Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Die Nuklearvereinbarung mit dem Iran
(insgesamt 55 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
14.09.2022
Aktualisiert
05.10.2022
BT20/295902.08.2022
Die Nuklearvereinbarung mit dem Iran
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eugen Schmidt, Roger Beckamp, René Springer, Dr. Alexander
Gauland, Petr Bystron, Stefan Keuter, Joachim Wundrak, Tino Chrupalla, Markus
Frohnmaier, Steffen Kotré und der Fraktion der AfD
Die Nuklearvereinbarung mit dem Iran
Am 14. Juli 2015 unterschrieben China, Deutschland, Frankreich,
Großbritannien, Russland und die USA (P5 + 1) auf der einen und der Iran auf der anderen
Seite die „Wiener Nuklearvereinbarung über das iranische Atomprogramm“
(JCPoA – Gemeinsamer umfassender Aktionsplan). Die Vereinbarung
beinhaltet strenge technische Auflagen und engmaschige Transparenzmaßnahmen für
die iranischen Nuklearaktivitäten. Im Gegenzug wurde festgehalten, die gegen
den Iran verhängten Sanktionen der Vereinten Nationen, der EU und der USA,
von Ausnahmen abgesehen, aufzuheben. Diese hatten die wirtschaftliche
Entwicklung in den Jahren zuvor spürbar beeinträchtigt.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen billigte mit der Resolution 2231
(2015) den JCPoA, dessen Regelwerk am 16. Januar 2016 in Kraft trat. Der
Iran wies nach der Aufhebung der Sanktionen ein hohes Wachstum der
Wirtschaftsleistung auf (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/259309/umfrag
e/wachstum-des-bruttoinlandsprodukts-bip-im-iran/; https://www.gtai.de/de/tra
de/iran/wirtschaftsumfeld/irans-wirtschaft-ist-leicht-gewachsen--676682).
Am 8. Mai 2018 gaben die USA ihren Rückzug aus der Wiener
Nuklearvereinbarung bekannt. Die anderen Vertragsparteien bekundeten ihren Willen, sich
weiter an das Abkommen zu halten. Die Vereinigten Staaten setzten zuvor
suspendierte Sanktionen wieder in Kraft und verhängten nach und nach weitere,
beispielsweise im Januar 2020. Bei zahlreichen dieser Maßnahmen handelt es
sich um Sekundärsanktionen, die auch Wirkung gegen Handelspartner Irans aus
Drittstaaten entfalten (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laend
er/iran-node/wiener-nuklearvereinbarung-atomprogramm-iran/202458; https://
www.aljazeera.com/ajimpact/sanctions-aim-left-iran-economy-2001101654329
62.html).
Um die Wiener Nuklearvereinbarung zu erhalten, gründeten Deutschland,
Frankreich und Großbritannien am 31. Januar 2019 die Zweckgesellschaft IN-
STEX (Instrument for Supporting Trade Exchanges) (https://www.auswaertige
s-amt.de/de/aussenpolitik/laender/iran-node/gruendung-special-purpose-vehicl
e-instex/2185982). Das von der Bundesregierung selbst gesteckte Ziel, „den
legitimen Handel zwischen Europa und dem Iran zu erleichtern“ hat das
Instrument nach Ansicht der Fragesteller allerdings nicht erreicht (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache
19/19773; Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 auf
Bundestagsdrucksache 19/25900). Der Wirtschaftsaustausch zwischen Deutschland
und dem Iran brach fast völlig zusammen (https://iran.ahk.de/mediathek/news-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2959
20. Wahlperiode 02.08.2022
details/13-milliarden-euro-handelsvolumen-zwischen-iran-und-deutschland-
inden-ersten-neun-monaten-2019/). Der Handel zwischen Russland und dem Iran
entwickelte sich hingegen sehr dynamisch (https://www.tehrantimes.com/news/
443442/Iran-Russia-trade-through-national-currencies-exceeds-50).
Die Bundesregierung bekundete im Juni 2019 wiederum ihre Entschlossenheit,
die Wiener Nuklearvereinbarung zu bewahren und umzusetzen, solange sich
der Iran vollständig an seine nukleartechnischen JCPoA-Verpflichtungen halte
(Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/10984). Dies war der Fall: Die Internationale
Atomenergiebehörde (IAEA) stellte im Juni 2019 fest, also über ein Jahr, nachdem
die USA das Abkommen verlassen hatten, dass der Iran die im JCPoA
vereinbarten Regelungen vollumfänglich einhalte (https://www.iaea.org/sites/default/
files/19/06/ gov2019-21.pdf).
Der iranische Präsident Hassan Rouhani hatte am 8. Mai 2019, exakt ein Jahr
nach dem Ausstieg der USA aus dem JCPoA, jedoch erklärt, der Iran werde
einigen seiner in der Wiener Nuklearvereinbarung eingegangenen
Verpflichtungen zukünftig nicht mehr nachkommen, falls andere Vertragsparteien ihren
Verpflichtungen weiterhin nicht nachkämen. Er setzte den Parteien eine Frist von
zwei Monaten, sich künftig vertragskonform zu verhalten, die am 8. Juli 2019
verstrich (https://tass.com/world/1077553).
