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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Der Umgang mit der Gaskrise vor dem Hintergrund der Krisenmanagementübung LÜKEX 18
(insgesamt 51 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
14.10.2022
Aktualisiert
20.02.2023
BT20/345520.09.2022
Der Umgang mit der Gaskrise vor dem Hintergrund der Krisenmanagementübung LÜKEX 18
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Carolin Bachmann, Karsten Hilse, Marc Bernhard, Steffen
Kotré, Dr. Rainer Kraft, Dirk Brandes, Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm und der
Fraktion der AfD
Der Umgang mit der Gaskrise vor dem Hintergrund der Krisenmanagementübung
LÜKEX 18
Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland durchleben eine Krise der
Gasversorgung historischen Ausmaßes. Nachdem die Belieferung mit russischem Gas
angesichts des Ukraine-Krieges eingebrochen ist, rief die Bundesregierung am
30. März 2022 die Frühwarnstufe des Notfallplans aus. Am 23. Juni 2022
wurde die Alarmstufe des Notfallplanes verkündet (https://www.bundesnetzagentu
r.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasv
ersorgung/start.html).
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, und
der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, bereiten die Bevölkerung
auf weitere Sparmaßnahmen vor. Beide rechnen mit Engpässen bei der
Gasversorgung bis in den Winter 2023/2024 (https://www.bundesregierung.de/breg-d
e/suche/energiesicherungspaket-2063868).
Diesbezüglich können sich die Verantwortlichen beim Umgang mit der
Gaskrise auf eine Übung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe stützen. Die „Länderübergreifende Krisenmanagementübung (Excercise)“
(LÜKEX) zur „Gasmangellage in Süddeutschland“ wurde am 28. und 29.
November 2018 durchgeführt (https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/
DE/Mediathek/Publikationen/LUEKEX/luekex18-auswertungsbericht.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=5; S. 9 f.). In dem der Übung „LÜKEX 18“ zugrunde
liegendem Szenario wurden sämtliche drei Stufen des Notfallplanes
(Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe) durchgespielt. Zudem wird von einem
„Rekordwinter“ ausgegangen, mit Temperaturen bis unter -25° C (https://www.bb
k.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/LUEKEX/lue
kex18-auswertungsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=5; S. 14 ff.).
Die Fragesteller interessieren sich vor dem Hintergrund der Gaskrise vor allem
dafür, ob Lehren aus der Übung aus dem Jahr 2018 gezogen wurden, die in der
gegenwärtigen Situation genutzt werden konnten bzw. können, um Schaden
von Deutschland und seinen Bürgern abzuhalten.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3455
20. Wahlperiode 20.09.2022
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wer beauftragte die Übung LÜKEX 18 mit dem Thema der
Gasmangellage?
2. Zieht die Bundesregierung die Möglichkeit eines besonders kalten Winters
2022/2023 mit zweistelligen Minusgraden (vgl.: Auswertungsbericht
LÜKEX 18, S. 4, 14) in Betracht, und welche Konsequenzen zieht sie
daraus (bitte begründen)?
3. Hat die Bundesregierung konkrete Vorbereitungen getroffen, Personen in
Notunterkünften unterzubringen, und wenn ja, um welche Vorbereitungen
handelt es sich (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 28) (bitte jeweils nach
erstens neu zu errichtenden temporären Unterkünften und zweitens
Nutzung bestehender Gebäude aufschlüsseln; bitte zudem nach vorgesehenen
städtischen bzw. ländlichen Flächen, Planungs- und
Realisierungszeiträumen bei Neubau, Fassungsvermögen der Unterkünfte, regionaler
Verteilung, Kosten, Steuerungs- und Planungsstäbe, Verzahnung mit
kommunalen Verantwortungsträgern aufschlüsseln)?
