US-amerikanische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen in Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3087)
der Abgeordneten Petr Bystron, Eugen Schmidt, Stefan Keuter, Tino Chrupalla, Dr. Alexander Gauland, Markus Frohnmaier, Steffen Kotré, Matthias Moosdorf, René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aus Sicht der Fragesteller ergeben sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3087 mehrere Nachfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Mitglieder der Bundesregierung auch Mitglied der Atlantik-Brücke e. V. oder anderer in den Fragen 1 und 2 der o. g. Kleinen Anfrage erfragten Organisationen sind, und wenn ja, welche Mitglieder der Bundesregierung sind das (ebd., vergleiche Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/3087)?
Welche Vorhaben wurden im Rahmen des Projektes „Die liberale Demokratie und ihre Gegner“ des Zentrums Liberale Moderne gefördert (ebd., vgl. Anlage 1 zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/3087)?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Beratungsleistungen für Fraktionen oder Abgeordnete der Werchowna Rada im Rahmen des Projektes „Parlamentsberatung für die Werchowna Rada“ des Zentrums Liberale Moderne erbracht, und wenn ja, welche (ebd., vgl. Anlage 1 zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/3087)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Inhalte des Projektes „(Spät-)Aussiedler für Demokratie im Netz“ (Zentrum für Liberale Moderne), und wenn ja, welche (ebd., vgl. Anlage 1 zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/3087; bitte auch angeben, Vertreter welcher Organisationen und Vereinigungen an dem Projekt teilnahmen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Inhalte des Projektes „Gegen-Medien: Parallelöffentlichkeit zur Delegitimierung der repräsentativen Demokratie“ (Zentrum für Liberale Moderne), und wenn ja, welche (ebd., vgl. Anlage 1 zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/3087; bitte auch angeben, welche „Gegen-Medien“ im Rahmen dieses Projektes behandelt wurden)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das steuergeldfinanzierte Projekt in Frage 5 als problematisch im Hinblick auf die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland anzusehen ist, und wenn nein, warum nicht (vgl. https://www.heise.de/tp/features/Gegneranalyse-und-Zentrum-Liberale-Moderne-Die-Presse-als-Feind-7155940.html?seite=all; bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche „russlanddeutsche Influencer:innen“ durch das gleichnamige Projekt des Zentrums Liberale Moderne (ebd., vgl. Anlage 1 zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/3087) gefördert wurden (bitte ggf. auflisten)?