Mangelernährung im Krankenhaus und Pflegeheim
der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Koalitionsvertrages 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP dazu verpflichtet, die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zu aktualisieren und in der Gemeinschaftsverpflegung als Standard zu etablieren (vgl. https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf; S. 36).
Obwohl gesundes Essen essenziell für die Genesung ist, war Anfang 2021 nur 1 Prozent der Pflegeeinrichtungen DGE-zertifiziert (vgl. https://www.swr.de/swr2/wissen/gutes-essen-fuer-kranke-und-alte-ernaehrung-in-kliniken-und-pflegeheimen-swr2-wissen-2021-02-01-100.html). Die Qualitätsstandards der DGE für die Verpflegung in Krankenhäusern wurden nur von 4 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland tatsächlich eingehalten (ebd.). In deutschen Kliniken sind laut dem 14. DGE-Ernährungsbericht, der 2020 erschienen ist, bis zu 30 Prozent der Patienten und in Pflegeheimen bis zu 25 Prozent der Bewohner mangelernährt (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106592/Kritik-an-gravierender-Fehl-und-Mangelernaehrung-in-Kliniken-und-Pflegeheimen).
Bereits 2020 haben die Fragesteller in der Kleinen Anfrage „Mangelernährung im Krankenhaus und Pflegeheim“ auf Bundestagsdrucksache 19/20695 darauf hingewiesen, dass in Deutschland ein starkes Defizit in der Ernährungsversorgung in Krankenhäusern und Pflegeheimen herrscht.
Heutzutage fehlen immer noch flächendeckend ernährungsmedizinische Leitlinien und Standards, um Mangelernährung in Krankenhäusern und Pflegeheimen effektiv vorzubeugen (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106592/Kritik-an-gravierender-Fehl-und-Mangelernaehrung-in-Kliniken-und-Pflegeheimen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) und die Deutsche Akademie für Ernährungsmedizin (DAEM) mittlerweile Qualitätsstandards für ernährungsmedizinische Strukturen in Kliniken und Pflegeinstitutionen erarbeitet (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20695)?
Wenn ja, wo sind diese zu finden?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus?
Wenn ja, sollten diese aus Sicht der Bundesregierung verpflichtend in Kliniken und Pflegeinstitutionen eingeführt werden?
Wenn nein, plant die Bundesregierung, auf die Erarbeitung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards für ernährungsmedizinische Strukturen in Kliniken und Pflegeinstitutionen hinzuwirken?
Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung die seit 1. Januar 2021 halbjährlich zu erhebenden indikatorenbasierten Qualitätsdaten für alle Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen bereits konkrete Hinweise auf Verbesserungspotentiale in der pflegerischen Versorgung liefern (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20695)?
Welches Institut wurde für die Auswertung dieser Daten beauftragt?
Werden diese Daten transparent veröffentlicht, und wenn ja, wo?
Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Probleme bei der Ernährung in Pflegeheimen mittels dieser Daten identifiziert werden, wenn ja, welche, und wurden diese mittlerweile gelöst?
Welche Schlussfolgerungen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher aus dem Qualitätsindikator „Unbeabsichtigter Gewichtsverlust“ erfasst werden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20695, Absatz 3)?
Plant die Bundesregierung, das Thema Mangelernährung im Krankenhaus und Pflegeheim in ihrer Ernährungsstrategie 2023 aufzugreifen?
Wenn ja, welche Akteure sollen bei dieser Thematik involviert werden?
Wenn nein, wieso nicht?
Wie viel Prozent der Pflegeeinrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit DGE-zertifiziert (vgl. https://www.swr.de/swr2/wissen/gutes-essen-fuer-kranke-und-alte-ernaehrung-in-kliniken-und-pflegeheimen-swr2-wissen-2021-02-01-100.html)?
Wie viel Prozent der Krankenhäuser sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit DGE-zertifiziert (vgl. https://www.swr.de/swr2/wissen/gutes-essen-fuer-kranke-und-alte-ernaehrung-in-kliniken-und-pflegeheimen-swr2-wissen-2021-02-01-100.html)?
Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung die Vernetzungsstellen für Seniorenernährung bereits Fortschritte im Bereich der Seniorenverpflegung erzielen (z. B. Anpassung der Verpflegung in Seniorenheimen an den Qualitätsmaßstab der Deutschen Gesellschaft für Ernährung – DGE), wenn ja, welche, und wie wurden diese bemessen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21179, https://www.dge-sh.de/seniorenernaehrung.html#:~:text=Die%20Vernetzungsstelle%20Seniorenern%C3%A4hrung%20wurde%202020,%22%20in%20Schleswig%2DHolstein%20gegr%C3%BCndet.&text=Die%20Vernetzungsstelle%20Seniorenern%C3%A4hrung%20wird%20durch%20das%20Bundesministerium%20f%C3%BCr%20Ern%C3%A4hrung%20und%20Landwirtschaft%20gef%C3%B6rdert)?
Ist der Bundesregierung die Kritik der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. bekannt, dass es bundesweit immer noch keine Vorschriften gibt, die festhalten, woraus die Mahlzeiten im Pflegeheim bestehen sollen (vgl. https://www.swr.de/swr2/wissen/gutes-essen-fuer-kranke-und-alte-ernaehrung-in-kliniken-und-pflegeheimen-swr2-wissen-2021-02-01-100.html)?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dieser Kritik?
Plant die Bundesregierung dahin gehend Maßnahmen, und wenn ja, welche?
Wären aus Sicht der Bundesregierung verpflichtende Ernährungsteams in Krankenhäusern eine Möglichkeit, um gegen Mangelernährung bei Patienten vorzugehen (vgl. https://www.pflegemagazin-rlp.de/nach-ursachen-von-mangelernaehrung-forschen)?
Wenn ja, aus welchen Gründen, und welche rechtlichen Möglichkeiten (z. B. Gemeinsamer Bundesausschuss nach den §§ 136 ff. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch [SGB V]; vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20695) hätte die Bundesregierung trotz der Organisationshoheit der Krankenhäuser, um diese Maßnahme umzusetzen?
Wenn nein, wieso nicht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ausreichende qualifiziertes Personal von ernährungsmedizinisch ausgebildeten Ärzten über Pflegekräfte bis zur Diätassistenz und zu interdisziplinären Ernährungsteams in jeder Einrichtung in ausreichendem Umfang vorhanden ist, um eine gute ernährungsmedizinische Versorgung sicherzustellen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso nicht?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der DGE, ernährungsmedizinische Leitlinien und Standards flächendeckend zu implementieren und umzusetzen (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106592/Kritik-an-gravierender-Fehl-und-Mangelernaehrung-in-Kliniken-und-Pflegeheimen)?