[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eugen Schmidt, Roger Beckamp,
René Springer, Petr Bystron und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/3413 –
Die deutschen Minderheiten in der ehemaligen Sowjetunion
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Beginn der 1990er-Jahre ist der Großteil der Deutschen aus den Staaten
der ehemaligen Sowjetunion in das Land seiner Vorfahren zurückgekehrt.
Gleichwohl leben nach wie vor etwa 635 000 Deutsche im postsowjetischen
Raum insbesondere in der Russischen Föderation und Kasachstan (https://
www.aussiedlerbeauftragter.de/SharedDocs/downloads/Webs/AUSB/DE/taeti
gkeitsbericht-2019-2020.pdf;jsessionid=5AC9321DE2E9F616489529D78F81
4552.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2; S. 21).
1. Inwiefern fehlt es nach Ansicht der Bundesregierung an einer
vollständigen Rehabilitierung der russlanddeutschen Volksgruppe, bzw. inwiefern
ist sie im Gegensatz zu anderen Minderheiten in der Russischen
Föderation bislang noch nicht im gesetzlich vorgesehenen Umfang rehabilitiert
(bitte erläutern) (
https://www.aussiedlerbeauftragter.de/SharedDocs/rede
n/Webs/AUSB/DE/2018/vortrag-100-jahre-wolgarepublik.html)?
2. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, aus welchem
Grund die deutsche Volksgruppe in der Russischen Föderation bislang
noch nicht im gesetzlich vorgesehenen Rahmen rehabilitiert wurde, und
wie lautet diese gegebenenfalls (bitte ausführen)?
3. Inwiefern war die noch nicht erfolgte Rehabilitierung Gegenstand der
Deutsch-Russischen Regierungskonsultationen (bitte ausführen)?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Die volle Rehabilitierung war aus Sicht der Russlanddeutschen mit der
Wiederherstellung der Wolgarepublik verknüpft, die nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell politisch nicht mehr relevant ist. Im Jahr 2016 wurde durch die
russische Regierung das bisherige Ziel der Wiederherstellung der Staatlichkeit
durch das Ziel der sozial-ökonomischen und ethnokulturellen Entwicklung der
Russlanddeutschen ersetzt. Als Grund dafür wurde durch die russische Seite
angeführt, dass eine Wiederherstellung der Staatlichkeit gegen die russische
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3833
20. Wahlperiode 04.10.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 4. Oktober 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Verfassung verstieße, welche territoriale Änderungen nur durch ein
Volksreferendum zuließe. Die Frage wurde in einer bilateralen Arbeitsgruppe ohne
konkretes Ergebnis mehrfach diskutiert.
4. Welche Volksgruppen in der Russischen Föderation wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im gesetzlich vorgesehenen Rahmen
rehabilitiert (s. o.)?
5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung neben der deutschen weitere
Volksgruppen, die in der Russischen Föderation noch nicht im gesetzlich
vorgesehenenen Rahmen rehabilitiert wurden, und sind ihr die hierfür
maßgeblichen Gründe ggf. bekannt (bitte erläutern)?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde – mit Ausnahme der
Russlanddeutschen – die Wiederherstellung der Staatlichkeit aller repressierten Völker
umgesetzt.
6. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und wenn ja, inwiefern
die deutsche Minderheit in anderen Ländern der ehemaligen UdSSR
(Kasachstan, Kirgisistan, Ukraine, Usbekistan u. a.) im jeweils gesetzlich
vorgegebenen Rahmen rehabilitiert wurde?
Die Rehabilitierung in Kasachstan, Kirgistan, Ukraine und Georgien erfolgt im
Rahmen des jeweiligen Landesrechts:
Kasachstan: Gesetz über die Rehabilitierung der Opfer politischer
Masserepressalien vom 14. April 1993 und Regeln zur Entschädigung der Opfer politischer
Massenrepressalien.
