[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Stephan
Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/2767 –
Digitalisierung der Justiz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2026 soll Deutschland über eine flächendeckende und vollständig
digitalisierte Justiz verfügen, so die Pläne der Bundesregierung (
https://www.lt
o.de/recht/justiz/j/richterbund-kritik-digitalisierung-justiz-deutschland-elektro
nische-akte-2026/).
Der Deutsche Richterbund bezweifelt, dass dies bis zum geplanten Termin
gelingen wird (ebd.). Es müsse massiv in Hardware und E-Akten-Software, in
Breitbandanschlüsse und Videotechnik für Online-Verhandlungen investiert
werden, so der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven
Rebehn (ebd.). Dies gelte auch für den elektronischen Datenaustausch zwischen
Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei und anderen Behörden (ebd.).
In dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP heißt es hierzu: „Wir verstetigen mit den Ländern den Pakt für den
Rechtsstaat und erweitern ihn um einen Digitalpakt für die Justiz. […]
Gerichtsverfahren sollen schneller und effizienter werden: Verhandlungen sollen
online durchführbar sein, Beweisaufnahmen audio-visuell dokumentiert und
mehr spezialisierte Spruchkörper eingesetzt werden. Kleinforderungen sollen
in bürgerfreundlichen digitalen Verfahren einfacher gerichtlich durchgesetzt
werden können“ (siehe
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsv
ertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 84).
In der Praxis stößt auch der Digitalpakt für die Justiz an seine Grenzen: „Es
gibt weiterhin verschiedene Textsysteme, die landesspezifisch genutzt werden,
es gibt weiterhin verschiedene E-Akten-Systeme, […] die genutzt werden,
zwei verschiedene Kommunikationsplattformen und es gibt verschieden[e]
Hardware-Umgebungen“ (
https://www.deutschlandfunk.de/digitalisierung-de
r-justiz-100.html).
Unabhängig davon arbeitet die Justiz teils mit veralteten und unsicheren
Programmen (vgl. Der Tagesspiegel vom 30. Mai 2022, Fehler im System, von
Robert Kiesel, S. 7). Das Kammergericht habe die Firma „HI-Solutions“ mit
einer Risikoanalyse beauftragt (ebd.). Die Analyse mit dem Titel „IT-
Optimierung der ordentlichen Gerichtsbarkeit“ hätte gravierende
Sicherheitslücken festgestellt:
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2910
20. Wahlperiode 27.07.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 27. Juli 2022
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
So verfüge das 1990 in Betrieb genommene Programm Ajuka, mit dem zum
Zeitpunkt der Erstellung der Analyse noch 70 Anwender am für den
Gebühreneinzug zuständigen Amtsgericht Spandau arbeiteten, über so gut wie keine
in der IT-Architektur des Landes bestehenden Sicherheitsfunktionen (ebd.).
Sicherheitsupdates des Herstellers würden nicht mehr bereitgestellt, weil der
Service-Vertrag nicht verlängert worden ist und vor zehn Jahren ausgelaufen
ist (ebd.). Das Programm verursache im laufenden Jahr Kosten in Höhe von
750 000 Euro (ebd.).
Das automatisierte Register- und Auskunftsverfahren (Aureg) könne nicht auf
Rechnern mit dem Betriebssystem Windows 10 betrieben werden. Die
laufenden Kosten im Jahr betrügen 900 000 Euro (ebd.).
Sicherheitsrisiken gingen auch von dem Programm Aulak aus, dass in Berlin
z. B. in Strafsachen genutzt werde (ebd.). Ende 2021 wäre das Programm als
Auslöser für eine ganze Reihe von Großstörungen in der Justiz-IT identifiziert
worden. Es wäre mutmaßlich mitverantwortlich für den erfolgreichen
Hackerangriff auf das Kammergericht 2020 und kostete im laufenden Jahr
350 000 Euro (ebd.).
Die Programme seien teilweise so alt, dass es für sie keine Sicherheitsupdates
mehr gibt (ebd.).
1. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, welche IT-
Programme in den einzelnen Bundesländern in der Justiz zur
Anwendung kommen (wenn ja, bitte nach der Art der Programme, Beginn der
Inbetriebnahme und Ländern sowie Betriebskosten und Update-Fähigkeit
aufschlüsseln)?
