[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petr Bystron, Joachim Wundrak, Eugen
Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/2503 –
Förderung von sogenannten LSBTI-Initiativen, Gender und feministischen
Gruppierungen im Ausland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP bekundet die Bundesregierung ihre Unterstützung für eine feministische
Außenpolitik sowie die Unterstützung von LSBTI (Lesben, Schwule,
bisexuelle, transgender und intergeschlechtliche Menschen)-Initiativen und die
Berücksichtigung der Genderbelange in der Außenpolitik (vgl.
https://www.bund
esregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d
759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1; S. 144).
So heißt es zur feministischen Außenpolitik: „Gemeinsam mit unseren
Partnern wollen wir im Sinne einer Feminist Foreign Policy Rechte, Ressourcen
und Repräsentanz von Frauen und Mädchen weltweit stärken und
gesellschaftliche Diversität fördern“ (ebd.).
Zu den LSBTI-Rechten wird im Koalitionsvertrag bekundet: „Orientiert an
den Yogyakarta-Prinzipien werden wir uns in den VN für eine Konvention für
LSBTI-Rechte einsetzen“ (vgl. ebd., S. 147). Bereits unter der vorherigen
Bundesregierung hat der deutsche Botschafter in Polen einen Brief gegen die
angebliche Diskriminierung von LSBTI-Personen in Polen mitunterzeichnet
(vgl.
https://pl.usembassy.gov/open_letter/), der damalige Staatsminister
Michael Roth hat an der Pride-Parade in Budapest teilgenommen (vgl. https://
www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/170708-stm-r-pride-hun/291220). Im
LSBTI-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und die
Entwicklungszusammenarbeit von 2021 heißt es: „Im Rahmen der auswärtigen Beziehungen
und der Entwicklungszusammenarbeit stärkt die Bundesregierung vermehrt
zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich lokal, regional, überregional oder
international für die Menschenrechte von LSBTI-Personen und gegen die
Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität
oder -merkmalen einsetzen“ (vgl.
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2444
682/1f19e1ba21d80879c81f77baa6824062/210226-inklusionskonzept-pdf-dat
a.pdf; S. 13).
Zu Genderfragen wird im Koalitionsvertrag ausgeführt: „Wir stärken die
Rechte, Repräsentanz und Ressourcen von Frauen, Mädchen und
marginalisierter Gruppen wie LSBTI. Die gleichberechtigte politische, wirtschaftliche
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3021
20. Wahlperiode 05.08.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 4. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und soziale Teilhabe, die Stärkung sexueller und reproduktiver Gesundheit
und Rechte von Frauen und Mädchen sowie der uneingeschränkte Zugang zu
gleichwertiger Bildung und Gesundheitsversorgung sind für uns zentral. Wir
werden einen umfassenden Gender-Aktionsplan unter Beteiligung der
Zivilgesellschaft erarbeiten und ihn finanziell unterlegen“ (vgl. ebd., S. 152).
1. Welche Projekte im Ausland, die sich mit den Themenbereichen LSBTI,
Feminismus oder Genderfragen auseinandergesetzt haben, wurden in
welcher Höhe durch Bundesmittel seit dem Jahr 2019 gefördert (bitte
nach Jahresscheiben, Staat, Träger und Höhe der Förderung, diese bitte
nach Ist bzw. Soll differenzieren sowie Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Die Gleichstellung aller Geschlechter unabhängig von der sexuellen
Orientierung ist ein zentrales außen- und entwicklungspolitisches Anliegen der
Bundesregierung, das in einer Vielzahl von Programmen und Projekten als
Querschnittsthema berücksichtigt wird. So wird beispielsweise in der Förderung der
Krisenpräventions-, Stabilisierungs-, Friedensförderungs- und
Menschenrechtsprojekte des Auswärtigen Amts von sämtlichen Antragstellern verlangt,
darzulegen, wie Genderaspekte berücksichtigt werden. Damit ist potentiell jedes
Projekt in diesen Förderlinien seit 2019 für die Fragestellung relevant. Eine
Auswertung und Aufstellung all dieser Projekte ist mit zumutbarem Aufwand nicht
durchführbar. Dafür müssten allein im Bereich der Krisenprävention,
Stabilisierung und Friedensförderung etwa 600 Projekte gesondert überprüft werden.
