[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann,
Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/3267 –
Hinweistelefone beim Bundesamt für Verfassungsschutz ab 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach einer Pressemitteilung vom 28. Oktober 2019 hat das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) ein Kontakttelefon („RechtsEx“) für Hinweise zu
Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus, Reichsbürgern und Selbstverwaltern
eingerichtet (
www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2
019/pressemitteilung-2019-7.html). Ein Hinweistelefon zu islamistischem
Extremismus existierte zu diesem Zeitpunkt bereits. Die Bundesregierung hat
zudem laut Eigenaussage ergänzend veranlasst, dass im BfV für den Bereich
Linksextremismus ebenso ein spezielles Hinweistelefon eingerichtet wird
(Antwort auf die Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 19/15583).
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Verfassungsschutz findet sich
derzeit ein allgemeines Hinweistelefon gegen Extremismus und Terrorismus
(
www.verfassungsschutz.de/DE/service/buerger-und-betroffene/hinweistelefo
n/hinweis-geben_node.html).
1. Existieren diese jeweiligen Kontakttelefone in Bezug auf die in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Phänomenbereiche noch, und wenn
nein, seit wann nicht mehr, und aus welchen Gründen wurden diese im
Austausch gegen ein allgemeines Kontakttelefon abgeschafft (vgl. zum
allgemeinen „Hinweistelefon gegen Extremismus und Terrorismus“ www.
verfassungsschutz.de/DE/service/buerger-und-betroffene/hinweistelefon/
hinweis-geben_node.html)?
Seit dem 17. März 2020 betreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
das „Hinweistelefon gegen Extremismus und Terrorismus“.
Die Angebote des seit November 2005 betriebenen „Hinweistelefons
islamistischer Extremismus“ (HiT) sowie des im Oktober 2019 eingeführten
„Hinweistelefons Rechtsextremismus/-terrorismus, Reichsbürger und Selbstverwalter“
(RechtsEX) wurden in das „Hinweistelefon gegen Extremismus und
Terrorismus“ für alle Phänomenbereiche des BfV überführt.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3564
20. Wahlperiode 21.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 20. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Hinweistelefone dienten und dienen als vertrauliche Kontaktmöglichkeit
für die Bevölkerung. Durch die Hinweise erhält das BfV sowohl Kenntnis über
bisher unbekannte Sachverhalte als auch Informationen zu bekannten
Sachverhalten, die hierdurch bestätigt oder ergänzt werden.
Das „Hinweistelefon gegen Extremismus und Terrorismus“ wurde aufgrund der
positiven Erfahrung mit den Angeboten der bereits bestehenden
Hinweistelefone HiT und RechtsEX eingeführt. Vor der Zusammenlegung sind über HiT
und RechtsEX auch vereinzelte Hinweise zu anderen Phänomenbereichen
eingegangen, die an die zuständigen Fachabteilungen gesteuert wurden.
2. Wie viele Kontaktaufnahmen erfolgten über die jeweilig eingerichteten
Kontakttelefone und ggf. über das allgemeine Hinweistelefon (bitte
gesondert monatlich nach jeweiligem Kontakttelefon, wie z. B. über das
Kontakttelefon RechtsEX, nach Anzahl der Telefonhinweise und auch der
Hinweise per E-Mail ab dem Jahr 2020 bis zum 1. September 2022
aufschlüsseln)?
3. Nach welchen Phänomenbereichen schlüsseln sich diese eingegangenen
monatlichen Hinweise im Sinne von Frage 2 jeweils genau auf (bitte
gesondert ab 2020 aufschlüsseln, falls nicht bereits in der Antwort zu
Frage 2 ersichtlich)?
Die Fragen 2 und 3 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Eine statistische Erfassung aller Kontaktaufnahmen über die Erreichbarkeiten
des „Hinweistelefons gegen Extremismus und Terrorismus“ erfolgt nicht.
Neben Hinweisen erfolgen über die Kontaktmöglichkeiten des Hinweistelefons
auch allgemeine Anfragen an das BfV sowie Störanrufe, Spam- und E-Mails
ohne sachdienliche Hinweise. Als Hinweise erfasst und weiterverarbeitet
werden nur Kontaktaufnahmen, wenn Bezüge und/oder tatsächliche Anhaltspunkte
im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 5 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
(BVerfSchG) ersichtlich sind.
