[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carolin Bachmann, Karsten Hilse, Marc
Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/3625 –
Gasversorgung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/2123)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage „Sichere Gasversorgung – Kosten der Substitution russischen Gases“
auf Bundestagsdrucksache 20/2123 und die sich zuspitzende Lage bei der
Versorgung mit Gas zum Anlass für weitere Fragen.
1. Erfasst die Bundesregierung eigene Daten für die Einteilung der
Erdgaseinfuhren nach Ländern angesichts ihrer Antworten zu den Fragen 1
und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/2123 und angesichts der seitdem
weiter verschärften Krise in der Gasversorgung oder hat sie vor, künftig
derlei Daten zu erfassen (bitte ausführen und begründen)?
Die Bundesregierung erfasst keine eigenen Daten hinsichtlich der Einteilung
der Erdgaseinfuhren nach Ländern.
2. Liegen der Bundesregierung Informationen über die in den
privatrechtlichen Lieferverträgen vereinbarten Erdgaspreise vor angesichts ihrer
Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/2123
und angesichts der seitdem weiter verschärften Krise in der
Gasversorgung, oder hat sie vor, künftig derlei Informationen zu erheben (bitte
ausführen und begründen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die in privatrechtlichen
Lieferverträgen vereinbarten Erdgaspreise vor.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4194
20. Wahlperiode 26.10.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 25. Oktober 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Aus welchen Ländern wird nach Kenntnis der Bundesregierung,
angesichts ihrer Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache
20/2123 und angesichts der seitdem weiter verschärften Krise in der
Gasversorgung, der Anteil russischen Gases substituiert (bitte begründen)?
Der Anteil russischen Gases wird nach Kenntnis der Bundesregierung durch
höhere Lieferungen aus Norwegen und steigende Importe von Flüssigerdgas
(LNG) aus unterschiedlichen Herkunftsländern nach Europa und Deutschland
substituiert. Zu den Länden, aus denen LNG importiert wird, zählen u. a. die
USA, Katar, Algerien und Lieferländer aus Afrika.
4. Mit welchen Kosten der Substituierung russischen Gases rechnet die
Bundesregierung angesichts ihrer Antwort zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 20/2123 und angesichts der seitdem weiter verschärften
Krise in der Gasversorgung (bitte begründen)?
Die Höhe der (zu erwartenden) Kosten, die mit der Substituierung russischen
Gases einhergehen, hängt maßgeblich von der Entwicklung der Gaspreise ab.
Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang vor allem die volatilen
Gaspreise am Spotmarkt, an welchem Teile der erforderlichen Mengen beschafft
werden müssen. Vor diesem Hintergrund schätzt die Bundesregierung die
Kosten zurzeit auf rund 46 Mrd. Euro.
5. Liegen der Bundesregierung Informationen über die zusätzlichen
Transportkosten im Zusammenhang mit der Substituierung russischen Gases
vor angesichts ihrer Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache
20/2123 und angesichts der seitdem weiter verschärften Krise in der
Gasversorgung (bitte ausführen und begründen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Kosten für den
Transport von LNG aus den einzelnen Lieferregionen im Vergleich zu
Lieferungen von russischem Erdgas vor.
6. Wann wird nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung,
angesichts ihrer Antworten zu den Fragen 8 bis 11 auf Bundestagsdrucksache
20/2123, die gesamte Infrastruktur für LNG (Liquefied Natural Gas)-
Importe fertiggestellt sein, und auf welche Höhe werden sich die Kosten
insgesamt belaufen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die für die Nutzung der fünf
schwimmenden LNG-Terminals (Floating Storage Regasification Unit, FSRU)
notwendige Infrastruktur im Winter 2022/2023 (Wilhelmshaven I und
Brunsbüttel), im September 2023 (Wilhelmshaven II) und im Winter 2023/2024
(Stade und Lubmin) fertiggestellt sein wird.
Der Bundesregierung liegt bisher noch keine Gesamteinschätzung der
notwendigen Kosten für die Infrastruktur vor, da diese an jedem Standort
unterschiedlich ist und sich teilweise noch in der Phase der Projektierung befindet.
7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie teuer LNG-
Gas gegenüber über pipelinetransportiertem Gas ist (inklusive der
Transportkosten), und wenn ja, welche (vgl.:
https://www.derstandard.de/stor
y/2000136061015/steigende-gaspreise-kommt-jetzt-das-fracking-zur
ueck)?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Kenntnisse vor. Der Preis
für LNG wird – genau wie für Erdgas allgemein – zwischen den privaten
Akteuren ausgehandelt und bestimmt sich maßgeblich anhand der Faktoren
Angebot und Nachfrage. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass viele
Verträge sowohl von LNG- wie von Pipeline-Gas am TTF-Markt preisindexiert
sind, sodass sich unabhängig von den Kosten einheitliche Preise für Pipeline-
und LNG-Gas ergeben.
