[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser,
Frank Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/3072 –
Entwicklung der Artenvielfalt auf deutschen Agrarflächen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt sich
nach eigener Aussage für verbesserte Maßnahmen zum Schutz der
biologischen Vielfalt in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft sowie
der landwirtschaftlichen Strukturvielfalt im Agrarraum und im Wald ein
(
https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/artenvielfalt/artenvielfalt_no
de.html). Mit der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt hat die
Bundesregierung 2007 ein übergreifendes und anspruchsvolles
Handlungsprogramm beschlossen, um die biologische Vielfalt zu erhalten und nachhaltig zu
nutzen. Diese Strategie enthält auch Ziele und Indikatoren, die den
Agrarsektor betreffen. Die Sektorstrategie Agrobiodiversität des BMEL und gezielte
Fachprogramme für genetische Ressourcen ergänzen die nationale Strategie
insbesondere bei dem Ziel, genetische Ressourcen für die Land-, Forst-,
Fischerei- und Ernährungswirtschaft langfristig zu erhalten und nachhaltig zu
nutzen (
https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/artenvielfalt/insekten-
biologische-vielfalt.html).
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Artenzahl der
Tagfalter in den vergangenen 100 Jahren in Deutschland entwickelt?
Laut der aktuellen Roten Liste der Tagfalter Deutschlands (Reinhardt & Bolz
2011) sind insgesamt 189 Tagfalter-Arten in Deutschland etabliert. In den
letzten 100 Jahren sind vier Tagfalter-Arten ausgestorben oder verschollen: Der
Kleine Alpenbläuling Cupido osiris 1923, der Ambossfleck-Würfel-
Dickkopffalter Pyrgus onopordi 1928, der Myrmidone-Gelbling Colias myrmidone 2000
und der Rotbindige Samtfalter Arethusana arethusa 1977. Die Zahl der in den
letzten 100 Jahren hinzugekommenen Tagfalter-Arten liegt der
Bundesregierung nicht vor. Seit der letzten Roten Liste, in der Tagfalter bewertet wurden
(Pretscher 1998), sind drei Arten neu nachgewiesen worden: Der Karstweißling
Pieris mannii 2008, der Östliche Gelbling Colias erate 1998 und der Kleine
Gebirgs-Würfel-Dickkopffalter Pyrgus malvoides 2006.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3161
20. Wahlperiode 22.08.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz vom 22. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Weitere Informationen und Daten zu den Roten Listen der Tiere, Pflanzen und
Pilze sind auf der Webseite des Rote-Liste-Zentrums zu finden (
https://www.rot
e-liste-zentrum.de/index.html).
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Artenzahl der
Brutvögel in den vergangenen 100 Jahren in Deutschland entwickelt?
Laut der aktuellen Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (Ryslavy et al.
2020) sind folgende 14 Brutvogelarten in Deutschland ausgestorben oder
verschollen: Rothuhn Alectoris rufa, Zwergtrappe Tetrax, Mornellregenpfeifer
Charadrius morinellus, Steinwälzer Arenaria interpres, Doppelschnepfe
Gallinago media, Rosenseeschwalbe Sterna dougallii, Papageitaucher Fratercula
arctica, Waldrapp Geronticus eremita, Gänsegeier Gyps fulvus, Schlangenadler
Circaetus gallicus, Blauracke Coracias garrulus, Würgfalke Falco cherrug,
Schwarzstirnwürger Lanius minor und Steinsperling Petronia. Die Jahre des
letzten Nachweises liegen nicht vor.
Seit der Roten Liste Brutvögel von Witt et al. 1996 ist die Artenzahl insgesamt
weitgehend konstant geblieben. Für die Zeit davor liegen der Bundesregierung
keine Informationen vor.
3. Wie viele Wildbienen-Arten in Deutschland, die in den Roten Listen
bewertet werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1980
ausgestorben oder verschollen, und wie viele kamen seitdem neu hinzu (bitte
nach Art und Jahr angeben)?
Laut der aktuellen Roten Liste der Bienen Deutschlands (Westrich et al. 2011)
ist seit 1980 eine Wildbienen-Art ausgestorben oder verschollen, Dasypoda
suripes wurde seit 2001 nicht mehr nachgewiesen.
