[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eugen Schmidt, Roger Beckamp,
René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/2959 –
Die Nuklearvereinbarung mit dem Iran
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 14. Juli 2015 unterschrieben China, Deutschland, Frankreich,
Großbritannien, Russland und die USA (P5 + 1) auf der einen und der Iran auf der
anderen Seite die „Wiener Nuklearvereinbarung über das iranische
Atomprogramm“ (JCPoA – Gemeinsamer umfassender Aktionsplan). Die
Vereinbarung beinhaltet strenge technische Auflagen und engmaschige
Transparenzmaßnahmen für die iranischen Nuklearaktivitäten. Im Gegenzug wurde
festgehalten, die gegen den Iran verhängten Sanktionen der Vereinten Nationen,
der EU und der USA, von Ausnahmen abgesehen, aufzuheben. Diese hatten
die wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren zuvor spürbar beeinträchtigt.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen billigte mit der Resolution 2231
(2015) den JCPoA, dessen Regelwerk am 16. Januar 2016 in Kraft trat. Der
Iran wies nach der Aufhebung der Sanktionen ein hohes Wachstum der
Wirtschaftsleistung auf (
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/259309/umfra
ge/wachstum-des-bruttoinlandsprodukts-bip-im-iran/;
https://www.gtai.de/de/t
rade/iran/wirtschaftsumfeld/irans-wirtschaft-ist-leicht-gewachsen--676682).
Am 8. Mai 2018 gaben die USA ihren Rückzug aus der Wiener
Nuklearvereinbarung bekannt. Die anderen Vertragsparteien bekundeten ihren Willen,
sich weiter an das Abkommen zu halten. Die Vereinigten Staaten setzten
zuvor suspendierte Sanktionen wieder in Kraft und verhängten nach und nach
weitere, beispielsweise im Januar 2020. Bei zahlreichen dieser Maßnahmen
handelt es sich um Sekundärsanktionen, die auch Wirkung gegen
Handelspartner Irans aus Drittstaaten entfalten (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ausse
npolitik/laender/iran-node/wiener-nuklearvereinbarung-atomprogramm-iran/2
02458;
https://www.aljazeera.com/ajimpact/sanctions-aim-left-iran-economy-
200110165432962.html).
Um die Wiener Nuklearvereinbarung zu erhalten, gründeten Deutschland,
Frankreich und Großbritannien am 31. Januar 2019 die Zweckgesellschaft
INSTEX (Instrument for Supporting Trade Exchanges) (
https://www.auswaert
iges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/iran-node/gruendung-special-purpose-ve
hicle-instex/2185982). Das von der Bundesregierung selbst gesteckte Ziel,
„den legitimen Handel zwischen Europa und dem Iran zu erleichtern“ hat das
Instrument nach Ansicht der Fragesteller allerdings nicht erreicht (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3420
20. Wahlperiode 14.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
19/19773; Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 auf
Bundestagsdrucksache 19/25900). Der Wirtschaftsaustausch zwischen
Deutschland und dem Iran brach fast völlig zusammen (
https://iran.ahk.de/me
diathek/news-details/13-milliarden-euro-handelsvolumen-zwischen-iran-
unddeutschland-in-den-ersten-neun-monaten-2019/). Der Handel zwischen
Russland und dem Iran entwickelte sich hingegen sehr dynamisch (
https://www.teh
rantimes.com/news/443442/Iran-Russia-trade-through-national-currencies-exc
eeds-50).
Die Bundesregierung bekundete im Juni 2019 wiederum ihre
Entschlossenheit, die Wiener Nuklearvereinbarung zu bewahren und umzusetzen, solange
sich der Iran vollständig an seine nukleartechnischen JCPoA-Verpflichtungen
halte (Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10984). Dies war der Fall: Die
Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) stellte im Juni 2019 fest, also über ein Jahr,
nachdem die USA das Abkommen verlassen hatten, dass der Iran die im
JCPoA vereinbarten Regelungen vollumfänglich einhalte (
https://www.iaea.or
g/sites/default/files/19/06/ gov2019-21.pdf).
Der iranische Präsident Hassan Rouhani hatte am 8. Mai 2019, exakt ein Jahr
nach dem Ausstieg der USA aus dem JCPoA, jedoch erklärt, der Iran werde
einigen seiner in der Wiener Nuklearvereinbarung eingegangenen
Verpflichtungen zukünftig nicht mehr nachkommen, falls andere Vertragsparteien ihren
Verpflichtungen weiterhin nicht nachkämen. Er setzte den Parteien eine Frist
von zwei Monaten, sich künftig vertragskonform zu verhalten, die am 8. Juli
2019 verstrich (
https://tass.com/world/1077553).
Im Juli 2019 konstatierte die IAEA, dass der Iran nunmehr eine größere
Menge angereicherten Urans mit einem zudem höheren Anreicherungsgrad halte,
als die Wiener Nuklearvereinbarung gestatte. Im November 2019 teilte sie
mit, dass sich beide Werte weiter erhöht hätten (
https://oilprice.com/Energy/E
nergy-General/Iran-Faces-Threat-Of-Full-Global-Sanctions.html).
Der Iran erklärte am 4. September 2019 wiederum, Deutschland, Frankreich
und Großbritannien zwei Monate Zeit zu geben, ihre im JCPoA
eingegangenen Verpflichtungen, d. h. einen Handelsaustausch ihrer Länder mit dem Iran
zu ermöglichen, umzusetzen (
https://tass.com/world/1076364). Da dies aus
iranischer Sicht nicht erfolgte, intensivierte der Iran nach Ablauf der
Zweimonatsfrist seine nuklearen Aktivitäten, verbunden mit der Zusicherung, dass
diese unter Aufsicht der IAEA stattfänden (
https://www.wienerzeitung.at/nach
richten/politik/welt/2036731-Urangas-in-Zentrifugen-in-iranischer-Anlage-Fo
rdo-eingeleitet.html?em_cnt_page=1). Der iranische Außenminister „empfahl
den Europäern in einer am 5. November veröffentlichten Botschaft, sich an
Atomabkommen zu halten“, wie eine iranische Nachrichtenagentur meldete
(
https://de.irna.ir/news/83544424/Atomabkommen-Zarif-fordert-Europ%C3%
A4er-nachdr%C3%BCcklich-auf-ihren). Die iranischen Maßnahmen seien
umkehrbar, „wenn die drei europäischen Unterzeichner des Atomabkommens
ihren Verpflichtungen aus dem 2015 unterzeichneten Atomdeal nachkommen“
(ebd.).
Am 14. September 2019 legten Drohnenangriffe, die die USA dem Iran bzw.
von ihnen unterstützen Kräften zur Last legten, einen beträchtlichen Teil der
Ölförderung Saudi-Arabiens lahm (
https://www.aljazeera.com/news/2019/12/
probe-saudi-oil-attack-shows-north-report-191220053739751.html).
Am 3. Januar 2020 wurden der iranische General Kassem Soleimani und der
irakische Milizenführer Abu Mahdi al-Muhandis bei einem amerikanischen
Drohnenangriff im Irak getötet. Das irakische Parlament verlangte daraufhin,
dass die im Irak stationierten US-Truppen das Land verlassen müssten. Die
USA weigerten sich jedoch, über die Frage auch nur Gespräche zu führen
(
https://www.themoscowtimes.com/2020/01/03/putin-can-cautiously-enjoy-th
e-iran-drama-from-the-audience-a68810;
https://www.aljazeera.com/news/202
0/01/rejects-iraq-request-discuss-troop-withdrawal-200110154539358.html).