8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Transportkapazitäten
für LNG vor (Auslastungsgrad der LNG-Tanker, frei verfügbare
Transportschiffe, Zeitrahmen etc.), und wenn ja, welche (vgl.:
https://www.sci
nexx.de/dossierartikel/wie-kommt-das-fluessiggas-zu-uns/)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Kenntnisse vor, da der Gasimport
privatwirtschaftlich organisiert wird und die Frage der Transportkapazitäten die
Gasimporteure betrifft. Die Bundesregierung kennt aber den World LNG
Report 2022 der Internationalen Gas Union (
www.igu.org/resources/world-lng-re
port-2022/).
9. In wessen Besitz befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Erdgasleitungen in Deutschland (bitte nach Leitungstypen, Länge in
Kilometern, Standort, Besitzern und derzeitigem Wert der Leitungen je
Besitzer aufschlüsseln)?
Die Erdgasleitungen befinden sich im Besitz der Fern- und Verteilnetzbetreiber.
An der Datenerhebung zum Monitoring 2021 haben sich alle 16
Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) beteiligt. Die dabei gemeldete Gasnetzlänge des
Fernleitungsnetzes betrug rund 41 600 Kilometer und wies rund 3 800
Ausspeisepunkte an Letztverbraucher, Weiterverteiler oder nachgelagerte Netze der
Netzbetreiber, einschließlich der Netzpunkte zur Ausspeisung von Gas in Speicher,
Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen zum Stichtag 31. Dezember 2020
auf. Mit Stichtag vom 2. November 2021 sind bei der Bundesnetzagentur
insgesamt 703 Verteilernetzbetreiber Gas (VNB Gas) registriert, von denen 679,
also gut 97 Prozent, an der Datenerhebung zum Monitoring 2021
teilgenommen haben. Die dabei gemeldete Gasnetzlänge im Verteilernetz inklusive
Hausanschlussleitungen betrug gut 554 400 Kilometer und wies rund 11 Millionen
Ausspeisepunkte an Letztverbraucher, Weiterverteiler oder nachgelagerte Netze
der Netzbetreiber, einschließlich der Netzpunkte zur Ausspeisung von Gas in
Speicher, Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen zum 31. Dezember 2020
auf. Weitergehende Informationen können dem Monitoringbericht 2021 der
Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes entnommen werden (
www.bun
desnetzagentur.de/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/Monitoringberic
ht_Energie2021.pdf).
10. In welchem Umfang wird aus der Bundesrepublik Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung Gas seit dem Jahr 2014 exportiert (bitte
nach Menge, Zielland und Preis pro Jahr aufschlüsseln)?
Jahr Exportmenge in Terajoule
2014 151.655
2015 218.503
2016 752.302
2017 1.131.176
2018 1.562.930
2019 2.821.345
2020 2.193.015
2021 1.739.593
2022 (Januar bis Juli) 1.065.208
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Informationen zu Zielland und Preisen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass es sich hier in aller
Regel um Durchleitungen von Gas aufgrund von privatwirtschaftlichen
Verträgen von Kunden aus EU-Nachbarländern mit Gasimporteuren aus Norwegen
oder Russland handelt.
11. Hat die Bundesregierung angesichts der Krise bei der Versorgung mit
Gas eine Erklärung für die im Vergleich zum Vorjahr gestiegene
Verstromung mit Gas im Juli diesen Jahres 2022, und wenn ja, welche (
https://w
ww.faz.net/aktuell/wirtschaft/gas-kraftwerke-produzieren-im-juli-mehr-s
trom-als-im-vorjahr-18252088.html#:~:text=Gaskraftwerke%20produzie
ren%20im%20Juli%20mehr%20Strom%20als%20im%20Vorjahr&text=
In%20Deutschland%20ist%20im%20Juli,ein%20Jahr%20sp%C3%A4ter
%204036%20Gigawattstunden)?
Die Verstromung mit Gas hängt von der Dauer des Einsatzes der Gaskraftwerke
im Stromsystem ab. Wann und für wie lange Gaskraftwerke zur Deckung der
Residuallast eingesetzt werden, ergibt sich aus dem kontinuierlichen
Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage am Strommarkt. Dabei sind Angebot und
Nachfrage nicht statisch, sondern ständigen Änderungen unterworfen, in
Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Kraftwerken, von der Witterung, von der
Konjunktur, von Brennstoffkosten – um nur einige Beispiele zu nennen. Zu
beachten ist hier auch, dass der deutsche Strommarkt im europäischen
Energiebinnenmarkt eingebettet ist. Dies erhöht die ökonomische Wohlfahrt insgesamt
und hat zur Folge, dass es Wechselwirkungen zwischen den nationalen
Strommärkten gibt. Im Vergleich zum letzten Jahr wird u. a. das Stromangebot in
Europa stark durch die Nicht-Verfügbarkeit französischer Kernkraftwerke
eingeschränkt sowie durch eine ungewöhnliche Dürreperiode, die die Drosselung
der Leistung von Wasserkraftwerken und von konventionellen Kraftwerken
wegen reduzierter Flusswasserkühlung in Europa zur Folge hat. Dies hat auch
dazu geführt, dass vermehrt deutsche Gaskraftwerke zur Deckung der
Nachfrage zum Einsatz kamen.