Kirigistan: Gesetz der Kirgisischen Republik Nr. 1538-XII vom 27. Mai 1994
sowie die Verordnung Nr. 401 vom 28. September 1995 über das Verfahren zur
Wiederherstellung der Rechte von rehabilitierten Bürgern, die wegen ihrer
politischen und religiösen Überzeugungen aus sozialen, nationalen und anderen
Gründen unterdrückt wurden.
Ukraine: Gesetz „Über die Rehabilitation von Opfern der Repressionen des
kommunistischen totalitären Regimes 1917–1991“, die Verordnung der
Werchowna Rada der Ukraine vom 19. November 1992, Nr. 2805-XII – „Über das
Verfahren zur Gewährung von Vergünstigungen an rehabilitierte Personen, die
außerhalb der Republik unter Repressionen gelitten haben und auf dem
Territorium der Ukraine leben“, die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine
vom 19. Mai 2021, Nr. 535 – „Einige Fragen zur Umsetzung des Gesetzes der
Ukraine ‚Über die Rehabilitation von Opfern der Repressionen des
kommunistischen totalitären Regimes 1917–1991‘“ sowie der Erlass des Ministeriums für
Kultur der Ukraine vom 25. Oktober 2018, Nr. 926 – „Über die Genehmigung
der Bestimmungen über die Nationale Kommission für Rehabilitation und der
Standardbestimmungen über die Regionale Kommission für Rehabilitation“.
Die Entscheidungen über die Anerkennung von Personen als Rehabilitierte
oder Opfer von Repressionen werden von der Nationalen Kommission für
Rehabilitation auf Vorschlag der Regionalen Kommissionen für Rehabilitation
getroffen.
Georgien: Gesetz „Über die Anerkennung der Bürger Georgiens als Opfer
politischer Repressionen und über ihren sozialen Schutz”.
Weitere Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
7. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Anregung des damaligen
Aussiedlerbeauftragten Dr. Bernd Fabritius umgesetzt, einen unter
Beteiligung der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten“ durch die
Selbstorganisationen ausgestellten Mitgliedsausweis einzuführen, der die
Zugehörigkeit zur jeweiligen Selbstorganisation dokumentiert und
beispielsweise die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem
Förderprogramm des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
erleichtern soll, wobei zudem ein derartiger Mitgliedsausweis wesentlich dazu
beitragen könne, das Zugehörigkeitsgefühl zur deutschen Minderheit und
das Engagement für die jeweilige deutsche Minderheit zu erhöhen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/31262)?
Nach Auskunft der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten“ wird diese
Anregung derzeit nicht weiterverfolgt.
8. Wer gehörte 2021 bzw. gehört derzeit dem 2005 gegründeten Beirat für
Aussiedlerfragen an, und wann hat er seit dem 1. Januar 2018 getagt?
Dem Beirat für Spätaussiedlerfragen gehören 16 Mitglieder an. Es sind die für
Spätaussiedlerfragen zuständigen Beauftragten der Länder, Vertreter der
Fachverwaltungen der Länder, der auf Bundesebene tätigen zivilgesellschaftlichen
Organisationen der Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler, der
Evangelischen und Katholischen Kirche sowie der freikirchlichen
Glaubensgemeinschaft, der kommunalen Spitzenverbände, des Suchdienstes des Deutschen
Roten Kreuzes und der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der
Arbeitnehmer. Den Vorsitz im Beirat führt die Beauftragte der Bundesregierung für
Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.
Im Jahr 2021 hatten Vertreterinnen und Vertreter folgender Organisationen und
Behörden einen Sitz im Beirat inne:
• Landesbeauftragte der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene
und Spätaussiedler,
• Beauftragte für Aussiedler und Vertriebene der Bayerischen
Staatsregierung,
• Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen,
• Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration (Baden-
Württemberg),
• Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Niedersachsen),
• Deutscher Landkreistag,
• Beauftragter des Evangelischen Kirche von Westfalen für die Fragen der
Ausgesiedelten und der nationalen Minderheiten,
• Forum evangelischer Freikirchen,
• Erzbischöfliches Ordinariat München,
• Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,
• Deutscher Gewerkschaftsbund,
• DRK-Generalsekretariat,
• Bund der Vertriebenen (BdV),
• Frauenverband im BdV,
• Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V.,
• Deutsche Jugend in Europa e. V.
Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich. Der Beirat tagte seit dem 1. Januar
2018 am 20. November 2018, 26. November 2019 und am 16. Dezember 2020.
Im Jahr 2021 hat aufgrund der stattgefundenen Bundestagswahl und der damit
verbundenen organisatorischen Änderungen keine Sitzung des Beirates für
Spätaussiedlerfragen stattgefunden.
9. Mit welchen Fragen hat sich der Beirat für Aussiedlerfragen seit dem
1. Januar 2018 befasst, und inwiefern fand dies gegebenenfalls
Niederschlag im Handeln der Bundesregierung (bitte ausführen)?
Der Beirat für Spätaussiedlerfragen berät die Bundesregierung sachverständig
in Fragen der Aufnahme und Integration von Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedlern. Er befasst sich regelmäßig mit folgenden Fragestellungen: Probleme
im Aufnahmeverfahren für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die eine
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes erfordern, gesellschaftliche und
soziale Wiederbeheimatung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie
ihrer Familien, Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen,
Altersarmut und Fremdrentenrecht. Als ein bewährtes Beratungsgremium und
eine breite Austauschplattform liefert der Beirat für Spätaussiedlerfragen
wichtige Impulse für die Aussiedlerpolitik der Bundesregierung auf den genannten
Themengebieten.
10. In welchen Orten Georgiens, Kasachstans, Kirgisistans, Moldaus,
Russlands, der Ukraine und Usbekistans gab es 2010, 2015, 2020 bzw. gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit deutsche Zentren,
Informationszentren, Begegnungsstätten oder ähnliche Einrichtungen für die
deutsche Minderheit bzw. der deutschen Minderheit?
In Georgien existieren zwei Begegnungsstätten – in Tbilissi und Rustawi.
In Kasachstan gibt es 18 Begegnungszentren sowie 50 Begegnungsstätten. Die
Begegnungszentren befinden sich in Aktau, Aktobe, Almaty, Balkhasch,
Zhezkazgan, Karaganda, Kokschetau, Astana, Pawlodar, Petropawlovsk, Ridder,
Semey, Taraz, Ust-Kamenogorsk, Uralsk, Schymkent, Kostanai, Taldykorgan. Die
Begegnungsstätten befinden sich in Abaj/Prischachtinsk, Schachtinsk, Saran,
Temirtau, Schachan, Novodolinskij, Martuk, Badamscha, Karakemer. Talgar,
Kargaly, Esik, Bach-Bachty, Schutschinsk, Atbasar, Lisakowsk, Rudnij, Tobyl,
Aksu, Zhelesinka, Posovka, Uspenka, Scherbakty, Ekibastuz,
Tscheremschanka, Beresovka, Beskaragaj, Borodulicha, Archangelka, Presnovka, Smirnovo,
Zheleznoye, Korneevka, Ushtobe, Balpykbi, Sarkand, Zhanatas, Kulan,
Baurzhan-Momyshuly, Karatau, Merke, Sarykemer, Altai, Preobraschenka,
Samarskoje, Novo-Khairuzovka, Saryagash, Aksukent, Lenger.
In Kirgistan besteht ein Netz von acht Begegnungsstätten: Bischkek, Osch,
Talas, Kara-Balta, Belowodskoje, Sokuluk, Kant und Tokmok.
In Moldau existiert das Deutsche Haus „Hoffnung“ (Chisinau) sowie die
Begegnungsstätten „Beistand“ (Tiraspol) und „Quelle“ (Bender); im Jahr 2015
existierten zudem noch Begegnungsstätten in Chisinau (Verein „Einigkeit“)
und Cahul (Verein „Edelweiß“).
