Aktivitäten der Bundesregierung in Bezug auf die Inhaftierung des Journalisten Oliver Janich
der Abgeordneten Petr Bystron, Peter Boehringer, Stefan Keuter, Steffen Kotré, Matthias Moosdorf, Eugen Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der deutsche Journalist Oliver Janich wurde am 17. August 2022 auf den Philippinen verhaftet (https://www.stern.de/panorama/stern-crime/verschwoerungstheoretiker-oliver-janich-auf-philippinen-festgenommen-32641016.html). Seither befindet sich Oliver Janich in Abschiebehaft (ebd.). Den Fragestellern liegen belastbare Hinweise vor, dass die Festnahme wegen eines angeblichen Vergehens gegen das Passgesetz erfolgte und dass sowohl die deutsche Botschaft auf den Philippinen mit dem Fall befasst war als auch das Bundeskriminalamt in die Festnahme involviert war.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wurden gegen Oliver Janich passbeschränkende Maßnahmen verhängt, wenn ja, von wem, und auf welcher Rechtsgrundlage?
Hat die Bundesregierung oder eine ihrer Stellen im Fall von Oliver Janich einen etwaigen Verstoß gegen das Passgesetz geprüft?
Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung ein Verstoß gegen das Passgesetz durch Oliver Janich vor, und falls ja, worin liegt dieser Verstoß?
Hat die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde die Rechtsfrage geprüft, ob im Fall von Oliver Janich ein rechtmäßiger Haft- oder Abschiebungsgrund aufgrund eines Verstoßes gegen das Passgesetz vorliegt, und wenn ja, teilt sie die Auffassung der Fragesteller, dass dies nicht der Fall sein kann, weil oder insofern der Haftbefehl gegen Oliver Janich diesem erst bei seiner Verhaftung bekannt gemacht wurde und er somit seinen Pass nicht zu Fluchtzwecken hätte verwenden wollen können (Antwort bitte begründen)?
Besteht zwischen der Republik der Philippinen und der Bundesrepublik Deutschland ein Auslieferungsabkommen oder eine vergleichbare vertragliche Absprache?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen internationalen Haftbefehl gegen Oliver Janich?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass der deutsche Haftbefehl gegen Oliver Janich auf den Philippinen auch mangels Auslieferungsabkommen keine Wirkung erzielt?
Hat die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde die Rechtsfrage geprüft, ob sich Oliver Janich nun bereits seit Wochen rechtmäßig in Haft befinden kann, obwohl er nach Ansicht der Fragesteller selbst bei Verurteilung weder nach philippinischem noch nach deutschem Recht eine Haftstrafe zu befürchten hätte und angesichts der Umstände des Falles (Insellage, fester bekannter Wohnsitz, prominenter Beklagter, schwangere Freundin, offenkundig keine Fluchtabsicht) keine Fluchtgefahr besteht?
Wann und wie oft wurde Oliver Janich seit seiner Festnahme konsularisch von der Deutschen Botschaft auf den Philippinen betreut?
Waren die Bundesregierung, das Bundeskriminalamt oder andere deutsche Behörden im Vorfeld von Oliver Janichs Verhaftung in Deutschland oder auf den Philippinen aktiv, um die Verhaftung von Oliver Janich zu befördern (die Fragesteller behalten sich Folgefragen zur entsprechenden Korrespondenz vor)?
a) Wenn ja, in welcher Form, in welchem Umfang, und auf wessen Veranlassung?
b) Auf welcher Rechtsgrundlage basierte dieser Einsatz im Fall des Bundeskriminalamts?
c) Sind in diesem Zusammenhang deutsche Gelder an philippinische Behörden geflossen?
Hat die Bundesregierung den philippinischen Behörden über den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I hinausgehende, die Person Oliver Janich betreffende Informationen zur Verfügung gestellt, insbesondere was die Passangelegenheiten von Oliver Janich betrifft?
Wenn Frage 11 bejaht wurde, worin bestanden diese Informationen, und betrachtet die Bundesregierung diese Informationen im Nachhinein als zutreffend?
Sind die Bundesregierung und das Bundeskriminalamt von der Staatsanwaltschaft München I stets zutreffend über die Passangelegenheiten von Oliver Janich unterrichtet worden?
Wurde seitens der deutschen Behörden gegenüber den philippinischen Behörden ein Passvergehen von Oliver Janich behauptet bzw. insinuiert, und falls ja, wann, und von welcher deutschen Behörde gegenüber welcher philippinischen Behörde?
Hat das Bundeskriminalamt von der Staatsanwaltschaft München I oder von anderen Behörden im Zusammenhang mit dem Fall Oliver Janich eine Kostenerstattung in Aussicht gestellt bekommen, und hat es diese geltend gemacht oder plant es, diese geltend zu machen, und wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Amtshilfeleistungen?
Wird sich die Bundesregierung nun unverzüglich bei den zuständigen philippinischen Stellen dafür einsetzen, dass Oliver Janich wieder auf freien Fuß kommt und aus der Haft entlassen wird?
Wenn die Frage 15 verneint wurde, warum nicht?