Maßnahmen zur Senkung der Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft und ihre Auswirkungen
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ammoniak-Emissionen (NH3) führen durch Reaktion mit anderen Luftschadstoffen zur Bildung von gesundheitsschädlichem Feinstaub und können Ökosysteme durch Versauerung und Eutrophierung schädigen (https://www.thuenen.de/de/themenfelder/klima-und-luft/emissionsinventare-buchhaltung-fuer-denklimaschutz/ammoniak-emissionen-aus-der-landwirtschaft). Daher hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Multikomponentenprotokoll zur UNECE-Luftreinhaltekonvention, welches die jährlichen Emissionen durch Einführung nationaler Höchstmengen begrenzt, verpflichtet, die Ammoniak-Emissionen zu reduzieren (ebd.). Da die Landwirtschaft unter anderem in hohem Maße zu atmosphärischen Ammoniak-Emissionen beiträgt, sieht die EU-Richtlinie über Nationale Emissionsreduktionsziele (NERC = National Emission Reduction Commitment) vor, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Ammoniak-Emissionen bis 2020 um 5 Prozent und bis 2030 um 29 Prozent im Vergleich zum Jahr 2005 reduziert (Richtlinie (EU) 2016/2284 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG). Das bedeutet, dass bis 2020 nicht mehr als 550 000 Tonnen Ammoniak – beziehungsweise nicht mehr als 440 000 Tonnen bis 2030 – jährlich emittiert werden dürfen. Aufgrund des bisherigen Überschreitens der maximal zulässigen Ammoniak-Emissionen wurden schon in der 2017 novellierten Düngeverordnung verschiedene Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen vorgeschrieben (https://www.lw-heute.de/luftreinhaltung-kontra-tierwohl).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Handelt es sich bei dem Reduzierungsziel der Ammoniak-Emissionen bis 2030 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nach Auffassung der Bundesregierung um ein realistisches und durch technische Maßnahmen erreichbares Minderungsziel?
Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen soll das Ziel erreicht werden (bitte auch die prozentuale Ammoniak-Reduzierung pro Maßnahme angeben)?
Wenn nein, bedeutet das, dass die Tierbestände in Deutschland reduziert werden müssen, um das Reduzierungsziel der Ammoniak-Emissionen bis 2030 erreichen zu können, und wenn ja, um wie viel?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren die Ammoniak-Emissionen in Deutschland entwickelt, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass diese seit 2010 einen Wert von 550 000 Tonnen Ammoniak pro Jahr nicht mehr überschreiten dürfen (https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftschadstoff-emissionen-in-deutschland/ammoniak-emissionen#beschluesse-zur-emissionsminderung-)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, um wie viel sich die Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft in Deutschland seit 1990 prozentual verändert haben (wenn ja, bitte pro Jahr auflisten)?
Wie viele Tonnen Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch Maßnahmen im Wirtschafts- und Mineraldüngermanagement, wie beispielsweise mit der 2017 und 2020 novellierten Düngeverordnung umgesetzt, bislang jährlich eingespart werden (https://www.praxis-agrar.de/umwelt/klima/ammoniak-emissionen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rinderbestände in Deutschland seit 2015 entwickelt, und welchen Einfluss darauf hatte nach Einschätzung der Bundesregierung die 2017 und 2020 novellierte Düngeverordnung (bitte auch die prozentuale Zu- oder Abnahme angeben)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schweinebestände in Deutschland seit 2015 entwickelt, und welchen Einfluss darauf hatte nach Einschätzung der Bundesregierung die 2017 und 2020 novellierte Düngeverordnung (bitte auch die prozentuale Zu- oder Abnahme angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge des ausgebrachten Stickstoffdüngers in Deutschland seit 2015 entwickelt, und welchen Einfluss darauf hatte nach Einschätzung der Bundesregierung die 2017 und 2020 novellierte Düngeverordnung (bitte auch die prozentuale Zu- oder Abnahme angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge des ausgebrachten Phosphor- sowie Mehrnährstoffdüngers, der Phosphor enthält (NPK etc.) in Deutschland seit 2015 entwickelt, und welchen Einfluss darauf hatte nach Einschätzung der Bundesregierung die 2017 und 2020 novellierte Düngeverordnung (bitte auch die prozentuale Zu- oder Abnahme angeben)?