Weder die Bundesregierung noch eine andere Regierung eines EU-Landes
thematisierte, dass die Tötung, so die Wissenschaftlichen Dienste des
Deutschen Bundestags, völkerrechtswidrig war (
https://www.zeit.de/politik/auslan
d/2020-01/adnan-tabatabai-iran-usa-rache-kassem-soleimani/komplettansicht;
https://www.bundestag.de/resource/blob/677272/ba6f4e61c1f5b534f3a2ef59d
b1e721e/WD-2-001-20-pdf-data.pdf). Ulrike Demmer, die damalige
stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung erklärte im Gegenteil, die
amerikanische Aktion sei eine Reaktion auf eine Serie von Provokationen gewesen, die
vom Iran ausgegangen seien. Daraufhin bestellte das iranische
Außenministerium den deutschen Geschäftsträger ein (
https://www.tasnimnews.com/en/new
s/2020/01/06/2175896/iran-summons-german-envoy-over-support-for-us-st
rike).
Am 5. Januar 2020 erklärte der Iran, sich an weitere der im JCPoA
vereinbarten Obergrenzen nicht mehr halten zu wollen, bekundete aber seine
Bereitschaft zu Gesprächen (
https://www.aljazeera.com/news/2020/01/soleimani-kil
ling-iran-abandons-nuclear-deal-limits-200105185905943.html). Iranische
Regierungsvertreter betonten, zur vollständigen Einhaltung der Wiener
Nuklearvereinbarung zurückzukehren, sobald dies auch bei den anderen
Vertragsparteien der Fall sei (
https://www.tasnimnews.com/en/news/2020/01/07/2177
124/iran-s-5th-step-keeps-balance-in-jcpoa-diplomat-says).
Der Iran-Experte Adnan Tabatabai erklärte in der „Zeit“: „Durch die Tötung
Soleimanis geraten alle im Land, die für eine Öffnung gegenüber dem Westen
werben, in die Defensive. Was hat die Öffnung Iran schließlich gebracht? Ein
nicht funktionierendes Nuklearabkommen und den Tod des Generals. Alle
aber, die mit teils großem ideologischem Eifer für eine Konfrontation
argumentieren, werden an Einfluss gewinnen. Das wird man bei den
Parlamentswahlen im Februar spüren und auch bei den Präsidentschaftswahlen im
kommenden Jahr“ (
https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-01/adnan-tabatab
ai-iran-usa-rache-kassem-soleimani/komplettansicht). Dies bestätigte sich
nach Ansicht der Fragesteller in der Folgezeit.
Am 8. Januar 2020 forderte der damalige Präsident der Vereinigten Staaten
von Amerika, Donald Trump, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien
und Russland dazu auf, vom bisherigen Abkommen Abstand zu nehmen und
ein neues auszuhandeln. Dem erteilten Deutschland, Frankreich und
Großbritannien umgehend eine Absage (
https://www.tasnimnews.com/en/news/202
0/01/10/2179090/russia-france-uk-committed-to-jcpoa-despite-trump-s-pres
sure). Daraufhin drohten die USA den drei genannten Ländern nach einem
Bericht der „Washington Post“ an, hohe Strafzölle auf Autoexporte in die USA
zu verhängen, falls sie nicht in einem förmlichen Verfahren den Iran der
Vertragsverletzung bezichtigen sollten (
https://www.washingtonpost.com/world/n
ational-security/days-before-europeans-warned-iran-of-nuclear-deal-violation
s-trump-secretly-threatened-to-impose-25percent-tariff-on-european-autos-if-t
hey-didnt/2020/01/15/0a3ea8ce-37a9-11ea-a01d-b7cc8ec1a85d_story.html).
Berlin, London und Paris bezichtigten den Iran kurz darauf formell der
Vertragsverletzung, erklärten jedoch zugleich, dies stehe in keinem
Zusammenhang mit eventuellem amerikanischen Druck (ebd.).
Der britische Premierminister erklärte kurz darauf, dass sein Land bereit sei,
vom JCPoA Abstand zu nehmen und für ein neues, von den USA gefordertes
Abkommen offen sei. Deutschland und Frankreich hingegen erklärten
weiterhin, die Wiener Nuklearvereinbarung wahren zu wollen (
https://www.aljazeer
a.com/news/2020/01/uk-france-reiterate-commitment-iran-nuclear-deal-20011
9153059240.html). Eine andere Quelle hingegen konstatiert, dass sich auch
Berlin und Paris bereits Mitte Januar 2019 dem amerikanischen Druck
gebeugt und den US-Forderungen angeschlossen hätten. Diese sahen über die
Einschränkungen und Verifikationsmaßnahmen des JCPoA außerdem noch
weitere nukleartechnische Maßnahmen vor, Beschränkungen des Iran beim
Raketenbau und hinsichtlich außenpolitischer Aktivitäten (https:// o i l p r i c
e.com/Energy/Energy-General/Iran-Faces-Threat-Of-Full-Global-Sanction
s.html).
Zwischen Ende Januar 2020 und Herbst 2021 gab es wenig Bewegung in der
Nuklearfrage, was nach Ansicht der Fragesteller an den Parlaments- und
Präsidentschaftswahlen im Iran und der US-Präsidentschaftswahl gelegen haben
dürfte.
Am 7. Dezember 2021 führten die Präsidenten Russlands und der USA ein
zweistündiges Videogespräch, in dem es u. a. um die Wiener
Nuklearvereinbarung ging. Beide Seiten betonten, ihr Austausch über dieses Thema sei sehr
konstruktiv gewesen (
https://www.whitehouse.gov/briefing-room/press-briefi
ngs/2021/12/07/press-briefing-by-press-secretary-jen-psaki-and-national-secur
ity-advisor-jake-sullivan-december-7-2021/;
http://kremlin.ru/events/presiden
t/news/67315).
In den folgenden Monaten gewannen die Verhandlungen der P5 + 1 mit dem
Iran nach Eindruck der Fragesteller eine beträchtliche und konstruktive
Dynamik. Seit März 2022 liegt nach Auskunft Deutschlands, Frankreichs und
Großbritanniens „eine tragfähige Vereinbarung auf dem Tisch, welche eine
Rückkehr der USA in das JCPoA ermöglichen und Iran dazu bringen würde,
seine JCPoA-Verpflichtungen wieder einzuhalten“ (
https://www.france-allema
gne.fr/JCPoA-Gemeinsame-Erklarung-Deutschlands-Frankreichs-und-des-Ver
einigten.html). Im Verlauf des Frühjahrs gerieten die Verhandlungen nach dem
Eindruck der Fragesteller jedoch erneut an einen toten Punkt. Beides wirft
zahlreiche Fragen auf, die unten gestellt werden.
Die IAEA stellte am 30. Mai 2022 fest, der Iran habe die Menge des auf
60 Prozent angereicherten Urans seit Februar um 30 Prozent erhöht. Die
Bundesregierung erklärte hierzu, der Iran besitze „keine plausible zivile
Rechtfertigung für seine Urananreicherung auf bis zu 60 Prozent“ (Antwort zu
Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/1349). Die Internationale
Atomenergiebehörde stellte zudem fest, es gebe ungeklärte Fragen hinsichtlich der Spuren
von Uran, die an mehreren von Teheran nicht deklarierten Standorten im Iran
festgestellt worden seien (
https://www.bloomberg.com/news/articles/2022-05-
30/iran-ramps-up-uranium-enrichment-while-stalling-investigation).