Hinsichtlich der durch die Bundesregierung geförderten Einzelmaßnahmen mit
einem Schwerpunkt in den Themenbereichen LSBTIQI+ und Gender wird auf
die in den Anlagen 1 bis 4 beigefügten Tabellen verwiesen.*
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
hat allein im Jahr 2019 2 677 Maßnahmen und im Jahr 2020 insgesamt 2 969
Maßnahmen mit Gender- und Feminismus-Bezug gefördert. Diese
Informationen sind in der gewünschten Differenzierung in der Datenbank der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
veröffentlicht. Maßnahmen der seit 2018 gültigen Berechnungsmethodik der staatlichen
Entwicklungshilfe sind dort abrufbar (
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSet
Code=DV_DCD_GENDER). In der OECD-Datenbank finden sich Daten zu
Vorhaben bis einschließlich 2020. Die Daten für 2021 werden Ende 2022, die
Daten von 2022 Ende 2023 an gleicher Stelle veröffentlicht. Es wird in diesem
Zusammenhang auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/25745 verwiesen. Eine
gesonderte Auswertung und Aufstellung aller in diesem Zeitraum geförderten
Projekte mit Gender- oder Feminismus-Bezug ist daher nicht zielführend und
im Sinne einer ressourcenschonenden Verwaltung auch nicht zumutbar. Für die
Jahre 2021 und 2022 müssten alle Maßnahmen und Programme teils händisch
aus den internen Datenbanken erhoben, teils über eine umfangreiche
Hausabfrage ermittelt und in die gewünschte tabellarische Übersicht gebracht werden.
Bezüglich Projekten zur Förderung gleicher Rechte von LSBTIQ+ Personen in
der Entwicklungszusammenarbeit verweist die Bundesregierung auf die in
Anlage 5 aufgeführten Tabellen.* Aktivitäten im Rahmen dieser Vorhaben
kommen neben LSBTIQ+ Personen auch anderen von Benachteiligung betroffenen
Zielgruppen zugute. Darüber hinaus gibt es weitere Projekte in der
Entwicklungszusammenarbeit, die als Menschenrechtsprojekte auch LSBTIQ+
Personen zugutekommen. Bezüglich der durch das Bundesministerium für Familie,
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Senioren, Frauen und Jugend in diesem Bereich geförderten Anlagen verweist
die Bundesregierung auf die in Anlage 6 aufgeführte Tabelle.*
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 wird verwiesen.
