Die Zweckgesellschaft INSTEX zur Sicherstellung des deutsch-iranischen Handels
der Abgeordneten Eugen Schmidt, Roger Beckamp, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Joachim Wundrak, René Springer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 14. Juli 2015 unterschrieben China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA auf der einen und der Iran auf der anderen Seite die „Wiener Nuklearvereinbarung über das iranische Nuklearprogramm“ (JCPoA). Die Vereinbarung beinhaltet strenge technische Auflagen und engmaschige Transparenzmaßnahmen für die Nuklearaktivitäten des Iran. Im Gegenzug wurde festgehalten, die gegen den Iran verhängten Sanktionen der Vereinten Nationen, der EU und der USA zu lockern. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen billigte mit der Resolution 2231 (2015) den JCPoA, dessen Regelwerk am 16. Januar 2016 in Kraft trat.
Am 8. Mai 2018 gaben die USA ihren Rückzug aus der Wiener Nuklearvereinbarung bekannt. Sie setzten zuvor suspendierte Sanktionen wieder in Kraft und verhängten nach und nach weitere. Bei zahlreichen dieser Maßnahmen handelt es sich um Sekundärsanktionen, die auch Wirkung gegen Handelspartner des Iran aus Drittstaaten entfalten (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/iran-node/wiener-nuklearvereinbarung-atomprogramm-iran/202458).
Um die Wiener Vereinbarung über das iranische Nuklearprogramm zu erhalten, gründeten Deutschland, Frankreich und Großbritannien am 31. Januar 2019 die Zweckgesellschaft INSTEX (Instrument for Supporting Trade Exchanges). INSTEX soll den legitimen Handel zwischen Unternehmen aus den beteiligten Ländern und dem Iran ermöglichen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/iran-node/gruendung-special-purpose-vehicle-instex/2185982).
Am 31. März 2020 führte INSTEX erstmals eine erfolgreiche Transaktion durch. In den Folgemonaten traten weitere europäische Länder INSTEX bei (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/iran-node/gruendung-special-purpose-vehicle-instex/2185982). Das von der Bundesregierung selbst gesteckte Ziel, „den legitimen Handel zwischen Europa und dem Iran zu erleichtern“, hat das Instrument nach Ansicht der Fragesteller allerdings nicht erreicht (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 19/19773, und Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 19/25900). Der Wirtschaftsaustausch zwischen Deutschland und dem Iran ging deutlich zurück (https://iran.ahk.de/mediathek/news-details/13-milliarden-euro-handelsvolumen-zwischen-iran-und-deutschland-in-den-ersten-neun-monaten-2019-1). Der Handel zwischen Russland und dem Iran entwickelte sich hingegen sehr dynamisch (https://www.tehrantimes.com/news/443442/Iran-Russia-trade-through-national-currencies-exceeds-50).
Der Schwerpunkt der Transaktionen sollte zunächst auf humanitäre Güter wie etwa Arzneimitteln oder Medizinprodukten beschränkt bleiben (https://www.ihk.de/rhein-neckar/international/maerkte-international/mena-subsahara-afrika/iran/iran-gruendung-von-zweckgemeinschaft-instex-4331972).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Überlegungen veranlassten die Bundesregierung, INSTEX auf Güter auszurichten, die von den USA gar nicht sanktioniert wurden (https://www.hrw.org/de/news/2019/10/29/iran-sanktionen-gefaehrden-gesundheit; bitte begründen)?
Sieht die Bundesregierung die Versorgung der Menschen im Iran mit medizinischen Gütern infolge der US-Sanktionen bedroht, und wenn ja, inwiefern, und auf welche Weise versucht sie ggf., dieser Gefahr entgegenzuwirken?
Hat INSTEX nach Ansicht der Bundesregierung das selbst gesteckte Ziel, „den legitimen Handel zwischen Europa und dem Iran zu erleichtern“, erreicht oder warum ggf. nicht (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 19/19773, und Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 19/25900; bitte erläutern)?
Wie viele Anträge welchen finanziellen Umfangs zur Abwicklung von Geschäften mit dem Iran wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Start der Zweckgesellschaft INSTEX gestellt bzw. abgewickelt (bitte auflisten)?
Welche nach Auskunft der Bundesregierung „hochkomplexen Faktoren“ haben dazu geführt, dass über INSTEX lediglich eine Transaktion abgewickelt werden konnte (vgl. Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/1349; bitte begründen)?
