[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Barbara Lenk,
Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/4071 –
Bericht der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ über die Führung des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und mögliche
Verbindungen zu russischen Geheimdiensten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ von Freitag, den 7. Oktober
2022, wurde von dem Moderator Jan Böhmermann eine angebliche
Verbindung zur russischen Geheimdiensten zum Präsidenten des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dargestellt (
https://www.zdf.de/co
medy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-7-oktober-2022-100.html,
ca. ab Minute 10:55).
In einem eingespielten Video des „heute-journals“ in der Sendung wurde nach
Ansicht der Fragesteller deutlich, dass der zuständigen Bundesministerin des
Innern und für Heimat, Nancy Faeser, der offizielle Name der Behörde
offenbar nicht geläufig ist (ebd., Minute 11:25).
Als Folge der Sendung wurden bereits am Montagmorgen, 10. Oktober 2022,
in Medien „Regierungskreise“ kolportiert, die einen „zeitnahen Wechsel im
Amt des BSI-Präsidenten“ ankündigen (
https://www.zdf.de/nachrichten/politi
k/schoenbohm-faeser-boehmermann-bsi-cyber-sicherheitsrat-100.html).
Es würden ferner „alle Optionen geprüft, wie mit der aktuellen Situation
umgegangen werden soll“ (ebd.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der Fragen 2 bis 2b, 3 bis 3b, 5 bis 5b, 6, 7, 10, 11 bis 11b
und 17 betrifft im Hinblick auf die Nachrichtendienste des Bundes auch solche
Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und
daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Die
Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu
der Auffassung gelangt, dass eine ganzheitliche Beantwortung der Fragen nicht
erfolgen kann. Es kann nur ein Teilbereich beantwortet werden. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundes-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4497
20. Wahlperiode 16.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 16. November 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tages gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den gleichfalls
Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interessen des Staatswohls.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen
spezifischen Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes bekannt würden.
Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure
Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten der Nachrichtendienste
des Bundes ziehen. Dies könnte folgenschwere Einschränkungen der
Informationsgewinnung und Analysefähigkeit zur Folge haben, womit letztlich der
gesetzliche Auftrag der Nachrichtendienste des Bundes – die Sammlung und
Auswertung von Informationen, die von außen- und sicherheitspolitischer
Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG, § 3
BVerfSchG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung
von relevanten Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes
jedoch unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen oder wesentlich
zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick
auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen.
Selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes nicht
ausreichend Rechnung tragen.
Die angefragten Inhalte beschreiben die Arbeitsweise der Nachrichtendienste
des Bundes so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem
begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen
kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Informationen wäre
kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich.
Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen in ihrer Detailtiefe derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen
Einzelfall wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder
als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten.
Zudem können die erbetenen Auskünfte zum Teil auch aufgrund der
Restriktionen der ebenfalls betroffenen sogenannten „Third-Party-Rule“ nicht erteilt
werden.
Die Bedeutung der „Third-Party-Rule“ für die internationale
nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss
2 BvE 2/15 vom 13. Oktober 2016 (Rz. 162 bis 166) gewürdigt. Die „Third-
Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von Informationen der
Nachrichtendienste. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil
sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter Maßgabe der
vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten (AND) an deutsche
Nachrichtendienste weitergeleitet wurden.
Eine Freigabe durch den AND liegt nicht vor. Eine Bekanntgabe dieser
Information kann einen Nachteil für das Wohl des Bundes bedeuten, da durch die
Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich
der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten
anderer Staaten, erschwert würde. Die (zugesagte) Vertraulichkeit erstreckt sich
dabei auch auf personenbezogene Daten, die deutschen Nachrichtendienste
einem AND übermittelte.
Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes birgt das Risiko
des Bekanntwerdens, welches unter keinen Umständen hingenommen werden
kann. Das Bekanntwerden von Informationen, die nach den Regeln der „Third-
Party-Rule“ erlangt wurden, würde als Störung der wechselseitigen
Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätte eine schwere Beeinträchtigung der
Teilhabe deutscher Nachrichtendienste am internationalen Erkenntnisaustausch
zwischen Nachrichtendiensten zur Folge. Die notwendige Abwägung zwischen
dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden
parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch die
eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt.
1. Aus welchen Gründen ist Bundesinnenministerin Nancy Faser nach
Einsicht der Fragesteller der offizielle Name des Bundesamtes für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) nicht geläufig (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, sind der Name
und die Funktion des BSI bekannt. Das belegen beispielsweise frühere
Pressetermine, wie der zu ihrem Besuch im BSI am 8. August 2022.
2. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die
Geschäftstätigkeit der Firmen Protelion und Infotecs in Deutschland (vgl.
https://www.
zdf.de/nachrichten/politik/schoenbohm-faeser-boehmermann-bsi-cyber-
sicherheitsrat-100.html)?
a) Wann erhielt die Bundesregierung diese Informationen, und aus
welchen Quellen stammen sie?
b) Beschafft sich die Bundesregierung derzeit proaktiv weitere
Informationen diesbezüglich oder beabsichtigt sie dies, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Am 23. März 2022 informierte der Bundesverband IT-Sicherheit e. V. (Tele-
TrusT) das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über
Vorwürfe gegen das Unternehmen Infotecs Internet Security Software GmbH
(nunmehr Protelion GmbH), Software-Produkte des Unternehmens ständen im
Verdacht Daten auszuspähen. Das BMWK bezog daraufhin die für Fragen der
Sicherheitseinschätzung zuständigen Behörden ein.
Im Hinblick auf Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)
und des Bundesnachrichtendienstes (BND) wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage hat die Bundesregierung eine
Ressortabfrage durchgeführt und sieht keine Veranlassung proaktiv weitere
Informationen einzuholen.
3. Welche Informationen hat die Bundesregierung über Kontakte der
Firmen Protelion und Infotecs zum russischen oder zu anderen
Geheimdiensten (ebd.)?
a) Wann erhielt die Bundesregierung diese Informationen, und aus
welchen Quellen stammen sie?
b) Beschafft sich die Bundesregierung derzeit proaktiv weitere
Informationen diesbezüglich oder beabsichtigt sie dies, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3b werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die gewünschten Informationen können nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den
Fragen 2 bis 2b verwiesen.
4. Welche deutschen Bundesbehörden sind Kunden oder sonstige
Geschäftspartner der Firmen Protelion und Infotecs (ebd.)?
a) Seit wann bestehen diese Beziehungen, und um welche Beziehungen
handelt es sich im Einzelnen, welche Firmenprodukte werden
möglicherweise genutzt, und seit wann?
b) Beschafft sich die Bundesregierung derzeit proaktiv weitere
Informationen diesbezüglich oder beabsichtigt sie dies, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4b werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es werden bzw. wurden keine Produkte der Protelion GmbH (vormals bis
31. März 2022 Infotecs Internet Security Software GmbH) von
Bundesministerien und Bundeskanzleramt, einschließlich der Geschäftsbereiche, eingesetzt.
Zudem wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage 36
der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf Bundestagsdrucksache 20/4141
verwiesen.
5. Haben weitere Mitglieder der Bundesregierung direkte oder indirekte
Kontakte zu den Firmen Protelion und Infotecs gehabt oder haben sie
noch (ebd.)?
a) Welcher Art sind diese Kontakte, und seit wann existieren sie?
b) Beschafft sich die Bundesregierung derzeit proaktiv weitere
Informationen diesbezüglich oder beabsichtigt sie dies, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß Artikel 62 des Grundgesetzes (GG) besteht die Bundesregierung aus
dem Bundeskanzler und Bundesministern. Es bestehen keine direkten oder
indirekten Kontakte von Mitgliedern der Bundesregierung zu den genannten
Firmen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 2b und die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 der Abgeordneten Anke
Domscheit-Berg auf Bundestagsdrucksache 20/4141 verwiesen.