4. Für welche Anzahl an Personen können Notunterkünfte bereitgestellt
werden (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 62 f.)?
a) Wie viele beheizbare Liegenschaften des Bundes stehen zur Verfügung,
um Bürgern die Möglichkeit zur Aufwärmung zu geben (bitte Anzahl
der Liegenschaften und zur Verfügung stehende Fläche angeben)?
b) Welche Anzahl an Personen fassen die beheizbaren Liegenschaften des
Bundes?
c) Wie viele öffentliche Gebäude können als Wärmeinseln zur Verfügung
stehen (bitte Anzahl der Gebäude und zur Verfügung stehende Fläche
angeben)?
d) Welche Anzahl an Personen fassen die öffentlichen Gebäude, die als
Wärmeinseln zur Verfügung stehen?
e) Welche Unterkünfte, außer den Liegenschaften des Bundes und
öffentlichen Gebäuden, können nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Aufwärmung der Bürger dienen (bitte Anzahl der Gebäude und zur
Verfügung stehende Fläche angeben)?
f) Fasst die Bundesregierung auch Zuweisungen von Personen in private
Haushalte zur Aufwärmung ins Auge (bitte begründen)?
g) Mit welcher durchschnittlichen Verweildauer rechnet die
Bundesregierung für Personen, die sich in Notunterkünften aufwärmen wollen?
h) Berücksichtigt die Bundesregierung Corona-Schutzmaßnahmen in den
Notunterkünften, und wenn ja, wie garantiert sie die Einhaltung dieser?
i) Besteht die Möglichkeit des Brennstoffwechsels in Notunterkünften,
und wenn ja, in welchem Umfang?
5. Welche Einrichtungen und Betriebe sind von einer Notfallstufe nach
Kenntnis der Bundesregierung besonders betroffen (Auswertungsbericht
LÜKEX 18, S. 28) (bitte begründen)?
6. Welche Rolle spielt das Militär beim Eintreten einer Notfallstufe
(Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 29) (bitte begründen)?
7. Wurde seit LÜKEX 18 die Schwelle für den Aufruf von
„Krisenstabsstrukturen“ in den jeweiligen Behörden gesenkt (Auswertungsbericht
LÜKEX 18, S. 30) (bitte begründen)?
8. Hat die Bundesregierung angesichts der Erkenntnisse über die wichtige
Rolle von Netz- und Speicherbetreibern in dieser Hinsicht Vorsorge
betrieben (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 32)?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, warum nicht?
9. Wurde seit LÜKEX 18 eine weitergehende Netzwerkbildung zwischen
öffentlicher Verwaltung und Gaswirtschaft vollzogen (Auswertungsbericht
LÜKEX 18, S. 32)?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, warum nicht?
10. Wurde die Zusammenarbeit über Verbindungspersonen zwischen den
Fernnetzbetreibern und den Landesministerien nach LÜKEX 18
beibehalten (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 32)?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
11. Wurde die Einbindung von Vertretern der betroffenen Fachbehörden, von
Betreibern sowie der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (inklusive Hilfsorganisationen, Technisches Hilfswerk (THW)) in das
strategische Krisenmanagement als Fachberatung nach LÜKEX 18
beibehalten (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 32)?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
12. Wurde die regelmäßige Überprüfung der eigenen
Krisenmanagementressourcen nach LÜKEX 18 beibehalten (Auswertungsbericht LÜKEX 18,
S. 33)?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
13. Wie erklärt die Bundesregierung die Äußerungen von Bundeskanzler Olaf
Scholz, wir müssten aufpassen, „dass wir Putin nicht in die Falle gehen“,
die Äußerung über „Putins Bluff“ und die Bemerkung über „autoritäre
Regime wie das von Präsident Putin“ (https://www.bundesregierung.de/breg-
de/aktuelles/interview-the-globe-and-mail-2068202) vor dem Hintergrund
der Warnung im Auswertungsbericht zu LÜKEX 18 davor „einen
Einzelnen für die Situation verantwortlich zu machen“ und daher „derartige
Schuldzuweisungen zu verhindern“ (Auswertungsbericht LÜKEX 18,
S. 36)?
14. Fielen die Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz über Putin (siehe
obige Frage; https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/interview-
the-globe-and-mail-2068202) im Sinne der Kommunikation als Instrument
des strategischen Krisenmanagements und mit dem Ziel der
Deutungshoheit bei der Bewältigung von Großschadenslagen (Auswertungsbericht
LÜKEX 18, S. 40) (bitte begründen)?