2. Welche Veranstaltungen (z. B. Workshops) im Ausland, die sich mit den
Themenbereichen LSBTI, Feminismus oder Genderfragen
auseinandergesetzt haben, wurden in welcher Höhe durch Bundesmittel seit dem Jahr
2019 gefördert (bitte nach Jahresscheiben, Staat, Träger und Höhe der
Förderung, diese bitte nach Ist bzw. Soll differenzieren sowie
Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Da Genderfragen ein Querschnittsthema darstellen, ist eine abschließende
Auflistung aller durch die Bundesregierung geförderten Veranstaltungen, die sich
mit dem Thema auseinandergesetzt haben, nicht möglich. Veranstaltungen im
Sinne der Fragestellung werden üblicherweise im Rahmen umfassenderer
Projekte gefördert. Budgetanteile für solche Veranstaltungen werden nicht
spezifisch ausgewiesen. Hinsichtlich für sich stehender Veranstaltungen zu den
genannten Themenbereichen, die mit Haushaltsmitteln gefördert wurden, wird auf
die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 24 sowie die Anlagen 1 bis 5
verwiesen.*
3. Welche Gruppierungen (z. B. Vereine) im Ausland, die sich mit den
Themenbereichen LSBTI, Feminismus oder Genderfragen
auseinandergesetzt haben, wurden in welcher Höhe durch Bundesmittel seit dem Jahr
2019 gefördert (bitte nach Jahresscheiben, Staat, Träger und Höhe der
Förderung, diese bitte nach Ist bzw. Soll differenzieren sowie
Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch die
Bundesregierung in den genannten Themenbereichen erfolgt regelmäßig unter fragilen
Sicherheitsbedingungen. Dies betrifft insbesondere Vorhaben im Bereich der
Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung und der Menschenrechte, aber
auch der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, die häufig in volatilen und
Konfliktkontexten durchgeführt werden, in denen zivilgesellschaftliche Träger
aufgrund ihres Engagements besonders gefährdet sind. Aber auch in Ländern
ohne solche Kontexte werden zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für
Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen
Orientierung und Geschlechtsidentität einsetzen, oftmals verfolgt. Ihre
Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen
nichtstaatlichen Organisationen und für die Gesundheit und gegebenenfalls sogar das
Leben der für die Organisationen tätigen Personen beinhalten. Die Förderung
der Bundesregierung basiert in diesen Fällen auf einem Vertrauensverhältnis, zu
dem auch eine vertrauliche Behandlung sensibler Daten wie der Namen der
lokalen Partner gehört. Dieses Vertrauensverhältnis ist grundlegende
Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Die flächendeckende Benennung sämtlicher
Projektpartner der Bundesregierung im weit gefassten Themenbereich der
Fragestellung würde bestehende Vertrauensverhältnisse nachhaltig beschädigen und
die Schaffung neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Trägern
erschweren. Dies würde die Umsetzung entsprechender Vorhaben im
nichtstaatlichen Bereich beeinträchtigen und damit die funktionsgerechte und adäquate
Förderung der Menschenrechte als Regierungsaufgabe gefährden. Eine
Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib
und Leben aus. Zudem wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit
bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch bei einer
Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur
geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen
werden. Deshalb überwiegen nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor
Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten
Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier
ausnahmsweise Erstere. Eine Abfrage unter den einzelnen Projektpartnern, ob sie
der Veröffentlichung ihrer Identität einverstanden wären bzw. welche
möglichen Risiken damit verbunden sind, ist aufgrund ihrer großen Anzahl nicht mit
zumutbarem Aufwand durchführbar. Es können hier daher keine Informationen
zu Projektträgern angegeben werden.
Mit Blick auf die Entwicklungszusammenarbeit verweist die Bundesregierung
auf die Datenbank der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD): Maßnahmen der seit 2018 gültigen
Berechnungsmethodik der staatlichen Entwicklungshilfe unter
https://stats.oecd.org/Index.aspx?D
ataSetCode=CRS1_GREQ). Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1 sowie die in den Anlagen 1, 2, 3, 4 und 5 beigefügten Tabellen
verwiesen. Diese sind als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft, im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort von
Berechtigten eingesehen werden.*
4. Welche „Pride-Paraden“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) wurden in
welchem Staat in welcher Höhe durch die Bundesregierung seit dem
Jahr 2019 unterstützt bzw. ggf. in welcher Höhe gefördert (bitte nach
Datum, Staat und Förderhöhe aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10277 verwiesen.
Zusätzlich hierzu wurden Pride Paraden in Serbien (2019, 32 000 Euro) und Litauen
(2022, 45 500 Euro) unterstützt.
5. Welche deutschen Botschafter, Diplomaten oder andere Vertreter der
Bundesregierung haben sich seit 2019 in Ausübung ihres Dienstes nach
Kenntnis der Bundesregierung an einer sogenannten Pride-Parade in
welchem Staat beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte nach
Datum und Staat aufschlüsseln und angeben, welche Vertreter der
Bundesregierung, Diplomaten etc. jeweils teilgenommen haben)?