6. Sind Mitglieder der Bundesregierung in dem eingetragenen Verein
Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. Mitglied (vgl. verlinktes Video in
der Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, seit wann, und in
welcher Funktion?
Beschafft sich die Bundesregierung derzeit proaktiv weitere
Informationen diesbezüglich oder beabsichtigt sie dies, und wenn nein, warum
nicht?
Kein Mitglied der Bundesregierung ist Mitglied im Verein Cyber-Sicherheitsrat
Deutschland e. V.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 2b verwiesen.
7. Haben weitere Mitglieder der Bundesregierung direkte oder indirekte
Kontakte zu dem eingetragenen Verein Cyber-Sicherheitsrat Deutschland
e. V. gehabt oder haben sie noch, und wenn ja, seit wann, und welcher
Art sind diese Kontakte (vgl. verlinktes Video in der Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Beschafft sich die Bundesregierung derzeit proaktiv weitere
Informationen diesbezüglich oder beabsichtigt sie dies, und wenn nein, warum
nicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 2b, 5 bis 5b und 6 verwiesen.
8. Wie ist es zur Mitgliedschaft des Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR)
dem eingetragenen Verein Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V.
gekommen (Berliner Zeitung vom 11. Oktober 2022, S. 13: Ins Netz
gegangen)?
a) Seit wann existieren diese Mitgliedschaften, welche Beiträge werden
dafür entrichtet, und welche Aktivitäten haben diese Einrichtungen
dort durchgeführt?
b) Aus welchen Gründen ruht die Mitgliedschaft des BMG seit dem
Jahr 2018 (Berliner Zeitung vom 11. Oktober 2022, S. 13: Ins Netz
gegangen)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 bis 8b gemeinsam
beantwortet.
Ein Mitarbeiter des BMG ist dem Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V.
(CSRD e. V.) im Jahr 2015 nach interner Billigung per Antrag als assoziiertes
Mitglied für das BMG beigetreten. Ziel war die Erhöhung der Cyber- und IT-
Sicherheit des BMG. Die Mitgliedschaft wurde zwischenzeitlich seitens BMG
gekündigt.
Es wurden keine Mitgliedsbeiträge entrichtet, da für assoziierte Mitglieder
keine Beiträge zu entrichten sind. Die Aktivitäten haben sich auf den Besuch
weniger Informationsveranstaltungen zu Beginn der Mitgliedschaft beschränkt.
Die Mitgliedschaft des BMG wurde gekündigt, da die Maßnahmen zur
Erhöhung der Cyber- und IT-Sicherheit des BMG auf verbindliche Vorgaben des
BSI fokussiert wurden.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) ist seit Ende 2013
Mitglied im Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. (jährlicher Beitrag i. H. v.
2 500 Euro).
Das DLR hat beim Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. keine aktive Rolle
ausgeübt und nicht an Treffen teilgenommen.
Die Mitgliedschaft hat das DLR mit Wirkung zum 31. Dezember 2022
gekündigt.
9. Gibt es weitere Bundeseinrichtungen, die Mitglied im Verein Cyber-
Sicherheitsrat Deutschland e. V. sind?
a) Wenn ja, seit wann existieren diese Mitgliedschaften, welche
Beiträge werden dafür entrichtet, und welche Aktivitäten haben diese
Einrichtungen dort durchgeführt?
b) Beschafft sich die Bundesregierung derzeit proaktiv weitere
Informationen diesbezüglich oder beabsichtigt sie dies, und wenn nein,
warum nicht?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 bis 9b gemeinsam
beantwortet.
Über die Angaben in der Antwort zu den Fragen 8 bis 8b hinaus sind keine
weiteren Bundeseinrichtungen Mitglied im Verein Cyber-Sicherheitsrat
Deutschland e. V.
