Auswirkungen der Machtübernahme der Taliban auf das deutsche Afghanistan-Engagement
der Abgeordneten René Springer, Petr Bystron, Dr. Malte Kaufmann, Tino Chrupalla und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Fragesteller interessieren sich für die Auswirkungen der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 auf das deutsche Engagement mit und in der Islamischen Republik Afghanistan sowie in den hiervon betroffenen Anrainerstaaten.
Im Nachgang der Machtübernahme hat die Bundesregierung ein Krisenpaket mit einem Volumen von 600 Mio. Euro für humanitäre, strukturbildende Übergangshilfe und Basisversorgung umgesetzt (https://www.bmz.de/de/laender/afghanistan).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Auswirkungen hat die Machtübernahme der Taliban nach Auffassung der Bundesregierung auf die völkerrechtliche Staatsqualität der Islamischen Republik Afghanistan?
Betrachtet die Bundesregierung die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Afghanistan geschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen als fortwährend gültig und anwendbar (bitte für jede als gültig und in Anwendung befindliche völkerrechtliche Vereinbarung gesondert angeben)?
Wann, und wo fanden die drei letzten Regierungsverhandlungen mit der von der Bundesregierung anerkannten Regierung der Islamischen Republik Afghanistan statt? Welche politischen Inhalte waren Gegenstand der jeweiligen Regierungsverhandlung, und welche bilateralen Leistungen wurden zugesagt oder in sonstiger Weise vereinbart?
Wie hoch war das Volumen der zugesagten bilateralen Unterstützungsleistungen an die Islamische Republik Afghanistan zum Zeitpunkt des 15. August 2021 (bitte nach Zeitpunkt der Zusage, Modalität der Vereinbarung und Ressort aufschlüsseln)?
Welche der zum Zeitpunkt des 15. August 2021 zugesagten bilateralen Unterstützungsleistungen an die Islamische Republik Afghanistan sind nach Auffassung der Bundesregierung rechtsverbindlich bzw. völkerrechtsverbindlich?
Wenn die Bundesregierung diese für nicht rechtsverbindlich hält, inwiefern sieht sich die Bundesregierung an die bilateralen Zusagen an die Islamische Republik Afghanistan gebunden?
Welche verbindlichen Zusagen bilateraler Unterstützungsleistungen an die Islamische Republik Afghanistan sind im Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln etatisiert?
Welche verbindlichen Zusagen bilateraler Unterstützungsleistungen an die Islamische Republik Afghanistan sind im Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 in welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln etatisiert?
Zu welchen konkreten Ergebnissen kamen die in Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32643 aufgeführten Evaluierungen jeweils (bitte die jeweiligen Ergebnisse der OECD/DAC-Kriterien angeben)?
Wie war das laufende bilaterale Unterstützungsportfolio aller tätigen Ressorts in der Islamischen Republik Afghanistan bis zum Zeitpunkt des 15. August 2021 konkret ausgestaltet, und wie hoch war das Mittelvolumen insgesamt (bitte nach Maßnahme bzw. Vorhaben, Kosten bzw. Auftragswert, Durchführer, Träger bzw. Durchführungspartner, Laufzeit, Zielsetzung sowie Haushaltskapitel und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
In welcher Höhe sind Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 für bilaterale und multilaterale Unterstützungsleistungen für die Islamische Republik Afghanistan eingestellt?
Welche Maßnahmen ergriff die Bundesregierung hinsichtlich des laufenden bilateralen Unterstützungsportfolios für die Islamische Republik Afghanistan im Nachgang der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021? Welche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang beendet oder umgesteuert?
Wie wird eine regierungsferne Durchführung bilateraler Maßnahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) durch die Bundesregierung sichergestellt? Durch wen wurden die staatlichen Träger und Durchführungspartner jeweils ersetzt (vgl. https://www.bmz.de/de/laender/afghanistan)?
Stimmt sich die Bundesregierung mit der De-facto-Regierung der Taliban über die Durchführung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und den sonstigen bilateralen Unterstützungsleistungen in der Islamischen Republik Afghanistan ab?
a) Wenn ja, wo, und in welchem Format finden und fanden diese Abstimmungen statt?
b) Sofern Abstimmungen stattfanden, inwiefern ist dann noch von einer tatsächlich regierungsfernen Umsetzung der Vorhaben und Maßnahmen auszugehen?
c) Wenn nein, setzt die Bundesregierung ihre staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit somit gegen den Willen der Defacto-Regierung der Taliban um?
Wie ist das aktuell laufende bilaterale Unterstützungsportfolio aller tätigen Ressorts in der Islamischen Republik Afghanistan konkret ausgestaltet, und wie hoch ist das Mittelvolumen insgesamt (bitte nach Maßnahme bzw. Vorhaben, Kosten bzw. Auftragswert, Durchführer, Träger bzw. Durchführungspartner, Laufzeit, Zielsetzung sowie Haushaltskapitel und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Was versteht die Bundesregierung unter „außerhalb des afghanischen Staatshaushalts“ im Kontext der regierungsfernen Unterstützung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ; vgl. https://www.bmz.de/de/laender/afghanistan)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die im Rahmen des deutschen bilateralen Engagements in der Islamischen Republik Afghanistan durch die Machtübernahme der Taliban zurückgelassenen Sachgüter und Vermögenswerte vor?
Wenn ja, welche Sachgüter und Vermögenswerte wurden zurückgelassen?
Sind die Kosten der von der Bundesregierung organisierten Charterflüge nach Deutschland für afghanische Ortskräfte und besonders gefährdete Afghanen ODA-fähig (ODA = Official Development Assistance)?
Plant die Bundesregierung weiteres finanzielles Engagement im Zusammenhang mit der Situation der Islamischen Republik Afghanistan für die Jahre 2022 und 2023, und wenn ja, welches?
Sind der Bundesregierung Fälle bis zum 15. August 2021 bekannt, in denen deutsche Unterstützungsleistungen (beispielsweise im Rahmen des deutschen Engagements errichtete Gebäude oder angeschaffte Sachgüter) in den Herrschaftsbereich der Taliban gelangten?
Wenn ja, um welche Leistungen handelte es sich, und wie hoch schätzt die Bundesregierung deren Wert?
Welche Kredite wurden seit 2001 in welcher Höhe durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an staatliche Institutionen in Afghanistan vergeben (bitte insgesamt und jährlich unter Angabe des jeweiligen Kreditnehmers aufschlüsseln)?
a) Gab es Kreditausfälle, und wenn ja, in welcher Höhe?
b) Welche Kredite wurden in welcher Höhe durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau an die afghanische Staatsbank (DA Afghanistan Bank) vergeben (bitte insgesamt und jährlich aufschlüsseln), und wie ist der Sachstand bezüglich dieser Kredite nach der Übernahme der afghanischen Staatsbank durch die amtierende Regierung?