. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Distanzierung der
belarussischen Staatsführung von der Politik Russlands (u. a. im Ukraine-Krieg)
stattgefunden, und wenn ja, worin besteht diese nach Ansicht der
Bundesregierung (vgl.
https://www.atlanticcouncil.org/blogs/belarusaler
t/belarus-dictator-putins-ukraine-invasion-is-not-going-according-to-p
lan/)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 verwiesen.
4. Hat die Stationierung von russischen Nuklearstreitkräften auf
belarussischem Gebiet sicherheitspolitische Auswirkungen auf Deutschland und
die europäische Sicherheit, und wenn ja, wie beurteilt die
Bundesregierung diese (vgl.
https://www.atlanticcouncil.org/blogs/belarusalert/belaru
s-has-good-reason-for-concern-over-putins-nuclear-intimidation/)?
Belarus hat in einer Verfassungsänderung am 27. Februar 2022 sein Bekenntnis
zu einem nuklearwaffenfreien Territorium aufgegeben. Die Stationierung von
russischen Nuklearstreitkräften in Belarus würde eine tiefgreifende
Verschlechterung des Sicherheitsumfelds im euro-atlantischen Raum nach sich ziehen,
eine neue Eskalationsstufe im völkerrechtswidrigen russischen Krieg in der
Ukraine darstellen und dem globalen nuklearen Nichtverbreitungsregime
nachhaltig schaden.
5. Hat die Stationierung von russischen Iskander-Raketen auf
belarussischem Boden sicherheitspolitische Auswirkungen auf die deutsche und
europäische Sicherheit, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung
diese (vgl.
https://www.t-online.de/tv/nachrichten/panorama/id_9226082
8/putin-stationiert-offenbar-marschflugkoerper-an-nato-grenze.html)?
Die Verlegung von russischen Iskander-Raketen nach Belarus erhöht die
Möglichkeiten für Russland, die Staaten des Transatlantikpakts zu bedrohen.
Dadurch werden Vorwarnzeiten erheblich verkürzt und erhöhte Anforderungen an
eine Flugkörperabwehr gestellt.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele ukrainische
Flüchtlinge derzeit in Belarus leben (bitte Zahlen bzw. eine Schätzung
angeben)?
Nach Angaben des Hochkommissariats für Flüchtlinge der Vereinten Nationen
sollen sich etwa 9 000 Personen in Belarus aufhalten.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Weißrussen sich an
Kampfhandlungen im Ukraine-Krieg auf der Seite welcher
Konfliktpartei beteiligen (bitte gemäß Fragestellung aufschlüsseln; vgl.
https://www.
atlanticcouncil.org/blogs/belarusalert/hundreds-of-belarusians-join-ukrai
nes-fight-against-russian-imperialism/; bitte auch ggf.
nachrichtendienstliche Erkenntnisse angeben)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
8. Steht die Bundesregierung mit der Regierung der Republik Belarus in
Kontakt, um gemeinsam im Sinne eines schnellen Waffenstillstands und
Friedens in der Ukraine zu vermitteln (bitte erläutern; vgl.
https://deu.bel
ta.by/politics/view/makej-belarus-engagiert-sich-fur-die-schnellstmoglic
he-beilegung-des-konflikts-in-der-ukraine-60659-2022/)?
Zu den Einzelheiten vertraulicher Gespräche macht die Bundesregierung
grundsätzlich keine Angaben.
9. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse (ggf. auch nachrichtendienstliche)
über die Befreiung belarussischer Staatsangehöriger durch den
belarussischen Geheimdienst auf dem Gebiet der Ukraine, und wenn ja, welche
(vgl.
https://deu.belta.by/president/view/ohne-larm-und-schusse-lukasche
nko-erzahlt-uber-befreiung-von-belarus-in-der-ukraine-60837-2022/)?
10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse (ggf. auch nachrichtendienstliche)
über einen Ausbau der Militärkooperation und der sicherheitspolitischen
Zusammenarbeit innerhalb der Organisation für Verteidigung und
Kollektive Sicherheit (OVKS) bzw. zwischen der OVKS und der Shanghaier
Organisation für Zusammenarbeit (SOZ), und wenn ja, welche (vgl.
https://deu.belta.by/politics/view/ovks-staatschefs-bekraftigen-entschloss
enheit-zum-ausbau-der-partnerschaft-60680-2022/ sowie
https://deu.belt
a.by/politics/view/generalsekretare-von-ovks-und-soz-erortern-zusamme
narbeit-zwischen-beiden-organisationen-60693-2022/)?
11. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse (ggf. auch geheimdienstliche)
über die Umgehung der Sanktionen gegen Russland durch die Republik
Belarus bzw. von belarussischen Entitäten und Personen oder von
belarussischem Boden aus, und wenn ja, welche?
Die Fragen 9 bis 11 werden zusammen beantwortet:
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
12. Wäre die Bundesregierung (in Abstimmung mit den Partnern auf EU-
Ebene) bereit, Sanktionen gegen Belarus (partiell) aufzuheben, und wenn
ja, unter welchen Umständen?
Bei den Sanktionen handelt es sich um Maßnahmen der Europäischen Union,
die gemeinsam von allen EU-Mitgliedsstaaten beschlossen werden. Die Gründe
für die Verhängung wurden in den jeweiligen Rechtsakten dargelegt. Die
Maßnahmen werden laufend auf ihre Berechtigung überprüft. Derzeit sind keine
Gründe ersichtlich, um die gegen Belarus verhängten Sanktionen partiell oder
gänzlich aufzuheben.
13. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, unter welchen
Bedingungen EU-Partner sowie weitere Staaten, die gegen Belarus Sanktionen
verhängt haben (vor allem die USA) ggf. bereit wären, Sanktionen gegen
Belarus (partiell) aufzuheben, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
14. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob das gegen die Einfuhr
von belarussischen Düngemitteln verhängte Embargo zu
Preissteigerungen und Knappheiten für die Landwirte bzw. Verbraucher in Deutschland
geführt hat, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass Verfügbarkeiten für
Landwirte oder die Preissteigerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher in
Deutschland insbesondere auf das Embargo gegen Belarus zurückzuführen
wären.
15. Steht die Bundesregierung mit der brasilianischen Regierung in Kontakt,
um eine Nahrungsmittelkrise durch das Fehlen der belarussischen
Düngemittel zu verhindern, und befürwortet die Bundesregierung
Ausnahmen von dem Embargo gegen Belarus, um eine Nahrungsmittelkrise zu
verhindern (vgl.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/due
nger-brasilien-kaffeepreise-101.html)?
Der Anteil der Düngemittelimporte Brasiliens aus Belarus belief sich 2021 auf
3,4 Prozent der Gesamtdüngemittelimporte Brasiliens. Im Zeitraum Januar bis
Mai 2022 beläuft sich der Wert auf 2,5 Prozent. Die Sanktionen gegen Belarus
gelten nur innerhalb der Europäischen Unionen sowie für EU-Personen und -
Unternehmen. Sie wirken nicht extraterritorial und binden keine
Drittstaatspersonen oder -Unternehmen. Belarussische Düngemittel können daher trotz
bestehender EU-Importverbote weiterhin in Drittstaaten wie Brasilien exportiert
werden. Die Bundesregierung macht sich daher die in der Frage suggerierte
Kausalität nicht zu eigen.
16. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die wirtschaftliche
Entwicklung der Republik Belarus in den letzten fünf Jahren vor, und wenn
ja, welche?
Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung von Belarus in den letzten
fünf Jahren können den World Economic Outlook-Berichten des
Internationalen Währungsfonds entnommen werden.
17. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwiefern die Sanktionen
gegen Belarus zu einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung geführt
haben bzw. führen werden, in den Jahren 2022 und 2023 (Prognose; vgl.
https://deu.belta.by/president/view/lukaschenko-wirtschaft-von-russland-
und-des-unionsstaates-wachst-unerwartet-stark-60760-2022/)?
Nach den derzeitigen Prognosen wird erwartet, dass das Bruttoinlandsprodukt
in Belarus 2022 um 4 bis 6 Prozent sinkt. Für 2023 liegen die Prognosen zur
wirtschaftlichen Entwicklung derzeit bei 0,0 bis 0,6 Prozent (Quelle: GTAI/
https://www.german-economic-team.com/wp-content/uploads/2022/06/GET_B
LR_NL_76_2022_DE.pdf). Es ist nach Ansicht der Bundesregierung davon
auszugehen, dass die Sanktionen gegen Belarus zu dieser Entwicklung
beitragen, unter anderem durch die Nichtverfügbarkeit wichtiger Technologien, die
sich negativ auf die belarussische industrielle Produktion auswirkt, sowie durch
die verhängten Importverbote.
18. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse (ggf. auch nachrichtendienstliche)
über die Umsetzung der 28 Unionsprogramme zwischen Belarus und
Russland (Unionsstaat), und wenn ja, welche (vgl.
https://www.kas.de/d
e/laenderberichte/detail/-/content/letzter-anlauf-zum-unionsstaat sowie
https://deu.belta.by/politics/view/mesenzew-umsetzung-von-28-unionspr
ogrammen-lauft-erfolgreich-und-nach-plan-60777-2022/)?
19. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Fortschritt der
Integration des belarussisch-russischen Unionsstaates, und wenn ja, welche (vgl.
https://deu.belta.by/politics/view/mesenzew-umsetzung-von-28-unionspr
ogrammen-lauft-erfolgreich-und-nach-plan-60777-2022/ sowie
https://w
ww.kas.de/de/laenderberichte/detail/-/content/letzter-anlauf-zum-unionss
taat)?
Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass der seit 1996 bestehende Unionsstaat
Belarus‘ und Russlands gemäß einem am 4. November 2021 unterzeichneten
Arbeitsprogramm insbesondere im wirtschaftlichen Bereich vertieft werden
soll. Da das Arbeitsprogramm selbst weiterhin unveröffentlicht ist, können
keine über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehende Aussagen im
Sinne der Fragestellung getroffen werden.
20. Wie oft fanden seit 2018 bilaterale deutsch-belarussische Treffen in
Deutschland und Belarus statt?
Seit 2018 haben elf bilaterale Treffen zwischen Mitgliedern der
Bundesregierung und staatlichen Vertretern Belarus‘ stattgefunden. Nicht eingerechnet sind
etwaige informelle Treffen, etwa am Rande internationaler Konferenzen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Bundesregierung keine vollständigen
Informationen über Termine vergangener Ressortleitungen vorliegen.
21. Welche deutschen Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden seit
2018 für die Förderung der deutschen Sprache durch Sprachkurse und
Unterstützung von Einrichtungen, die Deutsch als Fremdsprache lehren,
in Belarus bewilligt bzw. ausgegeben?
Seit 2018 wurden Finanzmittel in Höhe von 3 438 000 Euro für die Förderung
der deutschen Sprache durch Sprachkurse und Unterstützung von
Einrichtungen, die Deutsch als Fremdsprache lehren, in Belarus bereitgestellt. Die
Aufschlüsselung nach Haushaltstiteln ist nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Titel Ausgaben seit 2018 in Euro (gerundet auf Tausend)
0504 427 29 418 000
0504 687 16 11 000
0504 687 21 596 000
0504 687 22 30 000
0504 687 27 203 000
0504 687 40 411 000
0504 687 47 58 000
0504 687 48 1 711 000
22. In welcher Höhe erhielten die deutschen Institutionen in Belarus seit
2018 Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln (bewilligt bzw.
ausgegeben, in Euro)?
Der untenstehenden Tabelle sind die erfragten Informationen zum Goethe-
Institut Belarus sowie dem Infozentrum des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes Minsk zu entnehmen. Weiterhin wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsrucksache 19/28398 sowie auf die Antwort zu Frage 42 der
vorliegenden Kleinen Anfrage verwiesen.
Träger Haushaltstitel Mittel seit 2018 in Euro(gerundet auf Tausend)
Goethe-
Institut
0504 687 40
0504 687 17
6 147 000
DAAD 0504 687 48 512 000
23. Wie viele Deutschstämmige leben nach Schätzung der Bundesregierung
derzeit in Belarus?
Nach Kenntnis der Bundesregierung leben 3 058 Angehörige der deutschen
Minderheit in Belarus (Stand: Januar 2022). Weitere Angaben im Sinne der
Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
24. Welche deutschen Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden seit
2018 für die kulturelle, wissenschaftliche, medienpolitische und sonstige
Förderung der deutschen Minderheit in Belarus bewilligt bzw.
ausgegeben (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
Im genannten Zeitraum erfolgte keine Förderung im Sinne der Fragestellung.
25. Wie viele Stellen hat das Goethe-Institut in Belarus, und mit welchen
Finanzmitteln ist es ausgestattet (bitte seit 2018 nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
Das Goethe-Institut hat auf Aufforderung des belarussischen
Außenministeriums seine Tätigkeit in Belarus zum 30. Juni 2021 eingestellt Der derzeitige
Institutsleiter wechselte innerhalb des Goethe-Instituts auf eine neue Position.
