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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Engpassmanagement-Maßnahmen - Redispatch und Einspeisemanagement

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

07.11.2022

Aktualisiert

22.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/416121.10.2022

Engpassmanagement-Maßnahmen – Redispatch und Einspeisemanagement

der Abgeordneten René Springer, Steffen Kotré, Leif-Erik Holm, Bernd Schattner, Enrico Komning, Dr. Malte Kaufmann, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Voranschreiten der Energiewende äußert sich durch einen grundlegenden Wandel des Energieversorgungssystems weg von wenigen, zentralen Erzeugungsanlagen hin zu einem Netzwerk aus vielen, dezentralen Einspeisern, Verbrauchern und Prosumern, die gleichzeitig steigende Anforderungen an die Übertragungs- und Verteilnetze stellen. Getragen von den Diskussionen und Debatten um Schadstoffemissionen vollzieht sich eine dementsprechende Transformation hinsichtlich der Stromerzeugung von steuerbaren, fossilen, zu einem vermehrten Einsatz von emissionsärmeren, aber dargebotsabhängigen Erzeugungsanlagen auf Basis sogenannter erneuerbarer Energien. Durch den verstärkten Ausbau von Windenergieanlagen und dem daraus resultierenden Stromüberschuss im Norden, einer zunehmenden Reduktion der Stromerzeugung durch Kraftwerksstilllegungen und der hohen Stromnachfrage von großen industriellen Verbrauchern im Süden sowie durch den nur bedingt voranschreitenden Netzausbau kommt es im deutschen Übertragungs- wie auch im Verteilnetz häufig zu Netzengpässen. Die zur Behebung der vorhandenen Netzengpässe notwendigen Netzverstärkungs- und Netzausbaumaßnahmen werden voraussichtlich noch geraume Zeit in Anspruch nehmen, sodass der Einsatz von Engpassmanagement-Maßnahmen wie beispielsweise Redispatch oder Einspeisemanagement auch in absehbarer Zeit und ggf. weiter verstärkt nötig sein wird (https://www.bdew.de/media/documents/2021_Q2_Bericht_Redispatch.pdf).

Presseberichten zufolge beliefen sich die Entschädigungszahlungen für die durchgeführten Einspeisemanagement-Maßnahmen im Jahr 2020 auf 761 Mio. Euro. Rund 360 Mio. Euro entfielen dabei auf abgeregelte Offshore-Windindustrieareale und 362 Mio. Euro auf abgeregelte Onshore-Windindustrieareale. Weitere 33 Mio. Euro sind auf abgeregelte Photovoltaik-Freiflächenanlagen zurückzuführen (https://www.nordschleswiger.dk/de/deutschland-schleswig-holstein-hamburg/rekord-entschaedigungen-fuer-phantomsstrom).

Aufgrund der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf Basis des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes erfolgt ab dem 1. Oktober 2021 die Überführung des Einspeisemanagements aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den Redispatch des EnWG (Redispatch 2.0). Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass die Kosten des Redispatch zunächst deutliche steigen, wohingegen die Kosten des Einspeisemanagements entfallen werden. Durch diese Anpassung wird vom Gesetzgeber eine Reduktion des insgesamt zu leistenden Engpassmanagement-Aufwandes und somit auch der Engpassmanagement-Kosten angestrebt (https://www.bdew.de/media/documents/2021_Q2_Bericht_Redispatch.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung die jahresdurchschnittlich verbrauchte Strommenge jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern getrennt ausweisen)?

2

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung die jahresdurchschnittlich verbrauchte Strommenge aus konventionellen Energieträgern (inklusive Kernenergie) jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern getrennt ausweisen)?

3

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung die jahresdurchschnittlich verbrauchte Strommenge aus sogenannten regenerativen Energieträgern (exklusive Kernenergie) jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern getrennt ausweisen)?

4

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der konventionellen Energieträger (inklusive Kernenergie) und der sogenannten regenerativen Energieträger am Primärenergieverbrauch jeweils entwickelt?

5

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 (letzter verfügbarer Stand) nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Energieerzeugungsanlagen mit folgenden Energieträgern jeweils entwickelt:

a) Windenergie (Onshore),

b) Windenergie (Offshore),

c) Biomasse (einschließlich Biogas),

d) Photovoltaik (solare Strahlungsenergie),

e) KWK-Strom (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung),

f) Deponie-, Klär- und Grubengas,

g) Sonstige (Wasserkraft, reine EE-Stromspeicher etc.) (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern getrennt ausweisen)?

6

An wie vielen Tagen der Jahre 2010 bis 2022 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils Einspeisemanagement-Maßnahmen durchgeführt (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern getrennt ausweisen)?

7

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der durchgeführten Einspeisemanagement-Maßnahmen jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern getrennt ausweisen)?

8

Wie hoch war in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Strommenge, die aufgrund des Einspeisemanagements insgesamt abgeregelt wurde?