10. Ist der Bundesregierung die Berichterstattung des ARD-Magazins
„Kontraste“ aus dem Jahr 2019 bekannt, nach der der Cyber-Sicherheitsrat
Deutschland e. V. Kontakte zu russischen Geheimdiensten, z. B. im
Rahmen einer Konferenz in Garmisch-Partenkirchen geknüpft haben soll
(Berliner Zeitung vom 11. Oktober 2022, S. 13: Ins Netz gegangen), und
wenn ja, wann erhielt die Bundesregierung diese Informationen, und wie
wurde damit verfahren?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14953 wird
verwiesen.
Zum Frageteil, wann die Bundesregierung diese Informationen erhielt und wie
damit verfahren wurde, können Angaben nicht übermittelt werden. Zur
Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Welche Informationen hat die Bundesregierung über Kontakte des
Präsidenten des BSI zu den Firmen Protelion und Infotecs sowie zu dem
Verein Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V.?
a) Wann erhielt die Bundesregierung diese Informationen, und aus
welchen Quellen stammen sie?
b) Beschafft sich die Bundesregierung derzeit proaktiv weitere
Informationen diesbezüglich oder beabsichtigt sie dies, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11b werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Der Präsident des BSI hatte keinen direkten Kontakt zu Infotecs/Protelion.
Wie auch öffentlich bekannt, hat der Präsident des BSI den Cyber-
Sicherheitsrat Deutschland e. V. gegründet. Am 29. März 2016 gab es ein Telefonat
zwischen dem Präsidenten des BSI und Herrn Dünn im Zusammenhang mit der
Übergabe des Vorsitzes im Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. an letzteren.
Ferner hat der Präsident des BSI an einzelnen Veranstaltungen des Vereins
teilgenommen: Am 16. Oktober 2018 war er bei einem Dinner-Talk des Cyber-
Sicherheitsrat Deutschland e. V. in Berlin zugegen. Außerdem nahm er im
Jahre 2019 am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz am 14. Februar 2019 für
rund 30 Minuten ohne aktiven Part am Cyber-Stammtisch des Cyber-
Sicherheitsrat Deutschland e. V. teil.
Im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Vereins erhielt der Präsident des
BSI regelmäßig Einladungen per E-Mail.
Weitere Angaben können nicht übermittelt werden. Zur Begründung wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Welche, laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser „ernst zu
nehmenden Vorwürfe“ (Handelsblatt vom 11. Oktober 2022, S. 8: BSI-Chef
Schönbohm vor dem Aus) gegen den Präsidenten des BSI prüft das BMI
derzeit, die die medial kommunizierte Inaussichtstellung seiner
Abberufung begründen?
Die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser hat am 18.
Oktober 2022 entschieden, dem Präsidenten des BSI, Arne Schönbohm, die
Führung der Dienstgeschäfte als Präsident des BSI aus zwingenden dienstlichen
Gründen nach § 66 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) mit sofortiger
Wirkung zu untersagen.
Die zwingenden dienstlichen Gründe dürfen hier nicht näher dargelegt werden.
Zwar ist hinsichtlich des herausgehobenen Amtes der hier wahrgenommenen
Funktion des Präsidenten des BSI ein gesteigertes parlamentarisches
(Kontroll-)Interesse anzuerkennen, da es sich um eine auch besonders im Fokus der
Öffentlichkeit stehende Personalie der Bundesverwaltung handelt. Allerdings
würde durch eine diese Gründe offenlegende Antwort der Bundesregierung in
unzulässiger Weise in Grundrechte des betroffenen Beamten eingegriffen.
Hinzu kommt, dass seit dem 31. Oktober 2022 diesbezüglich ein Antrag nach
§ 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung rechtshängig ist und die
Bundesregierung sich nicht zu Inhalten von laufenden gerichtlichen
Auseinandersetzungen äußert.
