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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Äußerungen der Bundesregierung zu sogenannter Sozialer Mischung und guter Nachbarschaft in Neubauquartieren

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

19.09.2022

Aktualisiert

14.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/325506.09.2022

Äußerungen der Bundesregierung zu sogenannter Sozialer Mischung und guter Nachbarschaft in Neubauquartieren

der Abgeordneten Roger Beckamp, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier, Carolin Bachmann, René Bochmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung gab die Veröffentlichung „Soziale Mischung und gute Nachbarschaft in Neubauquartieren“ (im Folgenden: Soziale Mischung) durch das in das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eingegliederte Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) heraus (https://www.bbsr. bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/zukunft-bauen-fp/2020/band-23-dl.pdf). Nach Angaben der Bundesregierung werde die Gesellschaft „heterogener“ (Soziale Mischung, S. 10). Dadurch sei das Zusammenleben „schwieriger“ (ebd.). Die Bundesregierung wirft die Frage auf: „Wie schaffen wir Wohnanlagen, in denen die Anwältin neben der Studierenden lebt (…) oder die syrische neben der deutschen Familie?“ (Soziale Mischung, S. 3). Unbeantwortet lässt die Bundesregierung die Frage, welchen konkreten Nutzen die „deutsche Familie“ (ebd.) davon hat, neben der „syrischen Familie“ (ebd.) zu wohnen, die sich vor dem Hintergrund des Amtseides der Mitglieder der Bundesregierung (Artikel 64 i. V. m. Artikel 56 des Grundgesetzes) stellt. Auch der für die „syrische Familie“ (ebd.) nach Meinung der Bundesregierung entstehende Nutzen bleibt unklar.

Die Bundesregierung bezeichnet „Mischung“ als „Ziel“ („Verbunden mit der Mischung ist vor allem auch das Ziel, Inklusion und sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.“; Soziale Mischung, S. 4). Dabei bleibt nach Auffassung der Fragesteller unklar, wie die Bundesregierung das Ziel der „Mischung“ (ebd.) erreichen will, welche Rechtfertigungsgründe sie für die Schranken des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes anführt, ob die gewählten Methoden anderen von der Bundesregierung behaupteten Grundsätzen widersprechen, welche Methoden sie dazu ausschließt und aus welchen Gründen.

Weiter beschreibt die Bundesregierung eine Reihe von Vorteilen und Nachteilen von „Segregation“ (Soziale Mischung, S. 30). Dabei bleibt zum Bedauern der Fragesteller unklar, wie die summarische Bewertung der Bundesregierung von „Segregation“ (ebd.) aussieht, welche Gruppen nach Ansicht der Bundesregierung von Segregation profitieren, welche Gruppen die Kosten tragen, und welche wissenschaftlichen Belege die Bundesregierung jeweils anführt.

Als „Vorteil von Segregation“ führt die Bundesregierung an, dass „Ethnische Minderheiten [sich] unter ihren Landsleuten am wenigsten fremd fühlen“ (Soziale Mischung, S. 30 f.). Zu der Frage, unter welchen Bedingungen sich Deutsche am wenigsten fremd fühlen, lässt die Bundesregierung Antworten vermissen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Bestätigt die Bundesregierung ihre Aussage, dass „Mischung“ (Soziale Mischung, S. 4) ein Ziel ihrer Wohnungs- und Baupolitik sei?

2

Was versteht die Bundesregierung unter „Mischung“ (Soziale Mischung, S. 4)?

3

Nach welchen Kriterien bestimmt die Bundesregierung den Grad der „Mischung“ in einem „Quartier“ (Soziale Mischung, S. 43)?

4

Mit welchen wissenschaftlichen Studien belegt die Bundesregierung, dass die „Lebensqualität der Menschen“ bei verstärkter „Mischung“ (Soziale Mischung, S. 4) steigt?

5

Für welche Gruppen steigt die subjektiv empfundene Lebensqualität insgesamt bei verstärkter „Mischung“ (Soziale Mischung, S. 4) auf die die Bundesregierung abzielt, und für welche Gruppen sinkt sie?

6

Inwiefern wird nach Ansicht der Bundesregierung die Gesellschaft „heterogener“ (Soziale Mischung, S. 10)?

7

Unternimmt die Bundesregierung zielgerichtet oder als in Kauf genommene Nebenfolge Maßnahmen für mehr oder weniger „Heterogenität“ (s. o.)?

8

Welche Vorteile hat erhöhte Heterogenität der Gesellschaft nach Ansicht der Bundesregierung?

9

Welche Nachteile hat erhöhte Heterogenität der Gesellschaft nach Ansicht der Bundesregierung?

10

Was versteht die Bundesregierung unter „sozialem Zusammenhalt“ (s. o.)?