Ist der Bundesregierung die Einschätzung des Thünen-Instituts bekannt, dass die bisher beschlossenen Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniak-Emissionen nicht einmal ausreichen, um die Hälfte der vorgegebenen Reduktionsziele zu erreichen (https://www.lw-heute.de/luftreinhaltung-kontra-tierwohl)?
Wenn ja, was bedeutet das konkret für die Zielerreichung bis 2030?
Wenn nein, bedeutet das, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass die bisher beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um die Ziele bis 2030 zu erreichen?
Ist der Bundesregierung bekannt, warum die Bundesrepublik Deutschland die Ammoniak-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 29 Prozent reduzieren muss, während der Durchschnitt der EU-Länder nur bei 19 Prozent liegt, und wenn ja, warum?
Welche Auswirkungen hatte das Ammoniak-Emissionsreduktionsziel nach Kenntnis der Bundesregierung bislang auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft, insbesondere auf tierhaltende Betriebe, und welche Auswirkungen auf den Strukturwandel sind der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 bekannt?
Sieht die Bundesregierung zwischen der Einhaltung der Vorgaben zur Reduzierung von Ammoniak-Emissionen und den Tierhaltungsverfahren mit Außenklimazugang Zielkonflikte, und wenn ja, welche, und was bedeutet das konkret für die landwirtschaftliche Praxis?
Stellt die Bundesregierung Fördermittel zur Erfüllung der Ammoniak-Emissionsreduktionsziele zur Verfügung, und wenn ja, welche konkret?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichteinhaltung der Vorgaben der NERC-Richtlinie zur Reduzierung der Ammoniak-Emissionen beabsichtigt?
Werden derzeit Forschungsprojekte für praxisnahe Möglichkeiten zur Sicherstellung der Erreichung der Vorgaben der NERC-Richtlinie zur Reduzierung der Ammoniak-Emissionen bis 2030 von der Bundesregierung gefördert?
Wenn ja, welche, und wie hoch ist jeweils das Fördervolumen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele landwirtschaftliche Betriebe wären nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland von der von der EU-Kommission beabsichtigten Ausweitung des Geltungsbereichs der Industrieemissionsrichtlinie betroffen, und welche ökonomischen Folgen hätte das nach Kenntnis der Bundesregierung für die betroffenen Betriebe (https://www.agrarheute.com/politik/emissionsschutz-zukunft-185000-statt-20000-betriebe-betroffen-592315)?
Ist der Bundesregierung die EU-Studie bekannt, nach der etwa die Hälfte der Rinder sowie jede achte Milchkuh und jedes achte Schwein in der Bundesrepublik Deutschland verschwinden müssten, um die Vorgaben der NERC-Richtlinie einhalten zu können, und wenn ja, welche Folgen hat das nach Einschätzung der Bundesregierung für die Tierhaltung in Deutschland (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/scharfe-nec-richtlinie-kahlschlag-in-bayerischer-tierhaltung-verhindern-9529225.html)?
Sind der Bundesregierung Doppelregulierungen zwischen den Vorgaben zur Reduzierung der Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft und der Umsetzung der Nitratrichtlinie bekannt, und wenn ja, welche?
Beabsichtigt die Bundesregierung, ähnlich – nach Auffassung der Fragesteller – drastische Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoff- und Ammoniak-Emissionen wie die Niederlande zu beschließen, die dort zu den massiven Bauernprotesten geführt haben (https://www.agrarheute.com/politik/bauernproteste-droht-uns-bald-debakel-niederlanden-595771)?