Anfang Juni 2022 schaltete der Iran in mehreren Atomanlagen des Landes
Überwachungskameras der IAEA aus. Teheran gab an, hiermit lediglich auf
einen von Deutschland, Frankreich und Großbritannien eingebrachten
Resolutionstext zu reagieren, in dem die mangelnde Kooperationsbereitschaft des
Irans mit internationalen Atomexperten kritisiert wird (
https://rp-online.de/pol
itik/ausland/iran-schaltet-kameras-der-internationalen-atomenergiebehoerde-a
b_aid-71061031).
Ende Juni 2022 kam nach monatelangem Stillstand wieder Bewegung in die
Gespräche. Am 22. Juni 2022 reiste der russische Außenminister nach Teheran
(
https://intellinews.com/reports/iran-country-report-may22-may-2022-86509/,
https://www.reuters.com/world/middle-east/russias-lavrov-iran-discuss-nuclea
r-deal-cooperation-2022-06-22/). Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell
führte kurz darauf ebenfalls Gespräche im Iran (
https://www.handelsblat
t.com/dpa/wirtschaft-iran-eu-aussenbeauftragter-borell-inteheran-erwartet/284
52288.html;
https://apnews.com/article/politics-middle-east-iran-united-states-
foreign-policy-1a06ac64b4663239a314696bfac4fa5d). Sich anschließende
Verhandlungen in Katar brachten keine Fortschritte, aber beide Seiten
betonten, die Gespräche weiter führen zu wollen (
https://www.rnd.de/politik/atomg
espraeche-mit-iran-eu-nach-verhandlungen-in-doha-enttaeuscht-MJOZB75A
MGEMR7BDMIHLY4CXOI.html).
1. Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass die USA die einmütig
angenommene Resolution 2231 (2015) des Weltsicherheitsrats der
Vereinten Nationen durch ihren Ausstieg aus dem JCPoA im Mai 2018
verletzt haben, da die Mitgliedstaaten laut der Charta der Vereinten
Nationen verpflichtet sind, Resolutionen des Weltsicherheitsrats zu billigen
und auszuführen, und wenn ja, inwiefern (bitte begründen,
https://dgv
n.de/publications/PDFs/Sonstiges/Charta-der-Vereinten-Nationen.pdf)?
Die Staats- bzw. Regierungschefs Deutschlands, Frankreichs und
Großbritanniens haben den Rückzug der USA aus der Wiener Nuklearvereinbarung mit
Iran (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPoA) am 8. Mai 2018 in einer
gemeinsamen Erklärung mit Bedauern und Sorge zur Kenntnis genommen,
siehe
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/gemei
nsame-erklaerung-deutschlands-frankreichs-und-grossbritanniens-zum-rueckzu
g-der-vereinigten-staaten-aus-dem-nuklearabkommen-mit-iran-1008436. Der
Wortlaut dieser Erklärung wurde gleichentags mit der Pressemitteilung Nr. 153
des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung veröffentlicht.
Die Indossierung des JCPoA durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
mit Resolution 2231 (2015) ändert nicht die politische Natur der Vereinbarung
und der Möglichkeit der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), sich von
dieser zu lösen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
2. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage erarbeitet, ob
und ggf. inwiefern die Verhängung der Sanktionen der USA gegen den
Iran 2018 das Regelwerk der Welthandelsorganisation verletzt haben,
und wie lautet diese ggf. (bitte erläutern)?
3. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage erarbeitet, ob
und ggf. inwiefern die Sekundärsanktionen, die nach dem Ausstieg der
USA aus der Wiener Nuklearvereinbarung verhängt wurden, das
Regelwerk der Welthandelsorganisation verletzt haben, und wie lautet diese
ggf. (bitte erläutern)?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
WTO-rechtliche Verpflichtungen bestehen nur zwischen Mitgliedstaaten der
Welthandelsorganisation (World Trade Organisation, WTO). Da Iran kein
WTO-Mitglied ist, spielt die WTO-rechtliche Bewertung der US-Sanktionen
insoweit nur eine untergeordnete Rolle.
4. Hat sich die Bundesregierung eine Position zu der Frage erarbeitet, ob
und inwiefern die USA die JCPoA-Vertragsregeln mit ihrem Ausstieg
verletzt haben (bitte erläutern)?
Der JCPoA ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern eine politische
Vereinbarung. Völkerrechtliche Verbindlichkeit erlangen dabei nur die Passagen der
Resolution 2231 des VN-Sicherheitsrats, die ausdrücklich auf Artikel 41 der
VN-Charta Bezug nehmen. Im Übrigen bleibt den JCPoA-Teilnehmern eine
Abkehr von ihren Absichtserklärungen unbenommen.
5. Hat die Bundesregierung nach dem Ausstieg der USA aus der Wiener
Nuklearvereinbarung mit dem Iran im Jahre 2018 erwogen, eine
hochrangige diplomatische Initiative, bzw. den Bundesminister des
Auswärtigen, nach Teheran und/oder Washington zu entsenden, ggf. in
Kooperation mit China, Frankreich, Großbritannien oder Russland, um das
Abkommen zu retten (bitte begründen)?
Der Austritt der Vereinigten Staaten von Amerika aus der Nuklearvereinbarung
und seine Konsequenzen waren regelmäßig Gegenstand von hochrangigen
Gesprächen mit den verbliebenen JCPoA-Beteiligten wie auch den Vereinigten
Staaten von Amerika. Die Bundesregierung hat ihre bekannte Position zum
Erhalt der Nuklearvereinbarung sowohl in diesen Gesprächen als auch öffentlich
wiederholt dargelegt.
6. Hat der damalige Bundesminister des Auswärtigen, ggf. in Kooperation
mit seinen Kollegen anderer Staaten, die USA nach ihrem Ausstieg aus
dem JCPoA öffentlich darauf hingewiesen, dass die Vereinigten Staaten
unverzüglich zur uneingeschränkten Einhaltung des JCPoA
zurückkehren müssten, analog zur Erklärung der Außenminister Deutschlands,
Frankreichs und des Vereinigten Königreichs vom 9. Juli 2019, in der der
Iran aufgefordert wurde, unverzüglich zur uneingeschränkten Einhaltung
des JCPoA zurückzukehren (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/11757)?
Die Bundesregierung hat ihre Position zum Austritt der Vereinigten Staaten von
Amerika und ihren Willen zum Erhalt der Nuklearvereinbarung sowohl vor
dem Austritt am 8. Mai 2018 als auch danach wiederholt öffentlich
verdeutlicht. Es wird insbesondere auf die genannte gemeinsame Erklärung der
Staatsbzw. Regierungschefs Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens vom
8. Mai 2018 verwiesen.
7. Hat die Bundesregierung erwogen, sich öffentlich an die USA, die als
erste aus dem JCPoA ausgestiegen sind, mit ähnlichen Worten zu
wenden, wie es die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der
britische Premierminister Boris Johnson und der französische Präsident
Emmanuel Macron Anfang Januar 2020 an die iranische Adresse
gerichtet unternahmen (bitte begründen,
https://www.aljazeera.com/news/2020/
01/soleimani-killing-iran-abandons-nuclear-deal-limits-20010518590594
3.html)?
Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel hat sich am 8. Mai 2018 mit ihrem
französischen Amtskollegen Emmanuel Macron und ihrer britischen
Amtskollegin Theresa May in einer gemeinsamen Stellungnahme geäußert. Der Text
dieser Stellungnahme ist auf der Seite der Bundesregierung im Volltext
abrufbar (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gemeinsame-erklaerung-de
r-staats-und-regierungschefs-frankreichs-deutschlands-und-des-vereinigten-koe
nigreichs-1647894); im Übrigen wird zu den Fundstellen der Stellungnahme
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
8. Haben die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bzw.
Bundeskanzler Olaf Scholz seit dem Ausstieg der USA aus der
Nuklearvereinbarung im Mai 2018 mit dem jeweiligen iranischen Präsidenten
telefoniert, wie etwa Boris Johnson am 9. Januar 2020 (bitte ggf. spezifizieren,
https://www.tasnimnews.com/en/news/2020/01/10/2179090/russia-franc
e-uk-committed-to-jcpoa-despite-trump-s-pressure)?
Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel hat während ihrer Amtszeit nach dem
Ausstieg der Vereinigten Staaten von Amerika aus der Nuklearvereinbarung
mit dem damaligen iranischen Staatspräsidenten Hassan Rohani telefoniert.
9. Hat der damalige deutsche Bundesminister des Auswärtigen seit dem
Ausstieg der USA aus der Nuklearvereinbarung im Mai 2018
telefonischen Austausch mit dem iranischen Außenminister gepflegt, wie etwa
der Außenminister Österreichs (bitte ggf. spezifizieren,
https://de.irna.ir/
news/83626300/Zarif-und-Schallenberg-diskutieren-telefonisch-%C3%B
Cber-die-regionalen)?
Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, und der damalige
Bundesaußenminister Heiko Maas standen mit ihren iranischen Amtskollegen
in direktem Austausch, wie im Rahmen diplomatischer Beziehungen üblich. So
fanden am 24. September 2018 und 25. September 2019 Außenministertreffen
der verbliebenen JCPoA-Teilnehmerstaaten in New York unter Leitung der
Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik statt. Am 21.
Dezember 2020 organisierte die EU ein solches Treffen im virtuellen Format.
Zuletzt hat Bundesaußenministerin Baerbock ihren iranischen Amtskollegen am
Rande der Münchner Sicherheitskonferenz am 19. Februar 2022 getroffen.
10. Ist der Bundesregierung die Äußerung von Stefan Scholz, dem
österreichischen Botschafter im Iran, vom 13. Dezember 2019 bekannt, dass
„sich die einseitigen Sanktionen der USA gegen das iranische Volk
negativ auf die iranisch-österreichischen Beziehungen“ auswirken, und hat sie
sich ggf. hierzu eine Positionierung erarbeitet (
https://de.irna.ir/news/835
92623/Die-wirtschaftlichen-Zusammenarbeiten-zwischen-Iran-und-%C3
%96sterreich, bitte ggf. ausführen)?
Die Bundesregierung kommentiert die Beziehungen von Drittstaaten
untereinander und die Äußerungen von öffentlichen Amtsträgern in diesem
Zusammenhang nicht. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
11. Haben sich die einseitigen Sanktionen der USA gegen das iranische Volk
nach Ansicht der Bundesregierung negativ auf die iranisch-deutschen
Beziehungen ausgewirkt (bitte begründen)?
Die von den Vereinigten Staaten von Amerika verhängten Sanktionen stehen
aus Sicht der Bundesregierung nicht in Zusammenhang mit den diplomatischen
Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen
Republik Iran. Die Bundesregierung hat wiederholt deutlich gemacht, dass sie
Sanktionen mit extraterritorialer Wirkung ablehnt.
12. Haben sich die von den USA seit 2018 verhängten Sekundärsanktionen,
die den deutsch-iranischen Handel fast zum Erliegen brachten, negativ
auf die deutsch-amerikanischen Beziehungen ausgewirkt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller, bitte begründen)?
Die Bundesregierung arbeitet eng und vertrauensvoll mit der Regierung der
Vereinigten Staaten von Amerika zusammen. Dies umfasst auch die laufenden
Verhandlungen über eine Rückkehr zur Nuklearvereinbarung JCPoA und einer
damit verbundenen möglichen Aufhebung zuvor wiedereingesetzter
nuklearbezogener Sekundärsanktionen.
13. Ist der Bundesregierung die Medienmeldung bekannt, und wenn ja, hat
sie sich eine Positionierung hierzu erarbeitet, dass Israel nach den
Angaben seines eigenen Militärs seit 2017 in Syrien und anderen Ländern
des Nahen Ostens mehr als 400 Luftangriffe gegen den Iran und dessen
Verbündete geflogen haben soll, und wie lautet ggf. diese Positionierung
(
https://www.wsj.com/articles/israels-war-between-the-wars-with-iran-e
xpands-across-middle-east-11649595603)?
Die Bundesregierung hat den in der Frage erwähnten Medienbericht zur
Kenntnis genommen.
14. Welche ausländischen Waffenlieferungen hat der Iran nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Auslaufen des vom VN-Weltsicherheitsrat
2007 gegen den Iran verhängten Waffenembargos im Oktober 2020
erhalten (
https://asiatimes.com/2022/01/russia-keeps-iran-waiting-on-adva
nced-weapons/, bitte ggf. aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
15. Besitzt die Bundesregierung eigene oder durch Dritte erlangte
Kenntnisse darüber, ob bzw. inwiefern der iranische Präsident bei seinem
Besuch in Russland im Januar 2022 den Versuch unternommen hat, Waffen
aus Russland für den Iran zu erwerben, und wie lauten diese ggf. (https://
asiatimes.com/2022/01/russia-keeps-iran-waiting-on-advanced-weap
ons/)?
Der Bundesregierung liegen hierzu über Medienberichte hinaus keine eigenen
Erkenntnisse vor.
16. Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, Russland plane den Erwerb
von Hunderten iranischer Drohnen, hat sie sich hierzu eine
Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (
https://www.welt.de/politik/aus
land/video239871349/Ukraine-Krieg-Russland-hat-Hunderte-Drohnen-a
us-dem-Iran-bestellt.html;
https://www.rferl.org/a/russia-us-iran-drones/
31939341.html)?
Die Bundesregierung teilt die Sorge der Vereinigten Staaten von Amerika und
anderer Partner hinsichtlich einer möglichen wehrtechnischen Zusammenarbeit
zwischen Russland und Iran, gerade auch im Kontext des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine. Sie erinnert daran, dass die Lieferung bestimmter
militärischer Flugkörper oder entsprechender Bauteile nach oder aus Iran
gemäß der Resolution 2231 (2015), Annex B, Absatz 4 einer Genehmigung des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bedarf. Mit etwaigen Verstößen müsste
sich der Sicherheitsrat befassen.
17. Hat sich die Bundesregierung eine Position zu der Frage erarbeitet, ob
bzw. inwiefern der Iran nach dem Ausstieg der USA aus dem JCPoA
vertragstreu geblieben ist, bzw. wann und inwiefern der Iran von den im
Abkommen eingegangene Verpflichtungen Abstand genommen hat, und
wie lautet diese Position ggf. (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte
erläutern)?
Zur Frage einer in der Fragestellung unterstellten rechtlichen Verbindlichkeit
des JCPoA wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Seit dem 1. Juli 2019 setzte Iran seine nukleartechnischen JCPoA-
Verpflichtungen schrittweise aus und intensivierte seine systematischen JCPoA-
Verletzungen nochmals auf der Grundlage eines „strategischen Nukleargesetzes“ vom
Dezember 2020. Die Bundesregierung hat Iran seitdem wiederholt aufgerufen,
zur Umsetzung der Vereinbarung zurückzukehren. Die Bundesregierung
verweist dazu exemplarisch auf die Rede von Bundesaußenministerin Baerbock
bei der 10. Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags
am 1. August 2022, abrufbar unter
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsro
om/-/2545448.