Die Zahl der hinzugekommenen Wildbienen-Arten seit 1980 liegt der
Bundesregierung nicht vor. Seit der vorangegangenen Roten Liste der Bienen
(Westrich et al. 1998) wurden folgende sieben Arten als neu nachgewiesene Arten
für Deutschland in der Roten Liste aufgenommen: Anthidium tenellum 2004,
Bombus semenoviellus 1998, Colletes mlokossewiczi 2008, Halictus
tetrazonius 2004, Hylaeus trinotatus 2009, Hylaeus tyrolensis 1998, Lasioglossum
pleurospeculum 2001.
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass nicht alle seit 1980
ausgestorbenen oder verschollenen Arten heute bereits bekannt sind. In den Roten Listen
gilt eine Art erst als verschollen, wenn sie seit einem längeren Zeitraum (je
nach Artengruppe meist zwischen 20 und 50 Jahre) trotz Nachsuche nicht
gefunden wurde. Der Zeitraum ist bei Arten, die beispielsweise selten
nachgesucht werden oder wegen ihrer Biologie oder ihres unauffälligen Aussehens
schwer zu finden sind, länger als bei anderen Arten. Deshalb ist es möglich,
dass Arten schon ausgestorben sind, ohne dass es sich bereits in der Rote-Liste-
Einstufung niederschlägt.
4. Wie viele Wildbienen-Arten in Deutschland, die in den Roten Listen
bewertet werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor 1980
ausgestorben oder verschollen (bitte nach Art und Jahr angeben)?
Laut der aktuellen Roten Liste der Bienen Deutschlands (Westrich et al. 2011)
sind vor 1980 die folgenden 38 Wildbienen-Arten ausgestorben oder
verschollen: Nomada mauritanica 1818, Megachile maackii 1869, Nomada pulchra
1892, Megachile bombycina 1898, Anthidium melanurum 1899, Colletes
floralis 1909, Panurginus labiatus 1912, Halictus sajoi 1924, Bombus alpinus 1924,
Eucera alticincta 1926, Hylaeus pilosulus 1929, Lasioglossum corvinum 1930,
Lasioglossum breviventre 1931, Pseudapis femoralis 1936, Colletes caspicus
1936, Nomada nobilis 1941, Osmia foveolata 1942, Andrena nanaeformis
1948, Stelis franconica 1949, Andrena barbareae 1952, Thyreus histrionicus
1953, Osmia lepeletieri 1953, Nomada bluethgeni 1953, Nomada trapeziformis
1954, Eucera cineraria 1954, Nomada italica 1955, Bombus mesomelas 1956,
Xylocopa iris 1957, Melitta wankowiczi 1958, Anthophora borealis 1958,
Melitturga clavicornis 1959, Ammobatoides abdominalis 1959, Bombus
cullumanus 1960, Andrena morio 1961, Anthophora fulvitarsis 1964, Stelis nasuta
1965, Anthophora crassipes 1973, Andrena lepida 1974.
5. Wie viele Bestäuber-Arten in Deutschland, insbesondere aus den
Artengruppen der Tagfalter, der Nachtfaltergruppen Spanner, Eulenspinner,
Sichelflügler und Spinnerartige Falter, die in den Roten Listen bewertet
werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1980 ausgestorben
oder verschollen, und wie viele kamen seitdem neu hinzu (bitte nach Art
und Jahr angeben)?
Laut der aktuellen Roten Liste der Tagfalter Deutschlands (Reinhardt & Bolz
2011) ist eine Tagfalterart seit 1980 ausgestorben oder verschollen, der
Myrmidone-Gelbling Colias myrmidone. Die Art ist seit 2000 trotz intensiver
Nachsuche nicht mehr gefunden worden.
Die Zahl der hinzugekommenen Tagfalter-Arten seit 1980 liegt der
Bundesregierung nicht vor. Zu den als neu nachgewiesen aufgenommenen Arten seit
der vorangegangenen Roten Liste, die Tagfalter bewertet hat (Pretscher 1998),
siehe Antwort zu Frage 1.
