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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Hinweistelefone beim Bundesamt für Verfassungsschutz ab 2020

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

21.09.2022

Aktualisiert

06.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/326706.09.2022

Hinweistelefone beim Bundesamt für Verfassungsschutz ab 2020

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach einer Pressemitteilung vom 28. Oktober 2019 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein Kontakttelefon („RechtsEx“) für Hinweise zu Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus, Reichsbürgern und Selbstverwaltern eingerichtet (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/pressemitteilung-2019-7.html). Ein Hinweistelefon zu islamistischem Extremismus existierte zu diesem Zeitpunkt bereits. Die Bundesregierung hat zudem laut Eigenaussage ergänzend veranlasst, dass im BfV für den Bereich Linksextremismus ebenso ein spezielles Hinweistelefon eingerichtet wird (Antwort auf die Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 19/15583). Auf der Internetseite des Bundesamtes für Verfassungsschutz findet sich derzeit ein allgemeines Hinweistelefon gegen Extremismus und Terrorismus (www.verfassungsschutz.de/DE/service/buerger-und-betroffene/hinweistelefon/hinweis-geben_node.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Existieren diese jeweiligen Kontakttelefone in Bezug auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Phänomenbereiche noch, und wenn nein, seit wann nicht mehr, und aus welchen Gründen wurden diese im Austausch gegen ein allgemeines Kontakttelefon abgeschafft (vgl. zum allgemeinen „Hinweistelefon gegen Extremismus und Terrorismus“ www.verfassungsschutz.de/DE/service/buerger-und-betroffene/hinweistelefon/hinweis-geben_node.html)?

2

Wie viele Kontaktaufnahmen erfolgten über die jeweilig eingerichteten Kontakttelefone und ggf. über das allgemeine Hinweistelefon (bitte gesondert monatlich nach jeweiligem Kontakttelefon, wie z. B. über das Kontakttelefon RechtsEX, nach Anzahl der Telefonhinweise und auch der Hinweise per E-Mail ab dem Jahr 2020 bis zum 1. September 2022 aufschlüsseln)?

3

Nach welchen Phänomenbereichen schlüsseln sich diese eingegangenen monatlichen Hinweise im Sinne von Frage 2 jeweils genau auf (bitte gesondert ab 2020 aufschlüsseln, falls nicht bereits in der Antwort zu Frage 2 ersichtlich)?

4

Wie viele Doppel- und Mehrfachmeldungen hat es von den einzelnen Hinweisgebern gegeben, und bezüglich welcher Phänomenbereiche?

5

In wie vielen Fällen (Frage 2) und im Hinblick auf welche Phänomenbereiche waren die durch den Anrufer bzw. Melder gemeldeten Personen bereits beim BfV erfasst bzw. diesem bekannt?

6

Lassen sich die eingegangenen Hinweise per Telefon oder E-Mail, soweit bekannt, nach Bundesländern aufschlüsseln, aus denen diese Hinweise kamen, und wenn ja, wie sieht dazu die jährliche Bilanz seit 2020 bis 1. September 2022 aus (bitte auch nach betroffenen Phänomenbereichen aufschlüsseln)?

7

Auf welche Bundesländer beziehen sich anteilsmäßig die mitgeteilten Hinweise je Phänomenbereich seit 2020 bis 1. September 2022 (bitte nach Jahren oder Jahresabschnitten aufschlüsseln)?

8

In wie vielen Fällen führten die Meldungen seit 2020 bis 1. September 2022 zu sachdienlichen Hinweisen im jeweiligen Phänomenbereich aus Sicht des BfV (bitte nach Jahren oder Jahresabschnitten aufschlüsseln)?

9

Bei wie vielen Fällen, denen aufgrund der Hinweise nachgegangen worden ist, lagen seit 2020 tatsächliche Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung vor (bitte nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)?

Berlin, den 2. September 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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