9

Wie hoch waren in den Jahren 2010 bis 2022 jeweils die Entschädigungszahlungen, die aufgrund abgeregelter Strommengen im Rahmen des Einspeisemanagements geleistet wurden?

10

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2022 jeweils die Strommenge, die aufgrund des Einspeisemanagements bei den Energieträgern

a) Windenergie (Onshore),

b) Windenergie (Offshore),

c) Biomasse (einschließlich Biogas),

d) Photovoltaik (solare Strahlungsenergie),

e) KWK-Strom (Kraft-Wärme-Kopplung),

f) Deponie-, Klär- und Grubengas,

g) Sonstige (Wasserkraft, reine EE-Stromspeicher etc.) jeweils abgeregelt wurde (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern getrennt ausweisen)?

11

Wie hoch waren in den Jahren 2010 bis 2022 jeweils die Entschädigungszahlungen, die aufgrund abgeregelter Strommengen im Rahmen des Einspeisemanagements bei den Energieträgern

a) Windenergie (Onshore),

b) Windenergie (Offshore),

c) Biomasse (einschließlich Biogas),

d) Photovoltaik (solare Strahlungsenergie),

e) KWK-Strom (Kraft-Wärme-Kopplung),

f) Deponie-, Klär- und Grubengas,

g) Sonstige (Wasserkraft, reine EE-Stromspeicher etc.) jeweils geleistet wurden (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern getrennt ausweisen)?

12

Wie haben sich in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten im Zusammenhang mit dem Einspeisemanagement jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern getrennt ausweisen)?

13

An wie vielen Tagen der Jahre 2010 bis 2022 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils Redispatch-Maßnahmen durchgeführt (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern getrennt ausweisen)?

14

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der durchgeführten Redispatch-Maßnahmen jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern getrennt ausweisen)?

15

Welche Reservekapazitäten (Redispatch-Energie in Gigawattstunden [GWh] bzw. Redispatch-Leistung, in Gigawatt [GW]) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) zur Sicherung der Stromversorgung mit fossilen Brennstoffen jeweils abgerufen (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern getrennt ausweisen)?

16

Wie haben sich in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung die Redispatch-Kosten jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern getrennt ausweisen)?

17

Wie haben sich in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten des Engpass-Managements jeweils entwickelt?

18

Welche Strommenge wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2022 jeweils zu welchem durchschnittlichen Preis in das europäische Ausland exportiert?

19

Welche Strommenge wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2022 kostenlos oder gegen Zuzahlung in das europäische Ausland exportiert? Welchem Anteil entspricht dies jeweils, gemessen an der gesamten exportieren Strommenge des entsprechenden Jahres?

20

Welche Strommenge wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2022 jeweils zu welchem durchschnittlichen Preis aus dem europäischen Ausland importiert?

21

Welche Strommenge wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2022 jeweils kostenlos oder gegen Abnahmeprämie aus dem europäischen Ausland importiert? Welchem Anteil entspricht dies nach Kenntnis der Bundesregierung, jeweils gemessen an der gesamten importierten Strommenge des entsprechenden Jahres?

22

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 der von der Bundesnetzagentur festgestellte Strompreis für Haushaltskunden jeweils entwickelt (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?

23

In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterbrechung der Versorgung mit Strom aufgrund der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung jeweils angedroht (sogenannte Sperrandrohung; bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?

24

In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterbrechung der Versorgung mit Strom aufgrund der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung jeweils durchgeführt (sogenannte Stromsperre; bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?

25

In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung eine Unterbrechung der Versorgung mit Strom

a) innerhalb der Grundversorgung,

b) außerhalb der Grundversorgung jeweils durchgeführt (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)? Welchem Anteil entspricht dies nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils, gemessen an allen durchgeführten Stromsperren des entsprechenden Jahres?

26

Wie hoch war in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Gesamtstundenzahl der Unterbrechungen der Stromversorgung gemäß Stromgrundversorgungsverordnung (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?

27

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 der von der Bundesnetzagentur festgestellte Gaspreis für Haushaltskunden jeweils entwickelt (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?

28

In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterbrechung der Versorgung mit Gas aufgrund der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung jeweils angedroht (sogenannte Sperrandrohung; bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?

29

In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterbrechung der Versorgung mit Gas aufgrund der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung jeweils durchgeführt (sogenannte Gassperre; bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?

30

In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung eine Unterbrechung der Versorgung mit Gas

a) innerhalb der Grundversorgung,

b) außerhalb der Grundversorgung jeweils durchgeführt (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)? Welchem Anteil entspricht dies nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils, gemessen an allen durchgeführten Gassperren des entsprechenden Jahres?

31

Wie hoch war in den Jahren 2010 bis 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Gesamtstundenzahl der Unterbrechungen der Gasversorgung gemäß Gasgrundversorgungsverordnung (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?

Berlin, den 14. Oktober 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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