Laut der aktuellen Roten Liste der Spanner, Eulenspinner und Sichelflügler
Deutschlands (Trusch et al. 2011) sind drei Arten nach 1980 ausgestorben oder
verschollen: Der Johannisbeer-Haarbüschelspanner Eulithis pyropata 1985, der
Zahntrost-Blütenspanner Eupithecia pauxillaria vor 1993 und Urbahns Weißer
Weidenspanner Cabera leptographa 1987.
Die Zahl der hinzugekommenen Arten der Spanner, Eulenspinner und
Sichelflügler seit 1980 liegt der Bundesregierung nicht vor. Seit der vorangegangenen
Roten Liste, in der die Spanner, Eulenspinner und Sichelflügler bewertet
wurden (Pretscher 1998), sind sechs Arten als neu nachgewiesen hinzugekommen:
Der Birken-Harlekin Lomaspilis opis 2011, der Gelbliche Luzernespanner
Isturgia arenacearia 2009, der Zirbelkiefer-Blattspanner Thera cembrae 1995,
der Rötlichgelbe Kleinspanner Scopula imitaria (Jahreszahl liegt nicht vor), der
Zypressenspanner Thera cupressata 1995, der Tamariskenspanner Chiasmia
aestimaria 2006.
Laut der aktuellen Roten Liste der Spinnerartige Falter Deutschlands
(Rennwald et al. 2011) sind vier Arten seit 1980 ausgestorben oder verschollen: Der
Fledermausschwärmer Hyles vespertilio 1987, der Löwenzahn-Wiesenspinner
Lemonia taraxaci 1995, der Alpen-Fleckleibbär Cycnia sordida ca. 1980 und
der Alpen-Wollafter Eriogaster arbusculae ca. 1980.
Die Zahl der hinzugekommenen Arten der Spinnerartigen Falter seit 1980 liegt
der Bundesregierung nicht vor. Seit der vorangegangenen Roten Liste, in der
die Spinnerartigen Falter bewertet wurden (Pretscher 1998), ist eine Art als neu
nachgewiesen aufgenommen wurden: Ptilocephala albida 1976.
Grundsätzliches zu ausgestorbenen und verschollenen Arten, siehe Antwort zu
Frage 3.
6. Wie viele Bestäuber-Arten in Deutschland, insbesondere aus den
Artengruppen der Tagfalter, der Nachtfaltergruppen Spanner, Eulenspinner,
Sichelflügler und Spinnerartige Falter, die in den Roten Listen bewertet
werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor 1980 ausgestorben
oder verschollen (bitte nach Art und Jahr angeben)?
Laut der aktuellen Roten Liste der Tagfalter Deutschlands (Reinhardt & Bolz
2011) sind vier Tagfalter vor 1980 ausgestorben oder verschollen: Der
Osterluzeifalter Zerynthia polyxena 1888, der Kleine Alpenbläuling Cupido osiris
1923, der Ambossfleck-Würfel-Dickkopffalter Pyrgus onopordi 1928 und der
Rotbindige Samtfalter Arethusana arethusa 1977.
Laut der aktuellen Roten Liste der Spanner, Eulenspinner, Sichelflügler
Deutschlands (Trusch et al. 2011) sind sieben Arten vor 1980 ausgestorben
oder verschollen: Der Sandrasen-Braunstreifenspanner Synopsia sociaria 1966,
der Blasse Wellenbindenspanner Coenocalpe lapidata 1960, der Kamillen-
Blütenspanner Eupithecia extremata 1921, der Hain-Pappelspanner Stegania
dilectaria 1902, der Bärentrauben-Bänderspanner Macaria carbonaria 1949, der
Bibernell-Berghaarstrang-Blütenspanner Eupithecia breviculata 1973 und der
Österreichische Alpen-Blattspanner Colostygia austriacaria 1948.
