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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Koordinator der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

31.10.2022

Aktualisiert

07.12.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/399614.10.2022

Koordinator der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau

der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit 2006 möchte die Bundesregierung „systematisch die Themen der besseren Rechtsetzung“ verfolgen und „diese stetig weiter“ entwickeln. Gesetze sollen praxistauglicher, wirksamer und nutzerorientierter gemacht werden. Dazu wurde das Referat „Bessere Rechtsetzung, Geschäftsstelle für Bürokratieabbau“ im Bundesministerium der Justiz eingerichtet, das koordinierend tätig sein soll (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/was-wir-tun).

Der Aufgabenbereich wird wie folgt wiedergegeben:

  • Hierzu erarbeiten und testen wir gemeinsam mit den Bundesministerien und anderen Partnern neue Herangehensweisen und Methoden, schließen verbindliche Vereinbarungen und Standards mit den Ministerien, bauen Wissen in den Ministerien auf, durch Erfahrungsaustausche und Fortbildungen, machen Fortschritte und Erfolge der besseren Rechtsetzung transparent (z. B. über den Jahresbericht, Webseite zu laufenden Beteiligungen) und arbeiten mit wichtigen Partnerinnen und Partnern zusammen, z. B. der Wissenschaft, dem Statistischen Bundesamt, den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verbänden, den Landesregierungen sowie internationalen Partnern und der OECD (https://bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/was-wir-tun).

Konkret gehe es um:

  • Einheitliches methodisches Herangehen bei der Rechtsetzung: Erfüllungsaufwand, One in, one out (Oioo), Umstellungsaufwand, Nutzendarstellung, Erprobung, frühe Beteiligung Betroffener, überprüfbare Ziele für die Bessere Rechtsetzung und Datengrundlage (z. B. One in, one out, Inkrafttreten zu Quartalsbeginn),
  • Leitfäden, Checklisten, Datenbanken und andere digitale Instrumente, stetige Weiterentwicklung des Werkzeugkastens, Schulungen und Sprechstunden zu Themen der besseren Rechtsetzung (z. B. Beteiligung, Evaluierung),
  • Erfahrungsaustausche, Beispiele guter Praxis, Newsletter, Netzwerke“ (https://bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/was-wir-tun).

Die amtierende Bundesregierung führt dieses Bundesprogramm fort: Im Juni 2022 hat das Bundeskabinett Benjamin Strasser (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, zum neuen Koordinator der Bundesregierung für das Referat „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ berufen (https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0622_Koordinator_Rechtssetzung_Buerokratieabbau.html#:~:text=Juni%202022Benjamin%20Strasser%20ist,Bessere%20Rechtsetzung%20und%20B%C3%BCrokratieabbau%20berufen). Er löst Hendrik Hoppenstedt ab.

„Als Koordinator für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau leitet Benjamin Strasser den zuständigen Ausschuss beamteter Staatssekretäre der Bundesministerien“ (https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0622_Koordinator_Rechtssetzung_Buerokratieabbau.html). Der Ausschuss soll die Maßnahmen für „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ steuern und bündeln (ebd.). Er soll zudem Verfahren zur Vorbereitung von Gesetzentwürfen weiterentwickeln (ebd.). Als Koordinator soll Benjamin Strasser auch Ansprechpartner für Verbände, die Verwaltung, die Normenkontrollräte bei Bund und Ländern und für Landesregierungen (ebd.).

Der Bürger soll und muss verstehen, was gesetzlich für ihn verbindlich geregelt ist. Deshalb sollen Gesetze auch hinreichend bestimmt und klar formuliert sein. Dies schreibt die Verfassung verbindlich vor. Weil dies nicht der Fall ist, hat die Bundesregierung seit 2006 das Bundesprogramm und das Amt des Koordinators für das Referat „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ initiiert.

Aktuell zeigt der Fall des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), dass es an der verfassungsrechtlichen Vorgabe der Bestimmtheit und Klarheit rechtlicher Normen immer noch fehlt. Der Augsburger Rechtsprofessor Josef Franz Lindner sollte prüfen, wie lange die Corona-Einreiseregeln noch gelten. Er sollte prüfen, wie lange die Bundesregierung sie verlängern und ausdehnen darf. Die aktuelle Verordnung läuft Ende August 2022 aus. Mithin stellte sich die Frage, was gilt ab September 2022. Wäre es möglich, dass der Bundesminister für Gesundheit diese Beschränkungen ohne das Parlament wieder in Kraft treten lassen oder gar ausweiten kann?

Selbst als Volljurist, so Lindner gegenüber „Welt Online“ (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus239602541/Deutschlands-wirre-Gesetze-immer-komplizierter-und-intransparenter.html ), gerate man bei § 36 IfSG „ins Schwimmen“. Er sei handwerklich dermaßen schlecht gemacht, dass man die Regeln inhaltlich nur schwer nachvollziehen könne: Das sei, so Lindner gegenüber „Welt Online“ (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus239602541/Deutschlands-wirre-Gesetze-immer-komplizierter-und-intransparenter.html), verfassungsrechtlich problematisch: „Das Grundgesetz verlangt, dass Gesetze klar und eindeutig formuliert sind, damit der Bürger weiß, auf welche Rechte und Pflichten er sich einstellen muss.“ Es geht immerhin um mögliche Impf- und Testpflichten und damit um schwere Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Schließlich sind Verstöße sogar mit der Verhängung von Bußgeldern beschwert.