13. Welche Vergehen eines Beamten müssen nach der Praxis der
Bundesregierung vorliegen, um sein Verhalten oder seine Arbeitsleistung oder
andere Aspekte als „Personalsache“ einzustufen, wie von dem
Parlamentarischen Staatssekretär Johann Saathoff im Verlauf der 19. Sitzung des
Ausschusses für Digitales des Deutschen Bundestages am 12. Oktober
2022 in Bezug auf den Präsidenten des BSI erfolgt?
Als „Personalsache“ im Sinne der Fragestellung versteht die Bundesregierung
eine Angelegenheit, die das Dienstverhältnis zwischen einem Beamten und
seinem Dienstherrn betrifft. Dabei geht es um die Art und Weise der
Wahrnehmung der aus dem Dienstverhältnis des Beamten folgenden Dienstpflichten.
Die Dienstpflichten eines Beamten sind aufbauend auf der Grundregelung in
Artikel 33 Absatz 4 GG im BBG geregelt; etwaige Rechtsfolgen möglicher
Verstöße gegen die Dienstpflichten sind im Bundesdisziplinargesetz (BDG)
normiert.
14. Um welche „Optionen“ im Einzelnen handelt es sich, die derzeit geprüft
werden, mit der aktuellen Situation umzugehen, (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller, bitte einzeln erläutern)?
Hinsichtlich der hier bereits ergriffenen Maßnahme wird auf die Antwort zu
Frage 12, hinsichtlich möglicher persönlicher Konsequenzen auf die Antwort
zu Frage 13 verwiesen. Im Übrigen unterfallen sämtliche hier zu prüfenden
weiteren personalwirtschaftlichen und beamtenrechtlichen „Optionen“ dem
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch
grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich
einschließt. Dies gilt namentlich und insbesondere für die Vorbereitung der
Umsetzung möglicher Personalmaßnahmen in Abhängigkeit des Ergebnisses
der laufenden Aufbereitung des Sachverhalts.
15. Wie bewertet die Bundesregierung den gemeinen Nutzen für die
Vernetzung der Sicherheitslandschaft des eingetragenen Vereins Cyber-
Sicherheitsrat Deutschland e. V., dem BSI-Präsident Schönbohm eine
„wichtige Funktion als Impulsgeber und Austauschplattform“
bescheinigt hatte (FAZ vom 11. Oktober 2022, S. 4: Warum BSI-Präsident Arne
Schönbohm weichen muss)?
Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. ist ein eingetragener Verein, der
nach eigenen Angaben zum Zwecke der Beratung von „Unternehmen,
Behörden und politischen Entscheidungsträgern im Bereich Cybersicherheit“ (https://
cybersicherheitsrat.de/ueber-uns/) gegründet wurde. Der Verein reiht sich damit
in die Landschaft weiterer Initiativen auf diesem Gebiet ein.
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich das Engagement öffentlicher und
privater Initiativen zur Verbesserung der Cyber-Sicherheit, sofern sich diese auf
dem Boden des Grundgesetzes bewegen.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Führung der Bundespolizei, deren
Präsident Medienberichten zufolge ebenfalls „angezählt“ sei (FAZ vom
11. Oktober 2022, S. 4: Warum BSI-Präsident Arne Schönbohm weichen
muss)?
Die Bundesregierung nimmt zu spekulativen Äußerungen aus den Medien
grundsätzlich keine Stellung.
a) Liegen der Bundesregierung Informationen über Kontakte des
Präsidenten der Bundespolizei zu Firmen mit sicherheitskritischen
Bezügen vor, beschafft sich die Bundesregierung derzeit proaktiv
Informationen diesbezüglich oder beabsichtigt sie dies, und wenn nein,
warum nicht?
Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums unterhält keine Kontakte zu den
Firmen im Sinne der Fragestellung bzw. zum Verein Cyber-Sicherheitsrat
Deutschland e. V.
b) Liegen der Bundesregierung Informationen über Kontakte des
Präsidenten der Bundespolizei zu russischen oder zu Geheimdiensten
anderer Länder vor, beschafft sich die Bundesregierung derzeit proaktiv
Informationen diesbezüglich oder beabsichtigt sie dies, und wenn
nein, warum nicht?
Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums unterhält von Amts wegen
Kontakte zu allen für die Bundesrepublik Deutschland relevanten
Grenzschutzbehörden anderer Nationen.
c) Liegen der Bundesregierung Informationen über Kontakte des
Präsidenten der Bundespolizei zu eingetragenen Lobbyvereinen mit oder
ohne sicherheitskritischen Bezug vor, beschafft sich die
Bundesregierung derzeit proaktiv weitere Informationen diesbezüglich oder
beabsichtigt sie dies, und wenn nein, warum nicht?
Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums wird gelegentlich durch Personen
angefragt, deren Zugehörigkeit zu eingetragenen Lobby-Vereinen nicht
ausgeschlossen werden kann. Sollten sicherheitskritische Bezüge bekannt werden,
würde ein Kontakt nicht weiter aufrechterhalten und alle erforderlichen Schritte
zur Klärung der weiteren Umstände eingeleitet.
17. Liegen der Bundesregierung Informationen über mögliche weitere
sicherheitskritische Vereinsmitglieder des Cyber-Sicherheitsrats
Deutschland e. V. vor, und wenn ja, welche?
Beschafft sich die Bundesregierung derzeit proaktiv weitere
Informationen diesbezüglich oder beabsichtigt sie dies, und wenn nein, warum
nicht?
Die erbetenen Angaben können nicht übermittelt werden. Zur Begründung wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18. Liegen der Bundesregierung Informationen über mögliche
sicherheitskritische Mitglieder des eingetragenen Lobbyvereins Bitkom e. V. oder
anderer eingetragener Lobbyvereine im Bereich Digitalisierung vor, und
wenn ja, welche?
Beschafft sich die Bundesregierung derzeit proaktiv weitere
Informationen diesbezüglich oder beabsichtigt sie dies, wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung begrüßt das Engagement öffentlicher und privater
Initiativen zur Verbesserung der Cyber-Sicherheit, sofern sich diese auf dem Boden
des Grundgesetzes bewegen. Es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung,
anlasslos zu privaten Stellen Untersuchungen einzuleiten.
19. Liegen der Bundesregierung Informationen über mögliche
sicherheitskritische Mitglieder der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) vor, einer
Initiative von Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
und dem eingetragenen Lobbyverein Bitkom e. V., die im vergangenen
September ihr zehnjähriges Jubiläum feierte, und wenn ja, welche?
Beschafft sich die Bundesregierung derzeit proaktiv weitere
Informationen diesbezüglich oder beabsichtigt sie dies, und wenn nein, warum
nicht?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
20. Welchem Protelion-Produkt hatte das BSI im Jahr 2021 eine
Zertifizierung verweigert und aus welchen Gründen (
https://www.rbb-online.de/k
ontraste/archiv/kontraste-vom-13-02-2022/bsi-chef-sind-schoenbohms-ta
ge-gezaehlt.html?
Die Firma Infotecs GmbH beantragte beim BSI im Dezember 2017 eine
Zertifizierung des Produkts ViPNet Crypto Core 2.0. Dieser Antrag wurde
abgelehnt, da gemäß § 9 Absatz 4 Nummer 2 des BSI-Gesetzes überwiegende
öffentliche Interessen, insbesondere sicherheitspolitische Belange der
Bundesrepublik Deutschland, der Zertifikatserteilung entgegenstehen.
21. Wann und zu welchen Themen erfolgten in dieser Legislaturperiode
Abstimmungsgespräche zwischen der Hausleitung des BMI und dem
Präsidenten des BSI?