15. Betreibt die Bundesregierung ein Monitoring sozialer Medien seit der
Ausrufung der Frühwarnstufe (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 40)?
a) Wenn ja, mit welchem Aufwand und welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
16. Welche Rolle spielt das modulare Warnsystem (MoWaS)
(Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 41) seit Ausrufung der Frühwarnstufe (bitte
begründen)?
17. Hat die Bundesregierung ein Konzept für die geregelte
länderübergreifende Zusammenarbeit von Pressestellen nach LÜKEX 18 erstellt und
umgesetzt (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 45)?
a) Wenn ja, hat sie dabei differenziert, ob und wann Fachressorts und
sonstige Stellen Informationen länderübergreifend austauschen sollen
(bitte ausführen und begründen)?
b) Wenn ja, hat sie dabei geklärt welche Verantwortung gegebenenfalls
eine zentrale Instanz übernimmt (bitte ausführen und begründen)?
c) Wenn nein, warum nicht?
18. Hat die Bundesregierung seit Ausrufung der Frühwarnstufe FAQ
(Frequently Asked Questions)-Kataloge und Sprachregelungen an
Stabsmitarbeitender ausgegeben (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 45)?
a) Wenn ja, welche FAQ-Kataloge und Sprachregelungen waren das?
b) Wenn ja, unterscheiden sich diese FAQ-Kataloge und
Sprachregelungen zu denjenigen der externen Kommunikation (bitte ausführen und
begründen)?
c) Wenn nein, warum nicht?
19. Hatte die Bundesregierung Krisenkommunikationspläne im Hinblick auf
die Krise in der Gasversorgung vorbereitet, laufend aktualisiert und diese
in der Krise auch umgesetzt (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 47)?
a) Wenn ja, mit welchem Aufwand und welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
20. Hat sich das Wortverständnis der Bundesregierung von „geschützter
Kunden“ seit LUKEX 18 geändert (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 51)?
a) Wenn ja, in welcher Hinsicht?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Was versteht die Bundesregierung gegenwärtig unter „geschützte
Kunden“ (s. o., bitte begründen)?
d) Gibt es innerhalb der „geschützten Kunden“ eine Priorisierung, und
wenn ja, welche (bitte begründen)?
e) Gedenkt die Bundesregierung, ihr Begriffsverständnis von
„geschützten Kunden“ künftig zu ändern (bitte begründen)?
21. Wurden Haftungsregelungen seit LÜKEX 18 geändert, insbesondere auch
im Bereich der Gasspeicherbetreiber (Auswertungsbericht LÜKEX 18,
S. 51 f.)?
a) Wenn ja, in welcher Hinsicht?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wie sind Entschädigungsleistungen zu erbringen?
22. Zielt die Bundesregierung künftig darauf ab, Gasspeicherbetreiber und
Eigentümer des eingespeicherten Gases zu fusionieren, mithin den
Gasspeicherbetrieb und den Besitz des Gases zu verstaatlichen, oder hat dies
schon getan (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 52)?
a) Wenn ja, anhand welcher konkreten Vorhaben oder bereits umgesetzter
Projekte?
b) Wenn nein, warum nicht?
23. Welche Möglichkeiten haben die Fernnetzbetreiber, um Maßnahmen
durchzusetzen, wenn sich die Adressaten der Maßnahmen weigern, diesen
Folge zu leisten (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 52)?
a) Welche Bedingungen und Vorgehensweise für eine Unterstützung
durch die Polizei gibt es hier?
b) Wie werden diese Maßnahmen politisch begründet und juristisch
gefasst?
24. Welche Regulierungsbehörde muss von den Netzbetreibern (§ 16 Absatz 4
des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)) über die Gründe für Maßnahmen
informiert werden (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 52)?
a) Wie sind diese Informationen spezifiziert?
b) Wie ist das Weitergaberecht spezifiziert?
25. Plant die Bundesregierung, in der Notfallstufe Versorgungsgebiete
abzuschalten, und wenn ja, welche (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 53)?
26. Sind bei verfügten Reduzierungen des Verbrauchs bei Speicherbetreibern
und Industriekunden Bekanntgaben und Veröffentlichungen vorgesehen
(Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 53) (bitte begründen)?