Die Länder betreiben ihre Gerichte in eigener Zuständigkeit. Der
Bundesregierung ist bekannt, dass eine Vielzahl verschiedener IT-Programme für die
verschiedenen Verfahren im Einsatz ist. Kenntnisse zur Art der Programme,
Beginn der Inbetriebnahme, Betriebskosten und Update-Fähigkeit liegen im
Einzelnen nicht vor.
2. Welche konkreten Maßnahmen hat bzw. wird die Bundesregierung zur
Umsetzung des Digitalpakts Justiz ergreifen, und wie begründet die
Bundesregierung ihr Vorgehen?
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) befindet sich aktuell in enger
Abstimmung mit den Ländern über die möglichen Bestandteile eines Digitalpakts für
die Justiz. Dabei wird eine Vielzahl von Vorschlägen im Hinblick auf ihre
Umsetzbarkeit und Priorität sowie auf die erforderlichen Finanzmittel und
organisatorischen Strukturen geprüft. Diese Prüfung erfolgt sowohl beim Bund als
auch innerhalb der Länder.
3. Mit welcher Software sind die Bundesgerichte ausgestattet (bitte nach
der Art der Programme, dem Beginn der Inbetriebnahme sowie den
Betriebskosten und der Update-Fähigkeit aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2910 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wurde nach Erkenntnissen der Bundesregierung eine flächendeckende
Risikoanalyse der an den einzelnen Gerichten verwendeten Software
bzw. Hardware vorgenommen?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist man gekommen, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu einer flächendeckenden
Risikoanalyse der an den einzelnen Gerichten verwendeten Software beziehungsweise
Hardware.
5. Wie weit fortgeschritten ist nach Kenntnis der Bundesregierung die von
den Justizministern 2017 beschlossene Entwicklung einer einheitlichen
Justizsoftware (
https://www.deutschlandfunk.de/digitalisierung-der-justi
z-100.html)?
An der von den Justizministerinnen und Justizministern der Länder
beschlossenen einheitlichen Justizsoftware wird seit 2017 im Programm Gemeinsames
Fachverfahren (GeFa) gearbeitet. An der Entwicklung sind alle 16 Länder
beteiligt; ein entsprechendes Verwaltungsabkommen wurde Ende 2017
abgeschlossen. Nachdem in einer ersten Programmphase eine Zusammenarbeit mit
einem Dienstleister erfolgte, erfolgt die Entwicklung seit der Neuvergabe im
Jahr 2020/2021 in Zusammenarbeit mit mehreren Dienstleistern auf Grundlage
der agilen Softwareentwicklung. Angebunden werden alle modernen
Textsysteme und eAktensysteme.
Durch die Entwicklung von Fachaufsätzen für die Bereiche
Zivilgerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit/Staatsanwaltschaften, Familiengerichtsbarkeit,
Insolvenzgerichte, Zentrales Vollstreckungsgericht, Immobiliarvollstreckung,
Mobiliarvollstreckung, Nachlass, Betreuung, Arbeitsgerichtsbarkeit,
Finanzgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit erfolgt eine
umfassende Modernisierung der IT-Landschaft der Justiz; die bestehenden
Fachverfahren werden sukzessive abgelöst.
Der Zeitplan für die Pilotierung des GeFa an Zivilgerichten wird nach
Abschluss der derzeit laufenden Neuvergabe des Dienstleisters für Entwicklung
und Integration durch den Programmlenkungsausschuss festgelegt.
6. Wie viele Online-Verhandlungen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2021 stattgefunden (bitte nach Anzahl der Verfahren, Art der
Verfahren, Instanz, Jahr und Land aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, wie viele Online-
Verhandlungen seit 2021 durchgeführt wurden. An den Bundesgerichten
werden hierzu keine Zahlen erhoben. Für die Gerichte der Länder liegen der
Bundesregierung dazu keine Erkenntnisse vor. Im Strafverfahrensrecht ist eine
Möglichkeit, die Hauptverhandlung online durchzuführen, nicht vorgesehen.
7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen bzw.
plant sie, zu ergreifen, um die audio-visuelle Beweisdokumentation zu
realisieren?