Vertreterinnen und Vertreter deutscher Auslandsvertretungen beteiligen sich
regelmäßig an Pride Paraden, zuletzt etwa in Bosnien und Herzegowina,
Brasilien, China, Kroatien, Polen, der Türkei und den USA. Auf die Antwort zu den
Fragen 11 und 12 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10277
wird verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
6. Hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2019 Projekte in anderen Staaten
gefördert, die betroffenen Personen unterstützt, bei denen eine „Störung
der Geschlechtsidentität“ („Transsexualität“) diagnostiziert wurde, und
wenn ja, in welchen Staaten, in welcher Höhe, und welche Projekte
konkret (vgl.
www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-s
uche/htmlgm2019/block-f60-f69.htm; ICD-Klassifizierung F64.0) (bitte
wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung wendet sich gegen die Psychopathologisierung von
transgeschlechtlichen Menschen und lehnt die Einordnung von
Transgeschlechtlichkeit als Störung ab. Diese Einschätzung entspricht wissenschaftlichen
Erkenntnissen und internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der
Bundesregierung eine Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung von
transgeschlechtlichen Menschen notwendig. Die in den Anlagen aufgeführten
Projekte umfassen daher auch regelmäßig die Rechte transgeschlechtlicher
Menschen. Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3, die
Anlagen 1 bis 5 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10277 wird
verwiesen.
7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand bei der
Ausarbeitung einer Konvention für LSBTI-Rechte auf VN (Vereinte Nationen)-
Ebene (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Schritte wird
die Bundesregierung bis wann mit welchen ausländischen Partnern
unternehmen, um eine solche Konvention zu erarbeiten?
Zur Ausarbeitung einer Konvention zum Schutz vor Gewalt und
Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität auf Ebene
der Vereinten Nationen steht die Bundesregierung mit ihren Partnern in
kontinuierlichem Austausch. Die Bundesregierung nutzt dazu Formate wie die
„Equal Rights Coalition“ (
https://www.gov.uk/government/collections/equal-ri
ghts-coalition), die „LGBTI Core Group“ (
https://unlgbticoregroup.org/), das
„European Governmental LGBTI Focal Points Network (
https://www.coe.int/e
n/web/sogi/-/european-governmental-lgbti-focal-points-network-covid-19-and-l
gbti-persons) und den „Global Equality Fund“ (
https://www.state.gov/global-eq
uality-fund/).
8. Stellen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Staaten gegen eine
Konvention für LSBTI-Rechte auf VN-Ebene, und wenn, ja, welche?
Formelle Stellungnahmen gegen eine Konvention zum Schutz vor Gewalt und
Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und
Geschlechtsorientierung auf Ebene der Vereinten Nationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Ist es der Bundesregierung gelungen, wie im LSBTI-Inklusionskonzept
der Bundesregierung gefordert, nichtwestliche Staaten und religiöse
Akteure für LSBTI-Rechte zu gewinnen, und wenn ja, welche?
Der Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen
Orientierung und Geschlechtsidentität ist auch für viele Staaten außerhalb Europas ein
wichtiges Anliegen. So zählen zu den Mitgliedern der „Equal Rights Coalition“
auch Argentinien, Cabo Verde, Chile, Costa Rica, Ecuador, Honduras, Mexiko
und Uruguay. In der „LGBTI Core Group“ sind unter anderem auch Südafrika
und Nepal Mitglieder. Durch die Umsetzung des LSBTIQ+-Inklusionskonzepts
leistet die Bundesregierung einen Beitrag, um Staaten und andere Akteure für
Maßnahmen für den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund der
sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität zu gewinnen. Dazu zählen auch
Maßnahmen, die auf den Dialog zwischen LSBTIQ+ und religiösen Akteuren
zielen. Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 und 10
wird verwiesen.