Laut der aktuellen Roten Liste der Spinnerartigen Falter (Rennwald et al. 2011)
sind 12 Arten vor 1980 ausgestorben oder verschollen: Der Zitterpappel-
Holzbohrer Lamellocossus terebra vor 1900, der Eichen-Wollafter Eriogaster
rimicola 1974, das Südliche Kleine Nachtpfauenauge Saturnia pavoniella vor
1980, der Metelkana-Bär Rhyparioides metelkana 1972, der Englischer Bär
Arctia festiva 1970, das Haarstrang-Widderchen Zygaena cynarae franconica
1957, der Färberginster-Glasflügler Bembecia megillaeformis ca. 1950, der
Schwarznessel-Glasflügler Chamaesphecia annellata ca. 1950, der Moos-
Sackträger Reisseronia tarnierella 1977, der Magerrasen-Sackträger Typhonia
ciliaris 1971, Ptilocephala albida 1976 und Heinemanns Alpen-Sackträger
Diplodoma adspersella 1935.
7. Wie viele Wildbienen-Arten in Deutschland, die in den Roten Listen
bewertet werden, profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung von
Acker-Randstreifen beziehungsweise von Blühstreifen in der
Landwirtschaft beziehungsweise benötigen dies als Habitat?
8. Welche Bestäuber-Arten in Deutschland, insbesondere aus den
Artengruppen der Tagfalter, der Nachtfaltergruppen Spanner, Eulenspinner,
Sichelflügler und Spinnerartige Falter, die in den Roten Listen bewertet
werden, profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung von Acker-
Randstreifen beziehungsweise von Blühstreifen in der Landwirtschaft
beziehungsweise benötigen dies als Habitat?
Da die Fragen 7 und 8 sich lediglich in den angesprochenen Artengruppen
unterscheiden, werden die beiden Fragen zusammenfassend beantwortet.
Die Zahl von Arten, die von Ackerrandstreifen, bzw. Blühstreifen in der
Landwirtschaft profitieren, lässt sich nicht pauschal benennen, auch weil Tierarten
nicht nur auf einen Lebensraum (wie Acker-Rand- oder Blühstreifen)
angewiesen sind. Da die ursprünglichen Lebensräume vieler Wildbienen wie
blütenreiche Wiesen und artenreiche Äcker kaum noch anzutreffen sind, wird diesen
Arten mit Blühstreifen ein Ersatzhabitat geschaffen. Ackerrandstreifen und
Blühstreifen zählen zu wichtigen Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der
biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften. Besonders Blühstreifen sind meistens
auf den Schutz von Insekten ausgelegt, um zum einen die Bestäubung von
Nutzpflanzen zu gewährleisten beziehungsweise zu fördern, und um zum
anderen die natürliche Schädlingsbekämpfung durch Nützlinge zu unterstützen.
9. Wie viele Bestäuber-Arten in Deutschland, insbesondere aus den
Artengruppen der Wildbienen, der Tagfalter, der Nachtfaltergruppen Spanner,
Eulenspinner, Sichelflügler und Spinnerartige Falter, die in den Roten
Listen bewertet werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf
eine magere Landschaft, warme, offene Böden und/oder Sandflächen
angewiesen, und welchen Einfluss haben nach Einschätzung der
Bundesregierung die Eutrophierung der Landschaft, die zugewachsenen Böden und
Berghänge sowie die dicht bepflanzte, ertragreiche Landwirtschaft auf
diese Arten?
Hierzu liegen der Bundesregierung derzeit keine Informationen vor.
Es wird auf die derzeit laufende Gefährdungsursachenanalyse für Rote-Liste-
Arten verwiesen, die voraussichtlich 2023 veröffentlicht wird.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Insekten-
Nützlings- und Schädlingspopulationen in der Landwirtschaft seit 1980
entwickelt haben (wenn ja, bitte ausführen)?
Im Rahmen der Schaderregerüberwachung der Pflanzenschutzdienste der
Bundesländer werden langfristig jährlich Daten zum Auftreten ausgewählter
Schaderreger (und Nützlinge) in ackerbaulichen Kulturen erfasst. Diese Daten
ermöglichen grundsätzlich Aussagen zu Trends und deren Entwicklung. Sie wurden
dem Julius-Kühn-Institut für einzelne Fallstudien zur Verfügung gestellt. Diese
Erhebungen erbrachten bisher keinen Rückschluss auf einen allgemeinen
Rückgang der an spezifische Kulturen gebundenen Schadinsekten und ihrer direkten
Gegenspieler, aber auch nicht auf eine allgemeine Zunahme dieser Gruppen.