Die Arbeitsverträge der beiden letzten lokal Beschäftigten endeten am 31. Juli
2022. Das Goethe-Institut in Belarus ist nicht mehr mit Finanzmitteln
ausgestattet.
Stellen
2018 23,75
2019 25,25
2020 27,25
2021 25,75
2022 0
26. Wie viele belarussische Fachkräfte haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2018 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19a des
Aufenthaltsgesetzes in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben
und Branchen sowie Berufen aufschlüsseln)?
Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) erhielten seit dem Jahr 2018
insgesamt 1 254 Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 19a der alten Fassung (a. F.) des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) beziehungsweise seit dem Inkrafttreten des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. März 2020 nach § 18b der neuen Fassung (n. F).
AufenthG. Angaben zu Branchen oder Berufen werden im AZR nicht gespeichert.
Die Aufschlüsselung nach Jahren kann der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden:
Aufenthaltstitel (geordnet nach Jahr und Rechtsgrundlage) AnzahlPersonen
Gesamt 1.254
2022 Gesamt 130
nach § 18b Absatz 2 Satz 1 n. F. AufenthG (Blaue Karte EU, Fachkräfte mit
akademischer Ausbildung, Regelberufe)
69
nach § 18b Absatz 2 Satz 2 n. F. AufenthG (Blaue Karte EU, Fachkräfte mit
akademischer Ausbildung, Mangelberufe)
61
2021 Gesamt 388
nach § 18b Absatz 2 Satz 1 n. F. AufenthG (Blaue Karte EU, Fachkräfte mit
akademischer Ausbildung, Regelberufe)
202
nach § 18b Absatz 2 Satz 2 n. F. AufenthG (Blaue Karte EU, Fachkräfte mit
akademischer Ausbildung, Mangelberufe)
186
2020 Gesamt 256
nach § 18b Absatz 2 Satz 1 n. F. AufenthG (Blaue Karte EU, Fachkräfte mit
akademischer Ausbildung, Regelberufe)
111
nach § 18b Absatz 2 Satz 2 n. F. AufenthG (Blaue Karte EU, Fachkräfte mit
akademischer Ausbildung, Mangelberufe)
100
nach § 19a a. F. AufenthG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a a. F.
Beschäftigungsverordnung (Altfall - Blaue Karte EU, Regelberufe)
18
nach § 19a a. F. AufenthG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b oder § 2 Absatz
2 a. F. Beschäftigungsverordnung (Altfall - Blaue Karte EU, Mangelberufe)
27
2019 Gesamt 251
nach § 19a a. F. AufenthG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a a. F. BeschV
(Altfall - Blaue Karte EU, Regelberufe)
106
nach § 19a a. F. AufenthG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b oder § 2 Absatz
2 a. F. BeschV (Altfall - Blaue Karte EU, Mangelberufe)
145
2018 Gesamt 229
nach § 19a a. F. AufenthG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a a. F. BeschV
(Altfall - Blaue Karte EU, Regelberufe)
107
nach § 19a a. F. AufenthG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b oder § 2 Absatz
2 a. F. BeschV (Altfall - Blaue Karte EU, Mangelberufe)
122
27. Wie viele Exportkreditversicherungen (sog. Hermesdeckungen) mit
welchem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2018 für deutsche Unternehmen, die nach Belarus exportierten,
gewährt (bitte gemäß der Fragestellung nach Jahresscheiben und Branchen
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat im Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Mai 2022
Exportgeschäfte nach Belarus mit Exportkreditgarantien in Höhe von insgesamt
653,9 Mio. Euro abgesichert. Davon entfielen 138,6 Mio. Euro auf
Einzeldeckungen und 515,3 Mio. Euro auf Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG).
Mit APGs können deutsche Exporteure Liefer- und Leistungsgeschäfte an
verschiedene ausländische Kunden und zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen
gegen Zahlungsausfälle absichern. Im Rahmen der APG meldet der
Deckungsnehmer die Volumina seiner Exportgeschäfte in einzelne Länder. Die
Entwicklung und Aufgliederung der Einzeldeckungen nach Sektoren ist der folgenden
Übersicht zu entnehmen:
Belarus: Deckungsvolumen
(in Mio. Euro) Summe 2018 2019 2020 2021
2022
(per 31.05.)