In der Russischen Föderation gibt es derzeit rund 450 Begegnungszentren in
den Regionen Zentral- und Nordrussland, Ost- und Westsibirien, Kaliningrad
sowie in der Uralregion und im Wolgagebiet. Aufgrund der Vielzahl der
einzelnen Orte wird auf die genaue Aufzählung der Orte verzichtet. Die deutsche
Minderheit hat seit dem Jahr 2018 sukzessive Kultur- und Geschäftszentren
aufgebaut. Diese befinden sich in den Deutsch-Russischen Häusern in Moskau,
Kaliningrad, Omsk, Jekaterinburg und Barnaul. In Tomsk und Nowosibirsk
befinden sich Deutsch-Russische Häuser, die als Kulturstätten genutzt werden.
Der Rat der Deutschen der Ukraine arbeitet derzeit mit 37
Partnerorganisationen mit je einer Begegnungsstätte in folgenden Orten zusammen: Kiew, Bila
Zerkwa, Kropywnyzkyj, Krementschuk, Poltawa, Slawutytsch, Tscherkassy,
Tschernihiw, Iwano-Frankiwsk, Lwiw, Nowohrad-Wolynskyj, Riwne,
Schytomyr, Ternopil, Czernowitz, Luzk, Charkiw, Losowa, Mariupol, Berdjansk,
Cherson, Kamjanske, Dnipro, Krywyj Rih, Mykolajiw, Saporischschja,
Hwardijske, Odessa, Petrodolynske, Mukatschewo, Tschynadijewo, Melitopol. Nach
Auskunft des Rates der Deutschen in der Ukraine gibt es weitere
Organisationen von Angehörigen der deutschen Minderheit in Kiew, Chmelnyzkyj,
Horodnja, Izmajil, Mukatschewo, Pawschyno, Wyssokopillja, Nowa Kachowka
und Schenborn.
In Usbekistan existieren vier Deutsche Kulturzentren, in Buchara, Taschkent,
Samarkand und Fergana.
Eine systematische Erfassung aller Orte geordnet nach Jahreszahlen kann in der
gesetzten Frist aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands nicht erfolgen. Dazu
bedarf es einer umfassenden Abfrage der deutschen Minderheiten, welche vor
allem aufgrund des völkerrechtswidrigen Krieges Russlands gegen die Ukraine
sowie der begrenzten personellen Kapazitäten in den Begegnungsstätten derzeit
nicht umsetzbar ist.
11. Welche der erfragten Immobilien waren bzw. sind nach Kenntnis der
Bundesregierung angemietet, welche befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung im Eigentum eines deutschen Trägers (aus der
Bundesrepublik Deutschland bzw. vor Ort), bzw. einer deutschen bzw.
binationalen Stiftung (bitte aufschlüsseln)?
In Georgien befinden sich die Räumlichkeiten der Begegnungsstätte in Tbilissi
im Eigentum der „Einung“, die Räumlichkeiten in Rustawi werden angemietet.
Das Kasachisch-Deutsche Zentrum in Nur-Sultan, Almaty und Pawlodar
befindet sich jeweils im Eigentum der Gesellschaftlichen Stiftung „Vereinigung der
Deutschen Kasachstans „Wiedergeburt“; andere Begegnungsstätten werden
teilweise angemietet und teilweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Angesichts der großen Zahl der Begegnungszentren und -stätten und
Nutzungsvarianten (beispielsweise stundenweise kostenfreie Nutzung von Räumlichkeiten in
den Häusern der Freundschaft) ist eine detaillierte Darstellung nicht möglich
bzw. liegen keine Informationen vor.
In Kirgistan sind die Räumlichkeiten in Bischkek (Deutsches Haus Bischkek)
sowie die der Begegnungsstätte in Osch durch die kirgisische Regierung
kostenfrei zur Nutzung überlassen. Die übrigen Räumlichkeiten werden
angemietet.
In Moldau befindet sich das Deutsche Haus „Hoffnung“ (Chisinau) im
Eigentum der deutschen Minderheit; die anderen Immobilien wurden angemietet.