Diese Insekten-Populationen sind sowohl durch das Klima als auch den
menschlichen Einfluss (Insektizide, Bodenbearbeitung, Fruchtfolge) geprägt.
Aus diesem Grund lassen sich derzeit keine übergeordneten Aussagen zu deren
Populationsentwicklung seit 1980 treffen. Entsprechende retrospektive
Auswertungen durch Dritte sind dem Julius-Kühn-Institut nicht bekannt.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es eine positive oder
negative Korrelation zwischen dem Klimawandel und einer Zu- oder
Abnahme von Insektenpopulationen sowie einer Zu- oder Abnahme von
Insektenarten gibt, und wenn ja, auf welche wissenschaftlichen Studien
stützt sich diese Erkenntnis?
Ob die Populationen von bestimmten Insektenarten zu- oder abnehmen, wird
ganz wesentlich von deren ökologischen Bedürfnissen beeinflusst. Durch die
Auswirkungen der Klimakrise, beispielsweise durch zunehmende
Trockenperioden, können Abundanzen und Areale wärmeliebender Arten, wie
beispielsweise einiger Schmetterlingsarten (z. B. Spanische Flagge [Euplagia
quadripunctaria] oder Südliche Feldsflur-Erdeule [Dichagyris candelisequa]),
Wildbienen- oder Heuschreckenarten (z. B. Warzenbeißer [Decticus
verrucivorus] oder Weinhähnchen [Oecanthus pellucens]) zunehmen. Oftmals ist eine
positive oder negative Korrelation lokaler Populationen jedoch auch an die
abiotischen und biotischen Bedingungen vor Ort geknüpft (beispielsweise
Begünstigung von Felsstandorten). Als Beispiel für durch Trockenheit gefährdete
Arten sei die Libellenfauna genannt. Durch die Austrocknung von
Kleingewässern oder geringere Durchflussmengen bei Fließgewässern werden jedoch auch
viele weitere Insektenarten, die auf aquatische Ökosysteme angewiesen sind,
negativ beeinflusst.
12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Natura 2000-
Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) in den vergangenen zehn
Jahren entwickelt (in Hektar), und welchen Einfluss hatten diese Gebiete
nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Entwicklung der
Wildbienen- und Bestäuber-Arten sowie auf die Artenvielfalt von Vögeln (bitte
einzeln angeben)?
Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 ist in Deutschland grundsätzlich seit mehr
als zehn Jahren als vollständig anzusehen, auch wenn Veränderungen an der
Meldekulisse weiterhin, z. B. im Rahmen von Maßnahmen zur
Kohärenzsicherung nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes oder bei
Veränderungen, z. B. im Verbreitungsmuster der Schutzgüter, vorgenommen werden
können.
In Bezug auf die Entwicklung der Natura 2000 Gebiete hinsichtlich ihrer
Flächengröße gibt es daher nur geringfügige Änderungen. Die insgesamt 5 200
Natura 2000 Gebiete bedecken rund 15,5 Prozent der terrestrischen Fläche
Deutschlands und rund 45 Prozent der marinen Fläche (Stand: 2019).
Zum Einfluss der Natura 2000 Gebiete auf die Entwicklung der genannten
Arten wird derzeit die Veröffentlichung von Ergebnissen aus Forschungsprojekten
vorbereitet.
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Artenvielfalt von
mobilen Vögeln und Insekten von einer höheren Artenzahl bei
Ackerwildkräutern in der Landwirtschaft profitiert, und wenn ja, auf welche
wissenschaftlichen Studien stützt sich diese Erkenntnis?