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung ggf. unternommen, damit „INSTEX seine Geschäftstätigkeit über den Abschluss weiterer Transaktionen zügig weiter ausbaut“, wie die Bundesregierung Ende Mai 2020 erklärte (vgl. Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/19652)?
Inwiefern und durch welche Maßnahmen, die über INSTEX hinausgehen, verfolgt die Bundesregierung ggf. weiterhin das Ziel, den legitimen deutsch-iranischen Handel nach der Verhängung der US-Sanktionen gegen den Iran im Jahre 2018 zu ermöglichen (vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/1349; bitte erläutern)?
Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass die US-Regierung Druck auf INSTEX-Mitarbeiter ausgeübt und diesen Sanktionen angedroht haben soll, was u. a. zu einer langwierigen Personalsuche geführt haben soll, hat sie sich hierzu eine Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese ggf. (https://www.tagesspiegel.de/politik/iran-sanktionen-der-usa-erster-erfolg-fuer-europas-trotzdem-politik/25531102.html; bitte begründen)?
Haben die USA ggf. Druck auf die Bundesregierung aufgebaut, und falls ja, auf welche Weise, damit INSTEX die ihr gestellten Aufgaben nicht realisieren kann?
Hat die Bundesregierung eine Erklärung dafür, dass das 1996 erlassene und seither aktualisierte „Blocking Statute“ der Europäischen Union (Verordnung (EU) Nummer 2271/1996) Unterlassungen oder Handlungen in der EU untersagt, mit denen die US-Iransanktionen befolgt werden, somit Rechtsansprüche für eine geschützte Zielgruppe eröffnet und Ziele definiert werden, die staatlich durchgesetzt werden sollen, die US-Sanktionen faktisch jedoch aus Sicht der Fragesteller auch in Deutschland und den anderen EU-Ländern ihre Wirksamkeit entfalten, d. h. den Handelsaustausch zwischen Deutschland und dem Iran, selbst hinsichtlich medizinischer Güter, zum Erliegen gebracht haben, und wenn ja, wie lautet diese Erklärung?
Hält die Bundesregierung in Anbetracht der Erfahrungen der vergangenen Jahre ggf. eine Überarbeitung der Blocking-Verordnung für angebracht (bitte begründen)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang Verstöße gegen die Blocking-Verordnung registriert (bitte ggf. erläutern)?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Transaktionen mit welchem Umfang mit dem im Februar 2020 von der Schweiz ins Leben gerufenen „Swiss Humanitarian Trade Arrangement“ (SHTA) umgesetzt werden konnten, das Schweizer Firmen aus dem Nahrungsmittel-, Pharma- und Medizinalbereich einen zuverlässigen Zahlungskanal bei einer Schweizer Bank für ihre Exporte in den Iran sichern sollte (https://www.swissinfo.ch/ger/bilaterale-beziehungen_wie-die-schweiz-handelsbeziehung-zum-iran-ausbaut/46138440; bitte ggf. ausführen)?
Ist der Bundesregierung bekannt, warum die Schweiz mit dem Swiss Humanitarian Trade Arrangement eine eigene Initiative ins Leben gerufen hat, statt sich INSTEX anzuschließen (bitte ggf. erläutern)?
Inwiefern unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Swiss Humanitarian Trade Arrangement von INSTEX (bitte erläutern)?
Stand bzw. steht die Bundesregierung mit der Schweiz ggf. in Kontakt, um das Swiss Humanitarian Trade Arrangement und INSTEX ggf. zusammenzuführen bzw. ein koordiniertes Vorgehen zu gewährleisten (bitte begründen)?
Ist der Bundesregierung die Einschätzung von Christian Blickenstorfer bekannt, der in den 80er-Jahren Botschaftsrat der Schweiz im Iran und später Schweizer Botschafter in Saudi-Arabien, den USA und in Deutschland war, dass „der Zahlungskanal für die Lieferung humanitärer Güter und Medikamente in den Iran […] nur mit Zustimmung der Amerikaner möglich“ war, hat sie sich hierzu eine Positionierung erarbeitet, und gab es ggf. hinsichtlich INSTEX eine analoge Situation (https://www.swissinfo.ch/ger/bilaterale-beziehungen_wie-die-schweiz-handelsbeziehung-zum-iran-ausbaut/46138440; bitte ggf. ausführen)?