[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk,
Klaus Stöber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/3048 –
Belastung des Bundeshaushaltes durch finanzielle Hilfen für die Ukraine
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Jahr 2014 bis Februar 2022 hat die Bundesrepublik Deutschland über
diverse Programme mehr als 2 Mrd. Euro finanzielle Hilfe für die Ukraine
geleistet (vgl.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa-im-dialo
g/unterstuetzung-ukraine-2003926). Mit Beginn des russischen
Angriffskrieges hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dem osteuropäischen Land auch
weiterhin dauerhafte Unterstützung zugesichert: „Das was wir machen, ist, die
ökonomische und wirtschaftliche Resilienz der Ukraine zu stärken, indem wir
unverändert der größte finanzielle Stabilisator der Ukraine sind und das
werden wir auch bleiben“ (ebd.). Hinzu kommt noch der deutsche Anteil an den
Hilfspaketen der Europäischen Union, die u. a. Waffenlieferungen und
humanitäre Hilfe finanziert (vgl.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/k
rieg-in-der-ukraine/was-tut-die-eu-fuer-ukraine-2016876). In der Summe soll
die Bundesrepublik Deutschland nach den USA die weltweit zweitgrößte
Summe an Hilfsmitteln in die Ukraine geschickt haben (Stand: 3. Mai 2022,
vgl.
https://www.handelsblatt.com/politik/international/waffenlieferungen-wel
che-laender-unterstuetzen-die-ukraine-finanziell-am-meisten/28295898.html).
Im Mai 2022 kündigte der Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner
(FDP), weitere kurzfristige Finanzierungsmaßnahmen in Höhe von 1 Mrd.
Euro an, um „die Handlungsfähigkeit des ukrainischen Staates sicherzustellen“
(vgl.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/g7-treffen-lindner-kue
ndigt-hilfszahlung-von-einer-milliarde-euro-an-ukraine-an/28358884.html).
Darüber hinaus hat Bundeskanzler Olaf Scholz der Ukraine zum Abschluss
des G-7-Gipfels im Juni 2022 langfristige Hilfs- und Waffenlieferungen sowie
Wiederaufbauhilfen für die Zeit nach der russischen Invasion zugesichert. Die
Staatengruppe wolle dazu eine Art „Marshallplan für die Ukraine“
ausarbeiten, bei der die EU-Kommission die Führungsrolle übernehmen soll (vgl.
https://www.tagesschau.de/inland/abschluss-g7-scholz-101.html). Für die
Umsetzung dieses Planes hat die Bundesministerin für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze, bereits jetzt 426 Mio. Euro
Hilfsgelder versprochen (vgl.
https://www.deutschlandfunk.de/wiederaufbau-
ukraine-marshall-plan-eu-rebuildukraine-100.html). Das
Nachrichtenunternehmen Bloomberg berichtete unter Berufung auf Insider, die EU-Kommission
könne Wiederaufbauhilfen von insgesamt 523 Mrd. Euro in Aussicht stellen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3278
20. Wahlperiode 05.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 5. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(vgl.
https://www.bloomberg.com/news/articles/2022-07-03/ukraine-to-unvei
l-massive-rebuilding-plan-even-as-war-bogs-down).
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Darlehensnehmer ihren
vertragstypischen Pflichten nach § 488 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
nachkommen, Tilgungen vornehmen und Zinsen zahlen. Das Darlehen ist in der
Regel durch die von Kreditinstituten geprüfte Bonität in Gestalt von
Personalsicherheiten oder Real- bzw. Sachsicherheiten besichert (vgl.
https://wirtschaft
slexikon.gabler.de/definition/kreditsicherheiten-41308). Die Bonität der
Ukraine gilt insbesondere seit Kriegsbeginn als zweifelhaft: Erst im Mai 2022 hat
die renommierte US-Ratingagentur Moody’s die Kreditwürdigkeit des Landes
von „Caa2“ auf „Caa3“ heruntergestuft. Da die Ukraine zudem noch mit
einem negativen Ausblick versehen wurde, also weitere Abstufungen drohen,
sei ein vollständiger Zahlungsausfall zu erwarten (vgl.
https://www.heise.de/t
p/features/Ukraine-gilt-fuer-Moody-s-praktisch-als-Zahlungsausfall-7125263.
html?seite=all).