10. Wurden seit 2017 seitens der Vertreter der Bundesregierung in anderen
Staaten LSBTI-Rechte, Genderfragen bzw. die feministische
Außenpolitik angesprochen, und wenn ja, in welchen Treffen oder Gesprächen mit
welchen Staaten (bitte nach Datum und Ort aufschlüsseln, und angeben,
um Vertreter welcher Staaten es sich handelte)?
Der Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen
Orientierung und Geschlechtsidentität, einschließlich von Frauen in all ihrer Diversität
und LSBTIQ+ Personen, ist ein zentrales menschenrechtliches Anliegen der
Bundesregierung. Als solches wird es durch die Bundesregierung regelmäßig
bilateral und multilateral auf verschiedenen Ebenen gegenüber
unterschiedlichen Akteuren in einer Vielzahl von Staaten und Formaten angesprochen. Eine
statistische Erfassung dieser Treffen oder Gespräche erfolgt nicht und ist im
Sinne einer ressourcenschonenden Verwaltung nicht zumutbar. Zu Inhalten
vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung überdies grundsätzlich
nicht.
11. Gibt es weitere Staaten, in denen der deutsche Botschafter, wie in Polen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), einen offenen Brief an das
Gastland verfasst bzw. mitunterzeichnet hat, um auf nach Ansicht der
Fragesteller angebliche Missstände bei den LSBTI-Rechten bzw.
Frauenrechten aufmerksam zu machen (wenn ja, bitte nach Jahr und Staat
aufschlüsseln, und angeben, welche Staaten sich diesem Brief angeschlossen
haben)?
12. Gibt es Staaten, in denen deutsche Botschaften Schutzräume für LSBTI-
Personen bzw. Initiativen zur Verfügung stellen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung ermutigt diplomatische Vertretungen weltweit, unter
Berücksichtigung der Lage vor Ort zu prüfen, welche konkreten Maßnahmen
jeweils möglich und sinnvoll sind, um die Leitlinien der Europäischen Union für
die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch
lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (11492/13 COHOM 134
COPS 251 PESC 775) umzusetzen. Dazu zählen auch regelmäßige öffentliche
Erklärungen zur Unterstützung der Rechte von Frauen in all ihrer Diversität
und LSBTIQ+ Personen durch die Leiterinnen und Leiter der deutschen
Auslandsvertretungen, einschließlich über die sozialen Medien, sowie die
Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Zivilgesellschaft. Eine statistische
Erfassung dieser Maßnahmen erfolgt nicht und ist im Sinne einer
ressourcenschonenden Verwaltung nicht zumutbar.
13. Sind der Bundesregierung Untersuchungen bzw. Studien bekannt, die
belegen, dass die Teilnahme von Frauen an Friedensverhandlungen die
Wahrscheinlichkeit eines Friedensschlusses erhöht (vgl.
https://www.aus
waertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/menschenrechte/05-frauen/fra
uen-konfliktpraevention/209848), und wenn ja, welche?
14. Liegen der Bundesregierung empirische Daten vor, die belegen, dass die
Teilnahme von Frauen an Friedensverhandlungen die Wahrscheinlichkeit
eines Friedensschlusses erhöht, und wenn ja, welche?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Der Zusammenhang zwischen der Teilhabe von Frauen in all ihrer Diversität an
Friedensverhandlungen und der Wahrscheinlichkeit des Abschlusses eines
Friedensabkommens sowie dessen Dauer ist empirisch belegt. Die Bundesregierung
verweist auf die im Aktionsplan der Bundesregierung zur Agenda Frauen,
Frieden und Sicherheit 2021-2024 genannten Studien (zugänglich unter:
https://ww
w.auswaertiges-amt.de/blob/216940/3596859eebe39f90fa327e81ede416a3/akti
onsplan1325-data.pdf).