Gesamt 653,9 154,3 148,6 147,1 164,7 39,2
Davon: Einzeldeckungen nach
Sektoren Volumen (in Mio. Euro)
Bergbau, inkl. Verarbeitung 2,0 2,0
Chemie 15,3 12,5 2,9
Energie 20,7 20,7
Transport/Infrastruktur 22,0 22,0
Papier-, Holz-, Leder-, Textilindustrie 41,2 4,9 29,0 2,4 4,9
Agrarsektor und
Nahrungsmittelindustrie 14,8 11,2 2,2 1,4
Verarbeitende Industrie 22,5 2,0 14,8 5,7
Gesamt 138,6 54,6 29,0 22,4 32,6 0,0
Hinweis: Die Tabelle kann Rundungsdifferenzen enthalten.
28. Wie viele gemeinsame deutsch-belarussische bzw. belarussisch-deutsche
Unternehmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für den
Zeitraum seit 2018 nach Jahresscheiben aufschlüsseln)
a) in Deutschland,
b) in Belarus?
Die genaue Anzahl der Unternehmen aus Belarus in Deutschland sind der
Bundesregierung nicht bekannt. Ebenso ist nicht bekannt, wie viele
Unternehmen davon eine gemischte deutsch-belarussische bzw. belarussisch-deutsche
Beteiligung haben.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen gab es in Belarus
zum Ende des Jahres 2021 298 juristische Personen mit deutscher Beteiligung.
Weitergehende Angaben ab dem Jahr 2018 können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden:
Jahr Unternehmen mit deutscher Beteiligung, gesamt davon Gemeinschaftsunternehmen
2021 298 155
2020 318 170
2019 306 166
2018 302 167
29. Welche Partnerschaften und Kooperationen (Schüleraustausch, Projekte)
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Schulen oder
Hochschulen in Deutschland und Belarus (bitte nach Schularten
aufschlüsseln und das Jahr nennen, seitdem die Partnerschaften und
Kooperationen bestehen)?
Eine Übersicht über die Hochschulkooperationen ist öffentlich unter
https://ww
w.internationale-hochschulkooperationen.de/staaten.html zugänglich.
Außerdem sind der Bundesregierung 13 Schulpartnerschaften zwischen Schulen in
Deutschland und Belarus bekannt.
Deutschland Belarus Gründung
Grundschule Berlin allgemeinbildende Schule Kobrin 2011
Gemeinschaftsschule Crailsheim allgemeinbildende Schule Pererost 2015
Realschule Friedrichshafen Gesamtschule Polozk 1998
Realschule Herzogenaurach Mittelschule Voropajewo 1993
Gesamtschule Leopoldshöhe allgemeinbildende Schule Mosyr 2010
integrierte Sekundarschule
mit gymnasialer Oberstufe Berlin Sanatoriumsschule Molcad 1999
Gymnasium Seelow allgemeinbildende Schule Brest 1996
Gymnasium Göttingen Mittelschule Molodetschno 1996
Gesamtschule Minden Mittelschule Grodno 1991
Gymnasium Gebesee Mittelschule Rogatschov 1996
Gymnasium Heidenau Mittelschule Orscha 2014
berufliches Gymnasium Hildburghausen Gymnasium Glubokoje 2014
Gymnasium Heide allgemeinbildende Schule Minsk 2001
30. Welche Städtepartnerschaften bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen Städten in Deutschland und Belarus?
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen zwischen folgenden deutschen
und belarussischen Städten Partnerschaften:
– Molodetschno – Esslingen am Neckar
– Brest – Gemeindeverband Mittleres Schussental (Weingarten, Ravensburg,
Baienfurt, Baindt, Berg)
– Polozk – Friedrichshafen
– Pinsk – Altena
– Witebsk – Nienburg
– Witebsk – Frankfurt / Oder
– Grodno – Minden
– Swetlogorsk – Helmstedt
– Stolin – Homberg (Efze)
– Minsk – Bonn
– Neswizh – Laichingen
– Bezirk Oktober (Minsk) – Marzahn-Hellersdorf (Berlin)
– Kobrin – Uelzen
– Chojniki – Samtgemeinde Ostheide (Barendorf)
– Mogiljow – Eisenach
– Dowsk – Petershagen/Eggersdorf
– Nowogrudok – Leimen
– Luninez – Schenefeld
– Kostjukowitschi – Dietzenbach
– Tschausy – Guben
– Mogiljow – Wittenberg.
31. Wie viele Studenten aus Belarus wurden durch den Deutschen
Akademischen Austauschdienst seit 2018 gefördert?
Im Zeitraum 2018 bis 2021 wurden insgesamt 935 Studierende aus Belarus
durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst gefördert.
