Auswirkungen eines Exportverbots bestimmter Pflanzenschutzmittel
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereitet derzeit nach eigener Angabe ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pflanzenschutzmittel vor, die in Deutschland produziert werden, aber in der EU nicht eingesetzt werden dürfen. Dazu soll eine Verordnung nach dem Pflanzenschutzgesetz erarbeitet werden (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/119-vo-exportverbot-pestizide.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Tonnen Pflanzenschutzmittelprodukte und/oder Pflanzenschutzmittelwirkstoffe wurden in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung aus Deutschland exportiert, und wie viele Tonnen davon waren in der EU verboten, weil sie gesundheitsschädlich waren oder gesundheitsschädliche Eigenschaften hatten (bitte pro Jahr, Zielland, nach Name des Pflanzenschutzmittelprodukts und Pflanzenschutzmittelwirkstoffs, Toxizität, Datum der Erstgenehmigung, ggf. Datum der Erneuerung bzw. Verlängerung der Zulassung, Grund des Verbots aufschlüsseln)?
Welche Pflanzenschutzmittelprodukte und/oder Pflanzenschutzmittelwirkstoffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung konkret gemeint, die in Deutschland produziert werden, aber nicht in der EU eingesetzt werden dürfen, weil sie gesundheitsschädlich sind, und für die es ein Exportverbot geben soll (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/119-vo-exportverbot-pestizide.html; bitte nach Pflanzenschutzmittel, Wirkstoff, Toxizität, Datum der Erstgenehmigung, ggf. Datum der Erneuerung bzw. Verlängerung der Zulassung, ggf. Grund des Verbots aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer bisherigen Vorbereitungen eines Exportverbots für bestimmte gesundheitsschädliche Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland produziert werden, aber in der EU nicht eingesetzt werden dürfen, Kontakt zu einem Exportland oder einer dortigen Zulassungsbehörde aufgenommen und sich nach deren Einschätzung erkundigt?
a) Wenn ja, welches der Exportländer begrüßt dieses beabsichtigte Exportverbot?
b) Wenn nein, warum nicht, wird dies noch geschehen, und wenn nein, warum spricht die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller anderen Staaten die Kompetenz ab, über die Einfuhr und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in ihrem Hoheitsgebiet in eigener Verantwortung zu entscheiden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele und welche der in Frage 2 erfragten Pflanzenschutzmittelprodukte und/oder Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in der EU verboten sind, weil kein Antrag auf Erstgenehmigung bzw. kein Antrag auf Erneuerung bzw. Verlängerung der Zulassung gestellt wurde?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele und welche der in Frage 2 erfragten Pflanzenschutzmittelprodukte und/oder Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in mindestens einem OECD-Land registriert und zugelassen sind, und wenn ja, in welchen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele und welche der in Frage 2 erfragten Pflanzenschutzmittelprodukte und/oder Pflanzenschutzmittelwirkstoffe den regulatorischen Anforderungen der Zulassungsbehörden der USA, Kanadas, Brasiliens, Australiens, Neuseelands, Japans und/oder Chinas entsprechen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele und welche der in Frage 2 erfragten Pflanzenschutzmittelprodukte und/oder Pflanzenschutzmittelwirkstoffe sicher für Mensch und Umwelt sind, wenn sie gemäß den Anwendungshinweisen verwendet werden?
Inwiefern und wem ist es nach Kenntnis der Bundesregierung „nicht vermittelbar“, „dass Landwirte in Deutschland bestimmte Pflanzenschutzmittel nicht verwenden dürfen, weil sie als gesundheitsschädlich eingestuft sind, aber anderswo zum Einsatz kommen“ (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/119-vo-exportverbot-pestizide.html), insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Einfuhr von Lebensmitteln, die mit hierzulande nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, nicht verboten ist (vgl. https://www.agrarheute.com/politik/oezdemirs-pestizid-exportverbot-hilft-keinem-schadet-vielen-597765)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Einfuhr von Lebensmitteln, die mit hierzulande nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, auch zu verbieten?
a) Wenn ja, wann konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
Was konkret meint der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn er sagt, dass das Exportverbot auch einen positiven Nebeneffekt für unsere Landwirte habe, weil dadurch auch ein Stück weit mehr Fairness im Wettbewerb geschaffen werde, und wie berechnet sich dieser „positive Nebeneffekt“ (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/119-vo-exportverbot-pestizide.html)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche ökonomischen Auswirkungen das beabsichtigte Exportverbot von Pflanzenschutzmitteln für die betroffenen Unternehmen hat?
a) Wenn ja, welche, und sind Arbeitsplätze davon betroffen?
b) Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, vorab eine dementsprechende Folgenabschätzung durchzuführen?