22. Wann erfolgten thematische und oder inhaltliche Abstimmungen der
Hausleitung des BMI mit dem BSI und insbesondere mit dem
Präsidenten des BSI zum Thema Schwachstellenmanagement, und welche
Ergebnisse hatten diese Gespräche?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser steht seit ihrem
Amtsantritt mit dem Präsidenten des BSI in regelmäßigem Austausch. Zudem
fanden in der Regel wöchentlich Gespräche zwischen Herrn Staatssekretär
Dr. Markus Richter und dem Präsidenten des BSI statt, etwa im Rahmen von
Jour Fixen mit weiteren Behördenleitungen oder im Rahmen anderer
regelmäßiger Abstimmrunden.
Zum konkreten Inhalt der teilweise geheimhaltungsbedürftigen und
vertraulichen Gespräche zwischen der Hausleitung des Bundesministeriums des Innern
und für Heimat (BMI) und dem Präsidenten des BSI macht die
Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben.
23. Wann und zu welchen Themen erfolgten in der vorangegangenen
Legislaturperiode Abstimmungsgespräche zwischen der Hausleitung des BMI
und dem Präsidenten des BSI?
Auf die Antwort zu den Fragen 21 und 22 wird verwiesen.
24. Gab es Kontakte zwischen der Hausleitung des BMI und dem Moderator
Jan Böhmermann, seiner Redaktion oder dem Policy Network Analytics
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wann, in welcher
Form, und zu welchen Themen?
In der vergangenen Legislaturperiode hatte Frau Juliane Seifert als
Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) mit Herrn Böhmermann Kontakt. Dieser unterstützte ein Projekt
zum Thema „Hass im Netz“, das aus Mitteln des BMFSFJ finanziert wurde.
Nach ihrem Wechsel in das BMI hat Frau Staatssekretärin Seifert am 6. April
und 23. Mai 2022 jeweils kurze Telefon-/Video-Gespräche mit Herrn
Böhmermann geführt, in denen er um Einschätzungen zum vorangehend genannten
Projekt bat.
Darüber hinaus gab es keine weiteren Kontakte mit der Hausleitung des BMI.
25. Gab es Kontakte zwischen dem BSI und dem Moderator Böhmermann,
seiner Redaktion oder dem Policy Network Analytics (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu
welchen Themen?
Das BSI hatte im Zeitraum 29. September 2022 bis 6. Oktober 2022 E-Mail-
Korrespondenz mit einem Redakteur des ZDF-Magazins. Die Korrespondenz
umfasste i. W. eine Reihe von Fragen der Redaktion zum Verkauf von
Firmenanteilen von Herrn Schönbohm, im Zuge der Übernahme der BSI-Leitung, zur
Zertifizierung von Protelion, zur Warnung des BSI zu Kasperski-Produkten und
zur Parteizugehörigkeit von Herrn Schönbohm.
26. Mit welcher Begründung stimmte Staatssekretär Richter dem Antrag des
Präsidenten des BSI zu, einen Vortrag bei dem eingetragenen Verein
Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. anlässlich seines zehnjährigen
Bestehens zu halten (
https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/
wegen-vortrag-in-verein-mit-angeblichen-kontakten-zum-russischen-nac
hrichtendienst-innenministerin-faeser-will-bsi-chef-feuern-doch-ihr-staat
ssekretaer-genehmigte-rede-vorab-a/)?
Das BMI hat im Mai 2015 seinen Geschäftsbereich aufgefordert, den Verein
nicht zu unterstützen. Der Erlass ist für die Geschäftsbereichsbehörden des
BMI weiterhin gültig. Herr Staatssekretär Dr. Richter hat die Teilnahme des
BSI-Präsidenten am zehnjährigen Jubiläum des CSRD e. V. ausnahmsweise
genehmigt, weil Herr Schönbohm Gründer des Vereins war. Eine Änderung der
grundsätzlichen Regelung ist damit nicht erfolgt.