27. Welche konkreten Aufgaben liegen in der Notfallstufe noch bei den
Fernnetzbetreibern, und welche Entscheidungen hat der Bundeslastverteiler zu
treffen (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 54)?
a) Welchen Handlungsspielraum haben die Fernnetzbetreiber, wenn sie
einen Notfall erkennen?
b) Haben sich diese Aufgaben und Regelungen seit LÜKEX 18 geändert,
und wenn ja, inwiefern?
28. Welche Personen, Organisationen, Institutionen und Akteure sind derzeit
Mitglieder des „Krisenteam Gas“ (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 54)
(bitte jeweils begründen)?
a) Welche Aufgaben haben diese Mitglieder im Einzelnen?
b) Hat sich die Zusammensetzung seit LÜKEX 18 geändert, und wenn ja,
inwiefern (bitte begründen)?
29. Was versteht die Bundesregierung unter den Begriffen „marktbasierte
Maßnahmen“ und „nicht-marktbasierte Maßnahmen“ (Auswertungsbericht
LÜKEX 18, S. 54)?
a) Hat sich das Verständnis der Bundesregierung über derlei verschiedene
Maßnahmen seit LÜKEX 18 geändert, und wenn ja, inwiefern?
b) Worauf beruht das Wortverständnis dieser Maßnahmen?
c) Wurden der „Notfallplan Gas“ und der „Leitfaden Krisenvorsorge Gas“
seit LÜKEX 18 dahingehend geändert, und wenn ja, inwiefern?
30. Wie geht die Bundesregierung mit Transit- und Exportmengen um
(Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 57) (bitte jeweils für Frühwarnstufe,
Alarmstufe und Notfallstufe aufschlüsseln)?
31. Plant die Bundesregierung, „frühzeitig Maßnahmen“ zu ergreifen, „um den
Bürgern/innen mittels entsprechender Informationen Verhaltenshinweise
und Selbsthilfemaßnahmen zu vermitteln“ (Auswertungsbericht
LÜKEX 18, S. 59), und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich
dabei?
a) Hat die Bundesregierung insbesondere Vorbereitungen getroffen,
etwaig unsachgemäß errichteten Feuerstätten und der damit
zusammenhängenden erhöhten Brand- und Verpuffungsgefahr zu begegnen, und
wenn ja, über welche Vorbereitungen und Maßnahmen handelt es sich
dabei?
b) Rechnet die Bundesregierung bei einer weiteren Zuspitzung der Krise
mit einer Überlastung der Notfallnummern, und was macht sie ggf.
dagegen?
32. Liegen der Bundesregierung flächendeckende und aktuelle Daten zur
Beheizungsstruktur vor (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 59)?
a) Wenn ja, wie ist die Beheizungsstruktur Deutschlands?
b) Wenn nein, warum nicht?
33. Liegt der Bundesregierung eine tiefergehende und aktuelle Datenbasis zur
Fernwärmeversorgung vor, welche die hierfür benötigte Gasmenge, die
Anzahl versorgter Haushaltskunden, die primären Energieträger des
Fernwärmenetzes, die Substituierbarkeit des Energieträgers Erdgas und die
benötigte Gasmenge zur Aufrechterhaltung der Fernwärmeversorgung
enthält (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 60)?
a) Wenn ja, über welche tiefer gehenden Daten zur Fernwärmeversorgung
hat die Bundesregierung Kenntnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
34. Besteht in den Liegenschaften mit staatlicher Verwaltungs- und
Regierungsfunktion die Möglichkeit des Brennstoffwechsels, und wenn ja, in
welchem Umfang (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 63)?
35. Rechnet die Bundesregierung mit Cyberangriffen im Zusammenhang mit
der Krise bei der Gasversorgung (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 63),
und wenn ja, von welchem Akteur bzw. welchen Akteuren wird dieser
Angriff nach Kenntnis der Bundesregierung wahrscheinlich ausgehen (bitte
begründen)?
36. Welche Gesundheitseinrichtungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung von der Gasversorgung abhängig (Auswertungsbericht LÜKEX 18,
S. 63)?
37. Können etwaige von der Gasversorgung abhängige
Gesundheitseinrichtungen autark betrieben werden, und wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes
(Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 63)?