Im Juli 2019 konstatierte die IAEA, dass der Iran nunmehr eine größere Menge
angereicherten Urans mit einem zudem höheren Anreicherungsgrad halte, als
die Wiener Nuklearvereinbarung gestatte. Im November 2019 teilte sie mit,
dass sich beide Werte weiter erhöht hätten (https://oilprice.com/Energy/Energy-
General/Iran-Faces-Threat-Of-Full-Global-Sanctions.html).
Der Iran erklärte am 4. September 2019 wiederum, Deutschland, Frankreich
und Großbritannien zwei Monate Zeit zu geben, ihre im JCPoA eingegangenen
Verpflichtungen, d. h. einen Handelsaustausch ihrer Länder mit dem Iran zu
ermöglichen, umzusetzen (https://tass.com/world/1076364). Da dies aus
iranischer Sicht nicht erfolgte, intensivierte der Iran nach Ablauf der
Zweimonatsfrist seine nuklearen Aktivitäten, verbunden mit der Zusicherung, dass diese
unter Aufsicht der IAEA stattfänden (https://www.wienerzeitung.at/nachrichte
n/politik/welt/2036731-Urangas-in-Zentrifugen-in-iranischer-Anlage-Fordo-ein
geleitet.html?em_cnt_page=1). Der iranische Außenminister „empfahl den
Europäern in einer am 5. November veröffentlichten Botschaft, sich an
Atomabkommen zu halten“, wie eine iranische Nachrichtenagentur meldete (https://de.i
rna.ir/news/83544424/Atomabkommen-Zarif-fordert-Europ%C3%A4er-nachdr
%C3%BCcklich-auf-ihren). Die iranischen Maßnahmen seien umkehrbar,
„wenn die drei europäischen Unterzeichner des Atomabkommens ihren
Verpflichtungen aus dem 2015 unterzeichneten Atomdeal nachkommen“ (ebd.).
Am 14. September 2019 legten Drohnenangriffe, die die USA dem Iran bzw.
von ihnen unterstützen Kräften zur Last legten, einen beträchtlichen Teil der
Ölförderung Saudi-Arabiens lahm (https://www.aljazeera.com/news/2019/12/pr
obe-saudi-oil-attack-shows-north-report-191220053739751.html).
Am 3. Januar 2020 wurden der iranische General Kassem Soleimani und der
irakische Milizenführer Abu Mahdi al-Muhandis bei einem amerikanischen
Drohnenangriff im Irak getötet. Das irakische Parlament verlangte daraufhin,
dass die im Irak stationierten US-Truppen das Land verlassen müssten. Die
USA weigerten sich jedoch, über die Frage auch nur Gespräche zu führen
(https://www.themoscowtimes.com/2020/01/03/putin-can-cautiously-enjoy-th
e-iran-drama-from-the-audience-a68810; https://www.aljazeera.com/news/202
0/01/rejects-iraq-request-discuss-troop-withdrawal-200110154539358.html).
Weder die Bundesregierung noch eine andere Regierung eines EU-Landes
thematisierte, dass die Tötung, so die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen
Bundestags, völkerrechtswidrig war (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-
01/adnan-tabatabai-iran-usa-rache-kassem-soleimani/komplettansicht; https://w
ww.bundestag.de/resource/blob/677272/ba6f4e61c1f5b534f3a2ef59db1e721e/
WD-2-001-20-pdf-data.pdf). Ulrike Demmer, die damalige stellvertretende
Sprecherin der Bundesregierung erklärte im Gegenteil, die amerikanische
Aktion sei eine Reaktion auf eine Serie von Provokationen gewesen, die vom Iran
ausgegangen seien. Daraufhin bestellte das iranische Außenministerium den
deutschen Geschäftsträger ein (https://www.tasnimnews.com/en/news/2020/01/
06/2175896/iran-summons-german-envoy-over-support-for-us-strike).
Am 5. Januar 2020 erklärte der Iran, sich an weitere der im JCPoA vereinbarten
Obergrenzen nicht mehr halten zu wollen, bekundete aber seine Bereitschaft zu
Gesprächen (https://www.aljazeera.com/news/2020/01/soleimani-killing-iran-a
bandons-nuclear-deal-limits-200105185905943.html). Iranische
Regierungsvertreter betonten, zur vollständigen Einhaltung der Wiener
Nuklearvereinbarung zurückzukehren, sobald dies auch bei den anderen Vertragsparteien der
Fall sei (https://www.tasnimnews.com/en/news/2020/01/07/2177124/iran-s-5t
h-step-keeps-balance-in-jcpoa-diplomat-says).
Der Iran-Experte Adnan Tabatabai erklärte in der „Zeit“: „Durch die Tötung
Soleimanis geraten alle im Land, die für eine Öffnung gegenüber dem Westen
werben, in die Defensive. Was hat die Öffnung Iran schließlich gebracht? Ein
nicht funktionierendes Nuklearabkommen und den Tod des Generals. Alle aber,
die mit teils großem ideologischem Eifer für eine Konfrontation argumentieren,
werden an Einfluss gewinnen. Das wird man bei den Parlamentswahlen im
Februar spüren und auch bei den Präsidentschaftswahlen im kommenden Jahr“
(https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-01/adnan-tabatabai-iran-usa-rache-ka
ssem-soleimani/komplettansicht). Dies bestätigte sich nach Ansicht der
Fragesteller in der Folgezeit.