Die Darstellung der Daten muss nachfolgend wegen einer Anpassung der
Datenerfassung im März 2021 für verschiedene Zeiträume in unterschiedlicher
Weise erfolgen.
Nachfolgende Daten liegen für die Phänomenbereiche Links- und
Auslandsbezogener Extremismus vor.
Zeitraum
in Monaten
Phänomenbereich
Linksextremismus
Phänomenbereich
Auslandsbezogener
Extremismus
März 2020 8 1
April 2020 9 5
Mai 2020 6 0
Juni 2020 2 3
Juli 2020 2 0
August 2020 2 2
September 2020 3 1
Oktober 2020 4 3
November 2020 6 2
Dezember 2020 8 2
Januar 2021 5 2
Februar 2021 8 4
Zeitraum
in Monaten
Phänomenbereich
Linksextremismus
Phänomenbereich
Auslandsbezogener
Extremismus
1. März 2021 bis
einschließlich
15. März 2021
6 4
Insgesamt 69 29
Art des Eingangs E-Mail
67
Telefon
2
E-Mail
25
Telefon
4
Nachfolgende Daten liegen für den Phänomenbereich Islamismus vor:
Monat Anzahl an Hinweisen
Januar 2020 26
Februar 2020 23
März 2020 20
April 2020 18
Mai 2020 12
Juni 2020 22
Juli 2020 11
August 2020 21
September 2020 21
Oktober 2020 43
November 2020 49
Dezember 2020 31
Januar 2021 20
Februar 2021 15
1. März 2021 bis einschließlich
15. März 2021 14
Insgesamt 346
Art des Eingangs E-Mail
231
Telefon
114
postalisch
1
Im Phänomenbereich Rechtsextremismus gingen im Zeitraum vom 1. Januar
2020 bis zum 15. März 2021 insgesamt 1 799 Hinweise per E-Mail und 80
Hinweise per Anruf ein.
Die Anzahl von Kontaktaufnahmen beziehungsweise Hinweisen liegt für den
Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis Mitte März 2021 kumuliert vor, eine
Aufschlüsselung nach Monaten würde einen unzumutbaren Arbeitsaufwand
verursachen und kann deswegen nicht erfolgen. Dies begründet sich dadurch, dass
das Hinweisaufkommen im Phänomenbereich Rechtsextremismus höher ist als
im Links-/Auslandsbezogenen Extremismus sowie Islamismus. Des Weiteren
ist das Hinweisaufkommen seit dem Jahr 2020 stark gestiegen. Die Klärung der
Frage würde damit die Sichtung eines immensen Aktenbestandes im Bereich
der Hinweisverwaltung des BfV erforderlich machen. Das
Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil des
BVerfG vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle
Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit
zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.
Im maßgeblichen Zeitraum wurde im Bereich der Hinweisverwaltung eine
Anzahl von mehreren tausend Stücken unterschiedlichster Art in den elektronisch
geführten Aktenbestand gebucht. Eine inhaltliche Auswertung der Dokumente
ist händisch vorzunehmen. Die in elektronisch geführten Akten enthaltenen
Dokumente müssten zunächst einzeln gesichtet werden, da eine Abfrage mittels
einzelner Suchbegriffe keine vollständige Übersicht ermöglichen würde. Der
mit der händischen Suche verbundene Aufwand würde die Ressourcen der
Hinweisverwaltung des BfV für mehrere Monate beanspruchen und ihre Arbeit
zum Erliegen bringen.
Eine Teilantwort kommt vorliegend nicht in Betracht, da auch diese den
dargestellten Aufwand erfordert.
Im März 2021 gab es eine Anpassung der Datenerfassung. Daher ist ab diesem
Zeitpunkt eine monatliche Aufschlüsselung in allen Phänomenbereichen
möglich.