32. Wie viele Studenten aus Belarus wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2018 durch deutsche Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen
oder Unternehmen gefördert?
Durch die Förderwerke der politischen Stiftungen und das konfessionelle
Förderwerk Brot für die Welt wurden seit 2018 bislang insgesamt 34 Personen aus
Belarus gefördert. Zu Gefördertenzahlen durch Programme von
Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen hat die Bundesregierung keine eigene
Kenntnis.
33. Wie viele Gastdozenten aus Belarus unterrichten oder forschen nach
Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen (bitte gemäß
der Frage 32 aufschlüsseln)?
Daten zu ausländischen Dozierenden in Deutschland sind in den Profildaten zur
Hochschulinternationalität (HSI-Monitor) öffentlich zugänglich:
https://www.h
si-monitor.de/themen/unterthemen/wiss-kuenstl-personal-hauptberuf/wissensch
aft-kuenstler-personal-auslaendische-staatsbuerger-nach-land.
34. Wie viele belarussische Forscher haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2018 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 des
Aufenthaltsgesetzes in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben, der
Forschungsdisziplin und nach Universitäten, Fachhochschulen und
Dualen Hochschulen aufschlüsseln)?
Ausweislich des AZR erhielten seit dem Jahr 2018 insgesamt 55 Personen mit
belarussischer Staatsangehörigkeit eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 a. F.
AufenthG bzw. seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am
1. März 2020 nach § 18d n. F. AufenthG. Angaben zu Forschungsdisziplinen,
Universitäten, Fachhochschulen und Dualen Hochschulen werden im AZR
nicht gespeichert. Die Aufschlüsselung nach Jahren kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden:
Aufenthaltserlaubnis (geordnet nach Jahr und Rechtsgrundlage) AnzahlPersonen
Gesamt 55
2022 Gesamt 8
nach § 18d Absatz 1 n. F. AufenthG (Forscher) 8
2021 Gesamt 15
nach § 18d Absatz 1 n. F. AufenthG (Forscher) 15
2020 Gesamt 15
nach § 18d Absatz 1 n. F. AufenthG (Forscher) 14
nach § 20 Absatz 1 a. F. AufenthG (Altfall - Forscher) 1
2019 Gesamt 10
nach § 20 Absatz 1 a. F. AufenthG (Altfall - Forscher) 8
nach § 20 Absatz 7 a. F. AufenthG (Altfall - Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der
Forschungstätigkeit)
2
2018 Gesamt 7
nach § 20 Absatz 1 a. F. AufenthG (Altfall - Forscher) 7
35. Liegen der Bundesregierung Informationen über die aktuelle
Menschenrechtssituation in Belarus vor, und wenn ja, wie beurteilt sie diese (bitte
Quellen angeben)?
Die Menschenrechtslage in Belarus befindet sich auf einem historischen
Tiefpunkt. Belarus verstößt gravierend gegen bürgerliche und politische Rechte,
insbesondere gegen das Recht auf Teilnahme am politischen Leben (aktives
und passives Wahlrecht), das Recht, sich friedlich zu versammeln
(Versammlungsfreiheit), das Recht, sich mit anderen zusammenzuschließen
(Vereinigungsfreiheit), das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf
Informations- und Pressefreiheit, das Recht auf den Schutz der Privatsphäre,
das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, das Recht auf persönliche Freiheit
und Sicherheit sowie das Verbot von Folter und anderer grausamer,
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.
Diese Beurteilung beruht auf eigenen Erkenntnissen der Bundesregierung
sowie auf öffentlich zugänglichen Berichten von zivilgesellschaftlichen und
zwischenstaatlichen Menschenrechtsorganisationen.
36. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Todesstrafe in
Belarus seit 2018 vor, und wenn ja, welche (bitte ggf. nach Jahren und
Verhängung bzw. Vollstreckung aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in Belarus 2018 vier Todesurteile
vollstreckt und zwei verhängt, 2019 jeweils drei Todesstrafen vollstreckt und
verhängt, 2020 keine Todesstrafe vollstreckt und drei verhängt und 2021 zwei
Todesstrafen vollstreckt und eine verhängt.
37. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die derzeitige Anzahl der
politischen Gefangenen in Belarus (wenn ja, bitte seit 2020 bis heute, neuester
verfügbarer Stand, nach Jahresscheiben aufgeschlüsselt angeben)?
Belarussische Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen gaben zum 31.