15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei den stattgefunden und
möglichen zukünftigen Verhandlungen über einen Waffenstillstand bzw.
einen Friedensschluss zwischen Russland und der Ukraine die Teilnahme
von Frauen zu einer erhöhten Erfolgswahrscheinlichkeit führt bzw.
führen würde (bitte begründen)?
Wenn ja, setzt sich die Bundesregierung für die Einbeziehung von
Frauen in das Verhandlungsteam auf ukrainischer Seite ein?
Die Bundesregierung nimmt keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des
ukrainischen Verhandlungsteams. Die Bundesregierung verweist auf die Antwort
zu den Fragen 13 und 14.
16. Sind der Bundesregierung Untersuchungen bzw. Studien bekannt, die
belegen, dass die Ausübung der Regierungsgewalt durch Frauen die
Wahrscheinlichkeit von Kriegen vermindert (vgl.
https://feministischeirrtueme
r.de/das-maennliche-geschlecht-ist-besonders-kriegsgeil/), und wenn ja,
welche?
Zahlreiche Studien belegen einen Zusammenhang zwischen
Geschlechterungleichheit und dem Risiko inner- und zwischenstaatlicher Konflikte. Einen
Überblick über den Stand der Forschung bieten etwa Dara May Cohen und
Sabrina M. Karim (2021), Does More Equality for Women Mean Less War?
Rethinking Sex and Gender, Inequality and Political Violence, International
Organization, doi: 10.1017/S0020818321000333.
17. Welche Staaten verfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung eine
feministische Außenpolitik (vgl.
https://www.diplomatie.gouv.fr/de/aussenpo
litik-frankreichs/feministische-diplomatie/)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgen neben Deutschland auch
Schweden, Kanada, Luxemburg, Frankreich, Mexiko, Spanien, Chile und die
Niederlande eine feministische Außenpolitik.
18. Welche Staaten stellen sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegen
eine feministische Außenpolitik (vgl.
https://www.oeaw.ac.at/news/putin
s-autoritarismus-stellt-sich-gegen-moderne-geschlechterordnung)?
Erkenntnisse im Sinne der Anfrage liegen der Bundesregierung nicht vor.
19. An welchen Auslandsvertretungen und bei welchen internationalen
Organisationen wurden Ansprechpersonen für die Agenda „Frauen,
Frieden, Sicherheit“ benannt (vgl.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ausse
npolitik/themen/menschenrechte/05-frauen/frauen-konfliktpraevention/2
09848)?
Die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit (Women, Peace and Security –
WPS) ist eine Querschnittsaufgabe für die deutschen Auslandsvertretungen.
Um die Umsetzung noch weiter zu befördern, hat das Auswärtige Amt im Jahr
2021 WPS-Ansprechpersonen an Auslandsvertretungen in Krisenregionen, an
multilateralen Standorten und in gleichgesinnten Staaten benannt. Aktuell gibt
es WPS-Ansprechpersonen an den folgenden Auslandsvertretungen: Addis
Abeba, Amman, Ankara, Antananarivo, Asmara, Bagdad, Baku, Beirut,
Bogotá, Buenos Aires, Brüssel, Bujumbura, Caracas, Colombo, Damaskus, Dhaka,
Delhi, Dschuba, Erbil, Genf, Jakarta, Jaunde, Jerewan, Kabul/Doha, Kairo,
Kampala, Katmandu, Kiew, Khartum, Kigali, Kinshasa, London, Madrid,
Managua, Manila, Maputo, Mexiko-Stadt, Monrovia, Nairobi, N'Djamena,
Niamey, New York, Oslo, Ottawa, Phnom Penh, Pristina, Ramallah, Rangun,
Sanaa, Sarajewo, Stockholm, Tel Aviv, Tiflis, Tripolis, Washington DC und Wien.
20. Wie ist der Stand bei der Ausarbeitung eines Gender-Aktionsplans (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nach der Durchführung eines umfassenden Konsultationsprozesses mit
verschiedenen Akteurinnen und Akteuren, insbesondere der Zivilgesellschaft, wird
die Bundesregierung dessen Ergebnisse in die Ausgestaltung eines neuen
Gender-Aktionsplans einarbeiten.