Auswertung der erfassten Hinweise aufgeschlüsselt nach Monat und zugeordnetem Phänomenbereich
(Zeitraum 15.03.2021 bis 31.08.2022)
Monat/Jahr Gesamt Rechtsextremismus/-
terrorismus, Reichsbürger und
Selbstverwalter,
Verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates,
Scientology
Linksextremismus/
-
terrorismus
Islamismus/
Islamistischer
Terrorismus
Auslandsbezogener
Extremismus
Cyber-/
Spionageabwehr
März 2021 115 94 4 10 1 6
April 2021 168 140 8 9 2 9
Mai 2021 194 140 7 37 5 5
Juni 2021 191 132 5 37 2 15
Juli 2021 160 90 5 52 5 8
August 2021 175 118 10 31 8 8
September 2021 207 136 14 43 7 7
Oktober 2021 140 98 14 23 1 4
November 2021 186 140 22 16 4 4
Dezember 2021 306 276 11 12 3 4
Januar 2022 275 230 10 25 2 8
Februar 2022 194 140 11 25 0 18
März 2022 255 124 15 22 2 92
April 2022 224 113 12 16 2 81
Mai 2022 206 123 13 23 0 47
Juni 2022 157 87 17 24 2 27
Juli 2022 161 104 6 20 5 26
August 2022 196 127 6 41 1 21
Gesamt 3510 2412 190 466 52 390
Auswertung der erfassten Hinweise aufgeschlüsselt nach Monat und Art der Kontaktaufnahme
(Zeitraum 15.03.2021 bis 31.08.2022)
Monat/Jahr Gesamt E-Mail Anruf Brief
März 2021 115 98 8 9
April 2021 168 150 15 3
Mai 2021 194 164 21 9
Juni 2021 191 162 27 2
Juli 2021 160 131 26 3
August 2021 175 155 16 4
September 2021 207 178 24 5
Oktober 2021 140 127 10 3
November 2021 186 179 5 2
Dezember 2021 306 280 24 2
Januar 2022 275 260 11 4
Februar 2022 194 172 20 2
März 2022 255 221 33 1
Auswertung der erfassten Hinweise aufgeschlüsselt nach Monat und Art der Kontaktaufnahme
(Zeitraum 15.03.2021 bis 31.08.2022)
Monat/Jahr Gesamt E-Mail Anruf Brief
April 2022 224 196 26 2
Mai 2022 206 187 17 2
Juni 2022 157 125 28 4
Juli 2022 161 142 19 0
August 2022 196 163 26 7
Gesamt 3510 3090 356 64
4. Wie viele Doppel- und Mehrfachmeldungen hat es von den einzelnen
Hinweisgebern gegeben, und bezüglich welcher Phänomenbereiche?
Die personenbezogenen Daten der Hinweisgebenden werden nach einem Jahr
anonymisiert. Dementsprechend ist eine Auswertung für den gesamten
Zeitraum der Anfrage nicht möglich.
Die Auswertung bezieht sich daher auf den vorhandenen Datenbestand im
Zeitraum 8. September 2021 bis 31. August 2022, bei dem die Daten der
Hinweisgebenden erfasst wurden. Bezüglich anonymer Hinweise liegen naturgemäß
keine Daten zu den Hinweisgebenden vor. Eine Auswertung hinsichtlich von
Doppel- und Mehrfachmeldungen einzelner Hinweisgebenden ist daher in
dieser Teilmenge nicht möglich.
Auswertung bzgl. Doppel- und Mehrfachmeldungen einzelner Hinweisgebenden
(Zeitraum 8. September 2021 bis 31. August 2022)
Phänomenbereich Anzahl der Hinweisgebenden mit mehr als einem
zugeordneten Hinweis
Rechtsextremismus/-terrorismus, Reichsbürger und
Selbstverwalter, Verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates, Scientology
120
Linksextremismus/-terrorismus 7
Islamismus/Islamistischer Terrorismus 14
Auslandsbezogener Extremismus 3
Cyber-/Spionageabwehr 33
Gesamt 177
5. In wie vielen Fällen (Frage 2) und im Hinblick auf welche
Phänomenbereiche waren die durch den Anrufer bzw. Melder gemeldeten Personen
bereits beim BfV erfasst bzw. diesem bekannt?
Eine Beantwortung der Frage kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der
mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Die Klärung der Frage
würde die Sichtung eines immensen Aktenbestandes im Bereich der
Hinweisverwaltung des BfV erforderlich machen. Bezüglich der weiteren Begründung
wird auf die Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 2 und 3, Abschnitt
zum Phänomenbereich Rechtsextremismus, verwiesen.
