[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Peter
Boehringer, Marcus Bühl und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/2815 –
Bestandsaufnahme in den Sozialsicherungssystemen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode zwischen CDU, CSU und SPD
(Koalitionsvertrag 2018) enthielt die Passage: „Die Sozialabgaben wollen wir
im Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei unter 40 Prozent stabilisieren.“ (Koalitionsvertrag
2018, S. 56;
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/847984/5
b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?
download=1). Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und FDP aus dem Jahr 2021 (Koalitionsvertrag 2021) enthält keine
entsprechende Passage.
Im Jahr 2022 setzt sich die Rechnung für die sogenannte Sozialgarantie,
womit die vier wichtigen Sozialversicherungssysteme gemeint sind,
folgendermaßen zusammen aus (
https://www.lohn-info.de/beitragsberechnung.html):
– dem allgemeinen Krankenkassenbeitrag (14,6 Prozent und dem
durchschnittlichen Zusatzbetrag, der mit Stand Juni 2022 bei 1,3 Prozent liegt),
– dem Beitrag für die Rentenversicherung (18,6 Prozent),
– dem Beitrag für die Arbeitslosenversicherung (2,4 Prozent) und
– dem Pflegeversicherungsbeitrag (je nachdem ob mit Kind [3,05 Prozent]
oder ohne [3,4 Prozent – Abweichungen für das Land Sachsen in der
Zusammensetzung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils werden hierfür
ausgeblendet).
In der Summe kommen Kinderlose im Jahr 2022 auf 40,3 Prozent der
Abgabenlast, die mit Kindern mit 39,95 Prozent nur noch knapp unter die
40-Prozent-Marke. Ab 2023 steigt der Beitrag für die
Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte für alle.
Um die Abgabenlast in der jeweiligen Sozialversicherung zu drosseln, werden
die Sozialkassen u. a. jährlich mit zusätzlichen Steuermilliarden aus dem
allgemeinen Haushalt bezuschusst. Dies betrifft sowohl die Rentenkasse der
gesetzlichen Rentenversicherung (DRV), den Gesundheitsfonds für die
Krankenkassen sowie den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Der Haushalt der
Bundesagentur für Arbeit (BA HH) unterliegt keiner direkten und per Gesetz
festgelegten Bezuschussung aus dem Bundeshaushalt. Nichtsdestotrotz wird
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3016
20. Wahlperiode 03.08.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 3. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
auch die BA mit zusätzlichen Krediten und Zuschüssen bei
außergewöhnlichen Lagen unterstützt, so auch in der sogenannten Corona-Krise, wo
aufgrund der verstärkten Inanspruchnahme durch die gestiegene Anzahl von
Kurzarbeitern die Rücklagen schnell aufgebraucht worden sind und in den
Jahren 2020 und 2021 die BA mit zusätzlichen 42,3 Mrd. Euro aus dem
Bundeshaushalt ausgestattet worden ist (Stand: Juni 2022, Neunter Bericht des
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über die aktuelle
Entwicklung bei der Leistungsgewährung von Kurzarbeitergeld in der Corona-
Pandemie – Juni 2022 (Ausschussdrucksache 20(8)1460).
Für die Entwicklung der kurz-, mittel und langfristigen Finanzrahmen in den
jeweiligen Kassen liegen bereits zahlreiche Berichte und Projektionen vor. Zu
den jüngsten gehören:
– der Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung,
insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der
Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in
den künftigen 15 Kalenderjahren (kurz: Rentenversicherungsbericht 2021;
Bundestagsdrucksache 20/184),
– der Bericht nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Ausschuss für Arbeit und
Soziales des Deutschen Bundestages und Ausschuss für Gesundheit des
Deutschen Bundestages mit dem Titel: „Demografische Entwicklung:
Finanzrisiken des Bundes aus seiner Beteiligung an der Finanzierung der
Sozialversicherungen“ vom 23. Mai 2022 (BRH-Bericht 2022;
Ausschussdrucksache 20(8)1435),
– der Bericht der Bundesagentur für Arbeit über die Einschätzung der
Finanzentwicklung im Jahr 2022 und im mittelfristigen Zeitraum bis 2026
vom 16. Juni 2022 (BA-Bericht 2022; Ausschussdrucksache 20(8)1461)
oder
– die aktuellen Berechnungen des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG),
das für das kommende Jahr im Gesundheitsfonds ein Defizit von 25 Mrd.
