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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zu einer feministischen Digitalpolitik

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

17.11.2022

Aktualisiert

03.05.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/399414.10.2022

Zu einer feministischen Digitalpolitik

der Abgeordneten Joana Cotar, Barbara Lenk, Eugen Schmidt, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nimmt die Digitalpolitik einen prominenten Raum ein. Die Bundesregierung will „das Potenzial der Digitalisierung für die Entfaltungsmöglichkeiten der Menschen, für Wohlstand, Freiheit, soziale Teilhabe und Nachhaltigkeit nutzen“ (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1, hier S. 15). Die „Zivilgesellschaft“ solle besser in „digitalpolitische Vorhaben“ eingebunden werden (ebd., S. 17), geprüft werden sollen „Wege hin zu einer besseren digitalen Teilhabe für alle“ (ebd., S. 16).

Im August dieses Jahres nun hat die Bundesregierung eine Digitalstrategie veröffentlicht, die ihre digitalpolitischen Vorhaben konkretisiert (vgl. Bundestagsdrucksache 20/3329, im Folgenden „Digitalstrategie“). Als ein besonders wichtiger Punkt wird dort „mehr Diversität in der Digitalbranche“ festgehalten (ebd., S. 3), die Rolle der „Zivilgesellschaft“ bei der „Gestaltung der digitalen Gesellschaft“ wird bekräftigt (ebd., S. 17). Neu im Vergleich zum Koalitionsvertrag sind die Absichten einer verstärkten Beschäftigung mit „Machtstrukturen im digitalen Wandel“ sowie einer intensiven Auseinandersetzung mit „Denkansätzen wie der feministischen Digitalpolitik, […] um die Risiken und Gefahren der digitalen Transformation besser zu verstehen“ (ebd., S. 19).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Was genau versteht die Bundesregierung unter „mehr Diversität in der Digitalbranche“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Ist „Diversität“ für die Bundesregierung ein Wert an sich, und wenn ja, warum, und wie ließe sie sich ggf. messen?

2

Mit welchen Mitteln möchte die Bundesregierung das erklärte Ziel von „mehr Diversität in der Digitalbranche“ anstreben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Hat es dazu in der Vergangenheit Gespräche mit Repräsentanten der Digitalbranche gegeben, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

3

Welche „Machtstrukturen im digitalen Wandel“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) beobachtet und gegebenenfalls identifiziert die Bundesregierung? Welche gesellschaftlichen Gruppen profitieren nach Auffassung der Bundesregierung vom digitalen Wandel, und welche leiden unter ihm und warum?

4

Was genau versteht die Bundesregierung unter einer „feministischen Digitalpolitik“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), welche Ziele verfolgt nach ihrer Auffassung eine solche Politik, welche Motive liegen ihr zugrunde, mit welchen Mitteln soll diese durchgesetzt werden? Macht sich die Bundesregierung eine solche Politik zu eigen?

5

Wo liegen nach Auffassung der Bundesregierung „Risiken und Gefahren der digitalen Transformation“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), die sich mit einer „feministischen Digitalpolitik“ besser verstehen ließen?

6

Ist die Bundesregierung der Auffassung, eine „feministische Digitalpolitik“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) sei geeignet, das „Potenzial der Digitalisierung für die Entfaltungsmöglichkeiten der Menschen, für Wohlstand, Freiheit, soziale Teilhabe und Nachhaltigkeit“ zu heben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller zum Koalitionsvertrag)? Wenn ja, ließen sich diese Ziele des Koalitionsvertrages nach Auffassung der Bundesregierung auch auf anderem Wege erreichen, und wenn ja, welcher Weg wäre dies?

7

Ist die Bundesregierung der Auffassung, eine „feministische Digitalpolitik“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) könne helfen, eine mutmaßliche Diskriminierung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen durch Algorithmen Künstlicher Intelligenz zu detektieren und in der Folge zu beheben (bitte ausführen)?

8

Worin liegt nach Auffassung der Bundesregierung der Mehrwert einer „feministischen Digitalpolitik“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) in der Debatte rund um die Digitalisierung und ihre politische Gestaltung?

9

Steht die Bundesregierung mit Akteuren der „Zivilgesellschaft“ zu einer „feministischen Digitalpolitik“ im Austausch (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, mit welchen Akteuren, seit wann, und mit welchen Ergebnissen?

10

Auf Grundlage welcher empirischen Befunde hält die Bundesregierung eine „feministische Digitalpolitik“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) für sinnvoll oder gar geboten?

11

Welche Impulse kann nach Auffassung der Bundesregierung eine „feministische Digitalpolitik“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) für digitalpolitische Themen wie

a) digitale Identitäten,

b) digitale Souveränität,

c) Fachkräftequalifizierung,

d) Plattformregulierung,

e) Kommunikationskontrolle,

f) Cybersicherheit

geben?

12

Welche Folgen hat nach Auffassung der Bundesregierung das Konzept einer „feministischen Digitalpolitik“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) für

a) den Staat und seine Organe,

b) die zu modernisierende Verwaltung,

c) die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf dem internationalen Markt,

d) Unternehmen der Digitalbranche,

e) Arbeitnehmer der Digitalbranche,

f) Bildung und Forschung?

13

Welche externen Akteure – etwa Stiftungen, Vereine, wissenschaftliche Institute, Nichtregierungsorganisationen – waren wie genau an der Ausarbeitung und Formulierung der vorliegenden Digitalstrategie beteiligt? Welche Akteure waren ggf. wie genau speziell am Passus zur „feministischen Digitalpolitik“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) beteiligt?

14

Wie sähe nach Auffassung der Bundesregierung eine Digitalpolitik aus, die nicht „feministisch“ genannt wird? Was wäre der Gegenbegriff zu einer „feministischen Digitalpolitik“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

15

Plant die Bundesregierung im Haushalt 2023 die Bereitstellung eines Postens zur Finanzierung einer „feministischen Digitalpolitik“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte, und wenn nein, warum nicht?

16

Plant die Bundesregierung im angekündigten, aber noch nicht aufgesetzten Digitalbudget (siehe Koalitionsvertrag, a. a. O., hier S. 15) die Bereitstellung eines Postens zur Finanzierung einer „feministischen Digitalpolitik“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte, und wenn nein, warum nicht?

17

Sind der Bundesregierung Beispiele anderer Länder mit einer „feministischen Digitalpolitik“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) bekannt?

a) Wenn ja, welche Länder sind das?

b) Wenn ja, sind der Bundesregierung gegebenenfalls die Erfahrungen dieser Länder mit einer „feministischen Digitalpolitik“ bekannt, und hat sie darüber hinaus Schlussfolgerungen für ihr eigenes diesbezügliches Handeln gezogen (bitte ggf. ausführen)?

Berlin, den 12. Oktober 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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