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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die Nuklearvereinbarung mit dem Iran

(insgesamt 55 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.09.2022

Aktualisiert

05.10.2022

BT20/295902.08.2022

Die Nuklearvereinbarung mit dem Iran

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Eugen Schmidt, Roger Beckamp, René Springer, Dr. Alexander Gauland, Petr Bystron, Stefan Keuter, Joachim Wundrak, Tino Chrupalla, Markus Frohnmaier, Steffen Kotré und der Fraktion der AfD Die Nuklearvereinbarung mit dem Iran Am 14. Juli 2015 unterschrieben China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA (P5 + 1) auf der einen und der Iran auf der anderen Seite die „Wiener Nuklearvereinbarung über das iranische Atomprogramm“ (JCPoA – Gemeinsamer umfassender Aktionsplan). Die Vereinbarung beinhaltet strenge technische Auflagen und engmaschige Transparenzmaßnahmen für die iranischen Nuklearaktivitäten. Im Gegenzug wurde festgehalten, die gegen den Iran verhängten Sanktionen der Vereinten Nationen, der EU und der USA, von Ausnahmen abgesehen, aufzuheben. Diese hatten die wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren zuvor spürbar beeinträchtigt. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen billigte mit der Resolution 2231 (2015) den JCPoA, dessen Regelwerk am 16. Januar 2016 in Kraft trat. Der Iran wies nach der Aufhebung der Sanktionen ein hohes Wachstum der Wirtschaftsleistung auf (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/259309/umfrag e/wachstum-des-bruttoinlandsprodukts-bip-im-iran/; https://www.gtai.de/de/tra de/iran/wirtschaftsumfeld/irans-wirtschaft-ist-leicht-gewachsen--676682). Am 8. Mai 2018 gaben die USA ihren Rückzug aus der Wiener Nuklearvereinbarung bekannt. Die anderen Vertragsparteien bekundeten ihren Willen, sich weiter an das Abkommen zu halten. Die Vereinigten Staaten setzten zuvor suspendierte Sanktionen wieder in Kraft und verhängten nach und nach weitere, beispielsweise im Januar 2020. Bei zahlreichen dieser Maßnahmen handelt es sich um Sekundärsanktionen, die auch Wirkung gegen Handelspartner Irans aus Drittstaaten entfalten (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laend er/iran-node/wiener-nuklearvereinbarung-atomprogramm-iran/202458; https:// www.aljazeera.com/ajimpact/sanctions-aim-left-iran-economy-2001101654329 62.html). Um die Wiener Nuklearvereinbarung zu erhalten, gründeten Deutschland, Frankreich und Großbritannien am 31. Januar 2019 die Zweckgesellschaft IN- STEX (Instrument for Supporting Trade Exchanges) (https://www.auswaertige s-amt.de/de/aussenpolitik/laender/iran-node/gruendung-special-purpose-vehicl e-instex/2185982). Das von der Bundesregierung selbst gesteckte Ziel, „den legitimen Handel zwischen Europa und dem Iran zu erleichtern“ hat das Instrument nach Ansicht der Fragesteller allerdings nicht erreicht (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 19/19773; Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 19/25900). Der Wirtschaftsaustausch zwischen Deutschland und dem Iran brach fast völlig zusammen (https://iran.ahk.de/mediathek/news- Deutscher Bundestag Drucksache 20/2959 20. Wahlperiode 02.08.2022 details/13-milliarden-euro-handelsvolumen-zwischen-iran-und-deutschland- inden-ersten-neun-monaten-2019/). Der Handel zwischen Russland und dem Iran entwickelte sich hingegen sehr dynamisch (https://www.tehrantimes.com/news/ 443442/Iran-Russia-trade-through-national-currencies-exceeds-50). Die Bundesregierung bekundete im Juni 2019 wiederum ihre Entschlossenheit, die Wiener Nuklearvereinbarung zu bewahren und umzusetzen, solange sich der Iran vollständig an seine nukleartechnischen JCPoA-Verpflichtungen halte (Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10984). Dies war der Fall: Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) stellte im Juni 2019 fest, also über ein Jahr, nachdem die USA das Abkommen verlassen hatten, dass der Iran die im JCPoA vereinbarten Regelungen vollumfänglich einhalte (https://www.iaea.org/sites/default/ files/19/06/ gov2019-21.pdf). Der iranische Präsident Hassan Rouhani hatte am 8. Mai 2019, exakt ein Jahr nach dem Ausstieg der USA aus dem JCPoA, jedoch erklärt, der Iran werde einigen seiner in der Wiener Nuklearvereinbarung eingegangenen Verpflichtungen zukünftig nicht mehr nachkommen, falls andere Vertragsparteien ihren Verpflichtungen weiterhin nicht nachkämen. Er setzte den Parteien eine Frist von zwei Monaten, sich künftig vertragskonform zu verhalten, die am 8. Juli 2019 verstrich (https://tass.com/world/1077553). Im Juli 2019 konstatierte die IAEA, dass der