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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Belastung des Bundeshaushaltes durch finanzielle Hilfen für die Ukraine

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.09.2022

Aktualisiert

19.09.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/304808.08.2022

Belastung des Bundeshaushaltes durch finanzielle Hilfen für die Ukraine

der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Klaus Stöber, Jörn König, Frank Rinck, Gerrit Huy und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit dem Jahr 2014 bis Februar 2022 hat die Bundesrepublik Deutschland über diverse Programme mehr als 2 Mrd. Euro finanzielle Hilfe für die Ukraine geleistet (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa-im-dialog/unterstuetzung-ukraine-2003926). Mit Beginn des russischen Angriffskrieges hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dem osteuropäischen Land auch weiterhin dauerhafte Unterstützung zugesichert: „Das was wir machen, ist, die ökonomische und wirtschaftliche Resilienz der Ukraine zu stärken, indem wir unverändert der größte finanzielle Stabilisator der Ukraine sind und das werden wir auch bleiben“ (ebd.). Hinzu kommt noch der deutsche Anteil an den Hilfspaketen der Europäischen Union, die u. a. Waffenlieferungen und humanitäre Hilfe finanziert (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/was-tut-die-eu-fuer-ukraine-2016876). In der Summe soll die Bundesrepublik Deutschland nach den USA die weltweit zweitgrößte Summe an Hilfsmitteln in die Ukraine geschickt haben (Stand: 3. Mai 2022, vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/international/waffenlieferungen-welche-laender-unterstuetzen-die-ukraine-finanziell-am-meisten/28295898.html).

Im Mai 2022 kündigte der Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner (FDP), weitere kurzfristige Finanzierungsmaßnahmen in Höhe von 1 Mrd. Euro an, um „die Handlungsfähigkeit des ukrainischen Staates sicherzustellen“ (vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/g7-treffen-lindner-kuendigt-hilfszahlung-von-einer-milliarde-euro-an-ukraine-an/28358884.html). Darüber hinaus hat Bundeskanzler Olaf Scholz der Ukraine zum Abschluss des G-7-Gipfels im Juni 2022 langfristige Hilfs- und Waffenlieferungen sowie Wiederaufbauhilfen für die Zeit nach der russischen Invasion zugesichert. Die Staatengruppe wolle dazu eine Art „Marshallplan für die Ukraine“ ausarbeiten, bei der die EU-Kommission die Führungsrolle übernehmen soll (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/abschluss-g7-scholz-101.html). Für die Umsetzung dieses Planes hat die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze, bereits jetzt 426 Mio. Euro Hilfsgelder versprochen (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/wiederaufbau-ukraine-marshall-plan-eu-rebuildukraine-100.html). Das Nachrichtenunternehmen Bloomberg berichtete unter Berufung auf Insider, die EU-Kommission könne Wiederaufbauhilfen von insgesamt 523 Mrd. Euro in Aussicht stellen (vgl. https://www.bloomberg.com/news/articles/2022-07-03/ukraine-to-unveil-massive-rebuilding-plan-even-as-war-bogs-down).

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Darlehensnehmer ihren vertragstypischen Pflichten nach § 488 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nachkommen, Tilgungen vornehmen und Zinsen zahlen. Das Darlehen ist in der Regel durch die von Kreditinstituten geprüfte Bonität in Gestalt von Personalsicherheiten oder Real- bzw. Sachsicherheiten besichert (vgl. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kreditsicherheiten-41308). Die Bonität der Ukraine gilt insbesondere seit Kriegsbeginn als zweifelhaft: Erst im Mai 2022 hat die renommierte US-Ratingagentur Moody’s die Kreditwürdigkeit des Landes von „Caa2“ auf „Caa3“ heruntergestuft. Da die Ukraine zudem noch mit einem negativen Ausblick versehen wurde, also weitere Abstufungen drohen, sei ein vollständiger Zahlungsausfall zu erwarten (vgl. https://www.heise.de/tp/features/Ukraine-gilt-fuer-Moody-s-praktisch-als-Zahlungsausfall-7125263.html?seite=all).