Für die audiovisuelle Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung
erarbeitet das BMJ aktuell einen Gesetzentwurf. Daneben prüft die
Bundesregierung, ob und wie die audiovisuelle Dokumentation von Beweisaufnahmen
im Zivilprozess ermöglicht werden kann.
8. Was ist unter dem Begriff „bürgerfreundliche digitale Verfahren“
(Koalitionsvertrag, S. 84, siehe
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koal
itionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf ) zu verstehen, und in
welchen Verfahren sollen sie zur Anwendung kommen?
9. Wie hoch soll der Streitwert für „bürgerfreundliche digitale Verfahren“
(s. o.) sein?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft derzeit, wie der Koalitionsvertrag in Bezug auf
„bürgerfreundliche digitale Verfahren“ umgesetzt wird.
10. In welcher Höhe beabsichtigt der Bund, sich an der technischen
Ausstattung der Justiz in den Ländern zu beteiligen?
Der Bund ist nach der verfassungsrechtlichen Ordnung nicht zuständig für die
technische Ausstattung der Justiz in den Ländern. Denkbar ist aber das
Zusammenwirken von Bund und Ländern beim Betrieb der benötigten
informationstechnischen Systeme, worin letztlich auch eine Beteiligung des Bundes an der
technischen Ausstattung bundesweit verfügbarer Systeme liegen kann. Bund
und Länder arbeiten derzeit an einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat
und seiner Erweiterung um einen Digitalpakt für die Justiz, in dessen Rahmen
über solche und andere Vorhaben diskutiert wird (siehe dazu die Antwort zu
Frage 2).
11. Welche Gerichte sind nach Kenntnis der Bundesregierung über das
besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nicht erreichbar?
Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht sieht derzeit eine Übermittlung
elektronischer Dokumente an das Bundesverfassungsgericht unter Nutzung des
besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) nicht vor. Die weiteren
Bundesgerichte sind ausnahmslos über das beA erreichbar. Zum Sachstand in
den Ländern liegen dem Bund keine gesicherten Erkenntnisse vor, von einer
Erreichbarkeit über das beA kann aber auch insoweit ausgegangen werden.
Frage 3:
Mit welcher Software sind die Bundesgerichte ausgestattet (bitte nach der Art der Programme, dem Beginn der Inbetriebnahme sowie den
Betriebskosten und der Update-Fähigkeit aufschlüsseln)?
Bundesverwaltungsgericht
Software Bezeichnung
Art des Programmes
(Clientanwendung,
Serveranwendung,
Webanwendung)
Beginn der
Inbetriebnahme Betriebskosten Update-Fähigkeit
Gerichtssoftware GO§A Client-Server 2011 76 T€ (Jährlich)
Alle Komponenten (Datenbank,
Java-Version, DMS-Version) sind
auf aktuellem Versionsstand;
Monatliche Sicherheitspatche
werden eingespielt
VIS 6 Client-Server 2021 50 T€ (Jährlich)
Alle Komponenten (Datenbank,
Java-Version, DMS-Version) sind
auf aktuellem Versionsstand
Windows 10 Client-Betriebssystem 2019
50 T€
(einmalig; einschließlich
MS-Office 2016)
Aktueller Versionsstand; mindestens
monatliche Sicherheitspatche