18. Zu welchen Ergebnissen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Absicht der US-Regierung geführt, die seit 2020 anstrebt, „die Abwicklung
humanitärer Geschäfte mit Iran durch die Schaffung eines
Zahlungskanals zu erleichtern“, bzw. aus welchen Gründen konnte dieser Kanal
nach Kenntnis der Bundesregierung nicht operabel werden (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache
19/16951)?
Im Jahr 2020 ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenarbeit
zwischen den Regierungen der Schweiz und der Vereinigten Staaten ein
Zahlungsmechanismus zur Lieferung humanitärer Güter nach Iran, das sogenannte Swiss
Humanitarian Trade Arrangement geschaffen worden. Über diesen
Mechanismus konnte nach Kenntnis der Bundesregierung bislang eine geringe Zahl von
Transaktionen abgewickelt werden.
19. Besitzt die Bundesregierung eigene oder Erkenntnisse Dritter, inwiefern
die von den USA verhängten Sanktionen im Iran aufgrund von
ausbleibenden Importen von Medikamenten und medizinischer Ausrüstung zu
einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, einer Beeinträchtigung
der allgemeinen Lebenserwartung und zu Todesfällen aufgrund
mangelnder Behandlungsmöglichkeiten geführt haben (https:// learngerman.d
w.com/de/medikamentennotstand-im-iran/a-46206286;
https://www.hrw.
org/de/news/2019/10/29/iran-sanktionen-gefaehrden-gesundheit)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung produziert Iran einen Großteil der im Land
benötigten Medikamente selbst. Humanitäre Güter, zu denen auch
Medikamente und medizinische Ausrüstung zählen, sind von den
Sanktionsbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika ausgenommen. Der Import von
Medikamenten und medizinischer Ausrüstung ist in der Regel möglich, führt
jedoch oftmals zu Preissteigerungen. Zudem kann nicht ausgeschlossen
werden, dass Unternehmen und Banken aus Gründen der unternehmerischen
Risikoreduktion den Handel mit Iran bzw. diesbezügliche Transaktionen ablehnen.
Versorgungsengpässe bei Medikamenten werden insbesondere für einige
seltene Krankheiten berichtet. Über die Quantität der Versorgungsengpässe liegen
der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor.
20. Inwiefern vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass sich
Deutschland gemäß dem Inhalt und dem Geist der Wiener Nuklearvereinbarung
verhalten hat, obwohl der deutsch-iranische Handel fast vollständig
zusammengebrochen ist (s. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte
begründen)?
Nach dem Austritt der Vereinigten Staaten von Amerika aus der Wiener
Nuklearvereinbarung im Jahr 2018 hat sich die Bundesregierung, gemeinsam mit
ihren Partnern im E3-Format, Frankreich und Großbritannien, mit großem
Nachdruck für deren Erhalt eingesetzt. Im Rahmen dieser Bemühungen
gründeten die E3-Regierungen im Jahr 2019 unter anderem die Zweckgesellschaft
INSTEX mit dem Ziel, den legitimen Handel zwischen Europa und der
Islamischen Republik Iran zu erleichtern. Privatwirtschaftliche Unternehmen
entscheiden dabei eigenverantwortlich über Art und Umfang ihres wirtschaftlichen
Engagements in und mit Drittstaaten.
21. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung möglich bzw.
wünschenswert, den JCPoA in seiner 2015 ursprünglich vereinbarten Version
wieder in Kraft zu setzen, und wenn ja, inwiefern bzw. wann und aufgrund
welcher Entwicklungen gelangte die Bundesregierung ggf. zu einem
anderen Schluss und in welchen Bereichen ist eine Revision nach Ansicht
der Bundesregierung ggf. erforderlich (bitte erläutern)?
Gegenstand des am 6. April 2021 begonnenen Wiener Verhandlungsprozesses
sind die Wiederherstellung des JCPoA und die für eine vollständige Umsetzung
erforderlichen Schritte. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen dieser
Verhandlungen unverändert und mit großem Nachdruck für die Wiederherstellung
des JCPoA ein.
22. Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, nach denen der russische
Außenminister Sergej Lawrow am 5. März 2022 Zusicherungen von den
USA gefordert haben soll, dass die nach dem 24. Februar 2022 gegen
Russland verhängten westlichen Sanktionen in keiner Weise den
Wirtschaftsaustausch und die technisch-militärische Kooperation zwischen
Russland und dem Iran beeinträchtigen werden, hat sie sich hierzu eine
Positionierung erarbeitet, wie lautet diese ggf., und hat sie hierüber ggf.
mit den USA einen Austausch gepflegt (
https://www.themoscowtime
s.com/2022/03/05/iran-a76777)?
Der Bundesregierung sind Medienberichte über entsprechende Forderungen des
russischen Außenministers an die Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika bekannt.
Die Bundesregierung setzt sich im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur
Rückkehr der Vereinigten Staaten zum JCPoA dafür ein, dass mit einem
erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen der wirtschaftliche Austausch zwischen
Iran und den Teilnehmerstaaten der Vereinbarung wieder ausgebaut werden
kann. Die aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gegen
Russland verhängten Sanktionen der EU und ihrer Partner stehen dem nicht
entgegen.
23. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung ein Medienbericht vom
15. März 2022 zu, dass die USA Russland eine schriftliche Zusicherung
gegeben haben, dass die vertraglich zwischen Moskau und Teheran
vereinbarte Lieferung russischer Nuklearbrennstoffe an den Iran zukünftig
nicht durch Sekundärsanktionen beeinträchtigt werde, hat sie sich hierzu
ggf. eine Position erarbeitet, wie lautet diese ggf., und hat sie hierüber
ggf. mit den USA einen Austausch gepflegt (
https://www.bloomber
g.com/news/articles/2022-03-15/russia-says-it-secured-u-s-guarantees-ov
er-iran-nuclear-work)?
Die Bundesregierung kommentiert weder die Inhalte laufender Verhandlungen
noch die Beziehungen von Drittstaaten untereinander.
24. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, ob bzw.
inwiefern der Wechsel der Präsidentschaft im Iran im Juni 2021 dazu
geführt habe, dass der Iran von zentralen vorher gemachten
Zugeständnissen in den Atomverhandlungen in Wien wieder abgerückt sei (bitte
erläutern,
https://www.wsj.com/articles/u-s-hope-for-iran-nuclear-talks-now-r
ests-on-china-russia-11638790536?page=1)?
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit ihren Partnern im E3-Format,
Frankreich und Großbritannien, im November 2021 öffentlich deutlich gemacht, dass
sie neu in die Verhandlungen eingebrachte iranische Forderungen zurückweist
und an Iran appelliert, auf Grundlage der im Juni 2021 erreichten
Zwischenergebnisse weiter zu verhandeln.
25. Welche eigenen bzw. Kenntnisse Dritter besitzt die Bundesregierung ggf.
über die Hintergründe von Cyberangriffen, die sich Israel und der Iran
seit Herbst 2021 wechselseitig vorwerfen (bitte ggf. erläutern,
https://ww
w.nytimes.com/2021/11/27/world/middleeast/iran-israel-cyber-hac
k.html)?
Der Bundesregierung liegen über Medienberichte hinaus hierzu keine
Erkenntnisse vor.