12. Hält die Bundesregierung, angesichts der Gaskrise und der diese
begleitenden Maßnahmen, die Transparenz bei der Bildung der Strompreise für
ausreichend (bitte begründen)?
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Transparenz bei der Bildung der
Strompreise nach wie vor ausreichend. Über die Daten- und Informationsplattform
SMARD (smard.de) bspw. können zentrale Strommarktdaten für Deutschland
und teilweise auch für Europa nahezu in Echtzeit abgerufen werden. Daten wie
Erzeugung, Verbrauch, Großhandelspreise, Im- und Export von Strom und
Daten zu Regelreserve können für unterschiedliche Zeiträume ermittelt und in
Grafiken individuell durch die Nutzer der Plattform kombiniert und erstellt
werden. Darüber hinaus veröffentlicht die Bundesnetzagentur gemeinsam mit
dem Bundeskartellamt jährlich einen Monitoringbericht über die
Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten mit einschlägigen
Informationen auch zum Groß- und Einzelhandel Strom.
a) Wenn ja, wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Strompreise gebildet (bitte ausführen)?
Auf den Großhandelsmärkten für Strom bildet sich kontinuierlich ein
einheitlicher, markträumender Preis an der Schnittstelle von Angebot und Nachfrage,
wobei die Angebotskurve im speziellen Fall des Strommarkts auch als Merit-
Order bekannt ist. Anbieter sind bspw. die Betreiber von Kraftwerken oder
Erneuerbaren-Energien-Anlagen und Nachfrager sind bspw. Stromversorger,
die auf solchen Großhandelsmärkten die von ihnen benötigte Strommenge zur
Bedienung der Nachfrage ihrer Kundinnen und Kunden beschaffen. Der
Letztverbraucherpreis der einzelnen Stromkundinnen und Stromkunden setzt sich
dann aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Dazu gehören neben den
eben erwähnten Beschaffungskosten für Strom auch Steuern, Entgelte,
Abgaben und Umlagen. Die genaue Zusammensetzung kann der jeweiligen
Stromrechnung nach § 40 Absatz 1 bis 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
entnommen werden.
b) Wenn nein, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf.,
um die Transparenz zu vergrößern?
13. In welchen Mitgliedstaaten der EU sind die Abgaben auf Strom und
Brennstoffe nach Kenntnis der Bundesregierung am geringsten, und hat
die Bundesregierung vor, sich im Zuge der Krise in der Gasversorgung
daran anzupassen (bitte begründen)?
Die Fragen 12b und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Eurostat berichtet lediglich die Belastungen von Strom und Gas im
Europäischen Vergleich. Demnach besteht die geringste Belastung mit Steuern,
Abgaben und Umlagen bei Strom in Malta und bei Gas in Bulgarien. Die
Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten
für Strom und Gas werden aktuell in der Bundesregierung erarbeitet.
14. Plant die Bundesregierung angesichts der Gaskrise eine staatliche
Mitfinanzierung der Netzentgelte für alle Verbraucher (bitte begründen)?
Die Höhe der Übertragungsnetzkosten für Strom wird auch durch die
Strommarktpreise beeinflusst (vergleiche die Kosten für sogenannte
Systemdienstleistungen). Um einem deutlichen Anstieg der Übertragungsnetzentgelte und
damit auch der Verteilernetzentgelte für das Jahr 2023 entgegenzuwirken,
hat der Koalitionsausschuss am 3. September 2022 als Teil des
Entlastungspakets III beschlossen, an die Übertragungsnetzbetreiber einen Zuschuss zur
Dämpfung der Netzentgelte zu zahlen. Dieser Zuschuss soll aus den Mitteln
finanziert werden, die durch die ebenfalls beschlossene Maßnahme der
„Abschöpfung von Zufallsgewinnen“ bei den Stromerzeugern eingenommen
werden.
15. Plant die Bundesregierung, über das dritte Entlastungspaket (
https://ww
w.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/drittes-entlastungspaket-208
2584) hinaus ihre Unterstützungsleistung, insbesondere für kleine und
mittelständische Unternehmen, auszuweiten (bitte begründen)?
a) Wenn ja, inwiefern, und bis wann?
Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet.