Der Zusammenhang von Vogelvorkommen mit qualitativ hochwertigen
Lebensräumen ist durch zahlreiche öffentlich zugängliche Studien belegt. Die
Fachgruppe Vögel der Agrarlandschaft der Deutschen Ornithologen-
Gesellschaft fasst in ihrem Positionspapier vom Oktober 2019 wichtige
Auswirkungen des Verlustes von qualitativ hochwertigen Lebensräumen und
Rückzugsflächen zusammen. Dabei spielt stets auch der Verlust von Wildkräutern eine
wichtige Rolle. Die Fachgruppe Vögel der Agrarlandschaft führt aus: „Die
wesentliche Ursache für die Bestandsrückgänge ist neben dem Verlust
landwirtschaftlicher Fläche für Gewerbe, Siedlungen, Straßen etc. in erster Linie die
fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft (DO-G & DDA 2011; Wilson
et al. 2009).“
Das Positionspapier einschließlich der o. g. Quellen ist öffentlich zugänglich:
http://www.do-g.de/fileadmin/DO-G_Positionspapier_Agrarvoegel_21.10.201
9_n.pdf.
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es einen direkten
Zusammenhang zwischen Pflanzenschutzmitteleinsatz und Veränderung der
Insektenpopulationen (Schädlinge und Nützlinge) gibt?
a) Wenn ja, auf welche wissenschaftlichen Studien stützt sich diese
Erkenntnis?
b) Wenn ja, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung dabei einen
Unterschied zwischen biologischen und konventionellen
Pflanzenschutzmitteln?
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob in den vergangenen zehn
Jahren auf Pflanzenschutzmittel-Behandlungsflächen in der
Landwirtschaft – auch bei intensivem Einsatz – Rückgänge bei den
Insektenpopulationen festgestellt wurden, wenn ja welche, und hat die
Bundesregierung dementsprechende Kenntnisse, ob außerhalb dieser
Behandlungsflächen eine grundsätzliche Gefährdung der Insektenpopulationen vorliegt
(bitte ausführen)?
Die Fragen 14 bis 15 werden zusammen beantwortet.
Biomasse und Diversität vieler Insektengruppen sind gerade in Gebieten mit
produktiver Landwirtschaft rückläufig. Obwohl zum gegenwärtigen Zeitpunkt
die zugrundeliegenden Mechanismen noch nicht vollständig verstanden sind,
deuten unterschiedliche Studien zu Diversität und Abundanz verschiedener
Insektengruppen auf kausale Zusammenhänge mit Stressoren aus dem Bereich
der Landwirtschaft, wie zum Beispiel die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln hin. Ein monokausaler Zusammenhang wird damit jedoch nicht gezeigt.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der
Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/875 wird
verwiesen.
16. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es einen systematischen
Zusammenhang von Populationsschwankungen bzw. Populationsveränderungen bei
Insekten zu Landnutzungsänderungen und Klimaveränderungen gibt?
a) Wenn ja, inwiefern, und auf welche wissenschaftlichen Studien stützt
sich diese Erkenntnis?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, hierzu weitere Forschung zu
beauftragen, und wenn ja, wann?
Ja, es gibt eine Fülle von Publikationen hierzu, die in diversen
Fachzeitschriften veröffentlicht wurden. Nach derzeitigem Kenntnisstand haben
Landnutzungsänderungen einen weitaus größeren Einfluss als Klimaänderungen, genau
dies kann sich aber je nach Schweregrad der Klimaveränderungen zukünftig
ändern.
17. Ist der Bundesregierung bekannt, dass viele Rote-Listen-Arten gerade
auf Flughäfen, Truppenübungsplätzen oder Tagebauen ihre Habitate
haben, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
daraus für den Schutz und Erhalt dieser Habitate, insbesondere auch für
die technische Gestaltung von Habitaten (
https://www.zobodat.at/pdf/Ent
omologie-heute_25_0161-0192.pdf)?
Die (partiell) ungenutzten Flächen von Flughäfen, Truppenübungsplätzen oder
aber auch Flächen des Rohstoffabbaus können oftmals Hotspots der
Biodiversität sein. Dies gilt vor allem, wenn diese naturnahen Flächen hochwertige
Vegetationsstrukturen enthalten und dazu nur extensiv gepflegt werden. Gerade in
großen Flächen kann sich eine Vielzahl von verschiedenen Biotopen und
heterogenen Habitatstrukturen ausbilden. Vor allem in dicht besiedelten Bereichen
sind die o. g. Flächen oftmals Refugien seltener oder gefährdeter, aber auch
hochspezialisierter Arten.