Iran nunmehr eine größere Menge angereicherten Urans mit einem zudem höheren Anreicherungsgrad halte, als die Wiener Nuklearvereinbarung gestatte. Im November 2019 teilte sie mit, dass sich beide Werte weiter erhöht hätten (https://oilprice.com/Energy/Energy- General/Iran-Faces-Threat-Of-Full-Global-Sanctions.html). Der Iran erklärte am 4. September 2019 wiederum, Deutschland, Frankreich und Großbritannien zwei Monate Zeit zu geben, ihre im JCPoA eingegangenen Verpflichtungen, d. h. einen Handelsaustausch ihrer Länder mit dem Iran zu ermöglichen, umzusetzen (https://tass.com/world/1076364). Da dies aus iranischer Sicht nicht erfolgte, intensivierte der Iran nach Ablauf der Zweimonatsfrist seine nuklearen Aktivitäten, verbunden mit der Zusicherung, dass diese unter Aufsicht der IAEA stattfänden (https://www.wienerzeitung.at/nachrichte n/politik/welt/2036731-Urangas-in-Zentrifugen-in-iranischer-Anlage-Fordo-ein geleitet.html?em_cnt_page=1). Der iranische Außenminister „empfahl den Europäern in einer am 5. November veröffentlichten Botschaft, sich an Atomabkommen zu halten“, wie eine iranische Nachrichtenagentur meldete (https://de.i rna.ir/news/83544424/Atomabkommen-Zarif-fordert-Europ%C3%A4er-nachdr %C3%BCcklich-auf-ihren). Die iranischen Maßnahmen seien umkehrbar, „wenn die drei europäischen Unterzeichner des Atomabkommens ihren Verpflichtungen aus dem 2015 unterzeichneten Atomdeal nachkommen“ (ebd.). Am 14. September 2019 legten Drohnenangriffe, die die USA dem Iran bzw. von ihnen unterstützen Kräften zur Last legten, einen beträchtlichen Teil der Ölförderung Saudi-Arabiens lahm (https://www.aljazeera.com/news/2019/12/pr obe-saudi-oil-attack-shows-north-report-191220053739751.html). Am 3. Januar 2020 wurden der iranische General Kassem Soleimani und der irakische Milizenführer Abu Mahdi al-Muhandis bei einem amerikanischen Drohnenangriff im Irak getötet. Das irakische Parlament verlangte daraufhin, dass die im Irak stationierten US-Truppen das Land verlassen müssten. Die USA weigerten sich jedoch, über die Frage auch nur Gespräche zu führen (https://www.themoscowtimes.com/2020/01/03/putin-can-cautiously-enjoy-th e-iran-drama-from-the-audience-a68810; https://www.aljazeera.com/news/202 0/01/rejects-iraq-request-discuss-troop-withdrawal-200110154539358.html). Weder die Bundesregierung noch eine andere Regierung eines EU-Landes thematisierte, dass die Tötung, so die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, völkerrechtswidrig war (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020- 01/adnan-tabatabai-iran-usa-rache-kassem-soleimani/komplettansicht; https://w ww.bundestag.de/resource/blob/677272/ba6f4e61c1f5b534f3a2ef59db1e721e/ WD-2-001-20-pdf-data.pdf). Ulrike Demmer, die damalige stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung erklärte im Gegenteil, die amerikanische Aktion sei eine Reaktion auf eine Serie von Provokationen gewesen, die vom Iran ausgegangen seien. Daraufhin bestellte das iranische Außenministerium den deutschen Geschäftsträger ein (https://www.tasnimnews.com/en/news/2020/01/ 06/2175896/iran-summons-german-envoy-over-support-for-us-strike). Am 5. Januar 2020 erklärte der Iran, sich an weitere der im JCPoA vereinbarten Obergrenzen nicht mehr halten zu wollen, bekundete aber seine Bereitschaft zu Gesprächen (https://www.aljazeera.com/news/2020/01/soleimani-killing-iran-a bandons-nuclear-deal-limits-200105185905943.html). Iranische Regierungsvertreter betonten, zur vollständigen Einhaltung der Wiener Nuklearvereinbarung zurückzukehren, sobald dies auch bei den anderen Vertragsparteien der Fall sei (https://www.tasnimnews.com/en/news/2020/01/07/2177124/iran-s-5t h-step-keeps-balance-in-jcpoa-diplomat-says). Der Iran-Experte Adnan Tabatabai erklärte in der „Zeit“: „Durch die Tötung Soleimanis geraten alle im Land, die für eine Öffnung gegenüber dem Westen werben, in die Defensive. Was hat die Öffnung Iran schließlich gebracht? Ein nicht funktionierendes Nuklearabkommen und den Tod des Generals. Alle aber, die mit teils großem ideologischem Eifer für eine Konfrontation argumentieren, werden an Einfluss gewinnen. Das wird man bei den Parlamentswahlen im Februar spüren und auch bei den Präsidentschaftswahlen im kommenden Jahr“ (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-01/adnan-tabatabai-iran-usa-rache-ka ssem-soleimani/komplettansicht). Dies bestätigte sich nach Ansicht der Fragesteller in der Folgezeit. Am 8. Januar 2020 forderte der damalige Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald Trump, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Russland dazu auf, vom bisherigen Abkommen Abstand zu nehmen