Zweckgebundene finanzielle Zuschüsse für Staaten, Unternehmen oder private
Haushalte, die nicht an direkte Gegenleistungen gebunden sind, gelten
hingegen als Subventionen (vgl.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoerte
rbuch-politisches-system/202192/subventionen/). Für den Erhalt solcher muss
der Zuschussempfänger in der Regel den zweckentsprechenden Einsatz der
Zuschussmittel nachweisen. Unvollständige oder falsche Angaben über
subventionserhebliche Tatsachen sowie eine nicht zweckentsprechende
Verwendung der Mittel stellen einen Subventionsbetrug nach § 264 des
Strafgesetzbuchs (StGB) dar, der strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Da die von Oligarchie geprägte Ukraine auf Grundlage des
Korruptionsindexes von Transparency International nicht nur als korruptestes Land Europas
gilt, sondern mit Platz 122 von 180 sogar zu den korruptesten Ländern der
Welt gezählt wird, muss nach Auffassung der Fragesteller auch eine
zweckentsprechende Verwendung der deutschen Subventionsmittel bezweifelt werden
(vgl.
https://www.tagesschau.de/ausland/ukraine-korruption-101.html).
Bei staatlich gewährten Darlehen und Subventionen handelt es sich um
Steuergelder. Nach Auffassung der Fragesteller ist die Bundesregierung
verpflichtet, diese im Interesse des deutschen Volkes verantwortungsbewusst
einzusetzen sowie in jedem Fall die ordnungsgemäße Verwendung zu dokumentieren.
1. Welche geopolitischen Ziele im Interesse der Bundesrepublik
Deutschland verfolgt die Bundesregierung mit der finanziellen Unterstützung der
Ukraine?
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Ukraine seit der Erklärung ihrer
Unabhängigkeit am 24. August 1991 darin unterstützt, ihre freiheitliche Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit zu konsolidieren sowie ihre wirtschaftliche und soziale
Entwicklung voranzubringen. Deutschland hat den Wunsch der ukrainischen
Nation von Anbeginn an unterstützt, in Frieden und Freiheit mit ihren
Nachbarn in Europa zu leben und sich den Zusammenschlüssen freier Nationen
anzuschließen. Die Transformation der autoritären post-sowjetischen Wirtschafts-
und Gesellschaftsordnungen in demokratische Rechtsstaaten ist ein
langwieriger Prozess, den viele Nationen in Mittel- und Osteuropa erfolgreich absolviert
haben und der wesentlich zu Sicherheit und Wohlstand der Bundesrepublik
Deutschland beigetragen hat.
Deutschland unterstützt die Ukraine in der ungehinderten Ausübung ihres in
der VN-Charta verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung gegen den
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, den Russland seit dem 24. Februar 2022 gegen
die Ukraine führt. Angesichts der Untergrabung der territorialen Integrität und
Souveränität der Ukraine dient die Verteidigung der Ukraine und die Stärkung
ihrer wirtschaftlichen Resilienz im weiteren Sinne auch der Verteidigung der
Freiheit der ost- und mitteleuropäischen Staaten, die mit Deutschland in EU
und NATO verbunden sind.
2. Welche Belastungen aus Darlehen und Zuschüssen für die Ukraine sind
dem Bundeshaushalt seit dem Jahr 2014 unter Berücksichtigung des
deutschen Anteils an EU-Hilfen entstanden?
Hinsichtlich der Darlehen und Zuschüsse, die finanzierungseitig der Ukraine
direkt zugesagt wurden, wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 7
verwiesen.
Beim EU-Haushalt gilt das Gesamtdeckungsprinzip. Daher können die Beiträge
der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt nicht einzelnen Ausgaben zugeordnet
werden. Der deutsche Anteil an der Finanzierung des EU-Haushalts betrug im
Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 durchschnittlich rund 21 Prozent; in
den Jahren 2021 und 2022 wird er bei ca. 24 Prozent liegen (siehe auch
Antwort zu Frage 4).