Euro vorsieht (
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/krankenkass
en-warnung-finanzierung-luecke-101.html ).
Im Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) 2022 wird die Lage in den
Sozialkassen vom BRH folgendermaßen skizziert:
„Bliebe der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz dauerhaft auf dem
derzeitigen Niveau von 40 Prozent eingefroren und würde der Bund die steigenden
Ausgaben allein finanzieren, würden die Bundesmittel für die
Sozialversicherungen bei aktueller Rechtslage von 3,5 Prozent des BIP auf 10,1 Prozent des
BIP steigen. Ein Vergleich verdeutlicht das Ausmaß dieses
Ausgabenanstieges: Im Jahr 2019 hatte der gesamte Bundeshaushalt einen Anteil von
13,0 Prozent am BIP. Wenn der Bund diese Zahlungen an die
Sozialversicherungszweige durch zusätzliche Verschuldung finanzieren würde, stiege diese
[Verschuldung] auf 141,6 Prozent des BIP.“ (BRH-Bericht 2022, S. 10).
Zu den Ausführungen des BRH – und im Allgemeinen – ist zu notieren, dass
diese die Projektionen für sehr lange Zeiträume (hier bis zum Jahr 2060)
machen und keine Prognosen darstellen, sondern nur Projektionen bzw.
Anhaltspunkte liefern sollen. Trotzdem betont der BRH explizit, dass die
Modellannahmen so gestaltet werden, dass die Simulationsergebnisse ein „mittleres
Szenario“ darstellen (den Mittelweg zwischen dem optimistischsten Szenario
und dem pessimistischsten) und „somit durchaus geeignet [sind], die
finanziellen Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die
Sozialversicherungssysteme darzustellen und den Handlungsbedarf aufzuzeigen“ (BRH-
Bericht 2022, S. 115 Absatz 4).
Die wesentlichen Kritikpunkte, die der BRH nach Lesart der Verfasser
hervorhebt, sind:
– die Problematik der „Politik nach Kassenlage“ (BRH-Bericht 2022,
S. 116),
– das Fehlen eines „politischen Programms zur Verminderung der
finanziellen Risiken in den Sozialversicherungszweigen die Einzelmaßnahmen
aufzeigen sollte“ bzw. eines Gesamtkonzeptes, wie die
Sozialversicherungssysteme zukunftsfest gemacht werden sollten und
– die Intransparenz der Sozialversicherungssysteme (Stichwort:
versicherungsfremde Leistungen).
1. Wie haben sich die Einnahmen und Ausgaben in den jeweiligen
Sozialkassen in den letzten 20 Jahren in bzw. bei
a) der gesetzlichen Rentenversicherung,
b) dem Gesundheitsfonds,
c) dem sogenannten Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung
und
d) der Bundesagentur für Arbeit
entwickelt (bitte die jeweiligen Absolutwerte sowie die jeweiligen
jährlichen Relativzahlen gegenüber dem Vorjahr pro Kasse für die letzten
20 Jahre in einer Übersichtstabelle aufgliedern)?
2. Wie haben sich die Steuerzuschüsse in den jeweiligen Sozialkassen in den
letzten 20 Jahren für
a) die gesetzliche Rentenversicherung,
b) den Gesundheitsfonds,
c) den sogenannten Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung und
d) die Bundesagentur für Arbeit
entwickelt (bitte die jeweiligen Absolutwerte nach dem jeweiligen
Steuerzuschuss pro Kasse einzeln sowie die jährlichen Relativzahlen gegenüber
dem Vorjahr für die letzten 20 Jahre in einer Übersichtstabelle
aufgliedern)?
3. Wie haben sich die jeweiligen Rücklagen in den jeweiligen Sozialkassen
in den letzten 20 Jahren in bzw. bei
a) der gesetzlichen Rentenversicherung,
b) dem Gesundheitsfonds,
c) dem sogenannten Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung
und
d) der Bundesagentur für Arbeit
entwickelt (bitte die jeweiligen Absolutwerte sowie die jährlichen
Relativzahlen gegenüber dem Vorjahr pro Kasse einzeln und für die letzten
20 Jahre in einer Übersichtstabelle aufgliedern)?
Die Fragen 1 bis 3d werden gemeinsam beantwortet.