In der Russischen Föderation befinden sich zwei Immobilien (Moskau,
Barnaul) im Eigentum der Stiftung „Deutsch-Russisches Haus Moskau“; die
Immobilie des Kultur- und Geschäftszentrums in Kaliningrad befindet sich im
Eigentum der deutschen Minderheit; alle anderen sind angemietet bzw. werden
mietfrei zur Verfügung gestellt.
Die erfragten Immobilien in der Ukraine wurden bzw. werden in der Regel
angemietet. Zwei Immobilien befinden sich im Eigentum der deutschen
Minderheit.
Die Räumlichkeiten in Usbekistan werden in Fergana und Samarkand
angemietet. In Taschkent und Buchara stellt der usbekische Staat die Räumlichkeiten
kostenfrei zur Verfügung.
12. Auf welche Summe beläuft sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
Stiftungskapital für das Deutsch-Russische Haus in Moskau, wer hat
hierzu in welcher Höhe beigetragen, und auf welche Weise wird das
Stiftungskapital verwahrt (
https://www.aussiedlerbeauftragter.de/SharedDoc
s/kurzmeldungen/Webs/AUSB/DE/2021/211216-uebergabe-deu-rus-hau
s-moskau.html)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt das Deutsch-Russische Haus in
Moskau über kein Stiftungskapital.
13. Sind infolge des Krieges Schäden nach Kenntnis der Bundesregierung an
einem oder mehreren der sieben regionalen Informationszentren und
49 Begegnungsstätten der deutschen Minderheit in der Ukraine zu
verzeichnen (bitte spezifizieren) (
https://www.aussiedlerbeauftragter.de/Sha
redDocs/downloads/Webs/AUSB/DE/taetigkeitsbericht-2019-2020.pdf;js
essionid=5AC9321DE2E9F616489529D78F814552.2_cid373?__blob=p
ublicationFile&v=2; S. 26)?
Nach Informationen des „Rates der Deutschen der Ukraine“ sind die
Begegnungsstätten in Mariupol und Mykolajiw zerstört; schwer oder teilweise
beschädigt sollen Begegnungsstätten in Orichiw, Charkiw, Nowa-Kachowka,
Wyssokopillja und Slawutytsch sein.
14. Welchen Inhalts ist die zwischen dem Bundesministerium des Innern und
für Heimat und der Selbstorganisation der Deutschen in Kasachstan
geschlossene Vereinbarung, die eine umfassende Unterstützung des
Kasachisch-Deutschen Zentrums in Nur-Sultan vorsieht (
https://www.au
ssiedlerbeauftragter.de/SharedDocs/downloads/Webs/AUSB/DE/taetigke
itsbericht-2019-2020.pdf;jsessionid=5AC9321DE2E9F616489529D78F8
14552.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2; S. 26)?
Die Vereinbarung hat im Wesentlichen folgenden Inhalt: Sitz der
Selbstorganisation und der mit ihr verbundenen Einrichtungen der Deutschen in
Kasachstan, Nutzung des Zentrums für die Förderung der Entwicklung der
deutschkasachischen Beziehungen durch die Schaffung einer stabilen Brücke zwischen
beiden Ländern, Umsetzung des Förderprogramms des Bundesministeriums
des Inneren und für Heimat zugunsten der deutschen Volksgruppe in
Kasachstan, Bereitstellung von Informations- und Beratungsdiensten für interessierte
Organisationen und einzelne Bürger beider Länder bezüglich der
Kontaktaufnahme mit deutschen Organisationen in Kasachstan und Deutschland in den
Bereichen Kultur, Bildung, Wirtschaft usw., Organisation von Kultur-,
Bildungs- und anderen Veranstaltungen für Bürger der Republik Kasachstan,
Information der Öffentlichkeit über Geschichte und Kultur der Deutschen,
Bereitstellung erforderlicher Finanzmittel für die Gesellschaftliche Stiftung
„Vereinigung der Deutschen Kasachstans ‚Wiedergeburt‘“ für den Erwerb, den Ausbau
und die Inbetriebnahme des Gebäudes des Kasachisch-Deutschen Zentrums.