Der Ukraine wurden im Jahr 2014 sowie 2022 ungebundene Finanzkredite
(UFK) in Höhe von 500 Mio. Euro bzw. 150 Mio. Euro zugesagt. In Bezug auf
die Fragestellung werden diese hier nicht berücksichtigt, da bislang keine
Haushaltsmittel eingesetzt wurden. Politische UFK im Auftrag der
Bundesregierung werden durch die KfW ausgereicht und mit einer Bundesgarantie
abgesichert. Haushaltsmittel würden daher erst fließen, wenn der Schuldner diese
Kredite nicht zurückzahlt und die KfW von der Bundesregierung für den
Ausfall entschädigt werden müsste.
3. Auf welcher rechtlichen Grundlage und nach welchen Kriterien werden
der Ukraine staatliche Darlehen und Zuschüsse gewährt?
Die Vergabe von Zuschüssen und Darlehen aus dem Bundeshaushalt an die
Ukraine, wie auch regelmäßig an andere Länder, erfolgt auf Grundlage des
jeweiligen Haushaltsgesetzes insbesondere § 3 Absatz 1 Satz 1 und der
jeweiligen Haushaltspläne der zuständigen Bundesministerien, insbesondere des
einschlägigen Dispositivs und der jeweiligen Haushaltsvermerke. Mit der Ukraine
wurden völkerrechtliche Abkommen im Rahmen der bilateralen finanziellen
und technischen Zusammenarbeit abgeschlossen, die teilweise Darlehen oder
Zuschüsse der Entwicklungszusammenarbeit enthalten.
Rechtsgrundlage ist insbesondere der Haushaltsplan 23 einschließlich der
relevanten Haushaltsvermerke der Titelgruppe 11 (bilaterale finanzielle
Zusammenarbeit) sowie des Titels 896 03 (technische Zusammenarbeit).
4. Wie hoch war der deutsche Anteil am Gesamtvolumen der EU-
Hilfsprogramme für die Ukraine seit 2014 in absoluten Zahlen sowie in
Prozent (bitte nach Jahresscheiben, militärischen und humanitären Hilfen
aufschlüsseln)?
Von 2014 bis 2021 hat die Ukraine nach Angaben der EU-Kommission durch
die EU Unterstützungsleistungen in Höhe von ca. 2,2 Mrd. Euro als aus dem
EU-Haushalt finanzierte Zuschüsse und Programme bereitgestellt bekommen.
Zudem sind in diesem Zeitraum ca. 5 Mrd. Euro als Makrofinanzhilfe-Darlehen
an die Ukraine ausgezahlt worden. Diese Darlehen werden mit Mitteln aus dem
EU-Haushalt besichert. Eine Aufschlüsselung nach Kalenderjahren ist nicht
möglich, auch da einige Programme als Mehrjahresprogramme konzipiert
wurden. Der deutsche Anteil an der Finanzierung des EU-Haushalts betrug im
Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 durchschnittlich rund 21 Prozent; in
den Jahren 2021 und 2022 wird er bei ca. 24 Prozent liegen. Zu weiterer
finanzieller EU-Unterstützung seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine am 24. Februar 2022 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 71 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf
Bundestagsdrucksache 20/3141 verwiesen.
Aus Mitteln der außerhalb des EU-Haushalts angesiedelten Europäischen
Friedensfazilität (EPF) wurde im Jahr 2021 eine Unterstützungsmaßnahme
zugunsten der Ukraine in Höhe von 27,9 Mio. Euro finanziert. Der deutsche
Finanzierungsanteil an dieser Maßnahme betrug 7,1 Mio. Euro und entsprach damit
25,5 Prozent. Im Jahr 2022 wurden im Rahmen der EPF bislang
Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro beschlossen, mit denen von 2022
bis 2026 Lieferungen militärischer Ausrüstungsgegenstände durch EU-
Mitgliedstaaten an die ukrainischen Streitkräfte refinanziert werden können. Der
deutsche Finanzierungsanteil beträgt 660 Mio. Euro und damit 26,4 Prozent.
Eine Aufteilung auf Jahrestranchen steht noch aus.
5. Welche Darlehen wurden seit dem Jahr 2014 aus dem Bundeshaushalt an
die Ukraine vergeben (bitte nach Jahresscheiben, Ministerien, jeweiliger
Darlehenshöhe, Darlehenszweck und Verzinsung aufschlüsseln)?