26. Besitzt die Bundesregierung eigene Kenntnisse oder hat sie Kenntnis von
dritter Seite erlangt, inwiefern ggf. der Iran für die „größte Cyberattacke
in der Geschichte Israels“ Mitte März 2022 verantwortlich gewesen sein
soll (bitte ggf. erläutern,
https://www.dw.com/de/drohnen-raketen-cybera
ngriffe-iranisch-israelischer-schattenkrieg/a-61144716)?
Die Bundesregierung hat hierzu über Medienberichte hinaus keine eigenen
Erkenntnisse oder Erkenntnisse von dritter Seite.
27. Ist der Bundesregierung die Erklärung des israelischen
Ministerpräsidenten Naftali Bennett vom 1. Mai 2022 bekannt, mehrere iranische
Anschläge in Europa verhindert zu haben, hat sie sich hierzu eine
Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (
https://www.derstandard.at/
story/2000135338026/israel-vereitelte-nach-eigenen-angaben-iranische-a
ttentate-in-europa)?
Die Sicherheitsbehörden der Bundesregierung erhalten regelmäßig
sicherheitsrelevante Hinweise aus dem Ausland. So ist auch die Erklärung des
israelischen Ministerpräsidenten Naftali Bennet vom 1. Mai 2022 der
Bundesregierung bekannt und fließt in aktuelle Lagebewertungen zur inneren Sicherheit
ein.
Die Bundesregierung schätzt die enge Zusammenarbeit mit ausländischen
Sicherheitsbehörden und nimmt jegliche Hinweisaufkommen ernst.
28. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass sich die
Spannungen zwischen Israel und dem Iran seit dem Frühjahr 2022 zuspitzen,
hat sie sich hierzu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese
ggf. (
https://www.spiegel.de/ausland/schattenkrieg-zwischen-israel-und-i
ran-kriegssimulation-flammende-streitwagen-a-18a10537-6c34-4459-a4
27-a3eb42113272)?
Das Bekenntnis zur Sicherheit Israels ist fester Bestandteil deutscher
Außenpolitik. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung jede Zunahme
regionaler Spannungen mit Bezug auf Israel mit Besorgnis.
29. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Leiter des israelischen
Sicherheitsrats Mitte Juli 2022 erklärte, sein Land habe in den vorhergehenden
Monaten mehrere Operationen im Iran durchgeführt, wie die „Jerusalem
Post“ berichtete, hat sie sich hierzu eine Position erarbeitet, insbesondere
hinsichtlich der Auswirkungen dieser Operationen für ein erneutes
Nuklearabkommen, und wie lautet sie ggf. (
https://www.jpost.com/middle-e
ast-news/article-712168)?
Der Bundesregierung ist die Erklärung bekannt. Darüber hinaus beteiligt sich
die Bundesregierung nicht an Spekulationen.
30. Trifft der Medienbericht zu, dass sich die iranischen Unterhändler seit
dem Neubeginn der Atomverhandlungen im April 2021 geweigert hätten,
in direkten Kontakt mit den amerikanischen Unterhändlern zu treten,
sodass britische, deutsche und französische Unterhändler als Mittler
fungierten, um Nachrichten zu überbringen, und wenn ja, haben die
Vertreter der drei genannten Länder grundsätzlich gemeinsam agiert,
wechselten sie sich ab, gab es u. U. ein anderes Vorgehen, in welcher Form und
welcher Sprache wurden die Nachrichten nach Kenntnis der
Bundesregierung übermittelt (bitte erläutern) (
https://intellinews.com/reports/ira
n-country-report-mar22-march-2022-83843/)?
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) fungiert als Koordinator der Wiener
Verhandlungen zur Wiederherstellung des JCPoA. In dieser Funktion führt der
EAD sowohl Gespräche mit den Vereinigten Staaten von Amerika als auch mit
Iran. Vertreterinnen und Vertreter Deutschlands, Frankreichs und
Großbritanniens („E3“) treffen die Vertreter Irans in der Regel gemeinsam mit dem EAD.
Die Verhandlungssprache ist Englisch. Iran lehnt direkte Gespräche mit den
USA ab.
31. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung dazu erarbeitet, dass
die USA die „iranischen Revolutionsgarden“ im April 2019 in ihrer
Terrorliste aufgenommen haben, und wie lautet diese Haltung ggf. (bitte
begründen) (
https://www.spiegel.de/politik/ausland/usa-stufen-iranische-
revolutionsgarden-als-terrororganisation-ein-a-1261867.html)?
32. Strebte oder strebt die Bundesregierung ggf. an, die „iranischen
Revolutionsgarden“ auf eine Terrorliste aufzunehmen oder aufnehmen zu lassen
(bitte ggf. erläutern)?
33. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Länder außer den
Vereinigten Staaten die „iranischen Revolutionsgarden“ noch in eine
Terrorliste aufgenommen haben, und wenn ja, um welche Länder handelt
es sich ggf.?
34. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, wonach die USA im
Frühjahr 2022 in Betracht gezogen hätten, die „iranischen
Revolutionsgarden“ von ihrer Terrorliste wieder zu entfernen, und wenn ja, hat sie
sich ggf. hierzu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.
(
https://www.spiegel.de/ausland/atom-deal-verhandlungen-in-wien-die-n
ervositaet-nimmt-zu-a-9bd435d0-0bf0-4060-9e16-4c3a0b41542d)?
35. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass eine neue
Vereinbarung Chinas, Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Russlands
und der USA mit dem Iran nur am umstrittenen Status der „iranischen
Revolutionsgarden“ scheiterte, oder was ist nach Ansicht der
Bundesregierung der Grund bzw. was sind die Gründe dafür, dass es in den
Frühjahrsmonaten 2022, trotz eines nach Medienberichten
unterschriftsreifen Vertragsentwurfs, auch noch Anfang Juli 2022 zu keiner
endgültigen Einigung kam (
https://www.politico.eu/article/iran-nuclear-talks-free
ze-amid-terrorist-label-spat-even-with-deal-on-the-table/;
https://intelline
ws.com/reports/iran-country-report-may22-may-2022-86509/)?
Die Fragen 31 bis 35 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
zusammen beantwortet.
Die iranischen Revolutionsgarden sind unter dem EU-Sanktionsregime für
iranische Massenvernichtungswaffen derzeit mit Sanktionen belegt.
Die Bundesregierung hat Kenntnis darüber, dass die iranischen
Revolutionsgarden auch in die nationalen Listen zur Designation von Terroristen in
Saudi-Arabien und Bahrain aufgenommen wurden, sowie in Kanada die
Quds-Brigaden der iranischen Revolutionsgarden (Islamic Revolutionary
Guard Corps’ Quds Force).
Im Übrigen kommentiert die Bundesregierung weder die Inhalte laufender
Verhandlungen noch die Beziehungen von Drittstaaten untereinander.
36. Ist der Bundesregierung das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste
des Deutschen Bundestages bekannt, in dem festgestellt wird, dass die
Tötung Kassem Soleimanis nicht völkerrechtskonform gewesen sei, hat
sie sich hierzu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.
(
https://www.bundestag.de/resource/blob/677272/ba6f4e61c1f5b534f3a2
ef59db1e721e/WD-2-001-20-pdf-data.pdf)?
Die Bundesregierung nimmt die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen
Dienste des Deutschen Bundestages zur Kenntnis, kommentiert diese aber nicht.