Dezember 2020 die Zahl der politischen Gefangenen mit 169 an, zum 31.
Dezember 2021 mit 970 und zum 14. Juli 2022 mit 1 260.
38. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Lage der religiösen und
ethnischen Minderheiten in Belarus, und wenn ja, wie beurteilt sie diese
(bitte ggf. Quellen angeben)?
Seit 2021 sind Aktivitäten der polnischen Minderheit in Belarus verstärkt
Verfolgung durch die Justiz und Behörden ausgesetzt. Schulen und andere
Institutionen werden geschlossen oder zur Herausgabe persönlicher Daten von
Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern gezwungen, führende Repräsentanten
der Minderheit wurden inhaftiert. Im Frühjahr 2022 meldeten belarussische
unabhängige Medien, dass in den zwei polnischen Schulen in Belarus – beide im
Gebiet Grodno, Siedlungsschwerpunkt der polnischen Minderheit – zum neuen
Schuljahr nicht mehr in polnischer Sprache, sondern ausschließlich auf
Russisch und Belarussisch unterrichtet werden solle. Gleiches wurde von den
litauischen Schulen in Belarus bekannt. Darüber hinaus bestehen nach Kenntnis
der Bundesregierung keine systematischen Menschenrechtsverletzungen gegen
Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten.
39. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Lage der Meinungs- und
Pressefreiheit in Belarus, und wenn ja, wie beurteilt sie diese?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 35 verwiesen.
40. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Journalisten in Belarus seit
2018 bis heute entführt oder getötet (bitte nach Jahresscheiben und Ort
aufschlüsseln), und wenn ja, wie viele?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich unter den über 1 200
politischen Gefangenen in Belarus derzeit mindestens 32 Medienschaffende (Stand:
14. Juli 2022). Unabhängige Medienschaffende sind regelmäßig willkürlichen
Festnahmen oder Inhaftierungen sowie Durchsuchungen von
Redaktionsräumen und Wohnungen ausgesetzt.
41. Hat sich die Bundesregierung eine Position zur Ausladung von
belarussischen und russischen Diplomaten von den Gedenkfeiern in den KZs
Mittelbau-Dora und Buchenwald gebildet, und wenn ja, wie lautet diese
(vgl.
https://deu.belta.by/politics/view/belarus-kritisiert-ausladung-der-di
plomaten-von-befreiungsfeier-in-kz-gedenkstatte-mauthausen-60481-2
022/)?
Die Bundesregierung respektiert das Hausrecht der Gedenkstätten.
42. Welche Projekte und Maßnahmen dienten seit 2020 der Unterstützung
der belarussischen „Zivilgesellschaft“ in Belarus sowie in Polen,
Litauen, weiteren Nachbarstaaten und in Deutschland (u. a. im Rahmen der
Östlichen Partnerschaft; vgl. Antrag der Fraktion der CDU/CSU
Nummer 5, S. 3 sowie Nummer 10, S. 4 auf Bundestagsdrucksache 19/23943;
bitte nach Projekttitel, Zuwendungsempfänger, Förderzeitraum,
Zuwendungssumme und Kurzinhalt aufschlüsseln)?
43. Welche Projekte und Maßnahmen dienten seit 2020 der Unterstützung
der „freien“ Medien in Belarus und der belarussischen Exilmedien sowie
der Deutschen Welle und ihrer Berichterstattung für Belarus (vgl. Antrag
der Fraktion der CDU/CSU Nummer 7 und 8, S. 3 und 4 auf
Bundestagsdrucksache 19/23943; bitte nach Projekttitel, Zuwendungsempfänger,
Förderzeitraum, Zuwendungssumme und Kurzinhalt aufschlüsseln)?
Die Fragen 42 und 43 werden zusammen beantwortet:
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
44. Wie viele belarussische Oppositionelle und Vertreter der
„Zivilgesellschaft“ aus Belarus haben seit 2020 ein Visum für Deutschland erhalten,
insbesondere über das EU-Visumserleichterungsabkommen (bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln; vgl. Antrag der Fraktion der CDU/CSU
Nummer 4, S. 3 auf Bundestagsdrucksache 19/23943)?
Auf Grundlage einer Aufnahmeerklärung nach § 22 Satz 2 des
Aufenthaltsgesetzes wurden durch deutsche Auslandsvertretungen bisher 83 nationale Visa
an in Belarus politisch verfolgte Personen vergeben. Inklusive mitreisender
Kernfamilien führt dies zu einer Gesamtzahl von 222 vergebenen nationalen
Visa.