11

Nach welchen Kriterien bemisst die Bundesregierung, wann, und in welcher Stärke „sozialer Zusammenhalt“ (Soziale Mischung, S. 4) besteht?

12

Was versteht die Bundesregierung unter den „Spielräumen“, auf die „Wohnungsunternehmen“ nach Ansicht der Bundesregierung „aus gutem Grund Wert“ legen (Soziale Mischung, S. 11)?

13

Schließt die Bundesregierung aus, dass mit den „Spielräumen“ (Soziale Mischung, S. 157) Quoten nach ethnischen Kriterien oder dem Kriterium der Staatsangehörigkeit gemeint ist?

Wenn ja, durch welche Methoden will die Bundesregierung erreichen, dass die „deutsche Familie“ neben der „syrischen Familie“ (Soziale Mischung, S. 3) lebt und eine Nation, die sich nicht „mit jeder in einem Haus zusammenbringen“ lasse, nicht nebeneinander wohnen?

Wenn nein, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die Auswahl von Bewohnern nach ethnischen Kriterien oder dem Kriterium der Staatsangehörigkeit für zulässig?

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung für jede Gruppe gleich vorteilhaft, neben Bewohnern jeder anderen Gruppe zu wohnen, und wenn nein, wieso hält die Bundesregierung eine Benachteiligung aufgrund der Gruppenzugehörigkeit mit Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes für vereinbar?

14

Wieso lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung „nicht jede Nation mit jeder in einem Haus zusammenbringen“ (Soziale Mischung, S. 51)?

15

Welche „Nationen“ lassen sich nach Ansicht der Bundesregierung mit welchen anderen Nationen „in einem Haus zusammenbringen“ (Soziale Mischung, S. 51), und welche nicht?

16

Hält die Bundesregierung ihre Äußerung zu Nationen, die „nicht mit jeder anderen in einem Haus zusammengebracht werden können“ (Soziale Mischung, S. 51) für „rassistisch“ oder für „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ („Verfassungsschutzbericht“ der Bundesregierung, 2021, S. 48), und wenn nein, warum nicht?

17

Hält die Bundesregierung ihre Äußerung zu „schwierigen Mietergruppen“, die nicht in Anführungszeichen gesetzt und nicht im Konjunktiv oder in indirekter Rede gehalten ist (Soziale Mischung, S. 51) für eine „pauschale Herabwürdigung“ („Verfassungsschutzbericht“ der Bundesregierung, 2020, S. 75), und wenn nein, warum nicht?

18

Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, wann Gruppen als „schwierige Mietergruppen“ bezeichnet werden dürfen, und wann es sich um eine „pauschale Herabwürdigung“ („Verfassungsschutzbericht“ der Bundesregierung, 2020, S. 75) handele?

19

Welche wissenschaftlichen Studien belegen nach Kenntnis der Bundesregierung, wie groß der Anteil von Deutschen, der „ethnischen Minderheiten“, anderen sozialen Gruppen und grundsätzlich Menschen ist, die „sozial gemischt wohnen wollen“ („[…] wie wollen wir wohnen?“; Soziale Mischung, S. 3)?

20

Welche Vorteile haben Deutsche nach Erkenntnissen der Bundesregierung davon, wenn die Wohnumgebung bzw. der Stadtteil „multikultureller“ (Soziale Mischung, S. 15, 34) wird als vorher?

21

Welche angestrebten Quoten bei der „sozialen Mischung“ (s. o.) sind nach Ansicht der Bundesregierung verfassungsrechtlich zulässig, welche nicht, und wie leitet die Bundesregierung ihre Ansicht dazu her (bitte Zahlenbereich angeben)?

22

Welche weiteren „Vorteile von Segregation“ (Soziale Mischung, S. 30) sieht die Bundesregierung neben der Annahme, dass „ethnische Minderheiten [sich] unter ihren Landsleuten am wenigsten fremd fühlen“ (Soziale Mischung, S. 31)?

23

Mit welchen wissenschaftlichen Studien belegt die Bundesregierung ihre Annahme, „ethnische Minderheiten“ würden sich unter „ihren Landsleuten am wenigsten fremd fühlen“ (Soziale Mischung, S. 31)?

24

Hält die Bundesregierung die Annahme, „ethnische Minderheiten“ würden sich „unter ihren Landsleuten am wenigsten fremd fühlen“ (Soziale Mischung, S. 31) für „rassistisch“ oder für „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ („Verfassungsschutzbericht“ der Bundesregierung, 2021, S. 48), und wenn nein, warum nicht?

25

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie fremd sich Deutsche unter „ethnischen Minderheiten“ (Soziale Mischung, S. 31) fühlen?

26

Welche Erkenntnisse über die „Vorteile von Segregation“ (Soziale Mischung, S. 30) für Deutsche liegen der Bundesregierung vor?

Berlin, den 2. September 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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