Am 8. Januar 2020 forderte der damalige Präsident der Vereinigten Staaten von
Amerika, Donald Trump, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und
Russland dazu auf, vom bisherigen Abkommen Abstand zu nehmen und ein
neues auszuhandeln. Dem erteilten Deutschland, Frankreich und
Großbritannien umgehend eine Absage (https://www.tasnimnews.com/en/news/2020/01/10/
2179090/russia-france-uk-committed-to-jcpoa-despite-trump-s-pressure).
Daraufhin drohten die USA den drei genannten Ländern nach einem Bericht
der „Washington Post“ an, hohe Strafzölle auf Autoexporte in die USA zu
verhängen, falls sie nicht in einem förmlichen Verfahren den Iran der
Vertragsverletzung bezichtigen sollten (https://www.washingtonpost.com/world/national-s
ecurity/days-before-europeans-warned-iran-of-nuclear-deal-violations-trump-se
cretly-threatened-to-impose-25percent-tariff-on-european-autos-if-they-didnt/2
020/01/15/0a3ea8ce-37a9-11ea-a01d-b7cc8ec1a85d_story.html). Berlin,
London und Paris bezichtigten den Iran kurz darauf formell der Vertragsverletzung,
erklärten jedoch zugleich, dies stehe in keinem Zusammenhang mit
eventuellem amerikanischen Druck (ebd.).
Der britische Premierminister erklärte kurz darauf, dass sein Land bereit sei,
vom JCPoA Abstand zu nehmen und für ein neues, von den USA gefordertes
Abkommen offen sei. Deutschland und Frankreich hingegen erklärten
weiterhin, die Wiener Nuklearvereinbarung wahren zu wollen (https://www.aljazeer
a.com/news/2020/01/uk-france-reiterate-commitment-iran-nuclear-deal-200119
153059240.html). Eine andere Quelle hingegen konstatiert, dass sich auch
Berlin und Paris bereits Mitte Januar 2019 dem amerikanischen Druck gebeugt und
den US-Forderungen angeschlossen hätten. Diese sahen über die
Einschränkungen und Verifikationsmaßnahmen des JCPoA außerdem noch weitere
nukleartechnische Maßnahmen vor, Beschränkungen des Iran beim Raketenbau und
hinsichtlich außenpolitischer Aktivitäten (https://oilprice.com/Energy/Energy-
General/Iran-Faces-Threat-Of-Full-Global-Sanctions.html).
Zwischen Ende Januar 2020 und Herbst 2021 gab es wenig Bewegung in der
Nuklearfrage, was nach Ansicht der Fragesteller an den Parlaments- und
Präsidentschaftswahlen im Iran und der US-Präsidentschaftswahl gelegen haben
dürfte.
Am 7. Dezember 2021 führten die Präsidenten Russlands und der USA ein
zweistündiges Videogespräch, in dem es u. a. um die Wiener
Nuklearvereinbarung ging. Beide Seiten betonten, ihr Austausch über dieses Thema sei sehr
konstruktiv gewesen (https://www.whitehouse.gov/briefing-room/press-briefin
gs/2021/12/07/press-briefing-by-press-secretary-jen-psaki-and-national-securit
y-advisor-jake-sullivan-december-7-2021/; http://kremlin.ru/events/president/n
ews/67315).
In den folgenden Monaten gewannen die Verhandlungen der P5 + 1 mit dem
Iran nach Eindruck der Fragesteller eine beträchtliche und konstruktive
Dynamik. Seit März 2022 liegt nach Auskunft Deutschlands, Frankreichs und
Großbritanniens „eine tragfähige Vereinbarung auf dem Tisch, welche eine
Rückkehr der USA in das JCPoA ermöglichen und Iran dazu bringen würde, seine
JCPoA-Verpflichtungen wieder einzuhalten“ (https://www.france-allemagne.fr/
JCPoA-Gemeinsame-Erklarung-Deutschlands-Frankreichs-und-des-Vereinigte
n.html). Im Verlauf des Frühjahrs gerieten die Verhandlungen nach dem
Eindruck der Fragesteller jedoch erneut an einen toten Punkt. Beides wirft
zahlreiche Fragen auf, die unten gestellt werden.
Die IAEA stellte am 30. Mai 2022 fest, der Iran habe die Menge des auf
60 Prozent angereicherten Urans seit Februar um 30 Prozent erhöht. Die
Bundesregierung erklärte hierzu, der Iran besitze „keine plausible zivile
Rechtfertigung für seine Urananreicherung auf bis zu 60 Prozent“ (Antwort zu
Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/1349). Die Internationale
Atomenergiebehörde stellte zudem fest, es gebe ungeklärte Fragen hinsichtlich der Spuren von
Uran, die an mehreren von Teheran nicht deklarierten Standorten im Iran
festgestellt worden seien (https://www.bloomberg.com/news/articles/2022-05-30/ir
an-ramps-up-uranium-enrichment-while-stalling-investigation).
Anfang Juni 2022 schaltete der Iran in mehreren Atomanlagen des Landes
Überwachungskameras der IAEA aus. Teheran gab an, hiermit lediglich auf
einen von Deutschland, Frankreich und Großbritannien eingebrachten
Resolutionstext zu reagieren, in dem die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Irans
mit internationalen Atomexperten kritisiert wird (https://rp-online.de/politik/au
sland/iran-schaltet-kameras-der-internationalen-atomenergiebehoerde-ab_aid-7
1061031).