Auf Grundlage des Visakodex wurden im Jahr 2020 insgesamt 8 422, im Jahr
2021 insgesamt 6 599 und im Jahr 2022 (Stand: 28. Juni 2022) insgesamt 5 317
Schengenvisa an belarussische Staatsangehörige erteilt, die die
Antragstellenden zu einem vorübergehenden Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Zeitraum
von in 180 Tagen im Schengenraum berechtigen, darunter auch solche mit
politischen Hintergrund. In dieser Visakategorie wird der jeweilige Hintergrund der
Antragstellenden jedoch nicht statistisch erfasst.
Das am 1. Juni 2020 in Kraft getretene Abkommen zwischen der Europäischen
Union und der Republik Belarus zur Erleichterung der Visaerteilung gilt für
alle Staatsangehörigen von Belarus. Es enthält für Vertreterinnen und Vertreter
der zivilgesellschaftlichen Organisationen zwar bestimmte Erleichterungen,
etwa bezüglich der Vergabe von Mehrfachvisa. Diese werden jedoch statistisch
nicht erfasst.
45. Wie viele Treffen von Regierungsmitgliedern der Bundesrepublik
Deutschland hat es mit der belarussischen Oppositionsführerin Swetlana
Tichanowskaja gegeben (vgl.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/b
undesregierung/bundeskanzleramt/staatsministerin-fuer-kultur-und-medi
en/karlspreis-2027722; bitte nach Datum aufführen und angeben,
welches Regierungsmitglied beteiligt war)?
Nachfolgender Tabelle sind die bilateralen Treffen von Mitgliedern der
Bundesregierung mit Frau Tichanowskaja zu entnehmen. Nicht aufgehführt
sind etwaige informelle Treffen, etwa am Rande internationaler Konferenzen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Bundesregierung keine vollständigen
Informationen über Termine vergangener Ressortleitungen vorliegen.
Datum Betreffendes Regierungsmitglied
21. Juli 2022 Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des
Bundeskanzleramtes, Wolfgang Schmidt
26. Mai 2022 Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock
8. März 2022 Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock
7. Oktober 2020 Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas
6. Oktober 2020 Bundeskanzlerin, Angela Merkel
46. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2018 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf
die Verbesserung der Menschenrechtssituation in Belarus unterstützt
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/10475; bitte nach Einzeltitel,
Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
47. Welche Projekte und Programme werden seit 2018 durch die
Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Bekämpfung der Korruption in
Belarus unterstützt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10475; bitte nach
Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung unterstützt seit 2018 keine Projekte und Programme im
Sinne der Fragestellung.
48. Welche Projekte und Programme werden seit 2018 durch die
Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf den Demokratieaufbau in Belarus
unterstützt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10475 sowie
https://www.auswa
ertiges-amt.de/de/newsroom/110202-belarus/240808; bitte nach
Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
49. Welche Projekte und Programme werden seit 2018 durch die
Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Verbesserung der rechtsstaatlichen
Strukturen in Belarus unterstützt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10475
sowie
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/110202-belarus/24
0808; bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und
Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Die Fragen 48 und 49 werden zusammen beantwortet:
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Außerdem wurden Projekte im Sinne der Fragestellung auch im Rahmen des
Programms zum Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den
Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland (ÖPR-Programm)
durchgeführt. Es wird daher auch auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/28398 verwiesen.
50. Hat sich die Bundesregierung zum UN-Plan (Aufhebung der Sanktionen
gegen die belarussischen und russischen Düngemittelexporte und
Ausfuhr von ukrainischem Getreide über Belarus und baltische Häfen; vgl.
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8940) eine
Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Die Bundesregierung unterstützt die internationalen Bemühungen,
insbesondere des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, die durch den russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachte Blockade des Seetransports von
Getreide aus der Ukraine über das Schwarze Meer aufzuheben. Nach Auskunft des
Agrarpolitikministers der Ukraine, Mykola Solskyj, der dem Koordinierungsrat
der ukrainischen Regierung für Agrarexporte vorsitzt, stellt eine Ausfuhr von
Getreide über Belarus ins Baltikum keine realistische Option dar. Parallel zur
Forderung der Aufhebung der russischen Blockade von Exportkorridoren im
Schwarzen Meer verfolgt die ukrainische Regierung das Ziel, den Ausbau
permanenter alternativer Routen für langfristig sichere Agrarexporte
voranzutreiben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]