Bestandsaufnahme in den Sozialsicherungssystemen
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Peter Boehringer, Marcus Bühl und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode zwischen CDU, CSU und SPD (Koalitionsvertrag 2018) enthielt die Passage: „Die Sozialabgaben wollen wir im Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei unter 40 Prozent stabilisieren.“ (Koalitionsvertrag 2018, S. 56; https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1). Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP aus dem Jahr 2021 (Koalitionsvertrag 2021) enthält keine entsprechende Passage.
Im Jahr 2022 setzt sich die Rechnung für die sogenannte Sozialgarantie, womit die vier wichtigen Sozialversicherungssysteme gemeint sind, folgendermaßen zusammen aus (https://www.lohn-info.de/beitragsberechnung.html):
- dem allgemeinen Krankenkassenbeitrag (14,6 Prozent und dem durchschnittlichen Zusatzbetrag, der mit Stand Juni 2022 bei 1,3 Prozent liegt),
- dem Beitrag für die Rentenversicherung (18,6 Prozent),
- dem Beitrag für die Arbeitslosenversicherung (2,4 Prozent) und
- dem Pflegeversicherungsbeitrag (je nachdem ob mit Kind [3,05 Prozent] oder ohne [3,4 Prozent – Abweichungen für das Land Sachsen in der Zusammensetzung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils werden hierfür ausgeblendet).
In der Summe kommen Kinderlose im Jahr 2022 auf 40,3 Prozent der Abgabenlast, die mit Kindern mit 39,95 Prozent nur noch knapp unter die 40-Prozent-Marke. Ab 2023 steigt der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte für alle.
Um die Abgabenlast in der jeweiligen Sozialversicherung zu drosseln, werden die Sozialkassen u. a. jährlich mit zusätzlichen Steuermilliarden aus dem allgemeinen Haushalt bezuschusst. Dies betrifft sowohl die Rentenkasse der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV), den Gesundheitsfonds für die Krankenkassen sowie den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA HH) unterliegt keiner direkten und per Gesetz festgelegten Bezuschussung aus dem Bundeshaushalt. Nichtsdestotrotz wird auch die BA mit zusätzlichen Krediten und Zuschüssen bei außergewöhnlichen Lagen unterstützt, so auch in der sogenannten Corona-Krise, wo aufgrund der verstärkten Inanspruchnahme durch die gestiegene Anzahl von Kurzarbeitern die Rücklagen schnell aufgebraucht worden sind und in den Jahren 2020 und 2021 die BA mit zusätzlichen 42,3 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt ausgestattet worden ist (Stand: Juni 2022, Neunter Bericht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über die aktuelle Entwicklung bei der Leistungsgewährung von Kurzarbeitergeld in der Corona-Pandemie – Juni 2022 (Ausschussdrucksache 20(8)1460).
Für die Entwicklung der kurz-, mittel und langfristigen Finanzrahmen in den jeweiligen Kassen liegen bereits zahlreiche Berichte und Projektionen vor. Zu den jüngsten gehören:
- der Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (kurz: Rentenversicherungsbericht 2021; Bundestagsdrucksache 20/184),
- der Bericht nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages und Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages mit dem Titel: „Demografische Entwicklung: Finanzrisiken des Bundes aus seiner Beteiligung an der Finanzierung der Sozialversicherungen“ vom 23. Mai 2022 (BRH-Bericht 2022; Ausschussdrucksache 20(8)1435),
- der Bericht der Bundesagentur für Arbeit über die Einschätzung der Finanzentwicklung im Jahr 2022 und im mittelfristigen Zeitraum bis 2026 vom 16. Juni 2022 (BA-Bericht 2022; Ausschussdrucksache 20(8)1461) oder
- die aktuellen Berechnungen des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG), das für das kommende Jahr im Gesundheitsfonds ein Defizit von 25 Mrd. Euro vorsieht (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/krankenkassen-warnung-finanzierung-luecke-101.html ).
Im Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) 2022 wird die Lage in den Sozialkassen vom BRH folgendermaßen skizziert:
„Bliebe der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz dauerhaft auf dem derzeitigen Niveau von 40 Prozent eingefroren und würde der Bund die steigenden Ausgaben allein finanzieren, würden die Bundesmittel für die Sozialversicherungen bei aktueller Rechtslage von 3,5 Prozent des BIP auf 10,1 Prozent des BIP steigen. Ein Vergleich verdeutlicht das Ausmaß dieses Ausgabenanstieges: Im Jahr 2019 hatte der gesamte Bundeshaushalt einen Anteil von 13,0 Prozent am BIP. Wenn der Bund diese Zahlungen an die Sozialversicherungszweige durch zusätzliche Verschuldung finanzieren würde, stiege diese [Verschuldung] auf 141,6 Prozent des BIP.“ (BRH-Bericht 2022, S. 10).