Das Infektionsschutzgesetz ist indes nicht das einzige Gesetz, das handwerklich schlecht und für den Bürger nicht verständlich gemacht ist. Auch andere Juristen, so berichtet „Welt Online“ (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus239602541/Deutschlands-wirre-Gesetze-immer-komplizierter-und-intransparenter.html), darunter solche, die immer wieder als Sachverständige im Deutschen Bundestag auftreten, klagen: Gesetze würden immer weniger nachvollziehbar für diejenigen, die sie betreffen. Diese Kritik ist seit Langem bekannt. Neu ist aber, dass selbst Experten nicht mehr ohne Weiteres gesetzliche Regelungen nachvollziehen können.

Weitere Beispiele für schlechte Gesetzgebung finden sich im Steuer-, Datenschutz-, Sicherheits- und Ausländerrecht. Daniel Thym, Rechtsprofessor an der Universität Konstanz, bemängelt gegenüber „Welt Online“, seit Jahren gebe es bereits die Forderung, das Migrationsrecht verständlicher und kürzer zu gestalten. „In der Sache zeigt die Tendenz klar in eine andere Richtung: Es wird immer komplizierter, länger und intransparenter“, so Thym (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus239602541/Deutschlands-wirre-Gesetze-immer-komplizierter-und-intransparenter.html).

Folge dieser schlechten Gesetzgebung (s. o.) ist, dass Fehler, die gemacht werden, von den Gerichten korrigiert werden müssen. Dies geht nach Auffassung der Fragesteller mit einer hohen Frustrationsrate beim Bürger einher: Es kann nach Dafürhalten der Fragesteller nicht sein, dass verfassungswidrige Gesetze von der Legislative produziert werden und diese erst nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden (https://www.tagesschau.de/inland/gesetzgebervorgericht100.html). Dies geht im wahrsten Sinne auf Kosten der Bürger.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Ist das Amt des Koordinators der Bundesregierung für das Referat „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ mit einer besonderen Vergütung, Entschädigung, Zulage oder sonstigen Zuwendung (zusätzlich zu den Amtsbezügen) verbunden?

2

Wie viele Beschäftigte sind dem Referat „Bessere Rechtsetzung, Geschäftsstelle für Bürokratieabbau“ im Bundesministerium der Justiz zugeordnet (bitte nach Amtsbezeichnung, Besoldungsstufe, Angestellten bzw. Beamten und Anteil der Beschäftigten, die die Befähigung zum Richteramt haben, aufschlüsseln)?

3

Wie viele Mitarbeiter mit Befähigung zum Richteramt sind im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien beschäftigt, und wie hoch ist der Anteil derjenigen, die mit der Erarbeitung von Gesetzesvorlagen und sonstiger rechtlicher Vorhaben befasst sind (bitte nach Bundeskanzleramt und einzelnen Ministerien aufschlüsseln)?

4

Wie viele externe Dienstleister hat die Bundesregierung seit 8. Dezember 2021 für die Begutachtung bzw. Erarbeitung von geplanten Gesetzesvorlagen herangezogen (bitte nach Ministerien, Art der Dienstleister und Namen der Gesetzesvorlagen aufschlüsseln)?

5

Wie hoch waren die Kosten, die für die Beauftragung der externen Gutachter seit 8. Dezember 2021 angefallen sind?

6

Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2006 bereits vorgenommen, um das Ziel einer besseren Rechtssetzung zu erreichen?

7

Welche konkreten Maßnahmen, insbesondere für Verfahren zur Vorbereitung von Gesetzentwürfen, wurden vom amtierenden Koordinator der Bundesregierung für das Referat „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ vorgenommen bzw. sind geplant?

8

Mit welchen Verbänden gab bzw. gibt es seit dem 14. März 2018 Kontakte des jeweiligen Koordinators der Bundesregierung für das Referat „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ (bitte nach Name und Art der Organisation, Grund und zeitlicher Dauer der Kontaktaufnahme aufschlüsseln)?

9

Nach welchen Kriterien werden die Ansprechpartner für den Koordinator der Bundesregierung für das Referat „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ ausgewählt?

10

Wie steuert und bündelt der Ausschuss beamteter Staatssekretäre die Maßnahmen für das Referat „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“?

11

Welche Rechtsqualität haben die vom Ausschuss erarbeiteten Maßnahmen, und inwieweit sind sie und für wen verbindlich?

12

Hat das Bundeskanzleramt gegenüber dem Koordinator der Bundesregierung für das Referat „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ ein Weisungsrecht, und wenn ja, wurde es seit Einrichtung des Amtes des Koordinators der Bundesregierung für das Referat „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ gegenüber diesem ausgeübt (bitte nach Zeitpunkt und Inhalt der Weisung aufschlüsseln)?

13

Wie sehen derzeit die Verfahren zu Vorbereitung von Gesetzentwürfen aus?

14

Ist geplant, Gesetze, die bereits in Kraft sind (z. B. das Infektionsschutzgesetz), hinsichtlich des Bestimmtheits- und Klarheitsgebot zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren?

Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Gesetze befinden sich derzeit in der Prüfung bzw. stehen zur Prüfung an?

Berlin, den 13. Oktober 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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