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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Berichte über Aufrufe der ukrainischen Regierung an ukrainische Zivilisten, Molotowcocktails zu basteln und ihr Schutz bei den Kämpfen in der Ukraine

(insgesamt 4 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.10.2022

Aktualisiert

14.10.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/359822.09.2022

Berichte über Aufrufe der ukrainischen Regierung an ukrainische Zivilisten, Molotowcocktails zu basteln und ihr Schutz bei den Kämpfen in der Ukraine

der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Tino Chrupalla, Petr Bystron, Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Steffen Kotré, Eugen Schmidt, René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Gemäß Artikel 43 Nummer 2 des Zusatzprotokolls zur Genfer Konvention von 1949 (Protokoll I) sind nur sogenannte Kombattanten berechtigt, an Feindseligkeiten – also bewaffneten Konflikten – teilzunehmen. Das erlaubt, gegnerische Kombattanten gezielt zu bekämpfen und zu töten, verpflichtet allerdings dazu, die Genfer Konvention einzuhalten. Solange Kombattanten dies respektieren, handeln sie rechtmäßig, genießen „Kombattantenimmunität“ und können für ihre feindseligen Handlungen in bewaffneten Konflikten nicht strafrechtlich belangt werden. Jedoch verlieren Kombattanten die Kombattantenimmunität, wenn sie nicht unterscheidbar von Zivilpersonen kämpfen, ihre Waffen nicht offen oder die Uniform ihres Kriegsgegners tragen (vgl. Doehring, K.: Völkerrecht. Heidelberg 1999, S. 251 f.). In einem solchen Fall kann die feindselige Handlung unter Umständen eine Straftat darstellen – nach Einschätzung von Experten etwa dann, wenn Zivilisten feindliche Militärangehörige mit Waffen oder Molotowcocktails angreifen. Dazu sagte der Justiziar des Bundes Deutscher Fallschirmjäger Rainer Witrofsky, ehemaliger Richter am Truppendienstgericht: „Es mag aussehen wie eine Heldentat, wenn eine Ukrainerin aus ihrem Auto einen Molotowcocktail auf einen russischen Panzer wirft. Aber auch das ist strafbar“ (vgl. Michelis, Helmut: Die Söldner und das Recht, in: Rheinische Post vom 19. März 2022).

Wie seit Februar 2022 in verschiedenen Zeitungen berichtet wurde, habe das ukrainische „Verteidigungsministerium über die sozialen Netzwerke den Aufruf“ verbreitet, „Bürger sollen mit selbstgebauten Molotowcocktails Russen angreifen“ (vgl. zum Beispiel „Kiew mobilisiert das ganze Volk“, in: Neue Zürcher Zeitung vom 16. März 2022). Zudem sei eine „Anleitung zur Herstellung der Benzinbombe“ im Fernsehen ausgestrahlt worden. Offenbar wurde diesen Aufrufen Folge geleistet. So heißt es in dem Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“: „Statt ihrem Beruf nachzugehen, begannen Zivilisten sodann, in Hinterhöfen und Kellern Flaschen mit Alkohol oder Petroleum und Tüchern zu füllen“ (ebd.).

In den Augen der Fragesteller gefährdet jedoch die ukrainische Regierung mit solchen Aufrufen die Zivilbevölkerung, weil sie sie dazu einlädt, die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten aufzuheben und somit den völkerrechtlichen Schutz abzulegen bzw. die privilegierte Behandlung auszuschlagen, die sie als Nichtkombattanten bzw. als mögliche Kriegsgefangene genießen würden.