Am 29. September 2022 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass sie
sich als Reaktion auf die außerordentlich hohen Energiepreise auf Preisbremsen
für Strom und Gas verständigt hat, von denen private Haushalte und
Unternehmen profitieren sollen. Im in diesem Zusammenhang veröffentlichten
Beschluss der Bundesregierung „Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen
des russischen Angriffskrieges“ wurde festgelegt, dass das bereits bestehende
Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) und die geplante gesonderte
KMU-Programmlinie in den Maßnahmen Gas- und Strompreisbremse aufgehen
werden. Wie in dem Beschluss ebenfalls festgelegt, stellt die Bundesregierung
für den Abwehrschirm Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Mrd. Euro zur
Verfügung. Die weiteren Details zu Ausgestaltung und Umsetzung werden nun
zügig erarbeitet.
b) Wenn ja, werden dabei auch das Bäckerhandwerk sowie weitere
Branchen im Bereich der Lebensmittelproduktion berücksichtigt (bitte
begründen)?
Die Details zur Ausgestaltung von Strom- und Gaspreisbremse befinden sich
derzeit in der Ausarbeitung und Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Profitieren sollen sowohl private Haushalten als auch Unternehmen.
c) Wenn nein, warum nicht?
16. Unterstützt die Bundesregierung Unternehmen dabei, angesichts der
Krise bei der Gasversorgung, schnell, unkompliziert und rechtssicher
individuelle Maßnahmen zum Energiesparen zu ergreifen?
a) Wenn ja, inwiefern?
Die Fragen 15c bis 16a werden gemeinsam beantwortet.
Deutschland ist dabei, seine Energieabhängigkeit von Energieimporten aus
Russland schnellstmöglich zu beenden, indem die Energieversorgung auf eine
breitere Basis gestellt und umfangreiche Energiesparmaßnahmen ergriffen
werden. Die Steigerung der Energieeffizienz leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.
Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“
(EEW) ist mit mehr als 11 000 bewilligten Anträgen und einem bewilligten
Fördervolumen von über 567 Mio. Euro allein im Jahr 2021, ein zentrales
Instrument um Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienzsteigerung
anzureizen sowie den Anteil Erneuerbarer Energien zur Bereitstellung von
Prozesswärme in den Sektoren Industrie und Gewerbe zu steigern. Unternehmen haben
durch die EEW die Möglichkeit, sich investive Maßnahmen zur Steigerung der
Energie- und Ressourceneffizienz schnell, unkompliziert und rechtssicher
fördern lassen. Zudem erhalten u. a. kleine und mittelständische Unternehmen
(KMU) mit der „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und
Systeme“ (EBN) einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent für eine
qualifizierte Energieberatung, um Einsparpotenziale zu identifizieren. Mit der
Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden u. a. Unternehmen über
Möglichkeiten zur Energieeinsparung für Gebäude und den Arbeitsplatz
informiert.
b) Wenn ja, wird dabei auch das sogenannte Fuel-Switch berücksichtigt
(
https://www.bayern.de/bundesregierung-muss-fuel-switch-frdern/)?
Im Rahmen der EEW ist die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz
das zentrale Förderkriterium. Zusätzlich wird die Bereitstellung von
Prozesswärme aus erneuerbaren Energien gefördert. Hierzu gehört insbesondere der
Wechsel von fossilen auf erneuerbare Energieträger.
c) Wenn nein, warum nicht?
17. Mit welchen durchschnittlichen Kosten des Umlagemechanismus nach
§ 26 des Energiesicherungsgesetzes (
https://www.bundesregierung.de/br
eg-de/themen/klimaschutz/gaspreisanpassung-umlage-2068832) für die
Bürger rechnet die Bundesregierung für die Dauer der Krise bei der
Versorgung mit Gas?
a) Plant die Bundesregierung, den Umlagemechanismus in irgendeiner
Form auszuweiten, und wenn ja, inwiefern?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung beschlossen oder wird
das ggf. noch tun, um die Bürger in welcher Höhe zu entlasten (bitte
Entlastung je Maßnahme zuordnen)?
c) Welcher Betrag verbleibt beim durchschnittlichen privaten
Energieverbraucher und Haushalt, nachdem alle von der Bundesregierung
ins Auge gefassten Mehrbelastungen und Hilfen miteinander
verrechnet wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Fragen 16c bis 17c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat entschieden die Gasbeschaffungsumlage (§ 26 des
Energiesicherungsgesetzes) über eine Regierungsverordnung aufzuheben.
Folglich entstehen für die Bürgerinnen und Bürger keine Kosten durch die
Gasbeschaffungsumlage. Insofern sind diesbezüglich auch keine Entlastungen
erforderlich.
18. Plant die Bundesregierung, die Mehrwertsteuersenkung auf Gas (https://
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/gaspreisanpassun
g-umlage-2068832) auf weitere Versorgungsmedien auszuweiten?
a) Wenn ja, auf welche konkret (bitte begründen)?
b) Wenn ja, wird Fernwärme dabei berücksichtigt (bitte begründen)?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 18 bis 18c werden gemeinsam beantwortet.