Zweckgebundene finanzielle Zuschüsse für Staaten, Unternehmen oder private Haushalte, die nicht an direkte Gegenleistungen gebunden sind, gelten hingegen als Subventionen (vgl. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202192/subventionen/). Für den Erhalt solcher muss der Zuschussempfänger in der Regel den zweckentsprechenden Einsatz der Zuschussmittel nachweisen. Unvollständige oder falsche Angaben über subventionserhebliche Tatsachen sowie eine nicht zweckentsprechende Verwendung der Mittel stellen einen Subventionsbetrug nach § 264 des Strafgesetzbuchs (StGB) dar, der strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Da die von Oligarchie geprägte Ukraine auf Grundlage des Korruptionsindexes von Transparency International nicht nur als korruptestes Land Europas gilt, sondern mit Platz 122 von 180 sogar zu den korruptesten Ländern der Welt gezählt wird, muss nach Auffassung der Fragesteller auch eine zweckentsprechende Verwendung der deutschen Subventionsmittel bezweifelt werden (vgl. https://www.tagesschau.de/ausland/ukraine-korruption-101.html).

Bei staatlich gewährten Darlehen und Subventionen handelt es sich um Steuergelder. Nach Auffassung der Fragesteller ist die Bundesregierung verpflichtet, diese im Interesse des deutschen Volkes verantwortungsbewusst einzusetzen sowie in jedem Fall die ordnungsgemäße Verwendung zu dokumentieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche geopolitischen Ziele im Interesse der Bundesrepublik Deutschland verfolgt die Bundesregierung mit der finanziellen Unterstützung der Ukraine?

2

Welche Belastungen aus Darlehen und Zuschüssen für die Ukraine sind dem Bundeshaushalt seit dem Jahr 2014 unter Berücksichtigung des deutschen Anteils an EU-Hilfen entstanden?

3

Auf welcher rechtlichen Grundlage und nach welchen Kriterien werden der Ukraine staatliche Darlehen und Zuschüsse gewährt?

4

Wie hoch war der deutsche Anteil am Gesamtvolumen der EU-Hilfsprogramme für die Ukraine seit 2014 in absoluten Zahlen sowie in Prozent (bitte nach Jahresscheiben, militärischen und humanitären Hilfen aufschlüsseln)?

5

Welche Darlehen wurden seit dem Jahr 2014 aus dem Bundeshaushalt an die Ukraine vergeben (bitte nach Jahresscheiben, Ministerien, jeweiliger Darlehenshöhe, Darlehenszweck und Verzinsung aufschlüsseln)?

6

Wurden die in Frage 4 genannten Darlehen besichert, und wenn ja, welche Sicherheiten werden der Bundesrepublik Deutschland seitens der Ukraine gewährt?

7

Welche Zuschüsse wurden seit dem Jahr 2014 aus dem Bundeshaushalt an die Ukraine geleistet (bitte nach Jahresscheiben, jeweiliger Höhe und Zuschusszweck aufschlüsseln)?

8

Wie erfolgen die Prüfung und die Dokumentation des zweckentsprechenden Einsatzes von Zuschüssen an die Ukraine?

9

Wie viele Vor-Ort-Kontrollen haben in den Jahren 2014 bis 2022 in der Ukraine stattgefunden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie Prüfberichte zum Zwecke der Einsichtnahme zu Verfügung stellen)?

10

Wurde seit 2014 ein nicht zweckentsprechender Einsatz von Zuschüssen an die Ukraine und damit Subventionsbetrug nach § 264 StGB festgestellt, und wenn ja,

a) in wie vielen Fällen,

b) um welche Summen handelte es sich hierbei, und

c) wie wurden die Zuschussempfänger sanktioniert?

11

In welcher Höhe wurden der Ukraine seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Jahr 2022 Darlehen und Zuschüsse gewährt, und wie erfolgt die Prüfung und Dokumentation des zweckentsprechenden Einsatzes?

12

Welche Konsequenzen für ihr eigenes Handeln und das Agieren innerhalb der EU zieht die Bundesregierung aus der Bonitätsherabstuftung der Ukraine seitens der Ratingagentur Moody’s von „Caa2“ auf „Caa3“ mit Blick auf die weitere Vergabe von Darlehen und Zuschüssen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

13

Geht die Bundesregierung angesichts der zweifelhaften Bonität der Ukraine (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) davon aus, dass diese wirtschaftlich in der Lage ist bzw. auch zukünftig sein wird, Kredite zu tilgen und Zinsen zu zahlen?

14

Zieht die Bundesregierung in Erwägung, die Ukraine etwa im Falle einer Zahlungsunfähigkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu entschulden, und wenn ja, inwiefern (bitte erläutern und begründen)?

15

Mit welcher finanziellen Belastung für den Bundeshaushalt rechnet die Bundesregierung durch die angekündigten Wiederaufbauhilfen der EU im Rahmen des „Marshallplans für die Ukraine“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Berlin, den 1. August 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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