27. Ist die Einholung einer Zustimmung zu einem externen Vortrag bei
einem eingetragenen Verein durch den Präsidenten einer nachgeordneten
Behörde beim verantwortlichen Staatssekretär ein üblicher Vorgang?
Wie viele solcher Einholungen erfolgten in der letzten Legislaturperiode
und zu welchen Anlässen?
Die Geschäftsbereichsbehörden und das BMI stimmen sich im Rahmen ihrer
vertrauensvollen Zusammenarbeit regelmäßig über die Teilnahme an
Veranstaltungen ab. Da die Teilnahme an Veranstaltungen des Cyber-Sicherheitsrat
Deutschland e. V. eine besondere Sensibilität erforderte, erfolgte in diesen
Fällen ausnahmsweise eine Zustimmung seitens des BMI. Ähnliche Fälle sind im
BMI nicht vorhanden.
28. Bezüglich welcher anderen eingetragenen Vereine existieren ggf.
Weisungen des BSI an seine Mitarbeiter, nicht an deren Veranstaltungen
teilzunehmen?
Seit wann existieren diese Weisungen im Einzelnen, erfolgte dennoch
entsprechendes Fehlverhalten, und wenn ja in welchem Umfang?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
29. Nach welchem Verfahren erfolgte im März dieses Jahres die Warnung
des BSI vor dem russischen Softwareunternehmen Kaspersky (https://
www.golem.de/news/antivirensoftware-wie-das-bsi-kaspersky-zur-bedro
hung-erklaerte-2208-167502.html), und welche Personen im BSI und
BMI waren daran beteiligt und verantwortlich?
Die gegenständliche Warnung des BSI erfolgte durch das BSI im Verfahren
nach § 7 des BSI-Gesetzes. Verantwortlich für das Tätigwerden des BSI im
Sinne der Fragestellung ist die Amtsleitung des BSI. Einer Auskunft zu
beteiligten Personen der Arbeitsebene stehen u. a. das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung sowie die Regelungen des Personaldatenschutzes
entgegen.
30. Welche Maßnahmen im Einzelnen beinhaltet die Absicht der
Bundesregierung, das BSI zu einer Zentralstelle für IT-Sicherheit zu machen
(
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221
173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?downlo
ad=1, S. 16)?
a) Welche Maßnahmen davon sind relevant für eine Abstimmung mit
den Bundesländern?
b) Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Die Fragen 30 bis 30b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Derzeit wird vom BMI ein Konzept erstellt, das dem Deutschen Bundestag von
der Bundesregierung vorgelegt werden soll. Die Bundesregierung ist mit den
Ländern zu diesem Vorhaben im Gespräch. Im nächsten Jahr soll der
Gesetzgebungsprozess eingeleitet werden.
31. Welche Maßnahmen im Einzelnen beinhaltet die Absicht der
Bundesregierung, das BSI „unabhängiger“ zu machen (s. Koalitionsvertrag,
S. 16)?
Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Die Bundesregierung prüft zurzeit Gestaltungsoptionen.
32. Wie wird mit der Veröffentlichung des „BSI-Lagebericht Deutschland
2022“ verfahren, der eigentlich am 13. Oktober 2022 von
Bundesinnenministerin Nancy Faeser und BSI-Präsident Arne Schönbohm hätte
vorgestellt werden sollen (
https://www.it-daily.net/shortnews/bundesinnenm
inisterin-will-laut-berichten-bsi-chef-schoenbohm-abberufen)?
Der Lagebericht wurde am 25. Oktober 2022 durch eine gemeinsame
Pressemitteilung des BMI mit dem BSI bekannt gemacht. Der Bericht ist seit diesem
Zeitpunkt auf der Homepage des BSI eingestellt.
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ISSN 0722-8333]