Wie es in der Zeitschrift „DER SPIEGEL“ heißt, hätten sich zudem ukrainische Zivilisten unbewaffneten russischen Panzern entgegengestellt, um sie aufzuhalten. Für den Völkerrechtler Prof. Dr. Daniel-Erasmus Khan ist dies ebenfalls problematisch: „Wer versucht, den Feind aufzuhalten, wie oder womit auch immer, beteiligt sich an Feindseligkeiten und verliert dadurch seinen Schutz als Zivilist“, sagte er (vgl. „Krieg unterscheidet sich durch Mord und Massaker dadurch, dass es Regeln gibt“, in: DER SPIEGEL vom 2. März 2022). Über entsprechende Aufrufe der ukrainischen Regierung an die Zivilbevölkerung, dergleichen zu ihrem eigenen Schutz zu unterlassen, ist den Fragestellern jedoch nichts bekannt und – angesichts der Aufrufe, Molotowcocktails zu basteln – wohl auch nach Meinung der Fragesteller ist nicht davon auszugehen, dass es sie gegeben hat.

In den Augen der Fragesteller ergibt sich somit einmal mehr eine Gefährdungslage für die ukrainische Zivilbevölkerung, auf welche die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Fragesteller nicht hinweist.

Nicht zuletzt wirft die Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“ in einem Anfang August 2022 erschienenen Bericht den ukrainischen Streitkräften vor, „regelmäßig Zivilisten in Gefahr zu bringen“ und „routinemäßig Truppen in Wohnhäusern, Schulen und teilweise in Krankenhäusern“ zu stationieren (vgl. „Gefahr für Zivilisten“, in: Süddeutsche Zeitung vom 6. August 2022). In den Augen der Fragesteller verstößt das gegen das humanitäre Völkerrecht, was vorschreibt, solche Situationen zu vermeiden. Obgleich der „Amnesty-International“-Bericht von ukrainischer Seite scharf kritisiert wurde, gibt es Hinweise darauf, dass er den Tatsachen entspricht. So meint Markus Reisner, Oberst im Österreichischen Bundesheer und Leiter der Entwicklungsabteilung an der Militärakademie Wiener Neustadt, dass die ukrainische Armee „aus ihren Fehlern seit der Krim-Annexion gelernt habe“ (vgl. „Unnötig Zivilisten gefährdet“, in: Der Tagesspiegel vom 6. August 2022). Damals habe die russische Armee der Ukraine massive Verluste zugefügt, „indem sie sie einfach auf offener Fläche beschießen konnte“. Dieses Mal sei das anders. Die Militärführung in Kiew habe die Kämpfe bewusst in den urbanen Raum verlegt, um sich besser verschanzen zu können. „Nur so war die ukrainische Armee überhaupt überlebensfähig“ (ebd. ).

Das scheint ein Bericht des „DER SPIEGEL“ zu bestätigen. So heißt es darin, dass zwölf Tage nach einem (russischen, Anm. d. A.) Beschuss eines Wohnhauses in Tschassiw Jar im Gebiet von Kiew, bei dem 48 Zivilisten, darunter auch ein Kind getötet worden seien, sich „diverse Anzeichen dafür“ fänden, dass in „dem getroffenen Gebäude zuletzt vor allem ukrainische Soldaten untergebracht“ worden seien (vgl. „Darf die Ukraine aus Wohngebieten zurückschießen?“, in: DER SPIEGEL vom 5. August 2022).

Gemäß dem Zusatzprotokoll in der Fassung vom 30. November 1993 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) vom 8. Juni 1977 in der Fassung vom 30. November 1993 haben die Konfliktparteien weitere Vorsichtsmaßnahmen gegen die Wirkungen von Angriffen zu treffen, um die Zivilbevölkerung, einzelne Zivilpersonen und zivile Objekte, die ihrer jeweiligen Verantwortung unterstehen, vor den mit Kriegshandlungen verbundenen Gefahren zu schützen (vgl. Bundesministerium der Verteidigung, A-2141/1, Zentrale Dienstvorschrift: Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten, https://www.bmvg.de/resource/blob/93612/f16edcd7b796ff3b43b239039cfcc8d1/b-02-02-10-download-handbuch-humanitaeres-voelkerrecht-in-bewaffneten-konflikten-data.pdf).