Für jeden der vier Versicherungszweige hängen Tabellen mit Einnahmen,
Ausgaben, Zuschüssen und Rücklagen bzw. Mittelbestand am Jahresende an. Die
Fragen zum Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung (SPV) werden
aufgrund des engen Finanzverbunds zwischen Ausgleichsfonds und
Pflegekassen zusammen für die soziale Pflegeversicherung beantwortet.
4. Mit welchen Prognosen bzw. Projektionen für die nächsten fünf
(kurzfristige Finanzplanung) sowie für die nächsten 15 Jahre (mittelfristige
Finanzplanung) rechnet die Bundesregierung selbst bezüglich der Einnahmen
und Ausgaben in bzw. bei
a) der gesetzlichen Rentenversicherung,
b) dem Gesundheitsfonds,
c) dem sogenannten Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung
und
d) der Bundesagentur für Arbeit
(bitte die jeweiligen Absolutwerte sowie die jährlichen Relativzahlen
gegenüber dem Vorjahr pro Kasse in einer Übersichtstabelle aufgliedern)?
5. Wie verteilen sich die Steuerzuschüsse (absolute Werte sowie die relativen
Werte in Bezug auf die Gesamteinnahmen) in den Prognosen bzw.
Projektionen für die nächsten fünf bzw. 15 Jahre (siehe Frage 4) nach
Rechnungen bzw. Einschätzungen der Bundesregierung in bzw. bei
a) der gesetzlichen Rentenversicherung,
b) dem Gesundheitsfonds,
c) dem sogenannten Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung
und
d) der Bundesagentur für Arbeit
(bitte die jeweiligen Absolutwerte sowie die jährlichen Relativzahlen
[Zuwächse] pro Kasse in einer Übersichtstabelle aufgliedern)?
Die Fragen 4 bis 5d werden gemeinsam beantwortet.
a) Zu Vorausberechnungen der zukünftigen Entwicklung der Einnahmen und
Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung wird auf den
Rentenversicherungsbericht 2022 der Bundesregierung verwiesen, der aktuell
vorbereitet wird und dem Parlament bis Ende November dieses Jahres zugeleitet
wird. Der Bericht enthält auch eine detaillierte Darstellung der an die
Rentenversicherung gezahlten Bundesmittel.
b) Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind valide Prognosen zur
mittel- und langfristigen Finanzentwicklung nicht möglich: Neben der
Unsicherheit über die demographische und gesamtwirtschaftliche Entwicklung
ist in der GKV – im Unterschied zu anderen Sozialversicherungszweigen –
insbesondere auch die Ausgabenentwicklung von sehr hoher Unsicherheit
geprägt, da diese von einer Vielzahl an angebots- und nachfrageseitigen
Faktoren in vielen sehr unterschiedlich regulierten Leistungsbereichen
abhängig ist. Neben unmittelbar ausgabenrelevanten gesetzgeberischen
Maßnahmen (etwa Änderungen von Zuzahlungsregelungen oder zur Definition
des Leistungskatalogs der Krankenkassen) haben
Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen, Leistungserbringern und deren
Organisationen auf verschiedenen Verhandlungsebenen und in verschiedenen
Leistungsbereichen sowie die Richtlinien und Beschlüsse des Gemeinsamen
Bundesausschusses zur Konkretisierung des Leistungsumfangs einen
großen und kaum vorhersagbaren Einfluss auf die Ausgabenentwicklung. Aus
diesen Gründen hat der Gesetzgeber dem Schätzerkreis nach § 220 SGB V
die gesetzliche Aufgabe zugewiesen, jedes Jahr bis zum 15. Oktober die
Ausgaben und Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich
für das laufende und das kommende Jahr auf Basis dann vorliegender
aktuellster Erkenntnisse zu prognostizieren. Auf Basis dieser Prognose ermittelt
das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen
ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz für das nächste Jahr. Für das Jahr 2023 erhält
die GKV voraussichtlich Steuermittel von insgesamt 17,5 Mrd. Euro.