15. Welche Schritte wurden seit 2018 umgesetzt bzw. eingeleitet, die die
Selbstständigkeit der Selbstorganisation der deutschen Minderheit in der
Ukraine noch weiter umzusetzen (
https://www.aussiedlerbeauftragter.de/
SharedDocs/downloads/Webs/AUSB/DE/taetigkeitsbericht-2019-2020.p
df;jsessionid=5AC9321DE2E9F616489529D78F814552.2_cid373?__bl
ob=publicationFile&v=2; S. 27)?
Die deutsche Minderheit in der Ukraine setzt die Maßnahmen selbstständig um
und wird in ihrer Projektarbeit systematisch und intensiv durch die
Bundesregierung unterstützt. Dazu zählen unter anderem die Unterstützung für Fort-
und Weiterbildungen, insbesondere auch im Jugendbereich, um die Arbeit der
Selbstorganisation weiter zu professionalisieren und noch effizienter zu
gestalten.
16. Zu welchen Ergebnissen hat die 2018 vom damaligen
Aussiedlerbeauftragten angekündigte Überprüfung der bisherigen Konzepte zur
Unterstützung der deutschen Minderheit in Russland geführt insbesondere
hinsichtlich der Angebote für Jugendliche, und welche Schlussfolgerungen
wurden ggf. daraus gezogen (
https://www.aussiedlerbeauftragter.de/Shar
edDocs/reden/Webs/AUSB/DE/2018/vortrag-100-jahre-wolgarepubli
k.html)?
Die Bundesregierung sieht weiterhin die Schwerpunkte der Unterstützung der
deutschen Minderheit in der Sprach- und Jugendarbeit. Insbesondere die aktive
Nachfrage nach Deutschkursen hat sich nach Angaben der deutschen
Minderheit erhöht, so dass die Förderung von Sprachkursen und entsprechendem
Lehrmaterial weiterhin unerlässlich ist. Zudem gibt es ein starkes Interesse der
Jugend an der Geschichte der Russlanddeutschen und am Austausch zwischen
den Generationen. Die Förderung wird daher neben der ethnokulturellen Arbeit
weiterhin auf die Sprach- und Jugendarbeit gerichtet sein.
17. Inwiefern ist es seit 2018 gelungen, die Strukturen für eine bessere
Vernetzung der deutschen Minderheiten untereinander in allen Ländern noch
weiter zu optimieren, insbesondere durch die „Arbeitsgemeinschaft
deutscher Minderheiten in Europa“, um hierdurch zu erreichen, dass sie ihre
Interessen gegenüber den politischen Entscheidungsträgern vertreten und
desto nachhaltiger als Brückenbauer mit dem Ziel einer Verbesserung der
bilateralen Beziehungen in allen Bereichen wirken können (
https://www.
aussiedlerbeauftragter.de/SharedDocs/reden/Webs/AUSB/DE/2018/vortr
ag-100-jahre-wolgarepublik.html)?
Insbesondere durch die Digitalisierung und damit neuer, schnellerer und
direkterer Arten der Kommunikation konnte die Vernetzung innerhalb der deutschen
Minderheiten, aber auch die Außendarstellung verbessert werden.
Hinzu kommt, dass nach Auskunft der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Minderheiten (AGDM)“ es gelungen ist, im Rahmen der „Zukunftswerkstatt“ der
AGDM (Budapest, 2018) beschlossene Handlungsempfehlungen der AGDM-
Mitgliedsorganisationen erfolgreich umzusetzen, was ebenfalls dazu
beigetragen hat, die entsprechende Vernetzung zu optimieren.