Angesichts nicht zuletzt womöglich russischer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht sorgen sich die Fragesteller, dass eine Verhandlungslösung umso schwieriger wird, wenn Zivilisten in die Feindseligkeiten mit hineingezogen werden; insofern haben sie ein großes Interesse daran, dass die ukrainische Regierung alles in ihren Kräften Stehende unternimmt, bei den Kämpfen in der Ukraine den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten bzw. dass die Bundesregierung ihren Einfluss in dieser Frage geltend macht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Berichten darüber, dass das ukrainische Verteidigungsministerium über soziale Netzwerke Aufrufe verbreitet haben soll, die Bürger mögen Molotowcocktails bauen und damit die Russen angreifen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Wenn ja, hat die Bundesregierung die ukrainische Regierung darüber informiert, dass sie hierdurch die Zivilbevölkerung dazu aufriefe, sich in den Kampfhandlungen zu gefährden und dadurch nach Einschätzung von Experten ihren völkerrechtlichen Schutz zu verlieren, bzw. hat sie die ukrainische Regierung dazu aufgefordert, dies zu unterlassen und dafür Sorge zu tragen, die Zivilbevölkerung aus den Kämpfen herauszuhalten (bitte genau angeben, wann und auf welchem Wege das ggf. geschehen ist bzw. welche Reaktion von ukrainischer Seite darauf erging, und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus zieht)?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Berichten, wonach sich ukrainische Zivilisten unbewaffnet russischen Panzern entgegengestellt haben sollen, um sie aufzuhalten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Wenn ja, hat die Bundesregierung die ukrainische Regierung dazu aufgefordert, diesen Berichten nachzugehen, bzw. hat sie sie dazu ermahnt, die ukrainische Zivilbevölkerung darauf hinzuweisen, dass sie sich damit gefährden und nach Einschätzung von Experten ihren völkerrechtlichen Schutz verlieren würde (bitte genau angeben, wann, und auf welchem Wege das ggf. geschehen ist bzw. welche Reaktion von ukrainischer Seite darauf erging, und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus zieht)?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Bericht der Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“, wonach ukrainische Streitkräfte „regelmäßig Zivilisten in Gefahr bringen“ würden und routinemäßig Truppen in Wohnhäusern, Schulen und teilweise in Krankenhäusern stationierten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Wenn ja, hat die Bundesregierung die ukrainische Regierung dazu aufgefordert, diesen Berichten nachzugehen, bzw. hat sie sie dazu ermahnt, die ukrainische Zivilbevölkerung darauf hinzuweisen, dass sie sich damit gefährden und nach Einschätzung von Experten ihren völkerrechtlichen Schutz verlieren würde (bitte genau angeben, wann, und auf welchem Wege das ggf. geschehen ist bzw. welche Reaktion von ukrainischer Seite darauf erging, und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus zieht)?

4

Sieht sich die Bundesregierung angesichts der Berichte über einen Aufruf des ukrainischen Verteidigungsministeriums an die Zivilbevölkerung, Molotowcocktails zu basteln und sich den Russen entgegenzustellen, der Berichte, wonach sich ukrainische Bürger russischen Panzern entgegenstellten sowie des Vorwurfs der Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“, wonach ukrainische Streitkräfte regelmäßig Zivilisten in Gefahr brächten und routinemäßig Truppen in Wohnhäusern, Schulen und teilweise in Krankenhäusern stationierten, dazu aufgefordert, an die ukrainische Regierung zu appellieren, in jedem Falle das Völkerrecht, insbesondere das Zusatzprotokoll in der Fassung vom 30. November 1993 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) vom 8. Juni 1977 in der Fassung vom 30. November 1993, zu respektieren?

Wenn ja, was hat sie wann und auf welchem Wege dazu unternommen bzw. plant sie, dazu zu unternehmen (bitte Maßnahmen detailliert und datiert darstellen)?

Berlin, den 12. September 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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