MS-Office 2016 Client 2019 - Aktueller Versionsstand; mindestens monatliche Sicherheitspatche
MS-Exchange 2016 Server 2019 12 T€ (5-Jährlich)
Aktueller Versionsstand; mindestens
monatliche Sicherheitspatche
2
Software Bezeichnung
Art des Programmes
(Clientanwendung,
Serveranwendung,
Webanwendung)
Beginn der
Inbetriebnahme Betriebskosten Update-Fähigkeit
Windows-Server 2016 Server 2019 10 T€ (Jährlich)
Aktueller Versionsstand; mindestens
monatliche Sicherheitspatche
Veeam Backup Server 2021 50 T€ (5-Jährlich)
Aktueller Versionsstand; mindestens
monatliche Sicherheitspatche
SUSE Linux Enterprise
Server, x86 & x86-64 Server 2021
25 T€
(5-jährlich)
Aktueller Versionsstand; mindestens
monatliche Sicherheitspatche
VMware VSphere 6 Server 2019 60 T€ (5-Jährlich)
Aktueller Versionsstand; mindestens
monatliche Sicherheitspatche
EPOS IK 20 P1 Client Server 2021 7 T€ (Jährlich)
Aktueller Versionsstand; mindestens
monatliche Sicherheitspatche
Trend Micro Client-Server 2017 Bundeslizenz (Kosten trägt der Bund)
Aktueller Versionsstand; tägliche
Sicherheitspatche
Dragon; Voice4legal
Version 15 Client Server 2020
18 T€
(Jährlich)
Aktueller Versionsstand;
regelmäßige Sicherheitspatche
3
Bundespatentgericht
Software Bezeichnung
Art des Programmes
(Clientanwendung,
Serveranwendung,
Webanwendung)
Beginn der
Inbetriebnahme Betriebskosten Update-Fähigkeit
Abbyy FineReader Serveranwendung 2015 0 Kein Supportvertrag
Agora Webanwendung 2009 10,8 T€ Ja
ArbEG Clientanwendung 2018 0 Kein Supportvertrag
Arbeitshilfe Clientanwendung 2013 0 Kein Supportvertrag
BIC Design Serveranwendung 2019 2,7 T€ Ja
Check-MK Webanwendung 2014 0 Ja
CISCO TK-Anlage mit:
- AlwinPro
- ANDtek
- Jabber
Serveranwendung /
Clientanwendung /
Webanwendung
2020 14 T€ Ja
DriveLock Serveranwendung 2022 1,7 T€ Ja
EGVP Serveranwendung 2017 0 Ja
eVergabe Clientanwendung 2016 0 Ja
Ferrari Fax Serveranwendung 2008 1,5 T€ Ja
FormsForWebFiller Clientanwendung 2016 0 Ja
GIMP2 Clientanwendung 2018 0 Ja
4
Software Bezeichnung
Art des Programmes
(Clientanwendung,
Serveranwendung,
Webanwendung)
Beginn der
Inbetriebnahme Betriebskosten Update-Fähigkeit
Google Chrome Clientanwendung 2017 0 Ja
GO§A Serveranwendung 2008 24,4 T€ Ja
GPG4Win Clientanwendung 2016 0 Ja
Handlungshilfe Serveranwendung 2014 0 Ja
HP WebJetAdmin Serveranwendung 2019 0 Ja
Hoppe
Unternehmensberatung Inventarsoftware
Inventarverwaltung
Clientanwendung 2013 0 Kein Supportvertrag
janusGate Serveranwendung 2017 3,9 T€
Kemp Loadbalancer Serveranwendung 2016 1,6 T€ Ja
KeePass Clientanwendung 2013 0 Ja
Macmon Serveranwendung 2011 3,6 T€ Ja
Matrix42 Serveranwendung 2021 1,6 T€ Ja
Mediensteuerung
Sitzungssäle inSynergy Serveranwendung 2010 0 Kein Supportvertrag
Microsoft Exchange 2016 Serveranwendung 2018 0 Ja
Microsoft Office 2016 Clientanwendung 2018 0 Ja
PDF-XChange Editor 8 Clientanwendung 2016 0 Kein Supportvertrag
5
Software Bezeichnung
Art des Programmes
(Clientanwendung,
Serveranwendung,
Webanwendung)
Beginn der
Inbetriebnahme Betriebskosten Update-Fähigkeit
SINA Management Serveranwendung 2010 7,9 T€ Ja