18. Inwiefern ist es seit 2018 gelungen, durch den flächendeckenden Ausbau
der Partnerschaftsmaßnahmen zwischen den Selbstorganisationen der
deutschen Minderheiten einerseits und den Landsmannschaften in
Deutschland andererseits neue Impulse für die Stärkung und
Entwicklung der Heimatverbliebenen entstehen zu lassen (
https://www.aussiedler
beauftragter.de/SharedDocs/reden/Webs/AUSB/DE/2018/vortrag-100-ja
hre-wolgarepublik.html)?
Die Bundesregierung fördert Partnerschaftsmaßnahmen zwischen den
deutschen Minderheiten und den Landsmannschaften in Deutschland, um die
deutschen Minderheiten in ihren Belangen zu unterstützen und ihre
Brückenfunktion zwischen den Zivilgesellschaften in Deutschland und den
Herkunftsländern zu stärken.
19. Inwiefern wurde seit 2018 das Konzept für die Ausbildung von
Nachwuchsführungskräften modernisiert (
https://www.aussiedlerbeauftragte
r.de/SharedDocs/reden/Webs/AUSB/DE/2018/vortrag-100-jahre-wolgare
publik.html)?
Das Konzept zur Gewinnung und Ausbildung von Nachwuchskräften wird
entsprechend den aktuellen Bedürfnissen der deutschen Minderheiten durch die
Selbstorganisationen selbst weiterentwickelt und diesem Zweck entsprechende
Maßnahmen durch die deutschen Minderheiten umgesetzt.
20. Welche Projekte der Internationalen Assoziation zur Erforschung der
Geschichte und Kultur der Russlanddeutschen wurden von der
Bundesregierung in welcher Höhe seit 2018 unterstützt (
https://de.maiikrn.ru/a
bout)?
21. Welche Projekte der Internationalen Assoziation zur Erforschung der
Geschichte und Kultur der Russlanddeutschen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in welcher Höhe seit 2018 von anderen Staaten
unterstützt (
https://de.maiikrn.ru/about)?
22. Welche Projekte der Internationalen Assoziation zur Erforschung der
Geschichte und Kultur der Russlanddeutschen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung vom Internationalen Verband der deutschen Kultur in
welcher Höhe seit 2018 unterstützt (
https://de.maiikrn.ru/about)?
Die Fragen 20 bis 22 werden zusammen beantwortet.
Die Internationale Assoziation zur Erforschung der Geschichte und Kultur der
Russlanddeutschen ist keine eigenständige juristische Person, sondern eine der
fachorientierten Strukturen von der Selbstorganisation der Russlanddeutschen,
deren Mitglieder/Spezialisten vom IVDK in die Umsetzung von Projekten
einbezogen werden. Es gibt keine Co-Finanzierung aus anderen Ländern.
Seit 2018 wird das Projekt „Vorbereitung und Herausgabe der Jahresschrift der
Forschung zur Geschichte und Kultur der Russlanddeutschen“ im Rahmen der
überregionalen Projektarbeit gefördert:
2018 – 7.824,00 Euro,
2019 – 14.827,44 Euro,
2020 – 13.957,34 Euro,
2021 – 13.562,67 Euro,
2022 – 20.087,00 Euro.
23. Wie viele Deutsche wanderten nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2020 aus Russland nach Deutschland aus, wie viele Deutsche zogen aus
Russland nach Deutschland zurück?
In dem Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 30. August 2022 wurden 7 956
Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Minderheit als Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedler aus der Russischen Föderation in Deutschland aufgenommen.
24. Sind der Bundesregierung die Alters- und Geschlechtsstruktur sowie
Verteilung auf Stadt und Land der Angehörigen der deutschen Minderheit in
der Russischen Föderation als Ergebnis der letzten Volkszählung von
2021 bekannt, und wie lauten diese ggf. (
https://www.laender-analyse
n.de/russland-analysen/420/die-schrecken-des-krieges-und-deren-demogr
afische-folgen-fuer-russland/)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
25. Sind der Bundesregierung die Alters- und Geschlechtsstruktur sowie
Verteilung auf Stadt und Land der Angehörigen der deutschen Minderheit in
Kasachstan als Ergebnis der letzten Volkszählung von 2021 bekannt, und
wie lauten diese gegebenenfalls (
https://daz.asia/blog/dritte-volkszaehlun
g-kasachstans-im-oktober/)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
26. Auf welche Quelle bzw. Quellen stützt sich die Bundesregierung
hinsichtlich der Anzahl der Deutschen in der Ukraine, da die letzte amtliche
Volkszählung im Jahr 2001 stattfand (
http://2001.ukrcensus.gov.ua/rus/re
sults/nationality_population/nationality_popul1/)?
