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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mögliche Förderung von Gendersprache an Universitäten aus Bundesmitteln

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

19.10.2022

Aktualisiert

11.07.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/354721.09.2022

Mögliche Förderung von Gendersprache an Universitäten aus Bundesmitteln

der Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann, Nicole Höchst, Dr. Götz Frömming, Dr. Marc Jongen, Barbara Lenk, Matthias Moosdorf und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Merkblatt „Gender mainstreaming im Berichtswesen“ der Bundesministerien (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/80450/3412003d3b884cf7e7d1e22c329910a3/gm-arbeitshilfe-berichtswesen-data.pdf) zu § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) und die Arbeitshilfe „Gender mainstreaming in Forschungsvorhaben“ (http://www.genderkompetenz.info/w/files/gkompzpdf/instr_ah_forschung.pdf) aus dem Jahr 2005 enthalten Vorgaben, sämtliche Veröffentlichungen und Berichte in gendergerechter Sprache zu verfassen. Die letztgenannte Publikation enthält dabei klare Handlungsanweisungen, die Auftragsvergabe von Ressortforschung an genderspezifische Ausführung zu knüpfen.

Ausgangspunkt hierfür ist das 2001 von der damaligen Koalition der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erlassene „Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern“. In § 1 formuliert dieses Gesetz u. a. als Ziel: „(2) Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den dienstlichen Schriftverkehr“.

Konkret bedeutet dies, neben vielen anderen Aspekten, auch das Ziel der Vermeidung des generischen Maskulinums. Allerdings steht diese Zielsetzung bis heute in einem Spannungsfeld zum amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung, herausgegeben vom Rat für deutsche Rechtschreibung. Dieses fixiert die amtliche Norm und bildet damit gleichsam den „Urmeter“ der neuen deutschen Rechtschreibung (https://www.rechtschreibrat.com/).

Erst nach einer Ratssitzung in Wien am 16. November 2018 wurden durch separaten Beschluss Empfehlungen zu gendergerechter Sprache u. a. auf Basis der Analyse „wesentlicher Textsorten“ ausgesprochen (https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_2018-11-28_anlage_3_bericht_ag_geschlechterger_schreibung.pdf).

Als „wesentliche Textsorten“ definiert die Empfehlung (ebd.) u. a. didaktisch orientierte Texte aus dem Schul- und Hochschulbereich (Schulbücher, wissenschaftliche Beiträge, Vorlesungen).

Beim Thema Einbeziehung eines dritten Geschlechts in die Empfehlungen hält sich der Rat nach wie vor unspezifisch, schließt allerdings weitergehende Befassung in der Zukunft nicht aus (ebd.).

Konkret empfiehlt der Rat für deutsche Rechtschreibung für den Sprachgebrauch in Bildung und Lehre Doppelnennungen (z. B. Studentinnen und Studenten), neutrale, übergreifende Formulierungen und Abstrakta (z. B. Studierende, Lehrkräfte, Direktion; ebd.). Zur Vermeidung des generischen Maskulinums soll auch auf grammatisch-syntaktische Umformulierungen zurückgegriffen werden (ebd.).

Orientiert hat sich der Rechtschreibrat in seinen Empfehlungen u. a. an den Empfehlungen der Gleichstellungsbeauftragten der Universität zu Köln, 2009, an dem Leitfaden für eine gendergerechte Sprache an der OTH Regensburg, 2016 sowie an der Geschäftsordnung bzw. an den Richtlinien 2013 der Universitäten Leipzig und Potsdam (ebd.).