SMS Reise Clientanwendung 2008 0,5 T€ Ja
TrendMicro ApexOne /
ScanMail / ApexCentral Serveranwendung 2017 0,1 T€ Ja
PDV VIS Serveranwendung 2007 41 T€ Ja
Veeam Serveranwendung 2015 3,4 T€ Ja
WiBe Kalkulator Clientanwendung 2013 0 Ja
Znuny OTRS Webanwendung 2020 0 Ja
6
Bundesgerichtshof
Software Bezeichnung
Art des Programmes
(Clientanwendung,
Serveranwendung,
Webanwendung)
Beginn der
Inbetriebnahme Betriebskosten Update-Fähigkeit
VIS Client-/Webanwendung 7/2011 29 T€ Ja
VIS-Justiz 1.0 Bund Client-/Webanwendung 5/2016 10,7 T€ Ja
VIS Aussonderung Client-/Webanwendung 1,5 T€ Ja
BGH Add On „digitaler
Posteingang“ Serveranwendung 7/2011 4,3 T€ Ja
VIS OCR Serveranwendung 7/2011 1,5 T€ Ja
7
Bundessozialgericht
Software Bezeichnung
Art des Programmes
(Clientanwendung,
Serveranwendung,
Webanwendung)
Beginn der
Inbetriebnahme
Betriebskosten (Jährliche
Kosten für Wartung/Pflege) Update-Fähigkeit
MS Office 2016 Clientanwendung 2019 41,6 T€ ja
VIS Justiz E-Akte (Verwaltung und Rechtsprechung)
2018 in der Gerichtsverwaltung;
2021 in der Rechtsprechung;
akt. Version 2.3.3 seit Juli 2022
40 T€ ja
GO§A Fachverfahren der Geschäftsstelle 2009; akt. 2.3.9 seit Mai 2022 19 T€ ja
EGVP Enterprise OSCI Kommunikation 2021; akt. Version 4.1.2 seit April 2022 14,3 T€ ja
Governikus DATA Boreum /
DATA Pavonis Elektronische Signaturen 2018 0,75 T€ ja
KUBIS Fachverfahren Dokumentationsstelle 2008 Eigenentwicklung ja
BIBLIOTHECAplus Fachverfahren Bibliothek 2000; akt. Version 10.1 seit April 2022 5,4 T€ ja
8
Bundesarbeitsgericht
Software Bezeichnung
Art des Programmes
(Clientanwendung,
Serveranwendung,
Webanwendung)
Beginn der
Inbetriebnahme
Betriebskosten (Jährliche
Kosten für Wartung/Pflege) Update-Fähigkeit
MS Windows Client Betriebssystem 1998; derzeit Windows 10 Nicht erhoben ja
MS Windows Server Server Betriebssystem 1999; derzeit 2012R2 bis 2019 Nicht erhoben ja
Solaris Server Betriebssystem 1998; derzeit 11.4 Nicht erhoben ja
Ubuntu Server Betriebssystem 2018; derzeit 20.x Nicht erhoben ja
Oracle DB Datenbank 2000; derzeit 19c Nicht erhoben ja
MS Office Office-Anwendungen 1998; derzeit MS Office 2016 Nicht erhoben ja
FaBAG Fachverfahren BAG 2002 Nicht erhoben ja
ADIS Fachverfahren Dokumentationsstelle 2000 Nicht erhoben ja
e²A eGerichtsakte 2019; derzeit 21.1 Nicht erhoben ja
EGVP classic Client OSCI-Kommunikation 2006 Nicht erhoben ja
9
Software Bezeichnung
Art des Programmes
(Clientanwendung,
Serveranwendung,
Webanwendung)
Beginn der
Inbetriebnahme
Betriebskosten (Jährliche
Kosten für Wartung/Pflege) Update-Fähigkeit
proGov Signatur Anwendungs Komponente 2020 Nicht erhoben ja
Bundesfinanzhof
Software Bezeichnung
Art des Programmes
(Clientanwendung,
Serveranwendung,
Webanwendung)
Beginn der
Inbetriebnahme
Betriebskosten
(laufende jährliche
Kosten)
Update-Fähigkeit
Abbyy Finereader Server Serveranwendung 2017 1.2 T€ Ja
Acrobat Pro Clientanwendung 2002 0 Ja
Acrobat Reader Clientanwendung 2002 0 Ja
Acrobat Creative Cloud Clientanwendung 2017 1.2 T€ Ja
Aleph Clientanwendung 2016 0 Ja
Apache Serveranwendung 2002 0 Ja
