Bemühungen der Bundesregierung zur Freilassung politisch Gefangener im Ausland – Stand: 31. März 2022
der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der Kleinen Anfrage „Bemühungen der Bundesregierung zur Freilassung politisch Gefangener im Ausland“, Stand: 30. September 2021, auf Bundestagsdrucksache 20/107 wurde die Anzahl der Fälle politischer und nichtpolitischer Gefangenschaft deutscher Staatsangehöriger im Ausland erfragt. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten aktualisiert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Fälle politischer und nichtpolitischer Gefangenschaft deutscher Staatsangehöriger im Ausland sind der Bundesregierung zum Stichtag 31. März 2022 bekannt (bitte nach Personen, Staaten sowie Dauer der Gefangenschaft aufschlüsseln und angeben, ob es sich bei diesen Personen um Journalisten handelt)?
Auf welcher rechtlichen Grundlage können Vertreter der Bundesregierung eine „Patenschaft“ für im Ausland inhaftierte Personen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, übernehmen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2512438)?
Welche konkreten Rechte und Pflichten ergeben sich für die Bundesregierung aus einer solchen „Patenschaft“ (ebd.)?
Wie äußert sich die „Unterstützung“ der Bundesregierung im Falle des inhaftierten belarussischen Philosophen Uladsimir Mazkewitsch konkret (ebd.)?