Die Bundesregierung stützt sich hinsichtlich der Anzahl der Deutschen in der
Ukraine auf die letzte amtliche Volkszählung aus dem Jahr 2001 und auf die
jährlichen Mitteilungen des Auswärtigen Amts.
27. Mit welchen konkreten Vorhaben gedenkt das Bundesinstitut für Kultur
und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa des 300. Geburtstags
Immanuel Kants im Jahr 2024 zu gedenken (
https://www.aussiedlerbeauf
tragte.de/SharedDocs/downloads/Webs/AUSB/DE/taetigkeitsbericht-201
8-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=3)?
Zur langfristigen Vorbereitung des Kant-Jubiläums 2024 hat das Bundesinstitut
für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) unter
anderem bereits zwei Tagungen (2017, Berlin: „300 Jahre Immanuel Kant – der
Weg zum Jubiläum“; 2019 – mit Jubiläumsbroschüre –, Berlin: „Immanuel
Kant 1724–2024 – Ein europäischer Denker“) durchgeführt. 2022 ist in der
Schriftenreihe des BKGE der vorbereitende Jubiläums-Bildband „Immanuel
Kant 1724-2024 – Ein europäischer Denker“ (Hrsg. Volker Gerhardt, Matthias
Weber, Maja Schepelmann), Verlag De Gruyter Oldenbourg, erschienen.
Weitere Planungen, deren Realisierung zum Teil von der
Finanzierungsmöglichkeit abhängt, umfassen derzeit:
– Zentrale Informations-Website: „300 Jahre Immanuel Kant“ auf der
Homepage des BKGE:
https://www.bkge.de/Projekte/Kant/ mit Informationen
über bundesweit geplante und in Vorbereitung befindliche Projekte zum
Kant-Jubiläum 2024 und mit Texten zum Jubiläum.
– Veranstaltungszyklus „Kant – global und gegenwärtig“ (Arbeitstitel);
deutschlandweit zehn Podiumsgespräche über Fragen von Demokratie,
Partizipation und weitere aktuelle Themen in Zusammenarbeit mit namhaften
Partnerinstitutionen zu Fragen gegenwärtiger Relevanz von Kant (mit
öffentlichkeitswirksamer Präsentation).
– Filmproduktion: „Kant in der modernen Kunst“ (Arbeitstitel). Herstellung
eines Films, in dem Künstler über ihre Kant-betreffenden Werke berichten
(von Anselm Kiefer bis Adrian Piper).
– In Kooperation mit dem Deutschen Kulturforum östliches Europa, Potsdam,
Wanderausstellung: „Immanuel Kant und die Aufklärung“ (Arbeitstitel).
28. Aus welchem Grund wurde auf der Umschlagseite des
Tätigkeitsberichts 2020/21 des Aussiedlerbeauftragten Turkmenistan farbig markiert,
ebenso wie die anderen Länder, in denen sich deutsche Minderheiten
befinden, nicht jedoch Usbekistan, obwohl sich hier, im Gegensatz zum
erstgenannten Land, in dem fast keine Deutschen mehr leben, eine
deutsche Minderheit befindet (
https://www.aussiedlerbeauftragte.de/Webs/
AUSB/DE/themen/minderheiten-ausland/sowjetunion/andere-nachfolges
taaten/andere-nachfolgestaaten-node.html;
https://www.aussiedlerbeauftr
agte.de/SharedDocs/downloads/Webs/AUSB/DE/2021/Taetigkeitsberich
t2020-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=1)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]