Zu den Ausführungen des BRH – und im Allgemeinen – ist zu notieren, dass diese die Projektionen für sehr lange Zeiträume (hier bis zum Jahr 2060) machen und keine Prognosen darstellen, sondern nur Projektionen bzw. Anhaltspunkte liefern sollen. Trotzdem betont der BRH explizit, dass die Modellannahmen so gestaltet werden, dass die Simulationsergebnisse ein „mittleres Szenario“ darstellen (den Mittelweg zwischen dem optimistischsten Szenario und dem pessimistischsten) und „somit durchaus geeignet [sind], die finanziellen Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Sozialversicherungssysteme darzustellen und den Handlungsbedarf aufzuzeigen“ (BRH-Bericht 2022, S. 115 Absatz 4).
Die wesentlichen Kritikpunkte, die der BRH nach Lesart der Verfasser hervorhebt, sind:
- die Problematik der „Politik nach Kassenlage“ (BRH-Bericht 2022, S. 116),
- das Fehlen eines „politischen Programms zur Verminderung der finanziellen Risiken in den Sozialversicherungszweigen die Einzelmaßnahmen aufzeigen sollte“ bzw. eines Gesamtkonzeptes, wie die Sozialversicherungssysteme zukunftsfest gemacht werden sollten und
- die Intransparenz der Sozialversicherungssysteme (Stichwort: versicherungsfremde Leistungen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie haben sich die Einnahmen und Ausgaben in den jeweiligen Sozialkassen in den letzten 20 Jahren in bzw. bei
a) der gesetzlichen Rentenversicherung,
b) dem Gesundheitsfonds,
c) dem sogenannten Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung und
d) der Bundesagentur für Arbeit
(bitte die jeweiligen Absolutwerte sowie die jeweiligen jährlichen Relativzahlen gegenüber dem Vorjahr pro Kasse für die letzten 20 Jahre in einer Übersichtstabelle aufgliedern)?
Wie haben sich die Steuerzuschüsse in den jeweiligen Sozialkassen in den letzten 20 Jahren für
a) die gesetzliche Rentenversicherung,
b) den Gesundheitsfonds,
c) den sogenannten Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung und
d) die Bundesagentur für Arbeit
(bitte die jeweiligen Absolutwerte nach dem jeweiligen Steuerzuschuss pro Kasse einzeln sowie die jährlichen Relativzahlen gegenüber dem Vorjahr für die letzten 20 Jahre in einer Übersichtstabelle aufgliedern)?
Wie haben sich die jeweiligen Rücklagen in den jeweiligen Sozialkassen in den letzten 20 Jahren in bzw. bei
a) der gesetzlichen Rentenversicherung,
b) dem Gesundheitsfonds,
c) dem sogenannten Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung und
d) der Bundesagentur für Arbeit
(bitte die jeweiligen Absolutwerte sowie die jährlichen Relativzahlen gegenüber dem Vorjahr pro Kasse einzeln und für die letzten 20 Jahre in einer Übersichtstabelle aufgliedern)?
Mit welchen Prognosen bzw. Projektionen für die nächsten fünf (kurzfristige Finanzplanung) sowie für die nächsten 15 Jahre (mittelfristige Finanzplanung) rechnet die Bundesregierung selbst bezüglich der Einnahmen und Ausgaben in bzw. bei
a) der gesetzlichen Rentenversicherung,
b) dem Gesundheitsfonds,
c) dem sogenannten Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung und
d) der Bundesagentur für Arbeit
(bitte die jeweiligen Absolutwerte sowie die jährlichen Relativzahlen gegenüber dem Vorjahr pro Kasse in einer Übersichtstabelle aufgliedern)?
Wie verteilen sich die Steuerzuschüsse (absolute Werte sowie die relativen Werte in Bezug auf die Gesamteinnahmen) in den Prognosen bzw. Projektionen für die nächsten fünf bzw. 15 Jahre (siehe Frage 4) nach Rechnungen bzw. Einschätzungen der Bundesregierung in bzw. bei
a) der gesetzlichen Rentenversicherung,
b) dem Gesundheitsfonds,
c) dem sogenannten Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung und
d) der Bundesagentur für Arbeit
(bitte die jeweiligen Absolutwerte sowie die jährlichen Relativzahlen [ Zuwächse] pro Kasse in einer Übersichtstabelle aufgliedern)?
Gibt es für die Bundesregierung derzeit einen Leitfaden bezüglich der Begrenzung der Sozialabgaben (ähnlich wie dies der Koalitionsvertrag im Jahr 2018 enthielt)?
Wenn ja, wie sieht dieser konkret aus, gibt es ein Plafond, und bis zu welchem Jahr soll dieser halten?