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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Arbeitskräftemangel an deutschen Flughäfen und neue Gastarbeiterregelung

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

24.08.2022

Aktualisiert

16.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/291728.07.2022

Arbeitskräftemangel an deutschen Flughäfen und neue Gastarbeiterregelung

der Abgeordneten René Springer, Norbert Kleinwächter, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

An deutschen Flughäfen bestehen seit Wochen chaotische Zustände bei der Abfertigung. In der Folge kommt es zu langen Wartezeiten, Verspätungen, Gepäckverlusten und Flugstreichungen. Es fehlt an Personal an den Check-in-Schaltern, den Sicherheitskontrollen und bei einfachen Tätigkeiten wie etwa dem Gepäcktransport. Die Bundesregierung will kurzfristig den Einsatz von Arbeitskräften aus der Türkei an deutschen Flughäfen ermöglichen. Dabei soll es jedoch keine Abstriche bei der Sicherheit und kein Lohn- und Sozialdumping geben (vgl. Pressekonferenz vom 29. Juni 2022 mit Statements des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), abgerufen unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/lage-luftverkehrswirtschaft.html, Tagesschau.de, „Regierung will gegen Flugchaos vorgehen“ vom 29. Juni 2022, abgerufen unter: https://www.tagesschau.de/inland/flugchaos-verkehrsminister-heil-faeser-101.html, Tagesschau.de, „Grünes Licht für Personal aus der Türkei“ vom 6. Juli 2022, abgerufen unter: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/bundesagentur-anwerbung-flughafenpersonal-tuerkei-101.html). Überdies berichten die Tagesthemen, dass pro Arbeitskraft eine Vermittlungsprovision von 5 000 Euro an eine türkische Unternehmerin gezahlt werden soll (vgl. Tagesthemen vom 17. Juli 2022, abgerufen unter: https://www.ardmediathek.de/video/tagesthemen/tagesthemen/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3RhZ2VzdGhlbWVuLzlkMzViYTFmLTEzZjgtNDU2NC1hZGRjLWEzNDU3MTU4N2EyYi8x).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Arbeitskräfte fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung an den deutschen Flughäfen in der Abfertigung, und wie viele türkische Arbeitskräfte sollen angeworben und in Deutschland eingesetzt werden?

2

Welche konkreten Tätigkeiten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die türkischen Arbeitskräfte an den Flughäfen ausüben (bitte auch differenzierte Angaben zum Qualifikationsniveau machen)?

3

Zu welchen Bedingungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die türkischen Arbeitskräfte eingestellt (bitte Angaben zum Tarifvertrag, Bruttoverdienst, monatlicher Arbeitszeit, Befristungen, Übernahme von Kost und Logis usw. machen)?

4

Ab wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die türkischen Arbeitskräfte mit Blick auf die noch erfolgende Zuverlässigkeitsprüfung und Ausbildung tatsächlich an den Flughäfen eingesetzt werden, und inwieweit kann dadurch kurzfristig der Ferienflugverkehr normalisiert werden?

5

Inwieweit erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung Provisionsleistungen an türkische Arbeitsvermittler für die Vermittlung türkischer Arbeitskräfte an deutschen Flughäfen, wie hoch ist die Provision je Arbeitskraft, und wer leistet diese Provisionen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

6

Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhen die Arbeitsaufnahme und der Aufenthalt der türkischen Arbeitskräfte in Deutschland, an welche Bedingungen und Auflagen ist er geknüpft, und auf welchen maximalen Zeitraum ist der Aufenthalt befristet?

7

Wird auch Familienangehörigen von türkischen Arbeitskräften ein Aufenthalt in Deutschland gestattet werden, und wenn ja, inwieweit?

8

Gibt es Absprachen der Bundesregierung bzw. staatlicher deutscher Stellen mit staatlichen türkischen Stellen bzw. privaten türkischen Unternehmen betreffend den Einsatz türkischer Arbeitnehmer an deutschen Flughäfen?

9

Wenn es Absprachen wie in Frage 8 angeführt geben sollte, wie sind diese Absprachen konkret ausgestaltet, wann wurden diese Absprachen getroffen, auf wessen Initiative hin erfolgten sie, und welche Leistungen und Gegenleistungen wurden dafür jeweils von deutscher wie türkischer Seite zugesagt?

10

Wenn es Absprachen wie in Frage 8 angeführt geben sollte, was sind die Gründe für diese Absprachen, und worin liegt das öffentliche Interesse dafür von deutscher Seite?

11

Wenn es Absprachen zwischen der Bundesregierung und staatlichen türkischen Stellen zum Einsatz türkischer Arbeitnehmer an deutschen Flughäfen geben sollte, warum wurde dazu die deutsche Öffentlichkeit bislang nicht informiert – auch nicht auf der gemeinsamen Pressekonferenz der Bundesminister Volker Wissing, Nancy Faeser und Hubertus Heil am 29. Juni 2022 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

12

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen europäischen Staaten mit ähnlichen Problemen im Bereich der Flughafenabfertigung gleichfalls Arbeitskräfte aus der Türkei wie in Deutschland eingesetzt werden?

13

Hat die Bundesregierung Alternativen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte an deutschen Flughäfen erwogen und augenscheinlich verworfen, und wenn ja, welche, und warum ist es insbesondere weder der Agentur für Arbeit noch den Jobcentern möglich, aus dem Reservoir der von ihr betreuten mehreren Hunderttausenden Arbeitslosen und Arbeitssuchenden geeignete Arbeitnehmer zum Einsatz an den Flughäfen zu vermitteln (bitte die einzelnen Alternativen und Hinderungsgründe konkret darlegen)?

14

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der grundsätzlich erwerbsfähigen Personen in den Regelungskreisen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), die gesundheitlichen Einschränkungen haben bzw. arbeitsunfähig sind und die daher eine Tätigkeit im Bereich der Flughafenabfertigung nicht in Betracht kommen bzw. nicht für eine Vermittlung zur Verfügung stehen?

15

Wie viele Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittler (AVGS MPAV) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 bis 2021 und im ersten Halbjahr 2022 jeweils eingelöst, und wie hoch war im Regelfall das Honorar für die erfolgreiche Arbeitsplatzvermittlung (bei den Angaben bitte nach den Rechtskreisen SGB II und SGB III differenzieren)?

16

Wird der Einsatz der türkischen Arbeitskräfte an deutschen Flughäfen von Seiten der Bundesregierung evaluiert und dem Deutschen Bundestag dazu bis Ende des Jahres berichtet werden?

17

Wird nach Auffassung der Bundesregierung mit der Zulassung Tausender ausländischer Arbeitnehmer für die Flughafenabfertigung die Verhandlungsposition der dort bereits tätigen Arbeitnehmer und Gewerkschaften bei der Neuverhandlung besserer Arbeitsbedingungen und Löhne geschwächt, und wenn ja, warum wird dies von Seiten der Bundesregierung in Kauf genommen?

Berlin, den 27. Juli 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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