Bei den Übersichten zu den Fragen 5 und 7 zu den aus dem Bundeshaushalt an
die Ukraine vergebenen Darlehen sind nur die Zusagen gelistet, die mittels
abgeschlossener KfW-Verträge mit den Partnern vereinbart wurden, da dies eine
zentrale Voraussetzung dafür ist, damit eine Belastung des Bundeshaushaltes
entsteht.
BMZ – Kapitel 2301
Jahr Kap. Titel Zweckbestimmung Betrag in TEuro
2015
2301
866 11
Standard
BMZ
Darlehenstitel
Kommunales Klimaschutzprogramm II 17.000
2018 Agrarfinanzierung (THM) 3.097Agrarfinanzierung (THM) 14.402
2021
Kommunales Klimaschutzprogramm (Czernowitz) –
Phase 2 21.550
Energieeffizienz in Kommunen 25.500
2022
EE-Refinanzierung für ukrainische Unternehmer über
den Bankensektor 5.000
EE-Refinanzierung für ukrainische KMU über den
Finanzsektor DUF IV 2.000
Hinsichtlich Verzinsung führen wir an, dass sich diese gemäß Finanzieller
Zusammenarbeit/Technischer Zusammenarbeit-Leitlinien an der Einstufung des
jeweiligen Landes und den Finanzierungsbedingungen der Weltbank orientiert.
Die Ukraine erhielt bisher Haushaltsmitteldarlehen zu den sogenannten IBRD
(International Bank for Reconstruction and Development) – Konditionen mit
einer Verzinsung von standardmäßig 2 Prozent. Seit 2021 können die
Konditionen für Haushaltsmitteldarlehen an IBRD-Länder nach bestimmten Maßgaben
auch variieren, jedoch wurden bisher keine Darlehensverträge mit variablen
Zinssätzen mit ukrainischen Partnern abgeschlossen.
6. Wurden die in Frage 4 genannten Darlehen besichert, und wenn ja,
welche Sicherheiten werden der Bundesrepublik Deutschland seitens der
Ukraine gewährt?
Ja. Zur Absicherung des Ausfallrisikos der ausgezahlten
Makrofinanzhilfedarlehen wurden 9 Prozent der Darlehenssumme aus dem EU-Haushalt in einen
dafür eingerichteten Garantiefonds eingezahlt. Der deutsche Anteil an der
Finanzierung des EU-Haushalts betrug im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis
2020 durchschnittlich rund 21 Prozent; in den Jahren 2021 und 2022 wird er
bei ca. 24 Prozent liegen (siehe auch Antwort zu Frage 4).
7. Welche Zuschüsse wurden seit dem Jahr 2014 aus dem Bundeshaushalt
an die Ukraine geleistet (bitte nach Jahresscheiben, jeweiliger Höhe und
Zuschusszweck aufschlüsseln)?
Deutschland hat zu Gunsten der Ukraine am 30. Juni 2022 einen Zuschuss
(Einzelplan 60, Kapitel 6002, Titel 687 07) von 1 Mrd. Euro an ein vom
Internationalen Währungsfonds (IWF) für die Ukraine verwaltetes Konto
überwiesen. Der IWF hat gleichtägig den entsprechenden Betrag abzüglich einer
Verwaltungsgebühr an das IWF-Konto der Ukraine in Sonderziehungsrechte
überwiesen. Der Zuschuss soll die Ukraine bei der Stabilisierung der ukrainischen
Wirtschaft sowie bei sozialen Zwecken unterstützen.
Auswärtiges Amt
Das AA hat seit 2014 bilaterale Beiträge in Höhe von 6,75 Mio. Euro zum
Treuhandfonds für die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF Trust Fund)
sowie in Hohe von 6,82 Mio. Euro zum Treuhandfonds für technische Hilfe in der
östlichen Partnerschaft (EPTATF) aus dem Haushaltstitel 0501 687 40
(Maßnahmen der regionalen Zusammenarbeit) geleistet. Diese werden im Fall des
NIF Trust Fund für Mischfinanzierungen in den Ländern der Europäischen
Nachbarschaft bzw. im Fall des EPTATF für technische Hilfen für Operationen
der Europäischen Investitionsbank (EIB) in den Ländern der östlichen
Partnerschaft eingesetzt. Da keine Bindung der deutschen Beiträge für Aktivitäten in
einzelnen Ländern erfolgte, kann nicht aufgeschlüsselt werden, welcher Anteil
dieser Mittel für Aktivitäten in der Ukraine eingesetzt wurde.
