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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Linksextreme Straftaten im Zusammenhang mit den Versammlungen am 1. Mai 2022 in Sachsen

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

01.08.2022

Aktualisiert

10.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/279419.07.2022

Linksextreme Straftaten im Zusammenhang mit den Versammlungen am 1. Mai 2022 in Sachsen

der Abgeordneten Steffen Janich, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2125 mitgeteilt, dass ihr im Zusammenhang mit dem 1. Mai 2022 vier rechtsextremistische Kundgebungen im gesamten Bundesgebiet bekannt sind. Im Zusammenhang mit diesen Versammlungen am 1. Mai 2022 liegen weiterhin dem Bundeskriminalamt insgesamt 44 Meldungen von politisch motivierten Straftaten vor (ebd.). 42 der verübten Straftaten entfallen jedoch auf den Phänomenbereich PMK (Politisch motivierte Kriminalität)-links (ebd.). Eine Straftat entfällt auf den Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen, und eine Straftat entfällt auf den Phänomenbereich PMK-rechts (ebd.). In Sachsen gab es am 1. Mai 2022 zwei Demonstrationen, welche die Bundesregierung als rechtsextremistisch einstuft (ebd.). Momentan werden von der Bundespolizei für den Freistaat Sachsen zwölf Ermittlungsverfahren geführt (ebd.). Zwei dieser Ermittlungsverfahren entfallen auf den Bereich PMK-rechts (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele der zwölf von der Bundespolizei am 1. Mai 2022 eingeleiteten Ermittlungsverfahren in Sachsen ordnet das Bundeskriminalamt dem Bereich PMK-links zu (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Aufgrund welches Anfangsverdachts wird gegen die dem Bereich PMK-links zuzuordnenden Beschuldigten im Sinne von Frage 1 in Sachsen ermittelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte nach Straftat aufschlüsseln)?

3

Aufgrund welches Anfangsverdachts wird in den beiden von der Bundespolizei in Sachsen am 1. Mai 2022 eingeleiteten und dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnenden Fällen ermittelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

In welchen Landkreisen sind nach Kenntnis der Bundesregierung am 1. Mai 2022 die Taten begangen worden, aufgrund derer die Bundespolizei in Sachsen insgesamt 14 Ermittlungsverfahren eingeleitet hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte nach Straftat und Landkreis sowie PMK-rechts bzw. PMK-links aufschlüsseln)?

5

Was hat nach vorläufiger Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt, dass es am 1. Mai 2022 in Chemnitz und Glauchau zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen ist (vgl. Bundestagsdrucksache 20/2125)?

6

In welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschuldigten wohnhaft, gegen die durch die Bundespolizei in Sachsen am 1. Mai 2022 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

7

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welcher Partei, Vereinigung oder Bestrebung die Beschuldigten, die dem Phänomenbereich PMK-links zuzurechnen sind und mutmaßlich am 1. Mai 2022 in Sachsen eine Straftat verübt haben, angehören (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Berlin, den 8. Juli 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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