und ein neues auszuhandeln. Dem erteilten Deutschland, Frankreich und Großbritannien umgehend eine Absage (https://www.tasnimnews.com/en/news/2020/01/10/ 2179090/russia-france-uk-committed-to-jcpoa-despite-trump-s-pressure). Daraufhin drohten die USA den drei genannten Ländern nach einem Bericht der „Washington Post“ an, hohe Strafzölle auf Autoexporte in die USA zu verhängen, falls sie nicht in einem förmlichen Verfahren den Iran der Vertragsverletzung bezichtigen sollten (https://www.washingtonpost.com/world/national-s ecurity/days-before-europeans-warned-iran-of-nuclear-deal-violations-trump-se cretly-threatened-to-impose-25percent-tariff-on-european-autos-if-they-didnt/2 020/01/15/0a3ea8ce-37a9-11ea-a01d-b7cc8ec1a85d_story.html). Berlin, London und Paris bezichtigten den Iran kurz darauf formell der Vertragsverletzung, erklärten jedoch zugleich, dies stehe in keinem Zusammenhang mit eventuellem amerikanischen Druck (ebd.). Der britische Premierminister erklärte kurz darauf, dass sein Land bereit sei, vom JCPoA Abstand zu nehmen und für ein neues, von den USA gefordertes Abkommen offen sei. Deutschland und Frankreich hingegen erklärten weiterhin, die Wiener Nuklearvereinbarung wahren zu wollen (https://www.aljazeer a.com/news/2020/01/uk-france-reiterate-commitment-iran-nuclear-deal-200119 153059240.html). Eine andere Quelle hingegen konstatiert, dass sich auch Berlin und Paris bereits Mitte Januar 2019 dem amerikanischen Druck gebeugt und den US-Forderungen angeschlossen hätten. Diese sahen über die Einschränkungen und Verifikationsmaßnahmen des JCPoA außerdem noch weitere nukleartechnische Maßnahmen vor, Beschränkungen des Iran beim Raketenbau und hinsichtlich außenpolitischer Aktivitäten (https://oilprice.com/Energy/Energy- General/Iran-Faces-Threat-Of-Full-Global-Sanctions.html). Zwischen Ende Januar 2020 und Herbst 2021 gab es wenig Bewegung in der Nuklearfrage, was nach Ansicht der Fragesteller an den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Iran und der US-Präsidentschaftswahl gelegen haben dürfte. Am 7. Dezember 2021 führten die Präsidenten Russlands und der USA ein zweistündiges Videogespräch, in dem es u. a. um die Wiener Nuklearvereinbarung ging. Beide Seiten betonten, ihr Austausch über dieses Thema sei sehr konstruktiv gewesen (https://www.whitehouse.gov/briefing-room/press-briefin gs/2021/12/07/press-briefing-by-press-secretary-jen-psaki-and-national-securit y-advisor-jake-sullivan-december-7-2021/; http://kremlin.ru/events/president/n ews/67315). In den folgenden Monaten gewannen die Verhandlungen der P5 + 1 mit dem Iran nach Eindruck der Fragesteller eine beträchtliche und konstruktive Dynamik. Seit März 2022 liegt nach Auskunft Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens „eine tragfähige Vereinbarung auf dem Tisch, welche eine Rückkehr der USA in das JCPoA ermöglichen und Iran dazu bringen würde, seine JCPoA-Verpflichtungen wieder einzuhalten“ (https://www.france-allemagne.fr/ JCPoA-Gemeinsame-Erklarung-Deutschlands-Frankreichs-und-des-Vereinigte n.html). Im Verlauf des Frühjahrs gerieten die Verhandlungen nach dem Eindruck der Fragesteller jedoch erneut an einen toten Punkt. Beides wirft zahlreiche Fragen auf, die unten gestellt werden. Die IAEA stellte am 30. Mai 2022 fest, der Iran habe die Menge des auf 60 Prozent angereicherten Urans seit Februar um 30 Prozent erhöht. Die Bundesregierung erklärte hierzu, der Iran besitze „keine plausible zivile Rechtfertigung für seine Urananreicherung auf bis zu 60 Prozent“ (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/1349). Die Internationale Atomenergiebehörde stellte zudem fest, es gebe ungeklärte Fragen hinsichtlich der Spuren von Uran, die an mehreren von Teheran nicht deklarierten Standorten im Iran festgestellt worden seien (https://www.bloomberg.com/news/articles/2022-05-30/ir an-ramps-up-uranium-enrichment-while-stalling-investigation). Anfang Juni 2022 schaltete der Iran in mehreren Atomanlagen des Landes Überwachungskameras der IAEA aus. Teheran gab an, hiermit lediglich auf einen von Deutschland, Frankreich und Großbritannien eingebrachten Resolutionstext zu reagieren, in dem die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Irans mit internationalen Atomexperten kritisiert wird (https://rp-online.de/politik/au sland/iran-schaltet-kameras-der-internationalen-atomenergiebehoerde-ab_aid-7 1061031). Ende Juni 2022 kam nach monatelangem Stillstand wieder Bewegung in die Gespräche. Am 22. Juni 2022 reiste der russische Außenminister nach Teheran (https://intellinews.com/reports/iran-country-report-may22-may-2022-86509/, https://www.reuters.com/world/middle-east/russias-lavrov-iran-discuss-nuclea r-deal-cooperation-2022-06-22/). Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell führte kurz darauf ebenfalls Gespräche im Iran (https://www.handelsblatt.com/dpa/ wirtschaft-iran-eu-aussenbeauftragter-borell-inteheran-erwartet/28452288.html; https://apnews.com/article/politics-middle-east-iran-united-states-foreign-polic y-1a06ac64b4663239a314696bfac4fa5d). Sich anschließende Verhandlungen in Katar brachten keine Fortschritte, aber beide Seiten betonten, die Gespräche weiter führen zu wollen (https://www.rnd.de/politik/atomgespraeche-mit-iran-e u-nach-verhandlungen-in-doha-enttaeuscht-MJOZB75AMGEMR7BDMIHLY 4CXOI.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass die USA die einmütig angenommene Resolution 2231 (2015) des Weltsicherheitsrats der Vereinten Nationen durch ihren Ausstieg aus dem JCPoA im Mai 2018 verletzt haben, da die Mitgliedstaaten laut der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet sind, Resolutionen des Weltsicherheitsrats zu billigen und auszuführen, und wenn ja, inwiefern (bitte begründen, https://dgvn.de/publicatio ns/PDFs/Sonstiges/Charta-der-Vereinten-Nationen.pdf)?  2. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage erarbeitet, ob und ggf. inwiefern die Verhängung der Sanktionen der USA gegen den Iran 2018 das Regelwerk der Welthandelsorganisation verletzt haben, und wie lautet diese ggf. (bitte erläutern)?  3. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage erarbeitet, ob und ggf. inwiefern die Sekundärsanktionen, die nach dem Ausstieg der USA aus der Wiener Nuklearvereinbarung verhängt wurden, das Regelwerk der Welthandelsorganisation verletzt haben, und wie lautet diese ggf. (bitte erläutern)?  4. Hat sich die Bundesregierung eine Position zu der Frage erarbeitet, ob und inwiefern die USA die JCPoA-Vertragsregeln mit ihrem Ausstieg verletzt haben (bitte erläutern)?  5. Hat die Bundesregierung nach dem Ausstieg der USA aus der Wiener Nuklearvereinbarung mit dem Iran im Jahre 2018 erwogen, eine hochrangige diplomatische Initiative, bzw. den Bundesminister des Auswärtigen, nach Teheran und/oder Washington zu entsenden, ggf. in Kooperation mit China, Frankreich, Großbritannien oder Russland, um das Abkommen zu retten (bitte begründen)?  6. Hat der damalige Bundesminister des Auswärtigen, ggf. in Kooperation mit seinen Kollegen anderer Staaten, die USA nach ihrem Ausstieg aus dem JCPoA öffentlich darauf hingewiesen, dass die Vereinigten Staaten unverzüglich zur uneingeschränkten Einhaltung des JCPoA zurückkehren müssten, analog zur Erklärung der Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs vom 9. Juli 2019, in der der Iran aufgefordert wurde, unverzüglich zur uneingeschränkten Einhaltung des JCPoA zurückzukehren (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/11757)?  7. Hat die Bundesregierung erwogen, sich öffentlich an die USA, die als erste aus dem JCPoA ausgestiegen sind, mit ähnlichen Worten zu wenden, wie es die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der britische Premierminister Boris Johnson und der französische Präsident Emmanuel Macron Anfang Januar 2020 an die iranische Adresse gerichtet unternahmen (bitte begründen, https://www.aljazeera.com/news/2020/01/soleimani-killi ng-iran-abandons-nuclear-deal-limits-200105185905943.html)?  8. Haben die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bzw. Bundeskanzler Olaf Scholz seit dem Ausstieg der USA aus der Nuklearvereinbarung im Mai 2018 mit dem jeweiligen iranischen Präsidenten telefoniert, wie etwa Boris Johnson am 9. Januar 2020 (bitte ggf. spezifizieren, https:// www.tasnimnews.com/en/news/2020/01/10/2179090/russia-france-uk-co mmitted-to-jcpoa-despite-trump-s-pressure)?  9. Hat der damalige deutsche Bundesminister des Auswärtigen seit dem Ausstieg der USA aus der Nuklearvereinbarung im Mai 2018 telefonischen Austausch mit dem iranischen Außenminister gepflegt, wie etwa der Außenminister Österreichs (bitte ggf. spezifizieren, https://de.irna.ir/news/836 26300/Zarif-und-Schallenberg-diskutieren-telefonisch-%C3%BCber-die-r egionalen)? 10. Ist der Bundesregierung die Äußerung von Stefan Scholz, dem österreichischen Botschafter im Iran, vom 13. Dezember 2019 bekannt, dass „sich die einseitigen Sanktionen der USA gegen das iranische Volk negativ auf die iranisch-österreichischen Beziehungen“ auswirken, und hat sie sich ggf. hierzu eine Positionierung erarbeitet (https://de.irna.ir/news/8359262 3/Die-wirtschaftlichen-Zusammenarbeiten-zwischen-Iran-und-%C3%96st erreich, bitte ggf. ausführen)? 