Mögliche Vorbereitung der Bundespolizei und anderer Institutionen auf Gas- und Strommangellagen
der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die „Thüringer Allgemeine“, Erfurt, berichtet am 22. August 2022, dass die Thüringer Polizei sich auf Gasmangelsituationen vorbereite. So würde eine Notfallunterbringung von Beamten in ihren Dienstliegenschaften geprüft, um die Einsatzfähigkeit der Polizei auch im Fall einer Gasmangellage sicherzustellen (https://12ft.io/proxy?q=https%3A%2F%2Fwww.thueringer-allgemeine.de%2Fpolitik%2Fpolizisten-sollen-im-ernstfall-in-polizeigebaeuden-uebernachten-id236214445.html).
Die Konzepte nähmen „Szenarien einer unzureichenden Gas- und in der Folge Stromversorgung in den Blick. Dabei gehe es insbesondere um die Notstromversorgung unter anderem zum Sicherstellen der internen Kommunikation und der IT-Verfahren bei Sicherheitsbehörden. Aber auch die Treibstoffversorgung sowie logistische Planungen und personelle Überlegungen würden berücksichtigt. Ziel sei die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit“ (ebd.).
Fraglich ist in den Augen der Fragesteller, ob auch die Bundespolizei und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ähnliche Vorkehrungen treffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hat die Bundespolizei und/oder die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Vorkehrungen für a) Gasmangellagen und b) Strommangellagen getroffen, oder ist beabsichtigt, solche zu treffen?
Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden getroffen oder sollen getroffen werden, und wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit von Notfallplänen für Gasmangel- bzw. Strommangellagen?
In wie vielen und welchen Standorten der Bundespolizei bzw. der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist eine Notstromversorgung gegeben?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Standorte, die über eine Notstromversorgung verfügen?
In wie vielen und welchen Standorten der Bundespolizei bzw. der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sind die räumlichen und logistischen Voraussetzungen für eine Notunterbringung des Personals gegeben?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Standorte, die eine Notunterbringung ermöglichen?
Sieht die Bundesregierung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Gasmangel- und/oder Strommangellagen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?
Liegen der Bundesregierung Notfallpläne für Gasmangellagen und Strommangellagen für sonstige Institutionen des Bundes vor, und wenn ja, welche?