37. Besitzt die Bundesregierung eigene oder Erkenntnisse Dritter darüber,
wer Ende Mai 2022 für den Tod von Oberst Sajjad Chodai, einem
ranghohen Mitglied der iranischen Revolutionsgarden, der vor seinem Haus
erschossen wurde, verantwortlich war, und wie lauten diese ggf. (https://
www.faz.net/aktuell/politik/ausland/iran-oberst-der-revolutionsgarden-i
n-teheran-erschossen-18051892.html;
https://www.nytimes.com/2022/0
5/25/world/middleeast/iran-israel-killing-khodayee.html)?
Der Bundesregierung liegen hierzu über Medienberichte hinaus keine
Erkenntnisse vor.
38. Hat sich die Bundesregierung eine Einschätzung zu der Frage erarbeitet,
ob und wenn ja, welchen Einfluss die Tötungen General Kassem
Soleimanis und beispielsweise Sajjad Chodais auf die Verhandlungen zu
einer Neuauflage eines Atomabkommens ausgeübt haben, und wie lautet
die Einschätzung ggf.?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bei den Verhandlungen über eine
Rückkehr zur Wiener Nuklearvereinbarung eine Vielzahl von Kontextfaktoren
eine Rolle spielt, die zu bewerten spekulativ wäre. Darüber hinaus äußert sie
sich nicht zu laufenden Verhandlungen.
39. Ist der Bundesregierung der Medienbericht vom 21. April 2022 bekannt,
dass der Iran weiterhin beabsichtige, für die Tötung General Kassem
Soleimanis Vergeltung zu üben trotz mehrerer Angebote der USA, im
Falle des Verzichts darauf, Sanktionen aufzuheben und auch in anderer
Hinsicht Entgegenkommen zu zeigen, hat sie sich hierzu ggf. eine
Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (
https://intellinews.com/ir
an-claims-it-s-rejected-us-offers-of-sanctions-removal-in-return-for-scra
pping-plan-to-avenge-soleimani-242180/)?
Die Bundesregierung hat entsprechende Medienberichte zur Kenntnis
genommen, kommentiert diese aber nicht und äußert sich nicht zu Beziehungen von
Drittstaaten untereinander.
40. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass die israelische
Führung die Tötung hochrangiger iranischer Führungspersonen für
strategisch sinnvoll erachten soll, hat sie sich hierzu eine Positionierung
erarbeitet, und wie lautet diese ggf., insbesondere mit Blick auf die
Auswirkung der Tötungen auf eine Neuauflage eines Nuklearabkommens
mit dem Iran (bitte erläutern) (
https://foreignpolicy.com/2022/06/29/iran-
irgc-assassinations-israel-targeted-killing-nuclear/)?
Die Bundesregierung hat entsprechende Medienberichte zur Kenntnis
genommen, kommentiert diese aber nicht.
41. Ist der Bundesregierung der Medienbericht vom 22. Januar 2022
bekannt, Russland habe dem Iran ein Interimsatomabkommen
vorgeschlagen, hat sie sich hierzu ggf. eine Haltung erarbeitet, und wie lautet diese
ggf. (
https://www.nbcnews.com/politics/national-security/russia-propose
d-interim-nuclear-deal-iran-us-knowledge-sources-say-rcna13039)?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über Gespräche zwischen
Iran und Russland zu einem mutmaßlichen Interimsabkommen. Darüber hinaus
kommentiert sie die Beziehungen von Drittstaaten untereinander und mögliche
Äußerungen hierzu unter Drittstaaten nicht.
42. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass vom Iran
unterstützte Milizen seit Frühjahr 2022 zunehmend US-Einrichtungen in
Syrien und dem Irak angegriffen hätten, und wenn ja, hat sie sich hierzu
eine Positionierung erarbeitet, wie lautet diese ggf., und hat diese
Positionierung ggf. auch Auswirkungen auf die Gefahreneinschätzung für die
bis zu 500 Bundeswehrsoldaten im Irak (
https://www.nbcnews.com/polit
ics/national-security/attacks-iran-backed-militias-us-target-are-us-hasnt-r
esponded-force-20-rcna32892;
https://www.bundesregierung.de/breg-de/
suche/fortsetzung-einsatz-irak-1996040)?
Die Bundesregierung hat von dem Medienbericht Kenntnis. In den
Einsatzgebieten der Bundeswehr erfolgt kontinuierlich eine Bewertung der
Sicherheits- und Bedrohungslage. Dies geschieht auf Basis und unter
Berücksichtigung aller verfügbarer Informationen. Die Beschreibung sowie die Bewertung
der aktuellen Sicherheits- und Bedrohungslage wird wöchentlich in der
Unterrichtung des Parlaments über Auslandseinsätze der Bundeswehr veröffentlicht.
Die Bundesregierung steht mit der Regierung der Vereinigten Staaten in engem
Austausch zur Lage vor Ort.
43. Ist der Bundesregierung eine Äußerung Rafael Grossis, des Leiters der
Internationalen Atomenergiebörde, von Mitte Juni 2022 bekannt, dass
seine Einrichtung bislang die Atomaktivitäten des Iran lückenlos
nachvollziehen konnte, dies aber nach der Abschaltung von 27
Überwachungskameras bereits drohe, drei bis vier Wochen danach (also Anfang
bis Mitte Juli 2022) nicht mehr der Fall zu sein, hat sie sich hierzu eine
Position erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese ggf. (
https://www.diepr
esse.com/6151809/die-kriegsgefahr-in-nahost-waechst)?
Die in der Frage zitierte Äußerung des Generaldirektors der Internationalen
Atomenergie-Organisation (IAEO) ist der Bundesregierung bekannt. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung der kerntechnischen
Verpflichtungen, die Iran im Rahmen des JCPoA eingegangen ist, künftig
wieder vollständig durch die IAEO überwacht werden kann.
44. Wie steht es um den Stand der Bemühungen der Bundesregierung
hinsichtlich des Nuklearprogramms Saudi-Arabiens, dass Riad sein „Small
Quantities Protocol“ (SQP) aufgibt und das „Comprehensive Safeguards
Agreement (CSA)“ vollständig anwendet sowie das entsprechende
Zusatzprotokoll ratifiziert“ (bitte erläutern, Antwort zu Frage 30 auf
Bundestagsdrucksache 20/1349)?
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine universelle Anwendung des
IAEO-Zusatzprotokolls durch möglichst alle Vertragsstaaten des Vertrags über
die Nichtverbreitung von Kernwaffen ein, zuletzt im Rahmen der zehnten
Vertragsstaatenkonferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung
von Kernwaffen, die im August 2022 in New York stattfand.
45. Ist der Bundesregierung der Medienbericht vom 16. Juni 2022 bekannt,
der Iran baue derzeit südlich der Nuklearanlage Natanz ein weitläufiges
Tunnelnetz auf, um die Nuklearanlage sowohl vor militärischen als auch
Cyberschlägen unverwundbar zu machen, hat sie sich hierzu eine
Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (
https://www.nytime
s.com/2022/06/16/us/politics/iran-nuclear-program-tehran.html)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Iran in den Bergen bei Natanz
unterirdische Tunnelsysteme errichtet. Sie setzt sich für eine lückenlose Überwachung
durch die IAEO ein, sollten dort Nuklearanlagen eingerichtet werden.
46. Hat sich die Bundesregierung eine Position zu der am 23. Juni 2022 vom
BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika)-Gipfel
angenommenen Beijing-Deklaration erarbeitet, in der die Bedeutung
hervorgehoben wird, den JCPoA zu erhalten und die Resolution 2231 des
Weltsicherheitsrats der Vereinten Nationen zu beachten und umzusetzen, und
wie lautet diese ggf. (
https://www.fmprc.gov.cn/eng/zxxx_662805/20220
6/t20220623_10709037.html)?
