Digitalisierung der Justiz
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Jahr 2026 soll Deutschland über eine flächendeckende und vollständig digitalisierte Justiz verfügen, so die Pläne der Bundesregierung (https://www.lto.de/recht/justiz/j/richterbund-kritik-digitalisierung-justiz-deutschland-elektronische-akte-2026/).
Der Deutsche Richterbund bezweifelt, dass dies bis zum geplanten Termin gelingen wird (ebd.). Es müsse massiv in Hardware und E-Akten-Software, in Breitbandanschlüsse und Videotechnik für Online-Verhandlungen investiert werden, so der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebehn (ebd.). Dies gelte auch für den elektronischen Datenaustausch zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei und anderen Behörden (ebd.).
In dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP heißt es hierzu: „Wir verstetigen mit den Ländern den Pakt für den Rechtsstaat und erweitern ihn um einen Digitalpakt für die Justiz. […] Gerichtsverfahren sollen schneller und effizienter werden: Verhandlungen sollen online durchführbar sein, Beweisaufnahmen audio-visuell dokumentiert und mehr spezialisierte Spruchkörper eingesetzt werden. Kleinforderungen sollen in bürgerfreundlichen digitalen Verfahren einfacher gerichtlich durchgesetzt werden können“ (siehe https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 84).
In der Praxis stößt auch der Digitalpakt für die Justiz an seine Grenzen: „Es gibt weiterhin verschiedene Textsysteme, die landesspezifisch genutzt werden, es gibt weiterhin verschiedene E-Akten-Systeme, […] die genutzt werden, zwei verschiedene Kommunikationsplattformen und es gibt verschieden[e] Hardware-Umgebungen“ (https://www.deutschlandfunk.de/digitalisierung-der-justiz-100.html).
Unabhängig davon arbeitet die Justiz teils mit veralteten und unsicheren Programmen (vgl. Der Tagesspiegel vom 30. Mai 2022, Fehler im System, von Robert Kiesel, S. 7). Das Kammergericht habe die Firma „HI-Solutions“ mit einer Risikoanalyse beauftragt (ebd.). Die Analyse mit dem Titel „IT-Optimierung der ordentlichen Gerichtsbarkeit“ hätte gravierende Sicherheitslücken festgestellt:
- So verfüge das 1990 in Betrieb genommene Programm Ajuka, mit dem zum Zeitpunkt der Erstellung der Analyse noch 70 Anwender am für den Gebühreneinzug zuständigen Amtsgericht Spandau arbeiteten, über so gut wie keine in der IT-Architektur des Landes bestehenden Sicherheitsfunktionen (ebd.).
- Sicherheitsupdates des Herstellers würden nicht mehr bereitgestellt, weil der Service-Vertrag nicht verlängert worden ist und vor zehn Jahren ausgelaufen ist (ebd.). Das Programm verursache im laufenden Jahr Kosten in Höhe von 750 000 Euro (ebd.).
- Das automatisierte Register- und Auskunftsverfahren (Aureg) könne nicht auf Rechnern mit dem Betriebssystem Windows 10 betrieben werden. Die laufenden Kosten im Jahr betrügen 900 000 Euro (ebd.).
- Sicherheitsrisiken gingen auch von dem Programm Aulak aus, dass in Berlin z. B. in Strafsachen genutzt werde (ebd.). Ende 2021 wäre das Programm als Auslöser für eine ganze Reihe von Großstörungen in der Justiz-IT identifiziert worden. Es wäre mutmaßlich mitverantwortlich für den erfolgreichen Hackerangriff auf das Kammergericht 2020 und kostete im laufenden Jahr 350 000 Euro (ebd.).
- Die Programme seien teilweise so alt, dass es für sie keine Sicherheitsupdates mehr gibt (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, welche IT-Programme in den einzelnen Bundesländern in der Justiz zur Anwendung kommen (wenn ja, bitte nach der Art der Programme, Beginn der Inbetriebnahme und Ländern sowie Betriebskosten und Update-Fähigkeit aufschlüsseln)?
Welche konkreten Maßnahmen hat bzw. wird die Bundesregierung zur Umsetzung des Digitalpakts Justiz ergreifen, und wie begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen?
Mit welcher Software sind die Bundesgerichte ausgestattet (bitte nach der Art der Programme, dem Beginn der Inbetriebnahme sowie den Betriebskosten und der Update-Fähigkeit aufschlüsseln)?
Wurde nach Erkenntnissen der Bundesregierung eine flächendeckende Risikoanalyse der an den einzelnen Gerichten verwendeten Software bzw. Hardware vorgenommen?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist man gekommen, und wenn nein, warum nicht?
Wie weit fortgeschritten ist nach Kenntnis der Bundesregierung die von den Justizministern 2017 beschlossene Entwicklung einer einheitlichen Justizsoftware (https://www.deutschlandfunk.de/digitalisierung-der-justiz-100.html)?
Wie viele Online-Verhandlungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 stattgefunden (bitte nach Anzahl der Verfahren, Art der Verfahren, Instanz, Jahr und Land aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen bzw. plant sie, zu ergreifen, um die audio-visuelle Beweisdokumentation zu realisieren?
Was ist unter dem Begriff „bürgerfreundliche digitale Verfahren“ (Koalitionsvertrag, S. 84, siehe https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf ) zu verstehen, und in welchen Verfahren sollen sie zur Anwendung kommen?
Wie hoch soll der Streitwert für „bürgerfreundliche digitale Verfahren“ (s. o.) sein?
In welcher Höhe beabsichtigt der Bund, sich an der technischen Ausstattung der Justiz in den Ländern zu beteiligen?
Welche Gerichte sind nach Kenntnis der Bundesregierung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nicht erreichbar?