Digitale Souveränität in der Digitalstrategie der Bundesregierung
der Abgeordneten Eugen Schmidt, Joana Cotar, Barbara Lenk und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung veröffentliche im August 2022 ihre „Digitalstrategie“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/3329, im Folgenden: Digitalstrategie). Darin heißt es, die „technologische und digitale Souveränität Deutschlands“ sei das „Leitmotiv der Digital- und Innovationspolitik der Bundesregierung“ und zahle auf das „übergeordnete Ziel der strategischen Souveränität Europas ein“ (Digitalstrategie, S. 3). Die Bundesregierung benennt die „Digitale Souveränität“ als Motiv („Leitmotiv“ [ebd.]) und sieht sie als eine notwendige Bedingung („notwendig, um“ [ebd.]). Sie benennt auch einige Mittel, um die Souveränität zu erreichen („Innovationsförderung“, „Ausbau von Kompetenzen in Schlüsseltechnologien wie Softwareentwicklung und Mikrochips“).
Die Fragesteller konnten jedoch keine klare Definition ausmachen, mit der sich feststellen ließe, ob oder wie stark der Zustand der „digitalen Souveränität“ zu einem Zeitpunkt gegeben ist. Ohne Definition des Wesens des Begriffes der „digitalen Souveränität“, wie ihn die Bundesregierung versteht, können die Fragesteller nicht prüfen, ob das Motiv tatsächlich vorliegt, ob es sich tatsächlich um eine notwendige Bedingung handelt und die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Mittel dazu geeignet sind.
Die Fragesteller konnten der „Digitalstrategie“ der Bundesregierung auch nicht entnehmen, dass konkrete Länder benannt seien, von denen sich die Bundesregierung digital unabhängig („souverän“) machen wolle. So werden etwa die Staaten USA, China, Indien im gesamten Dokument nicht aufgeführt. Auch Taiwan wird nicht erwähnt. Die sich vollständig im Eigentum des Bundes befindliche Bundesdruckerei GmbH benennt demgegenüber, dass sich die Debatte um Digitale Souveränität meistens auf die „Abhängigkeit gegenüber den dominanten Akteuren USA und China“ konzentriere (http://web.archive.org/web/20220725141152/https://www.bundesdruckerei.de/de/innovation-hub/digitale-souveraenitaet-was-ist-das).
Die Bundesregierung schreibt, sie wolle „die digitale Souveränität unserer Partner – insbesondere im außereuropäischen Raum – wirksam“ stärken (Digitalstrategie, S. 40). Gleichzeitig will die Bundesregierung eine „Spitzenrolle im Wettlauf um die besten digitalen Lösungen“ spielen (Digitalstrategie, S. 24). Sie wolle sich daran messen lassen, ob Deutschland 2025 bei der „KI-Forschung an der europäischen Spitze“ stehe und bei „Quantensensorik und Quantencomputing in Forschung und Industrie weltweit zur Spitzengruppe“ gehöre (Digitalstrategie, S. 25). Verfügt ein Staat, eine Region oder eine Entität anderer Art über Spitzentechnologie auf einem Gebiet, bedeutet das nach Ansicht der Fragensteller, dass nicht alle anderen Subjekte gleichsam eine Spitzenposition innehaben können und in diesem Bereich mithin abhängig sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Was versteht die Bundesregierung unter der „strategischen Souveränität Europas“ (Digitalstrategie, S. 3), und nach welchen Kriterien bemisst die Bundesregierung, ob, wann und wie stark die „strategische Souveränität Europas“ gegeben ist?
Was versteht die Bundesregierung unter „digitaler Souveränität“ (Digitalstrategie, S. 3), und nach welchen Kriterien bemisst die Bundesregierung, ob, wann und wie stark die „digitale Souveränität“ eines Landes gegeben ist?
Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung aktuell die „digitale Souveränität Deutschlands und Europas in internationalen Partnerschaften“ (Digitalstrategie, S. 9) nicht stark genug (bitte ausführen)?
Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich von anderen Staaten und deren Unternehmen stärker digital unabhängig zu machen?
a) Wenn ja, von welchen anderen Entitäten (etwa Nationalstaaten) möchte die Bundesregierung „digital souverän“ (s. o.) werden?
b) Ist es Ziel der Bundesregierung, digital souverän von den Vereinigten Staaten von Amerika (VSA/USA) zu werden?
c) Hat die Bundesregierung bei bestimmten Ländern oder Entitäten nicht das Ziel, deren „digitale Souveränität“ (s. o.) zu stärken, und wenn ja, welche Länder sind das?
Aus welchen Gründen schreibt die Bundesregierung in ihrer „Digitalstrategie“ zum einen von der Stärkung der „digitalen Souveränität Deutschlands und Europa“ (Digitalstrategie, S. 9) und im weiteren Verlauf dann von der Stärkung ihrer „Partner – insbesondere[!] im außereuropäischen Raum“ (Digitalstrategie, S. 40)?
Welche „Partner“ im „außereuropäischen Raum“ meint die Bundesregierung, wenn sie davon spricht, diese „insbesondere“ zu stärken (Digitalstrategie, S. 40) (Partner bitte namentlich benennen)?
Nach welchen Kriterien plant die Bundesregierung ihre Handlungen abzuwägen, sollte der Fall eintreten, dass die Stärkung eines „Partners“ im „außereuropäischen Raum“ zur Schwächung der „digitalen Souveränität“ (s. o.) der Bundesrepublik Deutschland führen würde?
Werden nach Ansicht der Bundesregierung andere Staaten verstärkt von der Bundesrepublik Deutschland abhängig, wenn, wie nach den Plänen der Bundesregierung, die Bundesrepublik Deutschland „an der Spitze der internationalen Entwicklung“ stehe (Digitalstrategie, S. 4), in den Bereichen „KI-Forschung an der europäischen Spitze“ stehe und bei „Quantensensorik und Quantencomputing in Forschung und Industrie weltweit zur Spitzengruppe“ (Digitalstrategie, S. 25) gehöre, und wie gelangt die Bundesregierung zu ihrer Ansicht?