Die ab 1. Oktober 2022 vorgesehene Reduzierung der Umsatzsteuer auf
Gaslieferungen soll auch für Fernwärme gelten. Einer entsprechenden weiteren
Änderung des von den Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurfs
(Bundestagsdrucksache 20/3530) zur Senkung der Umsatzsteuer im Zeitraum vom 1. Oktober
2022 bis zum 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent hat der Deutsche Bundestag
am 30. September 2022 zugestimmt.
19. Warum unterstützt die Bundesregierung den Bürger bei der Bewältigung
der Gaskrise unter anderem mit einer Mehrwertsteuersenkung auf Gas
(
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/gaspreisa
npassung-umlage-2068832)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass diese
Hilfen besser direkt den Gasimporteuren zur Verfügung gestellt werden
müssten, und wenn nein, warum nicht?
Mit der Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent mildert die
Bundesregierung den durch die enormen Gaspreisanstiege entstehenden Druck
auf die Bürgerinnen und Bürger ab. Gaskunden mussten durch die gestiegenen
Gaspreise zusätzlich höhere Mehrwertsteuern zahlen. Dem hat die
Bundesregierung entgegengewirkt.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller nicht. Im Rahmen
der Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds hat
die Bundesregierung ausreichend Mittel, um mit maßgeschneiderten Lösungen
zur Stabilisierung der Lieferverträge der Unternehmen SEFE, Uniper und VNG
beizutragen.
20. Plant die Bundesregierung angesichts der Gaskrise eine Obergrenze im
Sinne eines Kostendeckels und eines Verbrauchs an Energie für den
energetischen Grundbedarf für alle Verbraucher?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und wann wird diese nach Kenntnis der
Bundesregierung umgesetzt (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht?
21. Plant die Bundesregierung eine Gasobergrenze im Sinne eines
Kostendeckels und eines Verbrauchs an Energie für alle Verbraucher?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und wann wird diese nach Kenntnis der
Bundesregierung umgesetzt (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 20 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft gegenwärtig die Vorschläge der Gaskommission
u. a. zur Einführung eines Preisdeckels und beabsichtigt wirksame Maßnahmen
noch in diesem Jahr umzusetzen.
22. Plant die Bundesregierung angesichts der Krise bei der Versorgung mit
Gas gesetzlich verordnete Maßnahmen bei der Versorgung von Mietern
mit Warmwasser (bitte begründen)?
Nein, eine entsprechende Maßnahme ist von der Bundesregierung nicht
geplant.
23. Spart die Bundesregierung die Kosten, die dem Staat im Zuge der
Gaskrise entstehen, an anderer Stelle haushalterisch wieder ein, und wenn ja,
inwiefern (bitte ausführen und begründen)?
Die dem Bund entstehenden Kosten im Zuge der Gaskrise sind nicht eindeutig
abgrenzbar. Die wegen der Energiepreiskrise vorgesehenen
Entlastungsmaßnahmen der drei Entlastungspakete führen zu deutlichen Mehrbelastungen im
Bundeshaushalt. Soweit es dadurch im laufenden Haushalt zu Mehrausgaben
kommt, ist hierüber im Rahmen der regulären haushaltsrechtlichen und
haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten, soweit erforderlich unter Einbeziehung
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, zu entscheiden. Soweit
diese Belastungen den Haushalt 2023 betreffen, erfolgt die Entscheidung über
die Berücksichtigung der Mehrbelastungen im Rahmen des parlamentarischen
Verfahrens der Aufstellung des Haushalts 2023.
24. Plant die Bundesregierung angesichts der Krise bei der Versorgung mit
Gas die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 (
https://www.sueddeutsch
e.de/politik/nord-stream-2-gasversorgung-russland-1.5636549) (bitte
begründen)?
a) Wenn ja, wie schnell kann Nord Stream 2 nach Kenntnis der
Bundesregierung in Betrieb genommen werden (bitte ausführen und
begründen)?
b) Wenn ja, welche Kosten entstehen bei der schnellstmöglichen
Inbetriebnahme von Nord Stream 2 nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Einschätzung der Bundesregierung würde die Inbetriebnahme der
verbliebenen Röhre der Nord-Stream-2-Pipeline nicht zu einer Verbesserung der
Versorgung mit Erdgas beitragen. Mit der Jamal-Pipeline und dem ukrainischen
Gastransitsystem stünden Gazprom, auch nach der Zerstörung der Nord-
Stream-1-Pipeline, ausreichend Kapazitäten zur Verfügung, um russisches
Erdgas nach Europa oder Deutschland zu liefern.
25. Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, die zuständige
Bundesnetzagentur in Bonn anzuweisen (
https://www.br.de/nachrichten/
deutschland-welt/bundesregierung-stoppt-zertifizierung-von-nord-strea
m-2,SyAgkIJ), das Zertifizierungsverfahren für Nord Stream 2
vorübergehend auszusetzen, angesichts der damit nach Auffassung der
Fragesteller einhergehenden möglichen Schadenersatzforderungen der
Finanzinvestoren und aller Projektbeteiligten sowie dem möglichen Nachweis
von Geschädigten (
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/e
nergieunternehmen-wintershall-dea-erwartet-eine-entschaedigung-bei-ei
nem-aus-von-nord-stream -2/28100552.html)?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis über entsprechende
Schadenersatzforderungen, und wenn ja, welche?
b) Aufgrund welcher Maßgaben fand die Abwägung der getroffenen
Entscheidung statt?
c) Spielte bei der Entscheidung der Gesichtspunkt eine Rolle, dass
mögliche finanzielle Schäden letztlich nach Auffassung der Fragesteller
vom deutschen Steuerzahler zu tragen sind, und wenn ja, inwiefern?
Die Fragen 25 bis 25c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat die Bundesnetzagentur nicht angewiesen, das
Zertifizierungsverfahren auszusetzen. Die Bundesnetzagentur hat am 16. November
2021 das Verfahren eigenständig vorläufig ausgesetzt. Hintergrund ist, dass die
Nord Stream 2 AG, mit Sitz in Zug in der Schweiz, ankündigte, eine
Tochtergesellschaft nach deutschem Recht zu gründen. Diese Tochtergesellschaft sollte
Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses
betreiben. Für diese Tochtergesellschaft lagen jedoch nicht die nötigen Unterlagen
zur Prüfung vor.
26. Liegen bzw. lagen der Bundesregierung Anträge auf Hermes-
Bürgschaften im Zusammenhang mit dem Projekt Nord Stream 2 vor?
a) Wenn ja, für welche Unternehmen und in welcher Höhe wurden
diese jeweils genehmigt (bitte nach Unternehmen und Jahr auflisten)?
b) Wenn ja, führen diese Bürgschaftsanträge, sofern sie bewilligt
wurden, nachdem die Bundesregierung das Genehmigungsverfahren für
den Betrieb von Nord Stream 2 ausgesetzt hat (
https://www.tagessch
au.de/wirtschaft/weltwirtschaft/scholz-nordstream-101.html) zu
Kosten für den deutschen Steuerzahler (bitte Kosten nennen und nach
Unternehmen auflisten)?
Die Fragen 26 bis 26b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung lagen keine Anträge auf Hermes-Bürgschaften für das
Projekt Nord Stream 2 vor.
27. Plant die Bundesregierung, auf die Einstellung und oder den Rückbau
von Nord Stream 2 hinzuwirken (bitte begründen)?
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf
ihre Entscheidung zu Nord Stream 2 aus den Mrd. Euro
Entschädigungszahlungen bei dem Atomausstieg (
https://www.rnd.de/politik/e
ntschaedigung-fuer-atomausstieg-bundestag-gibt-gruenes-licht-B7X
FJWCKMR6WYN3LX62DQAEVSQ.html) und dem Kohleausstieg
(
https://www.tagesspiegel.de/politik/so-kommen-44-milliarden-euro-
fur-leag-und-rwe-zusammen-6857671.html)?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis über etwaig anfallende Kosten,
und wenn ja, welche (bitte wenn möglich nach einzelnen
Forderungen, Entschädigungen, Ansprüchen je Betroffenem aufschlüsseln)?
Die Fragen 27 bis 27b werden gemeinsam beantwortet.
Die Pipeline Nord Stream 2 ist nicht in Betrieb gegangen, insoweit kann die
Bundesregierung auch nicht auf ihre Einstellung hinwirken. Derzeit gibt es
keine Planungen für einen Rückbau der Leitung, insbesondere des Leitungsteils
im deutschen Hoheitsgewässer.
28. Plant die Bundesregierung, angesichts der Krise bei der Versorgung mit
Gas sogenanntes Fracking in Deutschland zu fördern (
https://www.fa
z.net/aktuell/politik/inland/atomkraft-und-fracking-deutschlands-energie
politik-ist-heuchlerisch-18255774.html) (bitte begründen)?
Fracking ist eine Methode zur Erschließung von Gaslagerstätten, die von der
Erdgas-Industrie eingesetzt werden kann. Konventionelles Fracking betrifft vor
allem Lagerstätten in Sandsteinen. Unter Einhaltung der relevanten
Umweltvorgaben können entsprechende Bohrungen erlaubt werden. Unkonventionelles
Fracking betrifft die Gewinnung von Gas in bestimmten im
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgelegten Gesteinsformationen v. a. in Tonsteinen und
Tonschiefern. Beim unkonventionellen Fracking sind lediglich vier
Probebohrungen erlaubt, die wissenschaftlich begleitet werden müssen. Sonstige Vorhaben
in diesem Bereich sind verboten.