Neben dem Bundeszuschuss von 14,5 Mrd. Euro ist gemäß dem am 27. Juli
2022 im Bundeskabinett beschlossenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
für das Jahr 2023 ein ergänzender Bundeszuschuss von 2 Mrd. Euro für die
GKV vorgesehen. Ferner steht der GKV im Jahr 2023 ein Darlehen von
1 Mrd. Euro zur Verfügung.
c) Valide mittel- und langfristige Prognosen zur sozialen Pflegeversicherung
sind aufgrund der hohen Unsicherheit bei den pandemiebedingten
Ausgaben nicht möglich. 2022 erhält die SPV einen Steuerzuschuss von insgesamt
2,2 Mrd. Euro. Ferner steht der SPV im Jahr 2022 ein Darlehen von 1 Mrd.
Euro zur Verfügung.
d) Die Bundesregierung erstellt für den Beitragshaushalt der Bundesagentur
für Arbeit (Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung SGB III)
keine eigenen Prognosen bzw. Projektionen über die nächsten fünfe oder
15 Jahre. Die Bundesagentur für Arbeit berichtet zweimal jährlich dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, zuletzt über die
Einnahmen und Ausgaben bis zum Jahr 2026 (vgl. die in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannte Ausschussdrucksache 20(8)1461).
6. Gibt es für die Bundesregierung derzeit einen Leitfaden bezüglich der
Begrenzung der Sozialabgaben (ähnlich wie dies der Koalitionsvertrag im
Jahr 2018 enthielt)?
Wenn ja, wie sieht dieser konkret aus, gibt es ein Plafond, und bis zu
welchem Jahr soll dieser halten?
Ein Leitfaden liegt nicht vor, dennoch behält die Bundesregierung die Höhe des
Gesamtsozialversicherungsbeitrages im Blick. Darüber hinaus werden die
Beitragssätze in den vier Versicherungszweigen unabhängig voneinander
festgelegt.
Tabellenanhang
Tabelle 1a: Gesetzliche Rentenversicherung: Einnahmen und Ausgaben (ohne
Zahlungen der Versicherungszweige untereinander), Bundesmittel und
Nachhaltigkeitsrücklage (in Mrd. Euro)
Jahr Einnahmen Ausgaben Bundesmittel Nachhaltigkeitsrüc-klage
2002 223,6 227,7 73,7 9,7
2003 231,9 233,9 78,0 7,5
2004 232,5 235,4 78,0 5,0
2005 231,7 235,6 78,1 1,7
2006 243,1 235,5 77,6 9,7
2007 238,3 237,1 78,5 11,5
2008 244,2 240,4 78,8 15,7
2009 246,0 245,8 79,6 16,2
2010 251,3 249,2 81,4 18,6
2011 255,8 251,0 81,1 24,1
2012 260,5 255,4 82,0 29,5
2013 260,7 258,8 81,7 32,0
2014 269,4 266,2 83,4 35,0
2015 276,2 277,7 84,9 34,0
2016 286,2 288,4 87,4 32,4
2017 299,5 298,9 91,7 33,4
2018 312,3 307,9 94,6 38,2
Jahr Einnahmen Ausgaben Bundesmittel Nachhaltigkeitsrüc-klage
2019 326,7 324,8 98,6 40,5
2020 334,4 338,3 102,6 37,1
2021 347,7 346,5 106,7 39,0
Tabelle 1b: Gesetzliche Rentenversicherung: Einnahmen und Ausgaben (ohne
Zahlungen der Versicherungszweige untereinander), Bundesmittel und
Nachhaltigkeitsrücklage (Veränderung ggü. Vorjahr in v. H.)