Vorbemerkung siehe Frage 5
BMZ – Kapitel 2301
Jahr Titel Zweckbestimmung Betrag in TEuro
2015
896 11 Standard-
BMZ-
Zuschusstitel
Förderung von Naturschutzgebieten in der Ukraine 11.000
Förderung des Schutzgebietssystems in der Ukraine 3.000
Förderung der sozialen Infrastruktur (USIF V, Phase 1) 9.000
Förderung der sozialen Infrastruktur (USIF V, Phase 2) 5.000
2018 Wiederaufbau im Osten der Ukraine (USIF VI) 9.000
2019 Förderung der sozialen Infrastruktur (USIF VII) 14.450
2021 Förderung der sozialen Infrastruktur (USIF VIII) 13.100
2014 Unterstützungsprogramm ukrainische Banken Phase II 3.833
2015
Unterstützungsprogramm ukrainische Banken Phase II 753
Unterstützungsprogramm ukrainische Banken Phase II 415
Soziale Infrastruktur in der Ukraine über UNICEF 12.500
2020
Wohnraum für Binnenvertriebene (ISP) 24.500
Wohnraum für Binnenvertriebene (ISP) BM 1.000
Wohnraum für Binnenvertriebene (IOM/ISP) 22.100
2021 Energieeffizienz in Kommunen (BM) 1.000
2022 EE-Refinanzierung für ukrainische KMU über den Banken-sektor DUF IV/BM 400
2017 Wirtschaftliche Integration von Binnenflüchtlingen über IOM 5.000
2021
Wirtschaftliche Integration von Binnenvertriebenen
(über IOM zur Bewältigung der Corona-Krise) 10.000
Kommunales Klimaschutzprogramm II (Czernowitz) –
Phase 2 Begleitmaßnahme 2.000
2022 Berufliche Bildung in der Östlichen Partnerschaft 15.000Berufliche Bildung in der Östlichen Partnerschaft 5.000
BMEL – Kapitel 1006
Jahr Titel Zweckbestimmung Betrag in TEuro
2014 687 02 Bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Agrarbereich mit der Ukraine 976
2015 687 02 Bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Agrarbereich mit der Ukraine 1.125
2016 687 02 Bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Agrarbereich mit der Ukraine 2.139
2017 687 06 Bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Forstbereich mit der Ukraine 69687 02 Bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Agrarbereich mit der Ukraine 2.466
2018 687 06 Bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Forstbereich mit der Ukraine 127687 02 Bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Agrarbereich mit der Ukraine 3.425
2019 687 06 Bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Forstbereich mit der Ukraine 151687 02 Bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Agrarbereich mit der Ukraine 3.413
2020 687 06 Bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Forstbereich mit der Ukraine 139687 02 Bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Agrarbereich mit der Ukraine 2.851
2021 687 06 Bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Forstbereich mit der Ukraine 59687 02 Bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Agrarbereich mit der Ukraine 2.722
2022 687 06 Bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Forstbereich mit der Ukraine 202687 02 Bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Agrarbereich mit der Ukraine 2.118
BMWK – Kapitel 0904
Jahr Titel Zweckbestimmung Betrag in TEuro
2014
687 02
Förderung des AHK-Netzes 567
2015 Förderung des AHK-Netzes 563
2016 Förderung des AHK-Netzes 570
2017 Förderung des AHK-Netzes 583
2018 Förderung des AHK-Netzes 696
2019 Förderung des AHK-Netzes 700
2020 Förderung des AHK-Netzes 740
2021 Förderung des AHK-Netzes 740
8. Wie erfolgen die Prüfung und die Dokumentation des
zweckentsprechenden Einsatzes von Zuschüssen an die Ukraine?
Die Prüfung von Zuschüssen (siehe Antwort zu Frage 3) erfolgt auf der
Grundlage der Bundeshaushaltsordnung, insbesondere bei Zuwendungen auf der
Grundlage der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung.