In Deutschland tätige Bergbauunternehmen können Erdgasgewinnungen auch
mittels konventionellen Frackings oder mittels einer der vier Probebohrungen
unter Anwendung unkonventionellen Frackings bei den zuständigen
Bergbehörden der Länder beantragen. Genehmigungen von Explorations- und
Fördergenehmigungen fallen nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes in die
ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Es ist nicht bekannt, dass seitens der
Wirtschaft aktuell eine solche Bohrung geplant ist.
Seitens des Bundes ist keine Änderung des bestehenden Rechtsrahmens
geplant.
29. Bezieht Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aus Fracking
gewonnene Energie und Energieträger aus dem Ausland (
https://www.fa
z.net/aktuell/politik/inland/atomkraft-und-fracking-deutschlands-energie
politik-ist-heuchlerisch-18255774.html), und wenn ja, um welche
Lieferländer und Mengen handelt es sich?
30. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu den möglichen
Umweltschäden durch Fracking in den potenziellen Lieferländern Deutschlands
vor (USA, Kanada etc.), und wenn ja, welche (vgl.:
https://www.bmu
v.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/binnengewaesser/grundwasser/gru
ndwasserrisiken-hydraulic-fracturing)?
31. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu den möglichen
Auswirkungen von Gas- und Ölförderung in Kanada auf die First Nations vor, und
wenn ja, welche (vgl.:
https://www.deutschlandfunk.de/mondlandschafte
n-statt-urwaelder-100.html)?
Die Fragen 29 bis 31 werden gemeinsam beantwortet.
Deutschland bezieht Erdgas aus unterschiedlichen Ländern. Hierzu zählen
bspw. die USA, in denen Erdgas teilweise auch durch Fracking gewonnen wird.
Inwiefern mit Fracking Gefahren für die Umwelt einhergehen, hängt von
unterschiedlichen Faktoren ab. Insofern lässt sich keine pauschale Antwort zu den
Umweltschäden in den Lieferländern treffen.
32. Plant die Bundesregierung aufgrund der Krise bei der Versorgung mit
Gas höhere Investitionen in smarte Energienetze (vgl.:
https://www.fraun
hofer.de/content/dam/zv/de/migration3/documents/weiter-vorn_3-11_5
0_tcm7-92509.pdf) und Speichertechnologien (vgl.:
https://www.handels
blatt.com/adv/digital-vernetzt/energie/expertengespraech-die-energiespei
cher-der-zukunft-entwickeln/9535456-5.html) (bitte begründen)?
Die Bundesregierung hat sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel
gesetzt, die Verteilnetze zu modernisieren und digitalisieren u. a. durch mehr
Steuerbarkeit. Den Rollout intelligenter Messsysteme als Voraussetzung für
Smart Grids soll unter Gewährleistung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
erheblich beschleunigt werden.
In Umsetzung des Koalitionsvertrages wurde ferner im Rahmen des
Osterpakets eine neue Speicherdefinition im Energiewirtschaftsrecht verankert, die
ab dem 1. Juli 2023 greift.
33. Welche Unternehmen oder sonstigen Akteure importieren nach Kenntnis
der Bundesregierung für Deutschland Gas in welchem Umfang (bitte
nach den Jahren 2020, 2021 und soweit möglich 2022 aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung liefern oder importieren vor allem RWE,
VNG, Uniper, SEFE, Gasunie und Equinor Erdgas für Deutschland. Eine
Aufteilung auf die Unternehmen liegt der Bundesregierung nicht vor. Insgesamt
wurden die folgenden Mengen importiert.
Jahr Importe in Terajoule
2020 5.008.943
2021 5.354.261
2022 (Jan-Juli) 2.282.849
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
34. Welche Funktion, welchen Zweck und welche Interessen hat das
Unternehmen Trading Hub Europe in der Gaskrise nach Kenntnis der
Bundesregierung (
https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-03/fluessiggas-bundesreg
ierung-russland-trading-hub-europe) (bitte begründen)?
a) Hat das Unternehmen für die Bundesregierung eine Funktion, einen
Zweck und dient ihren Interessen, und wenn ja, welche sind das?
Die Fragen 34 und 34a werden gemeinsam beantwortet.
Seit dem 1. Oktober 2021 ist die Trading Hub Europe GmbH (THE)
Marktgebietsverantwortliche für das gesamtdeutsche Marktgebiet Trading Hub Europe
und betreibt das Marktgebiet im Sinne der Vereinbarung über die Kooperation
gemäß § 20 Absatz 1b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland
gelegenen Gasversorgungsnetzen. Gemäß § 35a Absatz 1 EnWG wirkt die
Trading Hub Europe als Marktgebietsverantwortliche im Rahmen der
Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit und kann in diesem Rahmen nach
Maßgabe der §§ 35b bis 35d EnWG angemessene Maßnahmen ergreifen.
b) Hat die Bundesregierung Aufträge an dieses Unternehmen vergeben
und Verträge mit diesem geschlossen und/oder wird dies noch tun, und
wenn ja, welchen Inhalts sind diese?
