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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Förderung eines Liebesbriefarchivs durch Bundesmittel

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

20.09.2022

Aktualisiert

25.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/331006.09.2022

Förderung eines Liebesbriefarchivs durch Bundesmittel

der Abgeordneten Stephan Brandner, Nicole Höchst, Barbara Lenk und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. (BdSt) kritisiert in seinem aktuellen BdSt-Sparbuch für den Bundeshaushalt 2022 (Bund der Steuerzahler Deutschland e. V., Juni 2022: Das BdSt-Sparbuch für den Bundeshaushalt 2022, S. 50) die Bundesförderung eines Archivs für Liebesbriefe.

Das Liebesbriefarchiv sei deutschlandweit das einzige Archiv seiner Art, heißt es auf dem Internetauftritt des Archivs (https://liebesbriefarchiv.de/liebesbriefarchiv/vorstellung-liebesbriefarchiv/). Es habe sich die „Bewahrung der einzigartigen Quelle privater und authentischer Liebesbriefe als wertvolles Zeugnis der Liebes- und Alltagskultur zur Aufgabe gemacht – eine Quelle, für die bis heute kein staatlicher Sammlungsauftrag“ (ebd.) existiere. So würde das Archiv dokumentieren, wie sich private Schriftlichkeit im Laufe der Zeit verändert hätte (ebd.).

Gegründet wurde das Archiv von der Sprachwissenschaftlerin Prof. Dr. Eva L. Wyss, die sich im Zuge ihrer Forschungsarbeiten mit Liebesbriefen befasste. Im Jahr 2013 zog das Liebesbriefarchiv mit einem damaligen Bestand von ca. 6 000 Briefen von Zürich nach Koblenz in die dortige Universitätsbibliothek um (ebd.). Mit dem 2021 gestarteten sogenannten Citizen-Science-Projekt „Gruß & Kuss – Briefe digital. Bürger*innen erhalten Liebesbriefe“ werden Interessierte eingeladen, sich an der Erforschung und Digitalisierung des sogenannten Liebesbriefarchivs zu beteiligen (ebd.).

Der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. weist darauf hin, dass die Liebesbriefforschung nicht zu den Kernaufgaben des Bundes gehöre (vgl. aktuelles BdSt Sparbuch).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

In welcher Höhe und seit wann fördert die Bundesregierung ein Liebesbriefarchiv?

2

Gehört die Liebesbriefforschung nach Ansicht der Bundesregierung zu den Kern- oder überhaupt zu den Aufgaben des Bundes (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?

3

Gibt es konkrete Gründe für die Förderung des Liebesbriefarchivs durch die Bundesregierung, und wenn ja, welche?

Erwartet die Bundesregierung einen Mehrwert für die Bevölkerung durch die öffentliche Förderung des sogenannten Liebesbriefarchivs, und wenn ja, welche?

4

Wurden die Ergebnisse und Zwischenergebnisse der Arbeit des Projektes im Rahmen einer Überprüfung des Einsatzes der Fördergelder von der Bundesregierung bisher evaluiert, und wenn ja, welche Ergebnisse hatte die Evaluation?

5

Wenn die Frage 4 verneint wurde, ist eine solche Evaluation geplant?

a) Wenn eine Evaluation nicht geplant ist, wieso ist dies nicht geplant?

b) Wenn eine Evaluation geplant ist, wann, in welchem Umfang, und durch wen wird die Evaluation durchgeführt?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Veranstaltungen durch die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Institution durchgeführt wurden bzw. geplant sind (bitte ggf. einzeln auflisten)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Publikationen durch die die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Institution veröffentlicht wurden bzw. veröffentlicht werden sollen (bitte ggf. einzeln auflisten)?

Berlin, den 1. September 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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