11. Haben sich die einseitigen Sanktionen der USA gegen das iranische Volk nach Ansicht der Bundesregierung negativ auf die iranisch-deutschen Beziehungen ausgewirkt (bitte begründen)? 12. Haben sich die von den USA seit 2018 verhängten Sekundärsanktionen, die den deutsch-iranischen Handel fast zum Erliegen brachten, negativ auf die deutsch-amerikanischen Beziehungen ausgewirkt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte begründen)? 13. Ist der Bundesregierung die Medienmeldung bekannt, und wenn ja, hat sie sich eine Positionierung hierzu erarbeitet, dass Israel nach den Angaben seines eigenen Militärs seit 2017 in Syrien und anderen Ländern des Nahen Ostens mehr als 400 Luftangriffe gegen den Iran und dessen Verbündete geflogen haben soll, und wie lautet ggf. diese Positionierung (https:// www.wsj.com/articles/israels-war-between-the-wars-with-iran-expands-ac ross-middle-east-11649595603)? 14. Welche ausländischen Waffenlieferungen hat der Iran nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Auslaufen des vom VN-Weltsicherheitsrat 2007 gegen den Iran verhängten Waffenembargos im Oktober 2020 erhalten (https://asiatimes.com/2022/01/russia-keeps-iran-waiting-on-advanced-we apons/, bitte ggf. aufschlüsseln)? 15. Besitzt die Bundesregierung eigene oder durch Dritte erlangte Kenntnisse darüber, ob bzw. inwiefern der iranische Präsident bei seinem Besuch in Russland im Januar 2022 den Versuch unternommen hat, Waffen aus Russland für den Iran zu erwerben, und wie lauten diese ggf. (https://asiatime s.com/2022/01/russia-keeps-iran-waiting-on-advanced-weapons/)? 16. Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, Russland plane den Erwerb von Hunderten iranischer Drohnen, hat sie sich hierzu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://www.welt.de/politik/ausland/vi deo239871349/Ukraine-Krieg-Russland-hat-Hunderte-Drohnen-aus-dem-I ran-bestellt.html; https://www.rferl.org/a/russia-us-iran-drones/3193934 1.html)? 17. Hat sich die Bundesregierung eine Position zu der Frage erarbeitet, ob bzw. inwiefern der Iran nach dem Ausstieg der USA aus dem JCPoA vertragstreu geblieben ist, bzw. wann und inwiefern der Iran von den im Abkommen eingegangene Verpflichtungen Abstand genommen hat, und wie lautet diese Position ggf. (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte erläutern)? 18. Zu welchen Ergebnissen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Absicht der US-Regierung geführt, die seit 2020 anstrebt, „die Abwicklung humanitärer Geschäfte mit Iran durch die Schaffung eines Zahlungskanals zu erleichtern“, bzw. aus welchen Gründen konnte dieser Kanal nach Kenntnis der Bundesregierung nicht operabel werden (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 19/16951)? 19. Besitzt die Bundesregierung eigene oder Erkenntnisse Dritter, inwiefern die von den USA verhängten Sanktionen im Iran aufgrund von ausbleibenden Importen von Medikamenten und medizinischer Ausrüstung zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, einer Beeinträchtigung der allgemeinen Lebenserwartung und zu Todesfällen aufgrund mangelnder Behandlungsmöglichkeiten geführt haben (https://learngerman.dw.com/de/m edikamentennotstand-im-iran/a-46206286; https://www.hrw.org/de/news/2 019/10/29/iran-sanktionen-gefaehrden-gesundheit)? 20. Inwiefern vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass sich Deutschland gemäß dem Inhalt und dem Geist der Wiener Nuklearvereinbarung verhalten hat, obwohl der deutsch-iranische Handel fast vollständig zusammengebrochen ist (s. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte begründen)? 21. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung möglich bzw. wünschenswert, den JCPoA in seiner 2015 ursprünglich vereinbarten Version wieder in Kraft zu setzen, und wenn ja, inwiefern bzw. wann und aufgrund welcher Entwicklungen gelangte die Bundesregierung ggf. zu einem anderen Schluss und in welchen Bereichen ist eine Revision nach Ansicht der Bundesregierung ggf. erforderlich (bitte erläutern)? 22. Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, nach denen der russische Außenminister Sergej Lawrow am 5. März 2022 Zusicherungen von den USA gefordert haben soll, dass die nach dem 24. Februar 2022 gegen Russland verhängten westlichen Sanktionen in keiner Weise den Wirtschaftsaustausch und die technisch-militärische Kooperation zwischen Russland und dem Iran beeinträchtigen werden, hat sie sich hierzu eine Positionierung erarbeitet, wie lautet diese ggf., und hat sie hierüber ggf. mit den USA einen Austausch gepflegt (https://www.themoscowtimes.com/2022/03/05/ira n-a76777)? 23. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung ein Medienbericht vom 15. März 2022 zu, dass die USA Russland eine schriftliche Zusicherung gegeben haben, dass die vertraglich zwischen Moskau und Teheran vereinbarte Lieferung russischer Nuklearbrennstoffe an den Iran zukünftig nicht durch Sekundärsanktionen beeinträchtigt werde, hat sie sich hierzu ggf. eine Position erarbeitet, wie lautet diese ggf., und hat sie hierüber ggf. mit den USA einen Austausch gepflegt (https://www.bloomberg.com/news/arti cles/2022-03-15/russia-says-it-secured-u-s-guarantees-over-iran- nuclearwork)? 24. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, ob bzw. inwiefern der Wechsel der Präsidentschaft im Iran im Juni 2021 dazu geführt habe, dass der Iran von zentralen vorher gemachten Zugeständnissen in den Atomverhandlungen in Wien wieder abgerückt sei (bitte erläutern, https://www.wsj.com/articles/u-s-hope-for-iran-nuclear-talks-now-rests-o n-china-russia-11638790536?page=1)? 25. Welche eigenen bzw. Kenntnisse Dritter besitzt die Bundesregierung ggf. über die Hintergründe von Cyberangriffen, die sich Israel und der Iran seit Herbst 2021 wechselseitig vorwerfen (bitte ggf. erläutern, https://www.nyt imes.com/2021/11/27/world/middleeast/iran-israel-cyber-hack.html)? 26. Besitzt die Bundesregierung eigene Kenntnisse oder hat sie Kenntnis von dritter Seite erlangt, inwiefern ggf. der Iran für die „größte Cyberattacke in der Geschichte Israels“ Mitte März 2022 verantwortlich gewesen sein soll (bitte ggf. erläutern, https://www.dw.com/de/drohnen-raketen-cyberangriff e-iranisch-israelischer-schattenkrieg/a-61144716)? 27. Ist der Bundesregierung die Erklärung des israelischen Ministerpräsidenten Naftali Bennett vom 1. Mai 2022 bekannt, mehrere iranische Anschläge in Europa verhindert zu haben, hat sie sich hierzu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://www.derstandard.at/story/2000 135338026/israel-vereitelte-nach-eigenen-angaben-iranische-attentate-in-e uropa)? 28. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass sich die Spannungen zwischen Israel und dem Iran seit dem Frühjahr 2022 zuspitzen, hat sie sich hierzu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://www.spiegel.de/ausland/schattenkrieg-zwischen-israel-und-iran-kr iegssimulation-flammende-streitwagen-a-18a10537-6c34-4459-a427-a3eb 42113272)? 29. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Leiter des israelischen Sicherheitsrats Mitte Juli 2022 erklärte, sein Land habe in den vorhergehenden Monaten mehrere Operationen im Iran durchgeführt, wie die „Jerusalem Post“ berichtete, hat sie sich hierzu eine Position erarbeitet, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen dieser Operationen für ein erneutes Nuklearabkommen, und wie lautet sie ggf. (https://www.jpost.com/middle-east-n ews/article-712168)? 30. Trifft der Medienbericht zu, dass sich die iranischen Unterhändler seit dem Neubeginn der Atomverhandlungen im April 2021 geweigert hätten, in direkten Kontakt mit den amerikanischen Unterhändlern zu treten, sodass britische, deutsche und französische Unterhändler als Mittler fungierten, um Nachrichten zu überbringen, und wenn ja, haben die Vertreter der drei genannten Länder grundsätzlich gemeinsam agiert, wechselten sie sich ab, gab es u. U. ein anderes Vorgehen, in welcher Form und welcher Sprache wurden die Nachrichten nach Kenntnis der Bundesregierung übermittelt (bitte erläutern) (https://intellinews.com/reports/iran-country-report-mar2 2-march-2022-83843/)? 31. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung dazu erarbeitet, dass die USA die „iranischen Revolutionsgarden“ im April 2019 in ihrer Terrorliste aufgenommen haben, und wie lautet diese Haltung ggf. (bitte begründen) (https://www.spiegel.de/politik/ausland/usa-stufen-iranische-revolutionsga rden-als-terrororganisation-ein-a-1261867.html)? 32. Strebte oder strebt die Bundesregierung ggf. an, die „iranischen Revolutionsgarden“ auf eine Terrorliste aufzunehmen oder aufnehmen zu lassen (bitte ggf. erläutern)? 33. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Länder außer den Vereinigten Staaten die „iranischen Revolutionsgarden“ noch in eine Terrorliste aufgenommen haben, und wenn ja, um welche Länder handelt es sich ggf.? 34. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, wonach die USA im Frühjahr 2022 in Betracht gezogen hätten, die „iranischen Revolutionsgarden“ von ihrer Terrorliste wieder zu entfernen, und wenn ja, hat sie sich ggf. hierzu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https:// www.spiegel.de/ausland/atom-deal-verhandlungen-in-wien-die-nervositae t-nimmt-zu-a-9bd435d0-0bf0-4060-9e16-4c3a0b41542d)? 35. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass eine neue Vereinbarung Chinas, Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Russlands und der USA mit dem Iran nur am umstrittenen Status der „iranischen Revolutionsgarden“ scheiterte, oder was ist nach Ansicht der Bundesregierung der Grund bzw. was sind die Gründe dafür, dass es in den Frühjahrsmonaten 2022, trotz eines nach Medienberichten unterschriftsreifen Vertragsentwurfs, auch noch Anfang Juli 2022 zu keiner endgültigen Einigung kam (https://www.politico.eu/article/iran-nuclear-talks-freeze-amid-terrorist-lab el-spat-even-with-deal-on-the-table/; https://intellinews.com/reports/iran-c ountry-report-may22-may-2022-86509/)? 36. Ist der Bundesregierung das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages bekannt, in dem festgestellt wird, dass die Tötung Kassem Soleimanis nicht völkerrechtskonform gewesen sei, hat sie sich hierzu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://ww w.bundestag.de/resource/blob/677272/ba6f4e61c1f5b534f3a2ef59db1e721 e/WD-2-001-20-pdf-data.pdf)? 37. Besitzt die Bundesregierung eigene oder Erkenntnisse Dritter darüber, wer Ende Mai 2022 für den Tod von Oberst Sajjad Chodai, einem ranghohen Mitglied der iranischen Revolutionsgarden, der vor seinem Haus erschossen wurde, verantwortlich war, und wie lauten diese ggf. (https://www.fa z.net/aktuell/politik/ausland/iran-oberst-der-revolutionsgarden-in-teheran-e rschossen-18051892.html; https://www.nytimes.com/2022/05/25/world/mi ddleeast/iran-israel-killing-khodayee.html)? 38. Hat sich die Bundesregierung eine Einschätzung zu der Frage erarbeitet, ob und wenn ja, welchen Einfluss die Tötungen General Kassem Soleimanis und beispielsweise Sajjad Chodais auf die Verhandlungen zu einer Neuauflage eines Atomabkommens ausgeübt haben, und wie lautet die Einschätzung ggf.? 39. Ist der Bundesregierung der Medienbericht vom 21. April 2022 bekannt, dass der Iran weiterhin beabsichtige, für die Tötung General Kassem Soleimanis Vergeltung zu üben trotz mehrerer Angebote der USA, im Falle des Verzichts darauf, Sanktionen aufzuheben und auch in anderer Hinsicht Entgegenkommen zu zeigen, hat sie sich hierzu ggf. eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://intellinews.com/iran-claims-it- s-rejected-us-offers-of-sanctions-removal-in-return-for-scrapping-plan- toavenge-soleimani-242180/)? 40. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass die israelische Führung die Tötung hochrangiger iranischer Führungspersonen für strategisch sinnvoll erachten soll, hat sie sich hierzu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf., insbesondere mit Blick auf die Auswirkung der Tötungen auf eine Neuauflage eines Nuklearabkommens mit dem Iran (bitte erläutern) (https://foreignpolicy.com/2022/06/29/iran-irgc-assassinati ons-israel-targeted-killing-nuclear/)? 41. Ist der Bundesregierung der Medienbericht vom 22. Januar 2022 bekannt, Russland habe dem Iran ein Interimsatomabkommen vorgeschlagen, hat sie sich hierzu ggf. eine Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://www.nbcnews.com/politics/national-security/russia-proposed-inter im-nuclear-deal-iran-us-knowledge-sources-say-rcna13039)? 42. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass vom Iran unterstützte Milizen seit Frühjahr 2022 zunehmend US-Einrichtungen in Syrien und dem Irak angegriffen hätten, und wenn ja, hat sie sich hierzu eine Positionierung erarbeitet, wie lautet diese ggf., und hat diese Positionierung ggf. auch Auswirkungen auf die Gefahreneinschätzung für die bis zu 500 Bundeswehrsoldaten im Irak (https://www.nbcnews.com/politics/national- security/attacks-iran-backed-militias-us-target-are-us-hasnt-responded-forc e-20-rcna32892; https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/fortsetzun g-einsatz-irak-1996040)? 43. Ist der Bundesregierung eine Äußerung Rafael Grossis, des Leiters der Internationalen Atomenergiebörde, von Mitte Juni 2022 bekannt, dass seine Einrichtung bislang die Atomaktivitäten des Iran lückenlos nachvollziehen konnte, dies aber nach der Abschaltung von 27 Überwachungskameras bereits drohe, drei bis vier Wochen danach (also Anfang bis Mitte Juli 2022) nicht mehr der Fall zu sein, hat sie sich hierzu eine Position erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese ggf. (https://www.diepresse.com/6151809/die-kri egsgefahr-in-nahost-waechst)? 44. Wie steht es um den Stand der Bemühungen der Bundesregierung hinsichtlich des Nuklearprogramms Saudi-Arabiens, dass Riad sein „Small Quantities Protocol“ (SQP) aufgibt und das „Comprehensive Safeguards Agreement (CSA)“ vollständig anwendet sowie das entsprechende Zusatzprotokoll ratifiziert“ (bitte erläutern, Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/1349)? 