Hiernach findet eine Prüfung u. a. des Verwendungsnachweises statt.
Außerdem sind die Regelungen der jeweiligen Bewilligungsrechtsakte zu beachten.
Die Bewilligung erfolgt regelmäßig durch die für die Vergabe verantwortliche
Stelle.
Eine Verwendungsnachweisprüfung kann falls erforderlich durch eine Vor-Ort-
Kontrolle ergänzt werden. Bezüglich der von der KfW zur Verfügung gestellten
Mittel ist darauf hinzuweisen, dass in der KfW ein umfassendes Kontrollsystem
existiert, um ordnungsgemäße Mittelverwendung sicherzustellen. So erfolgt vor
jeder Finanzierungszusage eine Analyse des Projektträgers vor Ort, bei der
dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit und interne Strukturen, insbesondere interne
Kontrollmechanismen, analysiert werden. Auftragsvergaben, die der
Projektträger aus Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit tätigt, müssen stets nach
verbindlichen internationalen Standards durchgeführt werden. Auf Grundlage der
Analyse des Projektträgers sieht die KfW vorhabenspezifische Maßnahmen
vor, um Mittelfehlverwendungsrisiken zu minimieren (z. B. enge Begleitung
aller Auftragsvergaben; Auszahlung nach Bau/Projektfortschritt; Überwachung
des Projektfortschritts z. B. durch einen Durchführungsconsultant;
regelmäßige, mindestens jährliche Mittelverwendungsprüfungen; physische
Fortschrittskontrollen vor Ort; buchmäßige Überprüfungen der Mittelverwendung anhand
von Belegen, Rechnungen; Einsatz unabhängiger Wirtschaftsprüfer). Die KfW
prüft jährlich, ob die Maßnahmen zur Sicherung der ordnungsgemäßen
Mittelverwendung angemessen sind oder ob Anpassungen erforderlich sind.
Für den über den IWF bereitgestellten Zuschuss in Höhe von 1 Mrd. Euro hat
die Ukraine bis zum 30. April 2023 einen Nachweis über die ordnungsgemäße
Verwendung (sogenannten „Compliance Certificate“) des Zuschusses zu
übermitteln. Die Verwendung des Zuschusses muss dabei mit angemessener
Detailierung aufgeschlüsselt werden.
9. Wie viele Vor-Ort-Kontrollen haben in den Jahren 2014 bis 2022 in der
Ukraine stattgefunden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie
Prüfberichte zum Zwecke der Einsichtnahme zu Verfügung stellen)?
Für Vorhaben der KfW wird standardmäßig je eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr
durchgeführt. Dabei erfolgt aus Gründen der Effizienz üblicherweise eine
Bündelung von Fortschrittkontrollen, so dass pro Aufenthalt vor Ort eine
Fortschrittskontrolle in Bezug auf mehrere Vorhaben erfolgt. In den
Pandemiejahren 2020 bis 2022 waren Vor-Ort-Kontrollen weitestgehend nicht möglich.
Bei Prüfberichten handelt es sich um Dokumente, die Rückschlüsse auf
Organisationen und Einzelpersonen zulassen. Eine vertrauliche Behandlung dieser
Informationen ist grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche
Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Dritten. Darüber hinaus erstreckt sich das
parlamentarische Auskunftsrecht nicht auf die Vorlage von Akten oder anderen
Dokumenten.
10. Wurde seit 2014 ein nicht zweckentsprechender Einsatz von Zuschüssen
an die Ukraine und damit Subventionsbetrug nach § 264 StGB
festgestellt, und wenn ja,
a) in wie vielen Fällen,
b) um welche Summen handelte es sich hierbei, und
c) wie wurden die Zuschussempfänger sanktioniert?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
11. In welcher Höhe wurden der Ukraine seitens der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) im Jahr 2022 Darlehen und Zuschüsse gewährt, und
wie erfolgt die Prüfung und Dokumentation des zweckentsprechenden
Einsatzes?