Wie die BRICS-Staaten in der genannten Erklärung spricht sich auch
Deutschland für die Wiederherstellung des JCPoA und die vollständige Umsetzung der
Resolution 2231 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aus.
47. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, das
Nuklearabkommen sei darauf angelegt gewesen, „dass die Zeit, die Iran braucht, um
eine Atomwaffe zu bauen, mindestens ein Jahr beträgt“, dieser Zeitraum
im Juni 2022 aber nur noch wenige Wochen betrage, und wenn ja, hat sie
sich hierzu eine Position erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (
https://ww
w.sueddeutsche.de/meinung/iran-atomabkommen-atombombe-1.559
4866)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/1349
verwiesen.
48. Ist der Bundesregierung die russische Position bekannt, die nach
Kenntnis der Fragesteller zuletzt von Außenminister Sergej Lawrow am
23. Juni 2022 in Teheran geäußert wurde, der JCPoA müsse ohne
Ausnahmen oder Hinzufügungen vollumfänglich von allen Vertragsparteien
wieder in Kraft gesetzt werden, und wenn ja, hat sie sich hierzu eine
Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (bitte begründen,
https://www.r
ussiamatters.org/news/russia-review/russia-review-june-16-24-2022, lt.
TASS vom 24. Juni 22 sowie Interfax vom 23. Juni 22)?
Der Bundesregierung ist die russische Position bekannt.
Die Wiener Verhandlungen verfolgten von ihrem Beginn im April 2021 an
das Ziel, den JCPoA wiederherzustellen und vollständig umzusetzen.
Weitergehende Verhandlungen lehnten sowohl Iran als auch Russland und China von
Anfang an strikt ab.
49. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Aussichten einer
Neuauflage vertraglicher Vereinbarungen zwischen den P5 + 1 mit dem Iran,
haben sich die Aussichten seit Jahresbeginn 2022 verändert, und wenn
ja, inwiefern, und aus welchen Gründen?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Wiener E3+3-Verhandlungen
mit Iran seit April 2021 unverändert und mit großem Nachdruck für die
Wiederherstellung der Wiener Nuklearvereinbarung ein. Die Bundesregierung hat
dabei auch öffentlich deutlich gemacht, dass sie eine Rückkehr der Vereinigten
Staaten von Amerika in die Vereinbarung sowie Irans zur vollständigen
Umsetzung seiner nukleartechnischen Verpflichtungen begrüßen würde und Iran dazu
aufgerufen, diese Chance zu nutzen. Zugleich hat die Bundesregierung darauf
hingewiesen, dass der nichtverbreitungspolitische Mehrwert der Vereinbarung
angesichts der nuklearen Fortschritte Irans im vergangenen Jahr abgenommen
hat. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung nicht zu inhaltlichen
Details laufender Verhandlungen.
50. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass Russland sich
mit Israel geeinigt habe, dass Russland sehr zurückhaltend hinsichtlich
einer militärischen Kooperation mit dem Iran agiere, während Israel sich
hinsichtlich der Ukraine zurückhalte, und wenn ja, hat sie sich hierzu
einer Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (
https://asiatimes.com/
2022/01/russia-keeps-iran-waiting-on-advanced-weapons/)?
Die Bundesregierung hat den in der Frage erwähnten Medienbericht zur
Kenntnis genommen. Ihr liegen zu der in der Fragestellung insinuierten Absprache
keine eigenen Erkenntnisse vor. Darüber hinaus kommentiert die
Bundesregierung die Beziehungen zwischen Drittstaaten nicht.
51. Ist der Bundesregierung der Medienbericht vom 30. Juni 2022 bekannt,
dass sich mehrere arabische Staaten und Israel hinsichtlich ihrer
militärischen Bemühungen gegen den Iran absprechen würden und
möglicherweise in absehbarer Zeit ein Verteidigungsbündnis gründen, und wenn ja,
hat sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.
(
https://www.dw.com/de/eine-nato-f%C3%BCr-nahost/a-62307525)?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über etwaige Gespräche
zwischen den genannten Ländern im Sinne der Fragestellung und beteiligt sich
nicht an Spekulationen über mögliche Pläne anderer Staaten.
52. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass die USA in den
vergangenen Jahren zahlreiche Angriffe auf iranische Ziele in Syrien
vorab geprüft und genehmigt haben sollen, und wenn ja, hat sie sich
hierzu eine Position erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (
https://www.ws
j.com/articles/u-s-secretly-reviews-israels-plans-for-strikes-against-irania
n-targets-in-syria-11655405162)?
Die Bundesregierung hat den in der Frage erwähnten Medienbericht zur
Kenntnis genommen.
53. Sind der Bundesregierung die Medienberichte von Ende Juni 2022
bekannt, beispielsweise in der „Times of Israel“, dass dem Iran
Sanktionserleichterungen in Aussicht gestellt werden sollen, beispielsweise
Öllieferungen nach Syrien, wenn Teheran im Gegenzug Schritte zur
Begrenzung seines Nuklearprogramms unternimmt, hat sie sich hierzu eine
Position erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (
https://www.timesofisrae
l.com/israel-may-allow-iran-to-transfer-oil-to-syria-under-us-supervisio
n-report/)?
Die Bundesregierung hat den in der Frage erwähnten Medienbericht zur
Kenntnis genommen. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesregierung nicht an
Spekulationen zu laufenden Verhandlungen.
54. Führt die Bundesregierung mit dem Iran hinsichtlich der Lage in
Afghanistan Gespräche, und wenn ja, wann fanden diese seit dem August 2021
ggf. statt, wer waren die Gesprächspartner, und welchen Inhalts waren
die Gespräche (bitte erläutern)?
Die Bundesregierung steht im Kontakt mit der Regierung Irans, um sich über
die Lage in Afghanistan auszutauschen. Gespräche von Vertreterinnen und
Vertretern des Auswärtigen Amts und der Deutschen Botschaft Teheran mit
Vertretern der Regierung Irans fanden seit August 2021 wiederholt und unregelmäßig
statt, darunter insbesondere zwei Gespräche des Bundesaußenministers a. D.
Heiko Maas im September 2021 mit seinem iranischen Amtskollegen.
Gegenstand der Gespräche sind die jeweiligen Einschätzungen zur politischen,
wirtschaftlichen und humanitären Lage in Afghanistan, zur regionalen Sicherheit
im Zuge der Entwicklungen in Afghanistan, sowie zu Flucht- und
Migrationsbewegungen aus Afghanistan und zur Lage afghanischer Flüchtlinge und
Migranten in Iran.
55. Besitzt die Bundesregierung eigene oder Kenntnisse von dritter Seite,
ob und wenn ja, inwiefern es dem Iran gelungen ist, von den USA bei
ihrem überstürztem Abzug aus Afghanistan zurückgelassenes
Militärgerät zu erwerben (
https://www.dw.com/de/iran-und-der-afghanische-sch
warzmarkt-f%C3%BCr-us-milit%C3%A4rger%C3%A4t/a-61611397;
https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-04/afghanistan-usa-abzug-milit
aergeraet-cnn)?
Die Antwort auf die Frage kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der
Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf
das Staatswohl erforderlich.
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur
Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde
Informationen zu den Fähigkeiten und Methoden sowie der Erkenntnislage des
Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur
im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine solche
Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer wesentlichen
Verschlechterung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die
wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese
Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und
dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]