Um diese effektiv schützen zu können, müssen die Vorkommen jedoch bekannt
sein. Weiterhin müssen die Flächeneigentümer oder Pächter sensibilisiert
werden und einer naturschutzfachlichen Flächenentwicklung zustimmen. Ein natur-
und artenschutzfachliches Konzept ist sinnvoll, um die Flächen für Fauna und
Flora optimal zu halten. Dazu gehört eine sorgsame Abwägung zwischen dem
Zulassen natürlicher Prozesse und einer extensiven Pflege (beispielsweise
durch Beweidung oder ein adäquates Mahdregime, auch ein Entfernen von
invasiven Pflanzenarten kann erforderlich sein).
18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei einer pflugbasierten
Ackerkultur gegenüber Mulchverfahren eine Reduktion der Regenwürmer und
Bodenarthropoden um über 80 Prozent eintreten kann, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, insbesondere
auch hinsichtlich der Positionierung der Zulassungsverlängerung des
Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat, ohne den Mulchverfahren
kaum möglich sein dürften (
https://www.uni-goettingen.de/de/document/
download/74032d6645247e36bae9f2fcd73a0f05.pdf/AA26%20V11_we
b.pdf, S. 39)?
Zahlreiche Studien belegen, dass durch eine konservierende Bodenbearbeitung
in Verbindung mit Mulchsaat die Anzahl der Individuen der wichtigen
Regenwurmart Lumbricus terrestris und auch die sonstige Biomasse im Vergleich zu
einer wendenden Bodenbearbeitung signifikant steigen. Ausschlaggebend für
eine nachhaltige Förderung der Regenwurmpopulation bei ackerbaulicher
Bewirtschaftung sind möglichst wenige Eingriffe in den Boden, vor allem
während der regenwurmaktiven Zeiten im Frühjahr und im Herbst.
Mulchverfahren sind jedoch bei günstigen Witterungsverhältnissen und
bestimmten Kulturfolgen auch ohne die Verwendung von Glyphosat möglich. Als
Beispiel sei hier die ganzflächige ein- bis mehrmalige mechanische
Bearbeitung der Fläche mit einer geeigneten Gerätekombination insbesondere nach
dem Getreideanbau genannt. Eine ultraflache Bodenbearbeitung mithilfe von
speziellen Bodenbearbeitungswerkzeugen ermöglicht eine mechanische
Bekämpfung von Unkraut und schont die Regenwurmpopulation. Darüber hinaus
ist sie im Vergleich zum Pflugeinsatz energiesparend und schont den
Wasserhaushalt.
19. Ist der Bundesregierung die Studie von Batáry und Tscharntke zur
Effizienz von Agrarumweltmaßnahmen bekannt, wonach verschiedene
Maßstäbe bei der Bewertung von Agrarumweltmaßnahmen berücksichtigt
werden sollten, und wenn ja, berücksichtigt die Bundesregierung diese
Erkenntnisse bei ihrer Bewertung der ökologischen und ökonomischen
Wirksamkeit von Umweltmaßnahmen, wenn ja, inwiefern, und
berücksichtigt die Bundesregierung dabei auch den Flächenanteil der
Maßnahmen sowie die Ertragssituation (
https://www.uni-goettingen.de/de/3240.h
tml?id=6689; bitte ausführen)?
Die Ausgestaltung von Agrarumweltmaßnahmen erfolgt im Wesentlichen
durch die Länder. Sofern für Maßnahmen in Bundeszuständigkeit relevant,
nutzt die Bundesregierung für die Bewertung der Wirksamkeit von
Agrarumweltmaßnahmen die aktuell verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Dazu gehört auch die in der Frage genannte Studie. In der Bewertung wird auch
berücksichtigt, in welchem Umfang die Maßnahmen umgesetzt werden.
20. Welche Agrarumweltmaßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung auf den spezifischen Schutz von Arten und punktuellen
Lebensräumen hin ausgerichtet (bitte jeweils die Maßnahme und die Wirkung
angeben)?