21. An welchen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
sollen wie viele Stellen (weiter Stellen für Menschenrechtsarbeit)
geschaffen werden (vgl. Koalitionsvertrag, S. 148, Vorbemerkung; bitte
Haushaltstitel für ihre Finanzierung anführen)?
Der Einsatz für die Menschenrechte ist eine Querschnittsaufgabe, die an den
deutschen Auslandsvertretungen von Mitarbeitenden der Politik-Referate
wahrgenommen wird. Für dieses Jahr ist geplant, jeweils einen weiteren
Dienstposten für Politik-Referenten und Referentinnen an folgenden deutschen
Auslandsvertretungen einzurichten: Doha, Kampala, Paris und Pristina. Der damit
belastete Haushaltstitel ist 0512-422 21.
22. Wie viele Stellen für Menschenrechtsarbeit wurden seit wann an welchen
Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland geschaffen (bitte
nach Jahr und Staat aufschlüsseln und den Haushaltstitel angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. Ergänzend wird mitgeteilt, dass
auf Grund der besonderen Bedeutung der Menschenrechte für die deutsche
Außenpolitik im Jahr 2021 zehn Dienstposten für Menschenrechtsreferentinnen
und -referenten an den folgenden Auslandsvertretungen eingerichtet wurden:
Beirut, Brasilia, Genf, Hongkong, Istanbul, Manila, Minsk, New York, Rangun
und Teheran.
23. Welche haushalterische Belastung ergibt sich insgesamt durch alle
geschaffenen bzw. zu schaffenden Stellen für Menschenrechtsarbeit (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
Auf die Antworten zu den Fragen 21 und 22 wird verwiesen. Für die 2021
eingerichteten zehn Dienstposten mit der Zweckbindung Menschenrechtsarbeit
ergeben sich bei einer Durchschnittswertigkeit der Besoldungsstufe A14
rechnerisch Personal- und Sachkosten von 1 805 562 Euro pro Jahr
(Durchschnittswerte der Personal- und Sachkosten in der Bundesverwaltung für
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Kostenberechnungen gem. BMF-Rundschreiben
vom 28. Mai 2021 - II A 3 - H 1012-10/07/0001 :023; DOK 2021/0242683).
24. Welche Maßnahmen sind aus dem Haushaltstitel 687 23-029
„Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte“ (EP 05) seit 2017 gefördert
worden (bitte nach Jahresscheiben, Staat, Träger, Höhe der Förderung,
bitte nach Ist bzw. Soll differenzieren, aufschlüsseln)?
Projekte aus dem Haushaltstitel 687 23-029 „Maßnahmen zur Förderung der
Menschenrechte“ werden oft unter fragilen Sicherheitsbedingungen umgesetzt.
Die flächendeckende Veröffentlichung dieser Projekte würde für viele
Projektträger ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der Organisation und für
die Gesundheit und gegebenenfalls sogar das Leben der für die Organisation
tätigen Personen beinhalten. Zudem würde sie das für die Zusammenarbeit
notwendige Vertrauen in die Bundesregierung beschädigen und so die
funktionsgerechte und adäquate Förderung der Menschenrechte als Regierungsaufgabe
gefährden. Eine Prüfung der Unbedenklichkeit der Veröffentlichung der
betreffenden Maßnahmen ist nicht mit zumutbarem Aufwand durchführbar. Allein für
die Jahre 2021 und 2022 müssten weltweit über 350 Projekte teilweise
rückwirkend ausgewertet werden durch Sichtung der einzelnen Projektunterlagen und
unter Einbeziehung der Länderreferate des Auswärtigen Amts, der deutschen
Auslandsvertretungen sowie teilweise der Trägerorganisationen selbst. Auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 wird verwiesen.
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