Ende Juni 2022 kam nach monatelangem Stillstand wieder Bewegung in die
Gespräche. Am 22. Juni 2022 reiste der russische Außenminister nach Teheran
(https://intellinews.com/reports/iran-country-report-may22-may-2022-86509/,
https://www.reuters.com/world/middle-east/russias-lavrov-iran-discuss-nuclea
r-deal-cooperation-2022-06-22/). Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell
führte kurz darauf ebenfalls Gespräche im Iran (https://www.handelsblatt.com/dpa/
wirtschaft-iran-eu-aussenbeauftragter-borell-inteheran-erwartet/28452288.html;
https://apnews.com/article/politics-middle-east-iran-united-states-foreign-polic
y-1a06ac64b4663239a314696bfac4fa5d). Sich anschließende Verhandlungen in
Katar brachten keine Fortschritte, aber beide Seiten betonten, die Gespräche
weiter führen zu wollen (https://www.rnd.de/politik/atomgespraeche-mit-iran-e
u-nach-verhandlungen-in-doha-enttaeuscht-MJOZB75AMGEMR7BDMIHLY
4CXOI.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass die USA die einmütig
angenommene Resolution 2231 (2015) des Weltsicherheitsrats der Vereinten
Nationen durch ihren Ausstieg aus dem JCPoA im Mai 2018 verletzt
haben, da die Mitgliedstaaten laut der Charta der Vereinten Nationen
verpflichtet sind, Resolutionen des Weltsicherheitsrats zu billigen und
auszuführen, und wenn ja, inwiefern (bitte begründen, https://dgvn.de/publicatio
ns/PDFs/Sonstiges/Charta-der-Vereinten-Nationen.pdf)?
2. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage erarbeitet, ob
und ggf. inwiefern die Verhängung der Sanktionen der USA gegen den
Iran 2018 das Regelwerk der Welthandelsorganisation verletzt haben, und
wie lautet diese ggf. (bitte erläutern)?
3. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage erarbeitet, ob
und ggf. inwiefern die Sekundärsanktionen, die nach dem Ausstieg der
USA aus der Wiener Nuklearvereinbarung verhängt wurden, das
Regelwerk der Welthandelsorganisation verletzt haben, und wie lautet diese ggf.
(bitte erläutern)?
4. Hat sich die Bundesregierung eine Position zu der Frage erarbeitet, ob und
inwiefern die USA die JCPoA-Vertragsregeln mit ihrem Ausstieg verletzt
haben (bitte erläutern)?
5. Hat die Bundesregierung nach dem Ausstieg der USA aus der Wiener
Nuklearvereinbarung mit dem Iran im Jahre 2018 erwogen, eine
hochrangige diplomatische Initiative, bzw. den Bundesminister des Auswärtigen,
nach Teheran und/oder Washington zu entsenden, ggf. in Kooperation mit
China, Frankreich, Großbritannien oder Russland, um das Abkommen zu
retten (bitte begründen)?
6. Hat der damalige Bundesminister des Auswärtigen, ggf. in Kooperation
mit seinen Kollegen anderer Staaten, die USA nach ihrem Ausstieg aus
dem JCPoA öffentlich darauf hingewiesen, dass die Vereinigten Staaten
unverzüglich zur uneingeschränkten Einhaltung des JCPoA zurückkehren
müssten, analog zur Erklärung der Außenminister Deutschlands,
Frankreichs und des Vereinigten Königreichs vom 9. Juli 2019, in der der Iran
aufgefordert wurde, unverzüglich zur uneingeschränkten Einhaltung des
JCPoA zurückzukehren (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/11757)?
7. Hat die Bundesregierung erwogen, sich öffentlich an die USA, die als erste
aus dem JCPoA ausgestiegen sind, mit ähnlichen Worten zu wenden, wie
es die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der britische
Premierminister Boris Johnson und der französische Präsident Emmanuel
Macron Anfang Januar 2020 an die iranische Adresse gerichtet unternahmen
(bitte begründen, https://www.aljazeera.com/news/2020/01/soleimani-killi
ng-iran-abandons-nuclear-deal-limits-200105185905943.html)?
8. Haben die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bzw.
Bundeskanzler Olaf Scholz seit dem Ausstieg der USA aus der
Nuklearvereinbarung im Mai 2018 mit dem jeweiligen iranischen Präsidenten telefoniert,
wie etwa Boris Johnson am 9. Januar 2020 (bitte ggf. spezifizieren, https://
www.tasnimnews.com/en/news/2020/01/10/2179090/russia-france-uk-co
mmitted-to-jcpoa-despite-trump-s-pressure)?
9. Hat der damalige deutsche Bundesminister des Auswärtigen seit dem
Ausstieg der USA aus der Nuklearvereinbarung im Mai 2018 telefonischen
Austausch mit dem iranischen Außenminister gepflegt, wie etwa der
Außenminister Österreichs (bitte ggf. spezifizieren, https://de.irna.ir/news/836
26300/Zarif-und-Schallenberg-diskutieren-telefonisch-%C3%BCber-die-r
egionalen)?
10. Ist der Bundesregierung die Äußerung von Stefan Scholz, dem
österreichischen Botschafter im Iran, vom 13. Dezember 2019 bekannt, dass „sich
die einseitigen Sanktionen der USA gegen das iranische Volk negativ auf
die iranisch-österreichischen Beziehungen“ auswirken, und hat sie sich
ggf. hierzu eine Positionierung erarbeitet (https://de.irna.ir/news/8359262
3/Die-wirtschaftlichen-Zusammenarbeiten-zwischen-Iran-und-%C3%96st
erreich, bitte ggf. ausführen)?