Autologon Juris Clientanwendung 1998 0 Ja
Calibre Clientanwendung 2014 0 Ja
CyberJack RFID Clientanwendung 2020 0 Ja
10
Software Bezeichnung
Art des Programmes
(Clientanwendung,
Serveranwendung,
Webanwendung)
Beginn der
Inbetriebnahme
Betriebskosten
(laufende jährliche
Kosten)
Update-Fähigkeit
Dragon Clientanwendung 2005 0 Ja
EGVP Serveranwendung 2007 5 T€ p.a. Ja
EM Formular Editor Clientanwendung 2019 0 Ja
Exchange Serveranwendung 2009 4,8 T€ p.a. Ja
Foxit Serveranwendung 2021 1.5 T€ p.a. Ja
Firefox Clientanwendung 2006 0 Ja
Form for Web Filler Clientanwendung 2007 0 Ja
GO§A Serveranwendung 2017 33,6 T€ p.a. Ja
Governikus Signer Clientanwendung 2020 1,6 T€ p.a. Ja
HOB Link Clientanwendung 2011 0 Nein
IMX Client Clientanwendung 2012 0 Ja
Indart /Inditor Serveranwendung 2017 2,3 T€ p.a. Ja
Irfan View Clientanwendung 2003 0 Ja
IT Watch Clientanwendung 2011 0,7 T€ p.a. Ja
Java Clientanwendung 2002 0 Ja
JDV Webanwendung 2010 0 Ja
11
Software Bezeichnung
Art des Programmes
(Clientanwendung,
Serveranwendung,
Webanwendung)
Beginn der
Inbetriebnahme
Betriebskosten
(laufende jährliche
Kosten)
Update-Fähigkeit
LibreOffice Clientanwendung 2010 0 Ja
Macmon Webanwendung 2010 1,5 T€ p.a. Ja
MS Office Clientanwendung 2019 0 Ja
MS Project Clientanwendung 2017 0 Ja
MS Report Viewer Clientanwendung 2009 0 Ja
MS SQL Clientanwendung 2019 11.2 T€ p.a. Ja
MS Visio Clientanwendung 2012 0 Ja
MySQL Serveranwendung 2019 0 Ja
Networker Serveranwendung 2021 8 T€ p.a. Ja
OPSI Webanwendung 2007 0 Ja
PDF SAM Clientanwendung 2013 0 Ja
PDFXchange Editor Clientanwendung 2022 0 Ja
Putty Clientanwendung 1999 0 Ja
Red Hat Serveranwendung 2010 0,2 T€ p.a. Ja
Robert Knows Serveranwendung 2015 0,5 T€ p.a. Ja
RunasSPC Clientanwendung 2009 0 Ja
12
Software Bezeichnung
Art des Programmes
(Clientanwendung,
Serveranwendung,
Webanwendung)
Beginn der
Inbetriebnahme
Betriebskosten
(laufende jährliche
Kosten)
Update-Fähigkeit
SAP Logon Clientanwendung 2012 0 Ja
Sina Clientanwendung 2010 20,8 T€ p.a. Ja
SISIS SUnrise Serveranwendung 2004 18 T€ p.a. Ja
SuSE Clientanwendung 2001 0 Ja
Tipp10 Clientanwendung 2017 0 Ja
Total Commander Clientanwendung 2017 0 Ja
Ubuntu Serveranwendung 2010 0 Ja
Virenscanner Clientanwendung 2017 0 Ja
VIS Serveranwendung 2017 16,2 T€ p.a. Ja
VMware vSphere; vCenter Serveranwendung 2009 12,3 T€ p.a. Ja
VMware Workstation Clientanwendung 2005 0 Ja
WiBe Serveranwendung 2005 0 Ja
Windows Server 2019 Serveranwendung 2019 14,5 T€ p.a. Ja
Windows 10 Clientanwendung 2019 9 T€ p.a. Ja
ZDB WinIBW Webanwendung 2014 0 Ja
Zeugnisgenerator Clientanwendung 2015 0 Ja
13
Software Bezeichnung
Art des Programmes
(Clientanwendung,
Serveranwendung,
Webanwendung)
Beginn der
Inbetriebnahme
Betriebskosten
(laufende jährliche
Kosten)
Update-Fähigkeit
Zeus / Kevij Webanwendung 2009 1,4 T€ p.a. Ja
ZInsO CD Clientanwendung 2013 0 Ja
TclTk Clientanwendung 2002 0 Ja
Syslog Serveranwendung 2016 0 Ja
check_mk Serveranwendung 2016 0 Ja
stunnel Serveranwendung 2013 0 Ja
squid Serveranwendung 2004 0 Ja
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]