Die Bundesregierung hat die THE im April 2022 mit dem Einkauf von LNG
zur Einspeicherung beauftragt. Dafür wurden 1,5 Mrd. Euro per
außerplanmäßiger Ausgabe in Kapitel 6002 Titel 671 01 gewährt. Die Haushaltsmittel
wurden der THE im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages zur Verfügung gestellt.
Die im Rahmen der Ausspeicherung erzielten Erlöse fließen wieder an den
Bund zurück und werden entsprechend wieder im Haushalt vereinnahmt. Im
Rahmen des Titels 6002 71 01 wurden zwischen dem 10. März 2022 und dem
1. Juni 2022 0,950 Terawattstunden Erdgas von fünf Unternehmen am Markt
erworben und in sieben deutsche Speicher eingespeichert.
Ferner wurde die Trading Hub Europe vom BMWK und der
Bundesnetzagentur zur Entwicklung eines zusätzlichen Regelenergieproduktes beauftragt. Die
Trading Hub Europe GmbH ermöglicht seit dem 15. September 2022 die
Angebotsabgabe für das neue Regelenergieprodukt Load Reduction (LRD).
c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Trading Hub
Europe ein anderes Unternehmen, eine andere Organisation oder
Institution, das bzw. die dessen Funktion und Zweck erfüllte, und wenn ja,
welche bzw. welches?
Der Homepage der Trading Hub Europe ist folgendes zu entnehmen:
Hervorgegangen ist Trading Hub Europe aus der Verschmelzung der beiden
Vorgängergesellschaften Gaspool Balancing Service GmbH und NetConnect
Germany Gmbh & Co. KG. Diese beiden Gesellschaften waren bis dahin
jeweils seit über zehn Jahren als Marktgebietsverantwortliche im deutschen
Gasmarkt tätig.
35. War sich die Bundesregierung einer möglichen Reaktion Russlands auf
die Sanktionspolitik Deutschlands gegenüber Russland (
https://www.bun
desregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/eu-sanktionen-200
7964) und auf die Unterstützung der Ukraine durch Deutschland (https://
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/unterstuetzung-ukraine-200
3926) bewusst, und wenn ja, mit welchen Reaktionen rechnete die
Bundesregierung zu Beginn und während des Verlaufs der
Sanktionspolitik?
Die Bundesregierung bezieht bei der Mitwirkung an der Verabschiedung von
Sanktionen durch die Europäische Union stets mögliche Reaktionen der
sanktionierten Seite in ihre Überlegungen mit ein. Dies gilt auch für die Sanktionen,
die die Europäische Union in Reaktion auf Russlands völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg verhängt hat.
36. Ab welchem Zeitpunkt war der Bundesregierung klar, dass der russische
Staatskonzern Gazprom die Gaslieferungen an Deutschland drosseln
könnte (bitte begründen)?
Die russische Regierung hatte am 11. Mai 2022 gegen die Töchter des
Gaskonzerns Gazprom Germania mit Sitz in Deutschland umfassende Sanktionen
erlassen. Dies betraf auch die Gaslieferungen an Töchter der Gazprom
Germania. Ab diesem Zeitpunkt konnte man davon ausgehen, dass die Gaslieferungen
an Deutschland über die Nord Stream 1-Pipeline reduziert würden.
37. Rechnet die Bundesregierung mit weiteren gezielten Reaktionen
Russlands, die sich negativ auf Deutschland auswirken, wenn ja, mit welchen,
und wie ist sie auf diese vorbereitet?
Die Bundesregierung spekuliert nicht über mögliche Maßnahmen der
russischen Regierung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
38. Hat die Bundesregierung den Verbrauch von Erdgas seit dem Jahr 2014
gefördert, und wenn ja, inwiefern (bitte begründen, bitte in einzelne
Maßnahmen, Programme, Projekte, Initiativen, Gesetzte etc. samt
Erdgasmenge aufschlüsseln)?
Sofern mit der Frage gemeint ist, ob die Bundesregierung seit dem Jahr 2014
Maßnahmen ergriffen hat, um den Verbrauch von Erdgas zu fördern, so ist dies
zu verneinen.
Richtig ist aber, dass die Bundesregierung die Nutzung effizienter
Technologien gefördert hat, etwa zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme. So hat die
Bundesregierung beispielsweise im Gebäudebereich in der Vergangenheit die
Installation von Gasheizungen u. a. im Rahmen der
Gebäudeeffizienzförderprogramme gefördert, wenn sie mit einer Solarthermieanlage kombiniert wurden.
Diese Förderung wurde 2022 beendet.
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ISSN 0722-8333]