Haltung der Bundesregierung zu möglichen Völkerrechtsbrüchen durch US-amerikanische Drohnenangriffe
der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Tino Chrupalla, Petr Bystron, Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Steffen Kotré, Eugen Schmidt, René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ will BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Regierungspartei offenbar nicht mehr gegen mögliche Völkerrechtsbrüche durch US-amerikanische Drohnenangriffe vorgehen (vgl. https://www.berliner-zeitung.de/news/us-drohnenangriffe-baerbock-lehnt-interviewanfragen-ab-li.255392, abgerufen am 24. August 2022 um 11.42 Uhr).
Drohnenangriffe auf Personen, wie etwa vor kurzem auf Aiman al-Zawahiri in Afghanistan, bei dem der Al-Kaida-Führer getötet wurde, gelten als „gezielte Tötungen“ (ebd.). In den Augen von Völkerrechtlern können diese Angriffe völkerrechtswidrig sein, vor allem wenn sie außerhalb von Kriegsgebieten erfolgen und damit nicht durch Völkerrecht oder Strafrecht als gedeckt erscheinen – in einem solchen Fall würde es sich bei einer gezielten Tötung durch einen Drohnenangriff um einen Mord handeln, da dies weder ein kriegerischer Angriff auf einen Kombattanten wäre noch die Vollstreckung eines Todesurteils (ebd.). US-amerikanische Drohnenangriffe werden indes auch auf dem Luftwaffenstützpunkt Ramstein bei Kaiserslautern koordiniert (ebd.). BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verurteilte solche Drohneneinsätze jahrelang als „völkerrechtswidrig“ (ebd.). In einem Antrag im Deutschen Bundestag vom 16. Oktober 2019 forderte BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deshalb: „Keine Nutzung der Ramstein Air Base für völkerrechtswidrige Tötungen.“ Darin forderte BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung unter anderem dazu auf, „unverzüglich den verfassungs- und völkerrechtlichen Pflichten nachzukommen und amtliche Ermittlungen zum Tod von ZivilistInnen zu veranlassen“ und gegenüber der US-Regierung klarzustellen, „dass völkerrechtswidrige Tötungen über die Satelliten-Relaisstation auf der Ramstein-AirBase“ ihren „Fortbestand […] in Frage“ stellten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14112).
Dem Bericht der „Berliner Zeitung“ zufolge erklärte die Bundestagsabgeordnete Merle Spellerberg in der „ARD“ auf die Frage, ob die Grünen als Regierungspartei gegen eine deutsche Beteiligung an solchen Drohneneinsätzen vorgingen: „Die Frage ist nicht, ob wir das könnten, sondern ob wir die Folgen, die damit einhergehen, in Kauf nehmen würden.“ „Gemeint“ sei „damit offensichtlich“, heißt es in dem Bericht, „dass man diplomatischen Spannungen mit den USA aus dem Weg gehen möchte“ (vgl. https://www.berliner-zeitung.de/news/us-drohnenangriffe-baerbock-lehnt-interviewanfragen-ab-li.255392).
Wie es in dem Bericht heißt, habe das nun von Annalena Baerbock geführte Auswärtige Amt auf eine Anfrage der ARD-Sendung „Panorama“, ob die USA sich in Ramstein an geltendes Recht hielten, folgende Antwort erhalten: Es (das Auswärtige Amt) sei „in ständigem Austausch“ mit den USA. Diese hätten wiederholt versichert, sich in Ramstein an das Völkerrecht zu halten. Jedoch erhalte das Auswärtige Amt „überhaupt keine Informationen darüber, welche Angriffe konkret über Ramstein“ laufen. Es habe daher auch keine Kenntnis darüber, ob die Airbase in Ramstein an der vor kurzem erfolgten Tötung von Aiman al-Zawahiri beteiligt gewesen sei (ebd.).
Weiter heißt es in dem Bericht, dass sich die heutige Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, der heutige Staatsminister Tobias Lindner und die heutige Staatsministerin Katja Keul „in der Opposition besonders gegen ‚völkerrechtswidrige Tötungen‘ eingesetzt“ hätten, jedoch nach ihrem Eintritt in die Regierung entsprechende Interviewanfragen vom Auswärtigen Amt über „mehrere Monate abgelehnt“ worden seien (ebd.).
Angesichts der aus völkerrechtlicher Sicht problematischen Drohnenangriffe (s. o.) sowie des Umstands, dass bei US-Drohnenangriffen im Nahen Osten und Afrika immer wieder auch Zivilisten getötet wurden und gemäß einer internen Untersuchung des US-Militärs 90 Prozent der Getöteten nicht die eigentlichen Zielpersonen, sondern sogenannte Bystander waren, also Menschen, die sich gerade zufällig in der Zielumgebung aufhielten (vgl. ebd.), sorgen sich die Fragesteller, dass der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in völkerrechtswidrige bzw. verbrecherische Angriffe involviert sein könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Entspricht es den Tatsachen, dass das Auswärtige Amt nicht mehr gegen mögliche Völkerrechtsbrüche durch US-amerikanische Drohnenangriffe vorgehen will (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, warum?
Entspricht es den Tatsachen, dass das Auswärtige Amt entsprechende Interviewanfragen über Monate hinweg abgelehnt hat, und wenn ja, was waren die Gründe dafür (bitte das Datum der Interviewanfrage sowie den Grund der Ablehnung dafür angeben)?
Entspricht es den Tatsachen, dass das Auswärtige Amt seitens der US-Regierung die Versicherung erhalten hat, die USA hielten sich in Ramstein an geltendes Recht, und wenn ja, wann, und unter welchen Umständen erhielt das Auswärtige Amt diese Versicherung (bitte detailliert beschreiben)?
Entspricht es den Tatsachen, dass das Auswärtige Amt keine Informationen darüber erhält, welche Angriffe konkret über Ramstein laufen, und wenn ja, warum?
Kann das Auswärtige Amt sicherstellen, dass vom US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein keine völkerrechtswidrigen Aktionen im Zusammenhang mit US-Drohnenangriffen ausgehen, und wenn ja, wie (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte das Vorgehen detailliert beschreiben)?
Hat das Auswärtige Amt Kenntnis von völkerrechtswidrigen Aktionen im Zusammenhang mit US-Drohnenangriffen, in die der Luftwaffenstützpunkt Ramstein involviert war, und wenn ja, was hat das Auswärtige Amt daraufhin unternommen (gegebenenfalls die völkerrechtswidrigen Aktionen und die ergriffenen Maßnahmen aufschlüsseln und beschreiben)?