38. Wie garantiert die Bundesregierung die Zubereitung warmer Speisen in
Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen und entsprechenden Einrichtungen
im Fall des Ausrufs der Notfallstufe (vgl. Auswertungsbericht LÜKEX 18,
S. 64)?
39. Sind für den Fall des Ausrufs der Notfallstufe auf Bundesebene die
Koordinierung von Krankenhaus- und Personalressourcen geklärt, und wenn ja,
inwiefern (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 64)?
40. Stehen der Bundesregierung für den Fall des Ausrufs der Notfallstufe
Informationen über hilfsbedürftige Menschen außerhalb von
Krankenhäusern und Altenheimen zur Verfügung, und wenn ja, welche sind das
(Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 64) (bitte begründen)?
41. Stehen der Bundesregierung Alarm- und Notfallpläne bei Altenheimen,
Pflegeheimen und Dialyseeinrichtungen zur Verfügung, und wenn ja, was
enthalten diese Pläne (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 64 f.)?
42. Sind Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Apotheken
„geschützte Kunden“, und wenn nein, warum nicht (Auswertungsbericht
LÜKEX 18, S. 65)?
43. Über wie viele mobile Wärmeversorgungsstationen verfügt die
Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung
(Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 65)?
44. Wie sind im Fall des Ausrufs der Notfallstufe im Bereich des
Gesundheitswesens die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Gesundheit, die
Innenressorts der Länder und sonstiger beteiligter Stellen geregelt
(Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 65)?
45. Stehen der Bundesregierung seit LÜKEX 18 konkrete Daten über die
Abhängigkeit der verschiedenen industriellen und gewerblichen Branchen
von der Gasversorgung und der Vulnerabilität bei Versorgungsstörungen,
z. B. zum Ausmaß und zur Höhe der Schäden, zur Verfügung
(Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 66)?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, um welche Daten handelt es sich?
46. Gelangte die Bundesregierung seit LÜKEX 18 zu neuen Erkenntnissen
hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Gas- und Stromversorgung
(Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 66) (vgl. https://www.tagesschau.de/
wirtschaft/unternehmen/erdgas-stromversorgung-101.html)?
a) Welchen Plan verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich des
Zusammenhangs zwischen Gas- und Stromversorgung während einer
Alarmstufe?
b) Welchen Plan verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich des
Zusammenhangs zwischen Gas- und Stromversorgung während einer
Notfallstufe?
47. Welche Hilfen stehen landwirtschaftlichen Betrieben und Molkereien im
Falle der Ausrufung der Notfallstufe zur Verfügung (Auswertungsbericht
LÜKEX 18, S. 66)?
48. Rechnet die Bundesregierung im Fall des Ausrufs der Notfallstufe mit
Engpässen bei der Produktion von Nahrungsmitteln (Auswertungsbericht
LÜKEX 18, S. 68)?
a) Wenn ja, bei welchen Produkten rechnet die Bundesregierung mit
Engpässen (bitte begründen)?
b) Hat die Bundesregierung Vorkehrungen getroffen, diese Engpässe zu
überbrücken, und wenn ja, welche?
49. Rechnet die Bundesregierung im Fall der Ausrufung der Notfallstufe mit
der Notwendigkeit, große Mengen an Milch entsorgen zu müssen
(Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 68) (bitte begründen)?
a) Wenn ja, wie ist die Entsorgung nach Kenntnis der Bundesregierung zu
gewährleisten (bitte begründen)?
b) Welche weiteren Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Auswirkungen der Ausrufung der Notfallstufe in der Milchwirtschaft samt
etwaiger Lösungsansätze?
50. Kann die Bundesregierung im Fall der Ausrufung der Notfallstufe für die
Ernährungswirtschaft ausreichend Heizölmengen und
Transportkapazitäten bereitstellen (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 68) (bitte
begründen)?
51. Fasst die Bundesregierung im Fall der Ausrufung der Notfallstufe eine
prioritäre Versorgung von relevanten Betrieben des Ernährungssektors ins
Auge (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 68)?
a) Wenn ja, um welche Art von Versorgung handelt es sich konkret?
b) Wenn ja, welche Betriebe sind relevant (bitte begründen)?
c) Zählen derlei Betriebe zu den „geschützten Kunden“?
Berlin, den 19. September 2022
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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