Berichte über Fake-Accounts des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf Social Media
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut einem Bericht der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ unter Bezugnahme auf einen Artikel aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom 19. September 2022 soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) preisgegeben haben, hunderte als rechtsextrem eingestufte Fake-Accounts in den sozialen Medien selbst zu betreiben (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/verfassungsschutz-fakes/; www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/verfassungsschutz-rechtsextreme-social-media-telegram-virtuelle-agenten-reichsbuerger-coronaleugner-rassismus-antisemitismus-verschwoerungsideologie-e222942). „Das ist die Zukunft der Informationsbeschaffung“, habe ein ungenannter Leiter eines entsprechenden Landesamtes der „Süddeutschen Zeitung“ mitgeteilt (ebd.). 2019 habe die Behörde massiv in „virtuelle Agenten“ investiert, die sie mit Steuergeldern finanziert (ebd.). Sowohl das Bundesamt wie auch die Länder beschäftigten entsprechende Spione (ebd.). Sie sollen auch die linksextreme, islamistische und „verschwörungsideologische“ Szene im Blick haben (ebd.). Dabei gehe es darum, „selbst ein bisschen rechtsradikal zu spielen“, um so das Vertrauen anderer Nutzer zu gewinnen (ebd). Dafür dürften die Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz „Propaganda“ betreiben und mitunter auch Straftaten wie „Volksverhetzungen“ begehen (ebd.).
„Um wirklich glaubwürdig zu sein, reiche es nicht, Aussagen anderer zu teilen oder zu liken, man müsse auch selber Aussagen tätigen“, heißt es in dem Bericht von einer Agentin, die angibt, aus Idealismus zu der Behörde gekommen zu sein (ebd.). Sie wolle „etwas gegen Rechtsextreme tun“ (ebd.). Natürlich bestärke sie Menschen damit in ihrem Weltbild, aber es sei nun mal ihre Aufgabe, die Szene zu „füttern“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Fake-Accounts in welchem Phänomenbereich unterhält das BfV ggf. derzeit (bitte auch nach jeweiligen Social-Media-Plattformen aufschlüsseln, wenn keine Sicherheitsbedenken entgegenstehen)?
Wie hat sich der Aufwuchs dieser Fake-Accounts über die Jahre seit Einführung (bis heute) ggf. verändert (bitte den erfragten Aufwuchs nach Jahren und Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
Wie viele Postings mit strafrechtlichen oder verfassungsschutzrelevanten Inhalten in welchen Phänomenbereichen wurden ggf. seit Einführung durch diese virtuellen Agenten veröffentlicht (bitte nach Jahren, Straftatbestand oder verfassungsschutzrelevantem Inhalt und Phänomenbereich aufschlüsseln)?
Wie viele Postings über Fake-Accounts des BfV stellen dabei ggf. inhaltlich eine „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ dar (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Jahren und weiter nach Monaten aufschlüsseln)?
Wird oder wurde über diese Fake-Accounts ggf. mit Politikern (Landespolitikern oder Kandidaten) von im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien kommuniziert (wenn ja, bitte nach Jahr, jeweiliger Partei und Anzahl der Kontakte aufschlüsseln)?
Wie viele Accounts wurden ggf. unter Herausrechnung von Mehrfachnennungen für diese jeweiligen Kontaktaufnahmen verwendet (bitte je Partei im Sinne von Frage 5 aufschlüsseln)?
Wurden ggf. Social-Media-Postings von Parteien, die im Deutschen Bundestag vertreten sind, bzw. deren Politikern über diese Fake-Accounts kommentiert (entweder direkt unter deren Postings oder mittelbar), und wenn ja, wie oft, und bezüglich welcher Parteien?
Wie viele Personen des BfV sind ggf. mit der Einrichtung, Pflege und Führung dieser Fake-Accounts befasst (bitte nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
Werden ggf. die Postings über die Fake-Accounts des BfV im Rahmen der Hasskriminalität im Internet als Fälle in den jeweiligen PMK-Berichten (PMK = Politisch motivierte Kriminalität) erfasst oder herausgerechnet (bitte ausführen)?
Wie verhindert die Bundesregierung ggf., dass Statistiken durch das Engagement des BfV mithilfe dieser Fake-Accounts verzerrt werden, wenn es um die Erfassung von extremistischen Strömungen im Netz geht?
Kann ggf. mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Hasspostings und verfassungsschutzrelevante Postings über Fake-Accounts des BfV nicht vom BfV bzw. von anderen Abteilungen innerhalb des BfV im Verfassungsschutzbericht genannten Organisationen zugerechnet werden, insbesondere auch bei der Bewertung von extremistischen Kontakten zu diesen?
Sieht die Bundesregierung ggf. in dem Betrieb dieser Fake-Accounts eine Gefahr für die öffentliche Wahrnehmung von Extremismus und Hasspostings im Internet im Hinblick auf verschiedene extremistische Strömungen und deren Zunahme, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass ein Anstacheln von Extremisten im Internet durch Fake-Accounts auch das gesellschaftliche Klima beeinflussen kann?
Sieht die Bundesregierung ggf. durch den Betrieb dieser Fake-Accounts, insbesondere in Form von aufstachelnden oder strafrechtlich relevanten Inhalten, eine Gefahr für die mediale Wahrnehmung bzw. Berichterstattung über extremistische Strömungen im Internet?