Die Entwicklung und Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen ist Aufgabe
der Länder. Der Bund unterstützt die Länder hierbei unter anderem durch die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK). In diesem Rahmen werden auch Inhalte von Agrarumwelt- und
Klimamaßnahmen erarbeitet und abgestimmt. Die Ziele dieser Maßnahmen
sind im GAK-Rahmenplan im jeweiligen Verwendungszweck beschrieben.
Insbesondere auf den Schutz von Arten und Lebensräumen gerichtet sind im
Förderbereich 4: „Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte
Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege“ etwa
die Maßnahmen „H. Nichtproduktiver investiver Naturschutz“, „I.
Vertragsnaturschutz“, Maßnahme C.4.0 „Integration naturbetonter Strukturelemente der
Feldflur“ oder auch die Maßnahme „D. Förderung besonders nachhaltiger
Verfahren auf dem Dauergrünland“ zur Förderung der Erhaltung und nachhaltigen
Nutzung extensiven Grünlands. Darüber hinaus ist im GAK-Förderbereich 5
„Forsten“ die Maßnahme E 1.0 „Vertragsnaturschutz im Wald“ besonders auf
den Schutz von Arten und Lebensräumen ausgerichtet.
21. Welche möglichen negativen ökologischen Auswirkungen ergeben sich
nach Kenntnis der Bundesregierung durch Selbstbegrünung auf
Stilllegungsflächen, insbesondere auch hinsichtlich eines höheren
Pflanzenschutzmittelbedarfs, Unkräutern wie Ackerfuchsschwanz- und
Distelpopulationen sowie Rostkrankheiten etc.?
Insbesondere wenn noch ein ausreichender Samenvorrat an Zielarten besteht,
sind selbstbegrünte Stilllegungsflächen aufgrund der höheren Artenvielfalt
besser als eingesäte Flächen geeignet, zur Förderung der Biodiversität sowie
zum Erhalt von Schutz-, Nahrungs- oder Rückzugsflächen für Tierarten in der
Agrarlandschaft beizutragen. Durch die Selbstbegrünung kann es aber möglich
sein, dass Unkräuter auflaufen und zur Samenreife gelangen. Dies ist bei
manchen Unkrautarten (Kornblume, Mohn …) unproblematisch bzw. das
erwünschte Ziel der Maßnahme. Allerdings können auch Problemunkräuter (z. B.
Disteln, Acker-Fuchsschwanz), gestärkt werden. Die notwendige Intensität der
Unkrautbekämpfung kann dann in den Folgekulturen steigen.
Rote Listen, auf die in der Beantwortung der Fragen verwiesen wird:
Pretscher, P. (1998): Rote Liste der Großschmetterlinge (Macrolepidoptera),
(Bearbeitungsstand: 1995/96). – In: Binot, M.; Bless, R.; Boye, P.; Gruttke, H.
& Pretscher, P. (Bearb): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. – Bonn
(Bundesamt für Naturschutz). – Schriftenreihe für Landschaftspflege und
Naturschutz 55: S. 87–111.
Reinhardt, R. & Bolz, R. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Tagfalter
(Rhopalocera) (Lepidoptera: Papilionoidea et Hesperioidea) Deutschlands. – In:
Binot-Hafke, M.; Balzer, S.; Becker, N.; Gruttke, H.; Haupt, H.; Hofbauer, N.;
Ludwig, G.; Matzke-Hajek, G. & Strauch, M. (Red.): Rote Liste gefährdeter
Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). –
Münster (Landwirtschaftsverlag). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70
(3): S. 167–194.
Rennwald, E.; Sobczyk, T. & Hofmann, A. (2011): Rote Liste und
Gesamtartenliste der Spinnerartigen Falter (Lepidoptera: Bombyces, Sphinges s.l.)
Deutschlands. – In: Binot-Hafke, M.; Balzer, S.; Becker, N.; Gruttke, H.;
Haupt, H.; Hofbauer, N.; Ludwig, G.; Matzke-Hajek, G. & Strauch, M. (Red.):
Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 3:
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