11. Haben sich die einseitigen Sanktionen der USA gegen das iranische Volk
nach Ansicht der Bundesregierung negativ auf die iranisch-deutschen
Beziehungen ausgewirkt (bitte begründen)?
12. Haben sich die von den USA seit 2018 verhängten Sekundärsanktionen,
die den deutsch-iranischen Handel fast zum Erliegen brachten, negativ auf
die deutsch-amerikanischen Beziehungen ausgewirkt (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller, bitte begründen)?
13. Ist der Bundesregierung die Medienmeldung bekannt, und wenn ja, hat sie
sich eine Positionierung hierzu erarbeitet, dass Israel nach den Angaben
seines eigenen Militärs seit 2017 in Syrien und anderen Ländern des
Nahen Ostens mehr als 400 Luftangriffe gegen den Iran und dessen
Verbündete geflogen haben soll, und wie lautet ggf. diese Positionierung (https://
www.wsj.com/articles/israels-war-between-the-wars-with-iran-expands-ac
ross-middle-east-11649595603)?
14. Welche ausländischen Waffenlieferungen hat der Iran nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Auslaufen des vom VN-Weltsicherheitsrat 2007
gegen den Iran verhängten Waffenembargos im Oktober 2020 erhalten
(https://asiatimes.com/2022/01/russia-keeps-iran-waiting-on-advanced-we
apons/, bitte ggf. aufschlüsseln)?
15. Besitzt die Bundesregierung eigene oder durch Dritte erlangte Kenntnisse
darüber, ob bzw. inwiefern der iranische Präsident bei seinem Besuch in
Russland im Januar 2022 den Versuch unternommen hat, Waffen aus
Russland für den Iran zu erwerben, und wie lauten diese ggf. (https://asiatime
s.com/2022/01/russia-keeps-iran-waiting-on-advanced-weapons/)?
16. Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, Russland plane den Erwerb
von Hunderten iranischer Drohnen, hat sie sich hierzu eine Positionierung
erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://www.welt.de/politik/ausland/vi
deo239871349/Ukraine-Krieg-Russland-hat-Hunderte-Drohnen-aus-dem-I
ran-bestellt.html; https://www.rferl.org/a/russia-us-iran-drones/3193934
1.html)?
17. Hat sich die Bundesregierung eine Position zu der Frage erarbeitet, ob
bzw. inwiefern der Iran nach dem Ausstieg der USA aus dem JCPoA
vertragstreu geblieben ist, bzw. wann und inwiefern der Iran von den im
Abkommen eingegangene Verpflichtungen Abstand genommen hat, und wie
lautet diese Position ggf. (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte
erläutern)?
18. Zu welchen Ergebnissen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Absicht der US-Regierung geführt, die seit 2020 anstrebt, „die Abwicklung
humanitärer Geschäfte mit Iran durch die Schaffung eines Zahlungskanals
zu erleichtern“, bzw. aus welchen Gründen konnte dieser Kanal nach
Kenntnis der Bundesregierung nicht operabel werden (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache
19/16951)?
19. Besitzt die Bundesregierung eigene oder Erkenntnisse Dritter, inwiefern
die von den USA verhängten Sanktionen im Iran aufgrund von
ausbleibenden Importen von Medikamenten und medizinischer Ausrüstung zu einer
Verschlechterung des Gesundheitszustands, einer Beeinträchtigung der
allgemeinen Lebenserwartung und zu Todesfällen aufgrund mangelnder
Behandlungsmöglichkeiten geführt haben (https://learngerman.dw.com/de/m
edikamentennotstand-im-iran/a-46206286; https://www.hrw.org/de/news/2
019/10/29/iran-sanktionen-gefaehrden-gesundheit)?
20. Inwiefern vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass sich Deutschland
gemäß dem Inhalt und dem Geist der Wiener Nuklearvereinbarung
verhalten hat, obwohl der deutsch-iranische Handel fast vollständig
zusammengebrochen ist (s. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte begründen)?
21. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung möglich bzw. wünschenswert,
den JCPoA in seiner 2015 ursprünglich vereinbarten Version wieder in
Kraft zu setzen, und wenn ja, inwiefern bzw. wann und aufgrund welcher
Entwicklungen gelangte die Bundesregierung ggf. zu einem anderen
Schluss und in welchen Bereichen ist eine Revision nach Ansicht der
Bundesregierung ggf. erforderlich (bitte erläutern)?
22. Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, nach denen der russische
Außenminister Sergej Lawrow am 5. März 2022 Zusicherungen von den USA
gefordert haben soll, dass die nach dem 24. Februar 2022 gegen Russland
verhängten westlichen Sanktionen in keiner Weise den
Wirtschaftsaustausch und die technisch-militärische Kooperation zwischen Russland und
dem Iran beeinträchtigen werden, hat sie sich hierzu eine Positionierung
erarbeitet, wie lautet diese ggf., und hat sie hierüber ggf. mit den USA
einen Austausch gepflegt (https://www.themoscowtimes.com/2022/03/05/ira
n-a76777)?
23. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung ein Medienbericht vom
15. März 2022 zu, dass die USA Russland eine schriftliche Zusicherung
gegeben haben, dass die vertraglich zwischen Moskau und Teheran
vereinbarte Lieferung russischer Nuklearbrennstoffe an den Iran zukünftig nicht
durch Sekundärsanktionen beeinträchtigt werde, hat sie sich hierzu ggf.
eine Position erarbeitet, wie lautet diese ggf., und hat sie hierüber ggf. mit
den USA einen Austausch gepflegt (https://www.bloomberg.com/news/arti
cles/2022-03-15/russia-says-it-secured-u-s-guarantees-over-iran-
nuclearwork)?
24. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, ob bzw.
inwiefern der Wechsel der Präsidentschaft im Iran im Juni 2021 dazu geführt
habe, dass der Iran von zentralen vorher gemachten Zugeständnissen in
den Atomverhandlungen in Wien wieder abgerückt sei (bitte erläutern,
https://www.wsj.com/articles/u-s-hope-for-iran-nuclear-talks-now-rests-o
n-china-russia-11638790536?page=1)?
25. Welche eigenen bzw. Kenntnisse Dritter besitzt die Bundesregierung ggf.
über die Hintergründe von Cyberangriffen, die sich Israel und der Iran seit
Herbst 2021 wechselseitig vorwerfen (bitte ggf. erläutern, https://www.nyt
imes.com/2021/11/27/world/middleeast/iran-israel-cyber-hack.html)?
26. Besitzt die Bundesregierung eigene Kenntnisse oder hat sie Kenntnis von
dritter Seite erlangt, inwiefern ggf. der Iran für die „größte Cyberattacke in
der Geschichte Israels“ Mitte März 2022 verantwortlich gewesen sein soll
(bitte ggf. erläutern, https://www.dw.com/de/drohnen-raketen-cyberangriff
e-iranisch-israelischer-schattenkrieg/a-61144716)?
27. Ist der Bundesregierung die Erklärung des israelischen
Ministerpräsidenten Naftali Bennett vom 1. Mai 2022 bekannt, mehrere iranische
Anschläge in Europa verhindert zu haben, hat sie sich hierzu eine Positionierung
erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://www.derstandard.at/story/2000
135338026/israel-vereitelte-nach-eigenen-angaben-iranische-attentate-in-e
uropa)?
28. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass sich die
Spannungen zwischen Israel und dem Iran seit dem Frühjahr 2022 zuspitzen,
hat sie sich hierzu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.
(https://www.spiegel.de/ausland/schattenkrieg-zwischen-israel-und-iran-kr
iegssimulation-flammende-streitwagen-a-18a10537-6c34-4459-a427-a3eb
42113272)?
29. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Leiter des israelischen
Sicherheitsrats Mitte Juli 2022 erklärte, sein Land habe in den vorhergehenden
Monaten mehrere Operationen im Iran durchgeführt, wie die „Jerusalem
Post“ berichtete, hat sie sich hierzu eine Position erarbeitet, insbesondere
hinsichtlich der Auswirkungen dieser Operationen für ein erneutes
Nuklearabkommen, und wie lautet sie ggf. (https://www.jpost.com/middle-east-n
ews/article-712168)?
30. Trifft der Medienbericht zu, dass sich die iranischen Unterhändler seit dem
Neubeginn der Atomverhandlungen im April 2021 geweigert hätten, in
direkten Kontakt mit den amerikanischen Unterhändlern zu treten, sodass
britische, deutsche und französische Unterhändler als Mittler fungierten,
um Nachrichten zu überbringen, und wenn ja, haben die Vertreter der drei
genannten Länder grundsätzlich gemeinsam agiert, wechselten sie sich ab,
gab es u. U. ein anderes Vorgehen, in welcher Form und welcher Sprache
wurden die Nachrichten nach Kenntnis der Bundesregierung übermittelt
(bitte erläutern) (https://intellinews.com/reports/iran-country-report-mar2
2-march-2022-83843/)?
31. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung dazu erarbeitet, dass die
USA die „iranischen Revolutionsgarden“ im April 2019 in ihrer Terrorliste
aufgenommen haben, und wie lautet diese Haltung ggf. (bitte begründen)
(https://www.spiegel.de/politik/ausland/usa-stufen-iranische-revolutionsga
rden-als-terrororganisation-ein-a-1261867.html)?
32. Strebte oder strebt die Bundesregierung ggf. an, die „iranischen
Revolutionsgarden“ auf eine Terrorliste aufzunehmen oder aufnehmen zu lassen
(bitte ggf. erläutern)?
33. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Länder außer den
Vereinigten Staaten die „iranischen Revolutionsgarden“ noch in eine
Terrorliste aufgenommen haben, und wenn ja, um welche Länder handelt es
sich ggf.?
34. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, wonach die USA im
Frühjahr 2022 in Betracht gezogen hätten, die „iranischen
Revolutionsgarden“ von ihrer Terrorliste wieder zu entfernen, und wenn ja, hat sie sich
ggf. hierzu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://
www.spiegel.de/ausland/atom-deal-verhandlungen-in-wien-die-nervositae
t-nimmt-zu-a-9bd435d0-0bf0-4060-9e16-4c3a0b41542d)?
35. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass eine neue
Vereinbarung Chinas, Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Russlands und
der USA mit dem Iran nur am umstrittenen Status der „iranischen
Revolutionsgarden“ scheiterte, oder was ist nach Ansicht der Bundesregierung
der Grund bzw. was sind die Gründe dafür, dass es in den
Frühjahrsmonaten 2022, trotz eines nach Medienberichten unterschriftsreifen
Vertragsentwurfs, auch noch Anfang Juli 2022 zu keiner endgültigen Einigung kam
(https://www.politico.eu/article/iran-nuclear-talks-freeze-amid-terrorist-lab
el-spat-even-with-deal-on-the-table/; https://intellinews.com/reports/iran-c
ountry-report-may22-may-2022-86509/)?
36. Ist der Bundesregierung das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des
Deutschen Bundestages bekannt, in dem festgestellt wird, dass die Tötung
Kassem Soleimanis nicht völkerrechtskonform gewesen sei, hat sie sich
hierzu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://ww
w.bundestag.de/resource/blob/677272/ba6f4e61c1f5b534f3a2ef59db1e721
e/WD-2-001-20-pdf-data.pdf)?
37. Besitzt die Bundesregierung eigene oder Erkenntnisse Dritter darüber, wer
Ende Mai 2022 für den Tod von Oberst Sajjad Chodai, einem ranghohen
Mitglied der iranischen Revolutionsgarden, der vor seinem Haus
erschossen wurde, verantwortlich war, und wie lauten diese ggf. (https://www.fa
z.net/aktuell/politik/ausland/iran-oberst-der-revolutionsgarden-in-teheran-e
rschossen-18051892.html; https://www.nytimes.com/2022/05/25/world/mi
ddleeast/iran-israel-killing-khodayee.html)?
38. Hat sich die Bundesregierung eine Einschätzung zu der Frage erarbeitet,
ob und wenn ja, welchen Einfluss die Tötungen General Kassem
Soleimanis und beispielsweise Sajjad Chodais auf die Verhandlungen zu einer
Neuauflage eines Atomabkommens ausgeübt haben, und wie lautet die
Einschätzung ggf.?
39. Ist der Bundesregierung der Medienbericht vom 21. April 2022 bekannt,
dass der Iran weiterhin beabsichtige, für die Tötung General Kassem
Soleimanis Vergeltung zu üben trotz mehrerer Angebote der USA, im Falle
des Verzichts darauf, Sanktionen aufzuheben und auch in anderer Hinsicht
Entgegenkommen zu zeigen, hat sie sich hierzu ggf. eine Positionierung
erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://intellinews.com/iran-claims-it-
s-rejected-us-offers-of-sanctions-removal-in-return-for-scrapping-plan-
toavenge-soleimani-242180/)?
40. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass die israelische
Führung die Tötung hochrangiger iranischer Führungspersonen für
strategisch sinnvoll erachten soll, hat sie sich hierzu eine Positionierung
erarbeitet, und wie lautet diese ggf., insbesondere mit Blick auf die Auswirkung
der Tötungen auf eine Neuauflage eines Nuklearabkommens mit dem Iran
(bitte erläutern) (https://foreignpolicy.com/2022/06/29/iran-irgc-assassinati
ons-israel-targeted-killing-nuclear/)?
41. Ist der Bundesregierung der Medienbericht vom 22. Januar 2022 bekannt,
Russland habe dem Iran ein Interimsatomabkommen vorgeschlagen, hat
sie sich hierzu ggf. eine Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.
(https://www.nbcnews.com/politics/national-security/russia-proposed-inter
im-nuclear-deal-iran-us-knowledge-sources-say-rcna13039)?
42. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass vom Iran
unterstützte Milizen seit Frühjahr 2022 zunehmend US-Einrichtungen in Syrien
und dem Irak angegriffen hätten, und wenn ja, hat sie sich hierzu eine
Positionierung erarbeitet, wie lautet diese ggf., und hat diese Positionierung
ggf. auch Auswirkungen auf die Gefahreneinschätzung für die bis zu 500
Bundeswehrsoldaten im Irak (https://www.nbcnews.com/politics/national-
security/attacks-iran-backed-militias-us-target-are-us-hasnt-responded-forc
e-20-rcna32892; https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/fortsetzun
g-einsatz-irak-1996040)?
43. Ist der Bundesregierung eine Äußerung Rafael Grossis, des Leiters der
Internationalen Atomenergiebörde, von Mitte Juni 2022 bekannt, dass seine
Einrichtung bislang die Atomaktivitäten des Iran lückenlos nachvollziehen
konnte, dies aber nach der Abschaltung von 27 Überwachungskameras
bereits drohe, drei bis vier Wochen danach (also Anfang bis Mitte Juli 2022)
nicht mehr der Fall zu sein, hat sie sich hierzu eine Position erarbeitet, und
wenn ja, wie lautet diese ggf. (https://www.diepresse.com/6151809/die-kri
egsgefahr-in-nahost-waechst)?
44. Wie steht es um den Stand der Bemühungen der Bundesregierung
hinsichtlich des Nuklearprogramms Saudi-Arabiens, dass Riad sein „Small
Quantities Protocol“ (SQP) aufgibt und das „Comprehensive Safeguards
Agreement (CSA)“ vollständig anwendet sowie das entsprechende
Zusatzprotokoll ratifiziert“ (bitte erläutern, Antwort zu Frage 30 auf
Bundestagsdrucksache 20/1349)?
45. Ist der Bundesregierung der Medienbericht vom 16. Juni 2022 bekannt,
der Iran baue derzeit südlich der Nuklearanlage Natanz ein weitläufiges
Tunnelnetz auf, um die Nuklearanlage sowohl vor militärischen als auch
Cyberschlägen unverwundbar zu machen, hat sie sich hierzu eine
Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://www.nytimes.com/202
2/06/16/us/politics/iran-nuclear-program-tehran.html)?