Der Ukraine wurden bisher im Jahr 2022 von der KfW Darlehen in Höhe von
307 Mio. Euro sowie Zuschüsse in Höhe von 20,4 Mio. Euro gewährt. In der
KfW existiert ein umfassendes Kontrollsystem, um ordnungsgemäße
Mittelverwendung sicherzustellen. So erfolgt vor jeder Finanzierungszusage eine
Analyse des Projektträgers vor Ort, bei der dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit und
interne Strukturen, insbesondere interne Kontrollmechanismen, analysiert
werden. Auftragsvergaben, die der Projektträger aus Mitteln der Finanziellen
Zusammenarbeit tätigt, müssen stets nach verbindlichen internationalen Standards
durchgeführt werden. Auf Grundlage der Analyse des Projektträgers sieht die
KfW vorhabenspezifische Maßnahmen vor, um Mittelfehlverwendungsrisiken
zu minimieren (z. B. enge Begleitung aller Auftragsvergaben; Auszahlung nach
Bau/Projektfortschritt; Überwachung des Projektfortschritts z. B. durch einen
Durchführungsconsultant; regelmäßige, mindestens jährliche
Mittelverwendungsprüfungen; physische Fortschrittskontrollen vor Ort; buchmäßige
Überprüfungen der Mittelverwendung anhand von Belegen, Rechnungen; Einsatz
unabhängiger Wirtschaftsprüfer). Die KfW prüft jährlich, ob die Maßnahmen
zur Sicherung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung angemessen sind oder
ob Anpassungen erforderlich sind.
12. Welche Konsequenzen für ihr eigenes Handeln und das Agieren
innerhalb der EU zieht die Bundesregierung aus der Bonitätsherabstuftung der
Ukraine seitens der Ratingagentur Moody’s von „Caa2“ auf „Caa3“ mit
Blick auf die weitere Vergabe von Darlehen und Zuschüssen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung nimmt die Einstufungen von kommerziellen
Ratingagenturen zur Kenntnis. Vor der Vergabe von Krediten und Zuschüssen erfolgt in
jedem Fall eine Prüfung der risikomäßigen Vertretbarkeit.
13. Geht die Bundesregierung angesichts der zweifelhaften Bonität der
Ukraine (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) davon aus, dass diese
wirtschaftlich in der Lage ist bzw. auch zukünftig sein wird, Kredite zu tilgen
und Zinsen zu zahlen?
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen dieser Art.
14. Zieht die Bundesregierung in Erwägung, die Ukraine etwa im Falle einer
Zahlungsunfähigkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu
entschulden, und wenn ja, inwiefern (bitte erläutern und begründen)?
Die Ukraine hat am 20. Juli 2022 ihre privaten Gläubiger um eine Aussetzung
des Schuldendienstes von Zins und Tilgung bis Ende 2023 gebeten, in dessen
Folge Rating-Agenturen weitere Neubewertungen der Bonität vorgenommen
haben. Um dem ukrainischen Anliegen für die Aussetzung des
Schuldendienstes Nachdruck zu verleihen haben sich Kanada, Frankreich, Deutschland, -
Japan, das Vereinigte Königreich und die USA in einer ‚Gruppe von
Gläubigern‘ unter dem Dach des Pariser Clubs zusammengeschlossen und
beabsichtigen ein koordiniertes Schuldenmoratorium ohne Erlasskomponente für die
bilateralen Schulden bis Ende 2023 umzusetzen. Bereits mit diesen Maßnahmen
wird der Ukraine kurzfristig eine größere finanzielle Liquidität ermöglicht.
15. Mit welcher finanziellen Belastung für den Bundeshaushalt rechnet die
Bundesregierung durch die angekündigten Wiederaufbauhilfen der EU
im Rahmen des „Marshallplans für die Ukraine“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Der Europäische Rat stellte in seiner Sitzung am 30./31. Mai 2022 fest, dass
der Wiederaufbau der Ukraine eine umfassende Unterstützung erfordern werde
und erklärte sich bereit, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten eine wichtige
Rolle dabei spielen werden. Eine darüberhinausgehende Verständigung zum
Umfang einer EU-Unterstützung, aus der sich eine finanzielle Belastung für
den Bundeshaushalt näher beziffern ließe, liegt nicht vor. Die Bundesregierung
setzt sich für eine breite Beteiligung der internationalen Gebergemeinschaft
und eine faire Lastenteilung ein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]