6. Lassen sich die eingegangenen Hinweise per Telefon oder E-Mail, soweit
bekannt, nach Bundesländern aufschlüsseln, aus denen diese Hinweise
kamen, und wenn ja, wie sieht dazu die jährliche Bilanz seit 2020 bis 1.
September 2022 aus (bitte auch nach betroffenen Phänomenbereichen
aufschlüsseln)?
7. Auf welche Bundesländer beziehen sich anteilsmäßig die mitgeteilten
Hinweise je Phänomenbereich seit 2020 bis 1. September 2022 (bitte nach
Jahren oder Jahresabschnitten aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 und 7 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Bei der Bearbeitung von Hinweisen wird das Land nicht separat erfasst.
Eine Beantwortung der Frage kann daher wegen des unzumutbaren Aufwandes,
der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen.
Mehrere tausend Hinweise aus dem Bereich der Hinweisverwaltung im
maßgeblichen Zeitraum müssten einzeln gesichtet, händisch inhaltlich ausgewertet
und diesen dann einzeln das Land sowie der Phänomenbereich zugeordnet
werden. Für die weitere Begründung wird auch auf die Ausführungen in der
Antwort zu den Fragen 2 und 3, Abschnitt zum Phänomenbereich
Rechtsextremismus, verwiesen.
8. In wie vielen Fällen führten die Meldungen seit 2020 bis 1. September
2022 zu sachdienlichen Hinweisen im jeweiligen Phänomenbereich aus
Sicht des BfV (bitte nach Jahren oder Jahresabschnitten aufschlüsseln)?
9. Bei wie vielen Fällen, denen aufgrund der Hinweise nachgegangen
worden ist, lagen seit 2020 tatsächliche Anhaltspunkte für eine extremistische
Bestrebung vor (bitte nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Hinweise werden im Sinne der Frage 8 als sachdienlich bzw. relevant bewertet,
wenn potentielle erste tatsächliche Anhaltspunkte bzw. Bezüge zu einem der
Phänomenbereiche des BfV ersichtlich werden. Die Bewertung, ob bei einem
sachdienlichen Hinweis konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für eine
extremistische Bestrebung im Sinne der §§ 3, 4 BVerfSchG vorliegen, erfolgt im Zuge
der weiteren Facharbeit.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. September 2022 wurden
2 429 Hinweise einer weiteren Bearbeitung in den Phänomenbereichen
Rechtsextremismus/-terrorismus, Reichsbürger und Selbstverwalter sowie
Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates zugeführt, da sie
sachdienliche Hinweise enthielten und folglich als relevant eingestuft wurden.
Im Phänomenbereich Linksextremismus wurden 17 Hinweise für 2020, 36
Hinweise für 2021 und 19 Hinweise für 2022 (bis 1. September 2022) zur
Erfüllung des gesetzlichen Beobachtungsauftrags gemäß § 3 Absatz 1 BVerfSchG
als relevant bewertet.
Im Phänomenbereich Auslandsbezogener Extremismus wurden sieben
Hinweise für 2020, 23 Hinweise für 2021 und fünf Hinweise für 2022 (bis 1.
September 2022) zur Erfüllung des gesetzlichen Beobachtungsauftrags gemäß § 3
Absatz 1 BVerfSchG als relevant bewertet.
Im Phänomenbereich Islamismus/islamistischer Terrorismus wurden für das
Jahr 2020 251 Hinweise verzeichnet, die als relevant für den Phänomenbereich
eingeschätzt und einer weitergehenden Prüfung sowie ggf. Bearbeitung
unterzogen wurden. Für das Jahr 2021 gilt dies für 258 Hinweise, im laufenden Jahr
2022 für 164 Hinweise.
Eine Beantwortung der Frage, bei wie vielen Fällen seit dem Jahr 2020
konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung vorlagen,
kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung
verbunden wäre, nicht erfolgen. Die Klärung der Frage würde die Sichtung eines
immensen Datenbestandes im Bereich der Fachabteilungen erforderlich machen.
Bezüglich der Begründung wird auch auf die Ausführungen in der Antwort zu
den Fragen 2 und 3, Abschnitt zum Phänomenbereich Rechtsextremismus,
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]