46. Hat sich die Bundesregierung eine Position zu der am 23. Juni 2022 vom
BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika)-Gipfel
angenommenen Beijing-Deklaration erarbeitet, in der die Bedeutung
hervorgehoben wird, den JCPoA zu erhalten und die Resolution 2231 des
Weltsicherheitsrats der Vereinten Nationen zu beachten und umzusetzen, und wie
lautet diese ggf. (https://www.fmprc.gov.cn/eng/zxxx_662805/202206/t20
220623_10709037.html)?
47. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, das
Nuklearabkommen sei darauf angelegt gewesen, „dass die Zeit, die Iran braucht, um eine
Atomwaffe zu bauen, mindestens ein Jahr beträgt“, dieser Zeitraum im
Juni 2022 aber nur noch wenige Wochen betrage, und wenn ja, hat sie sich
hierzu eine Position erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://www.sued
deutsche.de/meinung/iran-atomabkommen-atombombe-1.5594866)?
48. Ist der Bundesregierung die russische Position bekannt, die nach Kenntnis
der Fragesteller zuletzt von Außenminister Sergej Lawrow am 23. Juni
2022 in Teheran geäußert wurde, der JCPoA müsse ohne Ausnahmen oder
Hinzufügungen vollumfänglich von allen Vertragsparteien wieder in Kraft
gesetzt werden, und wenn ja, hat sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet,
und wie lautet diese ggf. (bitte begründen, https://www.russiamatters.org/n
ews/russia-review/russia-review-june-16-24-2022, lt. TASS vom 24. Juni
22 sowie Interfax vom 23. Juni 22)?
49. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Aussichten einer
Neuauflage vertraglicher Vereinbarungen zwischen den P5 + 1 mit dem Iran,
haben sich die Aussichten seit Jahresbeginn 2022 verändert, und wenn ja,
inwiefern, und aus welchen Gründen?
50. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass Russland sich
mit Israel geeinigt habe, dass Russland sehr zurückhaltend hinsichtlich
einer militärischen Kooperation mit dem Iran agiere, während Israel sich
hinsichtlich der Ukraine zurückhalte, und wenn ja, hat sie sich hierzu einer
Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://asiatimes.com/2022/0
1/russia-keeps-iran-waiting-on-advanced-weapons/)?
51. Ist der Bundesregierung der Medienbericht vom 30. Juni 2022 bekannt,
dass sich mehrere arabische Staaten und Israel hinsichtlich ihrer
militärischen Bemühungen gegen den Iran absprechen würden und
möglicherweise in absehbarer Zeit ein Verteidigungsbündnis gründen, und wenn ja, hat
sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://w
ww.dw.com/de/eine-nato-f%C3%BCr-nahost/a-62307525)?
52. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass die USA in den
vergangenen Jahren zahlreiche Angriffe auf iranische Ziele in Syrien vorab
geprüft und genehmigt haben sollen, und wenn ja, hat sie sich hierzu eine
Position erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://www.wsj.com/article
s/u-s-secretly-reviews-israels-plans-for-strikes-against-iranian-targets-in-s
yria-11655405162)?
53. Sind der Bundesregierung die Medienberichte von Ende Juni 2022
bekannt, beispielsweise in der „Times of Israel“, dass dem Iran
Sanktionserleichterungen in Aussicht gestellt werden sollen, beispielsweise
Öllieferungen nach Syrien, wenn Teheran im Gegenzug Schritte zur Begrenzung
seines Nuklearprogramms unternimmt, hat sie sich hierzu eine Position
erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://www.timesofisrael.com/israel-
may-allow-iran-to-transfer-oil-to-syria-under-us-supervision-report/)?
54. Führt die Bundesregierung mit dem Iran hinsichtlich der Lage in
Afghanistan Gespräche, und wenn ja, wann fanden diese seit dem August 2021
ggf. statt, wer waren die Gesprächspartner, und welchen Inhalts waren die
Gespräche (bitte erläutern)?
55. Besitzt die Bundesregierung eigene oder Kenntnisse von dritter Seite, ob
und wenn ja, inwiefern es dem Iran gelungen ist, von den USA bei ihrem
überstürztem Abzug aus Afghanistan zurückgelassenes Militärgerät zu
erwerben (https://www.dw.com/de/iran-und-der-afghanische-schwarzmarkt-
f%C3%BCr-us-milit%C3%A4rger%C3%A4t/a-61611397; https://www.ze
it.de/politik/ausland/2022-04/afghanistan-usa-abzug-militaergeraet-cnn)?
Berlin, den 29. Juli 2022
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Sicherheit und Sicherheitskosten im Bereich der Deutschen Bahn AG
AfD04.02.2026
Sprengung von Zigarettenautomaten in den Jahren von 2000 bis 2025
AfD05.02.2026
Ladeinfrastruktur und batteriebetriebene Lkw in Deutschland: Aktueller Stand und Planung
AfD05.02.2026
Aktuelle Fragen, Diskussionen und Analysen zu den Aussichten auf den weiteren Verlauf und einen möglichen Ausgang des Ukrainekrieges sowie die Zeit danach - Deutschlands Interessen im Lichte des Lagebilds und der Strategie der Regierung
AfD05.02.2026