Somit nimmt der universitäre Bereich eine Vorreiterrolle bei der Etablierung des „Gender Mainstreamings“ über geschlechtsegalisierende Sprache ein. Doch obwohl die Empfehlungen des Rechtschreibrates verbindlich nur für Publikationen im Bildungsbereich gelten, gibt es inzwischen an sehr vielen Universitäten interne Leitlinien ohne rechtsgültigen Charakter, die bereits zu greifbaren Konsequenzen für Studenten geführt haben, die sich diesen Leitlinien nicht unterwerfen wollen (siehe Punkteabzug bei der Arbeit eines 20-jährigen Studenten an der Uni Kassel: https://www.welt.de/vermischtes/article229535073/Kassel-Student-benutzt-keine-genderneutrale-Sprache-Punktabzug.html). Die Fragesteller befürchten vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ansteigende verdeckte Diskriminierung von Studenten, die sich einem bestimmten Zeitgeist nicht unterwerfen wollen, und infolgedessen eine Auslese der politisch Korrekten und nicht der Besten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Werden aktuell Forschungsprojekte an staatlichen und privaten Hochschulen zum Thema Gendersprache (2021/2022) aus Bundesmitteln (teil) finanziert (bitte tabellarisch alle Empfänger mit den jeweiligen Programmen auflisten)?

a) Wenn ja, wie hoch ist die Gesamtförderung?

b) Wenn ja, wie verteilt sich die Förderung auf die einzelnen Empfänger bzw. Universitäten?

2

Gibt es außeruniversitäre Aktivitäten (Forschungsvorhaben, Einrichtungen, Bildungsprojekte) im Bereich Gendersprache, welche die Bundesregierung unterstützt?

a) Wenn ja, wie hoch ist die Gesamtförderung?

b) Wenn ja, wie verteilt sich die Förderung auf die einzelnen Empfänger?

c) Wenn ja, welche Kriterien gelten für die Vergabe?

3

Gibt es bindende Vorgaben bezüglich Gendersprache bei Staatsexamen und in den Leitlinien der Hochschulen, die im Verantwortungsbereich des Bundes liegen, also z. B. auch an den Hochschulen der Bundeswehr bzw. Hochschulen des Bundes?

a) Wenn ja, welche sind das?

b) Wenn ja, an welchen Universitäten?

c) Wenn ja, welche Konsequenzen hat die Beibehaltung des konservativen Sprachgebrauchs unter Verwendung des generischen Maskulinums für Studenten im Allgemeinen?

d) Wenn ja, welche Konsequenzen hat die Beibehaltung des konservativen Sprachgebrauchs unter Verwendung des generischen Maskulinums für Studenten im Speziellen bei Abschlussarbeiten?

e) Wenn nein, wie kann nach Auffassung der Bundesregierung verhindert werden, dass Studenten, die sich an die Regeln des Deutschen Rechtschreibrates halten, dennoch benachteiligt werden?

f) Liegt es im Hinblick auf das Bundesgleichstellungsgesetz im Interesse und im Bestreben der Bundesregierung, dass die allgemein gültige und gesetzliche Schreibeweise insgesamt auf Genderschreibweise umgestellt wird?

4

Hat sich die Bundesregierung mit den Auswirkungen der „genderisierten deutschen Sprache“ auseinandergesetzt im Hinblick auf daraus erwachsende zusätzliche Schwierigkeiten für Ausländer, die Deutsch lernen (https://www.news4teachers.de/2021/08/huerde-beim-deutschlernen-gendern-ist-ein-kniffliges-thema-fuer-migranten/)?

5

Wie schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Gefahr für das kulturelle Erbe und den Reichtum der deutschen Sprache ein?

Sollte das generische Maskulinum auch in der offiziellen grammatischen Schreibweise abgeschafft werden?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass gendersprachliche Vorgaben in Hochschullehre und Forschung, z. B. in Germanistik, Politik, Geschichte und Philosophie, die Qualität der wissenschaftlichen Forschung einschränken könnte, weil z. B. bestimmte Mittel vermieden werden müssten oder bestimmte Fragestellungen als „politisch nicht korrekt“ abgelehnt würden?

7

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob auch Deutsch-Schulbücher im Ausland auf Gendersprache umgestellt sind oder werden?

Wenn ja, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen dieser Umstellung auf das Verstehen von Texten für ausländische Schüler (bitte ausführen)?

Berlin, den 7. September 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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