45. Ist der Bundesregierung der Medienbericht vom 16. Juni 2022 bekannt, der Iran baue derzeit südlich der Nuklearanlage Natanz ein weitläufiges Tunnelnetz auf, um die Nuklearanlage sowohl vor militärischen als auch Cyberschlägen unverwundbar zu machen, hat sie sich hierzu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://www.nytimes.com/202 2/06/16/us/politics/iran-nuclear-program-tehran.html)? 46. Hat sich die Bundesregierung eine Position zu der am 23. Juni 2022 vom BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika)-Gipfel angenommenen Beijing-Deklaration erarbeitet, in der die Bedeutung hervorgehoben wird, den JCPoA zu erhalten und die Resolution 2231 des Weltsicherheitsrats der Vereinten Nationen zu beachten und umzusetzen, und wie lautet diese ggf. (https://www.fmprc.gov.cn/eng/zxxx_662805/202206/t20 220623_10709037.html)? 47. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, das Nuklearabkommen sei darauf angelegt gewesen, „dass die Zeit, die Iran braucht, um eine Atomwaffe zu bauen, mindestens ein Jahr beträgt“, dieser Zeitraum im Juni 2022 aber nur noch wenige Wochen betrage, und wenn ja, hat sie sich hierzu eine Position erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://www.sued deutsche.de/meinung/iran-atomabkommen-atombombe-1.5594866)? 48. Ist der Bundesregierung die russische Position bekannt, die nach Kenntnis der Fragesteller zuletzt von Außenminister Sergej Lawrow am 23. Juni 2022 in Teheran geäußert wurde, der JCPoA müsse ohne Ausnahmen oder Hinzufügungen vollumfänglich von allen Vertragsparteien wieder in Kraft gesetzt werden, und wenn ja, hat sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (bitte begründen, https://www.russiamatters.org/n ews/russia-review/russia-review-june-16-24-2022, lt. TASS vom 24. Juni 22 sowie Interfax vom 23. Juni 22)? 49. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Aussichten einer Neuauflage vertraglicher Vereinbarungen zwischen den P5 + 1 mit dem Iran, haben sich die Aussichten seit Jahresbeginn 2022 verändert, und wenn ja, inwiefern, und aus welchen Gründen? 50. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass Russland sich mit Israel geeinigt habe, dass Russland sehr zurückhaltend hinsichtlich einer militärischen Kooperation mit dem Iran agiere, während Israel sich hinsichtlich der Ukraine zurückhalte, und wenn ja, hat sie sich hierzu einer Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://asiatimes.com/2022/0 1/russia-keeps-iran-waiting-on-advanced-weapons/)? 51. Ist der Bundesregierung der Medienbericht vom 30. Juni 2022 bekannt, dass sich mehrere arabische Staaten und Israel hinsichtlich ihrer militärischen Bemühungen gegen den Iran absprechen würden und möglicherweise in absehbarer Zeit ein Verteidigungsbündnis gründen, und wenn ja, hat sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://w ww.dw.com/de/eine-nato-f%C3%BCr-nahost/a-62307525)? 52. Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass die USA in den vergangenen Jahren zahlreiche Angriffe auf iranische Ziele in Syrien vorab geprüft und genehmigt haben sollen, und wenn ja, hat sie sich hierzu eine Position erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://www.wsj.com/article s/u-s-secretly-reviews-israels-plans-for-strikes-against-iranian-targets-in-s yria-11655405162)? 53. Sind der Bundesregierung die Medienberichte von Ende Juni 2022 bekannt, beispielsweise in der „Times of Israel“, dass dem Iran Sanktionserleichterungen in Aussicht gestellt werden sollen, beispielsweise Öllieferungen nach Syrien, wenn Teheran im Gegenzug Schritte zur Begrenzung seines Nuklearprogramms unternimmt, hat sie sich hierzu eine Position erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://www.timesofisrael.com/israel- may-allow-iran-to-transfer-oil-to-syria-under-us-supervision-report/)? 54. Führt die Bundesregierung mit dem Iran hinsichtlich der Lage in Afghanistan Gespräche, und wenn ja, wann fanden diese seit dem August 2021 ggf. statt, wer waren die Gesprächspartner, und welchen Inhalts waren die Gespräche (bitte erläutern)? 55. Besitzt die Bundesregierung eigene oder Kenntnisse von dritter Seite, ob und wenn ja, inwiefern es dem Iran gelungen ist, von den USA bei ihrem überstürztem Abzug aus Afghanistan zurückgelassenes Militärgerät zu erwerben (https://www.dw.com/de/iran-und-der-afghanische-schwarzmarkt- f%C3%BCr-us-milit%C3%A4rger%C3%A4t/a-61611397; https://www.ze it.de/politik/ausland/2022-04/afghanistan-usa-abzug-militaergeraet-cnn)? Berlin, den 29. Juli 2022 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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