[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Stephan Brandner,
Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/3868 –
Treffen von Vertretern der Bundesregierung mit Vertretern von Apple, Telegram
und anderen Unternehmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Einem Bericht des Nachrichtenportals „t-online“ vom 31. Januar 2022 zufolge
beabsichtigt die Bundesregierung, „entschlossen gegen Hass und Hetze“ auf
dem Messenger-Dienst Telegram vorzugehen. In diesem „Kampf“ habe die
Bundesregierung Hilfe vom Unternehmen Apple aus den USA erhalten. Apple
habe dem Bundesministerium des Innern und für Heimat eine ladungsfähige
Anschrift von Telegram übermittelt. Es habe bereits „erste Kontakte“ des
Bundesinnenministeriums mit Telegram gegeben (
https://www.t-online.de/digital/i
nternet-sicherheit/sicherheit/id100004790/apple-hilft-bundesregierung-beim-k
ampf-gegen-telegram.html).
1. Haben sich Vertreter der Bundesregierung mit Vertretern von Apple oder
Telegram getroffen bzw. besprochen (auch virtuell oder telefonisch)?
Aufgrund der Vorbemerkung der Fragesteller und der Fragestellung zu Frage 2
geht die Bundesregierung davon aus, dass nur Treffen und Gespräche zum
Thema „Bekämpfung von Hass und Hetze bei Telegram“ erfragt werden sollen.
Es gab ein Gespräch mit Telegram.
2. Haben sich Vertreter der Bundesregierung mit dem Ziel, „Hass und Hetze“
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auf Telegram zu unterbinden, mit
Vertretern anderer Unternehmen getroffen bzw. besprochen (auch virtuell
oder telefonisch)?
Es gab eine Besprechung mit dem Unternehmen Google.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4156
20. Wahlperiode 21.10.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 21. Oktober 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wenn die Fragen 1 und oder 2 mit J“ beantwortet wurden,
a) aus welchem Anlass, wann und wo fanden die Treffen bzw.
Besprechungen statt,
b) wer war Teilnehmer der Treffen bzw. Besprechungen,
c) was war Gegenstand der Besprechungen,
d) wurde die Öffentlichkeit über die Treffen bzw. Besprechungen, die
Gesprächsinhalte und Gesprächsergebnisse jeweils informiert,
e) ist eine solche Information der Öffentlichkeit zukünftig geplant, und
wenn ja, über welche Kanäle?
Die Fragen 3 bis 3e werden gemeinsam beantwortet.
Bundesministerium
des Innern und für
Heimat (BMI)
Staatssekretär
Dr. Markus Richter
a) Es fand eine Videokonferenz mit Telegram am 2. Februar 2022
statt.
b) Teilnehmer waren Vertreter der Konzernspitze von Telegram,
Mitarbeiter des BMI und BMJ.
c) Thema: Zusammenarbeit von Telegram mit deutschen
Behörden.
d) Bei dem Gespräch handelte es sich um ein nicht öffentliches
Gespräch. Zu Einzelheiten des Gesprächs wurde die
Öffentlichkeit nicht informiert.
e) Nein.
Bundesministerium
der Justiz (BMJ)
Bundesminister
Dr. Marco
Buschmann
a) Das Gespräch fand am Rande des informellen Rates Justiz und
Inneres in Lille am 4. Februar 2022 statt und diente dem
Austausch über die Themen Hate Speech, Fake News und
Desinformation im Netz.
b) Vertreter der Managementebene USA Google/Alphabet.
c) Themen: Hate Speech, Fake News und Desinformationen
im Netz.
d) Bei dem Gespräch handelt es sich um ein nicht öffentliches
Gespräch.
e) Nein.
Zu weiteren Treffen der Bundesregierung mit Unternehmen zum Thema
„Hassbotschaften im Internet allgemein“ wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 2 bis 4d der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/3017 verwiesen.
4. Welche Erfolge hatten die Bemühungen der Bundesregierung, „Hass und
Hetze“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auf Telegram zu
unterbinden?
Es wurden seit Februar 2022 mehrere Hundert Löschersuchen an Telegram
übermittelt. Die entsprechenden Inhalte sind weit überwiegend nicht mehr
erreichbar.
Das Bundesamt für Justiz hat unabhängig von den in den Antworten zu den
Fragen 1 bis 3e genannten Treffen und Besprechungen die beiden
Bußgeldverfahren gegen Telegram wegen unzureichender Meldewege entgegen § 3
Absatz 1 Satz 2 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) und wegen
Nichtbenennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten entgegen § 5
Absatz 1 Satz 1 NetzDG fortgesetzt.
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ISSN 0722-8333]