Jahr Einnahmen Ausgaben Bundesmittel Nachhaltigkeitsrüc-klage
2003 3,7 2,7 5,8 -23,0
2004 0,3 0,7 0,0 -32,6
2005 -0,3 0,1 0,1 -66,1
2006 4,9 0,0 -0,6 469,6
2007 -2,0 0,7 1,2 18,3
2008 2,5 1,4 0,3 36,5
2009 0,8 2,2 1,1 3,0
2010 2,1 1,4 2,1 15,1
2011 1,8 0,7 -0,3 29,4
2012 1,8 1,7 1,0 22,4
2013 0,1 1,3 -0,3 8,5
2014 3,3 2,9 2,1 9,6
2015 2,5 4,3 1,7 -2,8
2016 3,6 3,8 3,0 -4,9
2017 4,6 3,6 4,8 3,3
2018 4,3 3,0 3,2 14,3
2019 4,6 5,5 4,3 6,0
2020 2,4 4,2 4,0 -8,3
2021 4,0 2,4 4,1 5,0
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Tabelle 2a: Gesetzliche Krankenversicherung und Gesundheitsfonds:
Einnahmen, Ausgaben, Bundesmittel und Finanzreserven (in Mrd. Euro)
Jahr
GKV Gesundheitsfonds
Einnahmen Ausgaben Bundesmit-tel Finanzreserven Einnahmen Ausgaben
Liquiditätsreserve
2002 155,5 158,9 - -2,4
2003 158,3 161,9 - -6,0
2004 160,6 156,7 1,0 -1,8
2005 161,7 160,4 2,5 -0,4
2006 167,1 165,1 4,2 1,4
2007 174,2 172,4 2,5 3,5
2008 181,5 180,1 2,5 4,9
2009 172,2 170,8 7,2 6,3 164,6 167,0
2010 175,6 176,0 15,7 6,0 174,6 170,3 4,2
2011 183,8 179,6 15,3 10,1 184,3 179,0 9,5
2012 189,7 184,2 14,0 15,6 189,1 185,5 13,1
2013 195,8 194,5 11,5 16,8 192,5 192,0 13,6
2014 204,2 205,5 10,5 15,7 198,5 199,7 12,5
2015 212,6 213,7 11,5 14,5 206,2 208,6 10,0
2016 224,4 222,7 14,0 16,1 219,7 220,5 9,1
2017 233,9 230,4 14,5 19,5 229,6 230,0 9,1
Jahr
GKV Gesundheitsfonds
Einnahmen Ausgaben Bundesmit-tel Finanzreserven Einnahmen Ausgaben
Liquiditätsreserve
2018 241,4 239,3 14,5 21,3 238,2 237,7 9,7
2019 250,6 252,3 14,5 19,6 246,4 245,8 10,2
2020 260,3 262,9 18,0 16,8 264,3 267,8 5,9
2021 278,3 285,0 19,8 10,0 293,4 292,0 7,9
Tabelle 2b: Gesetzliche Krankenversicherung und Gesundheitsfonds:
Einnahmen, Ausgaben, Bundesmittel und Finanzreserven (Veränderung ggü. Vorjahr
in v. H.)
Jahr
GKV Gesundheitsfonds
Einnahmen Ausgaben Bundesmit-tel Finanzreserven Einnahmen Ausgaben
Liquiditätsreserve
2003 1,8 1,9 154,1
2004 1,5 -3,2 -70,0
2005 0,7 2,3 150,0 -77,2
2006 3,3 2,9 68,0 -451,0
2007 4,3 4,4 -40,5 140,9
2008 4,2 4,5 0,0 40,7
2009 -5,1 -5,2 188,0 28,2
2010 2,0 3,0 118,1 -4,2 6,1 2,0
2011 4,7 2,1 -2,5 68,6 5,6 5,1 124,5
2012 3,2 2,6 -8,5 54,0 2,6 3,6 37,5
2013 3,2 5,6 -17,9 7,8 1,8 3,5 3,9
2014 4,3 5,7 -8,7 -6,7 3,1 4,0 -8,4
2015 4,1 4,0 9,5 -7,2 3,8 4,5 -19,8
2016 5,5 4,2 21,7 10,7 6,6 5,7 -8,6
2017 4,3 3,4 3,6 21,2 4,5 4,3 -0,4
2018 3,2 3,9 0,0 9,5 3,8 3,3 6,9
2019 3,8 5,4 0,0 -8,3 3,4 3,4 4,8
2020 3,9 4,2 24,1 -14,1 7,3 9,0 -41,9
2021 6,9 8,4 10,0 -40,6 11,0 9,0 33,3
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Tabelle 3a: Soziale Pflegeversicherung: Einnahmen, Ausgaben, Bundesmittel
und Mittelbestand (in Mrd. Euro)
Jahr Einnahmen Ausgaben Bundesmittel Mittelbestand
2002 17,0 17,4 4,9
2003 16,9 17,6 4,2
2004 16,9 17,7 3,4
2005 17,5 17,9 3,1
2006 18,5 18,0 3,5
2007 18,0 18,3 3,2
2008 19,8 19,1 3,8
2009 21,3 20,3 4,8
2010 21,8 21,5 5,1
2011 22,2 21,9 5,5
2012 23,1 22,9 5,6
2013 25,0 24,3 6,2
2014 25,9 25,5 6,6
2015 30,7 29,0 8,3
2016 32,0 31,0 9,3
Jahr Einnahmen Ausgaben Bundesmittel Mittelbestand
2017 36,1 38,5 6,9
2018 37,7 41,3 3,4
2019 47,2 44,0 6,7
2020 50,6 49,1 1,8 8,2
2021 52,5 53,9 1,0 6,9
Tabelle 3b: Soziale Pflegeversicherung: Einnahmen, Ausgaben, Bundesmittel
und Mittelbestand (Veränderung ggü. Vorjahr in v. H.)
Jahr Einnahmen Ausgaben Bundesmittel Mittelbestand
2003 -0,7 1,2 -14,0
2004 0,1 0,7 -19,3
2005 3,7 1,0 -10,8
2006 5,7 1,0 14,8
2007 -2,5 1,7 -9,1
2008 9,7 4,4 19,8
2009 7,8 6,2 26,0
2010 2,2 5,5 6,9
2011 2,1 2,2 6,2
2012 3,6 4,6 1,8
2013 8,3 6,1 11,2
2014 3,8 4,6 7,5
2015 18,4 14,0 25,3
2016 4,4 6,9 12,4
2017 12,7 24,3 -25,9
2018 4,5 7,1 -51,3
2019 25,2 6,5 97,6
2020 7,2 11,7 23,1
2021 3,7 9,7 -44,4 -16,5
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Tabelle 4a: Bundesagentur für Arbeit: Einnahmen, Ausgaben, Bundesmittel
und Rücklagen (in Mrd. Euro)
Jahr Einnahmen Ausgaben Liquiditätshil-fen1
allgemeine
Rücklage
2002 50,9 56,5 5,6 0,0
2003 50,6 56,8 6,2 0,0
2004 50,3 54,5 4,2 0,0
2005 52,7 53,1 0,4 0,0
2006 55,4 44,2 0,0 11,2
2007 42,8 36,2 0,0 17,9
2008 38,3 39,4 0,0 16,7
2009 34,3 48,1 0,0 2,9
2010 37,1 45,2 5,2 0,0
2011 37,6 37,5 0,0 0,0
2012 37,4 34,8 0,0 2,6
2013 32,6 32,6 0,0 2,4
2014 33,7 32,1 0,0 3,4
2015 35,2 31,4 0,0 6,5
2016 36,4 30,9 0,0 11,5
2017 37,8 31,9 0,0 17,2
2018 39,3 33,1 0,0 23,5
2019 35,3 33,2 0,0 25,8
Jahr Einnahmen Ausgaben Liquiditätshil-fen1
allgemeine
Rücklage
2020 33,7 61,0 6,9 6,0
2021 35,8 57,6 16,9 0,0
1 in Form eines Bundeszuschusses, 2020 in Form eines später erlassenen
Darlehens
Tabelle 4b: Bundesagentur für Arbeit: Einnahmen, Ausgaben, Bundesmittel
und Rücklagen (Veränderung ggü. Vorjahr in v. H.)
Jahr Einnahmen Ausgaben Liquiditätshil-fen1
allgemeine
Rücklage
2003 -0,5 0,6 10,5 -
2004 -0,6 -4,2 -32,8 -
2005 4,7 -2,6 -90,5 -
2006 5,1 -16,8 -100,0 -
2007 -22,7 -18,1 - 59,2
2008 -10,6 8,9 - -6,3
2009 -10,5 22,0 - -82,5
2010 8,2 -5,9 - -100,0
2011 1,3 -17,0 -100,0 -
2012 -0,4 -7,1 - 6482,7
2013 -12,8 -6,5 - -7,1
2014 3,3 -1,3 - 40,1
2015 4,3 -2,2 - 89,8
2016 3,4 -1,7 - 76,5
2017 4,0 3,2 - 50,6
2018 4,0 3,9 - 36,3
2019 -10,3 0,1 - 9,9
2020 -4,6 84,0 - -76,8
2021 6,4 -5,6 145,0 -100,0
1 in Form eines Bundeszuschusses, 2020 in Form eines später erlassenen
Darlehens
Quelle: Finanzsystem der Bundesagentur für Arbeit
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ISSN 0722-8333]